BAP - Interventionsblatt
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- Katarina Louisa Hauer
- vor 6 Jahren
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1 Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP - Interventionsblatt ESF-Förderperiode ESF-Prioritätsachse C Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen BAP Unterfonds C 2 Qualifikationsniveau Beschäftigter im Erwachsenenalter verbessern Schwerpunkt C 2.2 Weiterbildungsscheck - Umsetzung Intervention C Weiterbildungsberatung 1 Geltungsbereich BAP Unterfonds C 2 2 Laufende Nummer C Mitgeltende Fördergrundsätze Allgemeine Fördergrundsätze in der jeweils aktuellen Fassung Besondere Fördergrundsätze für den Unterfonds C 2 in der aktuellen Fassung 4 Ziel der Förderung Ziel der Intervention ist es, die Weiterbildungsbeteiligung von BürgerInnen im Land Bremen zu unterstützen und zu fördern. Unter dem Dach des Landesprogramms Weiter mit Bildung und Beratung sollen Ratsuchende durch autorisierte Beratungsstellen unabhängig, neutral und sanktionsfrei beraten werden und durch die Beratung den jeweils individuell richtigen Weg für eine berufliche Weiterbildung beschreiten können. 5 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist die unabhängige, neutrale und sanktionsfreie Beratung aller BürgerInnen. Der Beratungsauftrag der Beratungsstellen umfasst alle Fragen rund um eine zielführende individuelle Qualifikationsentwicklung. Dazu gehören auch Hilfestellungen insbesondere zur Anerkennungsberatung und begleitung im Rahmen des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BremBQFG), sowie Beratungen zu Nachqualifizierungen, die auf eine Externenprüfung vorbereiten. Zusätzlich dazu beraten und verweisen die Beratungsstellen auf weitere Unterstützungsinstrumente, die der Weiterbildung der beratenen Personen dienen. Gefördert werden unter dem Dach des Landesprogramms Wei- Seite 1 von 7
2 ter mit Bildung und Beratung die folgenden Beratungsleistungen: Beratungen mit dem Ziel, das berufliche Fortkommen durch Weiterbildungen zu befördern, Anerkennungsberatungen und begleitungen mit dem Ziel, den gesetzlichen Anspruch entsprechend 15a BremBQFG zu verwirklichen, Beratungen, die der Anbahnung und Realisierung einer Externenprüfung dienen, Beratungen, die die Wahrnehmung von Qualifizierungsangeboten zur Nachqualifizierung und Vorbereitung auf Externenprüfungen anregen, Beratungen, die auf Kompetenzfeststellungsmaßnahmen vor Nachqualifizierungen und Externenprüfungen hinweisen, Beratungen, die stadtteilbezogen sind und die im Stadtteil lebenden Zielgruppen gezielt ansprechen, um sie für die Beratungsangebote zu gewinnen, Beratungen hinsichtlich weiterer unterstützender Instrumente Dritter (beispielsweise Bildungsprämien, Weiterbildungsschecks, Stipendien, Stiftungsgelder) zur Förderung von beruflichen Weiterbildungen. Gefördert werden zudem im Bedarfsfall zusätzliche begleitende evaluierende Leistungen, deren Ergebnisse eine Weiterentwicklung des Bremer Landesprogrammes ermöglichen. 6 Antragsberechtigte (Auswahlkriterien) Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes mit Sitz im Land Bremen. Die Antragstellenden müssen ihre Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung durch geeignete Nachweise belegen, über ausreichende fachliche Erfahrungen in der Arbeit mit der jeweiligen Zielgruppe und dem Themenfeld verfügen, nachweisen, dass das beantragte Vorhaben ihrem Kompetenzprofil entspricht, sowohl über eine interkulturelle Kompetenz als auch über Kompetenzen in der Umsetzung der Prinzipien des Gender Mainstreaming verfügen. Neben der erforderlichen fachlichen Expertise und Erfahrung müssen Anbietende ein für alle BürgerInnen und Zielgruppen der Intervention weithin wahrnehmbares, Angebot bereit stellen, zur Verzahnung des Beratungsangebots unter dem Dach des Landesprogramms Weiter mit Bildung und Beratung beitragen, bei der Bekanntmachung und Verbreitung der Beratungsangebote mitarbeiten, die Beratungsleistungen kontinuierlich vorhalten und bei der inhaltlichen Ausgestaltung der drei wesentlichen Segmente Weiterbildungsberatung, Nachqualifizierung und Vorbereitung auf Externenprüfungen sowie Anerkennungsberatung und begleitung mit den entsprechenden Anbietern eng zusammenarbeiten, Seite 2 von 7
3 bei Bedarf die Ermöglichung von muttersprachlichen Beratungen in den am häufigsten vorkommenden Sprachen vorsehen. 7 Anforderungen an die Zielgruppe/n 8 Anforderungen an den Projektinhalt (Auswahlkriterien) Die Zielgruppe umfasst alle BürgerInnen des Landes Bremen. Zu dieser Zielgruppe gehören auch InhaberInnen ausländischer Berufsqualifikationen mit 1. Hauptwohnsitz im Land Bremen und InhaberInnen ausländischer Berufsqualifikationen, die nachvollziehbar ihre Absicht darlegen, in der Freien Hansestadt Bremen einer ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation entsprechenden Erwerbstätigkeit nachgehen zu wollen. Die Zielgruppen partizipieren in unterschiedlicher Weise an den Angeboten: Für Beschäftigte wird ein umfangreiches, individualisiertes, Angebot zu allen Fragen rund um die eigene Qualifikationsentwicklung und Berufswegeplanung bereitgestellt. Angesprochen werden insbesondere Personen in prekärer bzw. nicht auskömmlicher Beschäftigung sowie an- und ungelernte Beschäftigte. Sofern Beschäftigte die Voraussetzungen erfüllen, können sie an den Beratungsangeboten zur Nachqualifizierung und Vorbereitung auf Externenprüfungen teilhaben. Um kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten für die berufliche Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen zu gewinnen, können diese Unternehmen in die Beratung mit einbezogen werden. Damit wird eine weitere Möglichkeit erschlossen, mit der die dort Beschäftigten erreicht werden können. Für Arbeitslose findet eine Verweisberatung an die gegebenenfalls zuständigen Jobcenter oder die Agentur für Arbeit statt. Darüber hinaus sind arbeitslose Menschen eine Zielgruppe im Rahmen der Nachqualifizierung und Vorbereitung auf Externenprüfungen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Für Zielgruppen wie Frauen, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund findet bei besonderen Fragestellungen fallabhängig eine Verweisberatung an die jeweils spezialisierten Beratungseinrichtungen statt. Die Menschen mit Migrationshintergrund partizipieren darüber hinaus insbesondere am Angebot zur Anerkennungsberatung und begleitung. In den Projekten müssen umfangreiche Inhalte abgedeckt werden. I. Hinsichtlich der Beratungsleistungen für die berufliche Weiterbildung sind dies: Erfassung der Qualifikations- und Erwerbsbiografie, der Kompetenzen, sowie dem gegenwärtigen Beschäftigungsverhältnis, Anknüpfen an die aktuelle Situation, Entwicklung darauf abgestellter beruflicher Wünsche und Perspektiven, Eröffnen neuer Optionen des Zugangs zum Berufsabschluss und des Fortkommens im Arbeitsmarkt, Beratungen hinsichtlich passgenauer und gegebenenfalls auch überregional - verfügbarer Qualifizierungsangebote, Seite 3 von 7
4 Beratungen, die auf andere und weiterführende Unterstützungsstrukturen verweisen, Beratungsleistungen, die das Aufsuchen und die dezentrale Ansprache von weiterbildungsungewohnten Zielgruppen im örtlichen Bezug vorsehen, Aufzeigen der Möglichkeiten, wie flankierende Leistungen und Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung genutzt werden können. II: Für die Anerkennungsberatung und begleitung sind weitere, die vorgenannten inhaltlichen Vorgaben ergänzende Inhalte umzusetzen: Klären des für eine Anerkennung relevanten Qualifikationsstands und Beratung über einen geeigneten Referenzberuf, Informationen über die für die Anerkennung zuständigen Stellen und das anzustrebende Anerkennungsverfahren, bedarfsweise Begleitung der Zielgruppen im Anerkennungsverfahren bis zur Erteilung des Bescheids, gegebenenfalls Einleitung von Nachqualifizierungen zum Erwerb der vollen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. III: Die Maßnahmen zur Nachqualifizierung und Vorbereitung auf Externenprüfungen knüpfen an die vorgenannten inhaltlichen Vorgaben an und ergänzen diese um die Überleitung in Maßnahmen zur Nachqualifizierung und Vorbereitung auf die Externenprüfung inklusive Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung, das Aufzeigen der Möglichkeiten, wie flankierende Leistungen und Fördermöglichkeiten genutzt werden können. IV: Die Evaluation als begleitende Leistung zur Weiterentwicklung des Landesprogramms Weiter mit Bildung und Beratung erfasst den Verlauf der der bisherigen Umsetzung des Landesprogramms, ermöglicht mit ihren Ergebnissen eine Weiterentwicklung des Landesprogrammes. Für alle Beratungsarten und angebote gilt zudem: Die Beratungen sowie die Inhalte der Beratungen müssen in einer Beratungsakte nachgewiesen und dokumentiert werden. Die Träger der Beratungsstellen sollen die bisher schon aufgebauten Strukturen nutzen und weiterentwickeln. Die Beratungsangebote können im Bedarfsfall auch stadtteilbezogen angeboten und gefördert werden. Hierfür sollen möglichst die räumlichen Ressourcen der Beratungseinrichtungen vor Ort genutzt werden. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Jobcentern und der Agentur für Arbeit gilt zudem: Bei der Beratung von Arbeitslosen wird auf die Zuständigkeit der Jobcenter und der Agentur für Arbeit verwiesen unter Hinweis auf deren umfassende Beratungs-, Profiling- und Unterstützungsangebote. Seite 4 von 7
5 Eine Abgrenzung der vorliegenden Intervention zum durch die Agentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven geplanten Programm Qualifizierungsberatung von Betrieben muss durch die antragstellenden Träger erfolgen. Die Beratungsstellen werden kontinuierlich durch einen Steuerungskreis begleitet, der sich aus öffentlichen Instanzen zusammensetzt, die im Themenfeld verantwortlich sind. Aufgabe des Kreises ist die Steuerung der Schnittstellen zwischen den Beratungsinstanzen, die einen öffentlichen Auftrag zur Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung, der abschlussbezogenen Qualifizierung, der Nachqualifizierung und der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen haben. Erwartet werden über diesen Weg ein weiterer Beitrag zum gegenseitigen Know-how- Transfer und damit die Optimierung des Gesamtangebots. 9 Ausschlusskriterien (Auswahlkriterien) 10 Art der Beantragung (Auswahlverfahren) Eine Förderung im Rahmen dieser Intervention wird nachrangig gewährt. Für die Intervention ist das Einzelantragsverfahren vorgesehen. 11 Antragsunterlagen Für eine Beantragung sind die jeweils aktuellen Formulare der mittelbewirtschaftenden Stelle zu nutzen. Die Formulare werden auf der Website eingestellt und sind dort zugänglich. Die jeweilige Schwerpunktsetzung im Rahmen der Intervention sowie die qualitativen und quantitativen Zielsetzungen sind bei der Antragstellung konzeptionell zu beschreiben. Zudem sind Indikatoren für die Wirksamkeit der Leistungen des Projekts und zur Messung der erreichten Ziele zu benennen. In dem zum Antrag einzureichenden Konzept sollen Aussagen dazu getroffen werden, wie sich die angebotenen Leistungen von bereits bestehenden Angeboten unterscheiden oder diese ergänzen. 12 Art der Förderung Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung unter Nutzung der Vereinfachungsoptionen der EU. Gefördert werden die Ausgaben des hauptamtlich sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personals. Hier kann auch Personal für das Teilnahmemanagement enthalten sein, jedoch kein Verwaltungspersonal. Pauschaliert gefördert werden alle anderen, dem Projekt zuzurechnenden Ausgaben (Honorare, administrative Kosten, Sachkosten). Hierfür wird eine Pauschale in Höhe von 30% bezogen auf die im Projekt entstehenden Ausgaben für das hauptamtlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personal gewährt. 13 Höhe der Förderung Der Fehlbedarf ergibt sich auf Grundlage der im Gesamtfinanzierungsplan genannten und anerkannten Ausgaben, die nicht aus eigenen Mitteln, privaten Mitteln oder Drittmitteln gedeckt werden können. 14 Auszahlung der Förderung Eine Auszahlung der Förderung erfolgt auf Antrag nach Vorlage einer Belegliste und von Belegen für die bis zum Zahlungsantrag entstandenen tatsächlichen Ausgaben für das hauptamtliche Seite 5 von 7
6 Personal, der Dokumentation von beratenen Personen sowie erhaltener Refinanzierung. Zuwendungsempfangende müssen in geeigneter Art und Weise die Erreichung der vereinbarten Zielzahlen und ggf. vereinbarter qualitativer Ziele nachweisen. Grundsätzlich werden bis zu 10 % der gewährten Förderung einbehalten und erst nach Prüfung des einzureichenden Verwendungsnachweises ausgezahlt. Auf Antrag wird zu Projektbeginn einmalig eine Vorauszahlung in Höhe von 75% der erwarteten Förderung von zwei Monaten gewährt. Diese Vorauszahlung wird jeweils mit dem letzten Auszahlungsantrag verrechnet. 15 Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, der Dokumentation der erreichten Ziele und einem zahlenmäßigen Nachweis. Abweichend von Ziff. 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) laut Anlage 2 zu Nr. 6.1 zu 44 LHO ist der Verwendungsnachweis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Projektes einzureichen. Im Sachbericht sind insbesondere die Aktivitäten und die Zielerreichung ausführlich zu beschreiben. Das Erreichen des Gesamtzieles und von ggf. vereinbarten Zwischenzielen und Meilensteinen ist mit den vereinbarten Nachweisen zu belegen. Ebenso sind die tatsächlich erreichten Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund auszuweisen. Auf Anforderung sind die Beratungsakten und damit die Inhalte der Beratung vorzulegen. Der zahlenmäßige Nachweis folgt der Gliederung des Antrages. Eine detaillierte Belegliste der Ausgaben für das hauptamtliche Personal und erhaltene Refinanzierungen und eine den Beratungsleistungen angemessen detaillierte Liste der beratenen Personen sind beizufügen. Auf Anforderung sind die Einzelbelege über diese Ausgaben und Einnahmen vorzulegen. Alle anderen Ausgaben werden durch den prozentualen Aufschlagssatz belegt. Die Auszahlung des Restbetrages der Zuwendung erfolgt, wenn die Prüfung des zahlenmäßigen Nachweises abgeschlossen ist und aus Sachbericht und vorgelegten Unterlagen eine entsprechende Zielerreichung hervorgeht. 16 Berichtspflichten Im ESF-Stammblattverfahren ist der Erhebungsbogen für Beratungen auszufüllen. 17 Beihilferelevanz Die Intervention ist nicht beihilferelevant im Sinne des Art.107, Abs.1 AEUV 18 Besondere Verfahren - entfällt - 19 Besondere Hinweise - entfällt - 20 Frühester Förderbeginn Spätester Förderbeginn./. 22 Spätestes Projektende Seite 6 von 7
7 23 Inkrafttreten des Blattes Versionsnummer des Blattes Version Nr Auskunft erteilt Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Referat 24, Ursula Strodtmann Telefon: 0421/ Mail: ursula.strodtmann@wah.bremen.de 26 Website Version 1: Zustimmung des ESF-Begleitausschusses am Version 2: ESF-Begleitausschuss zur Kenntnisnahme am Version 3: ESF-Begleitausschuss zur Kenntnisnahme am Version 4: Zustimmung des ESF-Begleitausschusses am Seite 7 von 7
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