UMSETZUNGSHILFE SPEZIELLE FÖRDERUNG

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1 UMSETZUNGSHILFE SPEZIELLE FÖRDERUNG

2 Reglement zur Verteilung der SF-Poolstunden an der Schule Wolfwil gültig ab Schuljahr 2017/2018 INHALTSVERZEICHNIS 1 ZIEL UND ZWECK DER SCHULEIGENEN UMSETZUNGSHILFE RESSOURCIERUNG Schulische Heilpädagogik Logopädie Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Frühfremdsprachen für Neuzugezogene Schuleigene Umsetzung des Kindergartens und der Primarschule Wolfwil Elterninformation AUSTAUSCH UND ZUSAMMENARBEIT DER LEHRPERSONEN Zusammenarbeitsvereinbarung Unterrichtsteams Praxisberatung Übergabe und Übertritte REGELKREIS DER SPEZIELLEN FÖRDERUNG Nachteilsausgleich Regeln zum Umgang, wenn Eltern mit dem Vorgehen nicht einverstanden sind AUFHEBUNG DER FÖRDERSTUFEN Aufhebung der Förderstufe A Aufhebung der Förderstufe B DOKUMENTATION Verbindliche Dokumente Verantwortlichkeiten Seite 1

3 Abkürzungen DaZ FöLP ILZ ISM KLP KS Gäu SF SL SPD SSG SuS VSA Begriff Deutsch als Zweitsprache Förderlehrperson Individuelle Lernziele Integrative sonderpädagogische Massnahmen Klassenlehrperson Kreisschule Gäu Spezielle Förderung Schulleitung Schulpsychologischer Dienst Schulisches Standortgespräch Schülerinnen und Schüler Volksschulamt Kanton Solothurn Seite 2

4 1 ZIEL UND ZWECK DER SCHULEIGENEN UMSETZUNGSHILFE Grundlage der vorliegenden Umsetzungshilfe bilden der Leitfaden Spezielle Förderung 2013 des Volksschulamtes VSA und der Regierungsratsbeschluss vom 5. Mai 2014 (RRB 2014/836). Die schuleigene Umsetzungshilfe soll den an der Schule Wolfwil arbeitenden Lehrpersonen als Nachschlagewerk und Orientierungshilfe dienen. Sie beantwortet die im Alltag auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit der Speziellen Förderung und dokumentiert die an der Schule geltenden Regeln und Absprachen. Die Umsetzungshilfe gilt als erste Orientierungshilfe, während der Leitfaden alle Fragen und Abläufe vertieft behandelt. Die schuleigenen Formulare und die Unterlagen im Ordner «Spezielle Förderung Konzept-Handbuch» sind Bestandteil dieser Umsetzungshilfe. Zielgruppen Gemäss 36 des Volksschulgesetzes umfasst die Spezielle Förderung Massnahmen für Schülerinnen und Schüler (SuS) mit: a) einer besonderen Begabung b) einer Lernbeeinträchtigung oder einem Leistungsrückstand c) einer Verhaltensauffälligkeit. Die Spezielle Förderung stellt Angebote bereit, wenn die Möglichkeiten des Klassenunterrichts eine Ergänzung brauchen. 2 RESSOURCIERUNG 2.1. Schulische Heilpädagogik Gemäss Vorgabe des VSA sind an der Primarschule (inkl. Kindergarten) pro hundert Schülerinnen und Schüler Pool-Lektionen einzusetzen. Mit der Schülerpauschale wird das Maximalangebot entschädigt. Der Gemeinderat von Wolfwil hat hier den Beschluss gefasst, dass 20% der Poolstunden für die Begabtenförderung verwendet werden sollen. Dies entspricht 4 bis 5 Lektionen pro 100 SuS. Die jeweilige Klassenlehrperson hat die Gesamtverantwortung für ihre Klasse. Sie bespricht die bei den Schüler und Schülerinnen gemachten Beobachtungen mit der Förderlehrperson und beantragt dann bei der Schulleitung Poolstunden. Die Schulleitung entscheidet über die Zuteilung des Lektionenpools an die einzelnen Klassen Verteilung der SF-Pool-Lektionen auf den Kindergarten und die Primarschule Wir halten uns strikt an 36 des Volkschulgesetzes und an das Laufbahnreglement. Seite 3

5 An unserer Schule werden nur Massnahmen ergriffen, wenn die Voraussetzungen gemäss Volksschulgesetz erfüllt sind. Wir haben heterogene Klassen. Darauf müssen wir reagieren, indem wir binnendifferenziert unterrichten. Ziel muss sein: Alle Kinder fühlen sich wohl an der Schule und sind sozial gut integriert. Möglichst alle Kinder einer Klasse erreichen die Klassenlernziele. Mit der Note 4 drücken wir aus, dass diese erfüllt sind. Ob die Voraussetzungen für die Förderstufe A erfüllt sind, wird in einem Planungsgespräch mit der Klassenlehrperson und der Förderlehrperson entschieden. Die Schulleitung wird über die Einstufung informiert. Massgebend für die Verteilung sind ausserdem: o Klassengrösse; o Anzahl SuS, die bereits in Förderstufe A oder B eingeteilt sind; o Anteil fremdsprachiger SuS o SuS, die Auffälligkeiten im Arbeits-, Lern- und/oder Sozialverhalten aufweisen Förderdiagnostik Für die Entscheidung zur Einteilung in die Förderstufe A oder B und die Setzung von Förderzielen ist die Durchführung einer systematischen Förderdiagnostik hilfreich. Die Förderlehrpersonen ergänzen laufend ihre gemeinsame Sammlung von Diagnostikinstrumenten, welche sie je nach Bedarf einsetzen Logopädie Für die Logopädie steht den Schulen ein eigener Lektionenpool zur Verfügung. Es sind zwischen 0 und 6 Lektionen pro hundert Schülerinnen und Schüler einzusetzen. Mit der Schülerpauschale wird das Maximalangebot abgedeckt Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Kinder, welche aufgrund ihrer sprachlichen Herkunft dem Unterricht in der Regelklasse nur erschwert folgen können, gelten als fremdsprachig. Durch frühzeitige und gezielte Förderung im sprachlichen Bereich soll die Integration der fremdsprachigen Kinder in die Klasse erleichtert werden. Das Ziel der Förderung soll sein, dass die Kinder so schnell als möglich dem Unterricht der Regelklasse folgen können. Der Unterricht der DaZ-Lehrperson erfolgt in Absprache und in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson und je nach Situation mit der Förderlehrperson und/oder der Logopädin. Die DaZ-Lehrperson überprüft die Fördermassnahmen regelmässig. Sie gibt die Beurteilung der Klassenlehrperson, der Förderlehrperson und der Logopädin bekannt Intensivkurs: Für fremdsprachige Kinder, welche sehr wenig oder gar kein Deutsch verstehen. Ziel: Möglichst rasche Teilnahme am regulären Klassenunterricht. Dauer: Minimum ein halbes, Maximum ein ganzes Schuljahr. Umfang: Je nach Gruppengrösse 3-5 Lektionen pro Woche, im Ausnahmefall Einzelunterricht. Seite 4

6 Der Intensivkurs findet in der Regel während der Unterrichtszeit statt Aufbaukurs: für fremdsprachige Kinder, die sich in der deutschen Sprache zwar zurechtfinden, aber spezifische Defizite aufweisen Ziel: das individuelle Sprachniveau wird weiter gefördert Dauer: in der Regel nicht länger als zwei Jahre bei vorherigem Besuch eines Intensivkurses; werden nur Deutschaufbaukurse besucht, so beträgt die Dauer maximal 3 Jahre Umfang: Je nach Gruppengrösse 2-3 Lektionen pro Woche Aufbaukurse sollen wenn möglich während der ordentlichen Unterrichtszeit angeboten werden 2.4. Frühfremdsprachen für Neuzugezogene Schülerinnen und Schüler, die aus einem Kanton mit anderer Reihenfolge des Frühfremdsprachenunterrichts in den Kanton Solothurn ziehen oder die noch keinen Fremdsprachenunterricht besucht haben, erhalten Unterricht in Frühfremdsprachen für Zugezogene. Der Unterricht in Fremdsprachen richtet sich fachlich nach dem Lehrplan. Organisatorisch gelten die gleichen Regelungen wie für den Intensivkurs für Schülerinnen und Schüler ohne Kenntnisse der deutschen Sprache (Deutsch als Zweitsprache). Die dafür notwendigen Lektionen werden beim Volksschulamt beantragt Schuleigene Umsetzung des Kindergartens und der Primarschule Wolfwil Einsatz der Förderlehrperson Jeder Klasse werden 2 Lektionen vom Sockelpool zugewiesen In Absprache mit der FöLP setzt die SL die übrigen Lektionen ein (zu berücksichtigen sind dabei bspw. die Klassengrösse oder deren Zusammensetzung). Die Umsetzung erfolgt situationsabhängig in verschiedenen Formen (in der Gesamt- oder Halbklasse, in Kleingruppen oder in der Einzelarbeit) Einsatz DaZ Die DaZ-Lektionen werden nicht vom Sockelpool gespeist Die Verteilung der DaZ-Lektionen liegt in der Kompetenz der Kindergarten- und DaZ-Lehrpersonen x 30 Minuten pro Woche im Kindergarten - 2 x 45 Minuten pro Woche in der 1. und 2. Primarklasse Neuzugezogene ohne Deutschkenntnisse: - 1 Jahr Intensivkurs mit 4 Lektionen pro Woche (wird nur auf der Primarstufe angeboten) - 2 Jahre Aufbaukurs mit 2 Lektionen pro Woche Der regelmässige Austausch von DaZ-, Klassen- und Förderlehrperson ist im Jahresplan festgelegt Einsatz Schulische Sozialarbeit (SSA) Wird im Moment nicht angeboten. Austausch / Gefässe Zusammenarbeitsvereinbarungen werden jeweils anfangs Schuljahr erstellt und unterschrieben Seite 5

7 Regelmässig (und mind. zweimal pro Schuljahr) treffen sich die FöLP als Fachschaft zum gemeinsamen Austausch Koordinationsfunktion Ist erste Ansprechperson bezüglich SF für die Schulleitung Beratung der Schulleitung betreffend der Verteilung der FöLP-Lektionen, zu Themen / Weiterbildung der speziellen Förderung Stellt die Führung und Archivierung der Förderdokumentationen sicher Informiert das Förderteam über Neuerungen betreffend SF 2.6. Elterninformation Die Förderlehrpersonen orientieren am Gesamtelternabend die Erziehungsberechtigten über die Spezielle Förderung und deren Umsetzung an der Schule. An den Elternabenden wird jeweils auf die Internetseite des VSA Kanton Solothurn hingewiesen, wo jegliche Informationen betreffend Spezielle Förderung heruntergeladen werden können. Das Faltblatt Spezielle Förderung wird beim ersten Schulischen Standortgespräch (Einstufung Förderstufe A) in Druckform den Eltern abgegeben. 3 AUSTAUSCH UND ZUSAMMENARBEIT DER LEHRPERSONEN Die zielgerichtete Zusammenarbeit aller Beteiligten hat für das Gelingen der Speziellen Förderung einen hohen Stellenwert. Um diese Zusammenarbeit zu gewährleisten hat die Schule Wolfwil folgende Gefässe zur Verfügung: Zusammenarbeitsvereinbarung Vorbereitungs- und Planungszeit wöchentlich / alle zwei Wochen (KLP-FöLP) Sitzungszeit in den Unterrichtsteams der Stufen individuell abgesprochene Zeitgefässe Übergabegespräche 3.1. Zusammenarbeitsvereinbarung Arbeiten Lehrperson und Förderlehrperson neu zusammen, besprechen sie ihre Zusammenarbeit und notieren ihre Absprachen in der Zusammenarbeitsvereinbarung (! Zusammenarbeitsvereinbarung ). Diese Vereinbarung regelt unter anderem den Informationsaustausch, Form, Zeit und Ort der Absprachen. Zudem können die KLP und FöLP eine gemeinsame Standortbestimmung der Zusammenarbeit machen (! 8. Standortbestimmung und Abmachungen zur Zusammenarbeit KLP FöLP ). Diese Unterlagen gehen nicht an Dritte. Seite 6

8 3.2. Unterrichtsteams Dieses Gefäss dient der Vorbereitung für gemeinsame Unterrichtseinheiten, Absprachen innerhalb der Stufen und mit Fachpersonen Praxisberatung Die Fachgruppe Spezielle Förderung aber auch die einzelnen Stufengruppen können bei Bedarf die Hilfe einer externen Beratungsperson über die Schulleitung anfordern. Die Schulleitung übernimmt die administrativen Arbeiten Übergabe und Übertritte Übertritt KIGA - Schule Die abgebenden und abnehmenden Förderlehrpersonen sind bei den Übergabegesprächen der Klassenlehrpersonen bei allen Kindern dabei SuS mit Spezieller Förderung auf Primarstufe Die abgebenden und abnehmenden Förderlehrpersonen sind bei den Übergabegesprächen der Klassenlehrpersonen mindestens dort dabei, wo es um Kinder mit Förderstufe A oder B geht SuS mit DaZ-Unterricht Die abgebenden und abnehmenden DaZ-Lehrpersonen führen eigene Übergabegespräche SuS mit SF: Übertritt in die Sek 1 Förderpläne des Schülers von den letzten 2 Jahren werden kopiert und an die SL weitergegeben. SL leitet diese an Sek weiter. Übertrittsgespräch PS an Sek an der Triage im März (SL Prim, KLP Prim, FöLP Prim, FöLP Sek, SPD) Übertrittsgespräch SL Prim und SL Sek Seite 7

9 4 REGELKREIS DER SPEZIELLEN FÖRDERUNG Grundlagen: - Leitfaden Spezielle Förderung vom November 2013 Förderstufe Standard Verantwortlichkeit Beschreibung Bemerkungen Dokumente Die Klassenlehrperson ist für die Förderung verantwortlich Die Förderlehrperson unterstützt die Arbeit der KLP Binnendifferenzierter Unterricht gemäss Lehrplan Beurteilung nach Laufbahnreglement Standortgespräch Grundlagen: - Rahmenlehrplan für den Kindergarten / für die Volksschule - Laufbahnreglement - Zeugnis - Protokoll Standortgespräch - Protokoll Gesprächsnotizen - Protokoll LehrerOffice - Unterrichtsplanung der Lehrperson Die Lehrperson stellt eine besondere Begabung, eine Lernbeeinträchtigung, einen Lernrückstand oder aussergewöhnliches Verhalten fest, das Schulkind erreicht die Lernziele nicht oder nur knapp Es findet ein Standortgespräch gemäss Laufbahnreglement mit den Eltern statt: Beobachtungen und Einschätzungen werden ausgetauscht, Ziele werden besprochen Die Lehrperson fördert die Schülerin / den Schüler innerhalb des binnendifferenzierten Klassenunterrichts Nach Bedarf Kurzintervention (Hilfestellung) oder fachliche Beratung für die Lehrperson durch die Förderlehrperson Überprüfung der getroffenen Massnahme(n) durch die KLP (allenfalls in Zusammenarbeit mit FöLP) Massnahme(n), Kurzintervention abschliessen Niederschwellige Massnahmen im binnendifferenzierten Klassenunterricht weiterführen Massnahme der Förderstufe A Erweiterte individuelle Lernziele Beschleunigung Förderstufe B ohne Vorlauf Seite 8

10 Förderstufe A Verantwortlichkeit Beschreibung Bemerkungen Dokumente Förderlehrperson ist für die Förderung verantwortlich Die Klassenlehrperson übergibt den Lead an die Förderlehrperson Förderdokumentation an die Förderlehrperson übergeben, beinhaltend zum Beispiel: - Förderdokumentation von KLP Die Klassenlehrperson unterstützt die Arbeit der FöLP Prozess zum Schulischen Standortgespräch einleiten - Kurzprotokoll Standortgespräch - Angaben zu Kurzintervention(en) Seite 9

11 Ablauf Förderstufe A 1. Schulisches Standortgespräch Beobachtungen austauschen, Einschätzungen abgleichen, Ziele festlegen, Massnahme vereinbaren 2. Entscheid Massnahme Förderstufe A: Förderung mit Förderplanung (im einzelnen Fach oder im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten) oder Die Eltern werden über die Massnahme und deren Dauer informiert (mittels Schulischem Standortgespräch und Förderplan) - Protokoll schulisches Standortgespräch internes Formular zur Information der SL Keine Massnahme der Speziellen Förderung bzw. binnendifferenzierter Unterricht, Beratung für Lehrperson(en) 3. Förderung mit Förderplanung: Die Förderlehrperson definiert in Absprache mit der Klassenlehrperson Förderziele und deren methodisch-didaktische Umsetzung. Zeugnis, welches die KLP ausstellt. Die FöLP kann ergänzend einen Lernbericht dazu verfassen - Förderplanung - Broschüre fördern und fordern Die Eltern und die Schülerin / der Schüler kennen die Zielsetzungen, die Umsetzung im Unterricht und die Unterstützungsmöglichkeiten zu Hause. Der Schüler / die Schülerin verfolgt die Klassenlernziele - Zeugnis mit Noten und Beurteilung in Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten aus Lehrer Office Die Verantwortlichkeiten sind geklärt. Der Schüler / die Schülerin hat Anrecht auf Nachteilsausgleich in Bezug auf: - individuelle Zeitvorgaben, Zeitzuschläge - Vergrösserung der Schrift - Benutzung von technischen Hilfsmitteln - Zusätzliche Pausen - Einzel- statt Gruppenprüfung oder umgekehrt - Schriftliche statt mündliche Leistungserhebung oder umgekehrt - Differenzierte, aber gleichwertige Aufgabenstellung Überprüfung der Situation am Ende der Förderphase jedoch spätestens nach 2 Semestern Massnahme abschliessen Massnahme weiterführen oder anpassen Wenn vorgängig 2 Semester Förderstufe A erfolgt sind: Seite 10

12 Verlangsamung beantragen Individuelle Lernziele im einzelnen Fach beantragen Förderstufe B Verantwortlichkeit Beschreibung Bemerkungen Dokumente Die Förderlehrperson ist für die Förderung verantwortlich - Verlangsamung - Individuelle Lernziele - Erweiterte individuelle Lernziele - Beschleunigung Grundlagen: - Rahmenlehrplan für den Kindergarten / für die Volksschule - Protokoll Standortgespräch - Protokoll Gesprächsnotizen Die Klassenlehrperson unterstützt die Arbeit der FöLP - Laufbahnreglement - Zeugnis - Protokoll Lehreroffice - Förderdokumentation von FöLP Ablauf Förderstufe B 1. Antrag an die SL Entscheid der SL ob: - Verlängerung der Förderstufe A - Massnahme der Förderstufe B mit Verfügung für max. 2 Jahre 2. Beizug Schulpsychologischer Dienst SF-Triage nötig wenn: - Überprüfung der Massnahme nach 2 Jahren - Verlangsamung Die SL meldet SF-Triage an, inklusiv der benötigten Dokumente - internes Antragsformular - Verfügung von SL - Leitfaden - Anmeldung SF-Triage - Förderdokumentation mit Förderplanungen - Individuelle Lernziele - Gesprächsprotokolle SSG Seite 11

13 3. Fördermassnahmen umsetzen: individuelle Lernziele in entsprechenden Fächern Förderung mit Förderplanung und individuellen Lernzielen in einzelnen Fächern mit Verlangsamung (nur 1./2. Klasse) Verlangsamung der Schullaufbahn Die Förderlehrperson definiert in Absprache mit der Klassenlehrperson Förderziele und deren methodisch-didaktische Umsetzung. Die Eltern und die Schülerin / der Schüler kennen die Zielsetzungen, die Umsetzung im Unterricht und die Unterstützungsmöglichkeiten zu Hause. - Broschüre fördern und fordern - Laufbahnreglement - Zeugnis (stellt KLP aus) und Lernbericht (erstellt FöLP) aus LehrerOffice Die Verantwortlichkeiten sind geklärt. Der Schüler / die Schülerin hat Anrecht auf Nachteilsausgleich in Bezug auf: - individuelle Zeitvorgaben, Zeitzuschläge - Vergrösserung der Schrift - Benutzung von technischen Hilfsmitteln - Zusätzliche Pausen - Einzel- statt Gruppenprüfung oder umgekehrt - Schriftliche statt mündliche Leistungserhebung oder umgekehrt - Differenzierte, aber gleichwertige Aufgabenstellung Überprüfung der Situation am Ende der Förderphase jedoch spätestens nach 2 Semestern Massnahme abschliessen Massnahme weiterführen oder anpassen für max. 2 weitere Jahre Seite 12

14 4.1. Nachteilsausgleich Nachteilsausgleichsmassnahmen dienen dazu, bei benoteten, selektionsrelevanten Leistungsnachweisen Einschränkungen durch Behinderungen aufzuheben oder zu verringern. Die Lehrplanziele werden dabei qualitativ nicht nach unten angepasst. Das betroffene Kind braucht zur Lernzielerreichung jedoch eine Anpassung der Bedingungen, unter denen das Lernen und die Lernkontrollen stattfinden. Sowohl die von einer Funktionsstörung oder Behinderung Betroffenen als auch ihre Mitschülerinnen und Mitschüler müssen sich angesichts der Durchführung der Massnahme fair behandelt fühlen. Die Massnahme muss angemessen sein und darf nur die Beeinträchtigung kompensieren. Nachteilsausgleich wird auf Antrag der Förder- und Klassenlehrperson durch die Schulleitung bewilligt (! Nachteilsausgleich) und erst anschliessend anlässlich eines Standortgespräches mit den Eltern schriftlich vereinbart. Wo kann ich was im Leitfaden nachschlagen: Förderstufe Standard S. 9 und 10 Förderstufe A S. 11 im Regelkreis der Förderung S. 20 Umsetzung: Organisation und Zuständigkeiten S. 34 Beurteilung, Zeugnis, Lernbericht Förderstufe B S. 12 im Regelkreis der Förderung S Umsetzung: Organisation und Zuständigkeiten S Beurteilung, Zeugnis, Lernbericht Anderes S. 13 Zielgruppen der unterschiedlichen Förderstufen S Angebote der Speziellen Förderung S. 18 Disziplinarmassnahmen (sind kein Angebot und keine Massnahme der Speziellen Förderung) S Verantwortlichkeiten S SF-Triage S. 33 Falldokumentation S. 36 Nachteilsausgleich für die Förderstufen A und B S Übergänge WANN, WER, WAS Seite 13

15 S. 43 Dokumente und Formulare 4.2. Regeln zum Umgang, wenn Eltern mit dem Vorgehen nicht einverstanden sind Das Nichteinverständnis der Erziehungsberechtigten wird auf dem Protokoll des SSG vermerkt, alle Anwesenden (KLP, FöLP, Erziehungsberechtigte) unterschreiben das Protokoll. Es werden keine weiteren Massnahmen ergriffen. Variante: Die Schulleitung verfügt die Massnahme mit Rechtsmittelbelehrung 5 AUFHEBUNG DER FÖRDERSTUFEN 5.1. Aufhebung der Förderstufe A Über die Aufhebung der Förderstufe A entscheiden Eltern, Klassen- und Förderlehrperson gemeinsam. Sie wird im Protokoll des Standortgespräches vermerkt. Je eine Kopie geht an die Eltern und die Schulleitung Aufhebung der Förderstufe B Über die Aufhebung der Förderstufe B entscheidet die Schulleitung auf schriftlichen Antrag, der vom Kind, den Erziehungsberechtigten, der Klassen- sowie der Förderlehrperson unterschrieben wird (! Antrag an die Schulleitung um Aufhebung der Förderstufe B ) 6 DOKUMENTATION Alle notwendigen Dokumente werden an allen Klassen vom Kindergarten bis in die 6. Klasse der Primarschule einheitlich verwendet. Die Dokumente sind im Ordner «Spezielle Förderung Konzept-Handbuch» (Schrank im Lehrerzimmer) einzusehen und auf einem USB- Stick elektronisch vorhanden Verbindliche Dokumente Dokumente für Schülerinnen und Schüler mit Förderstufe A! Persönliche Vorbereitung eines Standortgesprächs (!)! Kurzprotokoll des Standortgesprächs (Formular VSA), oder Gesprächsprotokoll (! LehrerOffice) Kurzprotokoll des schulischen Standortgesprächs (Formular VSA) oder Gesprächsprotokoll (! LehrerOffice) Seite 14

16 ! Dokumentation Förderplanung Teile ABC oder Förderplanung (! LehrerOffice)! Nachteilsausgleich! Lernbericht (! LehrerOffice) Seite 15

17 Dokumente für Schülerinnen und Schüler mit Förderstufe B! Kurzprotokoll des Standortgesprächs (Formular VSA), oder Gesprächsprotokoll (! LehrerOffice) Kurzprotokoll des schulischen Standortgesprächs (Formular VSA) oder Gesprächsprotokoll (! LehrerOffice)! Dokumentation Förderplanung Teile ABC oder Förderplanung (! LehrerOffice)! Nachteilsausgleich! Anmeldung zum Triage-Gespräch, (! Teil C der Dokumentation Förderplanung ABC im LehrerOffice)! Protokolle Triage-Gespräche (SL)! Verfügung Schulleitung Förderstufe B (SL)! Dokumentation Förderplanung Teile ABC oder Förderplanung (! LehrerOffice)! Bei ILZ/Verlangsamungen Lernberichte zum Zeugnis (! LehrerOffice) Die FöLP sind verantwortlich, dass die Eltern die Dokumente unterzeichnen. Insbesondere ist dies bei folgenden Dokumenten zu beachten:! Protokoll Schulisches Standortgespräch! Förderplanung! Lernbericht / Lernbericht zum Zeugnis! Anmeldung zum Triage-Gespräch (Übertrittsdokumentation PS-Sek 1, Teil C) 6.2. Verantwortlichkeiten Klassenlehrperson Die Klassenlehrpersonen sammeln alle relevanten Unterlagen aller SuS in deren Schülerlaufkarte. Sie führt das Schülerbiographieblatt und bewahrt dieses in der Schülerlaufkarte auf Förderlehrperson Die Förderlehrpersonen legen Dokumentierungs- und Archivordner für die Kinder mit Förderstufe A und B sowie 37 (ISM) an. Sie legen die Dokumente, welche die Spezielle Förderung betreffen, in den Ordnern ab Schulleitung Die Schulleitung kontrolliert, ob die nötigen Dokumente durch die Förderlehrperson ordnungsgemäss in den Dokumentierungs- und Archivordnern abgelegt worden sind. Sie legt relevante Dokumente, welche sie selber erstellt oder erhält in den Dokumentations- und Archivordnern ab. Sie verfügt über die Förderstufe B. Sie bewilligt die Aufhebung der Förderstufe B (schriftlich). Seite 16

18 Dokumentierung und Archivierung von Akten Grundsatz: Dokumente, welche die Spezielle Förderung betreffen werden im Büro der speziellen Förderung aufbewahrt. Bei einem Schulortwechsel werden die relevanten Originaldokumente an die Schulleitung des neuen Schulortes weitergeleitet. Beim Übertritt in die Kreisschule Gäu werden die relevanten Originaldokumente an die Schulleitung der KS Gäu übergeben. Die Dauer der Archivierung der einzelnen Akten und Unterlagen richtet sich nach den Richtlinien, welche im Leitfaden Spezielle Förderung S. 36 aufgelistet sind. Seite 17

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