EVANGELISCHE AKADEMIE LOCCUM SGB 2.0

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1 EVANGELISCHE AKADEMIE SGB 2.0 LOCCUM Tagung vom 24. bis 26. November 2010 áåhççééê~íáçåãáíçéãwéåíêìãñ êpçòá~äéçäáíáâ~åçéêråáîéêëáí í_êéãéåx ÖÉÑ êçéêíîçåçéêsçäâëï~öéåpíáñíìåö Neustart?! Dr. Irene Vorholz _ÉáÖÉçêÇåÉíÉIaÉìíëÅÜÉêi~åÇâêÉáëí~ÖI_Éêäáå

2 - 2 - Tagung der Evangelischen Akademie Loccum SGB 2.0 am Neustart?! Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete des Deutschen Landkreistages (DLT) A. Neuorganisation I. Gesamtbewertung 1. Es ist zu begrüßen, dass eine politische Verständigung auf die Neuorganisation des SGB II erfolgt ist. Damit verbleibt in der sehr knappen Zeit bis zum für alle Beteiligten noch eine gewisse Vorbereitungszeit. 2. Zu befürworten ist insbesondere, dass zusätzlich zu den bestehenden 69 Optionskommunen weitere 41 Optierer zugelassen werden sollen. 3. Für die ARGEn ist wichtig, dass endlich Klarheit über den Fortbestand der Jobcenter besteht. Allerdings ist offenkundig, dass auch mit der Grundgesetzänderung viele der Mischverwaltung immanente rechtliche und praktische Probleme nicht gelöst sind bzw. nicht gelöst werden können. II. Option 4. Schon über 60 Landkreise und kreisfreie Städte haben den erforderlichen Gremienbeschluss für einen der neuen Optionsplätze herbeigeführt. Der DLT freut sich, dass zehn Städte darunter sind. Das macht zwar das Kontingent für die Landkreise kleiner, zeigt aber, dass der alte Grabenkrieg zwischen Landkreistag und Städtetag, der sich an der kommunalen Gesamtverantwortung entzündet hat, tatsächlich beendet ist. 5. Unabhängig vom Kontingent sollte jeder, der optieren will, einen Antrag stellen. In mehreren Ländern wird das Kontingent voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden, z. B. in Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein, sodass andere Länder davon profitieren werden. Es wird auf die Reihung der geeigneten kommunalen Träger durch die Länder ankommen. 6. Das 2/3-Quorum für den Antrag auf Zulassung als neue Optionskommune lehnt der DLT nach wie vor ab. Weder hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz zu diesem massiven Eingriff in die kommunale Entscheidungsfindung noch ist ein solches Quorum in der Sache zielführend. Von einer Klage ginge jedoch keine aufschiebende Wirkung aus. Daher müssen sich optionsinteressierte Landkreise und kreisfreie Städte auf dieses Kriterium einstellen. 7. Der DLT hat gemeinsam mit dem BMAS und der BA für den Übergang von ARGEn in die Option eine Checkliste verabredet. Auf Bundesebene zeigt sich ein konstruktiver Prozess, der allerdings vor Ort auch umgesetzt werden muss. Insbesondere müssen die Abwehrkampagnen der örtlichen Agenturen ein Ende haben.

3 Deutscher Landkreistag 2 8. Positiv ist schließlich, dass das BMAS den Forderungen des DLT nach einer Anschubfinanzierung für die neuen Optierer nachgekommen ist. Für Umstellungskosten bei Neuzulassungen wird ein Betrag von 75 je Bedarfsgemeinschaft gewährt. Bei den Gebietserweiterungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist ein Betrag von 60 vorgesehen. III. Gemeinsame Einrichtung 9. Die gemeinsamen Einrichtungen werden zahlenmäßig in der Mehrzahl bleiben, da sie für 3/4 der Träger vorgegeben sind. Der DLT legt deswegen ein besonderes Augenmerk auf die gemeinsamen Einrichtungen und wirbt dafür, sie stärker als Teil der eigenen Verwaltung anzusehen. 10. Zur Vorbereitung empfiehlt der DLT den Abschluss von Trägervereinbarungen, die den bisherigen ARGE-Vertrag ersetzen. Sie gehen über die reine Gründung der gemeinsamen Einrichtung hinaus und regeln die Grundlagen der Zusammenarbeit, der Organisation und der Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung. Ziel ist es, unnötiges Streitpotenzial und Risiken für Störungen der Aufgabenwahrnehmung, die wesentlich vom Vorsitzenden der Trägerversammlung und seinem Stimmgewicht abhängen, zu vermeiden. 11. Unklar ist die Abgrenzung der Befugnisse von Leistungsträgern Trägerversammlung Geschäftsführer. Hier ist dringend eine Klärung erforderlich, um unnötige Reibungen in der Umsetzung auszuschließen. 12. Größter Problembereich ist nach wie vor das Personal. Der kommunale Personalanteil im SGB II lag im Juni 2010 bundesdurchschnittlich bei 33,7 %. Mit Blick auf die künftigen gemeinsamen Einrichtungen ist das personalwirtschaftliche Engagement der einzelnen Kreise zu prüfen. Dabei sollte neben der Funktionsfähigkeit und Stabilität der gemeinsamen Einrichtung auch der Erhalt von eigenen Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigt werden % des Gesamtpersonals sind von der BA nur befristet eingestellt. Der DLT fordert den Haushaltsgesetzgeber des Bundes auf, eine ausreichende Zahl von Stellen zu schaffen und zu entfristen. Es ist nicht ersichtlich, warum das Personal zwar vom Bund bezahlt wird, wenn es von den Kommunen gestellt wird, jedoch nicht seines des Bundes die erforderlichen Stellen geschaffen werden. 14. Für den Übergang von ARGEn oder getrennten Aufgabenwahrnehmern in die gemeinsame Einrichtung hat der DLT gemeinsam mit BMAS und BA wiederum in einem konstruktiven Prozess eine Checkliste erarbeitet. Sie setzt den erforderlichen Rahmen für die Umsetzung vor Ort und bietet weitere Hilfestellung bietet. IV. Kennzahlenvergleich Zielvereinbarungen 15. Interessant wird der neue Kennzahlenvergleich. Positiv ist, dass gemäß einer Forderung der Optionskommunen gemeinsame Kennzahlen für gemeinsame Einrichtungen und Optionskommunen erarbeitet worden sind. 16. Entscheidend ist, eine transparente Abbildung zu erreichen. Fehlinterpretationen, die nichts über die Leistungsfähigkeit der einzelnen Jobcenter sagen, müssen verhindert werden. 17. Der Zielvereinbarungsprozess ist gleichfalls auf neue Beine zu stellen. Für die Optionskommunen ist er erstmalig durchzuführen. Auch bei den gemeinsamen Einrichtungen wird es Veränderungen geben, da hier gleichfalls neu die kommunalen Träger einzubeziehen sind.

4 Deutscher Landkreistag 3 B. Aktuell: Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen pp. 18. Der Gesetzentwurf enthält über die Neuregelung der Regelbedarfe hinaus eine Fülle weiterer Änderungen im SGB II und SGB XII, die in der Kürze der Zeit kaum in der erforderlichen Sorgfalt geprüft werden können. Es wäre angezeigt, diese Änderungen in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren zu regeln. 19. Hinsichtlich der Regelsatzhöhe ist zu berücksichtigen, dass mit jedem Euro neue Leistungsberechtigte zu Lasten der kommunalen Träger hinzukommen und sich Erwerbstätigkeit insgesamt immer weniger lohnt. 20. Für die Landkreise und kreisfreien Städte entstehen Mehrausgaben in Höhe von bis zu 300 Mio., vor allem in den Kosten der Unterkunft und der Sozialhilfe. Der DLT lehnt die Mehrbelastungen strikt ab. Sie müssen vollständig kompensiert werden. 21. Dass die Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern im Rahmen des Existenzminimums über Sachleistungen gedeckt werden sollen, ist zu begrüßen. Es ist für Kinder wichtig, dass die Leistungen bei ihnen ankommen und dort ihren Bestimmungszweck erfüllen. Sachleistungen erfordern allerdings einen höheren Verwaltungsaufwand. Der Bund veranschlagt für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets 135 Mio.. Das sind im Verhältnis zu den Leistungen des Bildungspaketes in Höhe von 700 Mio. 20 %. 22. Die Landkreise setzen bereits heute verschiedentlich Familienkarten o. ä. ein. Dem flächendeckenden Einsatz einer Chipkarte stehen sie skeptisch gegenüber. Unbeschadet dessen werden sie sich in die beabsichtigte Erprobung einer Chipkarte in Modellregionen konstruktiv einbringen. 23. Die Möglichkeit für Kreise und kreisfreien Städte, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zu übernehmen, geht auf eine Forderung des DLT ein. Denn die Umsetzung erfordert die genaue Kenntnis der konkreten Strukturen vor Ort, der einzelnen Schulen, der Vielzahl von Vereinen und anderen Teilhabeangeboten, mit denen die Landkreise vertraut sind. Allerdings sind maßgebliche Voraussetzungen für eine praktikable Umsetzung (noch) nicht geschaffen. Insbesondere bedarf es eines nennenswerten Entscheidungs- und Handlungsspielraums vor Ort und einer auskömmlichen Kostenerstattung. Das Verfahren muss möglichst unbürokratisch gestaltet werden. 24. Lernförderung als staatlich geförderte Nachhilfe darf nicht als Bestandteil des Existenzminimums ausformuliert werden. Es ist Sache der Länder, für einen guten Unterricht zu sorgen und dabei das individuelle Lernvermögen der Schüler zu berücksichtigen. Die Schaffung eines neuen Leistungstatbestands Nachhilfe für SGB II-Kinder würde dies unterlaufen und zu neuen Ungerechtigkeiten führen. 25. Wegen des engen Zeitrahmens für das Gesetzgebungsverfahren Bundesratsplenum erst am , sofern es nicht zu einem Vermittlungsverfahren kommt ist davon auszugehen, dass die Jobcenter nicht sämtliche Rechtsänderungen rechtzeitig umsetzen können. Der Gesetzentwurf sollte eine Übergangsregelung vorsehen, mit der die geänderten Leistungsbestimmungen auch bis zu sechs Monaten rückwirkend neu festgestellt und beschieden werden können. C. Fazit 26. Der Neustart zum trifft nicht nur die Neuorganisation, sondern auch die leistungsrechtliche Reform durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen pp. Beides bedeutet für die Praxis der Jobcenter einen enormen Kraftakt. Hierfür gebührt ihr großer Respekt.

5 Programm 74/10: SGB 2.0 file:///d:/behnisch/web/00web/web-content/programm/p1074.html 1 von :01 Das Programm chronologisch > Arbeit & Wirtschaft 74/10: SGB 2.0 Tagung der Evangelischen Akademie Loccum vom 24. bis 26. November 2010 in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialpolitik an der Universität Bremen; gefördert von der VolkswagenStiftung Zum Thema Programm Zum Thema Die gesetzlichen Regelungen für die institutionelle Neuordnung des SGB II wurden im Sommer 2010 beschlossen. Nach den langen und kontroversen politischen Diskussionen der Vergangenheit können sich die Akteure nun auf die Umsetzung der Regelungen und die Verbesserung der Praxis konzentrieren: Werden wir also ab dem den Rollout des SGB 2.0 erleben? Die Neuordnung bietet viele Chancen, doch ist wie bei updates nicht unüblich die Installation mit Tücken und Arbeit verbunden. Vor allem die Schnittstellen zwischen den Trägern, zwischen den Trägern und den Jobcentern, zwischen Jobcentern und Dritten werden noch optimiert und die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen mit Leben gefüllt werden müssen, damit die User tatsächlich vom SGB 2.0 profitieren können. Was bis dahin noch zu tun ist, soll auf dieser Tagung erörtert werden, die im Rahmen des Dialogprojekts Bund und Kommunen in der Umsetzung von Hartz IV Die institutionelle Fortentwicklung des SGB II als politischer Lernprozess stattfindet, das gemeinsam von der Evangelischen Akademie Loccum und dem Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen durchgeführt und von der VolkswagenStiftung gefördert wird. Dr. Joachim Lange, Evangelische Akademie Loccum, Tagungsleiter Prof. Dr. Frank Nullmeier, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen Das Progamm Mittwoch, 24. November 2010 Begrüßung und Eröffnung Dr. Joachim Lange, Ev. Akademie Loccum Das Jobcenter als Server des LAN: Systemanforderungen Dr. Susanne Koch, Leiterin der Forschungskoordination, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung IAB, Nürnberg Marc Hentschke, Geschäftsführer, Neue Arbeit, Stuttgart; Vorsitzender Evangelischer Fachverband für Arbeit und soziale Integration Gemeinsame Diskussion Neustart?! Doris Bartelmes, Leiterin, Abteilung Arbeit, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Mainz Neustart?! Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete, Deutscher Landkreistag, Berlin Donnerstag, 25. November 2010 Das vielfältige Steuerungs-, Aufsichts- und Zielvereinbarungssystem des SGB 2.0 Einführendes Referat im Plenum: Dr. Bruno Kaltenborn, Wirtschaftsforschung und Politikberatung, Berlin Foren Forum 1: Gemeinsame Einrichtungen Wilfried Hose, Geschäftsführer, ARGE Saarbrücken Markus Keller, Deutscher Landkreistag, Berlin Peter Prill, Leiter, Referat Arbeitsmarktpolitik, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Bremen Dr. Bruno Kaltenborn, Berlin

6 Programm 74/10: SGB 2.0 file:///d:/behnisch/web/00web/web-content/programm/p1074.html 2 von :01 Moderation: Prof. Dr. Frank Nullmeier, Zentrum für Sozialpolitik ZeS, Universität Bremen Forum 2: Optionskommunen Gerd Goldmann, Deutscher Landkreistag, Berlin Dr. Helmut Hartmann, Geschäftsführer, con_sens, Hamburg Axel Lindner, Vorstand, GGFA AöR, Erlangen PD Dr. Hans Lühman, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, Düsseldorf Bernd Nothnick, Leiter, Referat Arbeits- und Beschäftigungsförderung, Berufliche Qualifizierung, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Hannover Moderation: Dr. Joachim Lange, Loccum Welche Bedarfe an sozialen Dienstleistungen haben die Hilfebedürftigen? Dr. Peter Kupka, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB, Nürnberg LAN (Local Area Networks): Wie können Kommunen ihre sozialen Dienstleistungen auf den Bedarf der ehb zuschneiden und die Chancen des Jobcenters nutzen? Dr. Monika Ludwig, Institut für Stadt- und Regionalentwicklung, FH Frankfurt Peripherie-Schnittstellen: Wie können Dritte gut in den Leistungsprozess einbezogen werden? Petra Kaps, Berlin SGB 2.0: Zur Interaktion mit dem User? Dr. Holger Schütz, infas, Bonn Virtuelle Effizienzsteigerung? Prof. Dr. Matthias Knuth, Institut für Arbeit und Qualifikation IAQ, Duisburg Arbeitsgruppen AG 1: Peripherie-Schnittstellen: Wie können Dritte gut in den Leistungsprozess einbezogen werden? Frank Gottwald, Geschäftsführer Integrationshilfen, Diakonie Michaelshoven, Köln; Vorstand, Evangelischer Fachverband für Arbeit und soziale Integration Sigrid Gramm, Leiterin, Bereich Berufliche und soziale Integration, ARGE Köln Roland Schimek, Leiter, Eigenbetrieb für Arbeit, Merseburg (angefragt) Conrad Skerutsch Werkstatt Frankfurt; Vorstand bag arbeit Petra Kaps, Berlin Moderation: Dr. Joachim Lange, Loccum AG 2: LAN: Wie können Kommunen ihre sozialen Dienstleistungen auf den Bedarf zuschneiden und die Chancen des Jobcenters nutzen? Siegfried Dreckmann, Geschäftsführer, ARGE Delmenhorst, Sprecher der ARGEn in Niedersachsen und Bremen Dirk Michelmann, Leiter, Kommunale Beschäftigungsagentur, Landkreis Harz, Wernigerode Dr. Monika Ludwig, Frankfurt Dr. Peter Kupka, Nürnberg Moderation: Dr. Helmut Schröder, infas, Bonn AG 3: SGB 2.0: Zur Interaktion mit dem User? Beratung, Einbeziehung des Kunden, Aktivierungsprozess Charlotte Buri, Leiterin, Bereich Beratung und Vermittlung, Mainarbeit, Offenbach Andreas Epple, Leiter, Zentrum für Arbeit, Landkreis Leer Prof. Dr. Matthias Knuth, Duisburg Dr. Holger Schütz, infas, Bonn Moderation: Prof. Dr. Gerhard Christe, Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe IAJ, Oldenburg Hardware, Software, noch wer: Die Anforderungen der Neuordnung im Personalbereich Elke Hannack, Vorstand, Ver.di, Berlin Dr. Helmut Fogt, Beigeordneter, Deutscher Städtetag, Berlin Hans-Dieter Munker, Leiter Organisationsentwicklung, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Freitag, 26. November 2010 SGB 2.0: Wie kann der Neustart gelingen? Abschlussdiskussion Dr. Klaus Bermig, Leiter, Referat, Grundsatzfragen der Grundsicherung für

7 Programm 74/10: SGB 2.0 file:///d:/behnisch/web/00web/web-content/programm/p1074.html 3 von :01 Arbeitsuchende, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Dr. Ulrich Cramer, Leiter, Abteilung Arbeit, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Magdeburg Tim Kähler, Beigeordneter, Bielefeld Andrea Martin, Leiterin, KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf Dr. Matthias Schulze-Böing, Geschäftsführer, MainArbeit; Sprecher Bundesnetzwerk der ARGE-Geschäftsführer

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