Ortsrecht Investitionsmaßnahme Neue freiwillige Aufgabe. keine haushaltsmäßige Berührung Ausgabenerhöhung Bemerkung:

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1 Datum: Drucksachen-Nr. 201/08 Stadt Zwickau Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung im öff. nö. Zustimmung zur Beschlussempfehlung Haupt- und Verwaltungsausschuss am: ja nein ohne abweichend Stadtrat am: ja nein ohne abweichend am: ja nein ohne abweichend am: ja nein ohne abweichend spätester Beschlusstermin am: Betreff: Festlegung der Geschäftskreise des s und der bzw. des Beigeordneten, Ausschreibung der Stelle(n) der bzw. des Beigeordneten Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen: 1. Die Geschäftskreise des s und der bzw. des Beigeordneten sowie die Zuordnung der Organisationseinheiten/Aufgabenkomplexe zu den Geschäftskreisen werden vom im Einvernehmen mit dem Stadtrat entsprechend Teil 1 der Anlage festgelegt. 2. Das Ausschreibungsverfahren für die Stelle der bzw. des Beigeordneten für die Wahlperiode ab 2008 erfolgt entsprechend Teil 2 der in Satz 1 beschlossenen Anlage. Ortsrecht Investitionsmaßnahme Neue freiwillige Aufgabe Finanzielle Auswirkungen keine haushaltsmäßige Berührung Ausgabenerhöhung Bemerkung: Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung Ausgabenminderung Folgekostenberechnung in Anlage Amtsleiter Datum Datum Bürgermeister

2 Blatt-Nr.: 2 Begründung: Die Neubestimmung der Geschäftskreise ist im Ergebnis des Bürgerentscheides vom erforderlich. Da je nach Beschlussfassung in den vorherigen Tagesordnungspunkten 1, 2 oder 3 Beigeordnete neben dem tätig werden, sind in den Anlagen 1-3 alternativ Varianten für 2, 3 oder 4 Geschäftskreise enthalten. Vor Beginn der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt ist deshalb festzulegen, über welche Variante entschieden werden soll. Die Art der vorgeschlagenen Geschäftskreise wurde so bestimmt, dass sie unter Berücksichtigung notwendigen Leitungsaufwandes in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und artverwandte Aufgaben bündeln. Aufgrund des Bürgerentscheids ist die Überarbeitung der bereits beschlossenen Zeitschiene sowie des Ausschreibungstextes notwendig. Die Zeitschiene wurde unter Berücksichtigung des Besetzungstermins sowie gesetzlicher Vorgaben erarbeitet (v.a. hinsichtlich 56 Abs. 3 i.v.m. 50 Abs. 1 SächsGemO, wonach die Bestellung des Beigeordneten spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen ist). Rechtsgrundlage: 55 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO, 2 Abs. 2 Punkt 8 Hauptsatzung der Stadt Zwickau

3 Blatt-Nr.: 3 Anlage 1 Teil 1 Geschäftskreis des s Geschäftskreis des Beigeordneten - Finanzen, Ordnung und Bauen - OB Beigeordneter Finanzen, Ordnung und Bauen (StA 53 Amt f. öff. GD) bis Stabsstellen -Ausschreibungen -Doppik/Controlling -Wismut-Angelegenheiten 02 Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte 37 Amt für Brand-, Kat.schutz, Rettungsdienst 20 Amt für Finanzen 61 Bauplanungsamt 11 Personal- und Hauptamt 40 Schulverwaltungs- und Sportamt 32 Ordnungsamt 63 Amt für Bauordnung 13 Presse- und büro 41 Kulturamt und Institute 42/1;42/2;45/1;45/2;47 33 Einwohner- und Standesamt 65 Liegenschafts- und Hochbauamt 14 Rechnungsprüfungsamt (Rest) 50 Jugend- und Sozialamt (Rest) 36 Umweltamt 66 Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt 30 Rechtsamt 80 Büro Wirtschaftsförderung 49 Büro Denkmalpflege/Archäologie Robert-Schumann- Konservatorium (Eigenbetrieb) Die Auswirkungen der Kreisreform sind berücksichtigt. Die dargestellten Amts-, Büro- und Institutsnummern stehen synonym für die zugeordneten Aufgaben.

4 Blatt-Nr.: 4 Anlage 1 Teil 2 1. Die Beigeordnetenstelle wird bundesweit öffentlich ausgeschrieben. Der Bewerbungsschluss wird auf den festgelegt. 2. Die Ausschreibung erfolgt mittels folgendem Text: Ausschreibung Bei der Stadt Zwickau ist wegen des Ablaufs der Amtszeit die Stelle einer/eines Beigeordneten neu zu besetzen. Die/der Beigeordnete vertritt den ständig in seinem/ihrem Geschäftskreis. Dem Geschäftskreis der/des Beigeordneten ist folgendes Dezernat zugeordnet: Dezernat Finanzen, Ordnung und Bauen Stabsstellen Ausschreibungen, Doppik/Controlling, Wismutangelegenheiten, Amt für Finanzen, Ordnungsamt, Einwohner- und Standesamt, Umweltamt, Büro Denkmalpflege/Archäologie, Bauplanungsamt, Amt für Bauordnung, Liegenschafts- und Hochbauamt, Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt ab Der Geschäftskreis kann während der Amtszeit der/des Beigeordneten vom im Einvernehmen mit dem Stadtrat geändert oder neu festgelegt werden. Die Ämterstruktur innerhalb des Geschäftskreises kann durch den jederzeit verändert werden. Die/der Beigeordnete wird vom Stadtrat in einem besonderen Wahlgang gewählt und auf sieben Jahre als hauptamtliche/r Beamte/in auf Zeit bestellt. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 4 der SächsKomBesVO. Ihr/ihm steht eine Dienstaufwandsentschädigung zu. Erwartet werden eine gefestigte Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Sachkenntnis und überdurchschnittlichem Engagement vorzugsweise mit Hochschulabschluss in sachlicher Beziehungsnähe zu den Aufgaben des Geschäftskreises. Weiterhin müssen die Bewerber die Anforderungen im Sinne des 6 SächsBG erfüllen. Die Bewerber sollten über eine angemessene Lebenserfahrung verfügen und es sollten während ihrer Amtszeit nicht die Altersvoraussetzungen eintreten, die eine Versetzung in den Ruhestand möglich machen könnten. Es wird erwartet, dass die/der Beigeordnete ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Zwickau nimmt.

5 Blatt-Nr.: 5 Die Stadt Zwickau sieht der Bewerbung von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen einschließlich einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde, eines polizeilichen Führungszeugnisses, welches nicht älter als drei Monate sein darf, sowie eines Staatsangehörigkeitsausweises richten Sie bitte bis an die Stadt Zwickau, Personal- und Hauptamt, PF , Zwickau. 3. Weitere Verfahrensweise Nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen durch das Personal- und Hauptamt erfolgt eine listenartige Aufzeichnung der Bewerber in alphabetischer Reihenfolge. Die Aufzeichnung wird den Fraktionen des Stadtrates bis zum zur Verfügung gestellt. Die Stadträte können vom bis zum im Personal- und Hauptamt, Innere Schneeberger Straße 26, Zimmer 201 in die Bewerbungsunterlagen zu folgenden Zeiten einsehen: Montag bis Donnerstag: Freitag: Uhr Uhr bzw. nach telefonischer Absprache ( ). Die Vorschläge der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen gemäß 56 Abs.2 S.2 SächsGemO können vom bis zum im Personal- und Hauptamt eingereicht werden. Die Vorschläge dürfen sich dabei nur auf fristgemäß eingegangene Bewerbungen beziehen. Die Wahl der/des Beigeordneten findet am statt.

6 Blatt-Nr.: 6 Anlage 2 Teil 1 Geschäftskreis des s Geschäftskreis des Beigeordneten für Dezernat 1 - Finanzen und Ordnung - Geschäftskreis des Beigeordneten für Dezernat 2 - Bauen - OB GK D1 Finanzen und Ordnung D2 Bauen (StA 53 Amt f. öff. GD) bis Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte Stabsstellen -Ausschreibungen -Doppik/Controlling 20 Amt für Finanzen Stabsstelle -Wismut-Angelegenheiten (Rest) 36 Umweltamt 11 Personal- und Hauptamt 13 Presse- und büro 32 Ordnungsamt 33 Einwohner- und Standesamt 49 Büro Denkmalpflege/Archäologie 61 Bauplanungsamt 14 Rechnungsprüfungsamt 30 Rechtsamt 80 Büro Wirtschaftsförderung 37 Amt für Brand-, Kat.schutz, Rettungsdienst 40 Schulverwaltungs- und Sportamt 41 Kulturamt und Institute 42/1;42/2;45/1;45/2;47 (Rest) 50 Jugend- und Sozialamt 63 Amt für Bauordnung 65 Liegenschafts- und Hochbauamt 66 Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt Robert-Schumann-Konservatorium (Eigenbetrieb) Die Auswirkungen der Kreisreform sind berücksichtigt. Die dargestellten Amts-, Büro- und Institutsnummern stehen synonym für die zugeordneten Aufgaben.

7 Blatt-Nr.: 7 Anlage 2 Teil 2 1. Die Beigeordnetenstellen werden bundesweit öffentlich ausgeschrieben. Der Bewerbungsschluss wird auf den festgelegt. 2. Die Ausschreibung erfolgt mittels folgendem Text: Ausschreibung Bei der Stadt Zwickau sind wegen des Ablaufs der Amtszeit die Stellen der Beigeordneten neu zu besetzen. Die Beigeordneten vertreten den ständig in ihrem Geschäftskreis. Den Geschäftskreisen der zwei Beigeordneten sind folgende Dezernate zugeordnet: Dezernat Finanzen und Ordnung Stabsstellen Ausschreibungen, Doppik/Controlling, Amt für Finanzen, Ordnungsamt, Einwohner- und Standesamt, Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Schulverwaltungs- und Sportamt, Kulturamt und Institute, Jugend- und Sozialamt, Robert-Schumann-Konservatorium (Eigenbetrieb) ab Dezernat Bauen Stabsstelle Wismutangelegenheiten, Umweltamt, Büro Denkmalpflege/Archäologie, Bauplanungsamt, Amt für Bauordnung, Liegenschafts- und Hochbauamt, Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt, ab Die Geschäftskreise können während der Amtszeit der Beigeordneten vom im Einvernehmen mit dem Stadtrat geändert oder neu festgelegt werden. Die Ämterstruktur innerhalb der Geschäftskreise kann durch den jederzeit verändert werden. Die Beigeordneten werden vom Stadtrat je in einem besonderen Wahlgang gewählt und werden auf sieben Jahre als hauptamtliche Beamte auf Zeit bestellt. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 der SächsKomBesVO. Ihnen steht eine Dienstaufwandsentschädigung zu. Der Stadtrat bestimmt im Einvernehmen mit dem, in welcher Reihenfolge die Beigeordneten den im Falle seiner Verhinderung vertreten. Der erste Stellvertreter des s wird nach der Besoldungsgruppe B 4 besoldet. Erwartet werden eine gefestigte Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Sachkenntnis und überdurchschnittlichem Engagement vorzugsweise mit Hochschulabschluss in sachlicher Beziehungsnähe zu den Aufgaben des Geschäftskreises.

8 Blatt-Nr.: 8 Weiterhin müssen die Bewerber die Anforderungen im Sinne des 6 SächsBG erfüllen. Die Bewerber sollten über eine angemessene Lebenserfahrung verfügen und es sollten während ihrer Amtszeit nicht die Altersvoraussetzungen eintreten, die eine Versetzung in den Ruhestand möglich machen könnten. Es wird erwartet, dass die Beigeordneten ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Zwickau nehmen. Die Stadt Zwickau sieht der Bewerbung von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen einschließlich einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde, eines polizeilichen Führungszeugnisses, welches nicht älter als drei Monate sein darf, sowie eines Staatsangehörigkeitsausweises richten Sie bitte bis an die Stadt Zwickau, Personal- und Hauptamt, PF , Zwickau. 3. Weitere Verfahrensweise Nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen durch das Personal- und Hauptamt erfolgt eine listenartige Aufzeichnung der Bewerber unterteilt nach den zwei Beigeordnetenstellen in alphabetischer Reihenfolge. Die Aufzeichnung wird den Fraktionen des Stadtrates bis zum zur Verfügung gestellt. Die Stadträte können vom bis zum im Personal- und Hauptamt, Innere Schneeberger Straße 26, Zimmer 201 in die Bewerbungsunterlagen zu folgenden Zeiten einsehen: Montag bis Donnerstag: Freitag: Uhr Uhr bzw. nach telefonischer Absprache ( ). Die Vorschläge der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen gemäß 56 Abs.2 S.2 SächsGemO können vom bis zum im Personal- und Hauptamt eingereicht werden. Die Vorschläge dürfen sich dabei nur auf fristgemäß eingegangene Bewerbungen beziehen. Die Wahl der Beigeordneten findet am statt.

9 Blatt-Nr.: 9 Anlage 3 Teil 1 Geschäftskreis des s Geschäftskreis des Beigeordneten für Dezernat 1 - Finanzen und Ordnung - Geschäftskreis des Beigeordneten für Dezernat 2 - Soziales, Kultur, Schulen, Sport - Geschäftskreis des Beigeordneten für Dezernat 3 - Bauen - OB GK D1 Finanzen und Ordnung D2 Soziales, Kultur, Schulen und Sport D3 Bauen Stabsstellen - Ausschreibungen - Doppik/Controlling Stabsstelle - Wismutangelegenh. 02 Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte 20 Amt für Finanzen 40 Schulverwaltungs- und Sportamt (Rest) 36 Umweltamt 11 Personal- und Hauptamt 32 Ordnungsamt 41 Kulturamt und Institute 42/1;42/2;45/1;45/2;47 49 Büro Denkmalpfl./Archäologie 13 Presse- und büro 33 Einwohner- und Standesamt (Rest) 50 Jugend- und Sozialamt 61 Bauplanungsamt 14 Rechnungsprüfungsamt 37 Amt für Brand-, Kat.schutz, Rettungsdienst Robert-Schumann- Konservatorium (Eigenbetrieb) 63 Amt für Bauordnung 30 Rechtsamt 65 Liegenschafts- und Hochbauamt 80 Büro Wirtschaftsförderung 66 Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt Die Auswirkungen der Kreisreform sind berücksichtigt. Die dargestellten Amts-, Büro- und Institutsnummern stehen synonym für die zugeordneten Aufgaben.

10 Blatt-Nr.: 10 Anlage 3 Teil 2 1. Die Beigeordnetenstellen werden bundesweit öffentlich ausgeschrieben. Der Bewerbungsschluss wird auf den festgelegt. 2. Die Ausschreibung erfolgt mittels folgendem Text: Ausschreibung Bei der Stadt Zwickau sind wegen des Ablaufs der Amtszeit die Stellen der Beigeordneten neu zu besetzen. Die Beigeordneten vertreten den ständig in ihrem Geschäftskreis. Den Geschäftskreisen der drei Beigeordneten sind folgende Dezernate zugeordnet: Dezernat Finanzen und Ordnung Stabsstellen Ausschreibungen und Doppik/Controlling, Amt für Finanzen, Ordnungsamt, Einwohnerund Standesamt, Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst ab Dezernat Soziales, Kultur, Schulen und Sport Schulverwaltungs- und Sportamt, Kulturamt und Institute, Jugend- und Sozialamt, Robert-Schumann- Konservatorium ab Dezernat Bauen Stabsstelle Wismutangelegenheiten, Umweltamt, Büro Denkmalpflege/Archäologie, Bauplanungsamt, Amt für Bauordnung, Liegenschafts- und Hochbauamt, Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt ab Die Geschäftskreise können während der Amtszeit der Beigeordneten vom im Einvernehmen mit dem Stadtrat geändert oder neu festgelegt werden. Die Ämterstruktur innerhalb der Geschäftskreise kann durch den jederzeit verändert werden. Die Beigeordneten werden vom Stadtrat je in einem besonderen Wahlgang gewählt und werden auf sieben Jahre als hauptamtliche Beamte auf Zeit bestellt.

11 Blatt-Nr.: 11 Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 der SächsKomBesVO. Ihnen steht eine Dienstaufwandsentschädigung zu. Der Stadtrat bestimmt im Einvernehmen mit dem, in welcher Reihenfolge die Beigeordneten den im Falle seiner Verhinderung vertreten. Der erste Stellvertreter des s wird nach der Besoldungsgruppe B 4 besoldet. Erwartet werden eine gefestigte Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Sachkenntnis und überdurchschnittlichem Engagement vorzugsweise mit Hochschulabschluss in sachlicher Beziehungsnähe zu den Aufgaben des Geschäftskreises. Bewerber für das Dezernat Finanzen und Ordnung müssen gemäß 62 SächsGemO über eine abgeschlossene wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung o d e r Laufbahnbefähigung für den gehobenen oder höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst u n d eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen oder in entsprechenden Funktionen eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts verfügen. Weiterhin müssen die Bewerber die Anforderungen im Sinne des 6 SächsBG erfüllen. Die Bewerber sollten über eine angemessene Lebenserfahrung verfügen und es sollten während ihrer Amtszeit nicht die Altersvoraussetzungen eintreten, die eine Versetzung in den Ruhestand möglich machen könnten. Es wird erwartet, dass die Beigeordneten ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Zwickau nehmen. Die Stadt Zwickau sieht der Bewerbung von Frauen mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen einschließlich einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde, eines polizeilichen Führungszeugnisses, welches nicht älter als drei Monate sein darf, sowie eines Staatsangehörigkeitsausweises richten Sie bitte bis an die Stadt Zwickau, Personal- und Hauptamt, PF , Zwickau. 3. Weitere Verfahrensweise Nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen durch das Personal- und Hauptamt erfolgt eine listenartige Aufzeichnung der Bewerber unterteilt nach den drei Beigeordnetenstellen in alphabetischer Reihenfolge. Die Aufzeichnung wird den Fraktionen des Stadtrates bis zum zur Verfügung gestellt. Die Stadträte können vom bis zum im Personal- und Hauptamt, Innere Schneeberger Straße 26, Zimmer 201 in die Bewerbungsunterlagen zu folgenden Zeiten einsehen: Montag bis Donnerstag: Freitag: Uhr Uhr bzw. nach telefonischer Absprache ( ). Die Vorschläge der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen gemäß 56 Abs.2 S.2 SächsGemO können vom bis zum im Personal- und Hauptamt eingereicht werden. Die Vorschläge dürfen sich dabei nur auf fristgemäß eingegangene Bewerbungen beziehen. Die Wahl der Beigeordneten findet am statt.

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Der Stadtrat beschließt die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur weiteren Umsetzung des WIBERA - Gutachtens. Datum: 01.02.2007 Drucksachen-Nr. 023/07 Stadt Zwickau Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung im öff. nö. Zustimmung zur Beschlussempfehlung Haupt- und Verwaltungsausschuss am: 15.02.07 ja nein

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