Die Individualförderung des DAAD und Programme des projektbezogenen Personenaustauschs (PPP)

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1 IDA-Seminar Die Individualförderung des DAAD und Programme des projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) Dr. Birgit Klüsener Bonn, 21. November

2 I. Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es? Arten der Förderung Auslandsförderung für Deutsche 1. DAAD-Individualstipendien für einen Auslandsaufenthalt Förderung von Einzelpersonen 2. über die Hochschulen vergebene Stipendien z.b. im Rahmen von Ostpartnerschaften, Germanistischen Institutspartnerschaften, Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften (ISAP), Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden und Doktoranden (PROMOS) Vergabe i.d.r. über die Fachbereiche, Projektleiter, teilweise auch durch die Auslandsämter 2

3 II. Wer kann sich bewerben? Bewerbungsvoraussetzungen Bewerbungsberechtigt in DAAD-Programmen für Deutsche (oder nach 8 BAföG Deutschen gleichgestellte Ausländer): A. Studierende: zum Zeitpunkt der Bewerbung mind. 2. Semester (Keine Studienanfänger!) B. Graduierte, Doktoranden und Postdocs : für das Stipendium qualifizierender Abschluss liegt bei Graduierten nicht mehr als 5 Jahre bzw. Postdocs nicht mehr als 4 Jahre zurück; bei Doktoranden darf der Beginn der Promotion nicht länger als 3 Jahre zurückliegen C. Wissenschaftler : die an dt. Hochschulen lehren bzw. die die Befähigung für die Hochschullehrertätigkeit in Deutschland und Lehrerfahrung an einer dt. Hochschule haben 3

4 II. Wer kann sich bewerben? Bewerbungsvoraussetzungen Neu: Darüber hinaus können sich auch nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen bewerben, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen, oder wenn sie an einer deutschen Hochschule promovieren. Besonders zu beachten: Wiederholte Stipendienvergabe innerhalb eines Ausbildungsabschnittes (z.b. Bachelorstudiengang) ist die Vergabe mehrerer Jahresstipendien ausgeschlossen Kurzstipendien für Doktoranden können nicht kurzfristig kumuliert werden (Sperrfrist: 1 Jahr) 4

5 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Stipendienzwecke A. Studierende 1. Individualstipendien: Jahresstipendien, best. Praktika selbst organisierte Studienaufenthalte strukturierte Studienaufenthalte 2. Projektförderung (Stipendienvergabe durch die Hochschulen) selbst organisierte Studienaufenthalte (z.b. PROMOS) Strukturierte Studienaufenthalte im Rahmen von ISAP, Doppelabschluss 5

6 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Stipendienzwecke B. Graduierte, Doktoranden und Promovierte Ergänzungs-, Vertiefungs- und Aufbaustudiengänge (z.b. Masterstudium im Ausland) Promotionsstipendien (Jahres- und Kurzstipendien) Forschungsstipendien für Postdocs Lehrtätigkeit an einer ausländischen Hochschule durch DAAD- Vermittlung 6

7 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Stipendienzwecke C. Wissenschaftler und Hochschullehrer 1. Individuelle Vorhaben Lehrtätigkeit (Gastdozentur) Forschung im Ausland Aufbau und Pflege von Kooperationen mit ausländischen Partnern 2. Personenaustausch im Rahmen von Projekten und Partnerschaften 7

8 IV. Wo gibt es genauere Informationen? Informationsquellen und Beratung 2. Internet: Stipendiendatenbank des DAAD -stipendien-finden-und-bewerben/ 3. Beratung beim Stipendienreferat oder Infocenter des DAAD 8

9 Anbahnungsmaßnahmen

10 Programme des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) Ägypten Argentinien Australien Brasilien Bulgarien China Chile Finnland Frankreich Griechenland Hongkong Indien Italien Japan Weltweit Forschungspartner finden! Kanada Kolumbien Kroatien Mexiko Norwegen Peru Polen Portugal Serbien Slowakei Slowenien,Spanien Taiwan Tschechien Thailand Ungarn USA

11 PPP Forschungsmobiliät I Programm: bilaterales Programm mit derzeit 31 ausländischen Partnerorganisationen zur Initiierung neuer bzw. Intensivierung bestehender wissenschaftlicher Kooperationen gefördert wird die Auslandsmobilität zur Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben von hoher Qualität, an denen Forschergruppen aus zwei Ländern gemeinsam arbeiten wollen Schwerpunkt liegt auf der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Reziprozität und Komplementarität der Arbeiten sind entscheidend Anschubfinanzierung für internationale Forschungskooperationen: Förderdauer in der Regel 2 Jahre Niederschwelliges Angebot mit hoher Nachfrage (ca Anträge p.a.) Bis zu 1000 Bewilligungen pro Jahr

12 PPP Forschungsmobilität II Antragsberechtigung: Deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Antragstellung muss durch promovierten Wissenschaftler erfolgen Antragsteller fungiert als Projektleiter und ist für die administrative Abwicklung der Förderung verantwortlich Förderfähig sind kürzere Auslandsaufenthalte der in das Projekt eingebundenen ForscherInnen Förderfähige ProjektteilnehmerInnen sind Masterstudierende, Promovierende, Postdocs und WissenschaftlerInnen einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung Laufzeit: Pro Projekt insgesamt 1 max. 3 Jahre (abhängig vom Partnerland), pro Auslandsaufenthalt können Wissenschaftler max. 1 Monat, Nachwuchswissenschaftler bis max. 2 Monate unterstützt werden

13 PPP Forschungsmobilität III Förderleistungen: Mobilitätspauschale zur Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten am ausländischen Partnerinstitut für die in das Projekt eingebundenen TeilnehmerInnen aus Deutschland. Die ausländische Gruppe stellt einen parallelen Antrag beim ausländischen Kooperationspartner des DAAD Fördermittel werden der Hochschule/Forschungseinrichtung mit einem Zuwendungsvertrag bereitgestellt Antragsfristen: Abhängig von und in Absprache mit den Partnerländern 3 zentrale Ausschreibungstermine: April, Juni, Oktober Förderbeginn meist Januar des folgenden Jahres weitere Informationen:

14 RISE Research Internships in Science and Engineering In <= USA, Kanada, Großbritannien, Irland Förderprogramm für undergraduates/ Bachelorstudierende 2 Monate Laborpraktikum in den Sommermonaten Weckt Begeisterung für einen Aufenthalt im Ausland bzw. in Deutschland Geeignet zur Gewinnung zukünftiger Examenskandidaten/Doktoranden Out => Weltweit

15 Kongress- und Vortragsreiseprogramm Wer? Wohin? Was? Voraussetzung? Bewerbung? Junge und etablierte Wissenschaftler/innen (ab Promovendenstatus) Ausland länderabhängige Reisekostenpauschale Zuschuss Aufenthaltskosten Tagungsgebühren (Earlybird-Rate) Aktive Teilnahme an der Veranstaltung Vortrags- oder Posterpräsentation spätestens 4 Monate vor Beginn des Kongresses spätestens 1 Monat vor Reiseantritt bei Vortragsreisen 15

16 Kongress- und Vortragsreiseprogramm Formale Richtlinien: NachwuchswissenschaftlerInnen sind alle 12 Monate antragsberechtigt WissenschaftlerInnen, deren Promotion länger als 5 Jahre zurück liegt, alle 24 Monate außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind nur während der Promotion und bis 5 Jahre nach der Promotion antragsberechtigt Einhaltung der Antragsfrist Unvollständige Anträge werden abgelehnt Weitere Informationen:

17 Promotionsförderung

18 Jahres- und Kurzstipendien für Promovierende Allgemeines bis zu einjährige Forschungsaufenthalte im Ausland Kurzstipendien, z.b. für Bibliotheks- und Archivaufenthalte Durchführung von Versuchsreihen Feldforschung Laufzeit : 1 bis 6 Monate Förderung von Kurzaufenthalten in mehreren Ländern sollten in einem Antrag zusammengefasst werden. Für alle Fächer und alle Zielländer! 18

19 Jahresstipendien für Promovierende Allgemeines Durchführung von bis zu einjährigen Forschungsvorhaben im Ausland, im Rahmen einer Promotion. Aufenthalte in mehreren Ländern und/oder in verschiedenen Zeitabschnitten müssen zusammengefasst werden. Verlängerung der Förderung über ein Jahr hinaus ist nur bei Promotion an einer deutschen Hochschule möglich, bei entsprechend langen Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland (begründen!). Keine Förderung für Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums. Bei Interesse an Master -Studiengängen (bei Promotionen in Großbritannien in der Regel Mres) Bewerbung im regulären Jahresstipendienprogramm Graduierte. 19

20 Postdoktoranden/Wissenschaftler

21 Postdoktoranden-Programm Kurzstipendien für promovierte deutsche Nachwuchswissenschaftler/innen Durchführung von eigenständigen Forschungsprojekten an selbstgewählten Gastinstituten, weltweit Alle Fächer weltweit Ziel: Wissenschaftliche Weiterqualifikation 21

22 P.R.I.M.E. Überblick This project has received funding from the European Union s Seventh Framework Programme for research, technological development and demonstration under grant agreement no Postdoc-Förderung nach dem Prinzip Stelle statt Stipendium Projektlaufzeit: 03/ /2019 (5 Jahre) Finanzierung: Gesamtbudget ca. 12,2 Mio. 60 % BMBF 40 % EU (FP7/Marie Curie/COFUND) Förderungumfang: 84 Fellowships in 3 Auswahlzyklen 22

23 P.R.I.M.E. Überblick Personenförderung als Projektförderung Programm der Personenförderung Implementierung der Fellowships erfolgt als Projektförderung mit beteiligten dt. Hochschulen Förderdauer/Fellowship: 18 Monate Arbeitsvertrag mit deutscher Hochschule, davon Auslands-Phase: 12 Monate Rückkehr-Phase: 6 Monate (Reintegration in Deutschland) Zuwendungsverträge: Umfang ca pro Fellowship 23

24 P.R.I.M.E. Überblick Rahmenbedingungen: alle Nationalitäten (unabhängig vom Aufenthaltsort) alle Fächer keine Altersbegrenzung alle Zielländer (in compliance with EU mobility rule: the researcher must not have resided or carried out his/her main activity in the country of the host organisation for more than 12 months in the 3 years immediately prior to the deadline for submission of proposals.) Förderung in Regie der deutschen Hochschule Gehalt (gem. EG 13 TV-L) Auslandszuschlag gem Anlage VI.1 53 BBesG (Höhe ist abhängig von Zielland und Grundgehalt) direkte DAAD-Komponente: Reisekostenpauschale 24

25 P.R.I.M.E. Überblick Soziale Absicherung: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als angestellte Wissenschaftler Anstellung in Deutschland; auch während der Auslandsphase ( Entsendung ) Rentenansprüche ggf. Elterngeld-, oder Arbeitslosengeldanspruch Statt bisheriger Rückgewinnungsstipendien etc.: Reintegrationsphase als feste Programmkomponente 25

26 Förderprogramme für Ausländer: Die wichtigsten weltweiten Programme Studienstipendien für Graduierte aller wiss. Fächer Studienstipendien für Künstler und Architekten Forschungsstipendien Kurzstipendien Forschungsstipendien Jahresstipendien Forschungsstipendien Promotion in Deutschland Forschungsstipendien Promotion im Cotutelle-Verfahren Forschungsstipendien Bi-national betreute Promotionen Forschungsaufenthalte (Hochschullehrer und Wissenschaftler) Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten Hochschulsommer- und -winterkurse, Intensivsprachkurse 26

27 I. Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es? Beispiele für fachliche/regionale Sonderprogramme Stipendien für Absolventen deutscher Auslandsschulen (ab Bachelorstudium) Syrien-Programme Leadership for Syria Jungingenieurprogramme mit lateinamerikanischen Ländern Regierungsstipendienprogramme (z.b. Ghana, Kenia, Saudi- Arabien, Mongolei, Russische Föderation, Georgien ) Sur-Place- und Drittlandprogramme (z.b. afrikanische Länder, Zentralamerika) Praktikaprogramme (z.b. RISE für Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften aus GB/USA) EZ-Programme (z.b. EPOS -Masterstudiengänge) 27

28 II. Wer kann sich bewerben? Bewerbungsvoraussetzungen Ausländer, die zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland oder maximal seit 15 Monate in Deutschland leben Spezialfall: Bewerber mit Wohnsitz in einem Drittland (nicht Heimatland) Forschungskurzstipendien und andere Kurzaufenthalte (z.b. HSK- Stipendien): Bewerbungsberechtigung im Drittland, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung Mindestaufenthalt von einem Jahr im Aufenthaltsland und aktueller Wohnsitz im Aufenthaltsland Studienstipendien für Graduierte und Forschungsstipendien (mehr als 6 Monate): Zusätzlich zu den o.g. Voraussetzungen: Abschluss des vorhergehenden Hochschulausbildungsabschnitts im Aufenthaltsland erworben oder wird bis zum Stipendienantritt noch erworben - Beispiele: Bewerbung um ein Promotionsstipendium: Master im Land des Aufenthalts erworben; Bewerbung um ein Studienstipendium (Master): Bachelor im Land des Aufenthalts erworben 28

29 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Stipendienzwecke nach Zielgruppen Studierende ohne ersten Abschluss Bachelorstudium in Deutschland (nur in Sonderprogrammen, z.b. für Absolventen deutscher Auslandsschulen) Graduierte (=mind. Bachelor-Abschluss) Masterstudium in Deutschland Doktoranden Forschung in Deutschland im Rahmen von Promotionen (z.b. Kurzoder Jahresaufenthalte während einer Promotion im Heimatland, vollständige Promotion in Deutschland) Postdocs/Hochschullehrer/ehemalige Stipendiaten Forschungsaufenthalte bis 3 Monate 29

30 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Die wichtigsten Programme im Überblick Studienstipendien für ausländische Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer Wer kann sich bewerben? sehr gut qualifizierte Graduierte, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit einem ersten Abschluss abgeschlossen haben Was wird gefördert? Aufbau- oder Masterstudium mit Abschluss in Deutschland oder erstes oder zweites Studienjahr an einer deutschen Hochschule im Rahmen eines Aufbauoder Masterstudiums mit Abschluss an einer ausländischen Hochschule Dauer der Förderung Aufbau- oder Masterstudium mit Abschluss in Deutschland: Monate je nach Dauer des gewählten Studiengangs Studienaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Aufbau- oder Masterstudiums im Ausland: i.d.r. ein Studienjahr; Verlängerung nicht möglich 30

31 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Die wichtigsten Programme im Überblick Forschungsstipendien - Kurzstipendien Wer kann sich bewerben? Sehr gut qualifizierte Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler, die ihr Studium mit dem Master/Diplom, in Ausnahmefällen mit dem Bachelor, abgeschlossen haben, oder die bereits promoviert sind (Post-Docs) Was wird gefördert? Forschungsprojekt /Fortbildungsvorhaben an deutscher Hochschule/außeruniversitären Forschungseinrichtung, das in Abstimmung mit einem wissenschaftlichen Betreuer in Deutschland durchgeführt wird Dauer der Förderung 1 bis max. 6 Monate; das Stipendium ist nicht verlängerbar. 31

32 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Die wichtigsten Programme im Überblick Forschungsstipendien Jahresstipendien Wer kann sich bewerben? sehr gut qualifizierte Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler, die ihr Studium mit dem Master/Diplom, in Ausnahmefällen mit dem Bachelor, abgeschlossen haben, oder die bereits promoviert sind (Post-Docs). Was wird gefördert? Forschungsprojekt /Fortbildungsvorhaben an einer deutschen Hochschule/außeruniversitären Forschungseinrichtung, das in Abstimmung mit einem Betreuer in Deutschland durchgeführt wird Dauer der Förderung 7 bis i.d.r. 10 Monate; das Stipendium ist nicht verlängerbar. 32

33 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Die wichtigsten Programme im Überblick Forschungsstipendien - Promotionen in Deutschland Wer kann sich bewerben? sehr gut qualifizierte Nachwuchswissenschaftler, die ihr Studium mit dem Master/Diplom, in Ausnahmefällen mit dem Bachelor, abgeschlossen haben. Was wird gefördert? Promotionen an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland: individuelle Vorhaben unter Betreuung eines Hochschullehrers /einer Hochschullehrerin oder Teilnahme an einem strukturierten Doktorandenprogramm Dauer der Förderung i.d.r. max. 3 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 4 Jahre 33

34 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Die wichtigsten Programme im Überblick Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler Wer kann sich bewerben? Hochschullehrer und ausgewiesene Wissenschaftler, die i.d.r. promoviert sein sollen und in ihrem Heimatland an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut tätig sind Was wird gefördert? Forschungsaufenthalte an Hochschulen/außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland Dauer der Förderung 1 bis 3 Monate Das Stipendium ist nicht verlängerbar. 34

35 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Die wichtigsten Programme im Überblick Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten Wer kann sich bewerben? Ehemalige Forschungs- oder Studienstipendiaten des DAAD, die mehr als sechs Monate gefördert wurden Was wird gefördert? Forschungs- und Arbeitsvorhaben an Hochschulen/außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland Arbeitsaufenthalte an einer Institution aus Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien für ehemalige Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind Dauer der Förderung 1 bis 3 Monate Das Stipendium ist nicht verlängerbar. 35

36 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Die wichtigsten Programme im Überblick Hochschulsommerkurse in Deutschland für ausländische Studierende/Graduierte Wer kann sich bewerben? Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen aller Fachrichtungen Bachelorstudierende müssen zu Beginn des Stipendiums mind. 2 Hochschuljahre abgeschlossen haben Was wird gefördert? Gefördert wird die Teilnahme an sprach- und landeskundlichen sowie fachsprachlichen Kursen, die von deutschen Hochschulen und den Hochschulen angeschlossenen Sprachkursanbietern angeboten werden Dauer der Förderung Kurslaufzeiten: mind. 18 Unterrichtstage (max. 5 Tage/Woche, exklusive der An- und Abreisetage) mit jeweils mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Stipendien können nicht verlängert werden 36

37 III. Welche Vorhaben werden gefördert? Stipendienleistungen im Überblick Reguläre Leistungen in Standardprogrammen Monatliche Stipendienrate (künftig: Studierende 750, Graduierte 850, Doktoranden 1.200, Wiss. Assistenten 2.000, Professoren ) Reisekostenzuschuss (länderspezifisch) Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung; ggf. Pflegeversicherung (bei Förderdauer von mehr als 6 Monaten) Mögliche Zusatzleistungen in Langzeitprogrammen Jährliche Studien- und Forschungsbeihilfe Zuschlag für begleitende Partner/Kinder Mietbeihilfe Vorgeschalteter Sprachkurs Begleitender Sprachkurs (Zuschuss) Druckkostenzuschuss für Dissertationen Sachmittel- und Betreuungskostenzuschuss für Gastinstitut (Forscher) 37

38 IV. Wo gibt es genauere Informationen? Stipendiendatenbank: 38

39 Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Michael Jordan 39

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