Checkliste AMA-Gütesiegel Audit Obst, Gemüse und Kartoffel

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1 AMA MARKETING GESMBH; DRESDNER STR. 68A, A-1200 WIEN Checkliste AMA-Gütesiegel Audit Obst, Gemüse und Kartoffel Version 2016 Lizenznummer: Lizenznehmer: Anschrift: Kontrolldatum: Dauer: Kontrollorgan: Erstkontrolle Nachkontrolle Überkontrolle unangekündigt gedruckt am:

2 AUFBEREITUNG Erzeugerpackstelle ohne Zukauf Schwerpunkt Mengenfluss (Routine Kontrolle) Schwerpunkt Hygiene Bürounternehmen Handelsunternehmen Zusätzlich Fresh-Cut-Convenience (Zusatz zu Hygiene und Mengenfluss) Kauft der Lizenznehmer Ware zu? Liegt am Betrieb ein gültiges GFSI-Zertifikat (z.b.: IFS Food/BRC/FSC 22000) Zertifikat auf? Liegt ein aktueller Bericht der Lebensmittelbehörde auf? Wird für eine Handelskette abgepackt? Welche Produktgruppen und Artikel werden mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet? Seite 2 von 21

3 Wurden alle bei der letzten Kontrolle festgestellten en behoben? 1 LIZENZVERTRAG/TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1.1 Liegt ein aktueller AMA-Gütesiegel-Lizenzvertrag mit der AMA-Marketing auf? Nicht relevant bei Erstkontrollen! 1.2 Stimmen die Angaben auf dem AMA-Gütesiegel-Lizenzvertrag mit den Verhältnissen vor Ort überein? Nicht relevant bei Erstkontrollen! 1.3 Sind Obst/Gemüse/Speiseerdäpfel, in der angegebenen Region angebaut, geerntet, sortiert und abgepackt? 2 VERANTWORTUNG DER LEITUNG 2.1 Existiert eine Qualitätspolitik in dem Unternehmen mit mindestens folgenden Inhalten: Sicherheit, Legalität und Qualität von Lebensmitteln Kundenbedürfnisse Umweltbelange Ethik und Mitarbeiterbelange? 2.2 Werden aus der Qualitätspolitik Ziele hinsichtlich Lebensmittelsicherheit und Qualität abgeleitet, dokumentiert und verfolgt? 2.3 Ist die Qualitätspolitik in der Organisation nachvollziehbar kommuniziert? 2.4 Gibt es ein aktuelles Organigramm und hat das Lebensmittelsicherheits-/ Qualitätsmanagement Stabsfunktion? Seite 3 von 21

4 2.5 Sind die Verantwortlichkeiten inkl. Stellvertreter klar geregelt? 2.6 Ist ein Verantwortlicher für die Kommunikation mit der AMA-Marketing benannt? Ansprechpartner Telefonnummer 2.7 Gibt es für Mitarbeiter, welchen einen wesentlichen Einfluss auf Sicherheit, Legalität und Qualität der Produkte haben, Funktionsbzw. Stellenbeschreibungen? 2.8 Haben alle Personen mit Einfluss auf die Produktsicherheit /-qualität die notwendigen Sachkenntnisse? 2.9 Überprüft bzw. überwacht die Organisation regelmäßig die Wirksamkeit der Handlungen der Mitarbeiter? 2.10 Werden die erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung der Sicherheit, Legalität, Qualität, der Anforderungen der AMA-Marketing und der Kundenbedürfnisse durch die Leitung intern zur Verfügung gestellt? Seite 4 von 21

5 2.11 Wird das Lebensmittelsicherheits-/ Qualitätsmanagement regelmäßig und nachvollziehbar bewertet (Managementreview)? Im Falle von EP: Jährliches und nachvollziehbares Ausfüllen der AMAG.A.P. Selbsteinschätzung sowie der Gefahrenanalyse Lebensmittelsicherheit als Mindestmaß ausreichend 2.12 Wird die des Systems zur ständigen Verbesserung des Lebensmittelsicherheits-/ Qualitätsmanagementsystems genutzt? 2.13 Werden alle für das AMA-Gütesiegel die Sicherheit, Legalität und Qualität relevanten Dokumente mind. drei Jahre sicher und leicht zugänglich aufbewahrt? 2.14 Sind alle für die AMA-Gütesiegel relevanten Dokumente bzw. Aufzeichnungen gelenkt (Version, Datum, Ersteller, Prüfer etc.), aktuell, glaubwürdig, gut lesbar und auf Verlangen jederzeit vorlegbar? Im Falle von EP: Die relevanten Dokumente müssen nicht vollständig gelenkt sein, sondern nur vorhanden und jederzeit vorlegbar sein Werden die relevanten rechtlichen, normativen und privatrechtlichen Vorgaben (AMA-Gütesiegel-Richtlinie) regelmäßig ermittelt, bewertet und fristgerecht implementiert? 3 MENGENFLUSS/WARENSTROM Seite 5 von 21

6 3.1 Gibt es ein Mengengerüst, inklusive aller Sortier- und Abpackprotokolle (Überblick über den gesamten Betrieb) der beschafften Waren? Im Falle von EP: Die Aufzeichnungen über geerntete Mengen der betriebseigenen Felder bei Erzeugerpackstellen müssen vorhanden sein. Für die eigene Ernte (Rohware) ist die AMAG.A.P. -Dokumentationsvorlage "Mengenbilanz" zu berücksichtigen. 3.2 Entspricht die Menge an beschafften Rohstoffen der Menge an mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichneten vermarkteten Produkten bzw. ausgelieferten Waren? 4 HERKUNFTSSICHERUNG/WARENEINGANG/WARENAUSGANG 4.1 Gibt es eine aktuelle Lieferantenliste (basierend auf Erzeuger- und Lizenzverträgen)? 4.2 Werden Lieferanten und Dienstleister (z.b. Lohnpoduzenten) nachweislich nach festgelegten Kriterien ausgewählt, regelmäßig bewertet (z.b. Audits) und wird der aktuelle AMAG.A.P.-Zertifizierungsstatus bei jeder Anlieferung überprüft (mittels GlobalG.A.P.-Datenbank)? 4.3 Haben alle Produzenten von AMA-Gütesiegel-Ware ein gültiges AMAG.A.P.-Zertifikat für die jeweilige Kultur bzw. alle Zwischenhändler von AMAG.A.P. -Ware einen gültigen Lizenzvertrag mit der AMA-Marketing (z.b. Packstelle, Handelsunternehmen)? Aktuelle Lizenznehmerliste unter Seite 6 von 21

7 4.4 Beinhalten schriftliche Bestellungen (z.b. ) den geforderten Hinweis (z.b. "AMA") und die Herkunft? 4.5 Ist sichergestellt, dass nur Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel mit dem AMA-Gütesiegel vermarktet werden, die die AMA-Gütesiegel-Qualitätsanforder ungen erfüllen? Österreichisches Qualitätsklassen-Gesetz Klasse I Bei fehlenden EG-Vermarktungsnormen: Codex Internationale Norm AMA- Definitionen 4.6 Liegen für alle Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte aktuelle, den jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der AMA-Marketing entsprechende Spezifikationen (Vermarktungsnormen, UNECE-Normen etc.) vor und werden diese eingehalten? 4.7 Wird die angelieferte Ware auf Übereinstimmung mit den festgelegten Anforderungen zu Qualität, Hygiene, Herkunft, Lieferantenstatus und Kennzeichnung überprüft? 4.8 Wird die Kennzeichnung der angelieferten Ware auf Plausibilität überprüft? 4.9 Falls bei der Wareneingangsprüfung en auftreten, wird der Lieferant nachweislich darüber informiert und werden Korrekturmaßnahmen eindeutig formuliert, dokumentiert und ergriffen? Seite 7 von 21

8 4.10 Wird eine Warenausgangskontrolle hinsichtlich Qualität, Sauberkeit und Kennzeichnung durchgeführt und dokumentiert? 4.11 Gibt es ordnungsgemäße Begleitdokumente, Eingangs-und Ausgangslieferscheine, die die Rückverfolgbarkeit der Ware gewährleisten (Mindestinhalte: Eingang Produzent: LFBIS-Nr./GGN, Obst-Gemüseart bzw. Sorte, Menge, Lieferdatum, Qualitätsklasse sofern bekannt, produktspezifischer AMA-Hinweis. Ausgang Lizenznehmer: Artikelnr./Chargennr., produktspezifischer AMA-Hinweis, Obst-Gemüseart bzw. Sorte, Menge, Lieferdatum, Qualitätsklasse, Empfehlung: Lizenznummer der Packstelle/LFBIS-Nr./GGN des Erzeugers)? Im Falle von EP sind lediglich die ordnungsgemäßen Ausgangslieferscheine relevant. Eingangslieferscheine der Rohware von eigenen Feldern müssen nicht vorhanden sind. Für die eigene Ernte (Rohware) ist jedoch eine Mengenbilanz zu berücksichtigen Gibt es ein implementiertes Verfahren bzw. ein geeignetes System (z.b. durchgängige Kennzeichnung) das eine eindeutige Trennung von AMA-Gütesiegel- und Nicht-AMA-Gütesiegel-Produkten bzw. Rohstoffen während der Beund Verarbeitung sowie Lagerung sicherstellt? Im Falle von EP: Wenn es auf dem Betrieb Rohware vom eigenen Betrieb gibt, die nicht AMAG.A.P. zertifiziert ist, dann muss eine nachvollziehbare Trennung zwischen AMAG.A.P. und Nicht-AMAG.A.P.-Ware vorhanden sein. Seite 8 von 21

9 4.13 Ist ein Verfahren seitens des Unternehmens implementiert, welches die Produktsicherheit und -Qualität der vermarkteten Ware garantiert? 4.14 Gibt es ein implementiertes Verfahren bzw. ein anderes geeignetes System z.b. EDV gestütztes System, das eine eindeutige Trennung von AMA-Gütesiegel- und Nicht-AMA-Gütesiegel-Ware garantiert? 5 RÜCKVERFOLGBARKEIT 5.1 Ist ein wirksames System zur Rückverfolgung inkl. Kennzeichnung implementiert, welches die eindeutige Identifizierung von Produktlosen und der Beziehung zu Chargen von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen sowie Verpackung in direktem Kontakt mit Lebensmitteln ermöglicht? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Maßnahmenplan für Warenrücknahme ist ausreichend. 5.2 Bezieht das System alle relevanten Verarbeitungs- und Vertriebsaufzeichnungen (z.b. Eingangs-, Ausgangslieferscheine, Sortier- und Abpackprotokolle) mit ein? 5.3 Wird sichergestellt, dass Kreuzkontaminationen mit kennzeichnungspflichtigen Allergenen und GVO weitestgehend verhindert werden (z.b. durchgängige Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeitssystem)? Seite 9 von 21

10 5.4 Wird die Wirksamkeit des Rückverfolgbarkeitssystems regelmäßig (mind. 1x/Jahr) in beiden Richtungen (Rohware zum Fertigprodukt und umgekehrt) anhand realer Ware überprüft, das Ergebnis dokumentiert und werden gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen implementiert? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Maßnahmenplan für Warenrücknahme ist ausreichend. 6 KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG 6.1 Ist aufgrund der Kennzeichnung der am Betrieb befindlichen Ware der Verwendungszweck (Vermarktung, Entsorgung, Quarantäne etc.) eindeutig erkennbar? 6.2 Gibt es ein durchgängiges Chargenkennzeichnungssystem? 6.3 Gibt es eine nachvollziehbare und wirksame Kistenkennzeichnung (z.b. Name, LFBIS Nr. und/oder GGN, AMA-Hinweis, Erntedatum, Art und Sorte, Schlag von dem geerntet wurde)? 6.4 Gibt es zeitnahe Aufzeichnungen über die Lagerbelegung für die gesamte Lagerperiode, die ein Auffinden der einzelnen Partien ermöglicht? 6.5 Entspricht die Kennzeichnung der Produkte den AMA-Gütesiegel-Richtlinien (vollständige Kennzeichnung der Wort-Bild-Marke, korrekte Lizenznummer) laut Lizenzvertrag? Seite 10 von 21

11 6.7 Liegen für alle Verpackungsmaterialien in direktem Kontakt mit Lebensmittel aktuelle, den rechtlichen Bestimmungen entsprechende Konformitätserklärungen sowie auch Spezifikationen auf? 7 RÜCKSTANDSMONITORING 7.1 Sind Ergebnisse der Produktanalysen (Pflanzenschutzmittelrückstande) der Organisation bekannt und liegen diese am Betrieb auf? 7.2 Werden die Analysenergebnisse als Grundlage für Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen verwendet? 8 HERSTELLUNGSPROZESS/GMP/GHP 8.1 LAGERUNG/KLIMAFÜHRUNG/TRANSPORT Erfolgt die Lagerung, Be- und Verarbeitung so, dass die Qualität der Waren gewährleistet und eine Kontamination der Ware verhindert wird? Werden die Lagerbedingungen regelmäßig kontrolliert und dokumentiert? Wird bei der Lagerung das First-In-First-Out Prinzip bzw. first expired/first out eingehalten? Werden ethylenempfindliche Produkte (Karfiol, Kohlsprossen, Erdäpfel) getrennt von Ethylenausscheidern (z.b. Äpfel, Pfirsiche, Marillen) gelagert? Seite 11 von 21

12 8.1.5 Ermöglichen die Lagerbedingungen die Einhaltung von allgemein gültigen Empfehlungen für Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit in den unterschiedlichen Lagerungsphasen? Wird bei kühlpflichtigen Produkten die Temperatur kontinuierlich aufgezeichnet und bei nicht kühlpflichtigen Produkten regelmäßig kontrolliert und dokumentiert? Wird bei lichtempfindlichen Produkten (z.b. Speiseerdäpfel) bei langfristiger Lagerung Lichteinfall verhindert? Ist die Lagerhaltung von verkaufsfertiger Ware im Freien auf ein Minimum beschränkt? Sind die Verladeanlagen zweckmäßig und so gebaut, dass die Erzeugnisse vor Regen geschützt sind und der Schmutzeintrag eingedämmt wird? Werden die Transportmittel auf Sauberkeit und Hygiene überprüft und Maßnahmen bei en durchgeführt? Werden beim Transport der Produkte die jeweilige Temperaturund Ethylenempfindlichkeit berücksichtigt? Werden beim Transport der Produkte die hygienischen Grundsätze berücksichtigt? 8.2 RÄUMLICHE UND TECHNISCHE VORRAUSETZUNGEN Seite 12 von 21

13 8.2.1 Sind Räume, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird, so konzipiert und angelegt, dass eine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet ist und dass sie für den bestimmten Verwendungszweck geeignet sind? Sind Räume, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird, sauber und instand gehalten? Sind die Anlagen für den Verwendungszweck geeignet, entsprechend angeordnet und installiert, dass eine leichte Reinigung und Desinfektion möglich ist? Sind die Bodenbeläge, Türen und Wände in einwandfreien Zustand und so ausgeführt, dass sie gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden können? Sind Böden so ausgeführt, dass ein leichtes Abfließen von Flüssigkeiten möglich ist? Sind Decken bzw. Dachinnenseiten so gebaut und verarbeitet, dass Schmutzansammlung, Kondenswasserbildung, Schimmelbefall und das Ablösen von Materialteilchen minimiert wird? Ist sichergestellt, dass die Fenster nicht zu öffnen oder mit Fliegengitter ausgestattet sind und sind diese in einem ordnungsgemäßen Reinigungszustand? Schließen Türen in den Außenbereich dicht? Seite 13 von 21

14 8.2.9 Ist eine ausreichende Beleuchtungsstärke gegeben und haben alle Leuchten einen Splitterschutz? 8.3 AUSSENGELÄNDE Sind die Betriebsgrenzen eindeutig definiert und wird der Zutritt von Personal gelenkt sowie überwacht? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Gefahrenanalysen "Lebensmittelsicherheit" müssen korrekt und plausibel ausgefüllt sein Ist der Außenbereich gepflegt und in ordentlichem Zustand, damit der Schädlingsdruck minimiert wird? Sind Türen zu Außenbereichen, einschließlich Türen von Transportfahrzeugen, sofern sie nicht genutzt werden, aus Sicherheitsgründen und Gründen der Verhinderung von Schädlingsbefall geschlossen? 8.4 SANITÄR-, SOZIALEINRICHTUNGEN UND GARDEROBEN Sind am Betrieb geeignete Sanitär-, Sozialräume und Garderoben vorhanden und so gestaltet, dass das Risiko einer Produktkontamination minimiert wird? Wird Straßen- und Schutzkleidung wo erforderlich getrennt aufbewahrt? Sind die Sozialeinrichtungen mit Toilettenräumen ausgestattet, welche nicht unmittelbar in Räume öffnen, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird? Seite 14 von 21

15 8.4.4 Sind an den Zutrittspunkten zu den Produktionsbereichen sowie in den Sozialbereichen Möglichkeiten zur Handhygiene vorhanden und entsprechend ausgestattet (Einweghandtücher, Warmwasser, Flüssigseife, ggf. Desinfektionsmittel)? 8.5 REINIGUNG UND DESINFEKTION Existieren Reinigungs- und Desinfektionspläne für alle relevanten Räume, Bereiche, Anlagen und Geräte die Folgendes enthalten: Art der Reinigung (Gebrauchsanweisung) Intervall Ort der Reinigung Verwendetes Mittel (Produkte) Verantwortlichkeiten? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Hygieneplan Umsetzung und Schulung; AMAG.A.P.- Aufzeichnungsblätter Reinigungsplan Produkthandhabung und -lagerung Sind die Reinigungschemikalien für den Verwendungszweck geeignet und wird eine Kontamination der Produkte durch die Reinigung ausgeschlossen? Wird die Reinigung und Desinfektion gemäß Plan durchgeführt und aufgezeichnet? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Aufzeichnungsblätter Reinigungsplan Produkthandhabung und -lagerung Wird das Personal im Hinblick auf Reinigung bzw. Desinfektion, Kontaminationsmöglichkeiten und Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig geschult und ausgebildet? 8.6 ENTSORGUNG Seite 15 von 21

16 8.6.1 Werden die Abfälle regelmäßig so entsorgt und gelagert, dass eine Kontamination des Produktes ausgeschlossen ist? Sind die Abfallbehälter für den Verwendungszweck geeignet, gekennzeichnet, instand gehalten, leicht zu reinigen bzw. zu desinfizieren? 8.7 WASSERVERSORGUNG Wird das verwendete Waschwasser und Reinigungswasser mind. einmal jährlich analysiert (mind. mikrobiologisch) und erfolgt die Probennahme direkt am Betrieb (end of pipe)? Liegen die Analysenergebnisse in der Betriebsstätte auf und entsprechen die Ergebnisse den gesetzlichen Anforderungen? 8.8 SCHÄDLINGSMONITORING Existiert ein wirksames, systematisches und dokumentiertes Schädlingsmonitoring mit mind. folgendem Inhalt: Umfeld Lage-/Köderplan (innen und außen) Köderidentifizierung vor Ort Verantwortlichkeiten intern/extern Inspektionsintervalle Anwendungs- und Sicherheitsvorschriften? Im Falle von EP: Schädlingsbekämpfung wird gemäß AMAG.A.P. durchgeführt und dokumentiert; Vorlage Aufzeichnungsblatt Schädlingsbekämpfung Erfolgen regelmäßige Inspektionen zur Schädlingsbekämpfung und ist ggf. ein Vertrag mit einem externen autorisierten Schädlingsbekämpfer abgeschlossen? Seite 16 von 21

17 8.8.4 Wird eine Kontamination von Anlagen und Erzeugnissen durch Köder, Fallen und Insektenvernichter verhindert? Im Falle von EP: Schädlingsbekämpfung wird gemäß AMAG.A.P. durchgeführt und dokumentiert; Vorlage Aufzeichnungsblatt Schädlingsbekämpfung. 8.9 FREMDKÖRPERMANAGEMENT Existiert ein wirksames Fremdkörpermanagement, das z.b. die Kontamination mit Glas, Holz und Metall verhindert? Gibt es ein Glas- und Hartplastikregister? Wird die Unversehrtheit bzw. der Bruch von Glas- und Hartplastikgegenständen regelmäßig überprüft, dokumentiert und werden ggf. Korrekturmaßnahmen eingeleitet? Existiert ein Verfahren welches den korrekten Umgang mit Glasbruch und Bruch von zerbrechlichen Gegenständen beschreibt? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Aushang: Umgang mit zerbrochenem Glas WARTUNG UND INSTANDHALTUNG; PRÜFUNG VON MESS- UND ÜBERWACHUNGSGERÄTEN Werden die Gebäude, Einrichtungen, Produktionsanlagen, Geräte und Messmittel Instand gehalten (keine Anzeichen von Korrosion oder Rost) und liegen Wartungs- und Instandhaltungspläne auf? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Aufzeichnungsblatt "Prüfmittelüberwachung". Seite 17 von 21

18 Wird die Wartung und Instandhaltung so durchgeführt, dass die Kontamination von Produkten vermieden wird? Werden die erforderlichen Messund Überwachungsmittel (Waage, Thermometer etc.) regelmäßig, gewartet, geeicht, justiert und kalibriert? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Aufzeichnungsblatt "Prüfmittelüberwachung" Wird der Mess- und Überwachungsmitteleinsatz gelenkt und ist der Status eindeutig erkennbar (Prüfplakette des Eichamts etc.)? 8.11 PERSONALHYGIENE/SCHULUNG Gibt es dokumentierte Vorgaben zur Personalhygiene? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Aushänge und Piktogramme Sind diese Vorgaben allen Mitarbeitern und Fremdpersonen zugänglich und werden diese verstanden? Enthalten die Vorgaben zur Personalhygiene den Umgang mit infektiösen Erkrankungen und ist die Hygieneleitline des Bundesministeriums (Teil A Personalhygiene) von allen Mitarbeitern unterschrieben und verstanden? Werden alle Mitarbeiter sowie Fremdpersonal über Hygiene, HACCP und Produktqualität bei Neueintritt oder Veränderung des Aufgabengebietes, mind. einmal jährlich geschult? Im Falle von EP: Merkblatt Hygiene und Schulung; Grundunterweisung in AMAG.A.P. Vorgaben muss vorhanden sein. Seite 18 von 21

19 Existieren Aufzeichnungen zu den Schulungen mit folgenden Mindestinhalten: Teilnehmerliste inkl. Unterschrift, Datum, Schulungsinhalte, Referent? Im Falle von EP: Merkblatt Hygiene und Schulung; Grundunterweisung in AMAG.A.P. Vorgaben muss vorhanden sein UMGANG MIT HANDWERKZEUG Werden nur Messer in der Produktion verwendet, die keine Segmentklinge aufweisen (z.b. Stanley-Messer)? 9 HACCP/LEBENSMITTELMANAGEMENT 9.1 HACCP/EIGENKONTROLLE Ist ein dokumentiertes, auf den Verantwortungsbereich und die Größe des Unternehmens abgestimmtes HACCP-System gemäß Codex Alimentarius implementiert? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Gefahrenanalyse muss korrekt und plausibel ausgefüllt sein Liegt eine dokumentierte Gefahrenanalyse im Hinblick auf die einzelnen Prozessschritte, die alle physikalischen, chemischen und biologischen Gefahren beinhaltet, auf? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Gefahrenanalyse muss korrekt und plausibel ausgefüllt sein Wird der HACCP-Plan regelmäßig, mind. 1x jährlich, bewertet und ggf. aktualisiert? Im Falle von EP: Jährliches Ausfüllen der AMAG.A.P. Gefahrenanalyse ausreichend. Änderungen im Produktionsablauf müssen in der Gefahrenanalyse AMAG.A.P. berücksichtigt werden. Seite 19 von 21

20 9.2 INTERNE AUDITS/EIGENKONTROLLE Werden Audits bzw. Betriebsbegehungen geplant und regelmäßig (quartalsweise) sowie risikobasiert durchgeführt (Hygiene etc.)? Sind die durchgeführten/organisierten Audits und daraus resultierende Korrekturmaßnahmen protokolliert und werden die Protokolle aufbewahrt? 9.3 UMGANG MIT NICHT-KONFORMEN PRODUKTEN/RÜCKNAHME UND RÜCKRUF Sind wirksame Verfahren für den Umgang mit nichtkonformen Produkten/Hilfsmitteln/ Verpackungsmaterialien eingeführt, die eine schnelle Reaktion ermöglichen? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Maßnahmenplan für Warenrücknahme ausreichend Wird der Umgang mit nichtkonformen Produkten/Hilfsmitteln/Verpackung smaterialien von den Mitarbeitern verstanden und umgesetzt und sind die Verantwortlichkeiten geregelt? Ist sichergestellt, dass identifizierte, nichtkonforme Produkte nicht in die Lebensmittelkette gelangen? Ist ein wirksames Verfahren (Chargenrückholplan) zur Produktrücknahme/-rückholung von Erzeugnissen vom Handel bzw. Konsumenten festgelegt, das eine schnellstmögliche Information der Kunden und relevanter Beteiligter (z.b. Behörden, AMA) sicherstellt? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Maßnahmenplan für Warenrücknahme ausreichend. Seite 20 von 21

21 9.3.7 Ist die Telefonnummer und ein Ansprechpartner der AMA-Marketing für eine schnellstmögliche Information im Falle einer Produktrücknahme/ Rückholung in den Dokumenten enthalten? Sind die Verantwortlichkeiten für Produktrücknahme/-rückholung eindeutig festgelegt und werden diese im Eintrittsfall eingehalten (Krisenteam)? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Maßnahmenplan für Warenrücknahme ausreichend Gibt es ein wirksames System zur Behandlung von Reklamationen und Beschwerden von Kunden und Behörden, welches ein erneutes Auftreten der verhindert? Im Falle von EP: Beschwerdeformular laut AMAG.A.P. ausreichend Ist sichergestellt, wenn Korrekturmaßnahmen durchgeführt werden, dass diese mindestens folgende Punkte erfüllen: schnellstmöglich ergriffen eindeutig formuliert dokumentiert Verantwortliche definiert Fristen festgelegt Dokumentation aufbewahrt und leicht zugänglich? Im Falle von EP: AMAG.A.P. Maßnahmenplan für Warenrücknahme ausreichend. 10 FRESH-CUT-CONVENIENCE Kontrollzeiten Kontrollzeiten Dauer Seite 21 von 21

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