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1 aktuell Informationsblatt der Basellandschaftlichen Pensionskasse für Versicherte und angeschlossene Betriebe Ausgabe 1/2014 PK- REFORM AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN Geschäftsjahr 2013 Seite 3 Rückblick Anlagejahr 2013 Seite 5 Reform BLPK Seite 9

2 3 5 Inhalt Geschäftsjahr 2013 Verbesserte Konjunkturlage 3 Rückblick Anlagejahr 2013 Ein sehr gutes Ergebnis 5 Reform BLPK Wechsel ins Beitragsprimat was heisst das für Sie? 9 Informationen für aktiv versicherte Personen 9 Alles zum Thema Altersrente 11 Wie wird die Invalidenrente berechnet? 13 Welche Hinterlassenenleistungen sind versichert? 13 Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, nach seinem Ja zur Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse im September 2013 hat der Baselbieter Souverän am 18. Mai 2014 auch die Aufteilung der Reformkosten zwischen dem Kanton und den Gemeinden festgelegt. Der Gegenvorschlag des Landrats zur soge nannten «Gemeindeinitiative» ist mit 71,7 Prozent aller Stimmen angenommen worden. Viele der unserer Kasse angeschlossenen Arbeitgeber haben diesen Urnengang abgewartet, damit ihre Gremien in Bezug auf ihre Vorsorgepläne die richtigen Entscheide treffen können. Nun aber steht der Umsetzung der letzten Herbst beschlossenen Reform auf allen Ebenen nichts mehr im Weg. Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Mitarbeitende der BLPK haben in den vergangenen Monaten jeden Tag genutzt, um diesen Change-Prozess sorgfältig aufzugleisen. Denn unser Terminplan hat mit der Ansetzung der zweiten Volksbefragung keinen Aufschub erfahren: Das revidierte Pensionskassengesetz tritt per 1. Januar 2015 in Kraft Wie erfolgt der Wechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat? 14 Informationen für die Rentenbezügerinnen und -bezüger 16 Persönliche Beratung 16 Was Sie als aktiv Versicherte, Rentnerinnen und Rentner zum komplexen Thema wissen müssen, haben wir in dieser Ausgabe zur Pensionskassen-Reform speziell für Sie zusammen getragen. Sollten Sie nach der Lektüre noch Fragen haben, zögern Sie nicht, sie uns direkt zu stellen Ich danke Ihnen für Ihre Treue und Sympathie und wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen einen sonnigen Sommer. 2 Impressum Herausgeberin: Basellandschaftliche Pensionskasse Mühlemattstrasse 1B, Postfach, 4410 Liestal Tel , Fax Typografische Gestaltung / Fotografie: Schaffner & Conzelmann, Basel, Shutterstock Druck: Borer Druck, Laufen Auflage: Ihr Hans Peter Simeon Vorsitzender der Geschäftsleitung

3 Anlagen Geschäftsjahr und Märkte 2013 Die verbesserte Konjunkturlage in Europa, die expansive Politik der Notenbanken und eine positive Entwicklung der Aktienmärkte im Jahr 2013 beeinflussten das Jahresergebnis der Basellandschaftlichen Pensionskasse positiv. Die Gesamtperformance der Anlagen erreichte praktisch das Vorjahresergebnis; der Deckungsgrad erhöhte sich auf 82,3%. Geschäftsjahr 2013 Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) blickt auf ein gutes Geschäftsjahr 2013 zurück. Die expansive Politik der Notenbanken sowie die verbesserte Konjunkturlage in Europa und den USA führten zu einem sehr guten Anlageergebnis, welches die Erwartungen übertraf. Wie schon im Vorjahr profitierte die BLPK von der überdurchschnittlichen Performance auf ihren Aktienanlagen. Die Gesamtperformance der Anlagen erreichte auf konsolidierter Basis im Berichtsjahr mit 7,1 % (Vorjahr 7,2 %) ein sehr gutes Ergebnis. Die versicherungstechnisch langfristig notwendige Rendite auf dem Gesamtvermögen von rund 6 % konnte somit wiederum übertroffen werden. Das Gesamtvermögen betrug per Ende 2013 CHF 6286,5 Mio. (Vorjahr CHF 5867,7 Mio.). Die Zu nahme ist hauptsächlich auf die positiven Erträge aus den Vermögensanlagen von CHF 405,9 Mio. zurück zuführen. Der konsolidierte Deckungsgrad erhöhte sich aufgrund der guten Anlagenrendite von 80,1 % auf 82,3 % im Berichtsjahr. Dabei betrug dieser Wert bei den Vorsorgewerken im Leistungsprimat 78,2 % (Vorjahr 76,3 %) und im Beitragsprimat 108,9 % (Vorjahr 106,3 %). Der Deckungsgrad ist eine versicherungstechnische Mo ment betrachtung des Vermögens, das zur Erfüllung des Leistungsversprechens benötigt wird. Die Finanzierung von Vorsorgegeldern ist jedoch langfristig ausgerichtet. Die finanzielle Entwicklung ist deshalb über einen längeren Zeitraum zu betrachten. Aufgrund der sehr guten Performance auf den Anlagen konnte in den letzten beiden Jahren eine klare Verbesserung erzielt werden. Es stehen Ihnen der Geschäftsbericht BLPK 2013 und der Jahresbericht der Abgeordnetenversammlung 2013 auf unserer Website (unter Infocenter) zur Verfügung. Gerne können Sie diese Berichte auch bestellen. Rufen Sie uns unter Telefon an. 3

4 Jahresrechnung im Kurzüberblick Angaben in 1000 Franken Betriebsrechnung Nettoergebnis Versicherungsbereich Nettoergebnis Vermögensanlagen Verwaltungsaufwand Jahresergebnis Bilanz Liquidität Forderungen Feste Guthaben und Darlehen Wertschriften Hypotheken Immobilien und Sachanlagen Aktive Rechnungsabgrenzung Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Arbeitgeber-Beitragsreserve Vorsorgekapital Aktive Versicherte Vorsorgekapital Renten Rückstellungen Wertschwankungsreserven Unterdeckung Konsolidierter Deckungsgrad 82,3 % 80,1 % Aktive Versicherte (inkl. Risikoversicherten) Anzahl Renten Der Verwaltungsrat der BLPK (Amtsperiode 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2015, Stand ) Arbeitgebervertretungen, vom Regierungsrat gewählt Co-Präsident Dr. Anton Lauber, Regierungsrat, Allschwil Béatrice Grieder, lic. iur., Allschwil Martin Kohler, selbstständiger Unternehmer, Arlesheim Thomas Kübler, lic. oec. HSG, selbstständiger Unternehmer, Büsserach SO Peter Manzoni, Treuhänder mit eidg. Fachausweis, Direktor, Liestal Rudolf Schaffner, Kaufmann, Sissach Arbeitnehmervertretungen, von der Abgeordnetenversammlung gewählt Co-Präsident Christoph Straumann, dipl. NPO-Betriebsökonom NDS/FH, Zunzgen Severin Faller, lic. rer. pol., Leiter Controlling, Magden AG Annemarie Marbet, pensionierte Kirchgemeindeverwalterin, Känerkinden Dominik Meier, Sekundarlehrer, Lausen Michael Schär, Assistent der Geschäftsleitung, Muttenz Hansrudolf Wäspe, Leiter Support, Büren SO Die Leitung der BLPK (von links): Hans Peter Simeon, Vorsitzender der Geschäftsleitung; Regierungsrat Dr. Anton Lauber, Co-Präsident des Verwaltungsrates; Christoph Straumann, Co-Präsident des Verwaltungsrates 4

5 Anlagen und Märkte Die Gesamtperformance der Anlagen erreichte auf konsolidierter Basis im Berichtsjahr mit 7,1 % (Vorjahr 7,2 %) ein sehr gutes Ergebnis. Die versicherungstechnisch langfristig notwendige Rendite auf dem Gesamtvermögen von rund 6 % konnte somit wiederum übertroffen werden. Rückblick auf das Anlagejahr 2013 Das Anlagejahr 2013 wird wohl als gutes Anlagejahr in die Geschichte eingehen. Angetrieben von der ultra expansiven Politik der Notenbanken knüpften vor allem die Aktienmärkte in den entwickelten Ländern fast nahtlos an die gute Performance des Vorjahres an und ermöglichten den Investoren wieder Gewinne im zweistelligen Prozentbereich. Wichtige politische Ent scheidungen prägten das vergangene Jahr, wobei die Zentralbanken günstige Rahmenbedingungen sicher stellten. In den USA unterstützte die US-Notenbank (FED) mit dem Kauf von Anleihen in Milliardenhöhe den seit einigen Jahren andauernden Aufschwung. Der Kompromiss im Budgetstreit wendete eine drohende Zahlungsunfähigkeit der USA ab, welche die Erholung wohl gefährdet hätte. Auch im Euroraum verbesserte sich die Konjunkturlage, wenn auch nur sehr schleppend. Während in den Kernländern, namentlich in Deutschland, der Konjunkturmotor wieder Fahrt aufnahm, scheint in den südlichen Peripherieländern immerhin die langwierige wirtschaftliche Talfahrt zu einem Ende zu kommen. Allerdings wird ihre Ent wicklung auch weiterhin belastet durch die nur langsam nachlassende Austeritätspolitik, durch Bankenprobleme und die stark gestiegene Arbeitslosigkeit. Im Gegensatz zu den Besserungstendenzen in den Industrieländern tun sich zahlreiche Schwellen länder weiterhin schwer, die verlorene Prosperität wiederzufinden. Risikoreiche Anlagen waren 2013 die grössten Gewinner an den Finanz- und Kapitalmärkten. Das zurückliegende Jahr bescherte den Pensionskassen und damit auch der BLPK eine überdurchschnittlich gute Anlageperformance. Dank einer weitgehend neutralen Positionierung bei den Aktien konnte man mit gutem Erfolg von der Hausse der Dividendenwerte profitieren. Es bezahlte sich für die BLPK aus, an der langfristig ausgelegten Anlagestrategie festzuhalten, obwohl in den letzten Jahren nach der Finanzkrise langjährige Anlagekonzepte vermehrt infrage gestellt wurden. Nach wie vor scheint aber eine breite Diversifikation die Verteilung der Anlagen über Anlageklassen, Wertpapiere und Währungen ein wichtiges Element zu sein. Dabei setzt die BLPK auf einen Ansatz mit einer Kernvermögensallokation (Blue-Chip-Aktien, Staatsanleihen, Immobilien), die den langfristigen strategischen Rahmen bildet und mit Ergänzungsanlagen wie Small & Mid Caps oder Unternehmensanleihen komplettiert wird. Alternative Anlagen spielen nur eine untergeordnete Rolle in der Vermögensallokation. Von den Anlagen in Hedge Funds hat sich die BLPK im abgelaufenen Jahr vollständig verabschiedet. Dies insbesondere aufgrund hoher Intransparenz, hoher Kosten und nicht erreichter Ertragsziele. Trotz der Ängste vor gestiegenen Immobilienpreise zeigten sich die Marktteilnehmer im Jahr 2013 völlig 5

6 Anlagen und Märkte unbeeindruckt von den Risiken einer drohenden «Immobilienblase». Der Schweizer Immobilienmarkt war erneut geprägt von weiter steigenden Preisen und Umsätzen in fast allen Marktsegmenten (mit Ausnahme von teurem Stockwerkeigentum). Einzig die Aufpreise bei Immobilienfonds und bei kotierten Immobilienaktien erfuhren im Zuge des Zinsanstiegs einen deutlichen Rückgang. Damit mussten trotz der weiterhin robusten Entwicklung auf der Objektebene Buchverluste bei den Fondsanlagen und den Immobilienaktien hingenommen werden. Historisch betrachtet ist das Zinsniveau aber weiterhin sehr tief. Im Vergleich zu den von der Genfer Privatbank Pictet erhobenen BVG-Indizes, die für 2013 zwischen 4,4 % und 12,2 % liegen, zeigt die BLPK mit einer Performance von 7,1 % vor Kosten auf dem Gesamtvermögen ein ansprechendes Ergebnis, das sich auch im Quervergleich sehen lassen kann. Im Januar 2014 haben verschiedene Anbieter (Pensionskassenverband ASIP, Swisscanto, UBS und Credit Suisse) die durchschnittliche Jahresperformance der Schweizer Pensionskassen auf 5,8 % (Credit Suisse) bis 6,2 % (ASIP) geschätzt. Die BVG-Indizes von Pictet messen die Performance von synthetischen Pensionskassenportfolios mit einem Aktienanteil von 25 %, 40 % und 60 %. Praktisch alle Anlageklassen liegen diesmal im positiven Bereich. Die Performance im Leistungsprimat beläuft sich auf 7,5 % und jene für das Beitragsprimat auf 5,3 %, wobei die Differenz auf die unterschiedlichen Anlagestrategien zurückzuführen ist. Performance-Daten 2010 bis 2013 Prozent 12,5 10 7,5 5,0 2,5 0 2,5 Pictet LPP-25 1 Pictet LPP Pictet LPP-60 BLPK-Gesamtvermögen BLPK-Leistungsprimat 2 BLPK-Beitragsprimat 2 1 Anteil Aktien (Bsp.: LPP-25 = 25 %-Anteil Aktien 2 Split neu ab Nominalwerte Das Jahr 2013 war kein Jahr der Anleihen. Nachdem die Diskussionen rund um den Ausstieg der US-Notenbank aus dem «QE3»-Programm (monetäre Lockerung) um die Jahresmitte zu einem deutlichen Anziehen der Langfristzinsen geführt hatten, geriet der Zinsanstieg anschliessend wieder ins Stocken. Aussagen der Notenbanken, wonach die Nullzinspolitik möglicherweise noch lange anhalten könnte und dabei teilweise explizit von der Arbeitslosenquote (USA und UK) abhängig gemacht wird, sowie die Zinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) trugen zur Stabilisierung der Langfristzinsen in der zweiten Jahreshälfte bei. Aus den von der Staatsschuldenkrise geplagten Ländern kamen im Herbst bei nahe durchs Band positive Nachrichten. Im Falle Irlands sind die Credit-Default-Swap-Preise (Prämien für Absicherungsgeschäfte) bereits Ende 2013 wieder auf Vorkrisenniveau gesunken. Für 2014 könnte das Land gar wieder ohne weitere Finanzhilfen des Euro-Rettungsschirms auskommen. Aber auch in anderen Ländern, wie z. B. Spanien, das eine tief greifende Immobilien- und Bankenkrise durchlief, lassen sich positive Signale erkennen. So sind die CDS-Prämien (Zahlungsausfallversicherung) für Spanien praktisch wieder auf Vorkrisenniveau zurückgekehrt und auch die Risikoaufschläge für zehnjährige Staatsanleihen Deutschlands sind im Verlauf von 2013 deutlich zurückgekommen. Ob sich diese positiven Signale fortsetzen oder aber als Strohfeuer erweisen, bleibt abzuwarten. Aktien 2013 entwickelten sich die Aktienmärkte in den meisten Ländern sehr erfreulich. Damit bestätigte sich, dass 2013 ein aussergewöhnlich gutes Börsenjahr war. Insbesondere der japanische Leitindex stach mit einem fulminanten Plus von 52,4 % seit Jahresbeginn hervor; es wurde allerdings durch die schwache Entwicklung des Wechselkurses relativiert. In den USA erklomm der Dow Jones im November 2013 erstmals die Marke von Punkten und auch der deutsche DAX erreichte im November neue Rekordmarken. In anderen europäischen Ländern wie z. B. Frankreich oder Italien zogen die Börsen in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls an, lagen aber im langfristigen Bereich noch immer auf eher tiefem Niveau. Der Schweizer Leitindex SMI spiegelte diese international robuste Entwicklung ebenfalls und lag zum Jahresende mit einer Jahresperformance von 20,2 % nur knapp 200 Punkte unter dem Jahreshoch. Auch in vielen Schwellenländern konnten sich die Aktienmärkte seit der Jahresmitte wieder etwas erholen, nachdem sie in der ersten Jahreshälfte infolge der Stimmungswende an den globalen Finanzmärkten teilweise starke Kurseinbussen erlitten hatten. Der MSCI Emerging Markets verlor gesamthaft gesehen aber rund 2,6 % in Lokalwährung. Den signifikantesten Erfolgsbeitrag dieser weitgehend erfreulichen Börsenentwicklung lieferten die historisch einzigartige expansive Geldpolitik der Notenbanken und deren Eingriffe in das tägliche Marktgeschehen. Niedrige Zinssätze, eine faktisch unbegrenzte Marktversorgung mit Liquidität sowie Versprechen und Garantien seitens staat licher Institutionen haben im letzten Jahr Aktien zu konkurrenzund alternativlosen Anlageprodukten gemacht. 6

7 Anlagen und Märkte Alternative Anlagen Gemessen an ihrer relativen Grösse sind alternative Anlagen für die BLPK von eher untergeordneter Bedeutung. Das vergangene Jahr war bei den Rohwaren geprägt von Preisrückgängen auf breiter Front. Der Goldpreis erlitt den ersten Verlust seit 12 Jahren; der Erdölpreis blieb dagegen stabil. Private Equity verzeichnete steigende Preise und damit ein solides Ergebnis. Die Anlageklasse profitierte von den mehrheitlich positiven operativen Ergebnissen und der damit verbundenen Steigerung des inneren Werts der unterliegenden Unternehmen. Nach wie vor sind ILS-Anlagen (Insurance- Linked Securities, nur im Beitragsprimat) von den Investoren als Ergänzungsanlagen zu einem festverzinslichen Portfolio sehr gefragt, was sich auch in den Preisen reflektiert. Immobilien Im Jahr 2013 traten die Unsicherheiten im Zuge der Schulden- und Finanzkrise etwas in den Hintergrund. Die weltweiten Eingriffe der Zentralbanken mit der gesicherten Liquiditätsversorgung für die Wirtschaft und das Bankensystem zeigten Wirkung. Die Anlagemärkte reagierten in fast allen Anlageklassen mit einer überraschend guten Performance. Da gleichzeitig aber auch die Zinsen an den Kapitalmärkten wieder anstiegen, mussten nicht nur auf den Obligationsportfolios Kursverluste hingenommen werden. Auch die hiervon indirekt abhängigen Immobilienanlagegefässe wiesen erstmals seit mehreren Jahren Verluste aus. Das Jahr 2013 schloss auf der Ebene des Gesamtvermögens hinter den Erwartungen ab. Die Performance aller Anlagen liegt zum mit 2,6 % (Vorjahr 4,3 %) deutlich unter dem Budget von 4,0 %. Die Gründe hierfür sind vor allem die Kursrückgänge bei den kotierten schweizerischen Anlagevehikeln sowie die starke Abwer - tung der australischen Währung gegenüber dem Schweizer Franken. Des Weiteren macht sich in der Performance eine Rückstellung für die erwarteten Verluste aus der Liquidation eines 2000 erworbenen europäischen Immobilienfonds mit einem halben Prozentpunkt deutlich bemerkbar. Im Vergleich der Anlagekategorien (vor Vermögensverwaltungskosten) schlossen die direkten Anlagen mit 5,5 % am besten ab, gefolgt von den in - direkten Anlagen Schweiz mit 2,5 % und den indirekten Anlagen Ausland mit einer negativen Performance von 7,4 %. Performance Nominalwerte Anteil Asset Allocation Leistungsprimat Performance Leistungsprimat Anteil Asset Allocation Beitragsprimat Performance Beitragsprimat Obligationen CHF 7,8 % 0,4 % 15,3 % 0,6 % Hypotheken 1,3 % 1,7 % 2,7 % 0,1 % Obligationen Fremdwährungen 17,4 % 2,8 % 24,0 % 2,8 % Aktien Schweiz 10,5 % 24,2 % 11,3 % 24,2 % Aktien Ausland 22,3 % 21,0 % 16,7 % 21,0 % Private Equity 2,5 % 11,5 % Immobilien Schweiz 19,1 % 4,8 % 15,7 % 2,0 % Immobilien Ausland 2,6 % 7,4 % Nicht-traditionelle Anlagen 0,8 % 8,7 % 1,7 % 9,3 % Commodities 1,3 % 9,4 % Insurance-Linked Securities 4,8 % 2,4 % 7

8 Anlagen und Märkte Kosten der Vermögensverwaltung Bei der BLPK wird ein grosser Teil der Wertschriftenanlagen kostengünstig indexiert bewirtschaftet. Es gilt dabei jedoch zu berücksichtigen, dass sich gewisse Anlage klassen nicht passiv umsetzen lassen (z. B. Immobilien oder Hypo - theken). Jede Pensionskasse muss im Rahmen ihrer Anlagestrategie die Vermögensverwaltungskosten optimieren. Die BLPK lässt die Kosten für die externen Vermögensverwaltungsmandate in regelmässigen Abständen durch externe Fachstellen auf ihre Markt konformität überprüfen. Wo nötig, werden mit den Vermögensverwaltern Gespräche geführt und Anpassungen vorgenommen. So wird sichergestellt, dass die BLPK für diese Dienstleistungen marktkonforme Gebühren bezahlt. Als Basis für die Berechnung der Vermögensverwaltungskosten von Kollektivanlagen dienen die von den Anbietern publizierten und von der OAK BV 1 anerkannten Kostenkonzepte, die international unter dem Namen Total Expense Ratio (TER) bekannt sind. Zu diesen TER- Kosten gehören insbesondere Management-, Performance-, Depot-, Administrations-, Benchmarking-, Analyse- und Servicegebühren. Als Kollektivanlagen gelten Vermögen, die von Anlegern zur gemeinschaftlichen Vermögensanlage aufgebracht und für deren Rechnung verwaltet werden. Der Begriff wird von der OAK BV um fassen der definiert als im Kollektivanlagegesetz (KAG), damit insbesondere auch Kosten aus ländischer Produkte erfasst werden. Entscheidend für die Definition der OAK BV ist, dass Kollektivanlagen Kosten beinhalten, welche vom Vermögensertrag abgezogen und nicht separat ausgewiesen werden. Neu ist der Begriff der Kostentransparenz, welche den Ausweis der TER-Kosten sowie eines Teils der Transaktionskosten und Steuern in der Betriebsrechnung voraussetzt. Erfüllt eine Vermögensanlage diese Bedingung nicht, muss sie von der Vorsorgeeinrichtung im Anhang der Jahresrechnung als intransparent ausgewiesen werden. Die Kennzahl Kostentransparenz gibt Auskunft darüber, welcher Prozentsatz der Vermögens anlagen einer Vorsorgeeinrichtung kostentransparent gemäss den Weisungen der OAK BV investiert ist. Sie informiert folglich über die Aussagekraft der in der Betriebsrechnung ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten (siehe roter Kasten unten). Ausblick 2014 Trotz der grundsätzlich positiven Einschätzung der gegenwärtigen Konjunkturperspektiven dürfen die nach wie vor erheblichen Risiken aufgrund des fragilen weltwirtschaftlichen Umfelds nicht übersehen werden. Gerade vom Euroraum gehen trotz der erreichten Beruhigung der Schuldenkrise immer noch gewichtige Risiken aus, weil die schwierige Wirtschaftslage in den Euro-Südländern zu Rückschlägen bei den notwendigen wirtschaftlichen und politischen Strukturreformen führen kann. Daneben bleibt auf globaler Ebene eine Frage offen: Geht der für die kommenden Jahre anstehende Ausstieg aus der extrem expansiven Geldpolitik etwa in den USA reibungslos vonstatten oder führt dieser zu einer erhöhten Volatilität an den internationalen Finanzmärkten (z. B. starker Zinsanstieg, abrupte Kapitalabflüsse aus den Schwellenländern) mit potenziell schädlichen Folgen für die Weltkonjunktur? Der Ausblick für das Jahr 2014 wirft deshalb viele Fragen auf, deren Klärung abzuwarten bleibt. Allerdings könnten sich auch Chancen für eine weltwirtschaftliche Erholung ergeben, falls es mit wachsender Konjunkturzuversicht zu einer deutlichen Belebung der bislang in vielen Ländern verhaltenen Unternehmensinvestitionen kommen würde. 1 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Ausweis der Vermögensverwaltungskosten von Kollektivanlagen im 2013 Kostentransparenzquote Leistungsprimat Beitragsprimat Gesamtvermögen CHF 1000 % % 1 CHF 1000 % 1 Total der kostentransparenten Anlagen (TER Kostenquote) , , ,55 Total der intransparenten Kollektivanlagen , , ,45 Gesamtanlagevermögen , , ,0 Ausgewiesene Leistungsprimat Beitragsprimat Gesamtvermögen Vermögensverwaltungskosten CHF 1000 % 2 CHF 1000 % 2 CHF 1000 % 2 Direkt in der Erfolgsrechnung verbuchte Vermögensverwaltungskosten , , ,13 Kostenkennzahl der kostentransparenten Kollektivanlagen , , ,23 Total der in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten , , ,36 1 In Prozent des Gesamtanlagevermögens 2 In Prozent der kostentransparenten Anlagen 8

9 Reform BLPK Wechsel ins Beitragsprimat was heisst das für Sie? Bisher war man bei der BLPK im Leistungsprimat versichert. Mit der Reform der BLPK erfolgt der Wechsel ins Beitragsprimat. Wir stellen im Folgenden die wichtigsten Änderungen vor. Am 1. Januar 2015 stellt die BLPK auf das Beitrags primat um. Dieser Wechsel löst Fragen oder auch Unsicherheit aus. Was ist das Beitragsprimat überhaupt? Wie sehen die Versicherungsleistungen aus? Wird sich etwas an der Höhe der Rente ändern? Wie werden die Leistungen berechnet? In dieser aktuell-ausgabe machen wir Sie mit dem Beitragsprimat vertraut und geben Ihnen eine erste Orientierungshilfe. Weitere Informationen, wie Details zu den neuen reglementarischen Bestimmungen und den Vorsorgeplänen, werden Sie im Herbst 2014 erhalten. Wir werden dann auch auf die neue Struktur der BLPK, d. h. auf die Bedeutung der sogenannten Vorsorgewerke 1, eingehen. 1 Die BLPK wird neu als Sammeleinrichtung geführt und setzt sich künftig aus einer Vielzahl von Vorsorgewerken von Arbeitgebern (zum Beispiel Vorsorgewerk «Kanton») zusammen. Informationen für aktiv versicherte Personen Wer ist vom Wechsel ins Beitragsprimat betroffen? Vom Wechsel ins Beitragsprimat sind alle Personen betroffen, die zum jetzigen Zeitpunkt bei der BLPK noch im Leistungsprimat versichert und berufstätig sind. Rentnerinnen und Rentner beachten bitte die Informationen auf Seite 16. Für Personen, die bereits im Beitragsprimat bei der BLPK versichert sind, hat die Umstellung keine unmittelbaren materiellen Auswirkungen. Allerdings gilt auch für diese Personen ab 1. Januar 2015 das neue gemeinsame Vorsorgereglement, welches das bisherige Rahmenreglement für Beitragsprimatpläne ablösen wird. Beitragsprimat was ist das? In der beruflichen Vorsorge gibt es zwei Grundsysteme: das Leistungs- und das Beitragsprimat. Im Leistungsprimat wird vorab die Leistung im Rentenalter festgelegt, und zwar in Prozenten des letzten versicherten Lohnes, z. B. 60 %. Ausgehend davon werden dann die notwendigen Beiträge berechnet. Im Beitragsprimat ist es umgekehrt: Aus den geleisteten Beiträgen ergeben sich am Ende die Leistungen im Rentenalter. Diese werden nicht wie im Leistungsprimat in Prozenten des Einkommens, sondern nach dem angesparten Guthaben ausgewiesen. Die Höhe der Rente ergibt sich also aus dem tatsächlich angesparten Kapital, das mit einem festgelegten Prozentsatz in eine monatliche Rente umgewandelt wird. Trotz diesem Unterschied zwischen den beiden Systemen gilt: Für einen Franken Rente muss im Leistungs- und im Beitragsprimat gleich viel Kapital bereitgestellt werden. Welche Rolle spielt der Zins? In beiden Systemen spielt nebst den Beiträgen der Versicherten und des Arbeitgebers der Zins, der über viele Jahre zum jeweils bereits angesparten Guthaben hinzugerechnet wird, eine sehr wichtige Rolle. Man spricht deshalb auch vom Zins als drittem Beitragszahler (neben den Versicherten und den Arbeitgebern). Im Leistungsprimat ist der Zins eine starre, im Voraus festgelegte Grösse, der ungeachtet der tatsächlich erzielten Renditen gutgeschrieben wird. Im Beitragsprimat ist das anders: Der Zins wird hier jährlich festgelegt und richtet sich im Rahmen der gesetzlichen Mindestanforderungen nach den tatsächlich erzielten Renditen und nach der aktuellen finanziellen Lage des Vorsorgewerks. Aufgrund dieses Unterschieds bei den Zinsen wird auch gesagt, dass im Leitungsprimat das Risiko bei der Pensionskasse liegt, während es im Beitragsprimat die aktiven Versicherten tragen. Hierzu muss aber Folgendes beachtet werden: Eine Pensionskasse kann Verluste, die durch zu hohe gutgeschriebene Zinsen entstehen, 9

10 Reform BLPK letztlich immer nur auf ihre Versicherten und deren Arbeitgeber überwälzen. Gerät nämlich die Pensionskasse durch solche Verluste in eine Unterdeckung, so muss diese durch Sanierungen bzw. mit zusätzlichen Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber ausgeglichen werden. Im Beitragsprimat kann in dieser Hinsicht mittels Zinsanpassungen viel schneller reagiert werden. Die jährliche Verzinsung kann dementsprechend tiefer oder höher ausfallen. Schliesslich hilft dies, Sanierungen möglichst zu vermeiden. Das Beitragsprimat birgt also nicht nur Risiken, sondern bietet auch Chancen. Gibt es Leistungsziele im Beitragsprimat? Wie im Leistungsprimat kennt auch das Beitragsprimat ein Leistungsziel, z. B. 60 % des letzten versicherten Lohns. Im Gegensatz zum Leistungsprimat spricht man hier aber von einem modellmässigen Ziel, weil es auf Annahmen zur Höhe der Verzinsung und zu den Lohnerhöhungen basiert. Modellmässig also deshalb, weil die effektive Verzinsung und die effektiven Lohnerhöhungen wohl in den meisten Fällen anders ausfallen als einberechnet. Was heisst das für Sie? Die definierte Höhe der Renten kann nur erreicht werden, wenn die getroffenen Annahmen (insbesondere Lohn- und Zinsentwicklung) auch zutreffen. Oder anders gesagt: Ist die Verzinsung höher als angenommen, wird das Leistungsziel überschritten, die monatlichen Renten fallen höher aus. Ist sie tiefer, wird das Leistungsziel nicht erreicht, die Renten sind tiefer. Die in den Versicherungsausweisen jeweils ausgewiesene zukünftige Altersrente ist deshalb mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet. Dennoch gilt: Eine der wesentlichen Stärken des Beitragsprimats ist, dass Sie als versicherte Person die Finanzierung Ihrer Vorsorge besser nachvollziehen können als im Leistungsprimat. Schematische Darstellung Leistungsziel 67 Zins 1 modellmässig immer mit 2 % Leistungsziel (in % des versicherten Lohnes) «Realzins» höher als modellmässiger Zins 1,5 % «Realzins» tiefer als modellmässiger Zins 1,5 % Effektiver Verlauf Zins 1 modellmässig immer mit 1,5 % Zins 1 modellmässig immer mit 1 % Alter 25 Alter 45 Alter 65 1 «Realzins» = Nominelle Verzinsung. /. Lohnerhöhung Welche Beiträge sind im Beitragsprimat zu zahlen? Im Beitragsprimat wird zwischen Sparbeiträgen und Risikobeiträgen unterschieden. Die jährlichen Sparbeiträge werden Ihrem individuellen Sparkonto gutgeschrieben. Sie sind zusammen mit den gutgeschriebenen Zinsen und allfälligen Einkäufen für die Höhe Ihrer Altersrente massgebend. Die Risikobeiträge werden zur (kollektiven) Deckung der Kosten von Invaliditäts- und Todesfällen verwendet. Sie werden aus diesem Grund nicht dem Sparkonto gutgeschrieben. Sie betragen rund drei Prozent des versicherten Jahreslohnes und sind damit um einiges tiefer als die Sparbeiträge. Verwendung der Spar- und Risikobeiträge Sparbeiträge Arbeitnehmer / Arbeitgeber CHF CHF CHF CHF Ihr individuelles Sparkonto Altersrente Risikobeiträge Arbeitnehmer / Arbeitgeber Risikopool für alle versicherten Personen Invaliditäts- / Todesfall- Leistungen 10

11 Reform BLPK Die Höhe der Beiträge ist vom sogenannten Vorsorgeplan abhängig. Der Arbeitgeber zahlt mindestens gleich hohe Beiträge wie seine Mitarbeitenden. Zusätzliche Beiträge aufgrund von Lohner höhungen, wie sie im Leistungsprimat erhoben werden, gibt es im Beitragsprimat keine mehr. Lohn erhöhungen können, wenn nötig, mit sogenannten Einmaleinlagen bzw. Einkäufen individuell (und steuerbegünstigt) kompensiert werden. Können weiterhin steuerbegünstigte Einkäufe getätigt werden? Selbstverständlich können auch im Beitragsprimat Einkäufe in die ordentlichen Leistungen und für die vorzeitige Pensionierung vorgenommen werden. Allerdings sind Einkäufe nur noch mittels Einmalzahlungen möglich. Einkäufe können somit nicht mehr mittels Amortisations- oder Zusatzbeiträgen via Lohnabrechnung geleistet werden. Die Höhe des möglichen Einkaufs betrages werden Sie Ihrem Versicherungsausweis 2015, der im 2. Quartal 2015 Alles zum Thema Altersrente versandt wird, entnehmen können. Einkaufsberech nungen zu einem früheren Zeitpunkt können wir auf grund der Umstellungsarbeiten vom Leistungs- ins Beitragsprimat nicht vornehmen. Für einen steuerbegünstigten Einkauf im Jahr 2015 bleibt trotzdem genügend Zeit. Wann können Sie sich pensionieren lassen? Das ordentliche Rentenalter wird bei der BLPK neu mit 65 Jahren erreicht. Frühestens ab 58 ist eine vorzeitige Pensionierung möglich. Wenn Sie nur teilweise aus dem Berufsleben aussteigen, können Sie sich zwischen 58 und 65 auch teilpensionieren lassen. Die Pensionierung kann, das Einverständnis des Arbeitgebers zur Weiterführung des Arbeitsverhältnisses vorausgesetzt, bis spätestens zum vollendeten 70. Altersjahr aufgeschoben werden. Was heisst das für Sie? Auch im Beitragsprimat können Sie die Pensionierung nach wie vor flexibel gestalten. Wie wird die Altersrente berechnet? Für die Berechnung der Altersrente sind folgende Punkte entscheidend: die Summe der Sparbeiträge und Einlagen zugunsten Ihres Sparkapitals (abzüglich allfälliger vorzeitiger Auszahlungen), die jährliche Verzinsung des Sparkapitals, der sogenannte Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung. Wieso ein Sparkapital? Im heutigen Leistungsprimat wird die Altersrente in Prozenten des versicherten Lohns berechnet. Dies ist im Beitragsprimat anders: Für die Berechnung der Altersrente ist neu das angesparte Kapital auf Ihrem Sparkonto ein wesentlicher Faktor. Ihrem Sparkonto werden während Ihres Beruflebens Sparbeiträge, allfällige weitere Einlagen sowie Zinsen gutgeschrieben, bzw. allfällige Auszahlungen abgezogen. Was alles Ihrem Sparkonto gutgeschrieben bzw. belastet werden kann, siehe Grafik 2. Spalte oben. Sie wissen somit auch genau, wie hoch die Austritts- bzw. Freizügigkeitsleistung bei einem allfälligen Stellenwechsel ist. Sie entspricht dem bis zum Austritt angesparten Kapital. Der Aufbau des Sparkontos kann von Jahr zu Jahr einfach nachvollzogen werden, siehe nebenstehende Aufstellung. Bildung des Sparkapitals Freiwillige Einkäufe Zinsen Sparbeiträge Arbeitnehmer / Arbeitgeber CHF CHF Sparkonto Auszahlungen wie Vorbezug für Wohneigentum, Scheidung Freizügigkeitsleistungen Rückzahlungen Wohneigentum Sparkonto Stand 1. Januar + Sparbeiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber des laufenden Jahres (unverzinst) + freiwillige Einkäufe evtl. Vorbezug für Wohneigentum evtl. Auszahlung für Scheidung + Zins* = Sparkonto Stand 31. Dezember * Die Sparbeiträge des laufenden Jahres werden erst ab 1. Januar des Folgejahres verzinst. 11

12 Reform BLPK Wie wird Ihr Sparkapital verzinst? Die Höhe der Verzinsung Ihres Sparkapitals wird jährlich festgelegt und ist von der Höhe des jeweiligen Kapitalertrages also von den Resultaten der Vermögensverwaltung und der finanziellen Lage des Vorsorgewerkes abhängig. Dies bedeutet, dass der Zinssatz von Jahr zu Jahr variieren kann. Dieser Zinssatz wird jährlich von der Vorsorgekommission 1 festgelegt. Die Basis für die Zinsberechnung bildet das Guthaben des Sparkontos am Ende des Vorjahres. Eingehende Freizügigkeitsleistungen und Einkäufe werden sofort ab Eingang verzinst. Beispiel der Verzinsung (ohne Einkäufe und Auszahlungen für Wohneigentumsförderung oder Scheidung): Wie wird die Altersrente zum Zeitpunkt der Pensionierung berechnet? Zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung wird Ihr Sparkapital mittels Umwandlungssatz in eine lebenslängliche Altersrente umgewandelt. Die Berechnung ist einfach: So berechnet sich die Altersrente (Annahme: Pensionierung im Alter 65; Umwandlungssatz 5,80 %) Sparkonto CHF CHF CHF CHF CHF Verzinsung Sparkapital 1. Januar Dezember Januar 2016 Sparkapital x Umwandlungssatz = Altersrente (pro Jahr) z. B. CHF x 5,80 % = CHF Sparkapital CHF Zinsentscheid (Annahme 1,75 %) Zunahme durch Sparbeiträge* 2. Zins: 1,75 % von CHF = CHF 7000 * Die Sparbeiträge werden ab 1. Januar 2016 verzinst 3. Zins CHF 7000 Sparbeiträge CHF * Sparkapital CHF (Stand: ) 4. Sparkapital CHF Der Umwandlungssatz ist abgestuft, je nachdem, wie alt Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung sind. Beispiele: Alter zum Zeitpunkt Umwandlungssatz: der Pensionierung: 65 5,80 % 64 5,68 % 63 5,56 % usw. 1 Jedes Vorsorgewerk verfügt über eine Vorsorgekommission, die sich aus gleich vielen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt. Die Vorsorgekommission entscheidet insbesondere jährlich über die Verzinsung des Sparkapitals und über die allfällige Teuerungsanpassung der Renten. Was ist bei der Berechnung der Altersrente zu beachten? Auch im neuen Versicherungsausweis ab 1. Januar 2015 werden wir Ihnen Angaben zu Ihrer künftigen Altersrente machen. Dabei handelt es sich um eine Hochrechnung. Ausgangswert dafür bildet Ihr aktuelles Sparkapital. Dieses wird um die zukünftigen Sparbeiträge bis zur Pensionierung und einem sogenannten Projektionszinssatz erhöht. Da die BLPK die Zinsentwicklung bis zu Ihrer Pensionierung nicht voraussagen kann, trifft sie eine Annahme von 1,5 %. Wenn sich Ihr versicherter Jahreslohn oder der effektive Zinssatz ändert, hat dies Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Altersrente. Die Altersrente lässt sich also nicht «auf den Franken genau» berechnen, da diese von der Lohnund Zinsentwicklung abhängig ist. Je näher Sie dem Pensionsalter kommen, desto genauer wird die Hochrechnung der Altersleistungen ausfallen. Die Grafik auf der folgenden Seite oben verdeutlicht die Unterschiede zwischen der Hochrechnung und der effektiven Berech nung bei der Pensionierung. Gibt es eine Überbrückungsrente? Auch im Beitragsprimat können Sie bei einer vorzeitigen Pensionierung eine Überbrückungsrente bis zum AHV -Rücktrittsalter beziehen. Allerdings wird die Überbrückungsrente im Vergleich zum heutigen Leistungsprimat nicht mehr kollektiv finanziert. Kollektiv heisst: Alle versicherten Personen haben bisher die Überbrückungsrente mitfinanziert, also auch jene, die selbst gar keine Überbrückungsrente beziehen konnten (beispielsweise jüngere Personen oder jene, die erst mit 12

13 Reform BLPK Mögliche Unterschiede zwischen der Hochrechnung und der effektiven Berechnung der Altersrente Effektiv vorhandenes Sparkapital zum Zeitpunkt der Pensionierung Hochrechnung (Simulation) 1. davon effektiver Zins Projektionszinssatz 2. davon effektiver Zins Sparbeiträge Vorhandenes Sparkapital Vorhandenes Sparkapital bei Pensionierung Vorhandenes Sparkapital bei Pensionierung 1. Beispiel mit Lohnerhöhungen > höhere Sparbeiträge und folglich höhere Zinsgutschriften als angenommen > effektives Sparkapital höher als Hochrechnung 2. Beispiel ohne Lohnerhöhungen und / oder mit tieferen effektiven Zinsen gegenüber dem Projektionszinssatz > effektives Sparkapital tiefer als in Hochrechnung Erreichen des ordentlichen Rentenalters pensioniert worden sind). Im Beitragsprimat wird die Überbrückungsrente von jeder versicherten Person selbst finanziert (Ausnahmen müssen im Reglement geregelt werden). Dabei wird das Sparkapital um den für die Überbrückungsrente benötigten Betrag reduziert. Durch die Reduktion des Sparkapitals fällt folglich die Altersrente tiefer aus. Wie wird die Invalidenrente berechnet? Für die Berechnung der Invalidenrente bildet nicht Ihr Sparkapital, sondern der versicherte Jahreslohn die Grundlage. Die Invalidenrente wird dabei in Prozenten des versicherten Jahreslohnes berechnet. Beim Vorsorgeplan «Kanton» beispielsweise beträgt die Höhe der Invalidenrente 60 % des versicherten Jahreslohns. Der Vorteil: Die Höhe der Risikoleistungen ist unabhängig vom fehlenden Einkauf von Versicherungsjahren, von einem Vorbezug für Wohneigentum oder einer Auszahlung infolge Scheidung. Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters wird die Invalidenrente durch eine Altersrente abgelöst. Damit die versicherte Person nicht benachteiligt ist, wird das Sparkonto «im Hintergrund» bis zum Erreichen des Rentenalters weitergeführt und dann in eine Altersrente umgewandelt. Die BLPK übernimmt in einem solchen Fall die Arbeitnehmer- und Arbeitgebersparbeiträge bis zur Pensionierung. Mechanismus bei Invalidität o ont rk Spa ng ) hru eiung ü f r efr ite We tragsb i (Be Vorhandenes Sparkapital bei Erreichen Rücktrittsalter Altersrente kann höher oder tiefer sein als bisherige Invalidenrente Vorhandenes Sparkapital Invalidenrente in % des versicherten Lohnes Beginn Invalidenrente Altersrente «Pensionierung» Welche Hinterlassenenleistungen sind versichert? Ehegatten bzw. Lebenspartner von einer versicherten Person erhalten eine Rente in der Höhe von zwei Dritteln der versicherten Invalidenrente, sofern die verstorbene Person noch berufstätig war. Ehegatten bzw. Lebenspartner von verstorbenen Rentenbezügern erhalten zwei Drittel der laufenden Alters- oder Invalidenrente. Sind die weiteren Voraussetzungen für eine Rente nicht gegeben, weil beispielsweise die minimale Ehedauer von 5 Jahren nicht erfüllt ist, wird eine Abfindung ausbezahlt. Daneben werden bei einem Todesfall einer versicherten Person Waisenrenten ausbezahlt. Neu: Unter bestimmten Voraussetzungen erhält ein Versicherter eine sogenannte Einelternrente. Diese wird beim Tod der nicht bei uns versicherten Person als finanzieller Schutz an den kinderbetreuenden Versicherten ausbezahlt, sofern unmündige Kinder vorhanden sind. 13

14 Reform BLPK Wie erfolgt der Wechsel vom Leistungsins Beitragsprimat? Was geschieht mit dem Guthaben aus dem Leistungsprimat? Per 31. Dezember 2014 wird die Austritts- bzw. Freizügigkeitsleistung (d. h. das bisher im Leistungsprimat geäufnete Kapital) aus dem Leistungsprimat in das Sparkapital im Beitragsprimat übertragen. Die bis dahin geleisteten Einkäufe sind in der Freizügigkeitsleistung enthalten und werden dementsprechend vollumfänglich ins Beitragsprimat übertragen. Übertragung der Guthaben beim Wechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat Leistungsprimat (Stand ) Beitragsprimat (1. Januar 2015) Freizügigkeitsleistung Einzahlungen für die vorzeitige Pensionierung (ab 1. Januar 2006) Guthaben im Leistungsprimat (inkl. Einzahlungen vor dem 1. Januar 2006 für vorzeitige Pensionierung) Barwert / Guthaben aus Einzahlungen vorzeitige Pensionierung FZL abzüglich Barwert / Guthaben aus Einzahlungen vorzeitige Pensionierung Konto für den Einkauf in die vorzeitige Pensionierung Sparkonto Allfällige Zusatzgutschriften (Besitzstand*) Arbeitgebende * Erläuterungen siehe nächster Absatz Gibt es beim Wechsel ins Beitragsprimat eine Besitzstandsregelung? Bei der Besitzstandsregelung geht es im Wesentlichen um Folgendes: In der kollektiven Finanzierung des heutigen Leistungsprimats sind auch Umverteilungsmechanismen von den jüngeren zu den älteren Versicherten enthalten. Diese Mechanismen konnten mit der altersmässigen Staffelung der Beiträge zwar begrenzt, aber nicht behoben werden. Mit der Umstellung von der kollektiven Finanzierung (Leistungsprimat) zur individuellen Finanzierung (Beitragsprimat) fehlt dieser Beitrag. Die Folge: Es entsteht in einem gewissen Alter eine Finanzierungslücke. Daneben gleicht die Besitzstandsregelung auch die Folgen des im Beitragsprimat gesenkten Umwandlungssatzes teilweise aus. Eine Besitzstandsregelung muss vom jeweiligen Arbeitgeber vorgesehen sein. Bei den Angestellten des Kantons Basel-Landschaft und den Mitarbeitenden, für welche die Kantonslösung vorgeschrieben ist (beispielsweise bei Angestellten des Kantonsspitals Baselland und der Psychiatrie Baselland), ist dies der Fall. Bei den restlichen versicherten Personen kann diese Frage erst beantwortet werden, wenn der jeweilige Arbeitgeber die Entscheide zu den Vorsorgeplänen und den allfälligen Besitzstandseinlagen gefällt hat. Wir erwarten deren Entscheid bis Mitte Bei den Kantonsangestellten wird das Sparkapital im Beitragsprimat so erhöht, dass die Lücke zwischen einer Rente im Leistungsprimat und einer Rente im Beitragsprimat durch eine vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzgutschrift reduziert oder idealerweise ganz geschlossen werden kann. Um die Höhe der Zusatzgutschrift zu ermitteln, wird in einer Modellrechnung bestimmt, welches Sparkapital nötig wäre, um im Alter 64 eine gleich hohe Altersrente im Beitragsprimat zu erreichen wie im heutigen Leistungsprimat. In dieser Vergleichsrechnung ist eine Verzinsung von 3,25 % einberechnet worden. Die Höhe der Zusatzgutschrift wird nach Alter und Dienstjahren beim Kanton abgestuft. Die detaillierten Angaben finden Sie in 21 des Pensionskassendekrets ( > Infocenter > Reform BLPK > Pensionskassendekret). Versicherte Personen, die am das 60. Altersjahr vollendet und beim Kanton mindestens drei Dienst jahre absolviert haben, erhalten immer 100 % der Zusatz gutschrift. Unter der Summe 50 aus vollendeten Lebens- und Dienstjahren besteht kein Anspruch auf eine Zusatzgutschrift. Die Zusatzgutschrift wird vollumfänglich vom Arbeitgeber finanziert. Die folgende Grafik zeigt anhand von drei Beispielen auf, wie die Besitzstandsregelung umgesetzt wird. 14

15 Reform BLPK Besitzstandsregelung Kanton Beispiele: Vollendetes Alter 1 60 / 3 Dienstjahre oder mehr Vollendetes Alter 58 / 10 volle Dienstjahre Vollendetes Alter 47 / 8 volle Dienstjahre Lücke Finanzierung Volle Zusatzgutschrift 2 Zusatzgutschrift 2 93 % 9 % Leistungsprimat Beitragsprimat Beitragsprimat Beitragsprimat Beitragsprimat Rente im Alter 64 Rente im Alter 64 Rente im Alter 64 Rente im Alter 64 Rente im Alter 64 1 am 31. Dezember Zinsannahme 3,25 % bei der Hochrechnung der Rente im Beitragsprimat (gilt für alle drei Beispiele) Laufen die bisherigen Amortisations- oder Zusatzbeiträge weiter? Freiwillige Einkäufe in Form eines monatlichen Amortisations- oder Zusatzbeitrages via Lohnabrechnung sind im Beitragsprimat ab nicht mehr möglich. Bereits einbezahlte Beiträge sind aber selbstverständlich Bestandteil der Freizügigkeitsleistung und werden damit auf das Sparkonto im Beitragsprimat übertragen. Weitere bzw. zusätzliche Beiträge aufgrund von Lohnerhöhungen können durch Einkäufe mittels sogenannten Einmaleinlagen individuell und steuerbegünstigt kompensiert werden. Der im Zusatzbeitrag enthaltene Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod ist im Beitragsprimat nicht mehr nötig, da die Risikoleistungen infolge fehlender Einkäufe nicht mehr gekürzt werden. Kann man sich weiterhin freiwillig gegen die Risiken Invalidität und Tod versichern lassen? Im Leistungsprimat konnten sich Mitarbeitende mit dem Einverständnis des Arbeitgebers bisher freiwillig gegen die Risiken Invalidität und Tod versichern lassen, wenn keine obligatorische Versicherungspflicht besteht. Dies ist dann der Fall, wenn der Jahreslohn weniger als CHF (Stand 2014) beträgt, oder ein befristetes Arbeitsverhältnis von längstens drei Monaten besteht. Diese Möglichkeit der freiwilligen Risikoversicherung wird ab 1. Januar 2015 nicht mehr angeboten. Laufende freiwillige Risikoversicherungen werden per 31. Dezember 2014 aufgelöst. Betroffenen Personen empfehlen wir, sich rechtzeitig nach einer neuen Versicherungslösung zu erkundigen. Beispielsweise bietet die «Stiftung Auffangeinrichtung BVG» eine solche Möglichkeit an. Weitere Infos dazu finden Sie unter unter BVG berufliche Vorsorge > Einzelpersonen > Anmeldung. Welche Informationen folgen noch? Im Herbst 2014 erhalten alle versicherten Personen, die berufstätig sind, einen standardisierten Vergleichsausweis, dem unter anderem die persönlichen zukünftigen Altersleistungen im Beitragsprimat entnommen werden können. Zusammen mit dem Vergleichsausweis werden Sie weitere Informationen, zum Beispiel zu Ihrem Vor sorgeplan, erhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber den neuen, ab 1. Januar 2015 gültigen Vorsorgeplan gewählt hat (wir erwarten diesen Entscheid bis Mitte 2014). Gleichzeitig mit dem Versand der Vergleichsausweise werden wir eine separate Hotline-Telefonnummer anbieten. Zu speziellen Servicezeiten können Sie Ihre individuellen Fragen zum Vergleichsausweis stellen. Ebenfalls im Herbst 2014 führt die BLPK oder Ihr Arbeitgeber Informationsveranstaltungen durch. Im aktuell 2/2014 folgen weitere Beiträge zum Wechsel ins Beitragsprimat. Aktualisierte Informationen erhalten Sie unter > Infocenter > Reform BLPK. Haben Sie jetzt schon Fragen? Rufen Sie uns an (Tel ). Individuelle Berechnungen im Beitragsprimat erst ab April 2015 Für die Umsetzung der Reform und die umfangreichen und komplexen Umstellungsarbeiten ab 1. Januar 2015 werden wir eine gewisse Zeit benötigen. Die gewohnten individuellen Berechnungen können wir Ihnen daher erst ab April 2015 anbieten. 15

16 Reform BLPK Informationen für die Rentnerinnen und Rentner Was passiert mit den bereits laufenden Renten? Der Wechsel ins Beitragsprimat am 1. Januar 2015 hat auf die bisherige Höhe der bereits laufenden Renten (Alters-, Hinterlassenen-, Invalidenrente usw.) keine Auswirkung. Was geschieht mit den Teilrenten? Die bereits laufenden Teilrenten werden in der bisherigen Höhe weiter bezahlt. Falls Sie daneben noch einer Teil beschäftigung nachgehen und dafür bei der BLPK versichert sind, wechseln Sie mit diesem Teil ins Beitragsprimat. Wird die Rente weiterhin der Teuerung angepasst? Bisher entschied der Landrat des Kantons Basel-Landschaft über den Teuerungsausgleich bei den Renten. Neu werden zukünftige Teuerungszulagen an den Renten nur noch mit Mitteln eines vorgängig geäufneten Teuerungsfonds ausgerichtet. Ob und in welcher Höhe eine Teuerungszulage erfolgt, wird durch eine paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission des jeweiligen Vorsorgewerks des Arbeitgebers 1 entschieden. Dieser Entscheid ist unter anderem abhängig von dem Vorhandensein einer Teuerung, den im Fonds zur Verfügung stehenden Mitteln und der finanziellen Situation des Vorsorgewerks. Eine Garantie auf eine Teuerungszulage besteht damit nicht. Sofern die Möglichkeit in deren Vorsorgewerk vorgesehen ist, sind die Arbeitgeber frei, in ihrem Vorsorgeplan einen Fonds für eine künftige Teuerungszulage einzurichten. Für die aktiven und ehemaligen Mitarbeitenden des Kantons wird ein solcher Teuerungsfonds eingerichtet. Der Arbeit geber zahlt dafür periodisch Beiträge ein. 1 Jedes Vorsorgewerk verfügt über eine Vorsorgekommission, die sich aus gleich vielen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt. Die Vorsorgekommission entscheidet insbesondere jährlich über die Verzinsung des Sparkapitals und über die allfällige Teuerungsanpassung der Renten. So funktioniert der Teuerungsfonds Beschluss Vorsorgekommission - Gibt es eine Zulage zu den laufenden Renten? - Wenn ja, in welcher Höhe? Persönliche Beratung Geschäftsleitung Vorsitz, Finanzen und Administration, Presse, Geschäftsbeziehungen Hans Peter Simeon hp.simeon@blpk.ch Versicherungen Lucas Furtwängler l.furtwaengler@blpk.ch Anlagen Roland Weiss r.weiss@blpk.ch Assistenz Geschäftsleitung Monika Piazza m.piazza@blpk.ch Versicherungen Leiter Kundendienst Arbeitgeber Claude Schneider c.schneider@blpk.ch Kundenberaterin Arbeitgeber Dorothee Lotz d.lotz@blpk.ch Backoffice Arbeitgeber Peter Denier p.denier@blpk.ch Technik/Support Thomas Amstutz t.amstutz@blpk.ch Leiter Kundendienst Versicherte Reto Steib r.steib@blpk.ch Backoffice Versicherungen Beat Opprecht b.opprecht@blpk.ch Kundenberatung Versicherte Rentnerinnen und Rentner Altersleistungen Jasmin Jeker j.jeker@blpk.ch Invaliditäts- und Todesfälle (A N) Daniela van der Wolk d.vanderwolk@blpk.ch Invaliditäts- und Todesfälle (O Z) Beat Opprecht b.opprecht@blpk.ch Aktive Initialen I/M/O Christian Bernhardt c.bernhardt@blpk.ch Initialen A/F/H/J/L Renate Mohler r.mohler@blpk.ch Initialen N/T/V/W (vormittags) Karin Munz k.munz@blpk.ch Initialen C/P/S Barbara Nünlist b.nuenlist@blpk.ch Initialen E/G/Q/R/U/X/Y/Z (Di bis Fr) Jolanda Schaffner j.schaffner@blpk.ch Initialen B/D/K Ramona Stocker r.stocker@blpk.ch Anlagen Backoffice Anlagen Karin Rizzo k.rizzo@blpk.ch Hypotheken Sandra Dettwiler s.dettwiler@blpk.ch Immobilien/Bau Adimmo AG Finanzen und Administration Leiter Rechnungswesen und Controlling Michael Blättler m.blaettler@blpk.ch Rechnungswesen Sandra Dettwiler s.dettwiler@blpk.ch Controlling (Di bis Do) Nadja Vogt n.vogt@blpk.ch Leiter Informatik Martin Blattner m.blattner@blpk.ch Leiterin Personal und Administration Christine Strittmatter c.strittmatter@blpk.ch Empfang und Administration Denise Frey d.frey@blpk.ch Nicole Guldimann n.guldimann@blpk.ch Periodische Beiträge des Arbeitgebers in Prozenten der versicherten Löhne (oder via Einmaleinlage) Fonds für zukünftige Teuerungszulagen Notwendiges Kapital für beschlossene Teuerungszulage Erhöhung der Rente (einmalig oder wiederkehrend) 16

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