I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen"

Transkript

1 I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 1/2011 März 2011 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen Personalräte - Inhalt 1. Amtsübernahme des BPR Gymnasien beim RP Tübingen 2. A 14-Ausschreibungstexte: Kriterien für Umfang und Anrechnungsstunden 3. Informationen zur Dienstrechtsreform 4. Die Arbeitnehmervertretung informiert 5. Die Schwerbehindertenvertretung informiert Anlage: Kontaktdaten der BPR-Mitglieder Kontaktdaten der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Wichtiger Hinweis: Bitte ein Exemplar durch Aushang den Kolleginnen und Kollegen zur Kenntnis bringen! Verteiler Von den Informationen des BPR Gymnasien erhalten die Örtlichen Personalräte je 3 Exemplare Beauftragten für Chancengleichheit je 1 Exemplar Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten je 1 Exemplar Schulleitungen je 1 Exemplar Geschäftsstelle des BPR Gymnasien beim RP Tübingen, Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7, Keplerstr. 2, Tübingen, Tel.: 07071/ bzw (nachmittags), Fax: 07071/ , Mail: marina.steiger@rpt.bwl.de, Internet:

2 1. Amtsübernahme des BPR Gymnasien beim RP Tübingen Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 hat die XI. Sitzungsperiode des Bezirkspersonalrats (BPR) Gymnasien beim RP Tübingen in veränderter Zusammensetzung begonnen. Das Gremium besteht nun aus 9 Vertreterinnen und Vertretern des Beamtenbereichs (bisher 8) und zwei (bisher eine) Vertreterinnen des Arbeitnehmerbereichs (früher: Angestellte ). In der konstituierenden Sitzung wählten die Mitglieder des BPR Cord Santelmann zum Vorsitzenden und Jürgen Schaal zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums. Zu weiteren Mitgliedern im BPR-Vorstand wurden Karin Kriesell und Sieglinde Selinka gewählt. Die Arbeitnehmervertreterinnen sind Christine Brohl und Sieglinde Selinka. Weitere Mitglieder des BPR sind Gerhard Hartmann, Bernd Saur, Brigitte Schmid, Claudia Schnitzer, Jörg Sobora und Günther Stoiber. Ständiger Gast im BPR ist die Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten, Rolf Ege. Die aktuellen Kontaktdaten der Mitglieder des BPR finden Sie im Anhang dieses Infos. Der BPR bedankt sich an dieser Stelle sehr herzlich bei den ausgeschiedenen BPR- Mitgliedern Renate Altaner, Alfons Haid, Dr. Andreas Horn, Angelika Lanninger und Barbara Rieber für ihre langjährige engagierte Mitarbeit! Der BPR verfügt seit kurzem auch über eine BPR-Webseite auf der Homepage des RP Tübingen. Sie finden diese Seite unter => Themen => Schule und Bildung => Personalvertretungen bzw. direkt unter Dieses und zukünftige BPR-Infos werden auf der BPR-Homepage zum Download veröffentlicht. BPR-Info 1/2011 Seite 1 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

3 2. A 14-Ausschreibungstexte: Kriterien für Umfang und Anrechnungsstunden ÖPR und BPR müssen darauf hinwirken, dass der Arbeitsumfang der ausgeschriebenen A-14-Stellen vergleichbar ist. Es darf nicht sein, dass eine Lehrkraft an einer Schule deutlich mehr Zusatzarbeit für die A 14-Beförderung zu leisten hat, als eine Lehrkraft an einer anderen Schule. Der BPR weist deshalb aus gegebenem Anlass auf zwei wichtige Kriterien für die A-14-Ausschreibungstexte hin: Im Ausschreibungstext kann nur eine Aufgabe ausgeschrieben werden. Im Erlass heißt es: Die A-14-Stellen werden durch die jeweilige Schule mit einer besonderen Aufgabe ausgeschrieben (Ziffer 1 der Verwaltungsvorschrift) Verschiedene Aspekte dieser einen Aufgabe können natürlich im Ausschreibungstext konkretisiert werden; es können aber nicht Tätigkeiten aus völlig unterschiedlichen Aufgabenbereichen (z.b. Netzwerkbetreuung und Oberstufenberatung) miteinander kombiniert werden. Falls der Arbeitsumfang eine Stunde Mehrarbeit pro Woche überschreitet, sollte als Ausgleich eine entsprechende Anzahl von Anrechnungsstunden ausgewiesen werden. Schließlich heißt es im entsprechenden Erlass: Beim Umfang der ausgeschriebenen Aufgaben ist zu beachten, dass kein/e Oberstudienrätin/-rat mehr als 100% Leistung erbringen muss. Eine zusätzliche zeitliche Belastung von einer Stunde als Ausgleich für die Beförderung ist denkbar, ansonsten sind zusätzliche Aufgaben weiterhin über Anrechnungen abzugelten. Der BPR bittet die Örtlichen Personalräte, bei der nächsten A-14-Ausschreibungsrunde im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Schulleitungen auf die Berücksichtigung dieser beiden Kriterien hinzuwirken. BPR-Info 1/2011 Seite 2 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

4 3. Informationen zur Dienstrechtsreform Am hat der Landtag das Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg (DRG) verabschiedet. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Januar Mit diesem Gesetz werden ca. 60 Landesgesetze und Verordnungen reformiert, u.a. das Landesbeamtengesetz (LBG). Wichtige Neuerungen bringt das DRG in unter anderem in folgenden Bereichen: Lebensarbeitszeit Besoldung Versorgung Teilzeit und Beurlaubung Altersteilzeit für Schwerbehinderte Pflegezeit Betreuungszeit für kranke Kinder und viele weitere Themen! Weitergehende Informationen finden Sie auf den Webseiten von GEW und Philologenverband: Auch die Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten, Rolf Ege, bietet im Internet weiterführende Informationen zum DRG: Außerdem bietet das Landesamt für Besoldung und Versorgung LBV verschiedene Hinweise zum DRG im Internet zum Download an: BPR-Info 1/2011 Seite 3 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

5 4. Die Arbeitnehmervertretung informiert Auswirkungen des DRG für Arbeitnehmerlehrkräfte: Geänderte rechtliche Regelungen zur Verbeamtungs-Altersgrenze Zum wird die Verbeamtungs-Altersgrenze auf 42 Jahre angehoben. Gleichzeitig wurden die Regelungen für das Hinausschieben der Altersgrenze modifiziert: Bisher konnte in den Fällen, in denen sich der Abschluss der Ausbildung oder der Einstellungszeitpunkt wegen Kindererziehung, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und / oder Wehr- bzw. Zivildienst verzögert hat, maximal 5 Jahre angerechnet werden. Diese Deckelung entfällt nun: Künftig sind pro betreutem Kind, pflegebedürftigem Angehörigen und für Wehr- bzw. Zivildienst jeweils maximal 2 Jahre anrechenbar. Bitte prüfen Sie, ob Sie von diesen geänderten Regelungen betroffen sind. Gegebenenfalls müssten Sie schriftlich auf dem Dienstweg einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Übernahme in das Beamtenverhältnis nur auf Probe erfolgt. Für Rückfragen stehen Ihnen die beiden Arbeitnehmervertreterinnen im BPR - Christine Brohl und Sieglinde Selinka - gerne zur Verfügung. Beispiel 1: Eine Kollegin bewirbt sich für September 2011 um eine Einstellung. Sie ist 42 Jahre und hat 3 Kinder im Alter von 24, 18 und 12 Jahren. Sie kann somit bis zum 48. Lebensjahr verbeamtet werden. Beispiel 2: Ein Kollege bewirbt sich für September 2011 um eine Einstellung und hat 12 Monate Wehrdienst vorzuweisen, den er 1988 geleistet hat. Er kann somit bis zum 43. Lebensjahr verbeamtet werden. BPR-Info 1/2011 Seite 4 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

6 Die Schwerbehindertenvertretung informiert Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen in der Schule zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht ein Teil des Personalrates, wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbehindertenvertretung eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat. Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet jedoch mit dem Personalrat eng zusammen und nimmt in der Regel an den Sitzungen des Personalrats teil. Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Sie hat Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Die Schwerbehindertenvertretung kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter zurückgreifen. Diese Hilfe ist für die Betroffenen kostenlos, wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und soll helfen, behinderungsbedingte Probleme am Arbeitsplatz zu verhindern oder auszuräumen. Die Schulleitung bzw. das Regierungspräsidium ist zur Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung verpflichtet, wenn sich Schwerbehinderte auf eine Stelle bewerben. Dies muss unmittelbar nach dem Eingang von Bewerbungen von Schwerbehinderten geschehen. Als neue wichtige Aufgabe ist darüber hinaus die Erarbeitung einer Integrationsvereinbarung zwischen der Schule und der Schwerbehindertenvertretung hinzugekommen. Diese Vereinbarung soll die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in der konkreten Schule bzw. in der konkreten Dienststelle näher regeln. Zu diesem Zweck BPR-Info 1/2011 Seite 5 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

7 können Regelungen zur Personalplanung, Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld und Arbeitsorganisation ausgehandelt werden, die dann auch für die Schule bzw. die Dienststelle verbindlich sind. Wer ist schwerbehindert oder behindert? Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 oder mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, die Schwerbehinderten gleichgestellt worden sind. Von Behinderung spricht man, wenn ein gesundheitlicher Schaden zu funktionellen Einschränkungen führt. Mit anderen Worten: Jeder gesundheitliche Schaden und jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend ist und zu gesundheitlichen Einschränkungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich ob eine Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder angeboren ist. Es kommt allein auf die Art der Behinderung an. Ob eine Behinderung vorliegt, muss ein Arzt unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände beurteilen. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Beschäftigten bei Anträgen an die Versorgungsverwaltung auf die Feststellung einer Behinderung und ihres Grades zu unterstützen. Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt und berät also in allen Fällen, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und einer daraus folgenden Behinderung zu tun haben. Wir kümmern uns um die Belange schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen; stehen aber selbstverständlich auch denjenigen mit Rat und Hilfe (z. B. Antragstellung) zur Verfügung, die gesundheitliche Probleme haben oder noch nicht als "schwerbehindert" gelten. In diesem Bereich muss noch einiges an Überzeugungsarbeit geleistet werden, da viele gesundheitlich eingeschränkte Kolleginnen und Kollegen nicht den Mut haben sich zu "outen", weil sie fälschlicherweise Nachteile befürchten. Das Gegenteil ist der Fall, gerade sie sind durch das SGB IX geschützt. BPR-Info 1/2011 Seite 6 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

8 Die Adresse der Schwerbehindertenvertretung Rolf Ege Bezirksvertrauensmann der schwerbehinderten Lehrkräfte an Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Internet: Mail: Telefon: / 3465 Gymnasium Hechingen Telefon: / Fax: / Die Adressen der örtlichen Vertrauenspersonen finden Sie in der Anlage. Wir hoffen, dass wir in dieser BPR-Info für die Schulen hilfreiche Informationen zusammengestellt haben. Für Fragen stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktinformationen finden Sie in den Anlagen dieses Schreibens. Mit kollegialen Grüßen, Cord Santelmann Vorsitzender Jürgen Schaal Stellvertretender Vorsitzender Christine Brohl Gerhard Hartmann Karin Kriesell Bernd Saur Brigitte Schmid Claudia Schnitzer Sieglinde Selinka Jörg Sobora Günther Stoiber Rolf Ege Bezirksvertrauensmann der Schwerbehinderten BPR-Info 1/2011 Seite 7 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

9 R E G I E R U N G S P R Ä S I D I U M T Ü B I N G E N Abteilung 7 Schule und Bildung Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Gymnasien BPR-Mitglieder-Kontaktliste der Wahlperiode XI Vorname/Name Schulanschrift Privatanschrift Cord Santelmann Vorsitzender Jürgen Schaal Stv.Vorsitzender Karin Kriesell Beamtenvertreterin im Vorstand Sieglinde Selinka Arbeitnehmervertreterin im Vorstand Christine Brohl Arbeitnehmervertreterin Gerhard Hartmann Protokollführer Bernd Saur Brigitte Schmid Karl-von-Frisch-Gymnasium Auf dem Höhnisch Dußlingen Tel / Fax 07072/ Welfen-Gymnasium Spohnstr Ravensburg Tel.: 0751/82131 Fax: 0751/82132 Gymnasium Albstadt-Ebingen Gymnasiumstraße Albstadt Tel.: 07431/53028 Fax: 07431/53029 Karl-von-Frisch-Gymnasium Auf dem Höhnisch Dußlingen Tel / Fax 07072/ Johann-Vanotti-Gymnasium Hehlestr Ehingen Tel.: 07391/70320 Fax: 07391/ Friedrich-Schiller-Gymnasium Im Klostergarten Pfullingen Tel.: 07121/ Fax: 07121/ Albert-Einstein-Gymnasium Buchauer Str Ulm-Wiblingen Tel.: 0731/ Fax: 0731/ Johann-Vanotti-Gymnasium Hehlestr Ehingen Tel.:07391/70320 Fax: 07391/ Albert-Staimlin-Str Nehren Tel.: 07473/ Fax: 07473/ csantelmann@gmx.de (privat) cord.santelmann@rpt.bwl.de (dienstlich) Neue Steige Fronreute Tel.: 07502/ Fax: 07502/ j.schaal@t-online.de (privat) juergen.schaal@rpt.bwl.de (dienstlich) Mehlbaumstr Albstadt-Ebingen Tel.: 07431/ k.kriesell@gmx.de Am Nordring Nehren Tel / S.Selinka@gmx.de Zwerchäcker 38/ Laupheim Tel.: 07392/8976 Fax: 07392/ tine.brohl@gmx.de Im Kühnenbach Pfullingen Tel.: 07121/ Hartmann.FSG@gmx.de Im Grund Ulm-Wiblingen Tel.: 0731/46508 Fax: 0731/ bernd.saur@teachers.de Breslauerstr Munderkingen Tel.: 07393/2316 Fax: 07393/ brigitte.schmid@t-online.de BPR-Kontaktliste Wahlperiode XI Seite 1 von 2 Stand:

10 Claudia Schnitzer Jörg Sobora Hans-und-Sophie-Scholl- Gymnasium Wagnerstr Ulm Tel.: 0731/ Fax: 07321/ Pestalozzi-Gymnasium Breslaustraße Biberach Tel.: 07351/ Fax: 07351/ Käthe-Kollwitz-Weg Ulm Tel.: claudia@schnitzerulm.de Hölderlinstr Schemmerberg Tel.: 07356/ JoergSobora@gmx.de Günther Stoiber Gymnasium Hechingen Heiligkreuz-Str Hechingen Tel.: 07471/61020 Fax: 07471/ Leviweg Hechingen Tel.: 07471/ gstoiber@web.de Rolf Ege Vertrauensmann der Schwerbehinderten Gymnasium Hechingen Heiligkreuz-Str Hechingen Tel.: 07471/ Fax: 07471/ Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: 07471/3465 Fax: 0911/ Rolf.Ege@t-online.de rolf.ege@schwerbehindertenvertretung-osa-tue.de Geschäftsstelle Marina Steiger Sekretärin Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 7 Keplerstr Tübingen Tel.: 07071/ (vormitt.) 07071/ (nachm.) Fax: 07071/ Sekretärin: marina.steiger@rpt.bwl.de BPR-Vorsitzender: csantelmann@gmx.de cord.santelmann@rpt.bwl.de (privat) (dienstlich) BPR-Kontaktliste Wahlperiode XI Seite 2 von 2 Stand:

11 Rolf Ege Bezirksvertrauensmann Gymnasien beim RP Tübingen Adressen der Örtlichen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte an Gymnasien Bereich: Biberach Herr Anton Hepp Hofstr Riedlingen Tel.: / a.m.hepp@t-online.de Kreisgymnasium Riedlingen Tel.: / 2005 Bereich: Tübingen Frau Pierrette Lejeune-Schöler Burgholzweg Tübingen Tel.: / schoeler.sp@kabelbw.de Carlo-Schmid-Gymnasium Tübingen Tel.: / Bereich: Bodenseekreis / Ravensburg Frau Christine Vöhringer Hubert-Netzer-Weg Isny im Allgäu Tel.: / CVoehringer@t-online.de Hans-Multscher-Gymnasium Leutkirch Tel.: / Bereich: Rottenburg Frau Eva Beylich Hakenweg Tübingen Tel.: / evabeylich@web.de Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg Tel.: / Bereich: Reutlingen Frau Edeltraud Hertenberger Lorettoplatz Tübingen Tel.: / e-hertenberger@t-online.de Johannes-Kepler-Gymnasium Reutlingen Tel.: / Bereich: Sigmaringen Frau Carolin Lau Frisonistr Weingarten Tel.: 0751 / carolinlau@yahoo.de Störck-Gymnasium Bad Saulgau Tel.: / 3060 Bereich: Zollernalbkreis Frau Claudia Eisele Christian-Landenberger Str Albstadt Tel.: / ClaudiaEisele@web.de Gymnasium Albstadt Tel.: / Bereich: Alb-Donau-Kreis / Ulm Herr Frank Rueß Wolfertweg Ehingen Tel.: / fruess@gmx.de Johann-Vanotti-Gymnasium Ehingen Tel.: / Bereich: Gymnasium Hechingen Herr Rolf Ege Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: / Rolf.Ege@T-Online.de Gymnasium Hechingen Tel.: / 61020

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 1/2014 Juni 2014 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen

Mehr

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 2/2011 November 2011 Inhalt An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die

Mehr

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 2/2013 November 2013 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen

Mehr

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 2/2012 Dezember 2012 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen

Mehr

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 1/2012 Juni 2012 Inhalt An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen

Mehr

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 1/2013 Juni 2013 Inhalt An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen

Mehr

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 2/2017 Juli 2017 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen

Mehr

des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Informationen des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 1/2016 Januar 2016 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen Personalräte

Mehr

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 2/2014 November 2014 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen

Mehr

BPR-Info 9 vom Juli 2014

BPR-Info 9 vom Juli 2014 BEZIRKSPERSONALRAT FÜR LEHRKRÄFTE AN BERUFLICHEN SCHULEN BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN An die Lehrerinnen und Lehrer an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Tübingen Bitte verteilen: 1 Exemplar:

Mehr

des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Informationen des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 3/2016 November 2016 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen Personalräte

Mehr

BPR-Info Nr. 6 vom Juli 2016

BPR-Info Nr. 6 vom Juli 2016 BEZIRKSPERSONALRAT FÜR LEHRKRÄFTE AN BERUFLICHEN SCHULEN BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN An die Lehrerinnen und Lehrer an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Tübingen Bitte verteilen: 1 Exemplar:

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Gymnasien und berufliche Schulen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Gymnasien und berufliche Schulen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Gymnasien und berufliche Schulen Rolf Ege, BVP Gymnasien am RP Tübingen, 22. Mai 2013 Wozu dient das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Als Chance für die Verbesserung der beruflichen Integration Behinderter im DIZ (Daten- und Informationszentrum) Rheinland-Pfalz Wer schließt eine Integrationsvereinbarung ab? DIZ Vorstand,Dienststelle

Mehr

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,

Mehr

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt - Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun? Was tun! Prävention nach dem SGB IX Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Wo steht`s? Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch: SGB IX Teil 2: Förderung der Ausbildung

Mehr

SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG

SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Schwerbehindertenvertretung Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Aufgaben

Mehr

BPR-Info Nr. 9 vom Juli 2017

BPR-Info Nr. 9 vom Juli 2017 BEZIRKSPERSONALRAT FÜR LEHRKRÄFTE AN BERUFLICHEN SCHULEN BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN An die Lehrerinnen und Lehrer an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Tübingen Bitte verteilen: 1 Exemplar:

Mehr

Informationen zum hessischen Versorgungsrecht (Hessisches Beamtenversorgungsrecht vom 1. März 2014)

Informationen zum hessischen Versorgungsrecht (Hessisches Beamtenversorgungsrecht vom 1. März 2014) Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e.v. (GLB) Lothringer Straße 3 5, 63450 Hanau Tel.: (06181) 25 22 78 Fax: (06181) 25 22 87 email: glb.hessen@t-online.de Informationen

Mehr

BPR-Info Nr. 2 vom April 2015

BPR-Info Nr. 2 vom April 2015 BEZIRKSPERSONALRAT FÜR LEHRKRÄFTE AN BERUFLICHEN SCHULEN BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN An die Lehrerinnen und Lehrer an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Tübingen Bitte verteilen: 1 Exemplar:

Mehr

Nr. XI/16 September 2013

Nr. XI/16 September 2013 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XI/16 September 2013 1. Personelle Veränderung im HPR BS 2. Zweites Beförderungsprogramm - konventionelles Verfahren für

Mehr

Präsentation. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zum

Präsentation. Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zum Präsentation Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zum 31.12.2015 Gliederung: 1. Behindert - Schwerbehindert - Gleichgestellt 2. Situation schwerbehinderter Menschen in Bayern 3. Nachteilsausgleiche

Mehr

Vorschlag zur Auszeichnung einer Firma oder Dienststelle

Vorschlag zur Auszeichnung einer Firma oder Dienststelle Antrag für die Teilnahme an der Auslobung des Landespreises 2015 Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Jahr 2015 Vorschlag zur Auszeichnung einer Firma oder Dienststelle

Mehr

Info zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) 2018

Info zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) 2018 Info zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) 2018 1 Rechtsgrundlagen Mitwirkung und Rechte der Vertrauensperson Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) 52 mit Verweis auf das SGB IX Wahl, Amtszeit,

Mehr

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen BI AUSB 0_Arbeitsrechtl_Rahmenbedingungen_161205_ck_0001 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Ihr Ansprechpartner Koch, Cathrin E-Mail: c.koch@reutlingen.ihk.de

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/

16. Wahlperiode Drucksache 16/ Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10133 14.12.2011 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 19.09.2011 Umfang der Anrechnungsstunden im Schulbereich Ich frage

Mehr

Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016)

Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Beamtinnen und Beamte und Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis können die Änderung ihrer oder eine Beurlaubung beantragen. In jedem

Mehr

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XI/20 Juli 2014

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XI/20 Juli 2014 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XI/20 Juli 2014 1. Konstituierung des HPR BS für die XII. Amtsperiode 2. VwV "Anrechnungsstunden und Freistellungen" Hinweise

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Michael Sack, Sprecher DiAG MAV B Stand: 22.10.2009 Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Bewerbergespräche / Bewerberauswahl Auszug aus: Handreichungen für die Schulen für schulbezogene Stellenausschreibungen Dez. 2009

Bewerbergespräche / Bewerberauswahl Auszug aus: Handreichungen für die Schulen für schulbezogene Stellenausschreibungen Dez. 2009 Infos für Schulleiter im Umgang mit Schwerbehinderten und Kranken 1. Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) 2. Schwerbehinderten Verwaltungsvorschrift (SchwbVwV ab 1.1.2013) wichtige Punkte: Erhöhte Fürsorge- und

Mehr

Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen

Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen Kontaktdaten Telefon 0365/54854644 Email Adresse bsbv.ost@tmbwkbpr.thueringen.de Staatliches Schulamt Ostthüringen Hermann-Drechsler-Straße

Mehr

Stadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt / Bevölkerung insgesamt x 100

Stadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt / Bevölkerung insgesamt x 100 Stadt Neuss 4.6.4 Schwerbehinderte Datenquelle: IT.NRW Grundzahlen: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt, Bevölkerung insgesamt Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten

Mehr

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke) Unterrichtsmaterialien Sozialkunde Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski (www.schafranski.de) Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Mehr

Informationsfluss zwischen Studienseminar und Schwerbehindertenvertretung

Informationsfluss zwischen Studienseminar und Schwerbehindertenvertretung Hinweise Zusammenarbeit zwischen Studienseminaren und Schwerbehindertenvertretung zur Integration schwerbehinderter und gleichgestellter Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst während der pädagogischen Ausbildung

Mehr

Vorschlag zur Auszeichnung einer Firma oder Dienststelle

Vorschlag zur Auszeichnung einer Firma oder Dienststelle Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Jahr 2017 Antrag für die Teilnahme an der Auslobung des Landespreises 2017 Vorschlag zur Auszeichnung einer Firma oder Dienststelle

Mehr

Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität

Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Herausgegeben von der Abteilung Personalservices (April 2011) Inhalte 1. Hintergrund für die Erstellung eines Informationspaketes

Mehr

Ansprechpartner im Referat 72

Ansprechpartner im Referat 72 Ansprechpartner im Referat 72 Referatsleitung Name Telefon E-Mail Referatsleiter Manfred Reuss 07071 757-2077 Manfred.Reuss@rpt.bwl.de Stellvertretender Referatsleiter Albrecht Friedrichsdorf 07071 757-2024

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung Zwischen dem Kanzler, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat der Folkwang Hochschule wird gemäß 83 SGB IX die nachfolgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:

Mehr

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM der Polizeidirektion Böblingen Dienstvereinbarung über über die die Eingliederung schwerbehinderter und gesundheitsbeeinträchtigter Menschen bei bei der der Polizeidirektion

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/5064 19. Wahlperiode 26.01.10 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ties Rabe (SPD) vom 15.01.10 und Antwort des Senats Betr.: A14-Stellen

Mehr

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Veranstaltungsnummer: 2015 Q 268 MH Termin: 14.12. 17.12.2015 Zielgruppe: Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Beauftragte

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber Präambel * Integrationsvereinbarung des XXX Der XXX sieht es als Dienstgeber als

Mehr

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf Informationen für Arbeitgeber Menschen mit Behinderung im Beruf MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN IHRER FIRMA? EINE GUTE IDEE! Sinkende Geburtenraten und hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber

Mehr

Integrationsamt 15 / PRÄVENTION. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber

Integrationsamt 15 / PRÄVENTION. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber Integrationsamt 15 / PRÄVENTION Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber WAS IST PRÄVENTION? Betriebliche Prävention soll wie auch immer gelagerte Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis

Mehr

Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX

Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Universität Heidelberg, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Inklusionsvereinbarung abgeschlossen: Präambel: Menschen mit

Mehr

Integrationsvereinbarung des Caritasverbandes Offenbach/Main e.v.

Integrationsvereinbarung des Caritasverbandes Offenbach/Main e.v. des Caritasverbandes Offenbach/Main e.v. Präambel* Der Caritasverband Offenbach/Main e.v. sieht es als Dienstgeber als eine wesentliche Aufgabe, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben

Mehr

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 4 / 2014 19. November 2014 1. Neuregelung Mehrarbeitsunterricht (MAU) / neue Abrechnungspraxis 2. Stellenwirksame

Mehr

und dem Link Personalvertretung

und dem Link Personalvertretung Bezirkspersonalrat im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden 2 Info-Blatt November 2010 Inhalt: Worüber jeder informiert sein sollte! Aus der GerIchteküche Sonstiges Neue Erreichbarkeit

Mehr

Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung Förderrichtlinien

Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung Förderrichtlinien 1 Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Förderrichtlinien Inhaltsübersicht: Einleitung I. Personenkreis II. III. IV. Stellenpool für die Beschäftigung

Mehr

Das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Aufgaben/Pflichten für Betriebsräte ( 93 SGB IX).

Das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Aufgaben/Pflichten für Betriebsräte ( 93 SGB IX). Das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Aufgaben/Pflichten für Betriebsräte ( 93 SGB IX). 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates Betriebs-, Personal-, Richter-,

Mehr

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste. Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen

Mehr

Integration schwerbehinderter Menschen

Integration schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0030 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Integration schwerbehinderter Menschen Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 1.1. Räumlich 1.2. Persönlich 2.

Mehr

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XII/4 Mai 2015

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XII/4 Mai 2015 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XII/4 Mai 2015 1. Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) - Neufassung vom 12. März 2015 2. Lehrerarbeitszeit: Mehrarbeitsregelungen

Mehr

Menschen mit Behinderung im Beruf

Menschen mit Behinderung im Beruf weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang rot Mitarbeiterbesprechung_2 weisses Feld Menschen mit Behinderung im Beruf INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Logo Fakten, die Sie wissen sollten DEFINITIONEN Behindert"

Mehr

There are no translations available. Der Betriebsrat

There are no translations available. Der Betriebsrat There are no translations available. Der Betriebsrat Als Interessenvertretung sehen wir unter anderem unsere Aufgaben darin, an den Unternehmenszielen mit zu arbeiten, um auch in schwierigen Zeiten des

Mehr

Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in die XXX

Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in die XXX Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0051 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Allgemeines Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in die

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Integrationsvereinbarung Präambel Auf der Grundlage der Regelungen des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Mehr

Schwerbehinderte Lehrkräfte

Schwerbehinderte Lehrkräfte Schwerbehinderte Lehrkräfte Handreichung der Schwerbehindertenvertretung für Schulleitungen, Personalräte und Betroffene Stand: Februar 2016 Die örtliche Vertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Leitungskräfte von Kindertagesstätten. Heike Herbst Sabine Locher Frank Gmeinder

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Leitungskräfte von Kindertagesstätten. Heike Herbst Sabine Locher Frank Gmeinder Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Leitungskräfte von Kindertagesstätten Heike Herbst Sabine Locher Frank Gmeinder Agenda Ihre Ansprechpartnerinnen Wo stehen wir im Landesvergleich Antragsverfahren

Mehr

Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle handicap

Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle handicap Beratungsangebote zur betrieblichen Schwerbehindertenpolitik für Interessenvertretungen Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle Beratungsstelle Träger: Hamburg e.v. 1948 Gründung als eingetragener

Mehr

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker Hauptschwerbehindertenvertretung / Schulen im Niedersächsischen Kultusministerium und Bezirksschwerbehindertenvertretungen / Schulen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Stand: 12.10.2012 Nicht

Mehr

Der Personalrat stellt sich vor

Der Personalrat stellt sich vor Der Personalrat stellt sich vor Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen beim Staatlichen Schulamt Heilbronn Personalräte gibt es in allen Einrichtungen/Verwaltungen

Mehr

UNIVERSITÄT HOHENHEIM

UNIVERSITÄT HOHENHEIM UNIVERSITÄT HOHENHEIM ZENTRALE VERWALTUNG Universität Hohenheim (900) 70593 Stuttgart An alle Einrichtungen der Universität Hohenheim Stuttgart-Hohenheim, Bearbeiterin/Bearbeiter Telefon 0711 / 459 - Fax

Mehr

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Integrationsamt Kündigungsschutz / Prävention Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Technischer

Mehr

Die Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich. Mike Wiegmann

Die Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich. Mike Wiegmann Die Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich 1 Gliederung des Vortrages Einführung in das Schwerbehindertenrecht Neuerungen durch das BTHG Ermittlung des Grades

Mehr

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes

Mehr

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung 1. Auflage Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3636 1 Recht > Arbeitsrecht >

Mehr

- VEREINBARUNG 17 / DIE INKLUSIONS

- VEREINBARUNG 17 / DIE INKLUSIONS Integrationsamt 17 / DIE INKLUSIONS - VEREINBARUNG Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte SINN UND ZWECK Die

Mehr

Nr. XII/6 Oktober 2015

Nr. XII/6 Oktober 2015 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XII/6 Oktober 2015 1. Personelle Änderungen im HPR BS 2. Beförderungen nach A 14/Höhergruppierung E 14 - Zweites Beförderungsprogramm

Mehr

Rundschreiben Nr. 3 / 2015

Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Dienstvereinbarung Stellenausschreibung - universitätsinterne Ausschreibung von Stellen

Mehr

~r= R_U_ND_S_C_H_R_E_I_B_E_N_D_E_R_Z_E_N_T_R_A_L_B_E_R_E_IC_H_E_N_r_._2_0_1_2_01_2 ]

~r= R_U_ND_S_C_H_R_E_I_B_E_N_D_E_R_Z_E_N_T_R_A_L_B_E_R_E_IC_H_E_N_r_._2_0_1_2_01_2 ] UNIVERSITÄT HOHENHEIM ZENTRALBEREICHE Universität Hohenheim (90.0) An alle Einrichtungen der Universität Hohenheim 70593 Stuttgart Stuttgart-Hohenheim, 09.11.2012 Bearbeiterin/Bearbeiter Herr Diebald Telefon

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung behinderter und schwerbehinderter Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogischer Assistentinnen und Assistenten nach 83 SGB IX zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe,

Mehr

Handreichung für Eltern

Handreichung für Eltern Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang

Mehr

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Bundesteilhabegesetz (BTHG) Bundesteilhabegesetz (BTHG) Novellierung des Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Die neuen Regelungen im Behindertenrecht Änderungen des BTHG mit Auswirkungen auf das Schwerbehindertenrecht Kurzzusammenfassung

Mehr

Jugend trainiert für Olympia Ausschreibung - Schwimmen 2014/15, Wettkampf V Grundschulwettbewerb

Jugend trainiert für Olympia Ausschreibung - Schwimmen 2014/15, Wettkampf V Grundschulwettbewerb REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN SCHULE UND BILDUNG Regierungspräsidium Tübingen Postfach 26 66 72016 Tübingen An die Grund- und Hauptschulen, Sonderschulen, und Realschulen An die allgem. + priv. Gymnasien

Mehr

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg.

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg. Integrationsfachdienst im Land Brandenburg Integrationsfachdienst Wir arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Land Brandenburg, auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX Unsere Aufgabe ist die Unterstützung

Mehr

BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT. Wieder gesund am Arbeitsplatz. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT. Wieder gesund am Arbeitsplatz. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT Wieder gesund am Arbeitsplatz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, stellen Sie

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel- 3862 15001 Öffentliche Sozialleistungen K III 1-2j/15 Fachauskünfte: (0711) 641-25 47 30.11.2016 Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2015 Die Statistik der Behinderten

Mehr

SBV. SBV-Wahl. Entspannt: Wir helfen Ihnen, sich rechtzeitig auf die SBV-Wahl vorzubereiten.

SBV. SBV-Wahl. Entspannt: Wir helfen Ihnen, sich rechtzeitig auf die SBV-Wahl vorzubereiten. Lächeln inklusive -Wahl Entspannt: Wir helfen Ihnen, sich rechtzeitig auf die -Wahl vorzubereiten. Die wählt unabhängig vom Betriebs-/ Personalrat*! Als sind Sie eine eigenständige Interessenvertretung

Mehr

Referat 72 - Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte -

Referat 72 - Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte - 15.01.2015 Referat 72 - Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte - ( 07071/757-0) Referatsleiter Manfred Reuss 72-1 2077 237 Stellvertreter Albrecht Friedrichsdorf 72-2 2024 245 Koordinationsaufgaben

Mehr

Personal-Amt. Das Personal-Amt ist bei der Stadt Hamburg. Die Abkürzung für Freie und Hanse-Stadt Hamburg ist FHH.

Personal-Amt. Das Personal-Amt ist bei der Stadt Hamburg. Die Abkürzung für Freie und Hanse-Stadt Hamburg ist FHH. Personal-Amt Das Personal-Amt ist bei der Stadt Hamburg. Die Abkürzung für Freie und Hanse-Stadt Hamburg ist FHH. Das Personal-Amt der FHH beschäftigt sich mit Arbeits-Plätzen. Arbeit für behinderte Menschen

Mehr

DIE LINKE zu den Wahlprüfsteinen des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen der Deutschen Automobilindustrie

DIE LINKE zu den Wahlprüfsteinen des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen der Deutschen Automobilindustrie DIE LINKE zu den Wahlprüfsteinen des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen der Deutschen Automobilindustrie Position des Vorstandes des Arbeitskreises zur zukünftigen Gestaltung des SGB I, bei

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Seite 1/5 Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen der Hochschule Ravensburg-Weingarten (HRW),

Mehr

Das Integrationsamt informiert: Hörbehinderte Menschen

Das Integrationsamt informiert: Hörbehinderte Menschen Das Integrationsamt informiert: Hörbehinderte Menschen 5 Arbeitnehmer Berufsbegleitung und Unterstützung von Menschen mit Hörbehinderung Arbeitgeber Kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber bei Fragen,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger Fassung 11/ 2017 Nach 73 Absatz 1 Schulgesetz Baden-Württemberg v. 01.08.1983 in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Hopfenstr. 47 24103 Kiel Tel. 0431.535579 0, E Mail: info@komba sh.de Internet: www.komba sh.de Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Welche Aufgaben haben die Schwerbehindertenvertretungen? Die Schwerbehindertenvertretung

Mehr

bereitgestellt von einer SBV Dank

bereitgestellt von einer SBV Dank bereitgestellt von einer SBV Dank Schwerbehindertenvertretung Aufgaben Pflichten Rechte Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen

Mehr

Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dr. Joachim Steinbrück

Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dr. Joachim Steinbrück Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dr. Joachim Steinbrück Agenda Rechtliche Aspekte Bewerbungsgespräch und Klärung offener Fragen Rechtliche Aspekte Beschäftigungspflicht

Mehr

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in

Mehr

II. Leitlinien zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im schulischen Bereich

II. Leitlinien zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im schulischen Bereich Integrationsvereinbarung nach 83 SGB IX für die Bereiche Grund- und Mittelschulen einschließlich Staatliche Schulämter, Förderschulen mit Schule für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS und BOS) im

Mehr

Integrationsamt 02 / DIE BARRIEREFREIE WOHNUNG. Eine Information für schwerbehinderte Menschen. schwerbehinderte Menschen

Integrationsamt 02 / DIE BARRIEREFREIE WOHNUNG. Eine Information für schwerbehinderte Menschen. schwerbehinderte Menschen Integrationsamt 02 / DIE BARRIEREFREIE WOHNUNG Eine Information für schwerbehinderte Menschen schwerbehinderte Menschen OHNE BARRIEREN ZUR ARBEIT Das LWV Hessen Integrationsamt fördert Umbauten am Haus,

Mehr

Das Integrations-Amt. Der Partner für behinderte Menschen im Beruf. Ein Heft in Leichter Sprache

Das Integrations-Amt. Der Partner für behinderte Menschen im Beruf. Ein Heft in Leichter Sprache Das Integrations-Amt Der Partner für behinderte Menschen im Beruf Ein Heft in Leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum. Dieses Heft kommt

Mehr

Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX

Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Übersicht der gesetzlichen Regelungen Schwerbehindertenrecht Eine Zusammenfassung für den praktischen Gebrach Joachim Steck Vertrauensperson der

Mehr

Integrations fachdienst

Integrations fachdienst Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung VI Integrationsamt Das Integrationsamt informiert: 5 Integrations fachdienst Hörbehinderte Menschen Integrations fachdienst Arbeitnehmer Integrationsberatung und

Mehr

Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX

Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Veranstaltung 2012 HGH ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 1 Themen: 1. Rechtsgrundlage 2. Organisatorische

Mehr

II. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze

II. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Mehr

Chancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen

Chancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen Vorwort Das Chancengleichheitsgesetz konkretisiert das Verfassungsgebot Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Mehr

Vgl. Dau / Düwell / Joussen, Sozialgesetzbuch IX (2014), 2 Rn. 2.

Vgl. Dau / Düwell / Joussen, Sozialgesetzbuch IX (2014), 2 Rn. 2. Begriff der Behinderung und 1 Schwerbehinderung Der Begriff der Behinderung erfährt im alltäglichen und im juristischen Sprachgebrauch bisweilen eine stark voneinander abweichende Verwendung. Die Begrifflichkeit

Mehr