I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen
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- Erna Kaiser
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1 I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 1/2011 März 2011 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen Personalräte - Inhalt 1. Amtsübernahme des BPR Gymnasien beim RP Tübingen 2. A 14-Ausschreibungstexte: Kriterien für Umfang und Anrechnungsstunden 3. Informationen zur Dienstrechtsreform 4. Die Arbeitnehmervertretung informiert 5. Die Schwerbehindertenvertretung informiert Anlage: Kontaktdaten der BPR-Mitglieder Kontaktdaten der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Wichtiger Hinweis: Bitte ein Exemplar durch Aushang den Kolleginnen und Kollegen zur Kenntnis bringen! Verteiler Von den Informationen des BPR Gymnasien erhalten die Örtlichen Personalräte je 3 Exemplare Beauftragten für Chancengleichheit je 1 Exemplar Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten je 1 Exemplar Schulleitungen je 1 Exemplar Geschäftsstelle des BPR Gymnasien beim RP Tübingen, Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7, Keplerstr. 2, Tübingen, Tel.: 07071/ bzw (nachmittags), Fax: 07071/ , Mail: marina.steiger@rpt.bwl.de, Internet:
2 1. Amtsübernahme des BPR Gymnasien beim RP Tübingen Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 hat die XI. Sitzungsperiode des Bezirkspersonalrats (BPR) Gymnasien beim RP Tübingen in veränderter Zusammensetzung begonnen. Das Gremium besteht nun aus 9 Vertreterinnen und Vertretern des Beamtenbereichs (bisher 8) und zwei (bisher eine) Vertreterinnen des Arbeitnehmerbereichs (früher: Angestellte ). In der konstituierenden Sitzung wählten die Mitglieder des BPR Cord Santelmann zum Vorsitzenden und Jürgen Schaal zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums. Zu weiteren Mitgliedern im BPR-Vorstand wurden Karin Kriesell und Sieglinde Selinka gewählt. Die Arbeitnehmervertreterinnen sind Christine Brohl und Sieglinde Selinka. Weitere Mitglieder des BPR sind Gerhard Hartmann, Bernd Saur, Brigitte Schmid, Claudia Schnitzer, Jörg Sobora und Günther Stoiber. Ständiger Gast im BPR ist die Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten, Rolf Ege. Die aktuellen Kontaktdaten der Mitglieder des BPR finden Sie im Anhang dieses Infos. Der BPR bedankt sich an dieser Stelle sehr herzlich bei den ausgeschiedenen BPR- Mitgliedern Renate Altaner, Alfons Haid, Dr. Andreas Horn, Angelika Lanninger und Barbara Rieber für ihre langjährige engagierte Mitarbeit! Der BPR verfügt seit kurzem auch über eine BPR-Webseite auf der Homepage des RP Tübingen. Sie finden diese Seite unter => Themen => Schule und Bildung => Personalvertretungen bzw. direkt unter Dieses und zukünftige BPR-Infos werden auf der BPR-Homepage zum Download veröffentlicht. BPR-Info 1/2011 Seite 1 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen
3 2. A 14-Ausschreibungstexte: Kriterien für Umfang und Anrechnungsstunden ÖPR und BPR müssen darauf hinwirken, dass der Arbeitsumfang der ausgeschriebenen A-14-Stellen vergleichbar ist. Es darf nicht sein, dass eine Lehrkraft an einer Schule deutlich mehr Zusatzarbeit für die A 14-Beförderung zu leisten hat, als eine Lehrkraft an einer anderen Schule. Der BPR weist deshalb aus gegebenem Anlass auf zwei wichtige Kriterien für die A-14-Ausschreibungstexte hin: Im Ausschreibungstext kann nur eine Aufgabe ausgeschrieben werden. Im Erlass heißt es: Die A-14-Stellen werden durch die jeweilige Schule mit einer besonderen Aufgabe ausgeschrieben (Ziffer 1 der Verwaltungsvorschrift) Verschiedene Aspekte dieser einen Aufgabe können natürlich im Ausschreibungstext konkretisiert werden; es können aber nicht Tätigkeiten aus völlig unterschiedlichen Aufgabenbereichen (z.b. Netzwerkbetreuung und Oberstufenberatung) miteinander kombiniert werden. Falls der Arbeitsumfang eine Stunde Mehrarbeit pro Woche überschreitet, sollte als Ausgleich eine entsprechende Anzahl von Anrechnungsstunden ausgewiesen werden. Schließlich heißt es im entsprechenden Erlass: Beim Umfang der ausgeschriebenen Aufgaben ist zu beachten, dass kein/e Oberstudienrätin/-rat mehr als 100% Leistung erbringen muss. Eine zusätzliche zeitliche Belastung von einer Stunde als Ausgleich für die Beförderung ist denkbar, ansonsten sind zusätzliche Aufgaben weiterhin über Anrechnungen abzugelten. Der BPR bittet die Örtlichen Personalräte, bei der nächsten A-14-Ausschreibungsrunde im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Schulleitungen auf die Berücksichtigung dieser beiden Kriterien hinzuwirken. BPR-Info 1/2011 Seite 2 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen
4 3. Informationen zur Dienstrechtsreform Am hat der Landtag das Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg (DRG) verabschiedet. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Januar Mit diesem Gesetz werden ca. 60 Landesgesetze und Verordnungen reformiert, u.a. das Landesbeamtengesetz (LBG). Wichtige Neuerungen bringt das DRG in unter anderem in folgenden Bereichen: Lebensarbeitszeit Besoldung Versorgung Teilzeit und Beurlaubung Altersteilzeit für Schwerbehinderte Pflegezeit Betreuungszeit für kranke Kinder und viele weitere Themen! Weitergehende Informationen finden Sie auf den Webseiten von GEW und Philologenverband: Auch die Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten, Rolf Ege, bietet im Internet weiterführende Informationen zum DRG: Außerdem bietet das Landesamt für Besoldung und Versorgung LBV verschiedene Hinweise zum DRG im Internet zum Download an: BPR-Info 1/2011 Seite 3 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen
5 4. Die Arbeitnehmervertretung informiert Auswirkungen des DRG für Arbeitnehmerlehrkräfte: Geänderte rechtliche Regelungen zur Verbeamtungs-Altersgrenze Zum wird die Verbeamtungs-Altersgrenze auf 42 Jahre angehoben. Gleichzeitig wurden die Regelungen für das Hinausschieben der Altersgrenze modifiziert: Bisher konnte in den Fällen, in denen sich der Abschluss der Ausbildung oder der Einstellungszeitpunkt wegen Kindererziehung, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und / oder Wehr- bzw. Zivildienst verzögert hat, maximal 5 Jahre angerechnet werden. Diese Deckelung entfällt nun: Künftig sind pro betreutem Kind, pflegebedürftigem Angehörigen und für Wehr- bzw. Zivildienst jeweils maximal 2 Jahre anrechenbar. Bitte prüfen Sie, ob Sie von diesen geänderten Regelungen betroffen sind. Gegebenenfalls müssten Sie schriftlich auf dem Dienstweg einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Übernahme in das Beamtenverhältnis nur auf Probe erfolgt. Für Rückfragen stehen Ihnen die beiden Arbeitnehmervertreterinnen im BPR - Christine Brohl und Sieglinde Selinka - gerne zur Verfügung. Beispiel 1: Eine Kollegin bewirbt sich für September 2011 um eine Einstellung. Sie ist 42 Jahre und hat 3 Kinder im Alter von 24, 18 und 12 Jahren. Sie kann somit bis zum 48. Lebensjahr verbeamtet werden. Beispiel 2: Ein Kollege bewirbt sich für September 2011 um eine Einstellung und hat 12 Monate Wehrdienst vorzuweisen, den er 1988 geleistet hat. Er kann somit bis zum 43. Lebensjahr verbeamtet werden. BPR-Info 1/2011 Seite 4 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen
6 Die Schwerbehindertenvertretung informiert Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen in der Schule zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht ein Teil des Personalrates, wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbehindertenvertretung eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat. Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet jedoch mit dem Personalrat eng zusammen und nimmt in der Regel an den Sitzungen des Personalrats teil. Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Sie hat Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Die Schwerbehindertenvertretung kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter zurückgreifen. Diese Hilfe ist für die Betroffenen kostenlos, wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und soll helfen, behinderungsbedingte Probleme am Arbeitsplatz zu verhindern oder auszuräumen. Die Schulleitung bzw. das Regierungspräsidium ist zur Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung verpflichtet, wenn sich Schwerbehinderte auf eine Stelle bewerben. Dies muss unmittelbar nach dem Eingang von Bewerbungen von Schwerbehinderten geschehen. Als neue wichtige Aufgabe ist darüber hinaus die Erarbeitung einer Integrationsvereinbarung zwischen der Schule und der Schwerbehindertenvertretung hinzugekommen. Diese Vereinbarung soll die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in der konkreten Schule bzw. in der konkreten Dienststelle näher regeln. Zu diesem Zweck BPR-Info 1/2011 Seite 5 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen
7 können Regelungen zur Personalplanung, Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld und Arbeitsorganisation ausgehandelt werden, die dann auch für die Schule bzw. die Dienststelle verbindlich sind. Wer ist schwerbehindert oder behindert? Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 oder mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, die Schwerbehinderten gleichgestellt worden sind. Von Behinderung spricht man, wenn ein gesundheitlicher Schaden zu funktionellen Einschränkungen führt. Mit anderen Worten: Jeder gesundheitliche Schaden und jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend ist und zu gesundheitlichen Einschränkungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich ob eine Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder angeboren ist. Es kommt allein auf die Art der Behinderung an. Ob eine Behinderung vorliegt, muss ein Arzt unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände beurteilen. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Beschäftigten bei Anträgen an die Versorgungsverwaltung auf die Feststellung einer Behinderung und ihres Grades zu unterstützen. Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt und berät also in allen Fällen, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und einer daraus folgenden Behinderung zu tun haben. Wir kümmern uns um die Belange schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen; stehen aber selbstverständlich auch denjenigen mit Rat und Hilfe (z. B. Antragstellung) zur Verfügung, die gesundheitliche Probleme haben oder noch nicht als "schwerbehindert" gelten. In diesem Bereich muss noch einiges an Überzeugungsarbeit geleistet werden, da viele gesundheitlich eingeschränkte Kolleginnen und Kollegen nicht den Mut haben sich zu "outen", weil sie fälschlicherweise Nachteile befürchten. Das Gegenteil ist der Fall, gerade sie sind durch das SGB IX geschützt. BPR-Info 1/2011 Seite 6 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen
8 Die Adresse der Schwerbehindertenvertretung Rolf Ege Bezirksvertrauensmann der schwerbehinderten Lehrkräfte an Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Internet: Mail: Telefon: / 3465 Gymnasium Hechingen Telefon: / Fax: / Die Adressen der örtlichen Vertrauenspersonen finden Sie in der Anlage. Wir hoffen, dass wir in dieser BPR-Info für die Schulen hilfreiche Informationen zusammengestellt haben. Für Fragen stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktinformationen finden Sie in den Anlagen dieses Schreibens. Mit kollegialen Grüßen, Cord Santelmann Vorsitzender Jürgen Schaal Stellvertretender Vorsitzender Christine Brohl Gerhard Hartmann Karin Kriesell Bernd Saur Brigitte Schmid Claudia Schnitzer Sieglinde Selinka Jörg Sobora Günther Stoiber Rolf Ege Bezirksvertrauensmann der Schwerbehinderten BPR-Info 1/2011 Seite 7 von 7 BPR Gymnasien beim RP Tübingen
9 R E G I E R U N G S P R Ä S I D I U M T Ü B I N G E N Abteilung 7 Schule und Bildung Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Gymnasien BPR-Mitglieder-Kontaktliste der Wahlperiode XI Vorname/Name Schulanschrift Privatanschrift Cord Santelmann Vorsitzender Jürgen Schaal Stv.Vorsitzender Karin Kriesell Beamtenvertreterin im Vorstand Sieglinde Selinka Arbeitnehmervertreterin im Vorstand Christine Brohl Arbeitnehmervertreterin Gerhard Hartmann Protokollführer Bernd Saur Brigitte Schmid Karl-von-Frisch-Gymnasium Auf dem Höhnisch Dußlingen Tel / Fax 07072/ Welfen-Gymnasium Spohnstr Ravensburg Tel.: 0751/82131 Fax: 0751/82132 Gymnasium Albstadt-Ebingen Gymnasiumstraße Albstadt Tel.: 07431/53028 Fax: 07431/53029 Karl-von-Frisch-Gymnasium Auf dem Höhnisch Dußlingen Tel / Fax 07072/ Johann-Vanotti-Gymnasium Hehlestr Ehingen Tel.: 07391/70320 Fax: 07391/ Friedrich-Schiller-Gymnasium Im Klostergarten Pfullingen Tel.: 07121/ Fax: 07121/ Albert-Einstein-Gymnasium Buchauer Str Ulm-Wiblingen Tel.: 0731/ Fax: 0731/ Johann-Vanotti-Gymnasium Hehlestr Ehingen Tel.:07391/70320 Fax: 07391/ Albert-Staimlin-Str Nehren Tel.: 07473/ Fax: 07473/ csantelmann@gmx.de (privat) cord.santelmann@rpt.bwl.de (dienstlich) Neue Steige Fronreute Tel.: 07502/ Fax: 07502/ j.schaal@t-online.de (privat) juergen.schaal@rpt.bwl.de (dienstlich) Mehlbaumstr Albstadt-Ebingen Tel.: 07431/ k.kriesell@gmx.de Am Nordring Nehren Tel / S.Selinka@gmx.de Zwerchäcker 38/ Laupheim Tel.: 07392/8976 Fax: 07392/ tine.brohl@gmx.de Im Kühnenbach Pfullingen Tel.: 07121/ Hartmann.FSG@gmx.de Im Grund Ulm-Wiblingen Tel.: 0731/46508 Fax: 0731/ bernd.saur@teachers.de Breslauerstr Munderkingen Tel.: 07393/2316 Fax: 07393/ brigitte.schmid@t-online.de BPR-Kontaktliste Wahlperiode XI Seite 1 von 2 Stand:
10 Claudia Schnitzer Jörg Sobora Hans-und-Sophie-Scholl- Gymnasium Wagnerstr Ulm Tel.: 0731/ Fax: 07321/ Pestalozzi-Gymnasium Breslaustraße Biberach Tel.: 07351/ Fax: 07351/ Käthe-Kollwitz-Weg Ulm Tel.: claudia@schnitzerulm.de Hölderlinstr Schemmerberg Tel.: 07356/ JoergSobora@gmx.de Günther Stoiber Gymnasium Hechingen Heiligkreuz-Str Hechingen Tel.: 07471/61020 Fax: 07471/ Leviweg Hechingen Tel.: 07471/ gstoiber@web.de Rolf Ege Vertrauensmann der Schwerbehinderten Gymnasium Hechingen Heiligkreuz-Str Hechingen Tel.: 07471/ Fax: 07471/ Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: 07471/3465 Fax: 0911/ Rolf.Ege@t-online.de rolf.ege@schwerbehindertenvertretung-osa-tue.de Geschäftsstelle Marina Steiger Sekretärin Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 7 Keplerstr Tübingen Tel.: 07071/ (vormitt.) 07071/ (nachm.) Fax: 07071/ Sekretärin: marina.steiger@rpt.bwl.de BPR-Vorsitzender: csantelmann@gmx.de cord.santelmann@rpt.bwl.de (privat) (dienstlich) BPR-Kontaktliste Wahlperiode XI Seite 2 von 2 Stand:
11 Rolf Ege Bezirksvertrauensmann Gymnasien beim RP Tübingen Adressen der Örtlichen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte an Gymnasien Bereich: Biberach Herr Anton Hepp Hofstr Riedlingen Tel.: / a.m.hepp@t-online.de Kreisgymnasium Riedlingen Tel.: / 2005 Bereich: Tübingen Frau Pierrette Lejeune-Schöler Burgholzweg Tübingen Tel.: / schoeler.sp@kabelbw.de Carlo-Schmid-Gymnasium Tübingen Tel.: / Bereich: Bodenseekreis / Ravensburg Frau Christine Vöhringer Hubert-Netzer-Weg Isny im Allgäu Tel.: / CVoehringer@t-online.de Hans-Multscher-Gymnasium Leutkirch Tel.: / Bereich: Rottenburg Frau Eva Beylich Hakenweg Tübingen Tel.: / evabeylich@web.de Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg Tel.: / Bereich: Reutlingen Frau Edeltraud Hertenberger Lorettoplatz Tübingen Tel.: / e-hertenberger@t-online.de Johannes-Kepler-Gymnasium Reutlingen Tel.: / Bereich: Sigmaringen Frau Carolin Lau Frisonistr Weingarten Tel.: 0751 / carolinlau@yahoo.de Störck-Gymnasium Bad Saulgau Tel.: / 3060 Bereich: Zollernalbkreis Frau Claudia Eisele Christian-Landenberger Str Albstadt Tel.: / ClaudiaEisele@web.de Gymnasium Albstadt Tel.: / Bereich: Alb-Donau-Kreis / Ulm Herr Frank Rueß Wolfertweg Ehingen Tel.: / fruess@gmx.de Johann-Vanotti-Gymnasium Ehingen Tel.: / Bereich: Gymnasium Hechingen Herr Rolf Ege Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: / Rolf.Ege@T-Online.de Gymnasium Hechingen Tel.: / 61020
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