Praxis-Dialog EnEV. Energieeinsparverordnung für Gebäude

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1 Energieausweis Melita Tuschinski Praxis-Dialog EnEV Energieeinsparverordnung für Gebäude Antworten auf Fragen von Auftraggebern: Bauherren, Eigentümer im Bestand, Verwalter, Vermieter, Verkäufer, Maklern, Erben usw.

2 Praxis: Dialog und Informationen Energieeinsparverordnung für Gebäude Antworten auf Fragen von Auftraggebern Ergänzte Ausgabe: 29. April 2017 Antworten und Informationen für Bauherren, Eigentümer im Bestand, Verwalter, Vermieter, Verkäufer, Immobilienmakler, Erben, usw. Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart

3 Impressum Praxis-Dialog EnEV: Energieeinsparverordnung für Gebäude Antworten auf Fragen von Auftraggebern Gestaltung Titelseite: Margarete Mattes, KommunikationsDesign, München Fotos Titelseite: K.- P. Adler Fotolia.com und Roman Sigaev Fptolia.com Herausgeber: Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin Bebelstrasse 78, D Stuttgart, 3.OG Telefon: + 49 (0) 711 / , Fax: info@tuschinski.de, Rechtliche Hinweise: Haftung: Alle Angaben und Daten in dieser Publikation haben der Herausgeber und die Autorin nach bestem Wissen erstellt und sorgfältig überprüft. Dennoch können wir inhaltliche Fehler nicht vollständig ausschließen. Daher erfolgen alle Angaben ohne jegliche Verpflichtungen oder Gewähr. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung und Haftung für inhaltliche Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die veröffentlichen Antworten auf Praxisfragen dem Kenntnisstand des jeweils angegebenen Datums entsprechen. Verwertung: Bitte beachten Sie auch, dass gemäß dem Urheberrechtsgesetz sämtliche Verwertungsrechte der Publikation, d.h. insbesondere das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags- und Senderechte, das Recht der Wiedergabe durch Bild und Tonträger sowie die Nutzungsrechte ausschließlich bei dem Herausgeber liegen. Dies gilt auch für Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Werks ohne Einwilligung des Herausgebers als Berechtigten. Die Verletzung der vorgenannten Urheberrechte kann zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen des Herausgebers führen. Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass die unerlaubte Verwertung dieses urheberrechtlich geschützten Werks sowie dessen gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung strafbar sind. Links: Bei einigen Fragen und Antworten finden Sie auch Links auf Webseiten in EnEV-online sowie auf externe Webseiten, für deren Inhalte wir nicht verantwortlich sind. AGB: Für alle unsere Informationen auf den Webseiten von EnEV-online.de gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Download: Diese Publikation veröffentlichen wir in

4 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber 1.01 Einleitung 29. April 2017 Liebe Leserinnen und liebe Leser, in unserem Experten-Portal EnEV-online.de antworten wir seit der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) auf Praxis- Fragen von Fachleuten im Rahmen unserer Online-Workshops. Melita Tuschinski Foto: Wolfram Palmer Wir ergänzen diese Publikation fortlaufend. Was ist neu? Anforderungen an die Dachdämmung eines Neubaus nach EnEV Neubau nach EnEV ab 2016 mit Solaranlage und Kaminofen Neubau mit Solarthermie sowie ohne Lüftungsanlage Etagenheizung im Mehrfamilienhaus in Baden- Württemberg erneuern Doch wir erhalten fast täglich auch Anfragen auch von Bauherrn, Eigentümern, Verwaltern, Vermietern, Verkäufern, Makler, Erben oder sonstiger Auftraggeber für EnEV-bezogene Leistungen. Wir antworten ihnen je nach freien Kapazitäten - entweder telefonisch oder kurz per und geben ihnen Tipps zu Neubauten, Bestand, Nachrüstpflichten, Energieausweis, usw. In dieser Broschüre veröffentlichen wir interessante Praxisbeispiele und ergänzen sie mit Hinweisen auf nützliche Praxishilfen. Damit können sich sowohl Auftraggeber informieren und Fachleute erfahren welche Probleme in der Praxis auftauchen. Wie hilft Ihnen unsere Broschüre? Tipp: Aktivieren Sie in Ihrer Pdf-Software die Lesezeichen ( ) und springen Sie direkt zu den einzelnen Kapiteln. Update: Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie unseren kostenfreien EnEV-Newsletter. Überblick: Sie wollen sich einen Überblick verschaffen? Lesen Sie alle Praxisbeispiele in dieser Broschüre. Themen: Sie interessieren sich für bestimmte Probleme. Wir ergänzen auch die Themenübersicht nach und nach. Info-Partner: Sie bieten relevante Produkte und Dienste an? Wir veröffentlichen auch Hinweise auf Praxishilfen zu den angesprochenen Themen. Bitte kontaktieren Sie uns! Ihre eigenen Fragen: Fachleuten antworten wir im Online-Workshop für Premium-Zugang-Abonnenten. Sonstige Fragesteller nutzen unser Kontakt-Formular! Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und viel Erfolg! Melita Tuschinski Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin Autorin und Herausgeberin

5 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber 1.02 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Kapitel 1 Einleitung, Übersicht und Nachrichten Editorial EnEV-Praxis für Auftraggeber: Wie hilft Ihnen unsere Publikation? 1.01 Inhalte Welche Informationen finden Sie in dieser Broschüre? Antworten auf Fragen von Bauherren, Eigentümern, Verwalter, Vermieter, Verkäufer, Makler, Erben, usw. 2.1 Neubau - Baukonstruktion Erhöhter Energie-Standard für Neubauten ab 2016: Antworten auf die fünf häufigsten Fragen Neu: Anforderungen an Dachdämmung für Neubau nach EnEV Bestand - Baukonstruktion Fehlerhafte Dachdämmung durch mangelhafte Luftdichtheit nach Sanierung eines Reihenhauses Fassaden mit Wärmedämmversbundsystemen (WDVS) sanieren Nachrüstpflicht für ungedämmte Einstiegsluke zum Dachboden Neubau - Anlagentechnik Was kostet es das EEWärmeG beim Neubau nicht einzuhalten? Wohnung KfW-70 Effizienzhaus mit Dunstabzugshaube Einzelraumregelung für Fußbodenheizung in neuem Wohnhaus Neubau CO 2 -neutral mit regenerativer Energie beheizen Neu: Neubau nach EnEV ab 2016 mit Solaranlage und Kaminofen Neu: Neues Wohnhaus mit Solarthermie und ohne Lüftungsanlage Bestand - Anlagentechnik Klimaanlage im Baubestand: Muss sie kontrolliert werden? Heizkessel aus dem Jahr 1997 teilweise oder ganz ersetzen

6 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber 1.02 Inhaltsübersicht Inspektionspflicht für Klimaanlage mit kurzzeitigem Einsatz Fußbodenheizung im Bestand mit Volumenmesser ausstatten Rohrleitungen gegen Außenluft wärmedämmen Neu: Etagenheizung im Mehrfamilienhaus in BW erneuern Energieausweis Energieausweis für Vermietung einer Dachwohnung im Bestand Aushangs-Pflicht für Energieausweis im Nichtwohnbestand Energieausweis-Pflicht für Einfamilienhaus Baujahr Fehlerhafter Energieausweis im Wohnbestand Einvernehmlicher Verzicht auf Energieausweis bei Verkauf Energieausweis bei Verkauf von Abrissgebäuden Praxis-Vollzug Fehlerhafter Energieausweis für Doppelhaushälfte vorgelegt Hinweise auf nützliche Praxishilfen und Informationen unserer Info-Partner Viessmann: Wertvolle Tipps zum Heizungskauf auf heizung.de 3.01

7 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Neubau-Anforderungen ab Seite 1 von Für Neubauten gelten ab 2016 höhere energetische Anforderungen Neubau Konstruktion Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin in Stuttgart antwortet auf die fünf häufigsten Fragen von Bauherren Collage: Melita Tuschinski - Tuschinski.de, Foto: Eisenhans - Fotolia.com Kurzinfo Auf dem Weg zum EU-weiten Niedrigstenergiegebäude passt Deutschland seine rechtlichen Rahmenbedingungen an. Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert seit Anfang dieses Jahres noch effizientere Neubauten: mit weniger Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und mit einem besseren baulichen Wärmeschutz für die Gebäudehülle. Das wirft bei Bauherren Fragen auf: Ist unser Bauprojekt betroffen? Was ändert sich für unseren geplanten Neubau? Wo finden wir die Dokumente dazu? Melita Tuschinski, Freie Architektin in Stuttgart und Herausgeberin des Experten-Portals EnEV-online.de antwortet auf die fünf häufigsten Fragen zu den neuen Anforderungen. EnEV 2014 Seit Mai 2014 gilt bundesweit die aktuelle EnEV Sie erfüllt jedoch nur teilweise die europäischen Vorgaben der EU-Richtlinie für Gebäude von Letztere fordert, dass die Mitgliedsstaaten den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten einführen: öffentliche Gebäude ab 2019 und alle anderen Gebäude ab Damit nicht alle zwei Jahre eine neue Fassung in Kraft tritt hat der Bund einen höheren Energie-Standard für Neubauten ab 2016 mit eingebunden, d.h. mit effizienterer Technik zum Heizen, Wassererwärme, Lüften und Kühlen sowie besser gedämmten Fenstern, Außenwänden, Dächern und untere Decken. Dieses ist ein Schritt in Richtung des EU-geforderten Niedrigstenergiegebäudes. Dessen Energiebedarf liegt fast bei Null und sollte größtenteils durch erneuerbare Energien gedeckt werden beispielsweise über Solaranlagen, Biogas, Holzheizung oder Wärmepumpen. Betroffene Bauvorhaben Welche Bauvorhaben fallen unter den erhöhten Standard? Unter die geänderten EnEV-Vorgaben ab 2016 fallen Bauprojekte, für die der Bauherr folgende Schritte unternimmt, je nachdem was die Bauordnung seines Bundeslandes fordert:

8 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Neubau-Anforderungen ab Seite 2 von 4 Der Bauherr reicht den Bauantrag im Jahr 2016 oder später bei der Baubehörde ein. Der Bauherr erstattet die Bauanzeige im Jahr 2016 oder später dem zuständigen Amt. Der Bauherr beginnt das Bauprojekt für das er weder eine Genehmigung noch eine Anzeige oder ein sonstiges Verfahren benötigt im Jahr 2016 oder später auszuführen. Ausnahmen Welche Projekte fallen nicht unter den erhöhten Standard? Wer für sein Neubau-Vorhaben den Bauantrag oder die Bauanzeige noch bis Ende letzten Jahres bei der Baubehörde eingereicht hat, muss nur die Vorgaben der EnEV 2014 erfüllen, auch wenn er erst 2016 mit dem Bauen beginnt. Kritisch kann es für Bauträgerprojekte sein, wenn der Bauantrag noch 2015 eingereicht wurde, das Gebäude jedoch erst in etlichen Jahren fertig erstellt wird, wenn vergleichbare Neubauten alle bereits den erhöhten EnEV-Standard erfüllen. Für genehmigungsfreie Neubau- Vorhaben musste der Bauherr mit der Ausführung noch 2015 beginnen, damit die erhöhte EnEV ab 2016 nicht greift. Wer dieses Jahr einen großflächigen Anbau oder Ausbau vorhat muss den erhöhten Standard nicht berücksichtigen, auch wenn die EnEV verlangt, dass der neue Gebäudeteil die Neubau-Vorgaben erfüllt. Bauherren, die neue Hallen planen mit Raumhöhen jeweils über 4 Meter (m), müssen die erhöhte EnEV nicht berücksichtigen, wenn sie durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen mit Raumwärme versorgt werden. Neubauten Wohngebäude Was ändert sich für neue Wohnhäuser ab 2016? Neue Wohngebäude, die unter die erhöhten Energievorgaben ab 2016 fallen sind noch energieeffizienter, d.h. sie benötigen noch weniger Primärenergie zum Heizen, Wasser erwärmen und Lüften und verlieren noch weniger Wärme über ihre Außenhülle. Dafür hat die Verordnung ihre Messlatte für die Kennwerte der Energieeffizienz geändert: Der höchstzulässige Jahres- Primärenergiebedarf, der anhand eines Referenzhauses mit gleicher Geometrie und Ausrichtung wie das neue Haus - jedoch nach EnEV-Standard ausgestattet berechnet wird, mindert sich um 25 Prozent. Auch darf die Gebäudehülle des neuen Hauses nicht mehr Wärme nach außen verlieren als das Referenzhaus.

9 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Neubau-Anforderungen ab Seite 3 von 4 Bisher konnten neue Wohnhäuser die EnEV-Vorgaben auch erfüllen indem sie mit einer besonders guten Heizung beispielsweise aufgrund erneuerbarer Energien wie Holzpellets ausgestattet waren und mit einem geringerem Wärmeschutz der Außenhülle als das entsprechende Referenzhaus. Der Bund verspricht sich durch diese Vorgabe einen 20-prozentigen besseren Wärmeschutz der Außenhüllen von Wohnhäusern. Neubau Nichtwohngebäude Was ändert sich für neue Nichtwohnbauten ab 2016? Auch für Büro-, Industrie- und Gewerbebauten, Kaufhäuser und sonstige Gebäude, die nicht dem Wohnen dienen, mindert die Verordnung den höchstzulässigen Jahres-Primärenergiebedarf um 25 Prozent. Auch hier berechnet der Planer diesen Kennwert anhand eines passenden Referenzgebäudes, das nach EnEV- Standard ausgestattet ist. Für den erhöhten Wärmeschutz der Gebäudehülle listet die Verordnung jedoch die Wärmeschutz- Anforderungen an die einzelnen Außenbauteile auf, d.h. für opake und transparente Außenwände, für Vorhangfassaden, Glasdächer sowie für Lichtbänder und kuppeln. Demnach dürfen Außenbauteile ab 2016 nur noch ca. 80 Prozent Wärme nach draußen durchlassen im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben. Der Wärmedurchgangskoeffizient kurz U-Wert genannt zeigt an wieviel Wärme pro Quadratmeter durch das Außenbauteil nach draußen gelangt, bei einer Temperaturdifferenz von 1 Kelvin. Regelungen Dokumente Wo findet man detaillierte Informationen zu den geänderten energetischen Anforderungen der EnEV ab 2016? Weil in den Medien häufig von der neuen EnEV 2016 die Rede ist, meinen viele Bauherren, dass es eine gesonderte Fassung der Verordnung gäbe! Die EnEV 2014 selbst regelt die erhöhten Anforderungen ab 2016: In der Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude beschreibt die Verordnung in der ersten Zeile der Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes, dass der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf des entsprechenden Referenzhauses ab 2016 mit 0,75 multipliziert wird. Die so geminderte Höchstgrenze für den Jahres-Primärenergiebedarf des zu planende Wohnhauses erhöht folglich dessen Energieeffizienz. Auch in derselben Anlage regelt die EnEV 2014 die Wärmeschutz- Anforderungen für die Bauhülle ab 2016 unter Nummer 1.2 Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Um- EnEV 2014 Anlage 1 Tabelle 1 EnEV 2014 Anlage 1, 1.2

10 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Neubau-Anforderungen ab Seite 4 von 4 fassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts. Die Minderung des Primärenergiefaktors für Strom auf den Wert 1,8 bei der Gebäude-Bilanzierung findet sich auch in der Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude unter Nummer 2.1 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie für Nichtwohngebäude in der Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude. Für Nichtwohnbauten finden sich die Regelungen ab 2016 auch der ersten Zeile der Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes zu dem Jahres-Primärenergiebedarf sowie in der Tabelle 2 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden zu dem Wärmeschutz der Außenhülle. EnEV 2014 Anlage 1, 2.1 EnEV 2014 Anlage 2 Tabelle 1 Tabelle 2 Antworten auf Praxisfragen Wer neu baut oder eine Sanierung plant, sollte sich mit folgenden Fragen befassen: Welche EnEV-Anforderungen gelten für meine Gebäude? Wo finde ich den Text der EnEV? Wer ist dafür verantwortlich, dass ich die EnEV einhalte? Wer überprüft, ob ich die EnEV einhalte? Wie vermeide ich Bußgelder? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Interessierte im Experten-Portal EnEV-online.de sowie in den Broschüren der Autorin zur EnEV und zum EEWärmeG. EnEV-online Seit 16 Jahren betreibt Melita Tuschinski, Freie Architektin in Stuttgart, das Experten-Portal Sie schlägt damit die Brücke von der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in die Praxis. Über den kostenfreien EnEV-Newsletter erfahren die Abonnenten alle drei Wochen per über neue Informationen im Portal. Im Rahmen von Online-Workshops beantworten Experten auf EnEV-online.de Praxisfragen zum Energieausweis, zur EnEV und zum EEWärmeG. Praxishilfen Energieeinsparverordnung fordert seit dem 1. Januar 2016 einen höheren energetischen Standard für neu geplante und erbaute Wohn- und Nichtwohngebäude EnEV ab 2016: Erhöhter Neubau-Standard Praxishilfen zur Energieeinsparverordnung

11 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Dachdämmung für Neubau nach EnEV Seite 1 von Anforderungen an Dachdämmung für ein neues Wohnhaus nach EnEV Neubau Konstruktion Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Foto: LianeM - Fotolia.com Kurzinfo + Frage In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues Reihenmittelhaus, das 2012 von einem Bauträger erworben wurde. Das Haus ist nach dem Standard der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geplant und erbaut. Zum Thema Dachdämmung bezweifeln die neuen Eigentümer, ob die Mindestanforderungen zum Thema Wärmeschutz nach EnEV 2009 erfüllt wurden. Dürfen die Grenzwerte der Außenbauteile der Gebäudehülle (Außenwand, Dach, Decke, usw.) des Referenzhauses im Rahmen einer Bilanzierung über unterschritten werden, wenn das Gesamtergebnis laut EnEV 2009 in Ordnung ist? Antwort Ja, laut EnEV 2009 und auch nach der EnEV 2014 war dies noch möglich. Seit der EnEV ab 2016 dürfen jedoch die Außenbauteile der Gebäudehülle thermisch nicht schlechter eingeplant werden als die entsprechenden Werte das Referenzgebäude. Dieses Prinzip hatte die KfW schon länger als ein Förderkriterium definiert. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

12 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Fehlerhafte Dachdämmung im Bestand - Seite 1 von Fehlerhafte Dachdämmung durch mangelhafte Luftdichtheit nach Sanierung eines Reihenhauses Baubestand Konstruktion Wer ist für die Einhaltung der geltenden Normen der Energieeinsparung verantwortlich und was muss er dafür tun? Rechtsanwalt Dominik Krause, Krause & Vogt - Rechtsanwälte, Bremen antwortet auf Fragen zu einem Praxisbeispiel Collage: M. Tuschinski Foto: Kara und marog-pixcells - beide Fotolia.com Praxisbeispiel Das Dach eines Reihenendhauses aus den 80-er Jahren wurde neu gedämmt. Dem Dachdecker war auch bekannt, dass der Eigentümer eine finanzielle Förderung für die Sanierung beantragen wollte, die er nun jedoch allerdings nicht mehr erhielt. Diese Sanierung wurde leider nicht ordnungsgemäß ausgeführt: Es zieht in dem Haus und es ist innen kälter als vor der Dachdämmung. Die Ursache liegt - nach Meinung der Bewohner - in der lückenhaften Luftdichtigkeit der sanierten Außenbauteile. Ein eingeschalteter Gutachter hat dies auch bestätigt. Bei dem Besichtigungstermin stellte er auch fest, dass es keine Trennung zum Nachbardach gibt. Er behauptet allerdings, dass dies nicht notwendig sei, weil die darunter liegende Holzdecke (auf der früher die Asbest-Schindeln lagen) über alle Häuser hinweg geht. Seiner Meinung nach sei es nicht Aufgabe des Dachdeckers, sich darüber zu informieren. Die Innungskammer meinte hingegen, dass der Dachdecker sehr wohl dafür verantwortlich sei, dass er die Energieeinsparverordnung (EnEV) einhält und dass sein Betrieb alles dafür Notwendige auch ausführt. Er hätte demnach bereits vor dem Beginn der Dämmarbeiten auch den Istzustand des Daches begutachten und sich nach den Örtlichkeiten richten müssen. Frage Wer ist für die Einhaltung der geltenden Normen der Energieeinsparung verantwortlich und was muss er dafür tun?

13 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Fehlerhafte Dachdämmung im Bestand - Seite 2 von 4 Antworten Muss der Handwerker die EnEV einhalten? Ausgangslage: Es wird unterstellt, dass der Dachdecker (Handwerker) mit Maßnahmen beauftragt wurde, die überhaupt den Anforderungen der EnEV 2014 unterliegen. Anforderungen der EnEV 2014: Welche Anforderungen die Verordnung stellt, regelt insbesondere die Anlage 3 (zu den 8 und 9) zur EnEV 2014 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen). Hierin ist auch festgelegt, dass die betroffenen Außenbauteile die Anforderungen nach Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen) Zeile 4a (Dachflächen einschließlich Dachgauben, Wände gegen unbeheizten Dachraum (einschließlich Abseitenwänden), oberste Geschossdecken) der Anlage 3 zur EnEV 2014 einzuhalten haben, soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Dachflächen, die gegen die Außenluft abgrenzen, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, vgl. Ziffer 4. (Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume) Satz 1 der Anlage 3 (zu den 8 und 9) zur EnEV EnEV 2014 Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 4a Soweit die EnEV 2014 von einer baulichen Maßnahme berührt wird und deren Anforderungen einzuhalten sind, stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit. Verantwortung Wer ist verantwortlich nach EnEV 2014? Seit der Novellierung der EnEV im Jahr 2009 ist nicht mehr nur der Bauherr der maßgebliche Verantwortliche, sondern im Rahmen seines jeweiligen Wirkungskreises auch derjenige, der im Auftrag des Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden tätig wird, vgl. 26 (Verantwortliche) Abs. 2 EnEV Handwerker und andere Unternehmer, die entsprechende Leistungen ausführen, sind zudem seit der EnEV 2009 verpflichtet, in einer so genannten Unternehmererklärung nach Abschluss ihrer Arbeiten zu bestätigen, dass die von erbrachten Leistungen den Anforderungen der EnEV entsprechen, vgl. 26a (Private Nachweise) Abs. 1 EnEV EnEV (2) EnEV a (1) Die EnEV 2014 bestimmt also bereits die Verantwortlichkeit (auch) des Handwerkers. Sinn dieser Änderungen im Jahr 2009 war explizit, den Vollzug der EnEV zu stärken und die Durchsetzung der Anforderungen zu erleichtern, wie in der Begründung zur EnEV 2009 in Bundesrats-Drucksache 569/08, Seite 98 nachzulesen ist. Nach der EnEV ist also nicht nur der Bauherr verantwortlich, sondern daneben auch der Handwerker. Die Antwort der Innungskammer ist daher grundsätzlich richtig.

14 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Fehlerhafte Dachdämmung im Bestand - Seite 3 von 4 Bußgeld Welches Bußgeld droht bei Verstößen? Sowohl für den Auftraggeber, als auch für den Handwerker stellt ein Verstoß gegen die Anforderungen der EnEV 2014 zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, vgl. 27 (Ordnungswidrigkeiten) Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 EnEV Wer die Änderungen an der Außenhülle eines Bestands-Gebäudes gemäß EnEV Abs. 1, Satz 1 vorsätzlich oder leichtfertig nicht wie gefordert ausführt, riskiert gemäß Energieeinsparungsgesetz EnEG (Bußgeldvorschriften) Abs. 1, Nr. 1 bis zu Euro Bußgeld. EnEV (1) (3) 2. EnEV (1) Satz 1 EnEG (1) 1. Haftung Wer haftet für die Sanierungs-Fehler? Was hat der Eigentümer mit dem Handwerker vereinbart? In dem geschilderten Sachverhalt muss gleichwohl nicht zwangsläufig auch eine zivilrechtliche Haftung des Handwerkers gegeben sein. Aus diesem Grunde muss auch die Antwort des Gutachters nicht zwingend falsch sein. Denn für die Frage, was der Handwerker für eine Leistung schuldete, kommt es in rechtlicher Hinsicht entscheidend darauf an, was vertraglich vereinbart war und worin genau die Ursache des Mangels, also der Zuglufterscheinung etc., liegt. Was muss der Handwerker leisten? Grundsätzlich muss der Handwerker alles Erforderliche tun, um ein technisch einwandfreies Werk abzuliefern. Hierzu gehört - auch ohne eine besondere Vereinbarung - zunächst die Einhaltung des aktuellen technischen Standards, also der so genannten allgemein anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus schuldet der Handwerker - auch ohne besondere Vereinbarung - die Einhaltung bestehender öffentlich-rechtlicher Anforderungen an eine Baumaßnahme. Hierzu gehört auch die Erfüllung der Anforderungen der EnEV Der Handwerker wäre also grundsätzlich haftbar zu machen, wenn seine Leistungen der EnEV 2014 nicht entsprechen. Dies betrifft zunächst einmal die Leistungen, die er tatsächlich ausgeführt hat.

15 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Fehlerhafte Dachdämmung im Bestand - Seite 4 von 4 Hinweispflicht: Hat der Handwerker die Bedenkenhinweispflicht verletzt? Selbst wenn die Mangelfolgen (Zugluft usw.) nicht mit den eigenen Leistungen des Handwerkers zusammenhängen, weil sie durch ein Bauteil verursacht werden, dass der Handwerker (gar) nicht angerührt hat und auch nicht anrühren sollte, muss das nicht bedeuten, dass die Leistung mangelfrei ist. Denn der Handwerker hat eine so genannte Bedenkenhinweispflicht. Kann er vor oder während der Ausführung seiner Leistung bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen, dass die beabsichtigten Baumaßnahmen zu nachteiligen Folgen führen, ist er nach der Rechtsprechung grundsätzlich dazu verpflichtet, auf diese Bedenken hinzuweisen und den Bauherrn über mögliche Folgen aufzuklären. Der Bauherr muss die Chance haben, sich dann ggf. trotz dieser Bedenken für die Fortsetzung der Arbeiten zu entscheiden. Ob der Handwerker in jenem Fall tatsächlich diese Bedenkenhinweispflicht verletzt hat. lässt sich allein anhand der vorliegenden Angaben nicht beurteilen. Die Rechtsprechung ist allerdings relativ streng, was die Erfüllung der Bedenkenhinweispflicht betrifft. Dass den Handwerker daher keine Verantwortung trifft, wie der Gutachter zu meinen scheint, ist zwar nicht ausgeschlossen, aber nach den vorliegenden Informationen eher unwahrscheinlich. Praxishilfen EnEV Energieausweis: Ordnungswidrigkeiten - Wie viel Bußgeld droht bei Vergehen? Überblick: Vergehen, Betroffene und Bußgelder

16 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Fassaden-Sanierung mit WDVS - Seite 1 von Fassaden mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) energetisch sanieren Bestand Konstruktion Dipl.-Ing. Torsten Schoch, Xella Technologie und Forschung, Kloster Lehnin, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Foto: Peter Adrian - Fotolia.com Frage Wenn man ein Haus mit Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) dämmt, darf / kann man da auch nur einzelne Außenwände damit dämmen oder muss das ganze Haus in einem Schwung gedämmt werden? Gibt es dafür gesetzlich geregelte Bestimmungen? Wenn ja, wo kann man diese finden und nachlesen? Antwort Die Anforderungen, die bei einer Dämmung der Außenwand einzuhalten sind, regelt die jeweils gültige Energieeinsparverordnung (EnEV). Das ist heute die EnEV 2014 unter Beachtung der Änderungen, die seit 2016 gültig sind. Im 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) der Verordnung sind die Anforderungen an bestehende Gebäude und Anlagen enthalten. Hier ist auch eine sogenannten Bagatellregelung zu finden, die besagt, dass bei Änderungen an Außenbauteilen - also auch bei nachträglicher Dämmung -, die höchstens 10 Prozent der Bauteilfläche betreffen, keine Anforderungen an das Bauteil gestellt werden. Überschreitet die Änderung diese Flächengrenze, sind die Anforderungen nach Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen) der EnEV maßgebend. Ersatzweise kann der Nachweis auch für das gesamte sanierte Gebäude geführt werden: Sein Primärenergiebedarf darf höchstens 40 Prozent höher liegen als der des entsprechenden Referenzgebäudes und sein spezifischer Transmissionswärmeverlust darf den entsprechenden Wert des Referenzgebäudes auch um höchstens 40 Prozent überschreiten. Nach Anlage 3 der EnEV ist der neue U-Wert nach Anlage 3, Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen) immer dann einzuhalten, wenn: a) auf der Außenseite Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden oder b) der Außenputz erneuert wird.

17 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Fassaden-Sanierung mit WDVS - Seite 2 von 2 Der geforderte U-Wert liegt in diesen Fällen bei höchstens 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W(m²K)). Wurde das Gebäude im Jahr 1984 oder später errichtet, gelten die Anforderungen der EnEV nicht. Diese energetischen Anforderungen gelten grundsätzlich nur für die von der Sanierungsmaßnahme betroffenen Außenbauteil- Flächen. Ein gesetzliches Gebot, nach dem grundsätzlich die gesamte Fläche zu dämmen ist, existiert nicht. Aus rein baupraktischen Überlegungen wird es nicht immer möglich sein, die Fläche zu begrenzen. Das sind aber keine Anforderungen aus der Verordnung. Fazit Das Dämmen aller Außenwände in einem Schwung wird in der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht gefordert. Es ist durchaus möglich, einzelne Fassaden zu dämmen. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten DIBt: "Bagatellregelung" in Zusammenhang mit einer Erneuerung des Außenputzes bei Teilflächen oder vergleichbaren anderen Maßnahmen - amtliche EnEV-Auslegung, 19. Staffel, Nummer 10, zur EnEV 2014, 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) in Verbindung mit Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen). Auslegung in EnEV-online als Html-Text

18 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Ungedämmte Einstiegsluke zum Dachboden - Seite 1 von Nachrüstpflicht für ungedämmte Einstiegsluke zum Dachboden eines Wohnhauses Baujahr Baubestand Konstruktion Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin von EnEV-online.de antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Foto: finecki - Fotolia.com Frage Was müssen potenzielle Käufer eines Hauses Baujahr 1936 beachten, wenn dessen oberste Geschossdecke zum Dachboden zwar gedämmt ist, jedoch nicht auch die Einstiegsluke zum Spitzboden? Besteht in diesem Fall eine Nachrüstpflicht nach EnEV? Bis wann ist muss dies Nachrüstung gegebenenfalls erfüllt werden, was sollte man dabei beachten und kann man auf Fördergelder vom Staat hoffen? Antwort Eigentümer müssen oberste Geschossdecken ggf. dämmen! Die aktuell geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) nimmt im 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) die oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachböden ins Visier, wenn diese nicht den Mindest-Wärmeschutz nach der Baunorm DIN (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) erfüllen. Wenn auch folgende Aussagen alle zutreffen, müssen die Eigentümer dieser Dämmpflicht nach nachkommen: Das Bestandsgebäude wird jährlich mindestens vier Monate lang auf mindestens 19 Grad Celsius ( C) beheizt. Die oberste Geschossdecke über den beheizten Räumen grenzt an den unbeheizten Dachraum und ist zugänglich. Dieser Pflicht mussten betroffene Eigentümer bereits bis Ende des Jahres 2015 nachkommen. Wer sie nicht erfüllt hat, dem droht bis zu Euro Bußgeld. Wärmeschutz pflichtgemäß gewährleisten! Als Maßstab für die Dämmpflicht im Baubestand gilt der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der fertig gedämmten Geschossdecke. Dieser darf bei der gedämmten Geschossdecke höchstens 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m² K)) betragen. Auch die EnEV 2014 eröffnet Eigentümern von Bestandsgebäuden

19 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Ungedämmte Einstiegsluke zum Dachboden - Seite 2 von 3 eine Alternative: Sie können anstatt der obersten Decke das darüber liegende bisher ungedämmte Dach dämmen. Der U-Wert des energetisch sanierten Daches darf ebenfalls höchstens 0,24 W/(m² K) betragen. Ausnahme für bestimmte Ein- und Zweifamilienhäuser Die EnEV räumt den Eigentümern von kleinen Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen einen Sonderstatus ein. Dieses gilt jedoch nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn der Eigentümer am 1. Februar 2002 (als die erste EnEV-Fassung in Kraft trat) selbst in einer der Wohnungen wohnte. In diesen Ausnahmefällen greifen die Sanierungspflichten für die alte Heizung, ungedämmte Leitungen und Armaturen sowie für die obersten Geschossdecken nur wenn ein Eigentümerwechsel bereits stattgefunden hat oder künftig stattfindet. Der neue Eigentümer muss erst innerhalb von zwei Jahren die beschriebenen Sanierungspflichten erfüllen. Dabei sind Erben nicht befreit, wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus in ihr Eigentum übergeht. Sie können jedoch die zweijährige Schonfrist wahrnehmen. Einstiegsluke zum Spitzboden - das große Loch in der Decke! Im vorliegenden Praxisbeispiel wurde zwar die Decke gedämmt doch die Einstiegsluke blieb ungedämmt. Wir gehen davon aus, dass auch die Bodentreppe nicht erneuert wurde. Auch wenn die EnEV bei den Nachrüstpflichten nicht speziell auf die Dämmung der Einstiegsluken verweist, sollten Eigentümer Folgendes bedenken: Der Zugang zum Dachboden unterbricht die Decke auf ca. 1 Quadratmeter (m²) und die umlaufende Einbaufuge ist rund 4 Meter (m) lang! Diese energetischen Schwachstellen sollten die künftigen Eigentümer durch den Einbau einer modernen Bodentreppe beheben um unnötiges Mitheizen des Dachraums zu unterbinden. Finanz-Tipp: Die KfW fördert den Einbau von gedämmten Bodentreppen im Zuge der Dämmung von Geschossdecken, als Einzelmaßnahme im Förder-Programm "Energieeffizient sanieren". Praxis-Tipps Was ist bei der Auswahl von Bodentreppen zu beachten? Diese Frage stellten wir unserem Info-Partner Wellhöfer Treppen aus Würzburg. Hier die Antwort der Bodentreppen-Spezialisten vom 22. November 2016: Die Dämmung der Bodentreppe und die Dichtheit von Bodentreppe und Einbaufuge sind wichtige Kriterien bei der Produkt-

20 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Ungedämmte Einstiegsluke zum Dachboden - Seite 3 von 3 wahl. Denn sind Bodentreppe oder Einbaufuge nicht dicht, gehen bis zu 70 Prozent der Dämmwirkung verloren. Eigentümer sollten auf unabhängig geprüfte Dämm- und Dichtwerte sowie auf ein Deckenanschluss-System für die luftdichte Ausführung der Einbaufuge zwischen Lukenkasten und Decke achten. Den hochwertigsten Wärmeschutz bieten Bodentreppen mit offiziellem Passivhaus-Zertifikat, da hierfür die kritischen Wärmebrücken besonders intensiv überprüft werden. Auch bei Passivhaus- Bodentreppen sollte ein zertifiziertes Anschluss-System im Lieferumfang enthalten sein. Wie aufwändig ist der Tausch der Bodentreppe? Dazu antwortet Wellhöfer weiter: Oft verhindert die Angst der Eigentümer vor einer großen Baustelle und dem langwierigen Anpassen den sinnvollen Austausch der alten Dachbodentreppe. Dabei können Interessierte ihre neue Treppe schon gegen geringen Aufpreis genau in den vorhandenen Baumaßen bei uns bestellen. Mit unserem Produktkonfigurator im Internet unter können sie die passende Bodentreppe schnell finden. Sie müssen nur die Länge und Breite der Deckenöffnung sowie die Deckenstärke der gedämmten Geschossdecke und lichte Raumhöhe kennen und entsprechend eingeben. Dann passt auch die neue Bodentreppe und die Montage klappt problemlos. Eine Fotodokumentation zum Tausch der Bodentreppe zeigt auf unseren Internet-Seiten wie es abläuft: Praxis-Hinweis Foto: Wellhöfer Treppen KfW fördert auch Bodentreppen-Einbau! Wer Häuser mit begehbarem Dachboden plant oder saniert, weiß auch wie kritisch der Einstieg über die Bodentreppe bauphysikalisch sein kann. Wellhöfer bietet deshalb Bodentreppen mit kontrolliertem Wärmeschutz an. Laut Hersteller sind die Dämmung, die Dichtheit - auch der Anschlussfugen - sowie die Klimaklasse normgerecht geprüft. Die KfW fördert den Einbau von Bodentreppen im Zuge der Dämmung von Geschossdecken, als Einzelmaßnahme im Programm "Energieeffizient sanieren". Wellhöfer-Fachinfo im Internet: Bodentreppen mit WärmeSchutz Wellhöfer Bodentreppen Online-Infos: 4-fach geprüfte Sicherheit

21 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber EEWärmeG nicht erfüllen - Seite 1 von Was kostet es das EEWärmeG 2011 bei einem Neubau nicht zu erfüllen? Neubau Technik Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart und Rechtanwalt Dominik Krause, Krause & Vogt - Rechtsanwälte, Bremen antworten auf Fragen zu Praxisbeispielen Collage: M. Tuschinski, Foto: DiMmEr - Fotolia.com Frage In unserem Praxisbeispiel handelt es sich um eine neu zu planendes Wohnhaus, wo der Bauherr sich weigert eine Solaranlage mit einzuplanen. Eher ist er bereit eine Geldstrafe zu zahlen. Wie hoch ist das Bußgeld, wenn das EEWärmeG 2011 bei einem Neubau nicht erfüllt wird? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für den Bauherrn, bzw. Eigentümer? Antwort M. Tuschinski Wer als Bauherr ein neues Haus oder sonstiges Gebäude erstellt muss parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV) auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen. Letzteres besagt, dass der Eigentümer einen gewissen Teil der benötigten Wärme und Kälte zur Raumheizung, Wasser erwärmen und Kühlung durch anerkannte erneuerbare Energien decken muss, beispielsweise über Solaranlagen. Alternativ erkennt das Gesetz auch Ersatzmaßnahmen an, beispielsweise das Haus noch energieeffizienter zu planen und zu bauen als es die geltende EnEV fordert. Das EEWärmeG 2011 regelt die drohenden Geldbußen im 17 (Bußgeldvorschrift). Hier heißt es dazu: (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen 3 Absatz 1 den Wärme- und Kälteenergiebedarf nicht oder nicht richtig mit Erneuerbaren Energien deckt, 2. entgegen 10 Abs. 1 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, 3. entgegen 10 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa oder Nr. 2 Buchstabe a oder Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 einen Nachweis nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder 4. entgegen 10 Abs. 5 eine unrichtige oder unvollständige Angabe macht. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 4 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.

22 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber EEWärmeG nicht erfüllen - Seite 2 von 2 Um auf die erste Frage zu antworten, das Gesetz sieht eine Geldbuße von Euro vor, wenn ein verpflichteter Eigentümer die Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 nicht nachkommt. Ob allerdings auch die ebenfalls bestehende Tatbestände gemäß EEWärmeG, 17, Absatz 1, Nummer 2. und 3. (Nachweis nicht erbringen und Nachweis nicht wie gefordert aufbewahren) dabei auch greifen wird der folgende EnEV-Experte klären. Antwort D. Krause Das EEWärmeG enthält verschiedene Bußgeldtatbestände. Soweit die zwingenden Anforderungen nicht eingehalten werden, kann dies in Abhängigkeit von der Vorschrift, gegen die verstoßen wurde zu einem Bußgeld von bis zu führen. Die konkrete Höhe des Bußgeldes hängt aber nicht nur von der Art des Verstoßes ab, sondern auch von den konkreten Umständen und der Schwere des Verstoßes. So fällt das Bußgeld im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes im Allgemeinen höher aus, als bei einem nur leichtfertigen Verstoß. Hier hat die zuständige Behörde ein Ermessen. Darüber hinaus muss es aber nicht bei einem Bußgeld in welcher Höhe auch immer bleiben. Denn das Bußgeld ist eine zusätzliche Sanktion für einen Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften. Diese bleiben aber neben dem Bußgeld bestehen, so dass die zuständige Behörde ggf. die Möglichkeit hat, den Bauherrn über die allgemeinen Vorschriften des Bauordnungsrechts zu einer nachträglichen Ertüchtigung der Immobilie zu zwingen. Eine Ablöse stellt das Bußgeld daher grundsätzlich nicht dar. Soweit der Bauherr mehrere Tatbestände verwirklicht, die jeweils eine Ordnungswidrigkeit darstellen, können diese u. U. auch gesondert verfolgt werden. Soweit der Verstoß auf derselben Handlung beruht, wird indes nur eine Geldbuße verhängt. Ausgangspunkt ist die Vorschrift, die die höchste Bußgelddrohung vorsieht. Wer also einen Nachweis nicht erbringt, kann diesen auch nicht aufbewahren. Maßgeblich ist wegen der höheren Strafdrohung - also der Verstoß gegen die Nachweiserbringung. Praxishilfen EnEV Energieausweis: Ordnungswidrigkeiten Wie viel Bußgeld droht bei Vergehen? Überblick: Vergehen, Betroffene und Bußgelder

23 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Dunstabzugshauben nach EnEV - Seite 1 von Wohnung in KfW-70-Effizienzhaus: Ist eine Dunstabzugshaube zulässig? Neubau Technik Michael Brieden Segler, Geschäftsführer des e&u energiebüros in Bielefeld, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Foto: contrastwerkstatt - Fotolia.com Frage Es handelt sich in diesem Praxisbeispiel um eine Wohnung in einem neuen Mehrfamilienhaus welches nach dem KfW-70- Effizienzhaus Standard geplant und erbaut wird, gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Der Bauträger behauptet, dass eine Dunstabzugshaube mit Abluft unter diesen energiesparrechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr zulässig sei. Stimmt diese Aussage? Antwort Diese Aussage ist schlichtweg falsch! Die EnEV 2014 macht bezüglich Dunstabzugshauben keinerlei Vorgaben. Da die KfW sich in ihren Förderbedingungen auf die EnEV bezieht sind die Anforderungen vergleichbar. Beim Einbau einer Dunstabzugshaube ist bei gleichzeitigem Betrieb eines Einzelofens auf die entsprechende Sicherung zu achten, damit diese nicht gleichzeitig betrieben werden können. Praxishilfen DIBt: Anforderungen an die Dichtheit bei Wohnbauten mit raumlufttechnischen Anlagen - insbesondere Badentlüfter und Dunstabzugshauben in Küchen - Amtliche EnEV-Auslegung, 20. Staffel, Nummer 6, zur EnEV 2014, Anlage 4 (Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes). Frage: Anlage 4 (Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes) EnEV 2014 begründet für die Berücksichtigung eines Dichtheitsnachweises bei den Berechnungen des Jahres- Primärenergiebedarfs für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen strengere Grenzwerte. Sind Badentlüfter (nach DIN ) und Dunstabzugshauben in Küchen von Wohngebäuden raumlufttechnische Anlagen im Sinne dieser Regelung? Antworten: Anforderungen an die Dichtheit bei Wohnbauten mit raumlufttechnischen Anlagen - insbesondere Badentlüfter und Dunstabzugshauben in Küchen

24 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Regelung Fußbodenheizung - Seite 1 von Neubau Technik Fußbodenheizung in neuem Wohnhaus: Wie sinnvoll ist die Einzelraumregelung? Michael Brieden Segler, Geschäftsführer des e&u energiebüros in Bielefeld, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Foto: Digitalpress - Fotolia.com Frage In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues Einfamilienhaus, das gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) geplant und gebaut wird. Die EnEV schreibt für Fußbodenheizungen eine Regelung in jedem Raum vor. Ist eine stromintensive Einzelraumregelung sinnvoll wenn die Heizung durch eine geringe Temperaturdifferenz die Wärmeabgabe selbst regelt? Ist es vorgeschrieben eine derartige Regelung in jedem Raum zu installieren, auch wenn die Stromkosten dadurch steigen? Ist es zulässig sich als Eigentümer von dieser EnEV-Anforderung befreien zu lassen? Antwort Es gibt bis auf Räume unter 6 Quadratmeter (m²) Nutzfläche - keine Ausnahme von der Verpflichtung nach EnEV 2014, auch bei Fußbodenheizungen Einzelraumregelungen einzubauen. Steuerungseinrichtungen sind übrigens nicht stromintensiv und führen im Gegenteil zu einer erheblichen Einsparung von Heizenergie. Daher sieht die EnEV 2014 wie übrigens bereits die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlVO 1998) aus dem vergangenen Jahrhundert die raumweise Regelung bei Wohngebäuden vor. Bei Nichtwohnbauten sind auch Gruppenregelungen zulässig. Der Gebäudeeigentümer sollte sinnvollerweise auch großen Wert auf eine richtige Einstellung der Regelungsanlagen legen. Dieses ist gerade in gut gedämmten Häusern wichtig, da es ansonsten insbesondere bei Fußbodenheizungen auch zu Überhitzungen kommen kann, gerade in der Heizperiode! Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

25 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Neubau CO 2-neutral beheizen - Seite 1 von Neubau Technik Neubau CO 2 -neutral mit regenerativer Energie beheizen Michael Brieden Segler, Geschäftsführer des e&u energiebüros in Bielefeld, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Foto: Melita Tuschinski Frage In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues Einfamilienhaus, das gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) geplant wird. Dieses soll CO 2 -neutral mit Hilfe von regenerativen Energien beheizt werden. Als System ist eine Kombination aus Solarthermie und wassergeführtem Kamin - mit Pufferspeicher - geplant. Es stellt sich die Frage ob ein solches System nach EnEV zulässig und abbildbar ist und ob eine Gas-Brennwerttherme zusätzlich eingebaut werden muss. Wie ist hier die Regelung für das Land Niedersachsen? Antwort Grundsätzlich ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Verordnung des Bundes. Daher gibt es in den Ländern in Bezug auf ihre speziellen Anforderungen keine Unterschiede; dies gilt auch für Niedersachsen. Länderspezifische Unterschiede gibt es lediglich bei der Überwachung der EnEV-Umsetzung sowie bei der Qualifikation von Energieausweiserstellern im Baubestand. Ein System, wie in diesem Praxisbeispiel geplant, ist nach EnEV 2014 zulässig und auch abbildbar. Allerdings erfordert es eine spezielle Berechnung seitens des Planers, da es kein Standardsystem ist. Grundlage der Berechnung sollte die Berechnungsnorm DIN V (Energetische Bewertung von Gebäuden), Ausgabe Dezember 2011 sein. Mit dieser Norm, die in der aktuellen EnEV 2014 für die Energiebilanzierung vorgesehen ist, lässt sich das geplante System abbilden. Bei einer Solaranlage muss immer ein zweiter Wärmeerzeuger vorhanden sein für die Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint. Dies wäre in diesem Praxisbeispiel der wassergeführte Kamin. Der Einbau eines Gaskessels ist nicht erforderlich: Es hätte keinen Sinn, nur um formal die Energiebilanzierung durchzuführen. Es wäre auch dem Ziel eines CO 2 -neutralen Gebäudes abträglich.

26 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten und Infos für Auftraggeber Neubau mit Solaranlage und Kaminofen - Seite 1 von Neues Wohnhaus nach EnEV ab 2016 mit Solaranlage und Kaminofen planen Neubau Anlagentechnik Michael Brieden Segler, Geschäftsführer des e&u energiebüros in Bielefeld, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen, Foto: Wim Ihlenfeld Fotolia.com Kurzinfo + Frage Ein neues Haus wird nach der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) geplant und errichtet. Es ist mit Gasbrennwertheizung, einer heizungsunterstützenden Solaranlage und Leitungen für einen wasserführenden Kaminofen ausgestattet. Ist es zulässig anstelle des wasserführenden Kaminofens auch einen normalten Kaminofen einbauen zu lassen? Antwort Wasserführende Kamine geben nur einen Teil ihrer Wärme an den Raum ab in dem sie aufgestellt sind. Die restliche Wärme wird ihnen jeweils über einen Wasserwärmetauscher entzogen und über einen Pufferspeicher in das zentrale Heizsystem eingespeist. Von dort aus können damit weitere Räume beheizt oder das Warmwasser erwärmt werden. Zur gestellten Frage: Es ist grundsätzlich zulässig auch einen normalen Kaminofen einbauen zu lassen. Allerding muss man natürlich prüfen, ob der Anforderungswert der EnEV ab 2016 an den Jahres-Primärenergiebedarf des Hauses auch weiterhin eingehalten wird. Als Anteil des Kaminofens an der Abdeckung des Wärmebedarfs werden rechnerisch dabei 10 Prozent angesetzt. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

27 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten und Infos für Auftraggeber Neubau mit Solarthermie ohne Lüftung - Seite 1 von Neues Wohnhaus nach EnEV ab 2016 mit Solarthermie und ohne Lüftungsanlage Neubau Anlagentechnik Michael Brieden Segler, Geschäftsführer des e&u energiebüros in Bielefeld antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Foto: contrastwerkstatt Fotolia.com Frage Es wird ein neues Wohnhaus nach der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) geplant. Die Bauherren wünschen für die Heizung einen Grundofen und Flüssiggas sowie Solarthermie für Warmwasser. Sie möchten keine Lüftungsanlage im Haus installieren lassen. Es stellt sich die Frage ob diese Konstellation die energetischen Anforderungen der Verordnung erfüllt. Antwort Ob die angefragte Anlagenkonzeption die Anforderungen der EnEV 2016 erfüllt hängt von der konkreten Planung und insbesondere auch von der Qualität des baulichen Wärmeschutzes ab. Für einen Neubau muss mit Bauantragstellung das Einhalten der Anforderungen der geltenden EnEV bescheinigt werden und nach Fertigstellung des Hauses ist ein Energieausweis auszustellen. Für beides müssen entsprechende Berechnungen durch den beauftragten Architekten/Planer erstellt werden. Die Berechnung der gewünschten Anlagentechnik ist problemlos möglich und in den jeweiligen Normen - DIN V (Energetische Bewertung von Gebäuden) bzw. DIN V (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen, Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung) sowie allen darauf aufbauenden EDV-Berechnungsprogrammen - enthalten. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

28 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Klimaanlagen inspizieren lassen - Seite 1 von Bestand Technik Inspektionspflicht für Klimaanlagen: Muss eine Anlage kontrolliert werden? Michael Brieden Segler, Geschäftsführer des e&u energiebüros in Bielefeld, antwortet auf Fragen von Auftraggebern Foto: Frank F. Haub - Fotolia.com Frage Muss eine installierte Klimaanlage in einem bestehenden Gebäude kontrolliert werden? Antwort Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt diese Belange im 11 (Aufrechterhaltung der energetischen Qualität) und 12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen). Dazu gehört auch die Kontrolle und Wartung von raumlufttechnischen Anlagen. Zur Aufrechterhaltung der energetischen Qualität fordert die Verordnung dass: Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Diese Forderung betrifft auch alle Arten von raumlufttechnischen Anlagen. Die Anforderungen der EnEV 2014 beziehen sich jedoch lediglich auf die Prüfung der Energieeffizienz. Hygienische Anforderungen bleiben hiervon unberührt. Achtung: Raumlufttechnische Anlagen müssen jedoch dermaßen betrieben werden, dass eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen ist. Dies schließt auch eine regelmäßige Reinigung ein. Die Pflicht zur energetischen Inspektion betrifft nur Klimaanlagen mit einer Kühlleistung von mindestens 12 Kilowatt (kw). Handelt es sich um eine Lüftungsanlage ohne Kühlfunktion, ist eine energetische Inspektion nicht erforderlich. Praxishilfen Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.v. (BTGA) bietet Seminare und Workshops für Fachleute an, die sich für die Inspektion von Klimaanlagen spezialisieren wollen. Internet:

29 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Heizkessel reparieren - Seite 1 von Heiztechnik: Heizkessel aus dem Jahr 1997 teilweise oder ganz erneuern Bestand Technik Michael Brieden Segler, Geschäftsführer des e&u energiebüros in Bielefeld, antwortet auf Fragen von Auftraggebern Foto: Jan Jansen - Fotolia.com Frage Im Praxisbeispiel handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus Baujahr 1997, das mit einem Gas-Heizkessel ausgestattet ist. Der Hersteller des Gaskessels existiert nicht mehr und es finden sich auch keine Ersatzteile dafür. Was muss man beachten, wenn der komplette Heizkessel ausgetauscht wird? Sind dabei weitergehende Energieeinsparmaßnahmen erforderlich? Eine Alternative wäre eine Teilreparatur nur für eine neue Steuerung. Welche Maßnahmen wären gegebenenfalls in diesem Fall erforderlich? Antwort Beim Tausch des Heizkessels muss man die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) 13 (Inbetriebnahme von Heizkesseln) beachten. Wenn das Gebäude beispielsweise in Baden-Württemberg steht, müssen die Eigentümer im Falle eines Heizkessel-Austuschs zusätzlich auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG erfüllen. Dieses besagt, dass sie einen Teil der benötigten Wärme über erneuerbare Energiequellen decken, oder alternativ, anerkannte Ersatzmaßnahmen durchführen müssen. Bei einer Erstinbetriebnahme des Heizkessels im Jahr 1997 sollten sofern die Anlage ordnungsgemäß installiert wurde alle übrigen Anforderungen der EnEV 2014 bezüglich der Regelung bereits erfüllt worden sein. Neue Anforderungen gibt es lediglich in Bezug auf Heizungspumpen. Hier empfiehlt es sich, eine Hocheffizienzpumpe einzubauen, weil die Stromeinsparung erheblich sein kann. Zu empfehlen ist zudem durch Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, auch wenn dieser von der EnEV nicht gefordert wird. Eingehalten müssen zusätzlich die Anforderungen der Öko- Design-Richtlinie in Bezug auf die energetische Qualität des Heizkessels, die 2015 in Kraft getreten ist.

30 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Klimaanlagen kurz genutzt - Seite 1 von Bestand Technik Inspektionspflicht auch für Klimaanlagen die nur sehr kurzzeitig genutzt werden? Michael Brieden Segler, Geschäftsführer des e&u energiebüros in Bielefeld, antwortet auf Fragen von Auftraggebern Foto: Frank F. Haub - Fotolia.com Frage Es handelt sich in diesem Praxis um ein Bestandsgebäude mit einer Klimaanlage. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verpflichtet die Betreiber von bestimmten Klimaanlagen nach einem vorgegebenen Zeitplan inspizieren zu lassen. Allerdings läuft die Klimaanlage in unserem Praxisbeispiel jährlich jeweils nur vier Wochen lang im Sommer. Betrachtet man die Restlaufzeit der Anlage und ihren voraussichtlichen Energie-Verbrauch in dieser Zeitspanne, würden die Inspektionskosten die zu erwarteten künftigen Energiekosten übersteigen. Kann der Betreiber sich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot berufen und diese Klimaanlage von der Inspektionspflicht nach EnEV befreien lassen? Antwort Bei der Forderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bezüglich der Inspektion von bestimmten Klimaanlagen enthält die Verordnung keine jährlichen Mindestlaufzeiten der Anlage, ab der diese Pflicht greift. Daher muss die Inspektion stets durchgeführt werden, sofern die Anlage eine Kühlleistung von mindestens 12 Kilowatt (kw) aufweist. Ausnahmen sind nicht möglich. Hintergrund dieser Regelung ist, dass individuelle Nutzungsgewohnheiten sich jederzeit ändern können. Zudem kann eine Laufzeit von vier Wochen im Sommer einen hohen Strombedarf für Kühlung erfordern. Die Inspektion ist daher durchzuführen. Praxishilfen Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.v. (BTGA) bietet Seminare und Workshops für Fachleute an, die sich für die Inspektion von Klimaanlagen spezialisieren wollen. Internet:

31 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Anlagentechnik im Bestand erneuern - Seite 1 von Bestand Technik Fußbodenheizung im Wohnbestand mit Volumenmesser ausstatten Michael Brieden Segler, Geschäftsführer des e&u energiebüros in Bielefeld, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Foto: Kara - Fotolia.com Frage In einem bestehenden Mehrfamilienhaus Baujahr 1986 wurde die Fußbodenheizung mit Volumenmesser für die gesamten Wohnungen ausgestattet. Di einzelne Räume kann man weder regeln noch messen, sondern nur per Stellrad ein- oder ausschalten. Es gibt kein Thermostat. Die Heizkosten für eine Wohnung sind um ein Vielfaches angestiegen. Es stellt sich die Frage, ob die durchgeführte Installation zulässig ist. Antwort Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert, dass neu installierte heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger (also auch die oben genannte Fußbodenheizungen) in Räumen über 6 Quadratmeter (m²) Nutzfläche mit automatischen Regeleinrichtungen ausgestattet werden. Allerdings besteht für alte Fußbodenheizungen keine Nachrüstpflicht. Die im vorliegenden Praxisbeispiel installierte Regelungstechnik ist zwar nach EnEV in der Altanlage zulässig; allerdings könnten sich privatrechtliche Schadensersatzansprüche ergeben, wenn durch eine veraltete Technik erheblich überhöhte Energiekosten auftreten. Es empfiehlt sich, diesbezüglich mit dem örtliche Mieterverein oder einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

32 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Rohrleitungsdämmung gegen Außenluft - Seite 1 von Rohrleitung gegen Außenluft dämmen Bestand Technik Michael Brieden Segler, Geschäftsführer des e&u energiebüros in Bielefeld, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Foto: photocrew - Fotolia.com Frage In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Gebäude aus Naturstein. Im unbeheizten Erdgeschoss (EG) befinden sich ein Festbrennstoffkessel und die Warmwasser- Verteilungsleitungen für das beheizte Obergeschoss (OG). Eine Öffnung (30 mal 30 Zentimeter (cm) groß) in einer Außentür sorgt für die erforderliche Verbrennungsluft. Zählt das Erdgeschoss aufgrund der Öffnung als Außenluft- Bereich und müssen deshalb die Rohrleitungen in diesem Geschoss gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit doppelter-dämmdicke ausgestattet werden? Antwort Der Aufstellungsort im Erdgeschoss (EG) gilt unter diesen Umständen als unbeheizter Raum. Allerdings dürfte die Temperatur in diesem EG auch durchgängig sehr niedrig sein, so dass eine doppelte Dämmdicke - unbeschadet, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist - unbedingt zu empfehlen ist. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

33 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Etagenheizung in BW erneuern - Seite 1 von Etagenheizung im Mehrfamilienhaus in Baden-Württemberg erneuern Bestand Technik Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Foto: karepa - Fotolia.com Frage Es handelt sich bei diesem Praxisbeispiel um einen Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen auf drei Etagen. Jedes Geschoss hat eine zentrale Heizung mit Gasbrennwertkessel. Nun wird das Heizgerät auf einer Etage erneuert. Greifen in diesem Fall das Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG BW) und die damit verbundenen Pflichten erneuerbare Energien zu nutzen? Antwort Das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden- Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG) Vom 17. März 2015 ist gebäudebezogen. Im 4 (Nutzungspflicht) heißt es im ersten Absatz: Beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizanlage sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der versorgten Gebäude verpflichtet, mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken oder den Wärmeenergiebedarf um mindestens 15 Prozent zu reduzieren. Weil das EWärmeG gebäudebezogen zu verstehen und anzuwenden ist, fallen Wohnungsheizungen nicht darunter. Eine Etagenheizung ist vom EWärmeG ausgenommen. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

34 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Energieausweis im Bestand Seite 1 von Energieausweis für Vermietung einer Dachwohnung im Bestand Energie- Ausweis Energieausweis ausstellen lassen und Energie-Kennwerte in kommerziellen Anzeigen mit veröffentlichen Collage Melita Tuschinski Tuschinski.de, Foto: DiMmEr - Fotolia.com Praxisbeispiel Es handelt sich um zwei Wohnhäuser im Bestand. Das eine wird von der Eigentümerin selbst genutzt und sie möchte die Einliegerwohnung vermieten. Im anderen Haus mit ausgebautem Dachstudio sind zwei Wohnungen vermietet. Soweit liegen keine Energieausweise vor. Für die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen glaubt die Eigentümerin, dass eine Übergangsfrist bis Mai 2015 gilt. Doch nun hat sie erfahren, dass Abmahnbüros Strafgelder verlangen, wenn die Angaben nicht veröffentlicht sind. Fragen Muss ein Energieausweis ausgestellt werden? Kann sie sich auf die gesetzliche Übergangsfrist zur Veröffentlichung der Energiekennwerte bis Mai 2015 verlassen? Antwort Wenn die Einliegerwohnung im ersten Haus vermietet werden soll, sollte die Eigentümerin rechtzeitig einen Energieausweis bestellen. Spätestens bei der Berichtigung muss sie laut neuer EnEV 2014, 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 2 - ihren potenziellen Neumietern einen gültigen Energieausweis vorlegen. Nachdem sie den Mietvertrag abgeschlossen haben übergibt sie neuen Mietern den Energieausweis entweder als Original-Dokument oder als Kopie. Im EnEV-online Dienstleister Verzeichnis finden sich Kontakte zu ausstellungsberechtigten Fachleuten, geordnet nach Postleitzahlen. Wenn eine Anzeige in einem kommerziellen Medium geschaltet wird, in einer Zeitung, Immobilien-Portal, usw., muss sie dabei laut EnEV 2014, 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) auch bestimmte Energiekennwerte mit angeben, wenn zu dem Zeitpunkt bereits den Energieausweis vorliegt. Diese Pflicht gilt seit dem 1. Mai Ein Jahr später tritt nur die Ordnungswidrigkeit laut EnEV 2014, 27 (Ordnungswidrigkeiten) Absatz 2, Nummer 6 - in Verbindung mit dieser neuen Pflicht in Kraft. Es gibt keine gesetzliche Übergangsfrist für die Anzeigen-Pflicht! Für das zweite, vermiete Haus, benötigt die Eigentümerin keinen Energieausweis es sei denn, sie saniert das Haus energetisch und der planende Fachmann führt die EnEV-Nachweise anhand EnEV (2) EnEV a 27 (2) 6. 16

35 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Energieausweis im Bestand Seite 2 von 2 des gesamten, sanierten Gebäudes durch. Dann muss sie laut EnEV 2014, 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 1 auch einen Energie- Bedarfsausweis ausstellen. 9 (1) 16 (1) Praxishilfen EnEV Energieausweis: Ordnungswidrigkeiten Wie viel Bußgeld droht bei Vergehen? Überblick: Vergehen, Betroffene und Bußgelder

36 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Aushang Energieausweis im Bestand - Seite 1 von Aushangs-Pflicht nach EnEV 2014 für Energieausweise im Nichtwohnbestand Energieausweis Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Grafik: Aushang-Energieausweis nach EnEV 2014, Anlage 8 Frage In diesem Praxisbeispiel handelt es sich von den Gebäuden eines Immobilienfonds. Diese sind an Gesundheits-, Pflegeund Supermarktbetreiber vermietet. Die Nutzflächen dieser Bauten übersteigen jeweils 500 Quadratmeter (m²). Es stellt sich die Frage, ob für sie Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) benötigt werden. Antwort Nach der EnEV 2014 müssen nun auch vielbesuchte privatwirtschaftlich genutzte Gebäude - wie Kinos, Banken, Theater usw. - einen Energieausweis für das Publikum gut sichtbar aushängen, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind: In dem Gebäude befinden sich über 500 Quadratmeter (m²) Nutzflächen mit starkem Publikumsverkehr. Für das Gebäude liegt ein Energieausweis vor. Wenn soweit noch kein Energieausweis ausgestellt wurde, greift die Aushangpflicht, sobald ein Ausweis erstellt wird. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

37 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Energieausweis Haus Baujahr Seite 1 von Energieausweis-Pflicht für Einfamilienhaus Baujahr Energieausweis Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, antwortet auf Fragen zu Praxisbeispielen Grafik: Muster Energieausweis Wohngebäude, EnEV 2015, Anlage 6 Frage Ein kleines Einfamilienhaus Baujahr 1934 soll verkauft werden. Es erstreckt sich über zwei Stockwerke und hat ein nicht ausgebautes Dach. Im Jahr 1974 wurden die Fenster erneuert, eine Gasheizung wurde eingebaut und die Innenräume modernisiert. Es stellt sich die Frage ob in diesem Fall ein Energieausweis benötigt wird und ob er gegebenenfalls als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden darf. Antwort Bei Verkauf wird ein Energieausweis benötigt Im Bestand benötigen Eigentümer einen Energieausweis anlässlich des Verkaufs: eines Grundstücks, auf dem ein Gebäude steht, eines grundstücksgleichen Rechts an einem bebauten Grundstück, einer Wohnung in einem Gebäude, eines Teileigentums in einem Gebäude, eines gesamten Gebäudes. Nur wenn das Gebäude unter den Denkmalschutz fällt, ist der Verkäufer von der Denkmalpflicht nach EnEV befreit. Verkäufer müssen ihren potenziellen Käufern den Energieausweis spätestens dann vorlegen, wenn Letztere das Gebäude besichtigen. Wenn keine Besichtigung stattfindet, müssen sie den Energieausweis spätestens dann vorlegen, wenn die potenziellen Käufer ihn verlangen. Nachdem sie den Kaufvertrag abgeschlossen haben, übergeben Verkäufer den neuen Eigentümern unverzüglich danach einen Energieausweis des Gebäudes - entweder als Original-Dokument oder als Kopie.

38 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Energieausweis Haus Baujahr Seite 2 von 2 Bedarfs-oder Verbrauchs-Energieausweis ausstellen lassen? Eigentümer von älteren, kleinen Wohnhäusern mit höchstens vier Wohnungen, dürfen seit dem 1. Oktober 2008 jeweils nur einen Bedarfs-Energieausweise ausstellen lassen. Dies gilt, wenn das Wohngebäude folgende Bedingungen alle erfüllt: Der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt. Als das Haus erbaut wurde, erfüllte es die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977) nicht. Das Haus wurde auch seither nicht mindestens auf den energetischen Standard der WSchVO 1977 saniert. Diese Voraussetzungen dürften auf das vorliegende Praxisbeispiel zutreffen. Demnach dürfte man nur einen Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausstellen. Der Aussteller des Energieausweises kann in diesen Fällen für den Bedarfsausweis auch auf die Vereinfachungshilfen zugreifen, welche die Bundesministerien für die Datenerhebung veröffentlicht haben. Der Gebäudeeigentümer kann die Daten auch selbst zur Verfügung stellen. Allerdings darf der Aussteller sie nicht verwenden, wenn er an deren Richtigkeit zweifelt. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

39 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Fehlerhafter Energieausweis im Wohnbestand - Seite 1 von Fehlerhafter Energieausweis für Wohnhaus nach erstem Winter festgestellt Energieausweis Rechtsanwalt Dominik Krause aus Bremen, antwortet kurz und bündig auf Fragen zu Praxisbeispielen Collage: M. Tuschinski, Grafik: EnEV 2014, bundesgesetzblatt.de Foto: Vladislav Gajic Fotolia.com Frage Wer ist verantwortlich, wenn bei einem gekauften Wohnhaus mit Verbrauchs-Energieausweis mit sehr niedrigem Verbrauch nach dem ersten Winter festgestellt wird, dass der Ausweis grob falsch ausgestellt wurde. Der Kaufvertrag umfasst allerdings auch eine Ausschlussklausel. Der Verkäufer hatte Makler für die Ausstellung des Ausweises beauftragt. Wer kommt für den Schaden auf? Was können die neuen Eigentümer in dieser Sache unternehmen? Antwort Der Energieausweis ist fehlerhaft erstellt. Hierfür ist grundsätzlich der Verkäufer zuständig, der nach aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 2 einen (korrekten) Energieausweis vorzulegen und zu übergeben hat. Es wäre daher wohl auch möglich, den Verkäufer auf Ersatz der Kosten für die Neuerstellung des Ausweises in Anspruch zu nehmen. Ob darüber hinaus auch weitere Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen, ist eher zweifelhaft. Eine bestimmte Beschaffenheit wird mit dem Vorlegen und Übergeben des Energieausweises regelmäßig nicht zugesichert. Es sei denn, im Kaufvertrag wäre etwas anderes vereinbart. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

40 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Verzicht auf Energieausweis bei Haus-Verkauf - Seite 1 von Einvernehmlicher Verzicht auf Energieausweis bei Haus-Verkauf Energieausweis Rechtsanwalt Dominik Krause aus Bremen, antwortet kurz und bündig auf Fragen zu Praxisbeispielen Collage: M. Tuschinski, Grafik: EnEV 2014, bundesgesetzblatt.de Foto: Vladislav Gajic Fotolia.com Fragen In diesem Praxisbeispiel soll eine Doppelhaushälfte Baujahr 1995 an den derzeitigen Mieter verkauft werden, ohne einen Makler einzuschalten. Ein Energieausweis wurde soweit nicht ausgestellt. Wird der Notar nach einem Energieausweis fragen bzw. dessen Vorlage fordern? Können Käufer und Verkäufer im gegenseitigen Einvernehmen auf den Ausweis verzichten? Antwort Der Notar wird grundsätzlich zumindest darauf hinweisen, dass die Pflicht besteht, einen Energieausweis vorzulegen bzw. zu übergeben vergleiche dazu aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 2 Satz 3: Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben. Auf die Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises kann man grundsätzlich nicht wirksam verzichten! Gleichwohl kann man im Kaufvertrag einen Verzicht mit aufnehmen, der zumindest ausschließen dürfte, dass der Käufer später den Verkäufer in Anspruch nehmen kann. Wird der Energieausweis nicht vorgelegt und / oder übergeben, droht dem Verkäufer ein Bußgeld vergleiche dazu EnEV (Ordnungswidrigkeiten), Absatz 2 Nummer 5: Ordnungswidrig im Sinne des 8 Absatz 1 Nummer 2 des Energieeinsparungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen 16 Absatz 2 Satz 3, auch in Verbindung mit Satz 4, einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergibt,.... Wenn die zuständige Behörde überhaupt Kenntnis von dem Verkauf erhält, werden bei der Bemessung des Bußgeldes aber wohl auch der Verzicht und die mangelnde Relevanz des Energieausweises für die Entscheidungsfindung des Käufers berücksichtigt.

41 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Energieausweis bei Verkauf von Abrissgebäuden - Seite 1 von Energieausweis bei Verkauf von Abrissgebäuden Energieausweis Rechtsanwalt Dominik Krause aus Bremen, antwortet kurz und bündig auf Fragen zu Praxisbeispielen Collage: M. Tuschinski, Grafik: EnEV 2014, bundesgesetzblatt.de Foto: Vladislav Gajic Fotolia.com Frage Immobilien-Makler vermitteln häufig auch alte Gebäude, bei denen es bereits im Voraus klar ist, dass sie abgerissen werden und möglicherweise ein neues Gebäude errichtet werden soll (Abriss-Gebäude). Gilt die Pflicht einen Energieausweis auszustellen, potenziellen Käufern vorzulegen sowie nach Abschluss des Vertrages zu überreichen auch in diesen Fällen? Antwort Nach der Begründung der Bundessregierung zum Erlass der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vergleiche dazu die Bundestags-Drucksache (BT-Drs.) 282/07, Seite sollen solche Fälle von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises ausgenommen sein: Wird ein Gebäude im Hinblick auf einen bevorstehenden Abriss veräußert, wäre es offensichtlich zweckwidrig, einen Energieausweis zu verlangen. Dazu bedarf es keiner ausdrücklichen Regelung. Das Gleiche gilt für Rechtsgeschäfte, bei denen nur formal ein anderer Eigentümer eintritt, bei materieller Betrachtung aber kein Verkehrsgeschäft stattfindet (z. B. Ausgliederung der Liegenschaften eines Unternehmens in eine konzerneigene Liegenschaftsgesellschaft). Dies dürfte aber nur für eindeutige Fälle gelten. Praxishilfen EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011: Verordnungs- und Gesetzes-Text für jedermann klar und verständlich erklärt - Buch als Druckwerk oder E-Book verfügbar. Melita Tuschinski: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden. EnEV EnEV ab EEWärmeG 2011, Teil 1: Kurzinfo für die Praxis, Mai 2016, DIN A4, 250 Seiten, Verlag BoD-Books on Demand, Norderstedt, Ringbuch ISBN Info zum Buch / E-Book sowie zu den Bestell-Möglichkeiten

42 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Energieausweis Bestand - Seite 1 von Fehlerhafter Energieausweis bei der Besichtigung eines Hauses vorgelegt Potentiellen Käufern einer Doppelhaushälfte im Bestand wird ein Energieausweis mit falschen Angaben vorgelegt Praxis- Vollzug Collage Melita Tuschinski, Grafik Energieausweis: EnEV 2014, Anlage 6 Praxisbeispiel Bei der Besichtigung einer Doppelhaushälfte (DHH) im Bestand wurde den potenziellen Käufern ein mutmaßlich unkorrekter Energieausweis vorgelegt. Auch das eingetragene Baujahr war im Energieausweis um einige Jahre vorverlegt worden. Laut Aussteller des Ausweises, sei der verbrauchsbasierte Energieausweis für beide Doppelhaushälften gleich. Fragen Stimmt es, dass die Energieausweise für zwei Doppelhaushälften gleich sind? Ist es zulässig, dass im Energieausweis ein falsches Baujahr eingetragen wird? Wie kommt der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten in diesem Praxisbeispiel zum Tragen? Wer straft solche ordnungswidrige Handlungen ab? Antwort Für Doppelhaushälften werden jeweils gesonderte Energieausweise ausgestellt. Dazu gibt es auch eine amtliche EnEV-Auslegung, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) am 28. Januar 2015 veröffentlicht hat (20. Staffel, Auslegung Nr. 1, Diese Auslegungen sind zwar nicht rechtsverbindliche, doch die Bauämter orientieren sich erfahrungsgemäß daran. In der für dieses Praxisbeispiel relevanten Auslegung heißt es: Eine Gebäudereihe wie eine Reihenhauszeile mit mehreren Häusern besteht aus mehreren Gebäuden. Baugleichheit, die bei Reihenhäusern sicher nicht selbstverständlich ist, würde, selbst wenn sie vorläge, aus mehreren Gebäuden noch nicht ein Gebäude machen Vergleichbares gilt für zwei Doppelhaushälften, selbst wenn sie eine gemeinsame Heizungsanlage aufweisen sollten. Der Energieausweis ist für jede Doppelhaushälfte gesondert auszustellen. Zu berücksichtigen ist, dass sowohl Reihenhäuser als auch Doppelhaushälften häufig nicht baugleich sind und auch nicht den gleichen Modernisierungszustand aufweisen. Letzterem kommt auch mit Blick auf die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis besondere Bedeutung zu, da diese Emp- EnEV EnEV 2014 Anlage 1, 2.6

43 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten für Auftraggeber Energieausweis Bestand - Seite 2 von 2 fehlungen dem etwaigen Modernisierungsbedarf des jeweiligen Gebäudes Rechnung tragen müssen. EnEV EnEV (2) EnEG (1) 2. Dass im Energieausweis das korrekte Baujahr angegeben sein muss, versteht sich von selbst. Verkäufer, die den Energieausweis im Bestand nicht wie gefordert vorlegen riskieren eine Geldbuße bis zu Euro. So auch der Aussteller, der bereitgestellte Daten für den Energieausweis verwendet, obwohl sie nicht richtig sind. In EnEV-online finden Sie eine Übersicht der zuständigen Behörden, wo Sie eine Anzeige erstatten können. Praxishilfen EnEV Energieausweis: Ordnungswidrigkeiten Überblick: Vergehen, Betroffene und Bußgelder Überblick: Zuständige Behörden in den Ländern

44 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten und Infos für Auftraggeber 3.01 Neu von Viessmann: heizung.de - Seite 1 von Wertvolle Tipps zum Heizungskauf auf heizung.de 3. Infos von unseren Info-Partnern Viessmann startet neues Verbraucherportal für Bauherren und Modernisierer Bild: Viessmann heizung.de Kurzinfo Mit heizung.de startet Viessmann sein erstes Informations- und Ratgeberportal für Verbraucher mit nützlichen Expertentipps zur Heizung, Förderung und Finanzierung. Informationen, Expertentipps Bauherren und Immobilieneigentümer finden auf heizung.de Antworten auf wichtige Fragen, Übersichten zu den unterschiedlichen Heizsystemen und erfahren zudem wichtige Neuigkeiten aus dem Heizungs- und Energiebereich. Darüber hinaus berichten die Autoren in ihren Beiträgen über innovative Themen wie Smart Home und die intelligente Anbindung der Heizungsanlage an das Internet. In den Ratgebersparten geben die Heizungsexperten nützliche Tipps zum richtigen Heizen, Energiesparen und Heizkosten senken. Zudem erwarten die Online-Leser praktische Hilfestellungen und Anleitungen für Bereiche wie die Heizungsentlüftung. Das Heizungslexikon erklärt wichtige Begriffe aus der Welt der Heizungen auf einfache und verständliche Weise. Verbraucher, die eine Heizungsmodernisierung oder einen Neubau planen, erhalten Schritt für Schritt praktische Hilfestellung von der Planung bis hin zu staatlicher Förderung und Finanzierung, inklusive einem Finanzierungsrechner. Ein kostenloser Energie-Spar-Check und Pro- und Contra-Listen können ihnen bei der Entscheidung für die richtige Heizung weiterhelfen. Neben hochwertigen Informationen unterstützt heizung.de Verbraucher dabei, in wenigen Schritten einen geprüften, regionalen Heizungsinstallateur für das geplante Projekt zu finden. Desktop Tablett Smartphone Das Portal heizung.de ist ein interaktives, responsives (Englisch für reagierendes ) Webangebot. Das bedeutet, dass sich die Darstellung der Webseiten dem jeweils benutzten Endgerät - Desktop, Tablet und Smartphone anpasst. So können Interessierte auch unterwegs alle Informationen gut lesen.

45 M. Tuschinski: EnEV-Praxis Antworten und Infos für Auftraggeber 3.01 Neu von Viessmann: heizung.de - Seite 2 von 2 Bild 2: Die neue Website heizung.de informiert Bauherren und Immobilienbesitzer rund um die Themen Heizung, Förderung und Finanzierung. Foto: heizung.de Quelle: Presseinfo der Viessmann Werke GmbH & Co. KG. Kontakt Viessmann Werke GmbH & Co. KG Viessmannstr. 1, D Allendorf (Eder) Telefon: + 49 (0) Telefax: + 49 (0) info@heizung.de Internet:

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