Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Pilzen und Pilzerzeugnissen im Untersuchungsjahr 2009

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1 Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Pilzen und Pilzerzeugnissen im Untersuchungsjahr 2009 Hintergrund der Untersuchungen Wildpilze wie Steinpilze und Pfifferlinge, die wild wachsen und nicht angezüchtet werden können, werden saisonal angeboten und haben im Spätsommer und Herbst Hoch-Zeit auf Märkten und im Einzelhandel. Auch Pilzerzeugnisse wie getrocknete Steinpilze sind aufgrund ihres intensiven Aromas äußerst beliebt und werden zur Verfeinerung und Zubereitung in Speisen (z.b. Steinpilz-Suppe, Steinpilz-Risotto) häufig verwendet. Gerade bei Wildpilzen wird der Verbraucher keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln erwarten. Aufgrund von Befunden von DEET in Pfifferlingen [1] und Nikotin in Steinpilzen [2], [3] sowie festgestellter Höchstmengenüberschreitungen bei Zuchtpilzen [4] in den vergangenen Jahren wurden auch in diesem Jahr Pilze auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Rückstandssituation sollte sowohl für Zuchtpilze als auch für Wildpilze geprüft werden. Der folgende Beitrag berichtet über unsere Untersuchungsergebnisse. Zusammenfassung Im Untersuchungsjahr 2009 wurden insgesamt 55 Pilze und Pilzerzeugnisse untersucht. Es handelte sich um 19 Zuchtchampignons, 14 Pfifferlinge (davon 1 Probe in getrockneter Form), 18 Steinpilze (davon 16 in getrockneter Form) sowie 3 getrocknete Mu-Err-Pilze und ein getrockneter Pilz (Pilzart unbekannt). 84 % (46 ) der untersuchten wiesen Pestizidrückstände auf, wobei in 45 % der Pilzproben (25 von 55 ) mehrere Wirkstoffe pro Probe nachweisbar waren.

2 Höchstmengenüberschreitungen wurden bei 23 (42 %) festgestellt. Insgesamt wurden 30 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen, wobei die Pilzproben im Mittel 2,3 Wirkstoffe pro Probe enthielten. Keine der untersuchten Pilzproben war als gesundheitlich bedenklich einzustufen. Allerdings überschritten 9 getrocknete Steinpilze (56 %) die von der EFSA (European Food Safety Authority) für getrocknete Wildpilze vorgeschlagene, vorübergehende Höchstmenge für Nikotin von 1,17 mg/kg. Fünf getrocknete Steinpilze überschritten noch den auf dieser Risikobewertung der EFSA basierenden, von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen tolerierbaren Höchstwert für Nikotin von 2,3 mg/kg. Die festgestellte Rückstandssituation fiel je nach Pilzart jedoch ganz unterschiedlich aus (Tabelle 1). Während die Untersuchungsergebnisse für Zuchtchampignons erfreulich ausfielen, wiesen getrocknete Pilze eine sehr hohe Beanstandungsquote (86 %) auf. Die festgestellte Rückstandsproblematik bei getrockneten Pilzen ist für den Verbraucher äußerst unbefriedigend und erfordert eine rasche Ursachenklärung sowie Maßnahmen auf europäischer Ebene, damit nur einwandfreie Ware in den Verkehr gelangt. Aufgrund dieser schlechten Bilanz werden die Untersuchungen im kommenden Jahr fortgesetzt. Tabelle 1: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Pilzen Pilzart Anzahl mit Rückständen mit Mehrfachrückständen über der HM*) Champignon (63 %) 6 (32 %) 1 (5 %) Pfifferling (71 %) 4 (29 %) 4 (29%) Steinpilz (100 %) 13 (72 %) 16 (89 %) Mu-Err 3 3 **) 1 **) 1 **) unbekannt 1 1 **) 1 **) 1 **) Summe (84 %) 25 (45 %) 23 (42 %) *) HM: Höchstmenge;**) Anzahl für prozentuale Auswertung zu gering Ausführliche Darstellung der Ergebnisse Zuchtchampignons In 12 von 19 (63 %) untersuchten Zuchtchampignons konnten Pestizidrückstände (Gehalte an Chlormequat und Mepiquat < 0,01 mg/kg wurden ausgenommen) nachgewiesen werden. 1 Probe polnischer Herkunft wurde aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung für

3 den Wirkstoff Diazinon (Insektizid, Akarizid) beanstandet. Alle anderen Pilzproben waren ohne Beanstandung. 32 % (6 von 19 ) der untersuchten Pilzproben wiesen mehrere Wirkstoffe pro Probe auf, wobei die Pilzproben im Mittel 1,2 Wirkstoffe je Probe enthielten. Insgesamt wurden 8 verschiedene Pestizidwirkstoffe nachgewiesen, wobei die ermittelten Rückstandsgehalte häufig im Spurenbereich lagen, 43 % der Gehalte lagen unterhalb von 0,01 mg/kg. Neben Wachstumsregulatoren wurden Wirkstoffe, die zu der Gruppe der Insektizide (gegen Insekten), Akarizide (gegen Milben) und Fungizide (gegen Pilze) zählen, nachgewiesen. Deren Einsatz kann in der Pilzzucht (neben Hygienemaßnahmen) insofern erforderlich sein, da die im Anbau verwendeten Substrate (oder auch Deckerden) für viele Konkurrenten und Schädlinge (verschiedene Insekten und Mücken, Milben, mycelfressende Nematoden und Schadpilze) als gutes Nährmedium dienen und somit zu Ertragsausfällen führen können. Die Wachstumsregulatoren Chlormequat und/oder Mepiquat waren in allen (eine Probe ausgenommen) nachzuweisen, in 11 lagen die Gehalte jedoch unterhalb von 0,01 mg/kg und wurden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Rückstände von Chlormequat und Mepiquat sind mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Verwendung von Stroh als Substrat bei der Pilzzucht zurückzuführen; im konventionellen Getreideanbau werden diese Wachstumsregulatoren häufig als Halmverkürzer eingesetzt und können über das Stroh in die Zuchtpilze gelangen. Tabelle 2: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Champignons Herkunftsland Anzahl mit Rückständen*) > HM**) nachgewiesene Wirkstoffe* ) *** ) Gehalt min.- max. [mg/kg] Deutschland Carbendazim (1 ) 0,004 Chlormequat (1x) 0,02 Mepiquat (3x) 0,014-0,043 Prochloraz (1x) 0,002 Niederlande Chlormequat (1 ) Prochloraz (3x) Teflubenzuron (1x) 0,014 0,003-0,017 0,001 Polen Carbendazim (1 ) 0,019 Chlormequat (2 ) 0,01-0,013 Deltamethrin (1x) 0,00 Diazinon (1x) 0,032 Endosulfan (1x) 0,004

4 Tabelle 2: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Champignons Herkunftsland Anzahl mit Rückständen*) > HM**) nachgewiesene Wirkstoffe* ) *** ) Gehalt min.- max. [mg/kg] Prochloraz (3x) 0,003-0,017 unbekannt Chlormequat (1x) Prochloraz (2x) 0,046 0,009-0,012 Summe (63 %) 1 (5 %) *) Rückstände an Chlormequat sowie Mepiquat unterhalb von 0,01 mg/kg wurden nicht berücksichtigt; **) HM: Höchstmenge; *** )Akarizid/Insektizid: Diazinon; Fungizide: Carbendazim, Prochloraz; Insektizide: Deltamethrin, Endosulfan, Teflubenzuron; Wachstumsregulatoren: Chlormequat, Mepiquat Pfifferlinge Neben dem Steinpilz dürfte der Pfifferling (Cantharellus cibarius) einer der bekanntesten und am meisten gesammelten Speisepilze sein. Pfifferlinge können nicht angezüchtet werden, sondern wachsen wild von Juni bis Oktober in Laub- und Nadelwäldern. Die im Handel angebotenen Pfifferlinge stammen ausschließlich aus Importen, da die seltenen Wildpilze in Deutschland unter Artenschutz stehen und somit nur für den privaten Bedarf gesammelt werden dürfen. Hauptlieferländer für Pfifferlinge sind Weißrussland, Polen und Litauen. In 12 von 14 (86 %) untersuchten Pfifferlinge (davon ein Pilzerzeugnis, getrocknet) konnten Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden. 2 (Bulgarien, Russland) erwiesen sich als rückstandsfrei. Vier (3 aus Russland, eine Probe aus Litauen) wurden aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung für den Wirkstoff DEET beanstandet, hierbei war die allgemeinen Höchstmenge von 0,01 mg/kg überschritten, der höchste festgestellte Gehalt an DEET lag bei 0,11 mg/kg. Insgesamt wurden 5 verschiedene Pestizidwirkstoffe nachgewiesen, wobei in 9 Rückstände an DEET (davon in 5 mit Gehalten < 0,01 mg/kg) festgestellt wurden. Die enthielten im Mittel 1,1 Wirkstoffe pro Probe, 75% der ermittelten Rückstandsgehalte lagen unterhalb von 0,01 mg/kg. Zur Frage der toxikologischen Bewertung von DEET-Gehalten in Pfifferlingen hat das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner Risikobewertung vom August 2009 [5] den Verzehr von Pfifferlingen mit Rückständen von bis zu 1 mg/kg Pilze alsgesundheitlich unbedenklich eingestuft. Bei allen untersuchten kann somit eine Gesundheitsgefährdung durch die in diesen festgestellten Gehalte an DEET ausgeschlossen werden.

5 Neben DEET wurden in vier geringe Gehalte an Dieldrin (Organochlorinsektizid), Chlorpyrifos (Insektizid), Diazinon (Insektizid/Akarizid) und Metolachlor (Herbizid) im Spurenbereich (< 0,01 mg/kg) nachgewiesen. Diese niederen Gehalte deuten auf eine Kontamination und keine Anwendung hin. Tabelle 3: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Pfifferlingen Herkunft Anzahl mit Rückständen > HM*) nachgewiesene Wirkstoffe Gehalt min.- max. [mg/kg ] Bulgarien Litauen DEET (2x) 0,005-0,11 Polen Dieldrin (1x) 0,004 Russland DEET (7x) Dieldrin (1x) Metolachlor (3x) Serbien 1 ** ) 1 - Chlorpyrifos (1x) Diazinon (1x) 0,001-0,092 0,002 0,002-0,004 0,008 0,008 Summe (86 %) 4 (29 %) *) HM: Höchstmenge;**) getrocknete Pfifferlinge Infokasten DEET (N,N-Diethyl-m-toluamid) DEET wird als Wirkstoff in Biozidprodukten eingesetzt und dient unter anderem zur Abwehr von Mücken und Zecken. Die Wirkung von DEET beruht nach bisherigen Erkenntnissen in der Blockierung des Duftrezeptors der Insekten, so dass die Erkennung des natürlichen Hautgeruchs gestört wird. Auf Schadorganismen wie z. B. Mücken wirkt die Substanz somit als sog. Repellent/Repellens (Insektenabwehrmittel). Die Anwendung erfolgt meist dermal in Form von Lotionen oder Sprays. Der biozide Wirkstoff DEET ist in der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 aufgeführt und wird im Verzeichnis der gemeldeten Biozid-Produkte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geführt [6]. Zahlreiche DEETenthaltende Biozidprodukte sind der Zulassungsstelle gemeldet und in Deutschland auf dem Markt.

6 Unklar ist bisher die Herkunft der in den Pfifferlingen festgestellten DEET-Belastung. Ob eine Kontamination durch die Anwendung eines Repellents bei Erntehelfern vorliegt (zum Schutz gegen Mücken und Zecken) oder eine unzulässige Behandlung mit DEET als Vorratsschutzmittel bzw. Nacherntebehandlungsmittel zur Abwehr von Insekten (und somit eines daraus resultierenden Madenbefalls) durchgeführt wurde, ist bislang ungeklärt. Bei den oberhalb von 0,01 mg/kg festgestellten Gehalten ist unseres Erachtens jedoch eher von einer Anwendung von DEET nach der Ernte auszugehen. Um die Ursache für die festgestellte Belastung zu klären, wurde seitens des Bundes die Europäische Kommission um Unterstützung gebeten. Steinpilze Als Steinpilze werden einige Pilzarten aus der Gattung der Dickröhrlinge (Boletus) bezeichnet. Der Steinpilz ist ein sehr geschätzter Speisepilz und zählt zu den Wildpilzen, die von Juli bis Oktober in Laub- und Nadelwäldern vorkommen. Alle Arten der Gattung Boletus stehen in Deutschland unter Naturschutz und dürfen nur in kleinen Mengen zum eigenen Bedarf gesammelt werden. Züchten lassen sie sich nicht. Hier verkaufte Ware wird importiert, wobei Frischware hauptsächlich aus osteuropäischen Ländern kommt. Das Gros der getrockneten Steinpilze stammt dagegen aus China. In allen 18 untersuchten Steinpilze (2 frische Steinpilze und 16 getrocknete Steinpilze) konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. 16 (89 %) wurden aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet. Hierbei war in allen beanstandeten die allgemeine Höchstmenge von 0,01 mg/kg für den Wirkstoff Nikotin überschritten. Daneben betrafen die Höchstmengenüberschreitungen die Wirkstoffe Cypermethrin, Permethrin, Propoxur und Tetramethrin sowie die Herbizide Clomazone und Fomesafen. 72 % der untersuchten (13 ) wiesen Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf (= Mehrfachrückstände). Insgesamt wurden 15 verschiedene Pestizidwirkstoffe (inkl. Piperonylbutoxid) nachgewiesen, wobei die Steinpilzproben im Mittel 4,5 Wirkstoffe pro Probe enthielten (Abbildung 1).

7 Abbildung 1: Stoffespektrum und Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Steinpilzen. Die Nikotingehalte in den getrockneten Steinpilzproben lagen zwischen 0,15 mg/kg und 8,2 mg/kg, im Mittel bei 2 mg/kg. Auch bei Berücksichtigung eines Trocknungsfaktors von 9 lagen die in den getrockneten festgestellten Rückstände an Nikotin bezogen auf frische Steinpilze über der nach der VO (EG) Nr. 396/2005 EU-weit gültigen allgemeinen Höchstmenge von 0,01 mg/kg für Nikotin in Steinpilzen und wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt. Auffällig ist, dass in allen untersuchten Steinpilzproben Nikotinrückstände nachgewiesen werden konnten und insbesondere getrocknete mit einer angegebenen Herkunft China oder unbekannt hohe Nikotinrückstände (0,65 bis 8,2 mg/kg) mit im Mittel 2,45 mg/kg enthielten. Niedrigere Gehalte wiesen dagegen Steinpilzproben aus Serbien (luftgetrocknete Steinpilze) und Italien auf (im Mittel 0,23 mg/kg). Tabelle 4: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Steinpilzen Getrocknete Steinpilze

8 Herkunft Anzahl mit Rückständen mit Mehrfachrückständen > HM *) Stoffe über der HM**) China Clomazone (1x) Cypermethrin (1x) Fomesafen (1x) Nikotin (7x) Permethrin (1x) Propoxur (2x) Tetramethrin (5x) Italien Nikotin (1x) Serbien Nikotin (2x) unbekannt Nikotin (6x) Permethrin (2x) Tetramethrin (6x) Propoxur (4x) Summe (100 %) 13 (81 %) 16 (100%) Frische Steinpilze Türkei unbekannt Summe 2 2 *) HM: Höchstmenge;**) bei den nachgewiesenen Pyrethroiden Cypermethrin, Permethrin und Tetramethrin sowie Propoxur (Insektizid, Carbamat) handelt es sich um typische Schädlingsbekämpfungsmittel, für die Beurteilung dieser Rückstandsgehalte wurde somit kein Verarbeitungsfaktor berücksichtigt Infokasten Nikotin Nikotin ist eine insektizid wirksame Substanz, wobei Anwendungen im Pflanzenschutz in Deutschland seit Beginn der 1980er Jahre nicht mehr zugelassen sind [7]. Der Wirkstoff wurde nicht in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen, alle bestehenden Anwendungen waren von den EU-Mitgliedstaaten bis zum zu widerrufen und müssen bis spätestens zum auslaufen [8]. Eine Anwendung von Nikotin in Drittländern ist jedoch nicht auszuschließen. Unabhängig vom Ursprung der Rückstande ist

9 jedoch die allgemeine Höchstmenge von 0,01 mg/kg gemäß VO (EG) 396/2005 für den Wirkstoff Nikotin maßgebend. Bisher ist die Ursache für die festgestellte Nikotinbelastung ungeklärt. Es ist unklar, ob es sich bei den Nikotinbefunden um Pflanzenschutzmittelrückstände aus einer Anwendung gegen Insektenbefall, um eine Kontamination oder bei geringen Gehalten um eine unvermeidliche Hintergrundbelastung handelt. Eine Kontamination könnte auf unsachgemäße Trocknungs- und Lagerungsprozesse (z.b. Kreuzkontamination durch eine Verwendung derselben Trocknungseinrichtung für Steinpilze und Tabakblätter, Abbrennen von Tabak zur Abwehr von Insekten während der Trocknung, Verbrennung von Beiprodukten aus der Tabakproduktion zur Trocknung) zurückzuführen sein. Zur Frage der gesundheitlichen Bewertung wurde vom BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) der einmalige Verzehr von getrockneten Steinpilzen mit einem Nikotingehalt von bis zu 6,1 mg/kg für erwachsene Verbraucher in Deutschland als gesundheitlich unbedenklich beurteilt, sofern eine Portionsgröße von 25 g bei einer Mahlzeit nicht überschritten wird [7]. Der in den höchste ermittelte Wert von 8,2 mg/kg liegt entsprechend dieser Bewertung gerade im Bereich der akuten oralen Aufnahmemenge, für die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Erwachsenen ausgeschlossen werden kann. Unabhängig von dieser Bewertung des einmaligen Verzehrs gelten jedoch für Rückstände, die im Rahmen einer Höchstmengenfestsetzung dauerhaft in Lebensmitteln gestattet werden können, deutlich strengere Anforderungen. Gerade auch hinsichtlich üblicher Verzehrsmengen sind kritische europäische Verbrauchergruppen (italienische Kinder und italienische Erwachsene) zu berücksichtigen. Im Mai 2009 wurde von der EFSA (European Food Safety Authority) eine Risikobewertung zum Vorkommen von Nikotin in Wildpilzen durchgeführt, auch mit dem Ziel, eine toxikologisch sichere, vorübergehende spezifische Höchstmenge abzuleiten [9]. Dabei wurde als höchster tolerierbarer Gehalt an Nikotin, bei dem die akute Referenzdosis (ARfD) nicht überschritten wird, eine vorübergehende Höchstmenge von 1,17 mg/kg für getrocknete Wildpilze vorgeschlagen. Darauf basierend wurden von der Europäischen Kommission Empfehlungen zum Risikomanagement von mit Nikotinrückständen belasteten frischen und getrockneten Wildpilzen in Form von Leitlinien herausgegeben. Dort wird für Nikotinrückstände in getrockneten Steinpilzen ein vorübergehend tolerierbarer Höchstwert von 2,3 mg/kg angegeben. Dieser Wert ist allerdings bisher nicht rechtsverbindlich. Die von der EFSA vorgeschlagene vorübergehende Höchstmenge wurde von 56 % (4 chinesische, 5 unbekannter Herkunft) der untersuchten getrockneten Steinpilzproben überschritten! Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene tolerierbare Höchstwert von 2,3 mg/kg wurde noch von 5 überschritten (3 chinesische, 2 unbekannter Herkunft).

10 Bei der durch die EFSA vorgenommenen Bewertung und Höchstmengenableitung bestehen jedoch noch gewisse Unsicherheiten, da noch weitere Daten für eine robuste Expositionsbewertung benötigt werden. Im Rahmen eines Monitoring-Programmes sollen hierzu Überwachungsdaten der Mitgliedstaaten und Lebensmittelunternehmer zur Rückstandssituation von Nikotin auf europäischer Ebene gesammelt werden, um rechtsverbindliche Höchstmengen für frische und getrocknete Wildpilze durch die Europäische Union in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festzusetzen. Infokasten Berücksichtigung von Verarbeitungsfaktoren Bei der rechtlichen Beurteilung festgestellter Rückstandsgehalte an Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in verarbeiteten Lebensmitteln ist gemäß den Vorgaben der VO (EG) Nr. 396/2005 die durch die Verarbeitung bewirkte Veränderung (z.b. Trocknung) der Pestizidrückstandsgehalte zu berücksichtigen. Handelt es sich nicht um frische, sondern um getrocknete Pilze, muss somit in der Regel ein Trocknungsfaktor (im vorliegenden Fall von 9) berücksichtigt werden. D.h. der in getrockneten Pilzen festgestellte Rückstandsgehalt wird bezogen auf frische Pilze zurückgerechnet und dieser theoretisch ermittelte Gehalt mit der für frische Pilze gültigen Rückstandshöchstmenge verglichen. Wird jedoch angenommen, dass eine Pflanzenschutzmittelanwendung bei den bereits verarbeiteten Lebensmitteln erfolgt ist (z.b. Anwendung typischer Vorratsschutzmittel bei bereits getrockneten Pilzen während Lagerung und Transport), so ist kein Verarbeitungsfaktor zu berücksichtigen. Sonstige getrocknete Pilze aus China Weiterhin wurden 3 Mu-Err-Pilze (auch als Judasohren, chinesische Morcheln, Black fungus oder Wolkenohrenpilze bezeichnet) sowie eine Probe unbekannter Pilzart auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Mu-Err-Pilze sind sowohl im europäischen Raum als auch in Asien beheimatet und wachsen in der freien Natur (unter anderem auf Birken, Holunderbäumen und Walnussbäumen), werden aber im allgemeinen als Zuchtpilze (vor allem in Asien) auf Holz kultiviert. Meist werden Mu-Err-Pilze in getrockneter Form im Handel angeboten. In allen konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden, im Mittel enthielten die untersuchten 2 Wirkstoffe pro Probe. Zwei wurden aufgrund der Überschreitung der Höchstmenge für die Wirkstoffe Nikotin bzw. Nikotin und Fipronil beanstandet. Eine Probe enthielt zusätzlich Rückstände von Organochlorpestiziden (Lindan, Dicofol), die unter Berücksichtigung der Aufkonzentrierung der Rückstandsgehalte bei der Trocknung unterhalb der jeweiligen Höchstmenge für frische Pilze lagen (siehe Infokasten Verarbeitungsfaktoren ). Die Untersuchungsergebnisse sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.

11 Tabelle 5: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei sonstigen getrockneten Pilzen Pilzart Anzahl mit Rückständen > HM*) nachgewiesene Wirkstoffe**) Gehalt [mg/kg ] Mu-Err Carbendazim Chlorpyrifos Dicofol Diflubenzuron Lindan Nikotin 0,055 0,002 0,11 0,016 0,036 0,16 unbekannt Fipronil ***) Nikotin 0,095 1,0 Summe *) HM:Höchstmenge;**) Akarizid: Dicofol; Fungizid: Carbendazim; Insektizid: Chlorpyrifos, Diflubenzuron, Fipronil, Lindan, Nikotin;***)Summe Fipronil, Fipronilsulfon Fazit und Bewertung Die Untersuchungsergebnisse bei Pilzen zeigen, dass sich die festgestellte Rückstandssituation in Abhängigkeit von der Pilzart ganz unterschiedlich darstellt. Während bei Zuchtchampignons der Anteil an mit Höchstmengenüberschreitungen als gering (5 %) zu bewerten ist, wurde bei getrockneten Pilzen - insbesondere durch nachgewiesene Rückstände an Nikotin - eine sehr hohe Beanstandungsquote (86 %) festgestellt. Sowohl die festgestellten Nikotinbefunde in getrockneten Pilzen als auch der Nachweis von DEET in Pfifferlingen bedarf einer möglichst raschen Ursachenklärung auf europäischer Ebene, um eine Minimierung dieser Gehalte zu erreichen. Neben Nikotin betrafen die bei getrockneten Pilzen festgestellten Höchstmengenüberschreitungen jedoch auch Vorratsschutzmittel wie Pyrethroide und andere Pflanzenschutzmittel. Hierbei ist hinsichtlich der zu tolerierenden Rückstandsgehalte ebenfalls eine Klärung erforderlich, ob im Einzelfall eine Kontamination vorliegt oder eine Pflanzenschutzmittelanwendung vor oder nach der Pilztrocknung erfolgt ist. Aufgrund der festgestellten Rückstandsproblematik wird die Untersuchung von getrockneten Pilzen, insbesondere aus dem asiatischen Raum, auch im Jahr 2010 fortgesetzt. Quellenangaben [1] Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Insektenabwehrmittel in frischen Pfifferlingen - Ware aus Russland und Litauen belastet, unrechtmäßige Nacherntebehandlung. Pressemitteilung vom

12 [2] CVUA Sigmaringen: Nikotin in getrockneten Steinpilzen nachgewiesen ( ) [3] MLR-Pressemitteilung 253/2008 vom : Getrocknete Steinpilze mit unzulässigen Nikotin-Rückständen aus dem Verkehr genommen [4] CVUA Stuttgart: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Pilzen aus ökologischem und konventionellem Anbau 2005 ( ) und Berichte zum Ökomonitoring 2005 bis 2008 [5] DEET-Rückstände in Pfifferlingen aus Osteuropa sind kein Gesundheitsrisiko. Stellungnahme des BfR Nr. 034/2009 vom 31. August _gesundheitsrisiko.pdf [6] Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 der Kommission vom 4. Dezember 2007 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Art. 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG (Biozid-RL) des Europäischen Parlaments und des Rates über des Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (ABl. vom L325). [7] Nikotin in getrockneten Steinpilzen: Ursache der Belastung muss geklärt werden. Stellungnahme 009/2009 des BfR vom 28. Februar [8] Entscheidung der Kommission vom 8. Dezember 2008 über die Nichtaufnahme von Nikotin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (ABl. vom L5) [9] EFSA Statement: Potential risks for public health due to the presence of nicotine mushrooms (Question No EFSA-Q ) issued on 07 May

13 Bildernachweis Frische Pfifferlinge, Gabi Schönemann, Pixelio.de, Image-ID= Autor(en): Carmen Wauschkuhn Bericht erschienen am :29:52 Das Verbraucherministerium stellt Rückstandsuntersuchungen auf Pflanzenschutzmittel in Pilzen und Pilzerzeugnissen im Untersuchungsjahr 2009 vor Nachrichten/agrar_news_themen.php?SITEID= &Fu1= Stuttgart - Aufgrund von früheren Befunden Nikotin in getrockneten Steinpilzen sowie festgestellter Höchstmengenüberschreitungen bei Zuchtpilzen in den vergangenen Jahren wurden auch in diesem Jahr Pilze auf Rückstände unter anderem von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat im Jahr 2009 insgesamt 55 Pilze und Pilzerzeugnisse untersucht. Die Ergebnisse zeigen vor allem bei getrockneten Steinpilzen hohe Beanstandungsquoten. Dies teilte das baden-württembergische Verbraucherministerium am Dienstag (22. Dezember) in Stuttgart mit. Während bei Zuchtchampignons der Anteil an mit Höchstmengenüberschreitungen als eher gering (eine von 19 ) zu bewerten ist, wurde bei getrockneten Pilzen eine außergewöhnlich hohe Beanstandungsquote mit 86 Prozent (18 von 21,) festgestellt. Alle 16 getrockneter Steinpilze und zwei andere Trockenpilze mussten wegen Nikotin- und teilweise auch weiteren Insektizidrückständen beanstandet werden. Keine der untersuchten Pilzproben war jedoch als gesundheitlich bedenklich einzustufen. Der zuständige Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, forderte auf Grund der festgestellten Nikotinbefunde und Vorratsschutzmittel wie Pyrethroide sowie anderer Pflanzenschutzmittel in getrockneten Pilzen eine rasche Ursachenklärung auf europäischer Ebene, um eine Minimierung dieser Gehalte zu erreichen.

14 Zusatzinformation: Der ausführliche Untersuchungsbericht kann im Internet unter abgerufen werden. Das CVUA Stuttgart ist das Zentrallabor für Pestizid-Rückstände in Obst und Gemüse der baden-württembergischen Lebensmittelüberwachung. Steinpilze Als Steinpilze werden einige Pilzarten aus der Gattung der Dickröhrlinge (Boletus) bezeichnet. Der Steinpilz ist ein sehr geschätzter Speisepilz und zählt zu den Wildpilzen, die von Juli bis Oktober in Laub- und Nadelwäldern vorkommen. Alle Arten der Gattung Boletus stehen in Deutschland unter Naturschutz und dürfen nur in kleinen Mengen zum eigenen Bedarf gesammelt werden. Züchten lassen sie sich nicht. Hier verkaufte Ware wird importiert; frische Pilze stammen hauptsächlich aus osteuropäischen Ländern, das Gros der getrockneten Steinpilze stammt aus China. (PD)

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