Fachanforderungen Gesundheit für die Abiturprüfung des Beruflichen Gymnasiums

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1 Fachanforderungen Gesundheit für die Abiturprüfung des Beruflichen Gymnasiums Januar 2016

2 Impressum Fachanforderungen Gesundheit für die Abiturprüfung des Beruflichen Gymnasiums Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Jensendamm Kiel in Kooperation mit dem Landesseminar Berufliche Bildung am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Schreberweg 5, Kronshagen MSB Januar 2016 Lehrpläne im Internet:

3 Inhaltsverzeichnis I Fachliche Konkretisierungen Anforderungsbereiche und Operatoren Allgemeine Hinweise Fachspezifische Beschreibung der Anforderungsbereiche Operatoren... 8 II Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung Aufbau der schriftlichen Abschlussprüfung Aufgabenarten Hinweise zum Erstellen von Prüfungsaufgaben Fachliche Konkretisierung Formale Konkretisierung Einzureichende Unterlagen Quellenhinweise und Zitierung Hinweise zur Bewertung von Prüfungsleistungen Konkretisierung Mündliche Abiturprüfung Hinweise zur Erstellung der Prüfungsaufgaben Besondere Lernleistungen Anlagen Erwartete Schülerleistung und unterrichtliche Voraussetzung Checkliste zum Erstellen der schriftlichen Abituraufgaben (nicht einzureichen)... 21

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5 Vorwort Zu diesen Fachanforderungen Diese Fachanforderungen stellen das Bindeglied zwischen dem Lehrplan, den Einheitlichen Prüfungsanforderungen der KMK (EPA) und dem Unterricht dar, indem sie alle curricularen Vorgaben für den Unterricht und die Abiturprüfung als Planungsgrundlage in einem Dokument vereinen. Damit tragen Sie zur Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen in der Sekundarstufe II bei. Die Fachanforderungen bilden die Basis für die Fachgremien; sie können die schulinternen Fachcurricula nicht ersetzen. Die Kernbereiche des Unterrichtslehrplans (Kapitel II) bilden den inhaltlichen Rahmen, in dem die Kompetenzen (Kapitel I) zu entfalten sind. Aufgabe der Fachgremien ist es, den kumulativen Aufbau von Kompetenzen über die einzelnen Schulhalbjahre hinweg und die Konkretisierung der Kerninhalte bis hin zur Auswahl von geeigneten Unterrichtsgegenständen sicherzustellen. Für die Anforderungen in der Abiturprüfung gelten zunächst diese Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Gesundheit, nachrangig die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Gesundheit (EPA) in der jeweils geltenden Fassung. Diese Fachanforderungen für die Beruflichen Gymnasien gelten auf Basis der BGVO vom 30. Mai 2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 141), geändert durch die Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 196) der BS-PrüVO vom 14. August 2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 173), geändert durch die Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 196) des bestehenden Lehrplans Berufliches Gymnasium Gesundheit (August 2008) der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Gesundheit: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Gesundheit,

6 Fachliche Konkretisierung I Fachliche Konkretisierungen Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende des Unterrichts im Fach Gesundheit medizinische, gesundheitliche und pflegerische Sachverhalte und Problemstellungen erfassen, Zusammenhänge analysieren, Lösungen entwickeln und diese bezüglich ihrer Wirksamkeit beurteilen. Dazu werden im Unterricht Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsstrategien und Handlungssysteme vermittelt. Diese befähigen die Lernenden durch individuelles Verhalten zur eigenen Gesundheit und zur Gesundheit anderer beizutragen und die bestehenden Möglichkeiten in einem Gesundheitsversorgungssystem für sich und andere effektiv zu nutzen. Im Unterricht sollen der Blick für Zusammenhänge gesichert und die dafür notwendigen Arbeitsformen gefördert werden. Inhalte verschiedener Fachwissenschaften müssen über unterschiedliche methodische Möglichkeiten problemorientiert gedanklich vernetzt, Zusammenhänge abgeleitet und systematisierend dargestellt werden. Es wird angestrebt, den Schülerinnen und Schülern neben umfassenden Kenntnissen von Fakten und Methoden auch den sicheren und selbstständigen Umgang damit zu vermitteln. Jede Aufgabe ist so zu stellen, dass ihre Bearbeitung den Nachweis von Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz erfordert. Je nach Aufgabenart und Aufgabenstellung können unterschiedliche Akzente gesetzt werden. 1 Anforderungsbereiche und Operatoren 1.1 Allgemeine Hinweise Die Abiturprüfung soll das Leistungsvermögen der Prüflinge möglichst differenziert erfassen. Dazu werden im Folgenden drei Anforderungsbereiche unterschieden. Obwohl sich weder die Anforderungsbereiche scharf gegeneinander abgrenzen noch die zur Lösung einer Prüfungsaufgabe erforderlichen Teilleistungen in jedem Fall eindeutig einem bestimmten Anforderungsbereich zuordnen lassen, kann und soll die Berücksichtigung der Anforderungsbereiche und deren Umsetzung mithilfe von Operatoren wesentlich dazu beitragen, sowohl Einseitigkeiten zu vermeiden als auch die Durchschaubarkeit und Vergleichbarkeit der Prüfungsaufgaben sowie der Bewertung der Prüfungsleistungen zu erhöhen. 6

7 Fachliche Konkretisierung Anforderungsbereiche ermöglichen eine differenzierte Beschreibung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Einsichten, die für die Lösung einer Aufgabe im Fach Gesundheit vorausgesetzt werden. Die Zuordnung der Teilleistungen zu den einzelnen Anforderungsbereichen hängt davon ab, ob die Lösung eine Auswahl von Methoden in einem geübten bekannten Zusammenhang erfordert oder ob selbstständiges Erarbeiten, Anwenden und Bewerten in komplexen und neuartigen Zusammenhängen erwartet werden. Die Zuordnung ist ferner abhängig vom vorangegangenen Unterricht, von den in den Lehrplänen/ Richtlinien/ Standards verbindlich vorgeschriebenen Zielen und Inhalten sowie von den zugelassenen Arbeitsmitteln. Aufgabenstellungen sollten einem Anforderungsbereich zugeordnet werden können, wobei nicht auszuschließen ist, dass auch mehr als ein Bereich berührt wird beziehungsweise Teilleistungen des Prüflings mehreren Bereichen zugeordnet werden können. 1.2 Fachspezifische Beschreibung der Anforderungsbereiche Jeder Aufgabenvorschlag für die schriftliche Abiturprüfung muss sich auf alle drei im Folgenden beschriebenen Anforderungsbereiche erstrecken. In den folgenden Beschreibungen der Kenntnisse und Fähigkeiten sind die angegebenen Beispiele nicht verbindlich, aber in der Gesamtheit exemplarisch für das Anspruchsniveau. 7

8 Fachliche Konkretisierung Anforderungsbereiche und Gewichtung in Prüfungsleistungen AB I AB II AB III die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitsweisen in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang selbstständiges Ordnen, Bearbeiten und Erklären bekannter Sachverhalte selbstständiges Anwenden des Gelernten auf vergleichbare Sachverhalte eigenständiges Strukturieren komplexer Texte oder umfassender fachspezifischer Sachverhalte planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Begründungen, Folgerungen, Lösungsansätzen, Deutungen und Wertungen zu gelangen selbstständiges Auswählen und Anwenden geeigneter Arbeitsmethoden und Darstellungsformen in neuen Situationen und deren Beurteilung 1.3 Operatoren Operatoren sind Handlungsanweisungen, die für das Fach Gesundheit besondere Bedeutung haben und in den Abschlussprüfungen der Beruflichen Gymnasien Schleswig-Holsteins Verwendung finden sollen. Sie werden in der folgenden Tabelle beschrieben und kommentiert. Entsprechende Formulierungen in den Klausuren der Qualifikationsphase sollten ein wichtiger Teil der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Abschlussprüfungen sein. Dabei sind zu beachten: Zusammensetzungen aus mehreren Operatoren (Beschreiben und begründen Sie, vergleichen und bewerten Sie ) sind möglich. Die Zuordnung zu einem bestimmten Anforderungsbereich soll gewährleistet werden. Diese ergibt sich aus dem Kontext der Aufgabenstellung im Gesamtzusammenhang mit dem Erwartungshorizont. Die Operatoren in der Liste erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall können auch weitere Operatoren eingesetzt werden, wenn sich deren Bedeutung und Zuordnung zu einem Anforderungsbereich aus dem Kontext ergeben (z. B. interpretieren, beschriften, kennzeichnen ). 8

9 Fachliche Konkretisierung Eine Vorgabe zur Verwendung eines bestimmten Hilfsmittels wird in der Regel nicht erfolgen. Die Auswahl treffen die Schülerinnen und Schüler auf der Basis der ihnen bekannten Einsatzmöglichkeiten und der Aufgabenstellung selbstständig (Kompetenzorientierung). 9

10 Fachliche Konkretisierung Liste der Operatoren für die schriftliche Abiturprüfung Operatoren AB Definitionen Beispiele nennen/ benennen/ aufzählen I Nur stichwortartiges Aufzählen von Begriffen, Daten etc. Nähere Erklärungen oder Beschreibungen sind nicht notwendig. Nennen Sie drei Symptome / Risikofaktoren etc. Geben Sie drei Aspekte an, die... wiedergeben I Bekanntes wird mit eigenen Worten wiederholt. zusammenfassen I Kurze, richtige und vollständige Wiedergabe eines Sachverhaltes in wenigen Sätzen. Erklärungen und Meinungen sind nicht gefordert. beschreiben I Fallbezogene und schriftlich zusammenhängend ausformulierte Darstellung der Merkmale von Objekten oder Sachverhalten unter Verwendung der Fachsprache. Einschränkungen sind möglich: Beschreiben Sie in Stichworten..." darstellen I Ein Sachverhalt wird mithilfe von Text, Tabellen und/oder Skizzen umfassend wiedergeben (Darstellungsform wird vorgegeben). zuordnen I Gegebenes Informationsmaterial wird mit gelerntem Wissen in Verbindung gebracht. Geben Sie mit eigenen Worten die Kernaussagen des Textes wieder. Fassen Sie die Kernaussagen der ReduFix-Studie zusammen. Beschreiben Sie die pathophysiologischen Mechanismen der... Stellen Sie die Kernaussagen der Autorin dar... Ordnen Sie den dargestellten Krankheitsbildern die entsprechenden Risikofaktoren zu. zeichnen, grafisch darstellen I Eine hinreichend exakte grafische Darstellung wird angefertigt. Stellen Sie den Ablauf der humoralen Immunabwehr grafisch dar. berechnen /bestimmen /ermitteln I Aufgaben werden anhand vorgegebener Daten und Sachverhalte mit bekannten Operatoren rechnerisch ermittelt. Ermitteln Sie mithilfe den Energiebedarf der Person, der das rechte Bein amputiert wurde. entscheiden II Anhand von aufzubereitendem Zahlenmaterial oder Fakten wird eine Lösung herausgearbeitet. Entscheiden Sie, welche Therapieoption für die Klientin XY im Hinblick auf... geeigneter ist. erklären II Der zu klärende Sachverhalt wird beschrieben und Ursachen werden aufgedeckt (zugrunde liegende Gesetzmäßigkeiten und Zusammenhänge). Die Frage nach dem WARUM muss beantwortet werden. Erklären Sie die Bedeutung von Lungenembolien als schwere Nebenwirkung von hormonellen Kontrazeptiva. 10

11 Fachliche Konkretisierung Operatoren AB Definitionen Beispiele (Forts.) erläutern II Sachverhalte werden in angemessener Textform anschaulich, nachvollziehbar und verständlich dargestellt und gegebenenfalls durch zusätzliche Fachbegriffe und Beispiele veranschaulicht. analysieren II Ein gesundheitsbezogener (z. B. pathophysiologischer) Sachverhalt wird aus Materialien unter Anwendung bestimmter Kriterien bzw. Aspekte oder Verfahrensweisen schriftlich ausformuliert beschrieben und erklärt. auswerten II Daten oder Einzelergebnisse werden zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammengeführt. vergleichen II Schriftlich ausformulierte Gegenüberstellung von Sachverhalten mithilfe von Daten, Zahlen, Fakten, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. herausarbeiten II Mithilfe von Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen. anwenden III Es werden grundlegende Arbeitsweisen und Modelle auf unbekannte Sachverhalte bzw. Zusammenhänge übertragen. bewerten III Eine eigene Position wird nach ausgewiesenen Normen oder Werten vertreten. (über-)prüfen III Eine Meinung, Aussage, These, Argumentation wird nachvollzogen und auf Grundlage eigenen Wissens oder eigener Textkenntnis beurteilt. beurteilen III Der Stellenwert von Sachverhalten und Prozessen wird in einem Zusammenhang bestimmt, um theorie- und kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen. Erläutern Sie die Unterschiede zwischen einem hämorrhagischen und ischämischen Insult. Analysieren Sie die Materialien M1 M4, indem Sie... Werten Sie die/ihre Ergebnisse aus den erarbeiteten und nehmen Sie eine Entscheidung vor. Vergleichen Sie die Vitalparameter von Herrn X und Herrn Y im Hinblick auf Arbeiten Sie mithilfe der Materialien M1 M4 die Entwicklung der Organspenderzahlen in der BRD heraus. Wenden Sie ein Modell der Gesundheitsförderung auf die in der Anlage dargestellte Anamnese von Dr. Schröder an (s. M1 M4). Bewerten Sie, inwieweit... als Maßnahme der Primärprävention für Herrn XY geeignet ist. Überprüfen Sie die These: Die Physiognomie des Klienten aus Anlage 1 macht ihn zu einem Risikopatienten für die Entwicklung eines metabolischen Syndroms. Beurteilen Sie... 11

12 Fachliche Konkretisierung Operatoren AB Definitionen Beispiele (Forts.) Stellung nehmen III Ausgehend vom Sachurteil unter Einbeziehung individueller Wertmaßstäbe wird ein begründetes eigenes Werturteil entwickelt. Nehmen Sie aus der Sicht der Pflegedienstleitung eines Seniorenheims dazu Stellung, dass die Anschaffung von Deckenliftern viel zu kostenintensiv sei. selbstständiges Entwickeln III Es wird zu einem Sachverhalt oder einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition oder ein Regelungsentwurf begründet entfaltet. Entwickeln Sie auf der Grundlage der Anlage M1 M3 ein Konzept der Sekundärprävention für Herrn Möller, um seiner Stoffwechselstörung entgegenzuwirken. diskutieren/ erörtern III Es wird eine fachspezifische Beurteilungs- oder Bewertungsproblematik erkannt und dargestellt. Unterschiedliche Pro- und Kontra- Argumente werden abgewogen entwickelt, was zu einer begründeten Bewertung führt. Mit einem eigenen Urteil als Ergebnis ist abzuschließen. Erörtern Sie die Vor- und Nachteile eines ventrikulären Unterstützungssystems und diskutieren Sie die Auswirkungen auf den Platz auf der Warteliste bei Eurotransplant im Falle einer Anlage. 12

13 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung II Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung Die im Folgenden beschriebenen Verfahren zur Erstellung von Prüfungsaufgaben können für die Prüfung im grundlegenden und im erhöhten Anforderungsniveau angewendet werden. Diese unterscheiden sich im Hinblick auf fachliche Qualifikationen und fachliche Inhalte nicht grundsätzlich, zeigen jedoch im Hinblick auf Aufgabenstruktur und Erwartungen zum Teil unterschiedliche Merkmale, zum Beispiel: Fülle der zu verarbeitenden Informationen, Menge der zugrunde liegenden fachwissenschaftlichen Fundamente, Grad der gedanklichen Komplexität (Fakten und Probleme, die zueinander in Beziehung zu setzen sind), Abstraktionsniveau, Strukturierungshilfen, gefordertes Maß an Methodenkompetenz, Grad der erwarteten begrifflichen Differenzierung bei der Problemanalyse und Problemlösung sowie Grad der erwarteten Selbstständigkeit. 1 Aufbau der schriftlichen Abschlussprüfung Die Prüfungsaufgaben werden den Prüflingen schriftlich vorgelegt. Neben der Darstellung und Analyse von Sachzusammenhängen und Problemen muss auch die selbstständige und begründete Entwicklung von Handlungsstrategien in einer Aufgabe beziehungsweise Teilaufgabe der Prüfungsaufgabe gefordert werden. Jede Aufgabe kann ihren Schwerpunkt in einer Analyse, einem Vergleich, einer Problemerörterung oder in einem Handlungsentwurf haben. Die Aufgaben und Teilaufgaben stehen in einem inneren Zusammenhang, können jedoch unabhängig voneinander gelöst werden. Aus der Formulierung der Aufgaben sollen Umfang und Art der geforderten Leistung klar erkennbar sein. Neben der Darstellung von Prüfungsleistungen als Fließtext können auch andere Darstellungsformen von Sachverhalten und Problemlösungen gefordert werden, zum Beispiel: Tabellen, Flussdiagramme, Visualisierungen. 13

14 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung 1.1 Aufgabenarten Folgende Arten von Aufgaben oder Teilaufgaben sind möglich: Materialaufgaben Auswerten und Bewerten von Material, wobei mithilfe des zur Verfügung gestellten Materials vorgegebene Sachverhalte und Probleme selbstständig darzustellen und zu analysieren sind. Die Materialien dürfen in diesem Zusammenhang nicht im Unterricht verwendet worden sein. Themenaufgaben Problemerörterungen ohne Material, wobei vorgegebene Sachverhalte und Problemstellungen anhand einer strukturierten Aufgabenstellung unter Einbeziehung aller fachspezifisch relevanten Aspekte selbstständig darzustellen, zu analysieren und Problemlösungen abzuleiten sind. 1.2 Hinweise zum Erstellen von Prüfungsaufgaben Fachliche Konkretisierung Die Aufgabenvorschläge enthalten je vorzugsweise zwei Aufgaben mit maximal drei Unteraufgaben zu einem Thema (z. B. Multiple Sklerose) aus zwei verschiedenen Kernbereichen ( Einfluss der Umwelt auf den Menschen und Steuerungssysteme des menschlichen Körpers ). Es ist auch möglich, eine weitere dritte Aufgabe ohne Unteraufgaben einzureichen. Die Aufgaben sollen etwa gleichgewichtig sein. Die Aufgaben dürfen sich nicht ausschließlich auf Kernbereiche beschränken, die im Verlauf der 13. Jahrgangsstufe behandelt wurden. Die konkrete Formulierung der Prüfungsaufgabe muss Aufgaben/ Teilaufgaben aus beiden Aufgabenarten (sowohl Material- als auch Themenaufgaben) enthalten. Die Prüfungsaufgaben sollten gemäß der interdisziplinären Struktur des Faches derart formuliert sein, dass medizinische, gesundheitswissenschaftliche und/oder pflegerische Sachverhalte und Problemstellungen bearbeitet werden. Die Aufgaben und Teilaufgaben stehen in einem inneren Zusammenhang, können jedoch unabhängig voneinander gelöst werden. 14

15 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung Formale Konkretisierung So, wie Themen im Mittelpunkt des Unterrichts stehen, entwickeln sich auch die Aufgabenvorschläge aus je einem Thema (z. B. Multiple Sklerose). Sie sind in Teilaufgaben gegliedert, wobei Kleinschrittigkeit unbedingt zu vermeiden ist. Die Aufgaben sollen Gelegenheit geben, ein möglichst breites Spektrum an Kompetenzen und Qualifikationen nachzuweisen oder anzuwenden. Eine Prüfungsaufgabe erreicht dann ein angemessenes Niveau, wenn die Summen der Gewichtungseinheiten in den Anforderungsbereichen I (Reproduktion), II (Reorganisation und Transfer) und III (problemlösendes Denken) etwa im Verhältnis 3:5:2 stehen. Ab Abiturprüfung 2018 erfolgt die Gewichtung im Verhältnis 3:4:3. Für die Formulierung der Aufgaben sind die gängigen Operatoren der jeweiligen Anforderungsbereiche zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass das Fehlen von Ergebnissen im Anforderungsbereich III die Lösung anderer Teilaufgaben nicht verhindert. Deshalb sollten die Teilaufgaben im Anforderungsbereich III vorzugsweise an das Ende einer Aufgabe gestellt werden. 1.3 Aufgabenvorschläge Für die schriftliche Prüfungsarbeit werden der Schulaufsichtsbehörde zwei Aufgabenvorschläge vorgelegt; die Schulaufsicht wählt einen Aufgabenvorschlag zur Bearbeitung durch die Schülerinnen und Schüler aus. Gewählte Aufgaben dürfen nicht vor dem Ablauf von vier Schuljahren erneut eingereicht werden. 1.4 Einzureichende Unterlagen Die Angemessenheit einer Prüfungsaufgabe kann nur vor dem Hintergrund des vorangegangenen Unterrichts und weiterer erläuternder Hinweise beurteilt werden. Durch diese Hintergrundinformationen wird allen an der Prüfung Beteiligten deutlich, welchem Anforderungsniveau die Aufgaben entsprechen. Daher sind einzureichen: die Klausuren des 12. und 13. Jahrgangs inkl. der Nachschreibeklausuren mit den Aufgabentexten und ggf. Materialien, die Themen der vier Schulhalbjahre, 15

16 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung wichtige unterrichtsorganisatorische Voraussetzungen (z. B. besonderer Umfang von Unterrichtsausfall, Lehrerwechsel, Zusammenlegung von Kursen, Programmiererfahrung), je Aufgabe ein tabellarischer Bewertungsbogen, der eine Lösungsskizze inkl. der erwarteten Schülerleistungen in Stichworten (zusammenfassend und beispielhaft) enthält sowie die zugeordneten Gewichtungseinheiten des jeweiligen Anforderungsbereichs (vgl. Anlage 1) Angaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen (s. Anlage 1), die Angabe zugelassener Hilfsmittel (Art der zugelassenen Tabellenwerke, elektronischer Taschenrechner 1, Fachlexika, Duden). Bei Zulassung eines nichtprogrammierbaren Taschenrechners ist eine Darlegung der organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Verhinderung von Täuschungsversuchen und der Vorkehrungen für Rechnerausfälle erforderlich. Programmierbare Taschenrechner sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn es die Aufgabenstellung ausdrücklich erfordert. Ein Duden Deutsche Rechtschreibung ist immer zuzulassen Quellenhinweise und Zitierung Die verwendete Primärliteratur wird nach gesundheitswissenschaftlichen Kriterien ausgewählt und die Quellen sind nach akademischem Standard anzugeben. 1.5 Hinweise zur Bewertung von Prüfungsleistungen Die Bewertung der Arbeit ist in jedem Fall auf der Grundlage des eingereichten Bewertungsbogens vorzunehmen. Werden Lösungen erbracht, die bei der Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistung nicht erfasst sind, so sind diese angemessen zu berücksichtigen. Dabei ist eine Überschreitung der Anzahl der für den betreffenden Aufgabenteil vorgesehenen Gewichtungseinheiten unzulässig. 1 Für den Einsatz elektronischer Rechner ist der Erlass Die Verwendung von Programmen im Mathematikunterricht in der Oberstufe (NBl. 3/2001 S. 105 ff.) sinngemäß zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Prüflinge nur Zugriff auf die zugelassene Software haben. Weiterhin sind in diesem Fall unter unterrichtsorganisatorischen Voraussetzungen die Programmiererfahrungen zu beschreiben. 16

17 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung Die Benotung der Arbeiten orientiert sich an folgendem Bewertungsschlüssel: Prozentualer Anteil der erreichten Gewichtungseinheiten bezogen auf die erreichbaren Gewichtungseinheiten: KMK-Notenschlüssel zur Bewertung von Abiturarbeiten Prozentualer Anteil an der maximal erreichbaren Punktzahl (Gewichtungseinheiten) über 85 sehr gut 71 bis 85 gut 56 bis 70 befriedigend 41 bis 55 ausreichend 20 bis 40 mangelhaft bis 19 ungenügend Durch gleichmäßige Aufteilung der Intervalle der Gewichtungseinheiten wird die Tendenz der Noten erfasst. Bei schwerwiegenden Mängeln in der äußeren Form oder bei gehäuften Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit werden nach der fachlichen Bewertung der Abiturarbeit bis zu zwei Notenpunkte abgezogen. Wird die Abiturarbeit mit 2, 3 oder 4 Notenpunkten beurteilt, so wird in der Regel höchstens ein Notenpunkt abgezogen, bei einer Beurteilung mit einem Notenpunkt findet ein Punktabzug in der Regel nicht statt Konkretisierung Die Note gut (11 Punkte) wird erteilt, wenn zentrale Aussagen und bestimmte Merkmale des zu bearbeitenden Materials den Anforderungen voll entsprechend erfasst sind, die Aussagen zu einer Aufgabe eindeutig und umfassend getroffen werden, dabei fachspezifische Begriffe und Zusammenhänge übersichtlich und in guter sprachlicher Form verwendet werden, die Darstellung verständlich, inhaltlich strukturiert und zusammenhängend ist. Die Note ausreichend (05 Punkte) wird erteilt, wenn zentrale Aussagen und bestimmte Merkmale des zu bearbeitenden Materials in Grundzügen erfasst sind, die Aussagen auf die Aufgabe bezogen sind, dabei grundlegende fachspezifische Begriffe und Verfahren angewendet werden, die Darstellung im Wesentlichen verständlich ausgeführt und erkennbar geordnet ist. 17

18 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung Neben einem Punkteschema gehört in jedem Falle zur Beurteilung von Prüfungsleitungen, die noch ausreichend und schlechter sind, auch eine schriftliche Beurteilung der gezeigten Leistung, aus der sich das Prüfungsergebnis schlüssig ergibt. Eine Bewertung mit ausreichend setzt Leistungen voraus, die über den Anforderungsbereich I hinaus auch Leistungen in dem Anforderungsbereich II erkennen lassen. 2 Mündliche Abiturprüfung 2.1 Hinweise zur Erstellung der Prüfungsaufgaben Die mündliche Prüfung enthält zwei Teilaufgaben: Zum einen erhält der Prüfling Gelegenheit, sich zu den in der Vorbereitungszeit bearbeiteten Prüfungsaufgaben in zusammenhängendem Vortrag zu äußern. Hierzu muss die Aufgabenstellung einen einfachen Einstieg erlauben, den Nachweis von Fähigkeiten in allen drei Anforderungsbereichen ermöglichen und die Überprüfung unterschiedlicher fachlicher Qualifikationen gewährleisten. Zum anderen führt im zweiten Prüfungsteil die Prüferin / der Prüfer mit dem Prüfling ein Gespräch, das über die im Vortrag zu lösende Aufgabe hinausgeht und größere fachliche Zusammenhänge zum Gegenstand hat. 2.2 Hinweise zu Anforderungen und Bewertung Bei der Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für die schriftliche Prüfung. In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er zu medizinischen, gesundheitlichen und pflegerischen Sachverhalten und Fragen im freien Vortrag und im Gespräch Stellung nehmen kann. Das Schwergewicht der zu erbringenden Prüfungsleistung liegt im Anforderungsbereich II, wobei sich an dem Anforderungsprofil der schriftlichen Prüfung orientiert werden soll. Dabei soll er nachweisen, in welchem Umfang er unter anderem über Fachwissen verfügt, Zusammenhänge erkennen kann, Verständnis für fachspezifische Denk- und Arbeitsweisen hat, 18

19 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung Einblick in medizinische, gesundheitliche und pflegerische Problemstellungen gewonnen hat, Bezüge zu anderen Fachwissenschaften aufzeigen kann. Als spezifische Anforderungen an die mündliche Prüfungsleistung, die bei der Bewertung angemessen zu berücksichtigen sind, gelten: die Fähigkeit, sich klar, differenziert, konzeptionsgeleitet und in medizinischer Fachsprache zu artikulieren, die Fähigkeit, in einem Gespräch sach- und situationsgerecht auf Fragen, Impulse, Hilfen oder Einwände einzugehen, die Fähigkeit, dem Gespräch selbst Impulse zu geben, die Fähigkeit zu kommunikativer Kompetenz in der Darstellung von Zusammenhängen, in der Präsentation und in der Argumentation. 3 Besondere Lernleistungen Die Einbringung besonderer Lernleistungen in die Abiturprüfungen ist nur für Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau möglich. 19

20 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung 4 Anlagen 4.1 Erwartete Schülerleistung und unterrichtliche Voraussetzung Erwartete Schülerleistung Aufgabe Anforderungsbereich Unterrichtliche Voraussetzung I II III 1. 1.a 1.b z. B z. B a 2.b 2.c 3. Anteilige Gewichtung in Prozent 20

21 Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfung 4.2 Checkliste zum Erstellen der schriftlichen Abituraufgaben (nicht einzureichen) to do erledigt 2 Aufgabenvorschläge vorbereitet Fragestellungen operationalisiert 1 Thema (z. B. Multiple Sklerose) gewählt 2 Kernbereiche berücksichtigt (z. B. Einfluss der Umwelt auf den Menschen / Steuerungssysteme des menschlichen Körpers) 1 Materialaufgabe (ca. 50 %) max. 3 Unteraufgaben erstellt (z. B. neurologische Aspekte) 1 Themenaufgabe (ca. 50 %) max. 3 Unteraufgaben erstellt (z. B. immunologische Aspekte) Ggf. eine weitere Aufgabe (ohne Unteraufgaben) erstellt Aufgaben sind möglichst gleich gewichtet Anforderungsbereiche I III (3:5:2) berücksichtigt (ab Abiturprüfung 2018 Verhältnis 3:4:3) Materialien mit Quellenangaben aus zitierfähigen Quellen genutzt und alle Quellen angegeben Erwartete Schülerleistung und unterrichtliche Voraussetzung beschrieben Klausuren und Nachschreibeklausuren zur Einreichung zusammengestellt Themen der Schulhalbjahre aufgelistet Ggf. unterrichtsorganisatorische Voraussetzungen aufgelistet Zugelassene Hilfsmittel aufgelistet 21

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