DELEGIERTENVERSAMMLUNG Sitzung. Protokoll vom 24. September Uhr. Hans-Jakob Riedtmann (Vize-Präsident)

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1 DELEGIERTENVERSAMMLUNG Sitzung Protokoll vom 24. September Uhr Vorsitz Hans-Jakob Riedtmann (Vize-Präsident) Anwesend Delegierte / GL-Mitglieder: Hansjörg Germann, Heini Hauser, Felix Keller, (Stv. Urs Klemm), Romaine Marti, Georg Müller, Walter Tessarolo, Hans Peter Kunz (i.v. U. Klemm), René Strehle (i.v. J. Bellaiche) Planer / Sekretär: Urs Meier (Regionalplaner), Nicole Kestring (Planpartner), O. Merlo (Fachberater Verkehr), Roger Strebel (RZU), Marcel Trachsler (Sekretär), Claude Benz (ARE) Gäste: Hr. Schäppi (Zürichsee-Zeitung), Hr. Dietz-Saluz (Zürichsee- Zeitung) Entschuldigt Ruedi Hatt (Beruf), Judith Bellaiche (Weiterbildung), Eugen Buchmann (Urlaub), Richard Gautschi (Beruf), Philipp Kutter (Beruf), Albert Stocker (Urlaub), Urs Klemm (Urlaub) Abwesend --- Protokoll Marcel Trachsler Protokollge- Protokoll der Delegiertenversammlung vom 9. Juli 2015 nehmigung Bemerkungen 323

2 Traktanden: 1. Kanton ZH. Planen und Bauen am Zürichsee Präsentation Synthese, B. Thalmann, ARE 2. Protokoll der Delegiertenversammlung vom 9. Juli 2015 Genehmigung 3. Beschlüsse der Delegiertenversammlung 3.1 ZPP. Vernehmlassung Entwurf RRP Pfannenstil Stellungnahme ZPZ 3.2 Kanton ZH. Teilrevision Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserpolizei Stellungnahme ZPZ 3.3 Kanton ZG. Anpassungen des kantonalen Richtplans Stellungnahme ZPZ 3.4 ZPZ. Rechnungswesen, Nachtragskredit 2015 Genehmigung 4. Informationen und Mitteilungen Stiftung Raum und Gesellschaft Information IR Zürich-Luzern, Aufhebung ½ Takt in Thalwil, Schreiben ZPZ Information Ende der Delegiertenversammlung 1. Kanton ZH. Planen und Bauen am Zürichsee Präsentation Synthese, B. Thalmann, ARE B. Thalmann präsentiert die Synthese aus dem Workshopverfahren Planen und Bauen am Zürichsee. Die Folien der Präsentation sind für die Delegierten dem Protokoll beigelegt. Die Broschüre zur Synthese wird den Delegierten in Papierform ausgehändigt. Nachstehend ist die offizielle Medienmitteilung der Baudirektion vom zum Thema abgedruckt: Der Kanton hat in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und der regionalen Planungsverbände überprüft, welche Spielräume für das Bauen auf privaten Grundstücken im Uferbereich des Zürichsees gelten sollen und wie die öffentlichen Interessen gesichert werden können. Die verschiedenen Vorgaben und Interessen sollen in einem neuen Nutzungsplanungsverfahren koordiniert und umgesetzt werden. Hierzu sind Anpassungen der kantonalen und regionalen Richtpläne, der Nutzungspläne und des Planungs- und Baurechts notwendig. Die Rahmenbedingungen für das Bauen am Zürichseeufer haben sich in den letzten Jahren entscheidend verändert. Bis zum März 2013 wurden bauliche Veränderungen auf Landanlagen, die auf aufgeschüttetem Land am Zürichsee liegen, durch Richtlinien der Baudirektion geregelt. Das Bundesgericht beurteilte diese langjährige Praxis als nicht ausreichend gesetzlich abgestützt. Weiter ist durch die neue Gewässerschutzgesetzgebung die Nutzung entlang des Zürichsees stark eingeschränkt. Der Kanton hat deshalb unter Einbezug der an den Zürichsee anstossenden Gemeinden und regionalen Planungsverbände das Projekt «Planen und Bauen am Zürichseeufer» angestossen. Dabei wurde überprüft, welche Spielräume für das Bauen auf privaten Grundstücken gelten sollen bzw. wieder geschaffen werden können und wie die öffentlichen Interessen am Uferbereich gesichert werden können. Als Uferbereich werden die Bauzonen zwischen der Seestrasse bzw. Bahnlinie und dem Zürichseeufer verstanden. In einem nun abgeschlossenen Workshopverfahren erarbeitete der 324

3 Kanton unter Einbezug von Regionen und Gemeinden Empfehlungen für die künftige Bebauung und Nutzung dieses Bereichs. So soll die Bebauung am Seeufer weiterhin sehr behutsam erfolgen, wobei die ortsspezifische Situation, die landschaftlichen Begebenheiten und die jeweiligen Nutzungsansprüche zu berücksichtigen sind. Die Strahlkraft des Zürichsees und seine landschaftliche Einzigartigkeit sollen nicht geschmälert werden. Richt- und Nutzungsplanungen sind anzupassen Die diversen Vorgaben und Interessen am Zürichseeufer sollen in einem neuen Planungsverfahren koordiniert und umgesetzt werden. Dazu sind Anpassungen in den Richt- und Nutzungsplänen notwendig. Im Planungs- und Baugesetz (PBG) ist eine gesetzliche Grundlage für diese «Uferbereichsplanung» einzuführen. Im kantonalen Richtplan werden die Lage der Uferbereiche und die Definition der Grundprinzipien festgelegt. An die Regionen wird der Auftrag formuliert, in den regionalen Richtplänen weitere Konkretisierungen zu treffen. Insbesondere sollen die Anwendungsbereiche der verschiedenen Bebauungs- und Gestaltungsprinzipien sowie die Zugänglichkeit zum See festgelegt werden. Auf kommunaler Stufe sind die richtplanerischen Vorgaben in einer «Uferbereichsplanung» grundeigentümerverbindlich festzulegen. Diese regelt beispielsweise Themen wie gestalterische Anforderungen, Baubereiche, Freiflächen, Umgebungsgestaltung oder Zugänglichkeit abschliessend. Die darauf gestützte Bewilligung von Baugesuchen am Zürichseeufer soll zukünftig in der Kompetenz der Gemeinden liegen. Sowohl für die Änderungen des kantonalen Richtplans als auch für die Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes sind die Vernehmlassungen im Verlauf des nächsten Halbjahres vorgesehen. (Medienmitteilung der Baudirektion) Diskussion (anschliessend an Präsentation von B. Thalmann) Es wird nachgefragt, wie mit bestehenden Gestaltungsplänen am See künftig umgegangen werden muss, wie z.b. Giessen, Halbinsel Au. B. Thalmann führt aus, dass mit Sondernutzungsplänen (Gestaltungsplänen) die spezifischen Lageanforderungen berücksichtigt und planungsrechtlich verankert sind. Entsprechend behalten Sondernutzungspläne ihre planungsrechtliche Wirkung. Anpassungen werden auf kommunaler Stufe im Rahmen der Nutzungsplanung erfolgen müssen. Dies könnte beispielsweise mit der Schaffung eines Uferzonentyps in der Art von Kernzonen sein oder auch Überlagerungen bestehender Bauzonentypen in der Art von Schutzzonen. Wie genau die Umsetzung erfolgen soll, ist noch offen. Jedenfalls soll die Zuständigkeit für die Bewilligung bei den Gemeinden liegen. Zudem interessierten sich die Delegierten dafür, wie künftig mit dem Konzessionsland (Landanlagekonzessionen) umgegangen wird: Namentlich ob eine Aufhebung von Konzessionsland erfolgt und wie mit Konzessionsland bergseitig der Seestrasse umgegangen wird. B. Thalmann führt aus, dass die Frage nach dem Umgang mit dem Konzessionsland juristisch heikel und anspruchsvoll sei. Wie man genau damit umgehen möchte, ist noch nicht klar, ist 325

4 aber auch nicht Gegenstand der Vorlage und kann in einem gewissen Sinne losgelöst von den zu treffenden Regelungen für die Uferzonenplanung betrachtet werden. Allerdings muss selbstverständlich eine Koordination stattfinden. Ziel wird sein, dass die Konzessionen im Zeitpunkt der Erteilung von Baubewilligungen bereinigt werden können. Wie dies im Detail geschehen soll, sei, wie erwähnt, noch unklar. Auf Frage nach dem Zeitplan führt B. Thalmann aus, dass die Regierung bis Mitte 2016 eine Gesetzesvorlage mit den notwendigen Anpassungen in den Kantonsrat geben soll. 2. Protokoll der Delegiertenversammlung vom 9. Juli 2015 Genehmigung Das Protokoll wird ohne Änderungsanträge genehmigt. 326

5 15103_PFA_cS_150629_revRRP_Anhoerung 15103_PFA_cS_150629_revRRP_Anhoerung vom 24. September Beschlüsse der Delegiertenversammlung DVB / 4.02 Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil, Gesamtrevision Regionaler Richtplan Pfannenstil, Anhörung der neben- und untergeordneten Planungsträger Stellungnahme A. Ausgangslage Sie haben die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) mit Schreiben der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil vom 25. Juni 2015 eingeladen, zur Gesamtrevision Regionaler Richtplan Pfannenstil im Rahmen der Anhörung Stellung zu nehmen. Die Delegiertenversammlung der ZPZ hat das Geschäft an der Sitzung vom 24. September 2015 beraten. B. Stellungnahme 1. Vorliegende Revisionsvorlage RRP ZPP; EBP, Entwurf vom RRP ZPP; EBP, Entwurf vom Abb. 1 (rechts): Region Pfannenstil, Richtplan Text, Themenkarte Gesamtstrategie Siedlung (EBP, Fassung für die Anhörung Gesamtstrategie und Vorprüfung, Siedlung Entwurf vom ) Mischgebiete / Mischgebietbänder Abb. 2 (links): Region Pfannenstil, Richtplan Text, Themenkarte Mischgebiet / Mischgebietbänder (EBP, Fassung für die Anhörung und Vorprüfung, Entwurf vom ) 11607_13A_150804_Diversa.pptx Planpartner AG 2 Abb. 3 (links): Region Pfannenstil, Richtplan Verkehr, Themkarte Strassenverkehr (EBP, Fassung für die Anhörung und Vorprüfung, Entwurf vom ) Abb. 4 (rechts): Region Pfannenstil, Richtplan Verkehr, Netzhierarchie öffentlicher Personenverkehr (EBP, Fassung für die Anhörung und Vorprüfung, Entwurf vom ) 327

6 Die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil unterbreitet den Richtplan dem Kanton zur Vorprüfung sowie den neben- und untergeordneten Planungsträgern zur Anhörung. Der vorliegende Richtplanentwurf enthält u.a. folgende Elemente: - Kap. 1 (Regionales Raumordungskonzept): - Die Region prognostiziert ein Einwohnerwachstum von E für den Zeitraum Der Bevölkerungswert 2030 von E liegt unter der kantonalen Prognose Trend ZHz von E. - Das Verhältnis Beschäftigte/Einwohner von 0,35 soll mindestens gehalten und gemäss den Siedlungszielen auf 0,45 verbessert werden. - Gemäss Regio-ROK 2012 wird das räumliche Zielbild 2030 mit Zielbeschreibungen Siedlung/Landschaft/Verkehr festlegt. - Kap. 2 (Siedlung): - Als Gesamtstrategie werden differenzierte Gebiete für die Siedlungsentwicklung ausgeschieden (vgl. Abb. 1). In den Massnahmen wird u.a. festgelegt, dass die Region eine gemeindeübergreifende Grundlage erarbeitet zur Verbesserung der Siedlungsökologie im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung nach Innen. - Es werden 4 Zentrumsgebiete von regioanler Bedeutung und 9 Ortszentren festgelegt. - Es werden 4 Arbeitsplatzgebiete von regionaler Bedeutung und 7 Standorte für kommunales Gewerbe festgelegt. In Arbeitsplatzgebieten sind normale Wohnnutzungen und Umnutzungen in Misch- und Wohnzonen nicht zulässig. Für einzene Arbeitsplatzgebiete werden Dichte-Zielwerte und/oder Nutzungseignungen und/oder Prüfaufträge für den Ausschluss von Verkaufsnutzungen und reinen Dienstleistungsbetrieben festgehalten. - Es werden 2 Mischgebiete und Mischgebietbänder bezeichnet mit dem Ziel von 40-50% Arbeitsplatzanteilen in Mischgebieten bzw % in den Mischgebietbändern. Die Gemeinden haben in der Nutzungsplanung Pflichtgewerbeanteile oder weitergehende Erleichterungen und Förderung gewerblicher Nutzungen zu prüfen. - Der Richtplan enthält weder Aussagen zu Gebieten für verkehrsintensive Einrichtungen (VE) noch zu Hochhausgebieten. - Die anzustrebende bauliche Dichte wird mit Gebieten niedriger Dichte und hoher Dichte sowie Dichtestufen für geringe, mittlere und hohe Dichten (Baumassenziffervorgaben rsp. entsprechende AZ) geregelt. Die Gemeinden haben die Dichtevorgaben in der kommunalen Nutzungsplanung umzusetzen. Bei den Gebieten mit mittlerer baulicher Dichte ist eine bewusste Differenzierung der anzustrebenden baulichen Dichte vorzunehmen. - Schnittstellen zur ZPZ: Die Siedlungsfestlegungen im vis-à-vis zum Zimmerberg sind zweckmässig und nicht im Widerspruch zu den im Zimmerberg vorgesehenen Festlegungen. - Kap. 3 (Landschaft): - Der regionale Richtplan übernimmt die Festlegungen des kantonalen Richtplans und ergänzt diese auf regionaler Stufe. Mehrere Gebietskategorien werden als Aufzählungen mit Koordinationshinweisen, aber ohne Einzelanforderungen festgelegt (z.b. regionale Landschaftsschutzgebiete). 328

7 - Die Weiterführung des Naturnetzes Pfannenstil wird als Massnahme der Gesamtstrategie festgelegt. - Es werden generelle Zielsetzungen zur Landwirtschaft formuliert. Als Massnahme unterstützt die Region Vorhaben, mit welchen die Leistungen der Landwirtschaft der Allgemeinheit besser bekannt werden und in der Landwirtschaft das Verständnis für Anliegen der Allgemeinheit gefördert wird. Es werden keine Aussagen zu Intensivlandwirtschaft gemacht. - Ein besonderes Gewicht haben die Erholungsgebiete (24 Erholungsgebiete von regionaler Bedeutung; 2 Ausflugsziele; 27 extensive Erholungsgebiete; 6 Langlaufloipen, Ski- oder Schlittelabfahrten). Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Thematik Seeuferabschnitt (Differenzierung Erholungszonen/Bauzonen und Zürichseeweg) nach Vorliegen der Ergebnisse der massgebenden Kantonsprojekte abschliessend behandelt werden (voraussichtlich mit einer separaten Revision). - Für Landschaftsförderungsgebiete werden Förderschwerpunkte umschrieben und für Freihaltegebiete die Funktion mit Koordinationshinweisen definiert. - Es werden 15 Gewässerrevitalisierungen an kommunalen Gewässern gemäss kantonaler Revitalisierungsplanung bezeichnet. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Thematik Gewässer nach Vorliegen der Ergebnisse der massgebenden Kantonsprojekte abschliessend behandelt werden. - Schnittstellen zur ZPZ: Die Landschaftsfestlegungen im vis-à-vis zum Zimmerberg sind zweckmässig und nicht im Widerspruch zu den im Zimmerberg vorgesehenen Festlegungen. - Kap. 4 (Verkehr) / Velonetzplan: - Die Region Pfannenstil setzt sich zum Ziel, den Bi-Modalsplit-Anteil des öffentlichen Verkehrs an allen Wegen von 26 % auf 33 % (2030) und den Anteil des Veloverkehrs beim Tri-Modal-Split von 7 % auf 8 % (2030) zu erhöhen. - Im Strassenverkehr (siehe Abb. 3) ist die Umfahrung von Oetwil am See (Verbindungsstrasse) mit gleichzeitiger Abklassierung bestehender Verbindungsstrassen in kommunale Strassen als mittelfristiges Vorhaben festgelegt resp. aus dem rechtskräftigen Richtplan übernommen. Weiter sind insbesondere entlang der Seestrasse und in den Ortszentren Zollikon, Egg, Oetwil am See, Hombrechtikon und Herrliberg Abschnitte zur Umgestaltung und Aufwertung des Strassenraumes definiert. - Beim öffentlichen Verkehr wird die auf Abb. 4 ersichtliche Netz-Hierarchie angestrebt. Die ZPP legt zudem Gebiete mit Defiziten bei der ÖV-Erschliessung fest und priorisiert diese. - Beim Langsamverkehr werden Festlegungen bezüglich Fuss- und Wanderwegen sowie Velo- und Reitwegen gemacht. 329

8 - Bei der Parkierung verzichtet die Region Pfannenstil auf die Festlegung von regionalen Park+Ride-Anlagen, da insbesondere an Bahnhöfen oftmals ein Nutzungskonflikt besteht und keine Konkurrenz für die "letzte Etappe" zum ÖV-Feinverteiler geschaffen werden soll - diese wurden in den letzten Jahren stark ausgebaut. Es sind daher die Parkierungsanlagen ausserhalb der Bauzonen festgelegt, welche an regionalen oder kantonalen Strassen liegen. Die Region Pfannenstil hat das Ziel, gemeinsam mit den Gemeinden ein regional koordiniertes Parkierungssystem entlang der Seestrasse zu erarbeiten. - Schnittstellen zur ZPZ: Die Verkehrsfestlegungen im vis-à-vis zum Zimmerberg sind zweckmässig und nicht im Widerspruch zu den im Zimmerberg vorgesehenen Festlegungen. - Kap. 5 (Versorgung, Entsorgung): - Es werden eine Vielzahl bestehender Anlagen/Gebiete für Wasserversorgung, Energie, Entwässerung und Abfall sowie einzelne geplante Ergänzungen festgelegt. - Fazit ZPZ: Die Festlegungen im vis-à-vis zum Zimmerberg sind zweckmässig und nicht im Widerspruch zu den im Zimmerberg vorgesehenen Festlegungen. - Kap. 6 (öffentliche Bauten und Anlagen): - Es werden bestehende Einrichtungen/Gebiete sowie einzelne geplante Ergänzungen festgelegt. - Schnittstellen zur ZPZ: Die Festlegungen im vis-à-vis zum Zimmerberg sind zweckmässig und nicht im Widerspruch zu den im Zimmerberg vorgesehenen Festlegungen. 2. Feststellungen der ZPZ Feststellung 1: Gesamtstrategie: Die Gesamtstrategie weist keine Widersprüche zum Regio- ROK Zimmerberg und zur laufenden Gesamtüberprüfung des regionalen Richtplans Zimmerberg auf. Die ZPZ nimmt zur Kenntnis, dass das regionale Bevölkerungsziel 2030 tiefer angesetzt ist als die kantonale Prognose. Feststellung 2: Die geplanten Festlegungen Siedlung (Kap. 2), Landschaft (Kap. 3), Verkehr (Kap. 3), Ver- und Entsorgung (Kap. 5) und Öffentliche Bauten und Anlagen (Kap. 6) weisen eine hohe Kongruenz auf mit der laufenden Gesamtüberprüfung des regionalen Richtplans Zimmerberg. Die ZPZ nimmt mit besonderem Interesse zur Kenntnis, dass a) die ZPP keine Festlegungen für verkehrserzeugende Einrichtungen und Hochhäuser trifft; b) die Region Pfannenstil diverse Abschnitte zur Umgestaltung des Strassenraumes festlegt, welche vom Amt für Verkehr als nicht kritisch beurteilt wurden; c) die Region Pfannenstil das Ziel hat, gemeinsam mit den Gemeinden ein regional koordiniertes Parkierungssystem entlang der Seestrasse zu erarbeiten. 330

9 3. Anträge der ZPZ Die ZPZ hat keine Anträge. Die Delegiertenversammlung beschliesst: 1. Die ZPZ hat keine Anträge. 2. Mitteilung durch Protokollauszug an: a) Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil, Sekretariat, Postfach, 8700 Küsnacht b) Verbandsgemeinden c) Sekretariat ZPZ; A 331

10 DVB / 4.02 Kanton Zürich, Baudirektion, AWEL, Teilrevision der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei, Vernehmlassung Stellungnahme A. Ausgangslage Sie haben die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) mit Schreiben der Baudirektion vom 10. Juli 2015 eingeladen, zur Teilrevision der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zu nehmen. Die Delegiertenversammlung der ZPZ hat das Geschäft an der Sitzung vom 24. September 2015 beraten. Die Teilrevision umfasst Ergänzungen zur Gewässerraumfestlegung sowie Änderungen und Neuregelungen im Zusammenhang mit der Hochwassersicherheit. B. Stellungnahme Die ZPZ begrüsst die Revisionsvorlage, insbesondere das neu aufgenommene vereinfachte eigenständige Verfahren für die Festlegung des Gewässerraums, welches losgelöst von nutzungsplanerischen Verfahren und Wasserbauprojekten erfolgen kann. Diese Verfahrensoption ermöglicht vielerorts eine rasche Ablösung der Übergangsbestimmungen. Die Delegiertenversammlung beschliesst: 1. Die ZPZ hat keine Anträge. 2. Mitteilung durch Protokollauszug an: a) Baudrektion Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Rechtsdienst, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich b) Verbandsgemeinden c) Sekretariat ZPZ; A 332

11 DVB / 4.02 Kanton Zug, Anpassungen kantonaler Richtplan, öffentliche Mitwirkung Stellungnahme A. Ausgangslage Sie haben die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) mit Schreiben des Amtes für Raumentwicklung vom 3. August 2015 eingeladen, zu den Anpassungen im kantonalen Richtplan im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung Stellung zu nehmen. Die Delegiertenversammlung der ZPZ hat das Geschäft an der Sitzung vom 24. September 2015 beraten. B. Stellungnahme Die Richtplanrevision umfasst Änderungen in den Kapitel L 4.3 (Wald: Wälder mit besonderer Naturschutzfunktion), V 3.3 (Kantonsstrassen: Umfahrung Unterägeri) und V 10 (Kantonales Wanderwegnetz). Die ZPZ sieht einen Koordinationsbedarf betreffend Wälder mit Naturschutzfunktion und möchte den Kanton Zug einladen, mit der ZPZ diesbezüglich in Dialog zu treten. Das Wanderwegnetz des Kantons Zug wird ausgedünnt, stimmt jedoch mit dem Wanderwegnetz der ZPZ an den Übergängen grösstenteils überein. Durch die beabsichtigte Ausdünnung entstehen Differenzen an den Übergängen vom Kanton Zug in die Region Zimmerberg. Die ZPZ stellt in Aussicht, diese in Koordination mit den zuständigen Stellung zu bereinigen. Im Übrigen hat die ZPZ keine Anträge. Die Delegiertenversammlung beschliesst: 1. Der Kanton Zug wird eingeladen, für die Koordination der Wälder mit Naturschutzfunktion mit der ZPZ in Dialog zu treten. Im Übrigen hat die ZPZ keine Anträge. 2. Die ZPZ stellt in Aussicht, Differenzen beim Wanderwegnetz in Koordination mit den zuständigen Stellen zu bereinigen. 3. Mitteilung durch Protokollauszug an: a) Amt für Raumplanung, Stichwort: Richtplananpassungen Herbst 2015, Postfach, 6301 Zug und info.arp@zg.ch b) Kopie an: Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, Postfach, 8090 Zürich c) Verbandsgemeinden d) Sekretariat ZPZ; A. 333

12 DVB / 2.05 Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg. Rechnungswesen. Nachtragskredit 2015 Genehmigung Nachtragskredit A. Ausgangslage Die Delegiertenversammlung der ZPZ hat den Voranschlag 2015 am 22. Mai 2014 genehmigt. Der entsprechende Antrag wurde in der Geschäftsleitung in den Monaten März und April 2014 diskutiert und beschlossen. Damals wurde für die Weiterbearbeitung der Revision der regionalen Richtplans mit einem mittleren Aufwand 2015 gerechnet. Nun hat sich gezeigt, dass erhebliche Mehraufwände erforderlich sind einerseits wegen zusätzlichen Anforderungen an das Planwerk, andererseits wegen zahlreichen bereits eingegangenen und noch zu erwartenden Änderungsanträgen durch Kanton, Nachbarregionen und Zweckverbandsgemeinden. Zudem galt es den Entwurf des Regio-ROKs nochmals zu überarbeiten für den Festsetzungsbeschluss B. Nachtragskredit Antrag der Geschäftsleitung Für die Positionen Revision Regionaler Richtplan und Büromaterial, Drucksachen, Publikationskosten wir folgender Nachtragskredit beantragt: Position Voranschlag 2015 Nachtragskredit Total neu 2015 Revision regionaler Richtplan Büromaterial, Drucksachen, Publikati- onskosten Im Einzelnen begründet sich der Mehraufwand wie folgt: Mehraufwände Mehraufwand Regio-ROK: Überarbeitung/Schlussredaktion (3 Fassungen) Richtplan (Text, 3 Karten und 40 Themenkarten): 5 statt 3 Änderungsrunden: Mehraufwand GIS-Bearbeitung Richtplan: Bearbeitung einer höheren Anzahl von Anträgen Erläuterungsbericht: Zusatzdokument für die bessere Verständlichkeit der Revisionsvorlage Anhang Erläuterungsbericht: Plandarstellung der Änderungen ( Fassungen) Zusatzanforderung Siedlung: Nachweis Arbeitsplatzkapazitäten Zusatzanforderung Verkehr: Überarbeitung Nachweis Verkehrskapazitäten (2 Fassungen), neue Systematik Busfestlegungen Zwischentotal Position Revision Regionaler Richtplan Druckkosten Vernehmlassung und Anhörung Druckkosten öffentliche Auflage Zwischentotal Position Büromaterial, Drucksachen, Publikationskosten Total Mehraufwand

13 Die Delegiertenversammlung beschliesst beschliesst: 1. Der Nachtragskredit 2015 für die Positionen Revision Regionaler Richtplan und Büromaterial, Drucksachen, Publikationskosten von insgesamt Fr wird genehmigt. 2. Mitteilung durch Protokollauszug an: a) Rechnungsführer R. Giebel b) Verbandsgemeinden c) Sekretariat ZPZ; A 335

14 4. Informationen und Mitteilungen Stiftung Raum und Gesellschaft Information An der Arbeitssitzung der ZPZ vom 9. Juli 2015 haben die Delegierten die Geschäftsleitung mit der Prüfung und Behandlung betreffend die Absichtserklärung zur Gründung der Stiftung Raum und Gesellschaft beauftragt. Die Geschäftsleitung hat das Anliegen an ihrer Sitzung vom 3. September 2015 geprüft und ist dabei zum Schluss gekommen, dass eine Absichtserklärung noch nicht spruchreif sei. Mit GLB wurde zuhanden der Baudirektion des Kantons Zürich und der Arbeitsgruppe Stiftung Raum und Gesellschaft Stellung genommen. Dabei kommt die Geschäftsleitung zum Schluss, dass für die Stiftungsgründung eine Änderung der Verbandsordnung notwendig wäre und dies ein unverhältnismässiger Aufwand für die ZPZ zur Folge hätte. Im Schreiben werden weitere Bedenken zur Stiftungsgründung geäussert und die Baudirektion respektive das ARE um gemeinsame Klärung der Bedenken gebeten. Aufgrund der vorliegenden Bedenken hat die Geschäftsleitung beschlossen, dass der Entscheid betreffend Unterzeichnung der Absichtserklärung zur Stiftungsgründung von der Delegiertenversammlung beschlossen werden soll. IR Zürich-Luzern, Aufhebung ½ Takt in Thalwil, Schreiben ZPZ Information O. Merlo informiert über das Schreiben, das die Geschäftsleitung zuhanden der SBB sowie als Kopie zuhanden des BAV, der RVK Zimmerberg, Pro Bahn Schweiz sowie der GPK Bezirk Horgen an ihrer letzten Sitzung verabschiedet hat (vgl. GLB ). Im genannten Schreiben beantragt die ZPZ, dass der ½ Takt in Thalwil des IR Zürich- Luzern in den künftigen Fahrplänen beibehalten werden soll. Zudem wird die SBB gebeten, Änderungen im Fernverkehr frühzeitig - vor dem Zeitpunkt der ordentlichen Fahrplanverfahren, wenn nur noch marginale Änderungen im Fahrplan vorgenommen werden können - anzukündigen und die Koordination mit den regionalen und kantonalen Gremien sicherzustellen. Anmerkung: Bezüglich öffentlicher Verkehr wird nachgefragt, wie der Stand betreffend Koordination im öffentlichen Verkehr in der Region Zimmerberg sei. Das Thema wurde an der letzten Sitzung der Delegierten kurz angesprochen. Die ZPZ hat diesbezüglich noch eine Pendenz. Die Geschäftsleitung wird sich der Sache annehmen und zusammen mit der Regionalen Verkehrskonferenz (RVK) einen Vorschlag ausarbeiten, wie die Koordination zwischen ZPZ und RVK künftig ablaufen solle. Für die Richtigkeit Der Sekretär Marcel Trachsler 336

~ Baudirektion. Kanton Zürich. 2 0, Jan. 20t4

~ Baudirektion. Kanton Zürich. 2 0, Jan. 20t4 Direktion Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich Telefon: 0432592802 Telefax: 043 259 42 81 An - die Stadt- und Gemeinderäte der Städte und Gemeinden mit Anstoss an den Zürichsee - die Zürcher Planungsgruppe

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