Amtsblatt. Inhalt amtlich. Inhalt. des Kreistages Potsdam-Mittelmark. am 04. März für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

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1 Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Postvertriebsstück Entgelt bezahlt A 7857 Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh Karl-Liebknecht-Straße 24/ Golm Tel./Fax 0331/ /-16 Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil Inhalt amtlich Inhalt Jahrgang 17 Belzig, 25. März 2010 Nummer 03 Öffentliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark am 04. März 2010 S. 1 Ordnung des Kreisseniorenbeirates Potsdam-Mittelmark S. 2 Öffentliches Auslegungsverfahren zur vorgesehenen Markierung und Beschilderung von Wanderwegen im Naturpark Hoher Fläming S. 3 Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-Bescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke, Gemarkung Teltow S. 3 Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerkes (GuD-Heizkraftwerk) in Berlin Lichterfelde S. 4 Ende des amtlichen Teils Informationen aus dem Landratsamt Beratungstermine des Versicherungsamtes des Landkreises Potsdam-Mittelmark S Märkische Literaturtage 2010 im Landkreis Potsdam-Mittelmark S. 6 Sonstige Informationen, Tipps, Termine Beratungstermine der Koordinatorin für Freiwilligenarbeit S. 9 Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände S. 9 Blutspendetermine S. 12 Impressum Herausgeber: Landratsamt Potsdam-Mittelmark Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel / , Fax / Internet: www. potsdam-mittelmark.de Redaktion: Brigitte Kunze, Büro des Landrates Bezug: kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34 Gesamtherstellung und Vertrieb: Brandenburgische Universitätsdruckereiund Verlagsgesellschaft Potsdam mbh, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, Golm Anzeigenverwaltung: Brandenburgische Universitätsdruckereiund Verlagsgesellschaft Potsdam mbh, Telefon 0331/ , Fax 0331/ Öffentliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark am 04. März 2010 Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit Nummer: 2010/214 Der Kreistag beruft Frau Juliane Ebersbach als sachkundige Einwohnerin aus dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit ab und beruft Frau Grit Kühne als sachkundige Einwohnerin in diesen Ausschuss. Umbesetzung sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Soziales und Gesundheit Nummer: 2010/223 Der Kreistag beruft Herrn Thomas Krüger als sachkundigen Einwohner aus dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit ab und beruft Frau Birgit Micheelsen als sachkundige Einwohnerin in diesen Ausschuss. Bestätigung der Jahresrechnung 2008 und Entlastung des Landrates Nummer: 2010/208 Der Kreistag beschließt gemäß Komm RRefG Artikel 4 (3) und (7) i.v. mit 93 (3) GO 1. Die Jahresrechnung 2008 wird bestätigt. 2. Der Landrat wird für das Haushaltsjahr 2008 entlastet. Einstellung von Haushaltsmitteln 2010 für die Bestellung einer/s hauptamtlichen Integrationsbeauftragten vorschlags-nummer: 2009/203 vorschlag: 1. Der Kreistag beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2010 mit dem Wirksamwerden der Haushaltssatzung finanzielle Mittel für die Bestellung einer/s hauptamtlichen Integrationsbeauftragten bereitzustellen. 2. Die Stelle der/s Integrationsbeauftragten soll für 30 Stunden in der Woche eingerichtet werden. 3. Die Neuausschreibung der hauptamtlichen Stelle wird dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit entsprechenden Anforderungskriterien durch die Verwaltung vorgelegt und entsprechend beraten. Abstimmungsergebnis: in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt

2 Jugendförderung./. Jugendförderplan - Leistungen 2010 Nummer: 2009/188 Der Kreistag beschließt den Jugendförderplan - Leistungen Die Zuwendungen des Landkreises für die Jugendförderung gemäß der Leistungsbereiche der SGB VIII sowie für den erzieherischen Kinderund Jugendschutz gemäß dem Leistungsbereich des 14 SGB VIII werden als Budget definiert. Minderausgaben in den Einzelpositionen dürfen innerhalb der Leistungsbereiche flexibel umverteilt werden. Anlage: Jugendförderplan - Leistungen 2010 Genehmigung der Eilentscheidung vom überplanmäßige Ausgabe für Leistungen der Sozialhilfe Nummer: 2010/211 Genehmigung der Eilentscheidung vom der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen EGH für Erwachsene in Höhe von ,00 und der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen EGH für Kinder und Jugendliche (SGB VIII) in Höhe von ,00 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Potsdam Nummer: 2009/192 Der Kreistag beschließt den Abschluss der anliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Potsdam zur Bildung einer gemeinsamen Fachstelle Pflegekinderdienst in Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Ordnung des Kreisseniorenbeirates Potsdam-Mittelmark Nummer: 2010/204 Der Kreistag beschließt die beiliegende Ordnung des Kreisseniorenbeirates Potsdam-Mittelmark. Personalentwicklungsprogramm 2015 Nummer: 2010/205 Der Kreistag nimmt das Personalentwicklungsprogramm 2015 vom 1. November 2009 zur Kenntnis. Umsetzungsstand des Zukunftsinvestitionsgesetzes im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Konjunkturpaket II) Nummer: 2010/206 Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes im Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Kenntnis. Fortschreibung des Berichts über die Unternehmen des Landkreises sowie dessen mittelbare Beteiligungen Nummer: 2010/209 Der Kreistag nimmt beiliegende Fortschreibung des Beteiligungsberichtes (Stand: Dezember 2009) zur Kenntnis. Ordnung des Kreisseniorenbeirates Potsdam-Mittelmark Auf der Grundlage des 16 Abs. 1 Buchstabe e und Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat der Kreistag in seiner Sitzung am die nachfolgende Ordnung des Kreisseniorenbeirates beschlossen. 1 Bildung des Beirates Der Kreistag bildet gemäß 16 Abs 1 Buchstabe e der Hauptsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark einen Kreisseniorenbeirat. 2 Aufgaben und Rechte (1) Durch den Kreisseniorenbeirat soll die Integration von älteren Menschen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gefördert werden. Der Kreisseniorenbeirat bündelt die Vielfalt der Seniorenarbeit im Landkreis. (2) Der Kreisseniorenbeirat koordiniert die Arbeit der örtlichen Seniorenbeiräte und unterstützt diese in ihrer Arbeit. Der Kreisseniorenbeirat ist der Interessenvertreter für die Belange älterer Menschen auf Kreisebene. (3) Der Kreisseniorenbeirat fördert, initiiert und unterstützt die generationsübergreifende Arbeit im Landkreis Potsdam-Mittelmark. (4) Innerhalb seines Aufgabenbereichs ist der Kreisseniorenbeirat ein Ansprechpartner für den Landrat, den Kreistag, die örtlichen Seniorenbeiräte sowie den Seniorenbeirat des Landes Brandenburg. (5) Der Kreisseniorenbeirat koordiniert und veranstaltet eine zentrale Veranstaltung in Potsdam-Mittelmark zur brandenburgischen Seniorenwoche. Genehmigung der Eilentscheidung vom überplanmäßige Ausgabe für Leistungen der Sozialhilfe Nummer: 2010/210 Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung vom der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen Hilfe zur Pflege - in Höhe von ,00. 3 Zusammensetzung (1) Dem Kreisseniorenbeirat können maximal 19 Mitglieder angehören. Die Zahl setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Seniorenbeiräte der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Sofern danach Sitze unbesetzt bleiben, können diese von Vertretern aus Gruppen besetzt werden, die sich insbesondere für Senioren einsetzen. (2) Für jedes Mitglied soll ein Stellvertreter benannt werden. 2 Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/2010

3 (3) Die Wahl der Mitglieder des Kreisseniorenbeirates erfolgt durch die örtlichen Seniorenbeiräte für die Dauer von fünf Jahren. Der Kreisseniorenbeirat beschließt nach Antrag über die Aufnahme von Mitgliedern aus Gruppen, die nicht aus örtlichen Seniorenbeiräten kommen und sich insbesondere für Senioren einsetzen. Das Wahlergebnis wird dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt. (4) Der Kreisseniorenbeirat wählt den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Diese bilden gemeinsam mit einem zu berufenden Schatzmeister den Vorstand des Kreisseniorenbeirates. (5) Der Kreisseniorenbeirat ist Mitglied im Seniorenrat des Landes Brandenburg e.v. 4 Sitzungen (1) Der Kreisseniorenbeirat tritt einmal im Quartal zusammen, mindestens jedoch einmal jährlich. Der Vorsitzende lädt mit einer Frist von 2 Wochen unter Beifügung einer Tagesordnung ein. (2) Die Sitzungen des Kreisseniorenbeirates sind öffentlich. (3) Für die Sitzungen gibt sich der Kreisseniorenbeirat eine Geschäftsordnung. (4) Über den Inhalt der Sitzungen ist eine Sitzungsniederschrift zu fertigen. 5 Ehrenamt (1) Die Tätigkeit im Kreisseniorenbeirat ist ehrenamtlich. Die Mitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen gem. 16 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark. (2) Der Ersatz der Aufwendungen richtet sich nach der bei den Sitzungen zu führenden Anwesenheitslisten. 6 Kosten (1) Der Kreistag Potsdam-Mittelmark stellt in den Haushaltsplan Mittel für die Arbeit des Kreisseniorenbeirates ein. Diese sind effizient für die ehrenamtliche Seniorenarbeit einzusetzen. (2) Der Kreisseniorenbeirat verwaltet die ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in eigener Verantwortung. 7 Inkrafttreten Öffentliches Auslegungsverfahren zur vorgesehen Markierung und Beschilderung von Wanderwegen im Naturpark Hoher Fläming Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt in einem förmlichen Verfahren die Öffentlichkeit zu informieren und das Benehmen mit den Waldbesitzern gemäß 15 Abs. 6 Landeswaldgesetz (LWaldG) herzustellen, um Wege als Wanderweg markieren zu können. Die Wanderwege liegen im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Von der geplanten Markierung und Beschilderung sind Wege in den Ämtern Brück, Niemegk, Ziesar und in den amtsfreien Gemeinden Bad Belzig und Wiesenburg/ Mark betroffen. Der Entwurf der Markierung und die dazu gehörenden Karten werden im Zeitraum vom bis einschließlich im Amt Brück Amt Niemegk Amtsgebäude, Foyer Bauamt, Zimmer 12 Ernst-Thälmann-Str. 59 Großstr Brück Niemegk Amt Ziesar Bürgerbüro Bauamt, Zimmer 219 Bad Belzig Mühlentor 15a Marktplatz Ziesar Bad Belzig Gemeinde Wiesenburg/Mark Landkreis Potsdam-Mittelmark Bauamt, Zimmer 12 Haus 1, Zimmer 107 Schlossstr.1 Niemöllerstr Wiesenburg/ Mark Bad Belzig während der üblichen Dienststunden (Mo, Mi, Do Uhr und Uhr, Die Uhr und Uhr und Fr Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegefrist können nach 15 Abs. 6 LWaldG von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu der vorgesehenen Markierung und Beschilderung schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Regionalentwicklung Niemöllerstr Bad Belzig oder obigen Auslegestellen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken müssen den Namen, Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Hinweise, Anregungen und Bedenken, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten. Die Beiratsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Belzig, den Blasig Landrat - DS - Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für die in der nachfolgen- Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/2010 3

4 den Tabelle dargestellten durch Grundwasser-Pegel benutzten Grundstücke in der Gemarkung Teltow Der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Seeburger Chaussee 2, Potsdam OT Groß Glienicke vor. Betroffen von diesem Antrag sind die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten durch Grundwasser-Pegel benutzten Flurstücke. Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Schutzflächen: Lfd. Messstellen- Gemarkung Flur Flurstück Schutz- Nr. nummer fläche Teltow m Teltow 8 39/1 4 m Teltow 9 73/1 4 m Teltow m 2 Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachdienst 35/36, Team Wasserwirtschaft - Untere Wasserbehörde -, Papendorfer Weg 1, Backsteingebäude, Obergeschoss Zimmer 107, in Belzig während der öffentlichen Sprechzeiten aus. Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S.3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung der Grundwasser-Pegel in den in der Tabelle aufgeführten Gemarkungen durch das Landesumweltamt Brandenburg. Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen diesen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, in Belzig zu erheben. Belzig, den Untere Wasserbehörde Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi - Amtliche Bekanntmachung Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerkes (GuD-Heizkraftwerk) in Berlin Lichterfelde. Bek. v LAGetSi, IA - IM 4800/09 JO Telefon: oder ANTRAGSGEGENSTAND: Die Vattenfall Europe Wärme AG, Puschkinallee 52, Berlin, beantragt nach 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Nr. 1.1 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerkes zur Erzeugung von Strom und Wärme einschließlich zugehöriger Dampfkessel mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von MW auf dem Grundstück Ostpreußendamm 61, Berlin. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für die 2. Jahreshälfte 2014 vorgesehen. Der Anlagenumfang umfasst im Wesentlichen folgende Betriebseinheiten: - Gasturbine und Abhitzekessel (Gasturbinensystem, Abhitzekessel einschl. Stützfeuerung) - Dampfturbine (Dampfturbinensystem) - Heißwassererzeuger (Heißwassererzeuger, Fernwärmesystem) - Wasser-Dampf-Kreislauf (Dampfsystem, Kondensatsystem, Kühlwassersystem) - Nebenanlagen (Brennstoffsystem, Hilfsdampferzeuger, Kondensatreinigung, Vollentsalzung, Elektrotechnik, Leittechnik, Druckluftanlage). Hauptkenndaten des GuD-Heizkraftwerkes: - Gas- und Dampfturbinenanlage 575 MW - Stützfeuer Abhitzekessel 45 MW - Heißwassererzeuger (Anzahl: 3 Stück) je 135 MW - Hilfsdampferzeuger 4 MW. Das GuD-Heizkraftwerk soll Stunden pro Jahr betrieben werden. Als Brennstoff wird Erdgas eingesetzt. Weitere nachfolgend genannte behördlicher Entscheidungen werden beantragt: - Erlaubnis nach 13 Abs. 1 BetrSichV - Genehmigung nach 4 Abs. 1 TEHG - Ausnahmen nach 5 Abs. 1 BaumSchVO - Genehmigung nach 6 Abs. 5 GrünanlG - Genehmigung nach 3 Abs. 1 und 2 IndV i.v.m. 29a BWG - Genehmigung nach 60 Abs. 1 BauO Bln, einschl. Abweichung nach 68 Abs. 1 Bau O Bln - Befreiung nach 31 Abs. 2 BauGB - Genehmigung nach 9 Abs. 4 BerlStrG - Erlaubnisse nach 7 und 7a WHG Das Vorhaben unterliegt gemäß 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung. 4 Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/2010

5 ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG: I. Auslegung Der Antrag und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vom bis einschließlich zum an den nachfolgend genannten Orten aus: a) Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, Turmstr. 21, Berlin, Haus L, Raum L.023 während der Dienststunden: Montag - Donnerstag Uhr, Freitag Uhr. b) Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, im Raum E 201 im Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, Berlin in der Zeit: Montag - Donnerstag Uhr und Uhr, Freitag Uhr und Uhr. c) Gemeinde Großbeeren, Bau- und Planungsamt, Am Rathaus 1, Großbeeren, Raum 3.09 zu den Dienstzeiten: Montag Uhr, Dienstag Uhr und Uhr, Mittwoch Uhr, Donnerstag Uhr und Uhr, Freitag Uhr nach Vereinbarung unter Tel.: d) Stadt Teltow, im Neuen Rathaus der Stadt Teltow, Marktplatz 1/3, Teltow, Foyer im Erdgeschoss während der Dienststunden: Montag Uhr und Uhr, Dienstag Uhr und Uhr, Mittwoch Uhr und Uhr, Donnerstag Uhr und Uhr, Freitag Uhr. e) Gemeinde Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, Kleinmachnow im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten: Montag Uhr, Dienstag Uhr, Mittwoch Uhr, Donnerstag Uhr und Freitag Uhr. Die Antragsunterlagen können außerdem vom im Internet eingesehen werden unter: berlin.de Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die erst nach Beginn der Auslegung beim LAGetSi eingegangen sind, werden nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. II. Einwendungen Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom bis einschließlich schriftlich beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, Referat IA, Turmstr. 21, Berlin erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen können auch an den oben genannten Auslegungsstellen abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Einwendungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. III. Erörterungstermin Sofern Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden, wird am Freitag, den , um Uhr ein Erörterungstermin im Bürgersaal des Rathauses Zehlendorf, Eingang Teltower Damm 18 / Kirchstr. 1/3, Berlin stattfinden. Die wasserrechtlichen Belange sind gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Berliner Wassergesetztes Bestandteil dieses Erörterungstermins. Sollte es nach Art und Umfang der erhobenen Einwendungen notwendig werden, wird der Erörterungstermin am Montag, den und den darauffolgenden Werktagen jeweils ab Uhr am selben Ort weitergeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch beim Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Die Erörterung ist öffentlich. Erörtert wird das Vorhaben mit der Antragstellerin, den beteiligten Behörden und den Personen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. IV. Hinweise Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entspr. 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG darüber, ob die erhobenen Einwendungen einer Erörterung bedürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht und der oben genannte Erörterungstermin entfällt. Einwendungen werden der Antragstellerin und den am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden gemäß 12 Abs. 2 der 9. BImSchV bekannt gegeben. Auf Verlangen wird die Genehmigungsbehörde Namen und Anschrift des Einwenders vor Bekanntgabe unkenntlich machen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Der Genehmigungsbescheid wird nach 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die zuständige Genehmigungsbehörde für die Entscheidung über das beantragte Vorhaben ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in Verbindung mit den 8 bis 10 der 9.BImSchV. V. Rechtsgrundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) 4. BImSchV Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) 9. BImSchV Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) BetrSichV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/2010 5

6 TEHG Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz -TEHG) vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1954) BaumSchVO Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung) vom 11. Januar 1982 (GVBl. S. 250) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 558) GrünanlG Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen - Berlin (Grünanlagengesetz) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), zuletzt geändert am 29. September 2004 (GVBl. S. 424) IndV Verordnung über das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - Berlin (Indirekteinleiterverordnung) vom 1. April 2005 (GVBl. S. 224), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Oktober 2009 (GVBl. S. 495) BauO Bln Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetztes vom 18. November 2009 (GVBl. S. 674) BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) BerlStrG Berliner Straßengesetz vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2008 (GVBl. S. 466) WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) BWG Berliner Wassergesetz in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juni 2008 (GVBl. S. 139) Ende des amtlichen Teils Informationen aus dem Landratsamt Beratungstermine des Versicherungsamtes für das Jahr 2010 Das Versicherungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark führt weiterhin eine Sprechstunde zur Rentenberatung durch. Zu den Aufgaben des Versicherungsamtes gehört die Aufklärung und Beratung bei der Rentenantragstellung, Antragsaufnahme für Maßnahmen der gesundheitlichen Rehabilitation, Kontenklärung zur Prüfung des Versicherungsanspruches und zum Versicherungsverlauf, Erläuterungen von Leistungsbescheiden, Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien und Dokumenten für sozialversicherungsrechtliche Zwecke, Aufnahme von eidesstattlichen Erklärungen und Zeugenerklärungen Landratsamt PM Papendorfer Weg 1, Zimmer 117 Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin Friedensstr. 3 Jeden 3. Montag des Monats Von Uhr (2.Mo) Gemeindeverwaltung Wusterwitz August-Bebel-Str. 10 Jeden 4. Montag des Monats Von Uhr (5.Mo) Dienstags von Uhr und von Uhr Stadtverwaltung Treuenbrietzen Großstr. 1 Jeden 1. Montag des Monats Von Uhr (5.Mo) (3.Mo) Märkische Literaturtage 2010 im Landkreis Potsdam-Mittelmark - Autoren, Bücherfreunde und Leseratten warten schon mit Spannung auf die vielen Begegnungen im Rahmen der Literaturtage Ab dem 30. März 2010 laden bereits zum 6. Mal Bibliotheken, Literaten und Vereine zu den Literaturtagen ein. Das Programm, bestehend aus 32 Einzelangeboten, erstreckt sich über einen Zeitraum von 5 Wochen. 6 Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/2010

7 Erstmals gibt es eine Auftaktveranstaltung. Am Freitag, dem 16. April 2010 werden Landrat Wolfgang Blasig und der Kleinmachnower Bürgermeister Grubert die 6. Märkischen Literaturtage eröffnen. Die Veranstaltung beginnt um Uhr im Bürgersaal des Rathauses Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10. Einlass ist ab Uhr. Im Rahmen dieser Eröffnung wird die Schauspielerin Annekathrin Bürger um Uhr im Bürgersaal des Rathauses Kleinmachnow Erotische Geschichten aus Boccaccios Decamerone lesen. Lauschen Sie bei einem Glas Wein den Abenteuern um das ewige Thema Liebe und Erotik dieses Dichters des 14. Jahrhunderts. Lassen Sie sich einfangen von den Klängen der exzellenten Musiker mit witzigen Adaptionen von Bach und Mozart sowie Eigenkompositionen. Ein Abend voller Erotik und Musik Fred Sydmann: Klavier Christian Georgi: Saxophon, Flöte, Blaswandler Preis: Vorverkauf: 8,00 Euro Abendkasse: 10,00 Euro Kartenvorverkauf im Bürgerbüro Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, Telefon: Ergänzt werden die Literaturtage von einem Leserwettbewerb. Unter dem Motto Bücher die gelesen werden möchten wir in diesem Jahr alle Benutzer der Bibliotheken aufrufen, Titel zu benennen, die unbedingt gelesen werden sollten. Bitte schreiben Sie uns, welche Bücher Sie lesen. Ob Krimi oder Kinderbuch, Reiseführer oder Liebesroman - unter allen Einsendungen verlosen wir wieder viele wertvolle Büchergutscheine. Einsendeschluss ist der 30. April Schicken Sie Ihre Vorschläge an: Medienzentrum Potsdam-Mittelmark Goethestraße Kloster Lehnin kreisbibliothekpm@t-online.de oder geben Sie Ihre Vorschläge in der nächsten Bibliothek ab. Absender nicht vergessen! Beelitz Programm der 6. Märkischen Literaturtage Tage der Leseförderung Unter diesem Motto werden Kinder der Vorschuleinrichtungen und Schulen in die Benutzung einer Bibliothek eingeführt. In den Gruppen werden Gedankenspiele den Spaß und die Freude am Lesen fördern. Die einzelnen Termine erfahren Sie in der Bibliothek der Stadt Beelitz wo die Veranstaltungen auch stattfinden. Anmeldungen unter / , Uhr, Stadtbibliothek Beelitz Wilhelm - Busch - Reime - Ratestunde Sylvia Krupicka von den Eventilatoren erobert das Werk von Wilhelm Busch. Belzig , Uhr, Stadtbibliothek Ein bunter Zug fährt durchs Märchenland Ein fröhlicher Vormittag für alle großen und kleinen Kinder , Uhr, Stadtbibliothek Sagen rund um Belzig gelesen und gespielt von Marianne Schneider , Uhr, Geschwister-Scholl-Schule, Weitzgrunder Weg Sprachspiele und andere lustige Reimereien Es spielt und lacht Sylvia Krupicka von den Eventilatoren mit Kindern. Groß Kreutz , Uhr, Groß Kreutz, Aula der Grundschule Miteinander, Füreinander Thomas J. Hauck liest, rätselt und spielt mit Kindern , Uhr, Groß Kreutz, Aula der Grundschule Die kleine Hexe Leonie Carola Wimmer liest aus ihrem Buch Kleinmachnow ,19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Kleinmachnow Auftaktveranstaltung der Märkischen Literaturtage 2010 Zur Einstimmung spielen Schüler der Musikschule Kleinmachnow zeitgenössische Stücke. Ab Uhr: Annekathrin Bürger liest Erotische Geschichten aus Boccaccios Decamerone Als musikalische Begleitung erleben wir Fred Sydmann am Klavier und Christian Georgi an den Instrumenten Saxophon, Flöte und Blaswandler. Einlass ab Uhr Eintritt im Vorverkauf: 8 Eintritt an der Abendkasse: 10 Kloster Lehnin ,10.00 Uhr, Schule Damsdorf Herr Appelmann liest Geschichten aus der Schweineschule für große und kleine Kinder ,12.00 Uhr, Schule Damsdorf Herr Appelmann liest Geschichten aus der Schweineschule für große und kleine Kinder Michendorf ,15.00 Uhr, OT Wilhelmshorst, Gemeindezentrum Geh wohin dein Herz dich trägt Ingrid Gärtner liest aus dem bekannten Werk von Susanne Tamaro Infotelefon: Schwielowsee , Uhr, OT Caputh, Schloss Caputh Poetisches zum Abend Musikalische Lesung des Kulturkollegiums Brandenburg Anmeldung und Info: Eintritt: 5 ermäßigt , Uhr, OT Caputh, Gemeindesaal der evangelischen Kirche Frau Einstein - Lesung aus der Korrespondenz Elsa Einsteins Infotelefon: , Uhr, OT Ferch, Kulturscheune Seegespräch Schneewittchen Entstehung eines Märchenfilms Infotelefon Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/2010 7

8 Stahnsdorf ,18.00 Uhr, Bibliothek Stahnsdorf Geschichten aus der Sofaecke Heiteres zum Frühlingsanfang , Uhr, Bibliothek Stahnsdorf VOKALPATRIOTISMUS Vergnügliche Lesung - Jetzt auch mit Konsonanten Der mehrfach preisgekrönte Autor Christian von Aster, kürzlich erst von der Kritik als ernstzunehmende Mischung aus Wilhelm Busch und Edgar Allen Poe bezeichnet, entführt seine Hörer auf einen hintersinnigen Lesungsstreifzug durch historische Alternativen, garstige Satire und Trollpoesie. Teltow , Uhr, Stadtbibliothek Teltow Der Osterkuckuck Eine witzige, turbulente, etwas andere Ostergeschichte. Für Kinder ab 4 Jahre, bei Gruppen ist eine Voranmeldung erbeten unter 03328/ Kinowochen in der Stadtbibliothek Für Kinder, Jugendliche und jung gebliebene Erwachsene , Uhr Das Dschungelbuch - FSK , Uhr Hannah Montana - Der Film -FSK Uhr High School Musical 1 - FSK Uhr Twilight - Biss zum Morgengrauen -FSK , Uhr Tintenherz - FSK 12- Nach jeder Filmvorführung gibt es noch ein Filmrätsel. Viele wertvolle Sachpreise können gewonnen werden., bei Gruppen ist eine Voranmeldung erbeten unter 03328/ , Uhr, Stadtbibliothek Teltow Auch Tote können heiter sein - Hacks trifft auf Gernhardt trifft auf Rühmkorf Ein literarischer-musikalischer Abend mit Rolf Römer und Manfred Eisner, bei Gruppen ist eine Voranmeldung erbeten unter 03328/ Treuenbrietzen Vom 1. bis 30. April findet im Lese-Internet-Cafe der Bibliothek eine Fotoausstellung des Künstlers Alfred Beck statt , Uhr, Stadtbibliothek Treuenbrietzen Einmal zu Fuß um die Welt mit Robby Clemens. Der Leipziger Extremsportler berichtet im Rahmen eines multimedialen Vortrages über seine Weltreise der anderen Art. Eintritt: Uhr, Stadtbibliothek Treuenbrietzen Rinnsteinkind Die Autorin Monika Stechbart liest aus ihrem Buch. Vorlesewettbewerb Im April findet unter dem Motto: Wer wird Lesekönig? der Vorlesewettbewerb der 3.Klassen statt. Die einzelnen Termine erfahren Sie in der Bibliothek. Werder , Uhr, AWO, Brandenburger Straße Die Bäume schlagen wieder aus Frühlingsgeschichten und -gedichte gelesen und gestaltet vom Team der Stadtbibliothek , Uhr bis Uhr, Stadtbibliothek Werder Tag der offenen Tür Ein Familiennachmittag mit Kaffee, Kuchen, Basteln und Büchertrödel Uhr Eröffnung Bürgermeister Werner Große liest die freche, fröhliche Geschichte Abgeschlossen über Anna und ihre Mutter Uhr Obstkistenbühne Ferch Wir füllen in Werder die Fässer neu mit Wein Ein Familienprogramm zum mitmachen Uhr Bilderbuchkino Der Grüffelo - Eine Geschichte über Furcht und Unerschrockenheit , Uhr, Stadtbibliothek Werder Tod unter m Kirschbaum Ingeborg Lauwaßer liest aus ihrem Buch der Kriminalfälle aus Werder , Uhr Die drei??? Lesung mit Boris Pfeiffer über die Abenteuer der Kultdedektive Justus, Peter und Bob Wiesenburg Tage der Leseförderung Unter diesem Motto werden Kinder der Vorschuleinrichtungen und Schulen in die Benutzung einer Bibliothek eingeführt. In den Gruppen werden Gedankenspiele den Spaß und die Freude am Lesen fördern. Die einzelnen Termine erfahren Sie in der Bibliothek der Gemeinde Wiesenburg wo die Veranstaltungen auch stattfinden. Anmeldungen unter / , Uhr, Turnhalle der Grundschule Wiesenburg Tolles Buch - Die Büchershow für Kinder mit der Künstlerin Silvia Freund Die bekannte Schauspielerin gestaltet eine bunte Mitmachshow mit fünf unterschiedlichen Büchern für Jungen und Mädchen., Gruppenanmeldungen bitte unter /90878 Ziesar , Uhr, Begegnungsstätte Ziesar, Frauentor 23 Heidi Selent gestaltet einen Lesenachmittag für Senioren , ab Uhr, Grundschule Ziesar Lesewettstreit der Grundschule Thomas - Müntzer , Uhr, Aula der Gesamtschule Freude schöner Götterfunken ein Friedrich-Schiller-Mitmach-Programm für Kinder mit Sylvia Krupicka von den Eventilatoren 8 Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/2010

9 Informationen, Tipps, Termine Beratungstermine der Freiwilligenkoordination Potsdam Mittelmark (Arbeits- und Ausbildungsförderungsverein PM e.v.) Ansprechpartnerin: Steffi Wiesner Magdeburger Str Belzig Tel.: / Fax: / E Mail: swiesner@aafv.de Internetseite: Netzwerk Ambulanter Sozialer Dienste PM Koordinatorin Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände Die freien Wohlfahrtsverbände bieten in den einzelnen Regionen des Landkreises eine Sprechstunde zur allgemeinen sozialen Beratung an, die jedem Bürger offen steht. Die jeweilige Sozialarbeiterin unterstützt und begleitet bei behördlichen Angelegenheiten, leistet Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen und führt auf Wunsch auch Hausbesuche durch. Bei Krisensituationen (Trennung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bietet sie eine individuelle Beratung an. Außerdem erhält man Rat und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Allgemeine soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet jeden Dienstag von Uhr und Uhr und Donnerstag von Uhr in den Beratungszentren Belzig, Teltow, Werder und Brandenburg/Havel statt. Beratungszentrum Belzig Die Klinke, Erich- Weinert- Straße 15 Tel.: / oder -82 Beratungszentrum Teltow, Am Teltowkanal 7 (2. OG) Tel.: oder Beratungszentrum Werder, Am Gutshof 1-7 Tel.: / oder -43 Beratungszentrum Brandenburg, Potsdamer Straße 18 (im Aufbau) Tel.: 03381/ (dienstags) oder /91287 (Fallmanager des Fachdienstes Soziales und Wohnen) oder 01577/ (zuständige Sozialarbeiterin der allgemeinen sozialen Beratung) Darüber hinaus wird die Allgemeine soziale Beratung an weiteren Standorten im Landkreis angeboten. Nach telefonischer Absprache sind auch weitere Termine und Hausbesuche möglich. Beelitz Begegnungshaus im alten E-Werk, Nürnbergstr / Jeden 1., 2. und 3. Mi des Monats Uhr Träger: JUH e.v. Regionalverband PM Johannitersozialstation, Trebbiner Straße 94, / oder Handy: Träger: Johanniter- Unfall- Hilfe e.v., Regionalverband Potsdam- Mittelmark- Fläming Belzig DRK Pflegeteam Hoher Fläming, Gliener Str. 1 Tel.: / oder Handy: Fr Uhr Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.v. AWO Sozialstation, Niemegker Str. 10 Tel.: / Mo Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark ggmbh Brück AWO Wohnanlage Brücker Herz, Buchenweg 1 Tel.: / Jeden 1. Di des Monats Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark ggmbh Kleinmachnow Seniorentreff Kleinmachnow, Förster-Funke-Allee 108 Tel.: / Mi Träger: AWO Potsdam-Mittelmark ggmbh AWO Sozialstation Kleinmachnow, August-Bebel-Platz 2 Tel.: / Termine n.v. Träger: AWO Potsdam-Mittelmark ggmbh Kloster Lehnin Diakonie Beratungshaus, Friedensstr. 4 Tel.: / oder Handy: Jeden 1. und 3. Mittwoch von Uhr Jeden 2. und 4. Donnerstag von Uhr Träger: Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin Michendorf AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: / oder Montag - Freitag Uhr und Dienstag Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark ggmbh Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/2010 9

10 Treuenbrietzen DRK Bürgertreff, Großstraße Tel.: / oder Handy: Jeden Mittwoch von Uhr Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.v. Wiesenburg DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24 Tel.: / oder Handy: Jeden 4. Do des Monats Uhr Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.v. Werder DRK Pflegeteam An der Havel, B.-Kellermann-Str. 17 Tel.: / 45504, Handy: Termine nach telefonischer Vereinbarung Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.v. 10 Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/2010

11 Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/

12 Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam Monat April April 2010 Götz, Zentrum für Gewerbeförderung, Am Mühlenberg 15 14:00 bis 18:30 Uhr 06. April 2010 Belzig, DRK, Gliener Straße 1 15:30 bis 19:00 Uhr 07. April 2010 Beelitz, Robert-Tiedemann-Haus, Clara-Zetkin-Straße 16 14:30 bis 19:00 Uhr 08. April 2010 Wiesenburg, Quergebäude am Goetheplatz, Schloßstraße 1 15:00 bis 19:00 Uhr 12. April 2010 Teltow, AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr 14. April 2010 Potsdam, Behördenzentrum, Haus 15 Casino, Heinrich-Mann-Allee :00 bis 10:30 Uhr 16. April 2010 Fahrland, Jugendhaus, Ketziner Straße 20 16:00 bis 19:00 Uhr 17. April 2010 Wilhelmshorst, Freiwillige Feuerwehr, Eichenweg 24 08:00 bis 12:00 Uhr 17. April 2010 Belzig, SENIOREN-WOHNPARK, Hans-Marchwitza-Straße 23 09:00 bis 12:00 Uhr 19. April 2010 Neuseddin, Gesamtschule, Hans-Beimler-Straße 17 16:00 bis 19:30 Uhr 20. April 2010 Werder, Schule, Unter den Linden 11 15:00 bis 19:00 Uhr 20. April 2010 Rehbrücke, Otto-Nagel-Grundschule, Andersenweg 43 16:00 bis 19:00 Uhr 22. April 2010 Pritzerbe, Gasthof Am Kreuzdamm, Puschkinstraße 8 16:00 bis 18:30 Uhr 26. April 2010 Teltow, AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr 27. April 2010 Linthe, ADAC Fahrsicherheitszentrum, Am Kalkberg 6 15:00 bis 19:30 Uhr 30. April 2010 Potsdam-Babelsberg, Oberlinhaus, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 15:00 bis 19:00 Uhr Öffnungszeiten im DRK-Blutspendeinstitut Potsdam, Behlertstr. 3A, Haus K2: Montag von 07:00 bis 19:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 12:00 bis 19:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr Telefon-Nummer: Blutspendetermine 12 Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 03/2010

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