Werner Schmitt. am Beispiel von Fichte und Buche. Forstliche Stellungnahme auf dem Prüfstand

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1 Werner Schmitt am Beispiel von Fichte und Buche Forstliche Stellungnahme auf dem Prüfstand 1

2 Rückeschaden 2

3 Das waldbauliche Betriebsziel Den Begriff 'Waldbauliches Betriebsziel' kennt die Jägerschaft spätestens seit Erfindung der 'waldbaulichen Gutachten'. Zuerst nur Verwaltungsvorschrift, ist das waldbauliche Gutachten auch Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel - inzwischen in unterschiedlichen Formulierungen in den entsprechenden Landesgesetzen der Bundesländer verankert. Sofern das waldbauliche Betriebsziel ausweislich der aktuellen Stellungnahme gefährdet oder erheblich gefährdet ist, muss der Abschuss gegenüber den bisherigen Festlegungen erhöht werden (Formulierungsbeispiel). Indirekt hat die Stellungnahme natürlich Einfluss auf die Meinungsbildung der Kommunen als überwiegende Verpächter des Jagdrechts. Sie vertrauen auf die in der Stellungnahme gemachten Aussagen über die Höhe von Schäl- und Verbissschäden und der Minderung der dadurch zu erwartenden künftigen Erträge aus ihrem Waldeigentum. Den Waldeigentümern wird suggeriert, die Verluste würden die Jagdpachterlöse bei weitem übersteigen. Wie dubios mit dem Begriff Stellungnahme und Betriebsziel umgegangen wird, ist einem Bericht des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz zu entnehmen. 'Nach den Gutachten waren die waldbaulichen Betriebsziele in erheblichem Umfang durch Wildschäden als gefährdet oder erheblich gefährdet eingestuft. Im 3

4 Jahr 2004 waren durch Rehwildverbiss 46 % und durch frische Schälschäden 41 % der Waldfläche der begutachteten Jagdbezirke betroffen. Diese hohen Schadensquoten lassen den Schluss zu, dass in zahlreichen Waldflächen Vorgaben zur Wildbewirtschaftung nur eingeschränkt erfüllt wurden.' Dass es sich hier nicht um Schadensquoten im Sinne des waldbaulichen Betriebszieles handelt, sei nur nebenbei erwähnt. Dem Rechnungshof kann man dies noch nachsehen, bekommt er seine Informationen doch von der Obersten Jagdbehörde bzw. direkt vom Ministerium. Unseriös ist es auch, die Schadensprozente mehrerer ha zu addieren, um dadurch zu einem höheren Gefährdungsgrad zu gelangen. Der Schaden kann sich immer nur auf 1 ha Betriebsfläche und dessen Betriebsziel beziehen. Deshalb ist nur die Aussage richtig, dass die Schadensprozente von bis variieren. Es kann auch nicht sein, wenn z.b. 0,5 ha Douglasien als erheblich gefährdet bewertet werden (2 Pflanzen geben den Ausschlag), die gesamte ungeschädigte- Waldfläche von 190 ha als ebenfalls erheblich gefährdet eingestuft wird, mit den bekannten Konsequenzen für die Abschußplanung. Was verbirgt sich nun hinter dem waldbaulichen Betriebsziel, wie ist es definiert, welche monetäre Größe steckt dahinter? Hinterfragt man die Definition, stößt man entweder auf Unwissenheit oder vorgeblich Unkenntnis. Eine konkrete Auskunft ist nicht zu erhalten. 4

5 Nun, man muß umfangreiche Recherchen anstellen, um hierzu konkrete Aussagen und Daten zu finden. Zugegebener Maßen sind hier von den als Quelle angegebenen Institutionen im Hinblick auf die relativ lange Umtriebszeit von Fichte und Buche, nicht kalkulierbarer Kalamitäten usw. umfangreiche und teils komplizierte Berechnungen angestellt worden. Nicht desto trotz kann aus den Ergebnissen konkret die monetäre waldbauliche Zielgröße heraus gelesen werden. Nur diese Größe kann maßgebend sein für die Gewichtung von Schäl- und Verbissschäden und deren Einstufung nach Gefährdungsgraden. Demgegenüber hat sich bestätigt, dass die Erreichung des waldbaulichen Betriebszieles an willkürlich festgelegten Gefährdungsprozenten und den daraus resultierenden Gefährdungsgraden festgemacht wurde. Als Betriebsziel (Vornutzungserträge und Abtriebswert) werden für die Fichte bei einer Umtriebszeit von 120 Jahren etwa angenommen, für die Buche ca , bei einer Umtriebszeit von 140 Jahren. Dies unter der Voraussetzung optimaler Standort- und Wachstumsbedingungen, ohne nicht kalkulierbarer Witterungseinflüsse, Käfer- und Pilzbefall. Als maximaler Schälschaden wurde von der FAWF für die Fichte der unteren Bonität (100 %) und für Verbissschaden 760 (100 %) errechnet. Für die Buche ergibt sich ein maximaler Schälschaden von (100 % ) und ein Verbissschaden von (100 %). Die Werte beziehen sich jeweils auf die Um- 5

6 triebszeit und setzen eine nach allgemeingültigen Regeln betriebene und im Landeswaldgesetz verankerte 'ordnungsgemäße' Forstwirtschaft voraus. Eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft verpflichtet zwingend dazu, eingetretene Schäden im Rahmen der üblichen forstlichen Bestandspflege gering zu halten. Nach einer Untersuchung der FVA Baden-Wuerttemberg bei simulierten Rindenschäden wurden innerhalb von 10 Jahren keine signifikanten Wachstumsunterschiede zwischen geschädigten und ungeschädigten Bäumen festgestellt. In einer vergleichenden Untersuchung in Finnland, so die FVA, ergab sich hier ein Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Ausreichend Zeit also, um ordnungsgemäße Forstwirtschaft zu betreiben. In den nachfolgenden Tabellen sind die Schadensprozente in Bezug gesetzt zum monetären waldbaulichen Betriebsziel. Hierzu wurden auch die Ergebnisse der Bundeswaldinventur zum Ansatz gebracht. 6

7 Schälschaden Fichte Monetäre Auswirkung von Schälschäden Waldbaul. Betriebsziel: 1 ha Fichte, Umtriebszeit 120 Jahre (unter Annahme eines Schälschadens von 100 %) Bezeichnung in in % Quelle zum Betriebsziel Betriebsziel (ca. Brutto) ,00 100,00 FAWF Stammschäden insges. (Schäle, Käfer, Pilze, usw) ,00 36,10 BWI Schälschaden (Maximal ,00 9,50 FAWF gefährdung Jahre) Betriebsziel gefährdet ab.. 800,00 2,00 MfUF Schälschäden alt 391,00 0,98 BWI Schälschäden aktuell 7,60 0,02 BWI Trend jährlich 8,00 0,02 (Relevanz 50 Jahre) 7

8 Bei den Stammschäden überwiegen bei weitem die Rücke- und Fällschäden vor den Schälschäden. Alte und neue Schälschäden erreichen 0,98 % des Betriebszieles. Eine Gefährdung des Betriebszieles wird laut ministerieller Annahme erst ab 2-3 % erreicht. Die jährliche -statistische- Relevanz beträgt 0,02 %. Zur Zeit sind die Schälschäden rückläufig. Rücke-und Fällschäden zeigen eine zunehmende Tendenz. Für den Zeitraum der Schälgefährdung (20-70 Jahre, FAWF) ergibt sich als Trend ein Betrag von 8 je ha jährlich. Dies ist natürlich ein statistischer Wert und kann in einem Jahr und lokal deutlich höher sein, während er in den folgenden Jahren gegen Null tendieren kann. Gegenüber eines Jagdpachtpreises von angenommen 50 pro ha jährlich wird deutlich, dass die Aussage, die Schälschäden würden die Einnahmen der Jagdpacht überschreiten, nicht nur übertrieben, sondern in hohem Maße unseriös ist. 8

9 Die nächste Tabelle zeigt informatorisch die Anzahl der Stämme (Fichte), die bis zum Gefährdungsgrad 'nicht gefährdet' in den einzelnen Altersklassen geschält sein dürfen' in Bezug zum Betriebsziel. Weiter sind die Preise für die Entschädigung von Einzelstämmen bei zunehmendem BHD entsprechend der Altersklasse angegeben. Monetärer Schälschaden Einzelstamm zum Betriebsziel (Fichte) (Betriebsziel noch nicht gefährdet) Bez./ Schälschäden 100 % Schälschäden 1,99 % zum Einzelstamm Alter Betriebsziel (info) Jahre Bäume Bäume % ,10 0, ,10 0, ,09 1, ,09 1, ,09 1, ,09 1, ,10 2, ,09 2, ,09 2, ,09 3, ,10 3,42 Es wird ersichtlich, das bei abnehmender Bestockung in den Altersklassen bei ordnungsgemäßer Forstwirtschaft (Vornutzung) der Schadensanteil zum Betriebsziel gleich bleibt. 9

10 Stammzahl Ebenfalls informativ die nachstehende Grafik der verbleibenden Stämme in den verschiedenen Altersklassen nach forstlichen Maßnahmen während der Umtriebszeit. Verbleibende Stämme in der Umtriebszeit Fichte Umtriebszeit nach Jahren Die Grafik korrespondiert mit der gleichbleibenden Schadensquote der monetären Einzelstammbewertung zum Betriebsziel. 10

11 Die Argumentation der Entwertung der unteren Stammabschnitte durch Schälschäden überzeugt ebenfalls nicht. Sie werden -ob geschädigt oder gesund- entsprechend der Marktlage als Industrieholz in Längen von 2 bis mehrere Meter abgelängt. Untere gesunde- Stammabschnitte von 1m Länge vermodern zudem in Mengen ungenutzt im Wald (Totholzkonzept). 11

12 Schälschaden Buche Monetäre Auswirkung von Schälschäden (Buche) Waldbaul. Betriebsziel: 1 ha Buche, Umtriebszeit 140 Jahre (unter Annahme eines Schälschadens von 100 %) Betriebsziel (ca. Brutto) ,00 100,00 FAWF Bezeichnung in in % Quelle zum Betriebsziel Stammschäden insges. (Schäle, Käfer, Pilze, usw) ,00 31,70 BWI Schälschaden (Maximal ,00 10,00 FAWF gefährdung Jahre) Betriebsziel gefährdet ab ,00 2,00 MfUF Schälschäden alt 66,00 0,11 BWI Schälschäden aktuell 0,00 0,00 BWI Trend jährlich 0,90 0,00 (Relevanz 70 Jahre) 12

13 Auch bei der Buche wird der Gefährdungsgrad mit zusammen 0,11 % zum Betriebsziel gravierend unterschritten. Von einer Gefährdung spricht die Stellungnahme wie bei der Fichte, wenn 2-3 % erreicht werden. Rücke- und Fällschäden schmälern hier das Betriebsergebnis hingegen um 30,5 %, lt. BWI mit zunehmender Tendenz. Die nächste Tabelle zeigt die Anzahl der Stämme (Buche), die bis zum Gefährdungsgrad 'nicht gefährdet' in den einzelnen Altersklassen geschält sein dürfen' in Bezug zum Betriebsziel. Weiter sind die Preise für die Entschädigung von Einzelstämmen bei zunehmendem BHD entsprechend der Altersklasse angegeben. Monetärer Schälschaden nach verbleibender Stammanzahl (Buche) (Betriebsziel ( ) noch nicht gefährdet) Bez./ Alter Schälschäden 100 % Schälschäden 1,99 % Verlust zum Einzelstamm Betriebsziel Jahre Bäume Bäume % ,05 0, ,06 1, ,08 2, ,09 3, ,09 5, ,10 7, ,10 10,22 13

14 Stammzahl Informativ die nachstehende Grafik der verbleibenden Stämme in den verschiedenen Altersklassen nach forstlichen Maßnahmen während der Umtriebszeit. Die kontinuierliche Abnahme der Stammzahl während der Umtriebszeit korrespondiert mit der in etwa konstant bleibenden Schadensquote. Verbleibende Stämme in der Umtriebszeit Buche Umtriebszeit nach Jahren 14

15 Nachstehend werden die Verbissschäden dargestellt. Erwähnenswert ist hier, daß in der Anleitung des Ministeriums zur Erstellung der waldbaulichen Stellungnahme bereits das Vorhandensein eines Gatters dazu ausreicht, das Prädikat 'gefährdet' zu vergeben (Erhebungsanleitung Rheinland-Pfalz). Dies erklärt auch, warum seinerzeit in fast jedem Revier mindestens ein Gatter errichtet wurde. Die in der Tabelle dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf die künstliche Verjüngung einer Kultur, wobei für Fichte Pflanzen und für die Buche Pflanzen maßgebend sind. Für die natürliche Verjüngung ist ein Verbiss im Hinblick auf das waldbauliche Betriebsziel nach Ansicht anerkannter Wissenschaftler unbedeutend. Das Argument der Entmischung bestimmter Baumarten zieht ebenfalls nicht. Hier kommt es wesentlich darauf an, inwieweit das auf 10 Jahre angelegte Forsteinrichtungswerk Naturverjüngung auf festgelegten und geeigneten Standorten vorsieht. Hinsichtlich der Auswirkungen von Verbiss auf die Entwicklung der einzelnen Pflanze -hier Fichte- wurden von der Forstlichen Bundesversuchsanstalt Wien (FBVA, J. Pollanschütz) Versuche mit 'simuliertem Verbiss' unternommen. So konnten bei alleinigem Rückschnitt der Seitentriebe -unabhängig von deren Häufigkeit- keine Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum festgestellt werden. Lediglich ab einem dreimaligen Rückschnitt des Termi- 15

16 naltriebes wurden Zuwachsverluste und Qualitätsmängel in zunehmender Intensität festgestellt. In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die Verbissschäden an Fichte und Buche dargestellt. Verbissschäden Fichte Monetäre Auswirkung von Verbissschäden (Fichte) Waldbaul. Betriebsziel: 1 ha Fichte, Umtriebszeit 120 Jahre (unter Annahme eines Verbissschadens von 100 %) Betriebsziel (ca. Brutto) ,00 100,00 FAWF Bezeichnung in in % Quelle zum Betriebsziel Stammschäden insges ,00 36,10 BWI Verbissschaden 720,00 1,80 FAWF (maximal möglich) Verbiss aktuell 20,20 0,05 BWI Trend jährlich 5,05 0,01 (Relevanz 4 Jahre) Die Verbissschäden in Bezug auf das monetäre Betriebsziel erreichen bei der Fichte gerade einmal 0,05 %. Eine Gefährdung 16

17 im Hinblick auf das waldbauliche Betriebsziel wird jedoch gemäß Stellungnahme erst ab 20 % erreicht. Verbissschäden Buche Monetäre Auswirkung von Verbissschäden (Buche) Waldbaul. Betriebsziel: 1 ha Buche, Umtriebszeit 140 Jahre (unter Annahme eines Verbissschadens von 100 %) Betriebsziel (ca. Brutto) ,00 100,00 FAWF Bezeichnung in in % Quelle zum Betriebsziel Stammschäden insges ,00 31,70 BWI Verbissschaden 2.160,00 3,60 FAWF (maximal möglich) Verbiss aktuell 190,00 0,32 BWI Trend jährlich 47,50 0,10 (Relevanz 4 Jahre) Bei der Buche sind die Verbissschäden in Bezug auf das monetäre Betriebsziel höher als bei der Fichte und erreichen 0,32 %. Eine Gefährdung besteht jedoch lt. Stellungnahme erst ab 15 %. 17

18 Naturverjüngung Hinsichtlich von Naturverjüngungen kann man aus einem Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz herauslesen, daß 80 % aller für den Waldaufbau erforderlichen Jungpflanzen unverbissen bleiben. Demnach werden nachgerechnet auf einem ha Buche und einer Wuchshöhe von über 1 m ca Pflanzen in den Waldaufbau mit dem Betriebsziel von 150 Bäumen entlassen. Bei der Fichte sind es etwa Pflanzen, mit dem Abtriebsziel von ca. 250 Bäumen. Die forstliche Logik bezüglich der Gefährdungsgrade der Verbissprozente ist im negativen Sinne kaum zu unterbieten. In einer Abhandlung von Prof. Dr. Dr. Paul Müller ist zu lesen, daß ein nur scheinbar objektives Verfahren sich zu einem administrativen Herrschaftsinstrument entwickelt hatte, mit dem der gewollte politische und gesetzlich verankerte Grundsatz Wald vor Wild beliebig begründet werden konnte. Er fordert, daß es zwingend geboten ist, mit der derzeit geübten praxisnahen Verbisserfassung und bewertung Schluß zu machen. Verbissgutachten: Note mangelhaft! (in Die Pirsch 6/93) In anderen Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, daß der monetäre Aufwand an Zeit und Personal für die Stellungnahme mit lokalen Ausnahmen- höher anzusetzen ist, als der Schaden selbst! 18

19 Fazit Das Ergebnis der Ausarbeitung zeigt, dass das waldbauliche Betriebsziel in keiner Weise im öffentlichkeitswirksam propagierten Ausmaß (und teilweise widerspruchslos von den Landesjagdverbänden übernommen) durch Schäl- und Verbissschäden beeinträchtigt wird. Die für das Betriebsziel angestrebte Stammzahl zur Endnutzung wird stets erreicht. Bei der Stellungnahme ist deshalb nur die monetäre Einbuße in der schadensrelevanten Zeit der jeweiligen Baumart maßgebend. Die Festsetzung der Abschusshöhe aufgrund der forstlichen Stellungnahme entbehrt damit jeder Grundlage. Weder bei Buche oder Fichte werden die willkürlich festgesetzten Schadensprozente auch nur annähernd erreicht. Aufgetretene Schäden werden darüber hinaus in der Regel durch die Ersatzpflicht des Jagdpächters abgegolten. Es bleibt eigentlich nur die Schlussfolgerung, dass die Forstadministration für die begangenen forstlichen Fehler in der Vergangenheit, den kaum rentablen (Wirtschafts-) Waldbau und ihre Ohnmacht demgegenüber seinerzeit in Erklärungsnot gerieten und seitdem Rot- und Rehwild als Verursacher in den Fokus rücken. Für die Hege und den Erhalt dieser Wildarten hat die derzeitige Praxis weitreichende Auswirkungen, denn aufgrund der Aussagen in den Stellungnahmen setzt die untere Jagdbehörde die Höhe des Abschussplanes fest. Dieser ist -entgegen der waldbaulichen Stellungnahme- ein Verwaltungsakt mit Widerspruchs- 19

20 recht. Leider kann dieses Widerspruchsrecht nicht mit Hinweis auf die waldbauliche Stellungnahme wahrgenommen werden. In diesem Zusammenhang der Hinweis, daß die Besitzer der durch FSC bzw. PEFC zertifizierten Wälder angehalten sind, die Wildbestände drastisch zu reduzieren. Dabei richten sie sich auf die durch anerkannte Methoden (Forstbetriebliche Stellungnahme) erfassten Schäl- und Verbissschäden (FSC-Standard ). Die Abschußplanung bezieht sich auf diese Ergebnisse. ( FSC-Standard) Der FSC wird von allen großen Umweltverbänden (BUND, NA- BU, Greenpeace, WWF, Oro Verde, Robin Wood usw.) dominiert. Entsprechend der politischen Konstellationen in den Bundesländern sind die Staatsforste überwiegend FSC zertifiziert bzw. ist dies beabsichtigt. Es wäre eine äußerst wichtige Aufgabe der Landesjagdverbände, zu dem gesamten Themenkomplex tätig zu werden und die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Denn es ist sicher Utopie anzunehmen, die Forstministerien würden freiwillig auf ihr gesetzlich verankertes Herrschaftsinstrument verzichten. Es muß erreicht werden, dass die allseits in der Diskussion stehende waldbauliche Stellungnahme seine Gefährdungsgrade objektiv und messbar am monetären waldbaulichen Betriebsziel ausrichtet. 20

21 Anteil in v.h. Anteil in v.h. Fichte: Vergleich von Stammschäden (ohne monetären Bezug) bis Altersklassen Betriebsziel Stammsch. Rücke-u. Fällsch. sonst. Schäden Schälsch. alt aktuell Buche: Vergleich von Stammschäden (ohne monetären Bezug) bis Altersklassen Betriebsziel Stammsch. Rücke-u. Fällsch. sonst. Schäden Schälsch. aktuell 21

22 Die beiden vorseitigen Grafiken zeigen noch einmal die Verhältnismäßigkeit von Betriebsziel und Stammschäden zu Schälschäden bei Fichte und Buche auf. Aktuelle Schälschäden sind gegen Null tendierend und grafisch nicht sichtbar. Auch ohne Bezug zur monetären Bewertung fällt die Unverhältnismäßigkeit der Herausstellung von Wildschäden auf. Als Datenquelle der Abhandlung dienten die aktuellen Ergebnisse der Bundeswaldinventur (BWI) des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Umwelt, Untersuchungen der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) sowie eigene Berechnungen. Die monetären Betriebsziele lassen sich darüber hinaus mit unwesentlichen Abweichungen aus Veröffentlichungen anderer Forschungseinrichtungen bzw. der Landesforstämter verschiedener Bundesländer sowie dem Deutschen Forstwirtschaftsrat herleiten. Die Gefährdungsgrade wurden beispielgebend der Anleitung des Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz entlehnt. 22

23 Fällschaden 23

24 Weitere Ausführungen zu den Gegensätzen zwischen Forst und Jagd bzw. der Prämisse Wald vor Wild finden sich in der abgebildeten Buchausgabe. 12,5x19,5, 136 Seiten, Verlag Books on Demand, Norderstedt, ISBN-13: , aktualisierte Ausgabe

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