Kosten aus Aufwendungen ableiten

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1 Kosten aus Aufwendungen ableiten Bestimmen Sie in den nachfolgenden Beispielen die Höhe der Kosten, die in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zu berücksichtigen sind. 1. Eingangsrechnung vom : Kauf von Rohstoffen, St., netto 1,20 /St. Die Rohstoffe werden im März vollständig verbraucht. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Der Rohstoffverbrauch stellt einen betriebsbedingten Aufwand dar. Aufwand in der Fibu In die KLR übernommene Kosten 2. Eingangsrechnung vom : Kauf von Rohstoffen, St., netto 1,20 /St. Die Rohstoffe werden im März vollständig verbraucht. In den vorherigen Perioden wurde dieser Rohstoff mit einem Durchschnittswert von 1,10 angeschafft. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Schwankungen bei den Rohstoffkosten führen in der Kalkulation der KLR zu unerwünschten Kostenabweichungen. Zwar schwankt der Rohstoffaufwand allein dadurch, dass in den einzelnen Perioden unterschiedliche Mengen verbraucht werden, bei konstanten Einstandspreisen ergeben sich in der KLR jedoch pro Stück keine Kostenabweichungen. Ändern sich hingegen im Laufe der Zeit die Einstandspreise je Stück, verwendet man statt dessen besser statt der tatsächlichen Einstandspreise Verrechnungspreise (Durchschnittskosten). Es liegen in diesem Fall also Anderskosten vor. 3. Eingangsrechnung vom : Kauf von Rohstoffen, St., netto 1,20 /St. Die Rohstoffe werden innerhalb von 3 Monaten verbraucht. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: In der Finanzbuchhaltung (Fibu) wird als Abrechnungsperiode in der Regel ein Jahr angesetzt (Geschäftsjahr). In der KLR hingegen gilt als Abrechnungsperiode ein (Abrechnungs-) Monat. Aufwendungen müssen daher periodengerecht zugeordnet werden. Dies bedeutet, dass als Kosten nur der Teil der Aufwendungen angesetzt wird, der in die Abrechnungsperiode der KLR angefallen ist. 4. Anlagendatei am : Eine Maschine, Anschaffungskosten , wird in der Produktion seit 2 Jahren genutzt und degressiv mit 20 % jährlich abgeschrieben. In der KLR findet die Abschreibung linear über 10 Nutzungsjahre unter Ansatz der Wiederbeschaffungskosten von statt. Welche Kosten müssen im Dezember in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Gemäß gesetzlicher Vorgaben darf in der Fibu eine planmäßige Abschreibung nur von den Anschaffungskosten abnutzbarer Anlagevermögensgegenstände vorgenommen werden. Ebenso sind steuerlich die Vorgaben für betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern sowie die möglichen Abschreibungsmethoden zu beachten. In der KLR hingegen sollen die Kosten der kalkulatorischen Abschreibung zu einer Erhaltung des in das Anlagevermögen investierten Kapitals führen. Daher wird hier von den Wiederbeschaffungskosten abgeschrieben und die Abschreibung findet über die (geschätzte) tatsächliche Nutzungsdauer statt. Gleichzeitig ist auf eine periodengerechte Erfassung der kalkulatorischen Abschreibung zu achten. Bei der kalkulatorischen Abschreibung handelt es sich daher um Anderskosten. 5. Anlagendatei am : Eine Maschine, Anschaffungsk , wird seit 7 Jahren linear bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Da das Produkt, das auf dieser Maschine hergestellt wurde, nicht mehr produziert wird, wird auch die Maschine nicht mehr genutzt. Welche Kosten müssen im Dezember in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Aufwendungen, die nicht betriebsbedingt verursacht werden (also nicht durch die Verfolgung der eigentlichen betrieblichen Ziele entstehen), werden in der KLR nicht als Kosten berücksichtigt (neutrale Aufwendungen). 6. Eigenbeleg vom : Im zurückliegenden Geschäftsjahr leistete das Unternehmen monatlich eine Gewerbesteuervorauszahlung in Höhe von Heute liegt der Steuerbescheid vor, aus dem hervorgeht, dass für das zurückliegende Geschäftsjahr eine Nachzahlung in Höhe von zu leisten ist. Welche Kosten müssen im Februar in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Aufwendungen müssen periodengerecht in die KLR übernommen werden. Fallen in der Fibu Aufwendungen an, die eigentlich in frühere Abrechnungsperioden gehören, müssen diese trotzdem als Aufwand zu diesem Zeitpunkt gebucht werden. In der KLR finden diese Aufwendungen jedoch keine Berücksichtigung, weil sie nicht periodengerecht sind (neutrale Aufwendungen). 7. Eigenbeleg vom : Im aktuellen Monat wurden Rohstoffe bei einem innerbetrieblichen Transport mit einen Gabelstapler beschädigt. Wegen der Schwere des Schadens mussten die Rohstoffe verschrottet werden. Dies führte zu einem Aufwand in Höhe von Welche Kosten müssen im Februar in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Aufwendungen, die außergewöhnlich (im Sinnen von normalerweise nicht ) anfallen, stellen keine Kosten dar (neutraler Aufwand). Jörg Bensch - Lernmaterialien 1

2 Aufwand in der Fibu In die KLR übernommene Kosten 8. Kontoauszug vom : Der Vermieter einer Lagerhalle bucht die Miete in Höhe von für März ab. Gemietet werden m m 2 der Lagerhalle werden zurzeit nicht genutzt. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Kosten liegen nur dann vor, wenn sie auf einen betriebsbedingten Aufwand zurückzuführen sind. Entstehen Aufwendungen aus einem nicht betriebsbedingtem Grund, liegen keine Kosten vor (neutraler Aufwand). 9. Kontoauszug vom : Die Hausbank, die als einzige Bank dem Unternehmen alle Darlehen zur Verfügung stellt, bucht die für März angefallenen Zinsen in Höhe von 300 ab. In der KLR wird ein betriebsnotwendiges Vermögen in Höhe von ermittelt. Dieses wird zum Teil durch zinslos zur Verfügung gestellte Verbindlichkeiten in Höhe von finanziert (Abzugskapital). Aus kalkulatorischen Gründen wird mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 8 % p. a. gerechnet. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Zinsaufwand fällt für Fremdkapital an, für das das Unternehmen (Kreditnehmer) dem Kreditgeber Zinsen zahlen muss. Um auch die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Eigenkapitals zur berücksichtigen, errechnet man in der KLR kalkulatorische Zinsen. Da ein Teil des Eigenkapitals jedoch auch in betrieblich nicht notwendiges Vermögen (z. B. in Wertpapiere) investiert ist, kann nicht einfach die Höhe des Eigenkapitals angesetzt werden. Statt dessen ermittelt man zunächst das betrieblich notwendige Vermögen. Davon zieht man den Teil des Fremdkapitals ab, für den keine Zinsen anfallen (z. B. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten). Auf das sich ergebende betriebsnotwendige Kapital wendet man dann einen kalkulatorischen Zinssatz an. Die berechneten kalkulatorischen Zinsen stellen dann Anderskosten dar. 10. Eigenbeleg vom : Im Rahmen der Monatsinventur wurde bei einem Rohstoff eine Soll-Ist-Abweichung in Höhe von 100 ermittelt, die z. B. Diebstahl, Schwund und nicht buchmäßig erfassten Verderb zurückzuführen ist. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass die Soll-Ist-Abweichung normerweise bei 960 pro Jahr liegt. Welche Kosten müssen im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Viele betriebliche Abläufe bringen Risiken mit sich, die zu Aufwendungen führen. Derartige Einzelwagnisse ergeben sich z. B. auch aus der Notwendigkeit, Material zu lagern. Wer dieses Risiko eingeht, muss damit rechnen, dass dies zu Verlusten führt (z. B., weil Material gestohlen wird). Im Fall dieses Beständewagnisses kommt es also zu außerplanmäßigen Abschreibungen (Wertverlust des nicht mehr vorhandenen Materials), also zu einem außerordentlichen (im Sinne von unplanbaren) Aufwand. Derartige Aufwendungen schwanken in ihrer Höhe jedoch im Laufe der Zeit. Würde man sie in der tatsächlich vorliegenden Höhe in die KLR übernehmen, würde dies dort zu unerwünschten Schwankungen bei den Kosten führen. Um dieses Wagnis dennoch in der Kalkulation zu berücksichtigen, setzt man anstelle des tatsächlich angefallenen Aufwandes einen kalkulatorischen (konstanten) Wert an, der sich aus Vergangenheitswerten ergibt. Kalkulatorische Wagniskosten sind also Anderskosten. 11. Kontoauszug vom : Der Inhaber der Einzelunternehmung (e. K.) bucht für die private Lebensführung vom Geschäftskonto ab. Hätte das Unternehmen die Rechtsform einer GmbH, würde der Geschäftsführer als Angestellter des Unternehmens statt dessen ein Gehalt erhalten. Ein vergleichbares Geschäftsführergehalt liegt bei monatlich Lösungshinweis: Personenunternehmen (z. B. Einzelunternehmung, OHG) sind inhabergeführte Unternehmen. Dies bedeutet, dass die Kapitalgeber in der Regel auch geschäftsführerisch tätig sind. Da ihnen jedoch das Unternehmen gehört, sind sie keine Angestellten des Unternehmens. Sie erhalten also für ihre Arbeitsleistungen kein Gehalt. Da sie jedoch dennoch die Kosten ihrer privaten Lebensführung finanzieren müssen, tätigen sie Privatentnahmen. Sie nehmen sich also quasi einen Teil ihre Eigenkapitals aus ihrem Unternehmen heraus. Die Leiter von Kapitalgesellschaften (z. B. Geschäftsführer der GmbH, Vorstand der AG) hingegen sind Angestellte der Kapitalgesellschaft. Kapitalgesellschaften können als juristische Personen nämlich mit natürlichen Personen Arbeitsverträge abschließen. Als Angestellte bekommen die Leiter der Kapitalgesellschaft ein Geschäftsführergehalt. Dieses wird wie jedes andere Gehalt in der Fibu als Aufwand erfasst. Da dies bei Personengesellschaften nicht möglich ist, die Gesellschafter ihre Leistung jedoch trotzdem als Kosten in der Kalkulation berücksichtigen möchten, setzt man in der KLR einen kalkulatorischen Unternehmerlohn an. Es handelt sich also um Zusatzkosten. 12. Ausgangsrechnung vom : Eine Pkw aus dem Fuhrpark, der einen Buchwert in Höhe von hatte, wurde für bei einem Pkw- Händler in Zahlung gegeben. Lösungshinweis: Aufwendungen, die durch außerplanmäßige Abschreibungen entstehen (z. B. bei einem Verkauf unter Buchwert), stellen einen außerordentlichen Aufwand dar, da weder die Höhe noch der Zeitpunkt des Auftretens dieses Aufwandes im Voraus planbar waren. Würde man diesen Aufwand in der KLR in der aufgetretenen Höhe berücksichtigen, würde dies die Kalkulation in der betreffenden verfälschen. Man berücksichtigt diesen Aufwand (zunächst) daher nicht in der KLR (neutraler Aufwand). Außerordentliche Aufwendungen können jedoch als kalkulatorische Wagnissen (später) doch in die KLR Eingang finden, z. B. in dem man die Aufwendungen sammelt und als konstanten Wert übernimmt. Jörg Bensch - Lernmaterialien 2

3 Leistungen aus Erträgen ableiten Bestimmen Sie in den nachfolgenden Beispielen die Höhe der Leistungen, die in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zu berücksichtigen sind. Ertrag in der Fibu In die KLR übernommene Leistung 1. Ausgangsrechnung vom : Verkauf von Fertigerzeugnissen, St., netto 10 /St. Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Der Verkauf von Fertigerzeugnissen an Kunden stellt den eigentlichen betrieblichen Ertrag eines Industrieunternehmens und damit eine betriebsbedingte Leistung dar. 2. Eigenbeleg vom : Im Rahmen der Monatsinventur wird bei den Fertigerzeugnissen eine Lagerbestandsmehrung in Höhe von 400 Stück ermittelt. Die Fertigerzeugnisse werden für 10 pro Stück netto verkauft. Für ihre Herstellung fielen Herstellkosten in Höhe von 6 pro Stück an. Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Lagerbestandsmehrungen bei Fertigerzeugnissen entstehen dann, wenn in einer Periode (z. B. einem Monat) mehr Erzeugnisse produziert als verkauft wurden. Ihr Wert bestimmt sich aus den Kosten, die zu ihrer Herstellung notwendig war (Herstellkosten). Erzeugnisse, die (zunächst) nicht verkauft wurden, werden im Lager zwischengelagert. Eine Lagerbestandsmehrung stellt somit einen Ertrag in Höhe der Herstellkosten (Lagerleistung) dar. Achtung: Eine Lagerbestandsminderung hingegen stellt einen Aufwand in Höhe der Herstellkosten dar! Denn dieses Erzeugnisse wurden in der betreffenden Periode verkauft, jedoch3 nicht hergestellt (sondern aus dem Lager entnommen). 3. Eigenbeleg vom : In einem Unternehmen, das Maschinen herstellt, wurde eine Maschine produziert, die nun im eigenen Unternehmen in der Fertigung genutzt wird. Die Maschine wird normalerweise für netto an Kunden verkauft. Für ihre Herstellung waren Aufwendungen von insgesamt notwendig (Herstellkosten). Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Erzeugnisse, die ein Unternehmen produziert, dann jedoch nicht an Kunden verkauft sondern selbst nutzt (aktivierte Eigenleistungen), stellen einen Ertrag in Höhe der Herstellkosten dar. Zur Herstellung waren Aufwendungen notwendig, die in der GuV erfasst werden. Wird das Erzeugnis nun selbst genutzt, werden die Herstellkosten als Ertrag gebucht. In der GuV gleichen sich die Herstellkosten und der Ertrag der Eigennutzung somit aus. 4. Kontoauszug vom : Der Mieter einer Lagerhalle überweist für die Nutzung im Monat März. Die Lagerhalle gehört zum Vermögen des Unternehmens, wird aber zurzeit nicht genutzt und kann daher an ein anderes Unternehmen vermietet werden. Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Die eigentliche betriebliches Leistung eines Unternehmens ist es, Fertigerzeugnisse herzustellen. Daneben können Unternehmen jedoch auch noch andere Leistungen erbringen, die als Erträge in der Fibu erfasst werden. Beispielsweise können Unternehmen Kunden auch Dienstleistungen anbieten (z. B. Wartungen und Reparaturen an den zuvor verkauften Erzeugnissen). Auch diese Leistungen sind also betriebsbedingt. Andere Erträge, die nicht durch diesen eigentlichen Betriebszweck entstehen, stellen jedoch nicht betriebsbedingte Erträge dar. Sie verfälschen die Aussagekraft der KLR und werden daher dort nicht als Erträge erfasst (neutrale Erträge). 5. Eigenbeleg vom : Der Unternehmer entnimmt ein Fertigerzeugnis aus dem Lager für die private Verwendung. Die Herstellkosten betragen 50. Der Verkaufspreis des Erzeugnisses beträgt 60 netto. Eine Zahlung hat der Unternehmer für das Erzeugnis nicht vorgenommen. Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Die Herstellung von Erzeugnissen verursacht Herstellaufwendungen. Normalerweise werden diese Erzeugnisse an Kunden verkauft und damit Umsatzerlöse erzielt. Nutzt der Unternehmer Erzeugnisse für private Zwecke, stellt dies in der Fibu einen Ertrag (Lagerentnahme) in Höhe der Herstellkosten dar. Gleichzeitig liegt jedoch keine betriebliche Leistung vor. Ansonsten könnte der Unternehmer das Ergebnis der KLR durch diese Privatentnahmen verfläschen. 6. Ausgangsrechnung vom : Ein Pkw, der einen Buchwert von aufweist, wird bei einem Pkw-Händler für in Zahlung gegeben. Welcher Ertrag muss im März in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Ein Verkauf über Buchwert führt zu einem Ertrag aus Anlagenabgängen. Dieser wird in der GuV erfasst und wirkt sich gewinnmehrend aus. Ein verkauf über Buchwert findet jedoch nicht regelmäßig statt und gleichzeitig ist auch die Höhe nicht planbar (zumal auch ein verkauf unter Buchwert möglich gewesen wäre), so dass ein derartiger Ertrag außerordentlich ist. Außerordentliche Erträge stellen keine Leistung dar (neutraler Ertrag). Jörg Bensch - Lernmaterialien 3

4 7. Kontoauszug vom : Der Insolvenzverwalter überweist nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zzgl. Umsatzsteuer auf das Bankkonto. Dieses Geld stammt ursprünglich aus einer Forderung gegenüber dem Kunden, weil dieser Erzeugnisse im Wert von gekauft hatte. Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im März dieses Jahres wurde die Forderung in voller Höhe abgeschrieben, weil damit zu rechnen war, dass keine Zahlung mehr erfolgen wird. Welcher Ertrag muss im November in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Außerordentliche Erträge werden nicht als Leistung in der KLR berücksichtigt, da sie einerseits in ihrer Werthöhe unkalkulierbar sind und andererseits ihr Auftreten unregelmäßig ist (netrale Erträge). 8. Kontoauszug vom : Die Hausbank schreibt für ein Guthaben 600 Zinsen gut. Der gleiche Kontoauszug weist eine Gutschrift für den Verkauf von Wertpapieren aus. Aktien wurden mit einem Gewinn in Höhe von verkauft. Welcher Ertrag muss im November in die KLR übernommen werden? Lösungshinweis: Zinserträge werden durch Kapital erwirtschaftet, dass in speziellen Anlageformen gespart wird. Normalerweise sollte Kapital in den Kauf von Werkstoffen oder Anlagevermöge investiert werden, damit es zur Steigerung der betrieblichen Leistung beiträgt. Betriebliche Umstände können jedoch (zunächst) gegen diese Investitionen sprechen, so dass das Kapital auf Sparkonten oder in anderen Anlageformen zwischengeparkt wird. Alternativ zur Anlage auf Sparkonto ist auch der Kauf von Wertpapieren (z. B. Aktien anderer Unternehmen) möglich. Neben Zinserträgen können dann Gewinne durch Kurssteigerungen erzielt werden. Unabhängig von der Art der Kapitalanlage und den damit erzielten Erträgen gehört es nicht zur eigentliche Aufgabe von Industriebetrieben, Finanzerträge zu erwirtschaften. Die erzielten Erträge werden daher in der KLR nicht berücksichtig (neutrale Erträge). Beispiele für: Neutrale Aufwendungen Grund- Kalkulatorische Kosten betriebsfremd periodenfremd außerodentlich kosten Anderskosten Zusatzkosten Jörg Bensch - Lernmaterialien 4

5 Kosten aus Aufwendungen ableiten Jörg Bensch - Lernmaterialien 5

6 Kosten aus Aufwendungen ableiten Jörg Bensch - Lernmaterialien 6

7 Leistungen aus Erträgen ableiten Jörg Bensch - Lernmaterialien 7

8 Das Betriebsergebnis mithilfe der Abgrenzungstabelle bestimmen Sie sollen das Unternehmens- und das Betriebsergebnis der MBF Münchener Bremsenfabrik GmbH ermitteln. Sie erhalten hierzu Informationen aus der Finanzbuchhaltung (Fibu). Füllen Sie nachfolgend abgebildete Abgrenzungstabelle für den Abrechnungsmonat Mai 20(01) aus. Beachten Sie dabei folgende Hinweise: Im Mai wurden St. Fertigerzeugnisse hergestellt. Insgesamt wurden in diesem Monat St. verkauft. Der Verkaufspreis betrug 50 /St. netto, die Herstellkosten 40 /St. Konten der Fibu: 5000 Umsatzerlöse für Fertigerzeugnisse, 5200 Bestandsveränderungen an Fertigerzeugnissen Im Mai kaufte das Unternehmen St. Handelswaren zu einem Einstandspreis von 10 /St. netto und konnte alle für einen Verkaufspreis von 25 /St. netto verkaufen. Konten der Fibu: 5100 Umsatzerlöse für Waren, 6080 Aufwendungen für Waren Das Unternehmen stellte im Monat Mai eine selbst hergestellte Maschine fertig und setzte sie in der eigenen Fertigung ein, Herstellkosten Konto der Fibu: 5300 Aktivierte Eigenleistungen. Das Unternehmen vermietete eine zurzeit nicht genutzte Lagerhalle. Der Mieter zahlte Miete für den Monat Mai. Konto der Fibu: 5400 Mieterträge Im Mai verkaufte das Unternehmen eine Maschine und erzielte einen Verkaufserlös von netto. Konto der Fibu: 5412 Anlagenabgänge Das Unternehmen erzielte für Mai Zinserträge aus einer Kapitalanlage. Zurzeit nicht genutzte Liquiditätsüberschüsse in Höhe von wurden bei einem Zinssatz von 6 % p. a. (pro Jahr) auf einem Tagesgeldkonto angelegt. Die Zinsen werden monatlich gutgeschrieben. Konto der Fibu: 5710 Zinserträge Aus einer Wertpapieranlage erzielte das Unternehmen im Mai einen Ertrag in Höhe von Aktien eines DAX-Unternehmens wurden bei einem Kurs von 12,50 gekauft und im Mai bei einem Kurs von 14,80 wieder verkauft. Konto der Fibu: 5800 Außerordentliche Erträge Für die Herstellung der Fertigerzeugnisse setzte das Unternehmen im Mai Rohstoffe im Wert von und Hilfsstoffe im Wert von in die Produktion ein. Konten der Fibu: 6000 Aufwendungen für Rohstoffe, 6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe Für den Monat Mai entstanden dem Unternehmen Personalkosten (Löhne und Gehälter inkl. Sozialleistungen) in Höhe von Konto der Fibu: 6200/6300 Löhne und Gehälter Im Mai wurden planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von (Monatsanteil der Jahres-AfA) vorgenommen davon entfallen auf nicht mehr genutzte Maschinen. Konto der Fibu: 6500 Abschreibungen auf Anlagevermögen Für die Nutzung der Produktionshalle wurde für den Monat Mai Miete gezahlt. Konto der Fibu: 6700 Mieten und Pachten Im Monat Mai wandte das Unternehmen für den Verbrauch von Büromaterial auf. Konto der Fibu: 6800 Büromaterial An die Kinderkrebshilfe spendete das Unternehmen Die Überweisung wurde im Mai gebucht. Konto der Fibu: 6880 Spenden Das Unternehmen wendet im Jahr für Versicherungen auf. Konto der Fibu: 6900 Versicherungsbeiträge Jörg Bensch - Lernmaterialien 8

9 Im Mai wurde über einen Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, gegenüber dem noch Forderungen in Höhe von (Nettoforderung) offen stehen. In der Fibu schätzt man mit einem Forderungsausfall von 40 % und nahm eine entsprechende Abschreibung vor. Konto der Fibu: 6950 Abschreibung auf Forderungen Jährlich leistet das Unternehmen Steuervorauszahlungen in Höhe von Konto der Fibu: 7000 Betriebliche Steuern Für in Anspruch genommene Darlehen in Höhe von muss das Unternehmen Zinsen an die Banken zahlen. Der Zinssatz beträgt 8 % p. a. (pro Jahr). Konto der Fibu: 7510 Zinsaufwendungen In der KLR werden nachfolgende kalkulatorische Kosten berücksichtigt. Anstelle der tatsächlich angefallenen Fremdkapitalzinsen sollen kalkulatorische Zinsen angesetzt werden. Es gelten folgende Informationen: Betriebsnotwendiges Anlagevermögen Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen Abzugskapital (zinslos zur Verfügung stehende Fremdkapital) Angesetzter kalkulatorischer Zinssatz 8 % Hinweis: Nach der Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals wird der kalkulatorische Zinssatz auf den durchschnittlichen Kapitaleinsatz angewendet, weil beim Ansatz des betriebsnotwendigen Vermögen Anschaffungskosten angesetzt wurden. Dies bedeutet, dass die Hälfte des betriebsnotwendigen Kapitals Grundlage der Berechnung ist. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass sich der verwendete Zinssatz auf ein Jahr bezieht und in der KLR ein Monat als Abrechnungsperiode angesetzt wird. Anstelle der in der Finanzbuchhaltung erfassten planmäßigen Abschreibung auf das Anlagevermögen soll in der KLR die kalkulatorische Abschreibung vorgenommen werden. Es gelten folgende Informationen: Anschaffungskosten abnutzbares Anlagevermögen Wiederbeschaffungskosten abnutzbares Anlagevermögen Durchschnittliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle 8 Jahre Tatsächliche geschätzte Nutzungsdauer (Erfahrungswerte) 10 Jahre Das Verwaltungsgebäude des Unternehmens gehört zum Vermögen des Unternehmens. Als kalkulatorische Miete werden monatlich angesetzt. 1. Übernehmen Sie die Aufwendungen und Erträge der Finanzbuchhaltung in die Abgrenzungstabelle und berechnen Sie den Unternehmenserfolg. 2. Entscheiden Sie bei allen Aufwendungen und Erträgen, in wie weit es sich um Kosten bzw. Leistungen der KLR handelt. Nehmen Sie dabei die Abgrenzung vor, indem Sie nicht betriebsbedingte, periodenfremde bzw. außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge in die Spalten der unternehmensbezogenen Abgrenzung bzw. der kostenrechnerischen Korrekturen einsetzen. 3. Nehmen Sie die kalkulatorischen Kosten in die Abgrenzungstabelle auf. 4. Berechnen Sie den Betriebserfolg. 5. Vergleichen Sie den Unternehmens- und den Betriebserfolg. Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen? Jörg Bensch - Lernmaterialien 9

10 Kto / Summe Salden Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis I) in Euro (Klassen 5, 6, 7) Bezeichnung Aufw. Umsatzerlöse f. FE Umsatzerlöse f. Waren Bestandsveränd. an FE Aktivierte Eigenleistungen Mieterträge Anlagenabgänge Zinserträge Außerord. Erträge Aufw. für Rohstoffe Aufw. für Hilfsstoffe Aufw. für Waren Löhne und Gehälter Abschreib. Anlageverm, Mieten und Pachten Büpromaterial Spenden Versicherungsbeiträge Abschr. auf Forderungen Betriebliche Steuern Zinsaufwendungen Kalk. Zinsen Kalk. Abschreibungen Kalk. Mieten Unternehmensergebnis Erträge Kosten-Leistungs-Rechnung (Rechnungskreis II) - in Euro Untern.bezogene Abgrenzung (betriebsfremd) Abgrenzungsbereich Kosten- u. leistungsrechn. Korrekturen (außerordliche und periodenfr. Aufw./Erträge, verrechnete kalk. Leistungen/Kosten) Kosten- Leistungs- Rechnung Aufw. Erträge Aufw. Erträge Kosten Leistung Neutrales Ergebnis Betriebsergebnis Jörg Bensch - Lernmaterialien 10

11 Abgrenzungstabelle Ihnen liegt die nachfolgend auszugsweise abgebildete Abgrenzungstabelle der Heidelberger Maschinen GmbH für den Monat Februar 20(01) vor. Bearbeiten Sie aufgrund der vorliegenden Informationen die folgenden Aufgaben. Zur Lösung einiger Aufgaben ist es notwendig, dass Sie die nicht ausgefüllten Zeilen der Tabelle um die in den vorherigen Aufgaben arbeiteten Ergebnissen komplettieren. 1. Aufgabe Im Februar 20(01) produzierte das Unternehmen Fertigerzeugnisse zu Herstellkosten in Höhe von 80,00 je Stück. Im gleichen Monat konnten Fertigerzeugnisse zu einem Stückpreis von 107,10 inkl. 19 % Umsatzsteuer verkauft werden. a) Welche der folgenden Aussagen bezüglich des Ertrags ist in diesem Zusammenhang zutreffend? Die Umsatzerlöse beliefen sich in diesem Monat auf [1] [4] [2] [5] [3] [6] einen anderen Betrag b) Welche der folgenden Aussagen bezüglich der Berücksichtigung in der KLR ist zutreffen? Die Umsatzerlöse für Fertigerzeugnisse [1] werden in voller Höhe als Leistungen berücksichtigt. [2] werden in voller Höhe als Leistungen berücksichtigt, wobei die Umsatzsteuer als neutraler Ertrag abgegrenzt wird. [3] werden nicht in der KLR berücksichtigt. [4] werden in voller Höhe als neutraler Ertrag berücksichtigt. [5] werden in voller Höhe als Leistungen berücksichtigt, wobei gleichzeitig die Herstellkosten als Kosten in Höhe von berücksichtigt werden. c) Dadurch, dass im Februar Erzeugnisse hergestellt, jedoch verkauft wurden, ergab sich eine Lagerbestandsveränderung (Kto. 5200). Welche Aussage ist in diesem Zusammenhang zutreffend? [1] Es kam zu einer Lagerbestandsmehrung bei den Erzeugnissen in Höhe von [2] Es kam zu einer Lagerbestandsmehrung bei den Erzeugnissen in Höhe von [3] Es kam zu einer Lagerbestandsminderung bei den Erzeugnissen in Höhe von [4] Es kam zu einer Lagerbestandsminderung bei den Erzeugnissen in Höhe von [5] Es kam weder zu einer Lagerbestandsmehrung noch -minderung bei den Erzeugnissen. d) Die Lagerbestandsminderung wird in der Fibu erfasst. Welche Aussage bezüglich der der Übernahme in die KLR ist zutreffend? [1] Da eine Lagerbestandsmehrung vorliegt, wird diese sowohl als Ertrag als auch als Leistung erfasst. [2] Da eine Lagerbestandsmehrung vorliegt, wird diese als Ertrag, jedoch nicht als Leistung erfasst. [3] Da eine Lagerbestandsmehrung vorliegt, wird diese als Ertrag und gleichzeitig als neutraler Ertrag erfasst. [4] Da eine Lagerbestandsminderung vorliegt, wird diese sowohl als Aufwand als auch als Kosten erfasst. [5] Da eine Lagerbestandsminderung vorliegt, wird diese als Aufwand, jedoch nicht als Kosten erfasst. 2. Aufgabe Im Februar 20(01) produzierte das Unternehmen eine Maschine zu Herstellkosten in Höhe von ,00. Diese wurde in das Betriebsvermögen übernommen, also in der eigenen Fertigung eingesetzt. In der Finanzbuchhaltung nahm man eine Aktivierung vor (aktivierte Eigenleistung). a) Welche der folgenden Aussagen ist in Bezug auf die vorgenommene Aktivierung zutreffend? Die Buchung in der Fibu führte [1] zu einem Ertrag in Höhe von [2] zu einem Aufwand in Höhe von [3] weder zu einem Aufwand noch zu einem Ertrag. [4] zu einem Ertrag in anderer Höhe. [5] zu einem Aufwand in anderer Höhe. b) Die aktivierte Eigenleistung soll in die Ergebnistabelle übernommen werden. Welche Aussage ist in diesem Fall zutreffend? Die aktivierte Eigenleistung wird als [1] Ertrag und gleichzeitig als Leistung erfasst. [2] Ertrag aber nicht als Leistung erfasst. [3] Aufwand und als Kosten erfasst. [4] Aufwand aber nicht als Kosten erfasst. [5] kalkulatorische Kosten (Zusatzkosten) erfasst. 3. Aufgabe Das Unternehmen vermietet einen Teil ihrer Lagerhalle, weil dieser zurzeit nicht für eigene Lagerbestände benötigt wird. Es werden Mieter- Jörg Bensch - Lernmaterialien 11

12 träge in Höhe von monatlich erwirtschaftet. a) Welche der folgenden Aussagen bezüglich des Mietertrags ist zutreffend? Bei dem erwirtschafteten Mietertrag handelt es sich um [1] einen Ertrag und gleichzeitig um eine Leistung. [2] einen neutralen Ertrag, da ein betriebsfremder Ertrag vorliegt. [3] einen neutralen Ertrag, da ein nicht periodengerechter Ertrag vorliegt. [4] neutralen Ertrag, da ein außerordentlicher Ertrag vorliegt. [5] eine Leistung, jedoch nicht um einen Ertrag. b) Der Mietertrag wird in der Abgrenzungstabelle aufgenommen. Welche der folgenden Aussagen ist zutreffend? [1] Der Mietertrag führt zu einer Erhöhung des Unternehmensgewinns und wird gleichzeitig beim neutralen Erfolg berücksichtigt. [2] Der Mietertrag führt zu einer Verringerung des Unternehmensgewinns. [3] Der Mietertrag hat keine Auswirkung auf den Unternehmensgewinn. [4] Der Mietertrag führt nur zu einer Veränderung des Betriebserfolgs. [5] Der Mietertrag wird in der Tabelle in der Spalte Kosten berücksichtigt. 4. Aufgabe In der Tabelle wurden in der Zeile 5412 Anlagenabgänge berücksichtigt. a) Welche der folgenden Aussagen über die Erfassung in der Fibu ist zutreffend? Das Unternehmen [1] kaufte im Februar eine Maschine für [2] hat im aktuellen Geschäftsjahr eine Maschine für verkauft und es wurde eine periodengerechte Zuordnung vorgenommen. [3] hat im Monat Februar eine Maschine im Wert von verkauft. [4] hat im Monat Februar eine Maschine über Buchwert verkauft. [5] erfasste einen Totalschaden an einer Maschine im Wert von b) Welche der folgenden Aussagen über die Erfassung in der KLR zutreffend? Die müssen in der KLR [1] nicht erfasst werden. [2] als betriebsfremder Ertrag erfasst werden. [3] als periodenfremder Ertrag erfasst werden. [4] als außerordentlicher Ertrag erfasst werden. [5] als verrechnete Kosten erfasst werden. 5. Aufgabe Das Unternehmen erhielt für eine Kapitalanlage in Höhe von Zinsen für den zurückliegenden Monat, Zinssatz 2 % p. a. (pro Jahr). Welche der folgenden Aussagen über die in der Tabelle ausgewiesenen Zinserträge ist zutreffend? Die Höhe des ausgewiesenen Zinsertrags [1] ist richtig, da der Ertrag in der Fibu periodengerecht ist und ein betriebsfremder Ertrag vorliegt. [2] ist richtig, da ein außerordentlicher Ertrag vorliegt. [3] ist falsch, da als Ertrag in der Fibu ausgewiesen werden müsste. [4] ist falsch, da als Ertrag in der Fibu ausgewiesen werden müsste. [5] ist falsch, da in der KLR die 500 in die Spalte der kostenrechnerischen Korrekturen als verrechnete Kosten erfasst werden müssten. 6. Aufgabe In der Tabelle wurden in der Zeile 6000 Aufwendungen für Rohstoffe der Einsatz des Fertigungsmaterial erfasst. Welche der folgenden Aussagen über die Erfassung des Rohstoffverbrauchs ist zutreffend? Im Monat Februar wurden Rohstoffe [1] im Wert von eingekauft jedoch nicht verbraucht. [2] im Wert von eingekauft und im Wert von verbraucht. [3] im Wert von verbraucht. In der KLR wurde dieser Leistungseinsatz mit einem geringeren Verrechnungspreis angesetzt. [4] verbraucht, jedoch wurde dieser Aufwand in der KLR nicht berücksichtigt, da er nicht betriebsbedingt ist. [5] im Wert von eingekauft. In der KLR wurden davon berücksichtigt, da eine periodengerechte Zuordnung vorgenommen wurde. 7. Aufgabe In der Tabelle wurden in der Zeile 6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe der Einsatz der Hilfsstoffe erfasst. Welche der folgenden Aussagen über die Erfassung des Hilfsstoffverbrauchs ist zutreffend? Im Monat Februar wurden Hilfsstoffe [1] im Wert von eingekauft jedoch nicht verbraucht. [2] im Wert von eingekauft und verbraucht. Jörg Bensch - Lernmaterialien 12

13 [3] im Wert von eingekauft und der Einkauf verbrauchsorientiert gebucht. In der KLR wurde davon der Aufwand in Höhe von als Kosten erfasst, weil dies dem periodengerechten Aufwand im Februar entspricht. [4] im Wert von eingekauft und verbraucht davon stellten einen betriebsfremden Aufwand dar. [5] im Wert von eingekauft und verbraucht. In die KLR wurden die als betriebsbedingter Aufwand und damit als Kosten berücksichtigt. 8. Aufgabe Das Unternehmen erfasste in der Fibu für den Monat Februar planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen (Konto 6500). Welche der folgenden Aussagen über die Erfassung in der KLR ist zutreffend? [1] Die in der Fibu vorgenommene planmäßige Abschreibung wurde in voller Höhe als Kosten in der KLR berücksichtigt. [2] Die vorgenommene bilanzielle Abschreibung stimmt mit der kalkulatorischen Abschreibung wertmäßig überein. [3] Die bilanzielle Abschreibung wurde in der KLR nicht berücksichtigt (neutraler Aufwand). [4] Von der bilanziellen Abschreibung wurden im Monat Februar lediglich als Kosten berücksichtigt. [5] Von der vorgenommenen bilanziellen Abschreibung entfielen auf betrieblich nicht genutzte Vermögenswerte. 9. Aufgabe Im Monat Februar erfasste das Unternehmen Mietaufwendungen in Höhe von (Konto 6700). Welche der folgenden Aussagen über die Erfassung in der KLR ist zutreffend? [1] In der KLR wurden als Kosten erfasst, weil für betrieblich zurzeit nicht genutzte Grundstücke gezahlt wurden. [2] In der KLR wurde der Mietaufwand nicht als Kosten berücksichtigt, da in der Tabelle an anderer Stelle statt dessen kalkulatorische Mieten angesetzt werden. [3] In der KLR wurden als Kosten erfasst, weil davon periodenfremd sind. [4] In der KLR wurden als Kosten erfasst, weil davon nicht betriebsbedingt sind. [5] In der KLR wurde der Mietaufwand in voller Werthöhe als Kosten erfasst. 10. Aufgabe Im Monat Februar spendete das Unternehmen an einen wohltätigen Verein (Konto 6880). Welche der folgenden Aussagen über die Erfassung in der KLR ist zutreffend? Die Spende in Höhe von wurde [1] in voller Werthöhe als Kosten erfasst. [2] als betriebsfremder Aufwand erfasst. [3] als periodenfremder Aufwand erfasst. [4] als außergewöhnlicher Aufwand erfasst. [5] als kalkulatorische Kosten erfasst. 11. Aufgabe Im Monat Februar erhielt das Unternehmen von einem Insolvenzverwalter die Nachricht, dass über einen Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die gegenüber diesem Kunden bestehende Forderung beläuft sich auf (inkl. 19 % Umsatzsteuer). Nach Auskunft des Insolvenzverwalters werden 40 % dieser Forderung ausfallen, so dass eine entsprechende Abschreibung (Konto 6950) vorgenommen wurde. Welche der folgenden Aussagen über die Abschreibung der Forderung ist zutreffend? [1] Der in der Fibu ausgewiesene Abschreibungswert ist falsch. Es hätte ein höherer Wert berücksichtigt werden müssen. [2] Der in der Fibu ausgewiesene Abschreibungswert ist falsch. Es hätte ein niedrigerer Wert berücksichtigt werden müssen. [3] Die vorgenommene Abschreibung ist wertmäßig korrekt und wurde als betriebsfremder Aufwand in der KLR berücksichtigt. [4] Die vorgenommene Abschreibung ist wertmäßig korrekt und wurde als außergewöhnlicher Aufwand in der KLR berücksichtigt. [5] Die vorgenommene Abschreibung ist wertmäßig korrekt und wurde als Kosten in der KLR berücksichtigt. 12. Aufgabe Das Unternehmen nutzte im aktuellen Geschäftsjahr Kredite und Darlehen in Höhe von insgesamt Dieses Fremdkapital wird im einem durchschnittlichen Zinssatz von 8 % verzinst. Die anfallenden Zinsen wurden in der Tabelle berücksichtigt (Konto 7510). Welche der folgenden Aussagen über die Erfassung in der Fremdkapitalzinsen ist zutreffend? [1] Der in der Fibu ausgewiesene Abschreibungswert ist falsch. Es hätte ein höherer Wert berücksichtigt werden müssen. [2] Der in der Fibu ausgewiesene Abschreibungswert ist falsch. Es hätte ein niedrigerer Jörg Bensch - Lernmaterialien 13

14 Wert berücksichtigt werden müssen. [3] Der Zinsaufwand wurde nicht in die KLR als Kosten übernommen, da statt dessen kalkulatorische Zinsen berücksichtigt wurden. [4] Der Zinsaufwand wurde als betriebsfremder Aufwand abgegrenzt. [5] Der Zinsaufwand wurde als periodenfremder Aufwand abgegrenzt. 13. Aufgabe Das Unternehmen setzt in der KLR kalkulatorische Zinsen an. Dabei wurden zur Berechnung folgende Informationen verwendet: Betriebsnotwendiges Anlagevermögen Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen Abzugskapital (zinslos zur Verfügung stehendes Kapital) Bei der Berechnung wurde das durchschnittlich eingesetzte betriebsnotwendige Kapital mit einem Durchschnittszinssatz von 9 % verzinst. Welche der folgenden Aussagen über die Erfassung der kalkulatorischen Zinsen ist zutreffend? [1] Die kalkulatorischen Zinsen wurden in der richtigen Werthöhe in der KLR erfasst. [2] Die kalkulatorischen Zinsen wurden in der richtigen Werthöhe als Kosten erfasst, jedoch wurde der Wert in der falschen Spalte bei den kostenrechnerischen Korrekturen erfasst. [3] Als kalkulatorischen Zinsen wurde der falsche Wert als Kosten in die Tabelle aufgenommen. [4] Die kalkulatorischen Zinsen hätten in der Tabelle als betriebsfremder Aufwand erfasst werden müssen. [5] In der Tabelle hätte der Wert für die kalkulatorischen Zinsen als periodenfremder Aufwand erfasst werden müssen. 14. Aufgabe In der Tabelle wurden kalkulatorische Abschreibungen berücksichtigt. Dabei wurde sowohl bilanziell als auch kalkulatorisch linear abgeschrieben und die genschätzte Nutzungsdauer entsprach bei allen angesetzten Vermögenswerten der betriebsnotwendigen Nutzungsdauer. Welche der folgenden Aussagen über die Erfassung in der KLR ist zutreffend? Der Wert der kalkulatorischen Abschreibung weicht von dem der bilanziellen Abschreibung ab, weil [1] die kalkulatorische Abschreibung von Wiederbeschaffungskosten ausging, die über den Anschaffungskosten liegen. [2] die kalkulatorische Abschreibung von Wiederbeschaffungskosten ausging, die unter den Anschaffungskosten liegen. [3] bei der kalkulatorischen Abschreibung auch betrieblich nicht genutzte Vermögenwerte berücksichtigt wurden. [4] bei der kalkulatorischen Abschreibung die aktuellen Restbuchwerte der Fibu angesetzt wurden. [5] bei der kalkulatorischen Abschreibung steuerliche Vorgaben berücksichtigt werden mussten. 15. Aufgabe Das Unternehmen hat in der Tabelle kalkulatorische Mieten berücksichtigt. Welche der folgenden Aussagen ist in diesem Zusammenhang zutreffend? Die kalkulatorische Miete [1] wurde anstelle der tatsächlichen Mietaufwendungen in der KLR als Kosten angesetzt. [2] wurde für Immobilen angesetzt, die zum Eigentum des Unternehmens gehören und daher mietfrei betrieblich genutzt werden. [3] wurde als Anderskosten in der Tabelle berücksichtigt. [4] stellt einen betriebsfremden Aufwand dar. [5] stellt einen neutralen Aufwand dar. 16. Aufgabe Durch die vorliegende Tabelle erhält das Unternehmen genaue Informationen über den tatsächlichen betrieblichen Erfolg. Welche der folgenden Aussagen ist in diesem Zusammenhang für den abgerechneten Monat Februar zutreffend? [1] Der GuV ist weist einen Verlust aus. [2] Der Betriebsgewinn entspricht dem Unternehmensgewinn. [3] Es wurde ein Betriebsgewinn und gleichzeitig ein Unternehmensverlust erzielt. [4] Der tatsächliche Erfolg der betriebsbezogenen Leistung liegt über dem Unternehmenserfolg. [5] Der tatsächliche Erfolg der betriebsbezogenen Leistung liegt unter dem Unternehmenserfolg. Jörg Bensch - Lernmaterialien 14

15 Kto / Summe Salden Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis I) in Euro (Klassen 5, 6, 7) Bezeichnung Aufw. Umsatzerlöse f. FE Bestandsveränd. an FE Aktivierte Eigenleistungen Mieterträge Anlagenabgänge Zinserträge Aufw. für Rohstoffe Aufw. für Hilfsstoffe Löhne und Gehälter Abschreib. Anlageverm, Mieten und Pachten Büpromaterial Spenden Versicherungsbeiträge Abschr. auf Forderungen Betriebliche Steuern Zinsaufwendungen Kalk. Zinsen Kalk. Abschreibungen Kalk. Mieten Unternehmensergebnis Erträge Kosten-Leistungs-Rechnung (Rechnungskreis II) - in Euro Untern.bezogene Abgrenzung (betriebsfremd) Abgrenzungsbereich Kosten- u. leistungsrechn. Korrekturen (außerordliche und periodenfr. Aufw./Erträge, verrechnete kalk. Leistungen/Kosten) Kosten- Leistungs- Rechnung Aufw. Erträge Aufw. Erträge Kosten Leistung Neutrales Ergebnis Betriebsergebnis Jörg Bensch - Lernmaterialien 15

16 Übersicht über die Erträge Umsatzerlöse für Fertigerzeugnisse Durch den Verkauf von Fertigerzeugnissen an Kunden werden Umsatzerlöse erwirtschaftet. Fertigerzeugnisse sind Leistungsergebnis der Produktion. Ihre Herstellkosten ergeben sich durch den Aufwand, der für Ihre Herstellung notwendig ist (z. B. Werkstoffaufwand, Abschreibung auf Betriebsmittel, Löhne und Gehälter). Unternehmensertrag, gleichzeitig betriebliche Leistung Umsatzerlöse für Ware Bestandsveränderungen an Fertigerzeugnissen Aktivierte Eigenleistungen Durch den Verkauf von Handelswaren werden ebenfalls Umsatzerlöse erwirtschaftet. Handelswaren werden jedoch eingekauft und unverändert an die Kunden weiterverkauft. Unternehmensertrag, gleichzeitig betriebliche Leistung Am Ende des Geschäftsjahres ergibt sich im Rahmen der Inventur, ob eine Lagerbestandsmehrung bzw. -minderung vorliegt. Eine Lagerbestandsmehrung kommt dadurch zustande, dass Fertigerzeugnisse, die im zurückliegenden Jahr hergestellt wurden, bis zum Ende des Jahres jedoch (noch) nicht verkauft wurden. Da die Herstellung der Fertigerzeugnisse eine Leistung darstellt, muss diese (Lager-) Leistung in der GuV erfasst werden. Der Wert der Leistung entspricht der Summe aller zur Herstellung eingesetzter Aufwendungen (Produktionswert = Herstellkosten). Unternehmensertrag, gleichzeitig betriebliche Leistung Fertigerzeugnisse, die das Unternehmen hergestellt hat und innerhalb des Geschäftsjahres im Unternehmen selbst genutzt werden. Da die Fertigerzeugnisse im Unternehmen eingesetzt werden, müssen Sie aktiviert (also als Aktivbestand erfasst) werden. Die Erfassung erfolgt mit dem Produktionswert. Auch wenn die Fertigerzeugnisse selbst genutzt werden, stellt ihre Produktion eine Unternehmensleistung dar. Unternehmensertrag, gleichzeitig betriebliche Leistung Mieterträge Ein Unternehmen kann nicht genutzte Vermögenswerte (z. B. Immobilien) an außenstehende Dritte vermieten. Die Vermietung erbringt einen Mietertrag für das Unternehmen. Da das Vermieten von Immobilien jedoch nicht zum Betriebszweck gehört, stellt dieser Unternehmensertrag einen neutralen Ertrag dar. Er wird daher nicht in der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst. Unternehmensertrag, jedoch keine betriebliche Leistung (Vermietung gehört nicht zum Betriebszweck), daher betriebsfremder Ertrag. Provisionserträge Entnahme von Gegenständen Anlagenabgänge/ Erlöse aus Anlagenverkäufen Periodenfremde Erträge Zinserträge Außerordentliche Erträge Erträge, die das Unternehmen von einem Lieferanten erhält, wenn es Produkte des Lieferanten verkauft. Unternehmensertrag, gleichzeitig betriebliche Leistung Wenn der Unternehmer Leistungen aus seinem Unternehmen entnimmt (z. B. Fertigerzeugnisse), muss diese Entnahme als Ertrag erfasst werden. Da diese Entnahme keine betriebliche Leistung darstellt, muss sie als neutraler Ertrag erfasst werden. Unternehmensertrag, jedoch keine betriebliche Leistung (die Entnahme der FE erfolgt durch den Unternehmer, es findet kein Verkauf an Kunden statt), daher betriebsfremder Ertrag. Beim Verkauf von gebrauchten Vermögensgegenständen (z. B. gebrauchte Maschine aus der Produktion) werden Erlöse aus Anlagenverkäufen gebucht. Unternehmensertrag, betriebliche Leistung jedoch außergewöhnlich (Anlagenverkäufe fallen unter den Betriebszweck, fallen jedoch nicht regelmäßig und daher außergewöhnlich an), daher außerordentlicher Ertrag (kostenrechnerische Korrektur). Erträge, die eigentlich in Vorjahren erwirtschaftet wurden, jedoch im aktuellen Jahr gebucht werden (z. B. Zinserträge aus einer Geldanlage des Vorjahres, Steuerrückzahlungen). Unternehmensertrag, jedoch nicht periodengerecht (daher periodenfremd). Durch das Anlegen von Kapital (z. B. Guthaben auf einem Girokonto) erwirtschaftet das Unternehmen Guthabenzinsen. Unternehmensertrag, jedoch keine betriebliche Leistung (Ziel des Unternehmens ist es nicht, Geld anzulegen und Zinsen dafür zu bekommen), daher betriebsfremder Ertrag. Dies sind Erträge, die im Voraus nicht planbar waren und die daher unregelmäßig und in schwankender Höhe auftreten. (Die Forderung gegenüber einem Kunden, dessen Forderung bereits abgeschrieben wurde, kann nun doch teilweise eingebracht werden). Unternehmensertrag, jedoch nicht gewöhnlich (daher außergewöhnlich bzw. außerordentlich). Jörg Bensch - Lernmaterialien 16

17 Übersicht über die Aufwendungen Aufw. für Rohstoffe/ Fertigungsmaterial Aufwend. für Hilfsstoffe Aufwend. für Vorprodukte Aufwend. für Betriebsstoffe Aufwend. für Waren Aufw. für Reparaturmaterial Löhne und Gehälter Arbeitg.anteil Sozialvers./ Sonst. Pers.aufw. Abschreibungen auf Anlageverm. Mieten und Pachten Büromaterial Werbung Spenden Versicherungsbeiträge Verluste aus Schadensfällen Material, das innerhalb der Abrechnungsperiode verbraucht wurde und in Fertigerzeugnisse eingeflossen ist. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Material, das innerhalb der Abrechnungsperiode verbraucht wurde und in Fertigerzeugnisse eingeflossen ist. Achtung: Aus Vereinfachungsgründen werden nur Rohstoffe als Fertigungsmaterial erfasst! Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Bauteile, die von Lieferanten bezogen und in Endprodukte eingebaut werden. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Material, das innerhalb der Abrechnungsperiode verbraucht wurde, jedoch nicht in die Fertigerzeugnisse einfließt. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Handelsware, die vom Lieferanten bezogen wurde und innerhalb der Abrechnungsperiode an Kunden weiterverkauft wurden. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Material, das innerhalb der Abrechnungsperiode für Reparaturen verbraucht wurde. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Mitarbeiterentgelte, die die Arbeitnehmer für ihre Arbeitsleistung erhalten. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers sowie sonstige Personalaufwendungen (z. B. übernommene Fahrtkosten, Kosten für Einstellungsverfahren). Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Erfassung des Wertverlustes am Anlagevermögen. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Achtung: Ausnahme, wenn das Anlagevermögen nicht betrieblich genutzt wird (dann betriebsfremder Aufwand). Entgelt für die Nutzung von Immobilien (z. B. Miete für eine Lagerhalle). Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Achtung: Ausnahme, wenn das Anlagevermögen nicht betrieblich genutzt wird (dann betriebsfremder Aufwand). Material, das innerhalb der Abrechnungsperiode in der Verwaltung verbraucht wurde. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Entgelte für Werbemaßnahmen. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Freiwillige Unterstützungszahlungen aus sozialen Gründen (z. B. Spende an den Tierschutzverein). Unternehmensaufwand, jedoch kein betrieblicher sondern betriebsfremder Aufwand. Zahlungen an Versicherungen. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Nicht versicherte Wertverluste (z. B. Brandschaden an Gebäuden, Totalschaden am Pkw). Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand, jedoch wegen der Nichtplanbarkeit außerordentlicher Aufwand. Jörg Bensch - Lernmaterialien 17

18 Abschreibungen auf Forderungen Betriebliche Steuern/ Steuern vom Einkommen Zinsaufwendungen Forderungen gegenüber Kunden, die nicht mehr eingebracht werden können, da der Kunde zahlungsunfähig ist bzw. Insolvenz angemeldet hat. Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand, jedoch wegen der Nichtplanbarkeit außerordentlicher Aufwand. Abgaben an den Staat (z. B. Kfz-Steuer, Zölle, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer). Unternehmensaufwand und gleichzeitig betrieblicher Aufwand. Kosten für überlassenes Fremdkapital (in der Regel Darlehen einer Bank). Unternehmensaufwand, jedoch nicht unbedingt ein betrieblicher Aufwand, da das Fremdkapital nicht ausschließlich für betriebliche Investitionen genutzt wird (z. B. Aufnahme eines Darlehens zum Kauf von Aktien eines anderen Unternehmens). Zinsaufwendungen werden daher zunächst als betriebsfremde Aufwendungen erfasst und später über die kalkulatorischen Zinsen wieder aufgegriffen. Kalkulatorische Kosten Kalkulatorische Abschreibungen Im Gegensatz zur bilanziellen Abschreibung soll hier der tatsächliche Wertverlust am Anlagevermögen erfasst werden. Die kalkulatorische Abschreibung wird berechnet, indem man den Wiederbeschaffungswert (nicht vom Anschaffungswert) über die tatsächliche Nutzungsdauer (nicht über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der AfA-Tabelle) linear (nicht degressiv oder nach Leistung) abschreibt. Hierdurch wird erreicht, dass am Ende der Nutzungsdauer die Wiederbeschaffungskosten über die Umsatzerlöse in das Unternehmen zurück geflossen sind (Kreislauf der Kapitalerhaltung). Anderskosten, weil der Aufwand aus der GuV in anderer Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen wird. Kalkulatorische Zinsen Im Gegensatz zu den bilanzielle erfassten Zinsen (Ansatz der tatsächlich für das genutzte Fremdkapital angefallenen Zinsen) wird in der Kosten- und Leistungsrechnung ein anderer Zinsbetrag angesetzt. Dieser wird berechnet, indem ein kalkulatorisch angesetzter Zinssatz auf das betriebsnotwendige Kapital (betriebsnotweniges Vermögen (betriebsnotwendiges Anlage- und Umlaufvermögen) abzüglich Abzugskapital (zinslos zur Verfügung gestelltes Kapital)) angesetzt wird. Anderskosten, weil der Aufwand aus der GuV in anderer Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen wird. Kalkulatorische Wagnisse Im Gegensatz zu tatsächlich angefallenen Wagnissen, die in der GuV erfasst werden (z. B. außerordentliche Aufwendungen, die durch einen nicht versicherten Feuerschaden entstanden sind) wird in der Kosten- und Leistungsrechnung ein konstanter Satz für alle Einzelwagnisse (z. B. Bestände-, Gewährleistungs- und Entwicklungswagnisse) angesetzt. Anderskosten, weil der Aufwand aus der GuV in anderer Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen wird. Kalkulatorischer Unternehmerlohn Kalkulatorische Miete Bei Unternehmen, bei denen die Geschäftsleitung für ihre Leistung kein Entgelt erhält (Einzelunternehmung und Personengesellschaften), wird das vergleichbare Gehalt eines Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft angesetzt. Zusatzkosten, weil kein entsprechender Aufwand in der GuV existiert und diese Position zusätzlich in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen wird. Bei Unternehmen, die eigene Immobilien nutzen (also keine Miete dafür an Vermieter zahlen müssen) wird eine entsprechende kalkulatorische (Vergleichs-) Miete angesetzt. Zusatzkosten, weil kein entsprechender Aufwand in der GuV existiert und diese Position zusätzlich in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen wird. Jörg Bensch - Lernmaterialien 18

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