Index der Tarifverdienste

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1 Statistisches Bundesamt Index der Tarifverdienste Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen im September 2015 (letzte Aktualisierung: Februar 2016) Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 201 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhalt 1 Einleitung Historie Inhalt und Datennutzer Methodik Datengewinnung Wägungsschema Indexberechnung Geheimhaltung Veröffentlichungen Indextypen Untergliederungen Periodizität Veröffentlichungstermine,Datenzugang Anhang Abdeckungsgrad der Tarifindizes in Deutschland Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 2

3 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Historie Die Tarifstatistik des Statistischen Bundesamtes kann auf eine lange Historie zurückblicken. Bereits Ende der 1950er Jahre wurden erste Tarifindizes berechnet und veröffentlicht. Seitdem wurde die Tarifstatistik stets weiterentwickelt und so vor allem an den strukturellen Wandel der Gesamtwirtschaft angepasst. In den Anfängen der Tarifstatistik hatte die Darstellung der Tarifentwicklung im Produzierenden Gewerbe für sich alleine bereits eine hohe Aussagekraft für die Gesamtwirtschaft. Heute hat der Dienstleistungsbereich eine so große Bedeutung, dass auch er vollständig durch die Tarifindizes erfasst wird. Die grundsätzlichen Inhalte und die große Verwendungsbreite der Tarifindizes sind über die Jahrzehnte hinweg stets erhalten geblieben. 1.2 Inhalt und Datennutzer Die Tarifindizes messen die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für alle Wirtschaftsbereiche (Ausnahme: Private Haushalte) werden Tarifindizes mit und ohne Sonderzahlungen berechnet. Die Tarifindizes sind ein Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung und werden als Orientierungsmaßstab etwa in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen (sogenannte Preisgleitklauseln oder Wertsicherungsklauseln) verwendet. Die Tarifindizes gehören zu den Indikatoren des Verbreitungsstandards des Internationalen Währungsfonds (IWF). Im zu Jahresbeginn 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns ( Mindestlohngesetz ) wurde festgelegt, dass die Höhe des Mindestlohns auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden kann. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 3

4 Methodik 2 Methodik 2.1 Datengewinnung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Statistische Bundesamt damit beauftragt, eine Tarifstatistik zu führen und Tarifindizes zu berechnen. Hierzu stellt es dem Statistischen Bundesamt Informationen zu neu abgeschlossenen Tarifverträgen zur Verfügung. Die Informationen dazu erhält das BMAS von den Tarifpartnern, also den Gewerkschaften und den Arbeitgebern. Diese sind durch das Tarifvertragsgesetz (TVG) dazu verpflichtet, dem BMAS Informationen zu Tarifabschlüssen zur Verfügung zu stellen: Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird nach 6 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) ein Tarifregister geführt, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge so wie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden. Die Tarifvertragsparteien sind darüber hinaus verpflichtet, dem BMAS innerhalb eines Monats nach Abschluss kostenfrei die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift sowie zwei weitere Abschriften eines jeden Tarifvertrages und seiner Änderungen zu übersenden. 2 Trotz Lieferverpflichtung für die Tarifvertragsparteien liegen dem BMAS neu abgeschlossene Tarifverträge oftmals nicht zeitnah vor. Damit diese Tarifverträge dennoch pünktlich und zum korrekten Berichtszeitraum in die Ergebnisse der Tarifstatistik einfließen können, fragt das Statistische Bundesamt auch direkt bei den Tarifvertragsparteien nach fehlenden Tarifverträgen. Hierbei ist es auf die Mithilfe der Tarifvertragsparteien angewiesen. 2.2 Wägungsschema Tarifindizes werden als sogenannte Laspeyres-Festbasis-Indizes berechnet. Dies bedeutet, dass die Entwicklung der in den Tarifverträgen geregelten Verdienste mit festen Gewichten in die Berechnung der Tarifindizes einfließt. Diese Indexform ist eine gängige Methodik in der amtlichen Statistik. Sie wird u.a. auch beim Verbraucherpreisindex verwendet. Auch dort wird die Entwicklung der Preise von Waren und Dienstleistungen ( Warenkorb ) mit einem festen Gewicht ( Wägungsschema ) zu einem Gesamtindex zusammengefasst. Hauptdatenquelle des Wägungsschemas: Verdienststrukturerhebung Die wesentliche Grundlage für das aktuelle Wägungsschema der Tarifindizes also für die Auswahl der einbezogenen Tarifverträge und die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung für den Berichtsmonat Oktober Da die Verdienststrukturerhebung 2010 die Landwirtschaft nicht umfasste, wurde für diesen Wirtschaftszweig auf die Verdiensterhebung in der Landwirtschaft zurückgegriffen. Die Nutzung der Verdienststrukturerhebung zur Bestimmung des Warenkorbs der Tarifindizes garantiert eine hohe Genauigkeit und Repräsentativität der Ergebnisse der Tarifstatistik. 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes; Drucksache 750/13 vom Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 4

5 Methodik Die Verdienststrukturerhebung ist eine vierjährlich durchgeführte repräsentative Stichprobenerhebung, bei der zuletzt für den Berichtsmonat Oktober 2010 rund Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs befragt wurden. Ausgewählt wurde dabei unter den Betrieben, die mindestens zehn Beschäftigte hatten. 3 Im Rahmen der Verdienststrukturerhebung werden die Betriebe unter anderem danach gefragt, ob sie ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Tarifvertrag entlohnen und wenn ja, nach welcher Tarifgruppe jede Arbeitnehmerin bzw. jeder Arbeitnehmer bezahlt wird. Da die befragten Betriebe zudem einem bestimmten Wirtschaftszweig zugeordnet sind, liegen für jede Branche detaillierte Informationen zur Anwendung von Tarifverträgen vor. Die Besonderheit und somit der große Vorteil für die Berechnung der Tarifindizes liegt darin, dass diese Erhebungen Informationen auf Ebene der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stellen. So können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der nicht tarifgebundenen Betriebe, die außertariflich bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der tarifgebundenen Betriebe und die tatsächlich nach Tarifvertrag entlohnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getrennt betrachtet werden. Nur die tatsächlich nach Tarifvertrag entlohnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fließen mit ihrem Tarifverdienst in das Wägungsschema der Tarifindizes ein. 75 %-Regel Für jede Abteilung (WZ-2-Steller) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) werden für Deutschland insgesamt, für das frühere Bundesgebiet sowie für die neuen Länder jeweils so viele Tarifverträge in das Wägungsschema der Tarifindizes aufgenommen, bis mindestens 75 % aller Beschäftigten, die nach Tarifverträgen bezahlt werden, abgedeckt sind. Um dabei die Anzahl an Tarifverträgen in Grenzen zu halten, werden vornehmlich die Tarifverträge mit der höchsten Anzahl an Tarifbeschäftigten ausgewählt. Dies können sowohl Branchen- als auch Firmentarifverträge sein. Die o.g. 75 %-Grenze stellt eine Minimumgrenze dar, die je nach Wirtschaftszweig variiert. Die Tabelle im Anhang gibt einen Überblick über den Abdeckungsgrad der Tarifindizes. Im Bereich Öffentliche Verwaltung, ( ) kann beispielweise mit einem Abdeckungsgrad von 100 % eine Totalerfassung garantiert werden. Damit solche Bereiche wegen ihres hohen Abdeckungsgrads nicht überproportional in die gesamtwirtschaftlichen Indizes einfließen, werden die ausgewählten Tarifverträge auf Ebene der übrigen Branchen so hochgerechnet, dass sie zahlenmäßig ebenfalls alle nach Tarifvertrag bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der jeweiligen Branche repräsentieren. Ermittlung der am stärksten besetzten Vergütungsgruppen In den vorherigen Abschnitten wurde beschrieben, nach welchen Kriterien für jede Branche die Tarifverträge ausgewählt wurden, die in das Wägungsschema der Tarifindizes einfließen. Im nächsten Schritt wird festgelegt, wie viele Beschäftigte mit welchen Tarifverdiensten letztlich die Gewichte des Wägungsschemas bilden. In der Verdienststrukturerhebung der Hauptdatenquelle für dieses Wägungsschema wird jedem Beschäftigten eine so genannte Leistungsgruppe zugeordnet. Leistungsgruppen stellen eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach dem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes dar. 3 Ab 2014 werden im Rahmen der Verdienststrukturerhebung Betriebe befragt, die mindestens einen Beschäftigten haben. Außerdem schließt die Verdienststrukturerhebung ab 2014 landwirtschaftliche Betriebe ein. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 5

6 Methodik Es wird zwischen den folgenden fünf Leistungsgruppen unterschieden: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung (Leistungsgruppe 1), herausgehobene Fachkräfte (Leistungsgruppe 2), Fachkräfte (Leistungsgruppe 3), angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 4) sowie ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 5). Bei Beschäftigten, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, werden diese Zuordnungen anhand der Tätigkeitsbeschreibungen der einzelnen Vergütungsgruppen in den Tarifverträgen vorgenommen. Der am stärksten besetzen Vergütungsgruppe einer jeden Leistungsgruppe werden alle Beschäftigte dieser Leistungsgruppe mit dem entsprechenden Tarifverdienst aus dem Basiszeitraum der Indizes zugeordnet. Die jeweiligen Vergütungsgruppen gelten als stellvertretende Lohn-, Gehalts- oder Entgeltgruppen der jeweiligen Leistungsgruppen eines Tarifvertrages. Beispiel: Kursiv hervorgehoben ist jeweils der Verdienst der am stärksten besetzten Vergütungsgruppe. Das Gewicht, mit dem ein Tarifvertrag in die Tarifindizes einfließt, berechnet sich schließlich als Anteil der aufsummierten Produkte aus den Beschäftigten und den Tarifverdiensten der ermittelten Vergütungsgruppen an dem entsprechenden Wert aller Tarifverträge. Entsprechend lässt sich das Gewicht einzelner Branchen ermitteln. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 6

7 Methodik 2.3 Indexberechnung In die Tarifindizes gehen rund 500 ausgewählte Tarifverträge sowie Besoldungsordnungen der Beamten aus Gesamtdeutschland, dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern ein. Zu ihnen zählen sowohl Flächen- (ca. 85 %) als auch Firmentarifverträge (ca. 15 %). Erfasst werden Daten über die Höhe der tariflichen Verdienste sowie Besoldungen, Angaben zur Wochenarbeitszeit, zum Abschluss- und Kündigungsdatum der Tarifverträge, zu Abschluss und Inkrafttreten der Besoldungserhöhungen sowie über die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen und anderer Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Urlaubsgeld etc. Nicht berücksichtigt werden individuelle Zulagen und Zuschläge sowie übertarifliche Vergütungen. Gibt es eigene Tarifverträge für Lohn- und Gehaltsempfänger, werden diese separat erfasst und ausgewertet. Zur Berechnung der Tarifindizes wird die Entwicklung der Tarifverdienste auf Ebene der ausgewählten Vergütungsgruppen des Wägungsschemas im Vergleich zum Basisjahr der Indizes aktuell also zum Jahr 2010 ermittelt und mit dem entsprechenden Gewicht aus dem Wägungsschema multipliziert. Die Summen dieser Produkte ergeben die Indexwerte. Eine Tariferhöhung fließt erst dann in die Berechnung ein, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt wird. 2.4 Geheimhaltung Informationen darüber, welche Tarifverträge für die Berechnung von Tarifindizes ausgewählt wurden, sowie über deren Gewichtung können aus datenschutzrechtlichen Gründen ( 16 Absatz 1 BStatG) nicht veröffentlicht werden. Die Tarifabschlüsse und Vergütungstabellen von über 700 Flächentarifverträgen können in der Tarifdatenbank ( kostenfrei abgerufen werden. Für Firmentarifverträge stehen diese Informationen aus Gründen der Geheimhaltung nicht zur Verfügung. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 7

8 Veröffentlichungen 3 Veröffentlichungen 3.1 Indextypen Die Tarifindizes messen die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Tarifverträge festgelegt werden. Für alle Wirtschaftsbereiche (Ausnahme: Private Haushalte) werden Indizes der tariflichen Monatsverdienste und Indizes der tariflichen Stundenverdienste jeweils mit und ohne Sonderzahlungen berechnet. Tarifindizes ohne Sonderzahlungen messen die Entwicklung der tariflichen Grundvergütung, d. h. der Tarifverdienste, die dauerhaft und regelmäßig zu zahlen sind. Dazu zählen auch monatlich gezahlte vermögenswirksame Leistungen oder monatliche Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. In die Tarifindizes mit Sonderzahlungen fließen zusätzlich tariflich festgelegte Einmalzahlungen, Urlaubsund Weihnachtsgeld sowie jährlich gezahlte vermögenswirksame Leistungen oder Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mit ein. Ebenfalls zu den Sonderzahlungen zählen tariflich vereinbarte Pauschalzahlungen sowie Nachzahlungen, die aufgrund rückwirkend in Kraft getretener Tarifverträge oder auch einer zeitlichen Verschiebung zwischen Inkrafttreten und Auszahlung einer Tariferhöhung geleistet werden. Ein Beispiel hierfür ist die Tariferhöhung 2014 im öffentlichen Dienst des Bundes und der Gemeinden. Diese trat zum in Kraft, wurde allerdings erst im August 2014 mit einer Nachzahlung für die fünf vorhergehenden Monate ausgezahlt. Da in den Tarifindex Tariferhöhungen erst zum Auszahlungszeitpunkt einfließen, wurde die Tariferhöhung erstmalig im August berücksichtigt. Die Nachzahlung für die fünf zurückliegenden Monate ging im August in die Indizes mit Sonderzahlungen ein. Tarifindizes mit Sonderzahlungen berücksichtigen die tarifliche Entwicklung somit umfassender als Tarifindizes ohne Sonderzahlungen. Allerdings sind bei ihnen die Indizes unterschiedlicher Quartale aufgrund der Sonderzahlungen nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Ein Beispiel dafür ist der Vergleich des vierten Quartals unter Berücksichtigung des Weihnachtsgelds als Sonderzahlung mit dem ersten Quartal, in dem in der Regel keine tariflichen Sonderzahlungen gezahlt werden. Die Indizes der tariflichen Monatsverdienste und der tariflichen Stundenverdienste unterscheiden sich nur dann voneinander, wenn es Änderungen der Arbeitszeit gegeben hat. Wird beispielsweise die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit ohne Änderung des tariflichen Bruttomonatsgehalts gesenkt, steigt zwar der tarifliche Stundenverdienst, der tarifliche Monatsverdienst bleibt jedoch gleich. 3.2 Untergliederungen Tarifindizes werden für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt sowie für das frühere Bundesgebiet und die neuen Bundesländer berechnet. Die Ergebnisse werden für die einzelnen Gebietsstände jeweils als Gesamtergebnis und in fachlicher Gliederung auf Ebene der Abschnitte (z.b. Verarbeitendes Gewerbe) und der Abteilungen (z.b. Maschinenbau) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) veröffentlicht. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 8

9 Veröffentlichungen 3.3 Periodizität Für die Tarifindizes werden monatliche, vierteljährliche und jährliche Ergebnisse veröffentlicht. Die Monatsergebnisse stellen den Stand der Tarifindizes am Ende des jeweiligen Berichtmonats dar. Für die Berechnung der Quartalsindizes werden die Ergebnisse für alle drei Monate, die in das Quartal einfließen, intern neu berechnet. Diese revidierten Monatsergebnisse werden nicht veröffentlicht, sondern lediglich für die Berechnung der Quartalswerte verwendet. Hierfür wird das arithmetische Mittel aus den neu berechneten Monatsindizes gebildet. Dadurch wird der Monat des Inkrafttretens der Tariferhöhung im Quartalsergebnis genau berücksichtigt. Tritt eine Tariferhöhung beispielsweise erst im dritten Monat des Quartals in Kraft, fließt sie auch nur zu einem Drittel in die Berechnung des Quartalsergebnisses ein. Beispiele: Erhöhung ab Januar um 3 % Erhöhung im 1. Quartal: +3 % Erhöhung ab Februar um 3 % Erhöhung im 1. Quartal: +2 % Erhöhung ab März um 3 % Erhöhung im 1. Quartal: +1 % Da zu dem Zeitpunkt der Berechnung der Quartalsergebnisse für die drei Monate des Quartals neue Informationen über Tariferhöhungen vorliegen können, kann es vorkommen, dass der Quartalswert vom arithmetischen Mittel der veröffentlichten vorläufigen Monatsergebnisse abweicht. Die veröffentlichten Quartalsergebnisse sind endgültig. Werden Tariferhöhungen erst nach Abschluss der Berechnungen der Quartalsindizes bekannt, fließen sie erst im nachfolgenden Quartal ein. Die vorher bereits gezahlten Tariferhöhungen fließen als Nachzahlungen in die Tarifindizes mit Sonderzahlungen ein. Das Jahresergebnis wird als arithmetisches Mittel aus den bereits veröffentlichten vier Quartalsergebnissen des Kalenderjahres berechnet und ist ebenfalls endgültig. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 9

10 Veröffentlichungen 3.4 Veröffentlichungstermine, Datenzugang Die vorläufigen Monatsergebnisse stehen am Ende des Berichtszeitraums kostenfrei in unserer Datenbank Genesis-Online zur Verfügung. Die endgültigen Quartalsergebnisse werden in der Regel 60 Tage nach Ende des Berichtszeitraums gleichzeitig als Pressemitteilung, Fachserie und in Genesis-Online über das Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Die Ankündigung der Veröffentlichungstermine erfolgt am Ende eines Kalenderjahres für das darauffolgende Kalenderjahr. Der Jahresveröffentlichungskalender ist zu finden unter: > Presse > Terminvorschau. Unter > tarifdatenbank hat das Statistische Bundesamt eine Tarifdatenbank eingerichtet. Sie wird laufend um Informationen aus neuen Tarifverträgen und aktuelle Tarifinformationen ergänzt. Weitere Methodenpapiere und allgemeine methodische Erläuterungen zu den Tarifindizes sind zu finden unter: > Methoden > Erläuterungen zur Statistik > Verdienste & Arbeitskosten > Tarifstatistiken. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 10

11 Anhang Abdeckungsgrad der Tarifindizes in Deutschland WZ 2008 Bezeichnung des Wirtschaftszweigs Abdeckungsgrad in % A-S Gesamtwirtschaft 85,1 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene 75,8 Tätigkeiten 02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 75,8 03 Fischerei und Aquakultur 75,8 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 05 Kohlenbergbau 77,8 06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 87,9 C Verarbeitendes Gewerbe 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 75,6 11 Getränkeherstellung 75,3 12 Tabakverarbeitung 76,9 13 Herstellung von Textilien 75,6 14 Herstellung von Bekleidung 76,0 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 76,0 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren 76,6 (ohne Möbel) 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 75,8 18 Herstellung von Druckerzeugnissen; 77,9 Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 77,7 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 75,2 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 79,3 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 76,3 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, 75,4 Verarbeitung von Steinen und Erden 24 Metallerzeugung und -bearbeitung 76,3 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 75,6 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, 76,0 elektronischen und optischen Erzeugnissen 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 75,9 Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 11

12 Anhang WZ 2008 Bezeichnung des Wirtschaftszweigs Abdeckungsgrad in % 28 Maschinenbau 76,8 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 75,7 30 Sonstiger Fahrzeugbau 75,3 31 Herstellung von Möbeln 76,3 32 Herstellung von sonstigen Waren 75,4 33 Reparatur und Installation von Maschinen und 75,3 Ausrüstungen D Energieversorgung 35 Energieversorgung 76,2 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 36 Wasserversorgung 78,4 37 Abwasserentsorgung 76, Sammlung, Behandlung und Beseitigung von 78,1 Abfällen; Rückgewinnung; Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung F Baugewerbe Hochbau; Tiefbau 75,4 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation 79,5 und sonstiges Ausbaugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und 78,6 Reparatur von Kraftfahrzeugen 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 75,8 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 76,2 H Verkehr und Lagerei 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 81,5 49.1/49.2 Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr; 86,5 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 49.3 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr 75, Güterbeförderung im Straßenverkehr, 77,8 Umzugstransporte 50 Schifffahrt 75,4 51 Luftfahrt 76,3 Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 12

13 Anhang WZ 2008 Bezeichnung des Wirtschaftszweigs Abdeckungsgrad in % 52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 75,1 53 Post-, Kurier- und Expressdienste 91,7 I Gastgewerbe Beherbergung; Gastronomie 76,8 J Information und Kommunikation 58 Verlagswesen 75,9 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik 82,9 60 Rundfunkveranstalter 80,4 61 Telekommunikation 78,7 62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 75,3 63 Informationsdienstleistungen 76,3 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 87,5 65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) 66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten L Grundstücks- und Wohnungswesen 95,8 80,3 68 Grundstücks- und Wohnungswesen 75,9 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung; Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung 71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung 75,7 76,3 72 Forschung und Entwicklung 82,1 73 Werbung und Marktforschung 77,1 74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten 77,5 75 Veterinärwesen 84,0 Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 13

14 Anhang WZ 2008 Bezeichnung des Wirtschaftszweigs Abdeckungsgrad in % N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 77 Vermietung von beweglichen Sachen 79,7 78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 84,1 79 Reisebüros, Reiseveranstalter u. Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen 83,9 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 75,3 81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 75,1 82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. 75,3 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 100,0 P Erziehung und Unterricht 85 Erziehung und Unterricht 100,0 Q Gesundheits- und Sozialwesen 86 Gesundheitswesen 76,2 87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 75,8 88 Sozialwesen (ohne Heime) 75,3 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten 91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten 83,4 78,0 92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 77,2 93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung 79,6 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) 95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern 96 Erbringung von sonstigen überwiegenden persönlichen Dienstleistungen 75,9 77,9 75,9 Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 14

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