Spitalsärztepaket. Rundschreiben an alle Ärztinnen und Ärzte in den öffentlichen Krankenanstalten in Oberösterreich

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1 Rundschreiben an alle Ärztinnen und Ärzte in den öffentlichen Krankenanstalten in Oberösterreich Spitalsärztepaket Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, das Verhandlungsteam der Ärztekammer für Oberösterreich, bestehend aus Präsident Dr. Niedermoser, Kurienobmann Dr. Mayer, Kurienobmann-Stellvertreter Prim. Dr. Stekel, Kurienobmann-Stellvertreterin Dr. Müller, MR Dr. Sihorsch, Prim.a Dr. Brinninger und Dr. Adelsgruber hat das Ergebnis der Spitalsärzteverhandlungen am der Kurie der angestellten Ärzte vorgestellt. Die Kurie hat einstimmig beschlossen, dieses Ergebnis nach entsprechender ausführlicher Information der Mitglieder einer Ärztebefragung zu unterziehen. Die Diskussionen der letzten Tage waren dadurch belastet, dass uns ein sehr unglücklicher Kommunikationsprozess aufgezwungen war. Dies lag daran, dass wie wir schon mehrfach geschrieben haben in den Verhandlungen am vergangenen Wochenende nur Eckpunkte vereinbart wurden. Viele Details, ohne die eine Einschätzung des Pakets gar nicht möglich wäre, wurden erst in den darauf folgenden Tagen geklärt. Es war daher nicht möglich vorher seriös eine umfassende Darstellung weiterzugeben. Die Verhandlungen waren ausgesprochen schwierig und wurden von beiden Seiten oft sehr hart geführt. Von Seiten des Landes wurde insbesondere das Thema der Ambulanzgebühren hochgespielt, weil es die bei uns traditionell bestehenden Ambulanzgebührenanteile in den anderen Bundesländern überwiegend gar nicht, bzw. wenn überhaupt nur mit wesentlich geringeren Beträgen gibt. Gedroht wurde von Seiten des Landes sowohl mit einer vollständigen Abschaffung der Ambulanzgebührenanteile, aber auch mit einer weiteren Erhöhung des Hausrücklasses bis zu 15 % mit Hinweis auf dafür im OÖ. Landtag bestehende politische Mehrheiten. Trotz der schwierigen Ausgangsbedingungen wurde vom Verhandlungsteam ein Ergebnis erzielt, das im Bereich der Ergebnisse der anderen Bundesländer bestehen kann und mit dem trotz einiger Schwächen die angestrebten Verhandlungsziele erreicht werden konnten. Das Paket besteht aus drei (gleich wichtigen) Komponenten: - Gehaltserhöhung (allerdings mit Gegenverrechnung von Ambulanzgebührenanteilen) - deutliche Erhöhung der Dienste, bzw. Überstunden durch Neuberechnung auf der Basis eines Einzelstunden-Zuschlagsmodells - Umschichtung von Sondergebühren (Arzthonoraren) von gebührenstarken zu gebührenschwachen ÄrztInnen

2 Im Detail: 1. Gehaltserhöhung Für die ÄrztInnen wird ein neues Gehaltsschema geschaffen, in dem die bisherigen Grundgehälter wie folgt erhöht werden: - die Grundgehälter der TurnusärztInnen um 15 %, - die Grundgehälter der AssistenzärztInnen um 17 %, - die Grundgehälter der SekundarärztInnen um 17 %, - die Grundgehälter der FachärztInnen (einschließlich PrimarärztInnen) um 20 %. Zusätzlich zur Grundgehaltserhöhung erhalten alle ÄrztInnen, die im Jahr mindestens 20 Nachtdienste oder 50 Rufbereitschaften leisten, eine zusätzliche Erschwerniszulage (12 x jährlich) wie folgt: - FachärztIn 250,00 - SekundarärztIn 150,00 - AssistenzärztIn 150,00 - TurnusärztIn 50,00 Beispiel: TurnusärztIn, 2. Berufsjahr, LD15+/5 Grundgehaltserhöhung 388,66 x 14 = 5.441,24 + Erschwerniszulage 600,00 = 6.041,24 pro Jahr AssistenzärztIn, 3. Ausbildungsjahr, LD12/7 Grundgehaltserhöhung 547,86 x 14 = 7.670,04 + (allfällige) Erschwerniszulage 1.800,00 = 9.470,04 pro Jahr Junge/r FachärztIn, LD10/9 Grundgehaltserhöhung 795,52 x 14 = ,28 + (allfällige) Erschwerniszulage 3.000,00 = ,28 pro Jahr FachärztIn, mittleres Alter, LD9+/11 Grundgehaltserhöhung 956,06 x 14 = ,84 + (allfällige) Erschwerniszulage 3.000,00 = ,84 pro Jahr FachärztIn, höheres Alter, LD9+/14 Grundgehaltserhöhung 1.021,32 x 14 = ,48 + (allfällige) Erschwerniszulage 3.000,00 = ,48 pro Jahr PrimarärztIn, mittleres Alter, LD7/12 Grundgehaltserhöhung 1.131,24 x 14 = ,36 + Erschwerniszulage 3.000,00 (allerdings nur für PrimarärztInnen, die entweder 20 Nachtdienste jährlich oder 50 Rufbereitschaften jährlich machen) Das neue Schema gilt für alle ÄrztInnen, die nach dem vorgesehenen Stichtag (vermutlich ) eintreten. Diese erhalten auch keine Ambulanzgebührenanteile mehr. 2

3 Die derzeit aktiven ÄrztInnen können wählen, ob sie in das neue Gehaltsschema wechseln oder ihre Ambulanzgebührenanteile behalten. Bei der Bewertung dieses Pakets muss daher von der Grundgehaltserhöhung (siehe oben) der derzeitige Ambulanzgebührenanteil abgezogen werden! Allerdings gilt für FachärztInnen (TurnusärztInnen und AssistentInnen haben ohnehin nur geringe Ambulanzgebührenanteile) eine Härteregelung. Hat die/der FachärztIn jährlich abzüglich aller Nachtdienste, Sonntagsdienste und Rufbereitschaften ein Gesamteinkommen von maximal ,00 im Jahr (also berechnet aus Grundgehalt, fixen Zulagen, Arzthonoraren und allfälligen Ambulanzgebührenanteilen), muss er bei einem Wechsel in das neue Gehaltsschema mindestens 6.000,00 pro Jahr aus der Grundgehaltserhöhung erhalten (Erschwerniszulage von 3.000,00 bei Vorliegen der Voraussetzungen ist natürlich immer zusätzlich!). Erhält sie/er durch den Wechsel in das neue Grundgehalt abzüglich der Ambulanzgebührenanteile weniger als diese 6.000,00, wird die Differenz in Form einer Optionszulage ausgeglichen. Beispiel: FachärztIn, LD9+/11 Grundgehaltserhöhung jährlich ,84 (ohne Erschwerniszulage!), wegfallender Ambulanzgebührenanteil zb 5.000,00, daher Zugewinn aus dem Umstieg in das neue Gehaltsschema 8.384,84 (Erschwerniszulage jährlich 3.000,00 gebührt zusätzlich unabhängig vom Umstieg!) FachärztIn, LD9+/11 Grundgehaltserhöhung jährlich ,84, jährliche Ambulanzgebührenanteile zb ,00, daher Zugewinn aus dem Umstieg in das neue Gehaltsschema nur 3.384,84 jährlich; daher Anspruch auf zusätzliche Optionszulage auf die Differenz zum Schwellenbetrag von 6.000,00, also auf eine Optionszulage in Höhe von 2.615,16, daher berechnet sich der Gesamtzugewinn aus Grundgehaltserhöhung ,84 zzgl Optionszulage 2.615,16 abzgl Wegfall Ambulanzgebührenanteil von ,00 = 6.000,00 (dazu kommt noch bei Vorliegen der Voraussetzungen die Erschwerniszulage von 3.000,00). Jene ÄrztInnen, für die sich ein Umstieg auf das neue Gehaltsschema im Hinblick auf die Höhe ihrer Ambulanzgebührenanteile nicht rechnet, bekommen (bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen) die Erschwerniszulage und behalten die Ambulanzgebührenanteile. Diese werden allerdings auf dem Stand 2014 eingefroren (also nicht mehr valorisiert). Da wegen der Valorisierung allenfalls ein späterer Übertritt in das neue Gehaltsschema Sinn machen könnte, wird die Umstiegsfrist 10 Jahre dauern. Von Seiten des Landes wird darüber hinaus bei hohen Ambulanzgebührenanteilen ein Rabatt gefordert, wie folgt: - bis ,00: 0 % - Betrag zwischen ,00 und ,00: 10 % - Betrag zwischen ,00 und ,00: 20 % - Betrag zwischen ,00 und ,00: 25 % - Betrag zwischen ,00 und ,00: 30 % - Betrag über ,00: 40 % Beispiel: ÄrztIn erhält bisher Ambulanzgebührenanteile von ,00 jährlich, daher einbehaltener Rabatt 3.500,00 (10 % für den Betrag zwischen ,00 und ,00 = 1.500,00 sowie 20 % des Betrags zwischen ,00 und ,00 = 2.000,00, daher in Summe 3.500,00) 3

4 2. Neuregelung der Bezahlung der Dienste, Überstunden und Rufbereitschaften Die Dienste und Überstunden, bzw Rufbereitschaften mit Einsatzzeiten werden dadurch deutlich besser bezahlt als bisher, dass der Berechnungsmodus auf eine Einzelstundenabrechnung samt Zuschlägen umgestellt wird. Dies führt zu einer beträchtlichen Erhöhung für ÄrztInnen, die Dienste leisten, und zwar auch dann, wenn sie innerhalb der mittelfristig verbindlichen Obergrenze von 48 Wochenstunden bleiben. a) Neuregelung des Nachtdienstes Für die Berechnung der Nachtdienstvergütung (der wie bisher mit 9 Stunden gerechnet wird) wird der jeweilige individuelle Stundenlohn herangezogen (dieser errechnet sich dadurch, dass das jeweilige persönliche Grundgehalt durch 173,2 dividiert wird). Der Nachtdienst wird dadurch honoriert, dass 7 Stunden mit 100 % Zuschlag bezahlt werden. Für die weiteren 2 Stunden gebührt ein Arztgruppen unabhängiger (also für TurnusärztInnen, AssistentInnen und FachärztInnen einheitlicher) Betrag, der von der Anzahl der monatlichen Dienste abhängig ist, wie folgt: - für 1 oder 2 Nachtdienste (also unveränderter Betrag) 300,00, - für den 3. Nachtdienst 175,00, - für den 4. Nachtdienst 200,00, - für den 5. Nachtdienst 300,00 - für den 6. und weiteren Nachtdienst 350,00 ACHTUNG: diese oben genannten Zuschläge dienen nur zur Abgeltung der 8. und 9. Stunde, die übrigen 7 Stunden werden mit 100 % Zuschlag und Einzelstundenabrechnung bezahlt!! Beispiele: TurnusärztIn, 2. Berufsjahr, LD15+/5, Gehalt neu 7 Überstunden mit 100 % Zuschlag = 240, ,75 (durchschnittlicher Zuschlag zur Bezahlung der 8. und 9. Stunden bei 4 Nachtdiensten pro Monat) = 409,60 (bisher 206,40) AssistenzärztIn, 3. Ausbildungsjahr, LD12/7, Gehalt neu 7 Überstunden mit 100 % Zuschlag = 304, ,75 (durchschnittlicher Zuschlag zur Bezahlung der 8. und 9. Stunden bei 4 Nachtdiensten pro Monat) = 473,52 (bisher 227,70) FachärztIn, mittleres Alter, LD9+/11 7 Überstunden mit 100 % Zuschlag = 463, ,75 (durchschnittlicher Zuschlag zur Bezahlung der 8. und 9. Stunden bei 4 Nachtdiensten pro Monat) = 632,43 (bisher 348,20) b) Sonn- und Feiertagstätigkeiten Für die Nächte zum und vom Sonntag bzw Feiertag gilt das oben genannte unverändert. Die Stunden am Sonn- und Feiertag untertags zwischen 6.00 und Uhr werden zukünftig nach dem Einzelstundenmodell abgerechnet, also mit einem Zuschlag von 100 % pro geleisteter Stunde. Dazu kommt eine Sonderzulage von einheitlich (für alle Arztgruppen) 75,00. Beispiel: FachärztIn, mittleres Alter, LD9+/11 Den ganzen Sonntag anwesend (1/2 Stunde Pause), vorher Nachtdienst (war mit 9 Stunden gerechnet), daher am Sonntag 14,5 zusätzliche Arbeitsstunden; Annahme, dass 9,5 Stunden in die Normaldienstzeit (also in die 40 Stunden) fallen und nur 5 Stunden außerhalb liegen: 9,5 x 100 % Zuschlag zum Basislohn = 314,64; 5 Stunden über die 40 Stunden hinaus geleistet, daher Bezahlung des Grundlohns % Zuschlag = 331, 20; daher gesamt: 645, ,00 Sonderzuschlag = 720,84 (zum Vergleich: derzeitige reduzierte Sonn- und Feiertagszulage 350,50); 4

5 Annahme: gesamter Sonntagsdienst ist außerhalb der Normalarbeitszeit, daher 14,5 Stunden mit Basislohn und Zuschlag zu bezahlen, ergäbe 960,48. Dazu kommt der Sonderzuschlag von 75,00, somit ergeben sich insgesamt 1.035,48 c) Weitere Überstunden Fallen im Schnitt von 4 Monaten über die Nachtdienste, bzw Sonn- und Feiertags- Tagesarbeitszeiten hinaus weitere Überstunden an (ausgehend von einer 40 Stunden-Woche), werden diese im Verhältnis 1:1,5 honoriert. Die Einzelstundenabrechnung gilt anstelle der bisherigen pauschalierten Überstundenvergütung ( 243,10 für TurnusärztInnen, 304,00 für AssistentInnen, 365,10 für FachärztInnen). ACHTUNG: ältere FachärztInnen, die noch im alten Gehaltsschema geblieben sind, erhalten anstelle der pauschalierten Überstundenvergütung die frühere Ärztedienstzulage (derzeit 730,10). Diese beinhaltet zur Hälfte die pauschalierte Überstundenvergütung, sodass durch die Einzelstundenabrechnung dieses Pauschale, also die Hälfte der Ärztedienstzulage, wegfällt (also ebenfalls 365,10). Beispiel: FachärztIn, mittleres Alter, LD9+/11 0 Überstunden pro Woche Verschlechterung gegenüber bisher, da Wegfall der Überstundenpauschale in Höhe von 365,10 2 Überstunden pro Woche (= 8,66 Überstunden pro Monat): NEU: 430,23 (alt: 365,10), 4 Überstunden pro Woche (= 17,32 Überstunden pro Monat): NEU: 860,46 (alt: 365,10) d) Rufbereitschaften Für die Rufbereitschaften während der Woche gebührt ein Betrag von 100,00; für die Rufbereitschaften an Samstagen, Sonn- und Feiertagen untertags ein Betrag von 150,00 (ACHTUNG: Rufbereitschaft 24 Stunden am Sonntag = 100, ,00 = 250,00!). Zusätzlich wird jede Einsatzzeit (gerechnet wird auch die Fahrzeit) mit der jeweiligen Einzelstunde des Arztes zuzüglich eines Zuschlags von 50 %, bzw in der Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) von 100 %, bzw von 100 % an Sonn- und Feiertagen untertags ebenfalls bezahlt. Während bei den Diensten die Neuregelung immer vorteilhafter wäre, hängt die Bewertung der Rufbereitschaft davon ab, ob eine Einsatzzeit vorliegt oder nicht. Rufbereitschaften ohne Einsatzzeit werden etwas schlechter als bisher bezahlt, Rufbereitschaften mit Einsatzzeit deutlich besser. Beispiel: FachärztIn, mittleres Alter, LD9+/11 Rufbereitschaft während der Woche, keine Einsatzzeit: neu 100,00 / alt 117,90 2 Stunden Einsatzzeit (zwischen und Uhr): neu 215,92/ alt 117,90 4 Stunden Einsatzzeit (zwischen und Uhr): neu 331,84 / alt 265,30 Rufbereitschaft am Sonntag, kein Einsatz: neu 150,00 / alt 171,80 Rufbereitschaft am Sonntag, 2 Stunden Einsatzzeit: neu 282,48 / alt 171,80 Rufbereitschaft am Sonntag, 4 Stunden Einsatzzeit: neu 414,96 / alt 386,50 Im Hinblick darauf, dass die Dienste, bzw Überstunden zukünftig einzeln abgerechnet werden, entfallen natürlich im Gegenzug die bisherigen Nachtdienst-, Sonntagsdienstzulagen- und die pauschalierte Überstundenvergütung. Entgegen den in den letzten Tagen offensichtlich in der Kollegenschaft vorgenommenen Berechnungen bleiben aber natürlich die übrigen Zulagen (zb Dienstvergütung, Gehaltszulage, Fortbildungszulage, Regionalvergütung, etc) aufrecht. 5

6 Da es in Zukunft eine exakte Einzelüberstundenabrechnung geben soll, wird es notwendig sein, die Zeiten in einem elektronischen Zeiterfassungssystem zu erfassen. Für PrimarärztInnen gibt es wie bisher allerdings keine Überstundenregelung (und damit natürlich auch keine elektronische Zeiterfassung). Ausgenommen sind (wie bisher) nur PrimarärztInnen die Dienste leisten. Diese können die neue Überstundenregelung ebenfalls in Anspruch nehmen, werden dann allerdings auch in die elektronische Zeiterfassung einbezogen. PrimarärztInnen, die nur Rufbereitschaften verrichten, werden nicht in das elektronische Zeiterfassungssystem einbezogen und können die Einsatzzeiten während der Rufbereitschaften durch händische Vermerke nachweisen. 3. Arzthonorare / Änderung des Hausrücklasses 6 % der Arzthonorare sollen durch eine Erhöhung des Hausrücklasses von 25 % auf 31 % umgeschichtet werden (da die ÄrztInnen nur 75 % der Arzthonorare erhalten, bedeutet dies gerechnet von den ausbezahlten Arzthonoraren 8 %). Die Umverteilung von gebührenstarken zu gebührenschwächeren ÄrztInnen erfolgt über den Solidarpool der Ärztekammer. Da die für die Berechnungen notwendigen Daten noch nicht vorliegen, konnte die Änderung der Solidaritätsrichtlinie noch nicht beschlossen werden. Durch die Neuregelung wird der Solidarpool allerdings mehr als verfünffacht, sodass eine weitaus größere Anzahl von Kolleginnen und Kollegen als bisher davon profitieren werden. Wir werden so schnell wie möglich die neue Richtlinie festlegen, weil natürlich nur dann eine individuelle Gesamtbewertung des Ergebnisses des Spitalsärztepakets möglich ist. Die Zugewinne (in wenigen Fällen allerdings auch Verluste) aus der Summe der unter Punkt 1 beschriebenen Änderung des Grundgehalts und der unter Punkt 2 beschriebenen neuen Regelung für die Dienste und Überstunden korrigieren sich daher noch um diesen Umschichtungseffekt, also einerseits um den Betrag, der an den Solidarpool abgeführt wird und andererseits positiv um den Betrag, der vom Solidarpool wieder an die einzelne Ärztin/den einzelnen Arzt ausbezahlt wird. Einige Details sind noch zu klären, bei denen es sich allerdings nur um Kleinigkeiten handelt, die gegenüber dem oben Dargestellten noch (allerdings wahrscheinlich geringfügige) Verbesserungen bringen können. Die wesentlichste noch ungeklärte Frage ist die genaue Regelung der Überstunden für Teilzeitkräfte. Diese wird in den nächsten Tagen endgültig geklärt, wobei allerdings Konsens darüber besteht, dass Mehrleistungen jedenfalls mit dem gesetzlichen Zuschlag (1:1,25) ausbezahlt werden, bzw dass für Dienste ein höherer Zuschlag gebührt und damit auch für Teilzeitbeschäftigte die Dienste wesentlich besser als bisher bezahlt werden. Wie eingangs angeführt, wird das Spitalsärztepaket einer Ärztebefragung unterzogen, sobald alle Details, insbesondere die Regelungen bei den Arzthonoraren (welche Auszahlungen genau über den Solidarpool erfolgen!) feststehen. Da eine Ärztebefragung natürlich voraussetzt, dass das Paket in allen Details auf seine Auswirkungen überprüft werden kann, werden wir in den nächsten Wochen intensiv darüber informieren. Dies wird einerseits schriftlich geschehen. Wir werden aber auch gemeinsam mit den Rechtsträgern einen elektronischen Rechner entwickeln, der es der einzelnen Ärztin/ dem einzelnen Arzt ermöglichen soll, die Auswirkungen leichter zu berechnen. Wir werden darüber hinaus die ÄrztInnen auch persönlich in Spitalsärzteversammlungen in den einzelnen Krankenanstalten über das Paket informieren. Die Kurie hat auch beschlossen, vorläufig die Opt Out -Warnung zurückzunehmen. 6

7 In Summe können wir sagen, dass das Verhandlungspaket ein Ergebnis erbracht hat, das sowohl im Bereich der anderen Bundesländer liegt, die bisher verhandelt haben, als auch dass die Verhandlungsziele im Wesentlichen erreicht wurden. Zwangsläufig hat das Paket dadurch, dass das Land auf die Einbeziehung der Ambulanzthematik bestanden hat, unterschiedliche Auswirkungen, die davon abhängen, welche Ambulanzgebührenanteile bisher von der jeweiligen Abteilung erzielt wurden. Außerdem profitieren durch die besondere Erhöhung der Dienste ÄrztInnen, die solche leisten, überproportional. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben Kollegiale Grüße ÄRZTEKAMMER FÜR OBERÖSTERREICH Dr. Harald Mayer Kurienobmann angestellte Ärzte Dr. Peter Niedermoser Präsident Dieses Dokument wurde elektronisch signiert. PS: zur besseren Veranschaulichung des Ausgeführten haben wir Ihnen tieferstehend auch Einzelbeispiele dargestellt, an denen Sie beispielhaft die Gesamtauswirkungen des Pakets (allerdings natürlich ohne die individuellen Auswirkungen des Ambulanzgebührenentfalls und der Solidarpool-Tangente) ablesen können. 7

8 Achtung: Individuelles Endergebnis hängt davon ab, wie hoch die persönlichen Ambulanzgebührenanteile, Arzthonorare und zukünftigen Rückflüsse aus der Sondergebührenumschichtung sind!!!!! Gegenüberstellung Gehaltssystem Alt vs. Gehaltssystem Neu Vergleichsrechnungen Generell gilt für alle Berechnungsmodelle, die nachfolgend angeführt sind, hinsichtlich der Zulagen folgendes: Zeitabhängige Zulagen (Pauschalierte Überstundenvergütung (40 45 h), zusätzliche Mehrdienstleistungsabgeltung (über 45 h), Nachtdienstpauschalen, Sonn- und Feiertagspauschalien und Rufbereitschaftspauschalien fallen weg, alle anderen nicht zeitabhängigen Zulagen (Fortbildungszulage, Gefahren- und Infektionszulage, Regionalvergütung, Dienstvergütung, Gehaltszulage) bleiben unverändert in voller Höhe aufrecht! Turnusarzt, 2. Berufsjahr, Grundgehaltseinstufung LD 15+/5, 48 h Wochenarbeitszeit (inkl. Dienste): Option in das Gehaltsschema Neu Grundgehalt: 2.591,05 Pauschalierte Überstundenvergütung: 243,10 Fortbildungszulage: 28,60 4 Nachtdienste à 206,4 = 825,60 1 Reduzierte S/F-Zulage: 169,40 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 3.857,75 Grundgehalt: 2.979,71 (+ 15 %) Fortbildungszulage: 28,60 Erschwerniszulage: 50,00 Überstunden (aus Nachtdiensten und Sonntagsdienst): 1.189,47 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 4.997,78 8

9 Assistentsarzt, 3. Berufsjahr, Grundgehaltseinstufung LD 12/7, 48 h Wochenarbeitszeit (inkl. Dienste): Option in das Gehaltsschema Neu Grundgehalt: 3.222,70 Pauschalierte Überstundenvergütung: 304,00 4 Nachtdienste à 227,70 = 910,80 1 Reduzierte S/F-Zulage: 216,10 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 4.843,10 Grundgehalt: 3.770,56 (+ 17 %) Erschwerniszulage: 150,00 Überstunden (aus Nachtdiensten und Sonntagsdienst): 1.505,18 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 6.365,24 Facharzt (36 Jahre), Grundgehaltseinstufung LD 10/8, 48 h Wochenarbeitszeit (inkl. Dienste): Keine Option in das Gehaltsschema Neu (wegen hoher Ambulanzgebührenanteile) Grundgehalt: 3.885,30 Pauschalierte Überstundenvergütung: 365,10 4 Nachtdienste à 348,20 = 1.392,80 1 Reduzierte S/F-Zulage: 350,50 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 6.512,60 Grundgehalt: 3.885,30 (Amm: Keine Grundgehaltserhöhung mangels Option) Erschwerniszulage: 250,00 Überstunden (aus Nachtdiensten und Sonntagsdienst): 1.550,98 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 6.955,18 9

10 Facharzt (36 Jahre), Grundgehaltseinstufung LD 10/8, 48 h Wochenarbeitszeit (inkl. Dienste): Option in das Gehaltsschema Neu Grundgehalt: 3.885,30 Pauschalierte Überstundenvergütung: 365,10 4 Nachtdienste à 348,20 = 1.392,80 1 Reduzierte S/F-Zulage: 350,50 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 6.512,60 Grundgehalt: 4.662,36 (+ 20 %) Erschwerniszulage: 250,00 Überstunden (aus Nachtdiensten und Sonntagsdienst): 1.861,18 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 8.042,44 10

11 Facharzt (44 Jahre), Grundgehaltseinstufung LD 9+/11, 48 h Wochenarbeitszeit (inkl. Dienste): Keine Option in das Gehaltsschema Neu (wegen hoher Ambulanzgebührenanteile) Grundgehalt: 4.780,30 Pauschalierte Überstundenvergütung: 365,10 4 Nachtdienste à 348,20 = 1.392,80 1 Reduzierte S/F-Zulage: 350,50 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 7.407,60 Grundgehalt: 4.780,30 (Amm: Keine Grundgehaltserhöhung mangels Option) Erschwerniszulage: 250,00 Überstunden (aus Nachtdiensten und Sonntagsdienst): 1.908,26 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 8.207,46 11

12 Facharzt (44 Jahre), Grundgehaltseinstufung LD 9+/11, 48 h Wochenarbeitszeit (inkl. Dienste): Option in das Gehaltsschema Neu Grundgehalt: 4.780,30 Pauschalierte Überstundenvergütung: 365,10 4 Nachtdienste à 348,20 = 1.392,80 1 Reduzierte S/F-Zulage: 350,50 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 7.407,60 Grundgehalt: 5.736,36 (+ 20 %) Erschwerniszulage: 250,00 Überstunden (aus Nachtdiensten und Sonntagsdienst): 2.289,91 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 9.545,17 12

13 Facharzt (59 Jahre), Grundgehaltseinstufung LD 9+/14, 48 h Wochenarbeitszeit (inkl. Dienste): Keine Option in das Gehaltsschema Neu (wegen hoher Ambulanzgebührenanteile) Grundgehalt: 5.106,60 Pauschalierte Überstundenvergütung: 365,10 4 Nachtdienste à 348,20 = 1.392,80 1 Reduzierte S/F-Zulage: 350,50 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 7.733,90 Grundgehalt: 5.106,60 (Amm: Keine Grundgehaltserhöhung mangels Option) Erschwerniszulage: 250,00 Überstunden (aus Nachtdiensten und Sonntagsdienst): 2.038,51 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 8.664,01 13

14 Facharzt (59 Jahre), Grundgehaltseinstufung LD 9+/14, 48 h Wochenarbeitszeit (inkl. Dienste): Option in das Gehaltsschema Neu Grundgehalt: 5.106,6 Pauschalierte Überstundenvergütung: 365,10 4 Nachtdienste à 348,20 = 1.392,80 1 Reduzierte S/F-Zulage: 350,50 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: 7.733,90 Grundgehalt: 6.127,92 (+ 20 %) Erschwerniszulage: 250,00 Überstunden (aus Nachtdiensten und Sonntagsdienst): 2.446,21 Summe Grundgehalt + Zulagen/Überstunden: ,03 14

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