Flächennutzungsplan 1981 der Gemeinde Lilienthal 50. Änderung Falkenberger Vieth. Vorentwurf

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1 Flächennutzungsplan 1981 der Gemeinde Lilienthal 50. Änderung Falkenberger Vieth Vorentwurf BEARBEITET DURCH: GRONTMIJ GMBH; FRIEDRICH-MIßLER-STRAßE 42; BREMEN BEARBEITUNG: DIPL.-ING. JENS BRENDLER (PROJEKTLEITUNG) Stand: AUFGESTELLT DURCH GEMEINDE LILIENTHAL DER BÜRGERMEISTER

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Anlass und Ziel der Planung Lage, Situation und Umgebung Fachbeiträge Rechtliche Grundlagen 3 2 Grundlagen der Planung Landesraumordnungsprogramm Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Osterholz Flächennutzungsplan Lilienthal Landschaftsrahmenplan Landkreis Osterholz Darstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes Darstellung von Wohnbauflächen 8 4 Darstellung möglicher Auswirkungen Orts- und Landschaftsbild Verkehr Immissionen und Emissionen Immissionen Emissionen Wasser / Grund- und Oberflächenwasser 11 5 Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege / Abhandlung der Eingriffsregelung 12 6 Städtebauliche Werte 12 7 Verfahrensvermerke 13 8 Anlage , Vorentwurf Stand: I -

3 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Lage des Geltungsbereiches der 50. Änderung FNP, ohne Maßstab 2 Abbildung 2 Regionales Raumordnungsprogramm, 2011, mit der Angabe des Plangebietes der 50. Änderung FNP, ohne Maßstab. 5 Abbildung 3 Ausschnitt aus dem wirksamen FNP mit der Darstellung des Geltungsbereiches der 50. Änderung FNP, ohne Maßstab 6 Abbildung 4 Erschließungskonzept, Kleberg + Partner, Februar , Vorentwurf Stand: II -

4 1 Vorbemerkung 1 Vorbemerkung 1.1 Anlass und Ziel der Planung Die Gemeinde Lilienthal beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaft Lilienthal mbh die Entwicklung einer Wohnbaufläche vorzubereiten. Das Plangebiet ist ca. 1,6 ha groß und bisher in der vorbereitenden Bauleitplanung als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Innerhalb des Plangebietes ist die bisherige landwirtschaftliche Nutzung weitgehend aufgegeben worden, die bestehenden Flächenzusammenhänge lassen auch zukünftig keine wirtschaftliche Entwicklung der Landwirtschaft erkennen. Zur Vermeidung des Brachfallens der Flächen ist die Vorbereitung zur städtebaulichen Entwicklung von Bauflächen an dieser Stelle notwendig. Andere Entwicklungsoptionen als Wohnbaufläche (z. B. gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, etc.) sind für den Standort mittelfristig nicht gegeben und aus Gründen der Wohnbauflächenkonzentration städtebaulich nicht geboten. Es ist Ziel der Gemeinde Lilienthal, bestehende Siedlungsbereiche zu verdichten. Erhöhte Attraktivität als Wohnstandort ist zudem durch die am in Betrieb genommene Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 gegeben, deren Endhaltestelle sich ca. 300 m südlich des Plangebietes befindet. Im Zuge der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes sind verschiedene Erschließungsformen, Nutzungsdichten und Maße der baulichen Nutzung untersucht worden, die in der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert werden. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Lilienthal ist deshalb die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lilienthal notwendig. Neben der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß 8 (3) BauGB der Bebauungsplan Nr. 129 Falkenberger Vieth aufgestellt. 1.2 Lage, Situation und Umgebung Der Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 215/7 teilweise sowie 233/30 teilweise der Flur 10 der Gemarkung Lilienthal und ist ca. 1,6 ha groß , Vorentwurf Stand:

5 1 Vorbemerkung Abbildung 1 Lage des Geltungsbereiches der 50. Änderung FNP, ohne Maßstab Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand des Ortsteiles Lilienthal, Ortslage Falkenberg. Die Anbindung erfolgt über die Landesstraße L 133 Falkenberger Landstraße. Südlich befinden sich die Heidberger Straße, östlich der Schützenweg, nördlich die Straße Am Heidberg. Der genaue Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der Planzeichnung entnommen werden. 1.3 Fachbeiträge Im Zuge der Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden folgende Fachplanungen und Fachbeiträge erarbeitet, die in den Planungsprozess eingeflossen sind: Erschließung Baugebiet Schützenweg, Voruntersuchung, Kleberg + Partner, Ritterhude, ; KWE Lilienthal, Baugebiet Schützenweg, - Verkehrliche Angaben zur Verkehrslärmbetrachtung und verkehrliche Vorüberlegungen -, Verkehrs- und Regionalplanung GmbH, Lilienthal, ; B-Plan-Gebiet Schützenweg in Lilienthal, Landkreis Osterholz, Geotechnische Erkundung, Ergebnisbericht, Dipl.-Geologe BDG Jochen Holst, Osterholz-Scharmbeck, ; Baugebiet Schützenweg in Lilienthal, schalltechnische Untersuchungen, Bonk Maire Hoppmann GbR, Garbsen, / , Vorentwurf Stand:

6 1 Vorbemerkung Biotoptypenkartierung, Grontmij GmbH, Bremen, Juli Umweltbericht, Grontmij GmbH, Bremen, Rechtliche Grundlagen - Baugesetzbuch (BauGB): in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 954) - Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2012: in der Fassung vom 8. Mai 2008 (Nds. GVBl. S. 132), zuletzt geändert und ergänzt am ; Änderung und Ergänzung in Kraft getreten am Regionales Raumordnungsprogramm (RROP), Landkreis Osterholz, Osterholz-Scharmbeck, in Kraft getreten am Baunutzungsverordnung (BauNVO): in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) - Planzeichenverordnung (PlanzV 90): in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990, zuletzt geändert durch Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom (BGBl. I, S. 1509) - Niedersächsische Bauordnung (NBauO): in der Fassung vom (Nds. GVBl. Nr. 14/2014, ausgegeben am ) - Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG): vom 24. Dezember 2010, zuletzt geändert Art. 7 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 307) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 24 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3154) - NAGBNatSchG - Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz - Niedersachsen - Vom 19. Februar 2010 (GVBl 2010 S. 104) - Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) vom 19. Februar 2010, zuletzt geändert durch 87 Abs. 3 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 46) - Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) vom 30. Mai 1978, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 26. Mai 2011 (Nds. GVBl. S. 135) , Vorentwurf Stand:

7 2 Grundlagen der Planung 2 Grundlagen der Planung 2.1 Landesraumordnungsprogramm 2012 Im Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm (in der Fassung vom 8. Mai 2008, zuletzt geändert und ergänzt am ; Änderung und Ergänzung in Kraft getreten am ) werden für den Geltungsbereich der 50. Änderung des FNP u.a. folgende Aussagen getroffen: In der Siedlungsstruktur sollen gewachsene, das Orts- und Landschaftsbild, die Lebensweise und Identität der Bevölkerung prägende Strukturen sowie siedlungsnahe Freiräume erhalten und unter Berücksichtigung der städtebaulichen Erfordernisse weiterentwickelt werden. Es sollen Siedlungsstrukturen gesichert und entwickelt werden, in denen die Ausstattung mit und die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet werden; sie sollen in das öffentliche Personennahverkehrsnetz eingebunden werden. 1 Das Plangebiet befindet sich im Verflechtungsbereich zum Oberzentrum Bremen im Ortsteil Lilienthal und in der Nähe zur Nahverkehrsachse Bremen Worpswede und Bremen Zeven und ist in dieser Hinsicht zur Sicherung von Wohnraum geeignet. 2.2 Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Osterholz Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Osterholz (2011) konkretisiert das LROP auf regionaler Ebene und weist für das Plangebiet Standort Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten mit räumlicher Abgrenzung sowie Weitere für eine Siedlungsentwicklung besonders geeigneter Ort oder Ortsteil aus. 1 LROP, 2012, Kapitel 2.1 Entwicklung der Siedlungsstruktur , Vorentwurf Stand:

8 2 Grundlagen der Planung Abbildung 2 Regionales Raumordnungsprogramm, 2011, mit der Angabe des Plangebietes der 50. Änderung FNP, ohne Maßstab. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung unter Kapitel 2.3 Siedlungsstruktur, Wohnstandorte und Standorte der gewerblichen Wirtschaft formulieren unter: Pkt. 03: Die Siedlungsentwicklung ist im Rahmen der Bauleitplanung vorrangig auf die als Zentrale Siedlungsgebiete räumlich näher festgelegten Zentralen Orte und auf die räumlich näher festgelegten für eine Siedlungsentwicklung besonders geeigneten Orte oder Ortsteile auszurichten. Pkt. 08: Die bedarfsgerechte Entwicklung und Umgestaltung vorhandener Siedlungsflächen (Innenentwicklung) soll Vorrang vor einer Inanspruchnahme von Freiräumen haben. Die Möglichkeiten des Flächenrecycling, die Wiedernutzung von Brach- und Konversionsflächen und die Schließung von Baulücken sind bei der Siedlungsentwicklung vorrangig zu nutzen. Pkt. 10: Bei der Siedlungsentwicklung soll auf eine effiziente und somit insgesamt flächensparende Bodennutzung hingewirkt werden. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen dazu Festsetzungen getroffen werden, die eine entsprechend hohe Grundstücksausnutzung sowie eine flächensparende Erschließung bewirken. 2 2 RROP, 2011, Teil A, Seite 8ff , Vorentwurf Stand:

9 2 Grundlagen der Planung Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Angebotsplanung die sowohl den kurzfristigen Wohnbedarf decken, als auch langfristig eine nachhaltige Siedlungsentwicklung sichern soll. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes fällt dabei in der Abwägung ins Gewicht. Auf der anderen Seite stehen jedoch die Wohnraumnachfrage, die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts angesichts der zunehmenden Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe, die Erhaltung der siedlungsnahen Freiräume und eine nachhaltig konzentrierte Siedlungsentwicklung, die eine gute Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen sowie des ÖPNV für diesen Raum sichert. Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht somit den Vorgaben aus der Raumordnung. 2.3 Flächennutzungsplan Lilienthal 1981 Für den Geltungsbereich der 50. Änderung des FNP sind in der Planzeichnung des FNP 1981 folgende Flächen dargestellt: Flächen für die Landwirtschaft. Abbildung 3 Ausschnitt aus dem wirksamen FNP mit der Darstellung des Geltungsbereiches der 50. Änderung FNP, ohne Maßstab , Vorentwurf Stand:

10 2 Grundlagen der Planung 2.4 Landschaftsrahmenplan Landkreis Osterholz 2000 Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz 2000 ist die Flächennutzung für den Geltungsbereich mit vorherrschend Siedlung bezeichnet. 3 Spezifische Entwicklungsziele definiert der Landschaftsrahmenplan für das Plangebiet nicht. 3 Landkreis Osterholz (Hg.), Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz 2000, Dezember 2001, Abb , Vorentwurf Stand:

11 3 Darstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes 3 Darstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes 3.1 Darstellung von Wohnbauflächen Entsprechend der Entwicklungsabsicht der Gemeinde ergänzende Wohnnutzungen anzubieten, werden im Plangebiet ca. 1,6 ha als Wohnbauflächen dargestellt. Die ursprünglichen Darstellungen von Flächen für die Landwirtschaft im Plangebiet werden aufgehoben. In der Gemeinde Lilienthal besteht weiterhin eine große Nachfrage an Wohnbauland für den Eigenheimbau. Gemäß einer Praxisstudie zum demographischen Wandel in der Region Bremen 4 sind besonders in den Ortsteilen Lilienthal, Worphausen und Seebergen zwischen 1996 und 2006 starke Einwohnerzuwächse zu verzeichnen gewesen. Diese sind jedoch ausschließlich auf das positive Wanderungssaldo zurückzuführen, die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist negativ. Bei der Bevölkerungsentwicklung in Bezug auf die Altersstruktur ist für den Zeitraum zwischen 1996 und 2006 zu beobachten, dass die Gruppen der jährigen sowie die Gruppe der über 65-jährigen stark anwächst, während die der jährigen abnimmt. Aus den Abwanderungsdaten aus Bremen ergibt sich, dass unter 50-jährige den Hauptteil der Zuwanderer nach Lilienthal bilden und sich demnach hauptsächlich aus jungen Familien mit Kindern sowie Paaren ohne Kinder zusammensetzen. Räumlich ist zu beobachten, dass sich das Einwohnerwachstum besonders an den zentraleren Standorten in Lilienthal konzentriert 5. Die in diesen Lagen vergleichsweise bessere Infrastrukturausstattung spricht dafür, weitere Flächen für den Wohnbedarf in den vorhandenen zentralen Siedlungsbereichen anzubieten. Dies entspricht einer nachhaltigen Innenentwicklung. Im Ortsteil Lilienthal befinden sich zudem wesentliche Einrichtungen der Grundversorgung (z.b. Kindergarten, Grundschule, Einzelhandel, Versorgungseinrichtungen für den täglichen Bedarf), die für junge Familien von hoher Bedeutung sind und vor allem auch für die Altersgruppen über 65 unter Berücksichtigung abnehmender Mobilität an Bedeutung gewinnen werden. Das Plangebiet ist direkt an die L 133 und damit an den Verkehrsachsen Bremen Tarmstedt Zeven sowie Bremen Worpswede Gnarrenburg 4 FORUM GmbH: Praxisstudie zum demographischen Wandel in der Region Bremen, Oldenburg ebenda , Vorentwurf Stand:

12 3 Darstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes angebunden. Hier bestehen Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs mittels zweier überregionaler Buslinien (630 und 670), die eine gute Anbindung an Bremen, die umliegenden Grundzentren sowie das Mittelzentrum Zeven bieten. Die heutige Haltestelle Falkenberg (Falkenberger Kreuz) ist zudem der End- und Wendepunkt der am in Betrieb genommenen Straßenbahnlinie 4 und eine direkte Anbindung zum Bremer Hauptbahnhof garantiert. Die für den ländlichen Raum vergleichsweise gute bestehende Verkehrsanbindung sowie die zukünftige Anbindung an das Bremer Straßenbahnnetz sprechen für eine Verdichtung der bestehenden Siedlungsbereiche im Einzugsgebiet der Haltestellen. In der gemeindeinternen Siedlungsentwicklungsplanung sollen die zu entwickelnden Bereiche einen Beitrag zur Deckung des Wohnbauflächenbedarfs in der Ortslage Falkenberg beitragen. Um in Zukunft weiterhin attraktiv für Zuwanderer zu sein, aber auch um ansiedelungswillige Bürger halten zu können, ist eine Ausweisung von Wohnbauland in den zentralen Siedlungsbereichen mit attraktiven verkehrlichen Anbindungen und zentralörtlichen Funktionen weiter zu verfolgen. Auf Grund der momentanen und prognostizierten Bevölkerungsentwicklung sollte einer Überalterung der Bevölkerung durch das negative natürliche Bevölkerungswachstum weiterhin mit der Zuwanderung von jungen Familien entgegengewirkt werden. Die Gemeinde ist bestrebt eine Siedlungsstruktur zu entwickeln, die die zentralörtlichen Funktionen erhält und stärkt. Sie will daher Infrastruktureinrichtungen möglichst bündeln und die Siedlungsentwicklung auf die zentralörtlichen Standorte in Anlehnung an vorhandene Bauflächen und an bestehenden Verkehrsachsen und Verbindungen des ÖPNV ausrichten, um so einer Zersiedelung der Landschaft entgegenzuwirken, eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten und so ihre Attraktivität vor allem für potentielle Zuwanderer zu erhöhen. Im Rahmen der Entwicklung des Siedlungsflächenkonzeptes sind unterschiedliche Erschließungsvarianten für das Baugebiet untersucht worden. Zur Vermeidung einer verkehrlichen Mehrbelastung der umliegenden Straßen Am Heidberg, Schützenweg und Heidberger Straße wurde eine Anbindung direkt an die Falkenberger Landstraße (L 133) gewählt. Die Leistungsfähigkeit des neu zu planen Knotenpunktes wurde durch ein Verkehrsgutachten 6 bestätigt. 6 KWE Lilienthal, Baugebiet Schützenweg, - Verkehrliche Angaben zur Verkehrslärmbetrachtung und verkehrliche Vorüberlegungen -, Verkehrs- und Regionalplanung GmbH, Lilienthal, ; Seite , Vorentwurf Stand:

13 4 Darstellung möglicher Auswirkungen 4 Darstellung möglicher Auswirkungen Die Belange des Umweltschutzes inkl. der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sowie die umweltbezogene Zielkonzeption sind im Umweltbericht, der als gesonderter Teil der Begründung mitgeführt wird, dokumentiert. In diesem Kapitel werden nur die wesentlichen prägenden Auswirkungen auf das Plangebiet und dessen Umfeld dokumentiert, die erhebliche Einflüsse auf die Abgrenzung und Darstellung der Flächen im Plangebiet haben. 4.1 Orts- und Landschaftsbild Die straßenseitigen Bereiche nördlich, östlich und südlich des Plangebietes sind bereits als Wohnbaugebiete entwickelt worden. Die prägende landwirtschaftliche Nutzung innerhalb des Plangebietes läuft jedoch Gefahr, brach zu fallen. Die planende Gemeinde Lilienthal sieht deshalb hier die städtebauliche Erforderlichkeit, den Siedlungskörper an dieser Stelle sinnvoll mit Wohnbauflächen zu verdichten. Durch die Inanspruchnahme der Flächen wird ein kompakteres Ortsbild erzeugt sowie der Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Siedlungskörpers und damit einer Zersiedelung der Landschaft vorgebeugt. Die Erforderlichkeit der Planung hängt nicht davon ab, dass eine Bedarfsanalyse des aktuellen Bedarfes für Wohnbauflächen erstellt wird (BVerwG, B. v NB Buchholz 1 BauGB Nr. 86; Söfker, in Ernst u.a., a.a.o., 1 Rn. 30) und dieser Bedarf auch vorhanden ist. Die Tatsache, dass noch freie Flächen der fraglichen Nutzungsart im Gemeindegebiet vorhanden sind, lässt die Erforderlichkeit nicht entfallen Verkehr Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über Falkenberger Landstraße. Die verkehrlichen Untersuchungen haben die Umsetzbarkeit dieser Erschließungsform bestätigt. Für östlich gelegene Bereiche kann auch eine private Anbindung über die Straße Am Heidberg erfolgen. 7 Siehe z. B. Gierke, in Brügelmann, a.a.o., 1 Rn , Vorentwurf Stand:

14 4 Darstellung möglicher Auswirkungen 4.3 Immissionen und Emissionen Immissionen Durch den Lärmgutachter wurden die Auswirkungen der Straßenverkehrslärmbelastung (der Falkenberger Landstraße ) auf das Plangebiet untersucht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass: für die schutzbedürftigen überbaubaren Flächen im Bereich der geplanten straßennächsten Wohngrundstücke ( ) aufgrund der festgestellten Orientierungswertüberschreitungen entsprechende passive Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen (sind). Dabei sind die Lärmpegelbereiche II III zu beachten. 8 Für die Freiflächen wird festgestellt, dass: Aufgrund der am Tage festgestellten (geringfügigen) Orientierungswertüberschreitungen im Bereich der straßennächsten Baugrundstücke ( ) sollten die schutzbedürftigen Freiflächen (Terrassen, Freisitze im Garten) auf diesen Wohngrundstücken östlich oder südlich der Wohngebäude angeordnet werden. 9 Der im Parallelverfahren aufgestellte Bebauungsplan Nr. 129 Falkenberger Vieth regelt über zeichnerische und textliche Festsetzungen entsprechende Maßnahmen zur Lärmvorsorge Emissionen Durch die künftige Nutzung des Plangebietes werden nur Geräusche und Staubbelastungen verursacht, die aus der Nutzung von Wohnbauflächen typisch und ortsüblich sind. Dadurch entstehen keine Beeinträchtigungen in den benachbarten Siedlungsbereichen. Da die benachbarten Baugebiete überwiegend als Reine und Allgemeine Wohngebiete ausgewiesen werden, sind von diesen für das Plangebiet nur verträgliche Geräuschimmissionen und Staubbelastungen zu erwarten. 4.4 Wasser / Grund- und Oberflächenwasser Das anfallende Oberflächenwasser ist direkt auf den Baugrundstücken im Plangebiet zu versickern. 8 Baugebiet Schützenweg in Lilienthal, schalltechnische Untersuchungen, Bonk Maire Hoppmann GbR, Garbsen, , Seite 2. 9 Ebenda, Seite , Vorentwurf Stand:

15 5 Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege / Abhandlung der Eingriffsregelung 5 Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege / Abhandlung der Eingriffsregelung Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im beigefügten Umweltbericht dargestellt. 6 Städtebauliche Werte 50. Änderung FNP (ca.) ha % 1. Gesamtfläche 1,6 100 Davon: 1. Wohnbaufläche 1, , Vorentwurf Stand:

16 7 Verfahrensvermerke 7 Verfahrensvermerke Planverfasser Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Falkenberger Vieth" wurde ausgearbeitet von der Grontmij GmbH, Bremen. Bremen, den Brendler (Planverfasser) Öffentliche Auslegung Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lilienthal hat in seiner Sitzung am dem Entwurf des Flächennutzungsplanes Änderung " Falkenberger Vieth " und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes Änderung " Falkenberger Vieth " und der Begründung haben vom bis gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Feststellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Lilienthal hat nach Prüfung der Stellungnahmen die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes " Falkenberger Vieth " in seiner Sitzung am festgestellt. Der Bürgermeister: Lilienthal, den 00.April , Vorentwurf Stand:

17 Anlage 8 Anlage Abbildung 4 Erschließungskonzept, Kleberg + Partner, Februar , Vorentwurf Stand:

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