Praxisfeld: Sucht- oder Drogenberatung

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1 Praxisfeld: Sucht- oder Drogenberatung Praxisfeld: Sucht- oder Drogenberatung A. Aufgaben Welche Aufgaben hat die Sucht- oder Drogenberatung? Ziel und Zweck einer Suchtberatung, die auch als Drogenberatung bezeichnet wird, ist es, Suchtkranken oder Suchtgefährdeten eine Hilfestellung zu geben, die es ihnen ermöglichen soll, wieder in die Gesellschaft zurückzukehren. Auch Angehörigen von Suchtkranken soll geholfen werden. Betroffene Menschen erhalten zudem Informationen über Drogen und die damit verbundenen Gefahren. Hilfe im Einzelfall Prävention Zusammenarbeit mit den Angehörigen eines Suchtkranken

2 B. Rechtsberatung I. Lesen Sie 5 I RDG, benennen Sie die Voraussetzungen einer Rechtsdienstleistung nach 2 I RDG und definieren Sie diese! 2 I RDG Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Konkretheit bedeutet, dass es sich nicht um erfundene, sondern um reale Fälle handelt. Fremdheit liegt vor, wenn es nicht um einen eigenen Fall geht. Bei einem Auftreten für sich selber oder als gesetzlicher oder gewillkürter Vertreter handelt es sich nicht um fremde Fälle. Die Prüfung eines Einzelfalls ist gegeben, wenn im juristischen Sinne eine echte Subsumtion, also Gegenüberstellung von konkretem Sachverhalt und abstraktem Tatbestand mit dem Ziel der Herleitung einer konkreten Rechtsfolge, durchführt werden soll. II. Ist auch die Sucht- bzw. Drogenberatung eine Rechtdienstleistung? Ja, da es um Hilfe im konkreten Einzelfall eines anderen geht. III. Lesen Sie 5 I RDG! Inwiefern ist die Rechtsdienstleistung in der Sucht- oder Drogenberatung durch den Sozialarbeiter erlaubt? 5 I RDG Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit. erforderlich sind. Die Rechtsdienstleistung ist als Nebenleistung zum Berufs- und Tätigkeitsbild erlaubt, wenn und solange die Gesamtsituation der Klienten/-innen bearbeitet wird, die Rechtsfragen nur dienenden Charakter haben und nur die für die jeweilige Klientel typischen Rechtsfragen behandelt werden. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Anteil des Rechts zeitlich von untergeordneter Bedeutung ist. Gerade die Erläuterung von Rechten und Pflichten kann sich bei den Klienten/-innen der Sozialen Arbeit als sehr zeitaufwändig darstellen. Dies gilt auch für die Sucht- oder Drogenberatung Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 2

3 IV. Lesen Sie 8 RDG! Sind Rechtsdienstleistungen, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinne des 5 SGB V und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinn des 75 SGB VIII innerhalb ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen, erlaubt? 8 RDG Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die N.r. 5 Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinn des 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinn des 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und anerkannte Verbände zur Förderung der Belange behinderter Menschen im Sinn des 13 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen. Ja. C. Strafrechtsfragen für den Klienten I. Voraussetzungen der Strafbarkeit 1. Sind Betäubungsmittel, die nicht im BtMG unter Strafe stehen über das AMG strafbar oder gibt es tatsächlich legal highs (legale Drogen)? Betäubungsmittel, die nicht in die Anlagen 1 3 des BtMG fallen werden nicht im AMG unter Strafe gestellt, da Betäubungsmittel keine Arzneimittel sind. Insofern gibt es Stoffe, bei denen die Handlungen mit ihnen (Anbau, Besitzen, Erwerben etc.) straflos sind (auch Alkohol, Nikotin). Jedoch sind umgekehrt nicht alle legal highs auch legal. 2. In welchen Paragraphen stehen Strafbarkeiten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln? 29 30a BtMG Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 3

4 3. Lesen Sie 12 StGB! Wovon hängt die Einteilung zwischen Verbrechen und Vergehen ab? 12 StGB (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. Die Einteilung hängt vom Strafmaß ab, Delikte mit Mindestfreiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe sind Vergehen, Delikte ab einem Jahr sind Verbrechen. 4. Ordnen Sie folgende Delikte in die Kategorien: Verbrechen/Vergehen ein! - 29 BtMG: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe - 29a BtMG: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis 15 Jahren - 30 BtMG: Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bis 15 Jahren - 30a BtMG Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bis 15 Jahren Verbrechen - 29a BtMG: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis 15 Jahren - 30 BtMG: Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bis 15 Jahren - 30a BtMG Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bis 15 Jahren Vergehen - 29 BtMG: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe Warum ist diese Einteilung in Verbrechen und Vergehen wichtig? Keine Einstellung des Verfahrens ohne Urteil etwa nach 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage oder Erfüllung anderer Auflagen möglich. Es muss also ein Urteil geben! 5. Was sind die häufigsten Verhaltensweisen mit Betäubungsmitteln, die im Betäubungsmittelgesetz unter Strafe stehen? Das Handeltreiben, der Anbau, der Erwerb, das sich in sonstiger Weise verschaffen, der Besitz, das Veräußern. 6. Gibt es Fälle des straflosen Umgangs mit Betäubungsmittel, selbst wenn eine behördliche Erlaubnis fehlt? Ja, dies sind Fälle des straflosen Sofortkonsums Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 4

5 7. Wann liegt ein strafloser Sofortkonsum (im Gegensatz zum Erwerb bzw. Besitz vor)? Der Klient bleibt ausnahmsweise straflos, wenn der Täter das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu sich nimmt. Voraussetzung hierfür ist ein sehr enger räumlich-zeitlicher und auch finaler Zusammenhang zwischen den Handlungen dergestalt, dass der alsbaldige Verbrauch des empfangenen Rauschgifts faktisch gleichsam unter der fortwirkenden Aufsicht des Übergebenden erfolgt. In diesem Fall liegt für den Konsumenten kein strafbarer Erwerb oder Besitz von Betäubungsmitteln vor. Beispielhaft liegt dies dann vor, wenn etwa vorbereitete Kokainstreifen geschnupft werden. 8. Das Betäubungsmittelstrafrecht unterscheidet in seiner Strafbarkeit drei unterschiedliche Mengen an Betäubungsmitteln. Wie heißen diese? Die geringe Menge, die normale Menge und die nicht geringe Menge. 9. Wie groß ist die geringe Menge (Bruttowägung) bei Cannabisprodukten? Es kommt darauf an, in welchem Bundesland die Straftat begangen wurde. Diese Menge schwankt von 6 Gramm (3 Konsumeinheiten) in den meisten Bundesländern bis 15 Gramm (7 8 Konsumeinheiten) in Einzelfällen in Berlin. 10. Wofür ist die geringe Menge rechtlich relevant? Nach 31a BtMG kann von Strafverfolgung abgesehen werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. 11. Wie groß ist die nicht geringe Menge (Wirkstoffanteil) bei Cannabisprodukten? Die nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten beträgt in allen Bundesländern 7,6 Gramm THC. 12. Wofür ist die nicht geringe Menge relevant? Bei Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge liegt bei den im Gesetz genannten Tathandlungen ein Verbrechen vor Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 5

6 II. Rechtsfolgen bei einer Verurteilung 1. Lesen Sie 64 StGB und 35 BtMG! Was versteht man unter dem Satz Therapie statt Strafe? 64 StGB Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen. 35 BtMG Zurückstellung der Strafvollstreckung (1) Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, daß er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so kann die Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges die Vollstreckung der Strafe, eines Strafrestes oder der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für längstens zwei Jahre zurückstellen, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und deren Beginn gewährleistet ist. Als Behandlung gilt auch der Aufenthalt in einer staatlich anerkannten Einrichtung, die dazu dient, die Abhängigkeit zu beheben oder einer erneuten Abhängigkeit entgegenzuwirken. (4) Der Verurteilte ist verpflichtet, zu Zeitpunkten, die die Vollstreckungsbehörde festsetzt, den Nachweis über die Aufnahme und über die Fortführung der Behandlung zu erbringen; die behandelnden Personen oder Einrichtungen teilen der Vollstreckungsbehörde einen Abbruch der Behandlung mit. (5) Die Vollstreckungsbehörde widerruft die Zurückstellung der Vollstreckung, wenn die Behandlung nicht begonnen oder nicht fortgeführt wird und nicht zu erwarten ist, daß der Verurteilte eine Behandlung derselben Art alsbald beginnt oder wieder aufnimmt, oder wenn der Verurteilte den nach Absatz 4 geforderten Nachweis nicht erbringt. Von dem Widerruf kann abgesehen werden, wenn der Verurteilte nachträglich nachweist, daß er sich in Behandlung befindet. Ein Widerruf nach Satz 1 steht einer erneuten Zurückstellung der Vollstreckung nicht entgegen. (6) Die Zurückstellung der Vollstreckung wird auch widerrufen, wenn 1. bei nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe nicht auch deren Vollstreckung nach Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 zurückgestellt wird oder 2. eine weitere gegen den Verurteilten erkannte Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu vollstrecken ist. Der Gesetzgeber versucht im Sinne einer möglichst erfolgreichen verlaufenden Resozialisierung Drogenabhängigen, die straffällig geworden sind unter gewissen Voraussetzungen nach Rechtskraft eines Strafurteils zu helfen. Der Täter muss dann nicht in einer Justizvollzugsanstalt seine Freiheitsstrafe antreten (Therapie statt Strafe), sondern kann sich zunächst mit der Entziehung und Entwöhnung aktiv befassen. Dies soll dann zur Folge haben, dass der wegen Drogensucht straffällig gewordene Straftäter die Möglichkeit erhält, durch die Therapie seine Resozialisierung schneller zu erreichen Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 6

7 2. In welchem Rangverhältnis stehen die gesetzlichen Therapieregelungen des 64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) und des 35 BtMG (Zurückstellung der Strafvollstreckung) zueinander? 64 StGB ist eine Sonderregelung und geht 35 BtMG vor. Das Gericht darf sich nicht auf die Möglichkeit des 35 BtMG verlassen, sondern hat in erster Linie 64 StGB anzuwenden. 3. Zu 64 StGB a) Stellt eine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt nach 64 StGB eine Strafe dar? Nein, sie ist vielmehr eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung nach 61 Nr. 2 StGB. Ihr Zweck ist es gefährliche Täter zu bessern oder die Allgemeinheit zu schützen. b) Gilt 64 StGB auch für Jugendliche (14 17 Jahre) und Heranwachsende (18 20 Jahre) und wo ist das im Gesetz verankert? Ja, 7, 105 JGG. c) Welche Voraussetzungen hat eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach 64 StGB? 1. Hang des Täters alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen = Maß und Häufigkeit, durch welche Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden. 2. Rechtswidrige Tat, die im Rausch begangen wurde oder die auf ihren Hang zurückgeht. 3. Verurteilung oder keine Verurteilung wegen Schuldunfähigkeit. 4. Gefahr, dass die Person infolge ihres Hangs erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird = scheidet bei Bagatelldelikten aus: solche sind: Hausfriedensbruch, Beleidigungen, geringfügige Diebstähle, Erwerb kleiner Rauschgiftmengen zum Eigenkonsum. 5. Aussicht auf Heilung oder Bewahrung über erhebliche Zeit vor Rückfall Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 7

8 4. Zu 35 BtMG und andere Therapien a) Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Strafvollstreckung nach 35 BtMG zurückgestellt werden kann? 1. Täter hat die Tat aufgrund seiner Betäubungsmittelabhängigkeit begangen. 2. Verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren darf nicht überschritten werden. 3. Urteil muss rechtskräftig sein. 4. Verurteilter muss sich wegen seiner Abhängigkeit in einer Behandlung befinden oder Therapiebereitschaft zeigen, wobei der Beginn gewährleistet sein muss. 5. Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszugs. b) Wann ist der Beginn einer Therapiebereitschaft nach 35 BtMG gewährleistet? Der Behandlungsbeginn ist gewährleistet, wenn die Zusage einer Therapieeinrichtung zu einem festen Aufnahmetermin vorliegt. Außerdem muss, soweit dies bei der einzelnen Therapieeinrichtung notwendig ist, die Zusage eines Kostenträgers (gesetzlicher Renten-/ Krankenversicherung oder das Sozialamt) vorliegen. 1 c) Benennen Sie die Kostenträger für Therapien von Drogenabhängigen und ihre Zuständigkeiten! Wie sieht es bei Minderjährigen aus? Kostenträger für eine Therapie kann sein: die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt. Ob die Rentenversicherung für die Kostenübernahme zuständig ist, hängt davon ab, ob man in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung sechs Kalendermonate lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Ist dieses nicht der Fall, wird die Rentenversicherung eine Kostenübernahme ablehnen und den Antrag an die zuständige Krankenkasse weiterleiten. Die Sozialhilfe erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (= Entwöhnungstherapie), wenn kein anderer Träger die Kosten übernimmt. Bei Minderjährigen geht die Antragstellung direkt über das Jugendamt oder die Krankenkasse. 1 Vgl. Körner/Patzak/Volkmer/Patzak, BtMG 35 Rdnr Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 8

9 d) Wann ist die Kostenübernahme für eine Drogentherapie durch den Rentenversicherungsträger ausgeschlossen? Nach 12 I Nr. 5 SGB VI ist eine Leistung zur Teilhabe ausgeschlossen, wenn der Versicherte sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befinden oder einstweilig nach 126a I der Strafprozessordnung untergebracht ist. e) Welche Rechtsfolgen ergeben sich nach 35 BtMG für den Täter? Vollstreckung der Strafe, eines Strafrestes oder der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für längstens zwei Jahre zurückstellen Täter führt Therapie erfolgreich durch - Zeit, die der Verurteilte in einer Therapieeinrichtung verbringt wird auf die Strafe angerechnet, bis infolge der Anrechnung zwei Drittel der Strafe erledigt sind. - i.d.r. wird Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Täter tritt Therapie an Täter bricht Therapie ab Zeit, die der Verurteilte in einer Therapieeinrichtung verbringt wird auf die Strafe angerechnet, bis infolge der Anrechnung zwei Drittel der Strafe erledigt sind. Täter tritt Therapie nicht an Bei Abbruch oder Nichtantritt der Therapie wird die Strafzurückstellung widerrufen, was bedeutet, dass die verhängte Strafe ganz normal verbüßt werden muss Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 9

10 f) Lesen Sie 37 BtMG! Welche Folge hat 37 BtMG? 37 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage (1) Steht ein Beschuldigter in Verdacht, eine Straftat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen zu haben, und ist keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen, wenn der Beschuldigte nachweist, dass er sich wegen seiner Abhängigkeit der in 35 Abs. 1 bezeichneten Behandlung unterzieht, und seine Resozialisierung zu erwarten ist. Die Staatsanwaltschaft setzt Zeitpunkte fest, zu denen der Beschuldigte die Fortdauer der Behandlung nachzuweisen hat. Das Verfahren wird fortgesetzt, wenn 1. die Behandlung nicht bis zu ihrem vorgesehenen Abschluss fortgeführt wird, 2. der Beschuldigte den nach Satz 2 geforderten Nachweis nicht führt, 3. der Beschuldigte eine Straftat begeht und dadurch zeigt, dass die Erwartung, die dem Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat, oder 4. auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist. In den Fällen des Satzes 3 Nr. 1, 2 kann von der Fortsetzung des Verfahrens abgesehen werden, wenn der Beschuldigte nachträglich nachweist, dass er sich weiter in Behandlung befindet. Die Tat kann nicht mehr verfolgt werden, wenn das Verfahren nicht innerhalb von zwei Jahren fortgesetzt wird. (2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Unanfechtbar ist auch eine Feststellung, dass das Verfahren nicht fortgesetzt wird (Abs. 1 Satz 5). Durch 37 BtMG kann bereits von der Erhebung der öffentliche Klage abgesehen werden. 5. Lesen Sie 31 BtMG! Wie wird diese Regelung bezeichnet? 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe Das Gericht kann die Strafe nach 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter 1. durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach den 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder 2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach 29 Abs. 3, 29a Abs. 1, 30 Abs. 1, 30a Abs. 1 die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann. War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. 46b Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend. Es handelt sich um die sog. Kronzeugenregelung Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 10

11 III. Prozessuales 1. Was ist eine Untersuchungshaft und wegen welchem Haftgrund droht eine solche öfters in Betäubungsmittelstrafverfahren? Die Untersuchungshaft ist eine Zwangsmaßnahme im Ermittlungsverfahren, die die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter beantragt, wenn dringender Tatverdacht vorliegt, ein Haftgrund gegeben ist und die Tat nicht außer Verhältnis zur Untersuchungshaft steht. 2. Welcher Haftgrund ist im Betäubungsmittelstrafverfahren besonders häufig? Der Haftgrund der Fluchtgefahr, auch aufgrund des hohen Strafmaßes. 3. Lesen Sie 67 II JGG! Wann ist die Untersuchungshaft bei Fluchtgefahr bei unter 16 Jährigen nur zulässig? 67 II JGG Solange der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die Verhängung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur zulässig, wenn er 1. sich dem Verfahren bereits entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat oder 2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. 4. Lesen Sie 140 StPO! Benötigt der Straftäter im Betäubungsmittelstrafrecht notwendig einen Verteidiger? 140 StPO (1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn 2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; 4. gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach 126a oder 275a Absatz 6 vollstreckt wird; 5. der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt 2 befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird.. (2) In anderen Fällen wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. 6. Wer zahlt den notwendigen Verteidiger? Grundsätzlich zahlt der Klient auch im Falle der notwendigen Verteidigung diesen selbst. Wird er später freigesprochen trägt die Staatskasse die Kosten. Ohne Einnahmen hat aber im Fall der notwendigen Verteidigung jedermann einen Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsbeistand. 2 Z.B. 64 StGB: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 11

12 D. Fragen zum Schutz des Beraters I. Strafbarkeit des Beraters 1. Sie können sich als Berater für Suchtfragen unter Umständen strafbar machen. Lesen Sie hierzu 203 I Nr. 3 und 27 I StGB! Benennen Sie die Voraussetzungen beider Rechtsnormen! 203 I StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Nr. 3 Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 27 I StGB (Beihilfe) (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. 2. Besteht für Praktikanten in einer Suchtberatungsstelle auch die unter Strafe gestellte Schweigepflicht nach 203 I Nr. 3 StGB? Ja Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 12

13 3. Kann auch die Weitergabe von Informationen an einen Kollegen innerhalb derselben Einrichtung eine Verletzung des Privatgeheimnisses nach 2003 I Nr. 3 StGB sein? Dem Berufsgeheimnis unterliegt immer der Geheimnisträger persönlich, nicht seine Organisation. Insofern verletzt er die Geheimhaltungspflicht auch dann, wenn er die Informationen an Kollegen weitergibt, auch wenn dieser Vertraulichkeit zusichert. 4. Wann handelt der Geheimnisträger bei 203 I Nr. 3 StGB nicht unbefugt? Entweder ist der Geheimnisträger gesetzlich zur Auskunft verpflichtet, oder er ist zur Informationsweitergabe durch einen allgemeinen Rechtfertigungsgrund gerechtfertigt. 4. Wann ist der Geheimnisträger sogar gesetzlich zur Auskunft verpflichtet? - Wenn eines der in 138 StGB aufgezählten Verbrechen geplant ist (Bereits begangene Straftaten sind dagegen nicht anzeigepflichtig und die bloße Mitwisserschaft um eine Straftat ist entgegen einem verbreiteten Irrglauben anders als die aktive Unterstützung der Tat nicht als Beihilfe nach 27 StGB strafbar). - Bei unterlassener Hilfeleistung nach 323c StGB, wenn Leben und Gesundheit eines Menschen akut und unmittelbar gefährdet sind und die Offenbarung weiteren Schaden verhindern kann. Beispiel: Die von einer Person, die sich umbringen will, ins Vertrauen gezogene Drogenberaterin informiert die Polizei hierüber. 5. Lesen Sie 34 StGB! Benennen Sie allgemeine Rechtfertigungsgründe für eine Informationsweitergabe! 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. - Bei Einwilligung. - bei Notstand, 34 StGB 2017 Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 13

14 6. Ist aus 34 StGB eine Offenbarungspflicht zu entnehmen? Nein, nur eine Offenbarungsbefugnis. 7. Besteht in folgendem Fall eine Offenbarungspflicht oder -befugnis? Hat sich die Drogenberaterin nach 203 I Nr. 3 StGB strafbar gemacht? Fall: Herr Thomas Rausch, 23 Jahre alt, ledig, arbeitslos, bezieht Arbeitslosengeld II, er ist drogenabhängig und hat am eine Straftat begangen. Der Klient fuhr am besagten Tag unter Drogen und verursachte einen Verkehrsunfall bei dem keiner zu Schaden kam. Folglich wurde er zu einem Jahr Haft wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt ( 316 StGB). Nach der Entlassung des Klienten wird er von einer Bewährungshelferin (Sozialpädagogin) betreut. Herr Rausch hat im Gefängnis einen harten Entzug durchgemacht. Doch nach der Entlassung fing er wieder an zu trinken und nahm Drogen (Kokain, Marihuana). Mit diesen Informationen kommt er zu Ihnen als Drogenberaterin D. Lösung: In diesem Fall besteht keine Offenbarungsbefugnis durch die Beraterin durch Einwilligung des Klienten oder 34 StGB (keine Situation, in der sie eigene schwere Nachteile und Gefährdung nur durch Offenbarung abwenden kann) auch keine Offenbarungspflicht nach 138 StGB (Gefahr eines dort genannten Verbrechens). Die Drogenberaterin D hat ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis verraten. Nach 203 I Nr. 3 StGB würde sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden können. Die Tat wird nach 205 I StGB nur auf Antrag verfolgt. 8. Ist die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelbabhängige und die öffentliche Information darüber nach 29 I Nr. 11 BtMG strafbar? Nein Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 14

15 II. Strafverfahrensrecht Lesen Sie 53 I Nr. 3 b StPO! Hiernach haben die dort genannten Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, d.h. sie müssen nicht als Zeugen aussagen. 53 StPO (1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt ( ) 3.b) Berater für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt oder bei sich eingerichtet hat, über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist 1. Haben auch ehrenamtlich tätige Drogenberater in Selbsthilfegruppen ein Zeugnisverweigerungsrecht? Nein Bezieht sich das Schweigerecht nach 53 I Nr. 3b StPO auch auf Gespräche des Beraters mit Familienangehörigen und Freunden eines Süchtigen? Ja. 3. Muss der Drogenberater als Zeuge vor Gericht trotz des Schweigerechts bei Ladung erscheinen? Ja. 3 Vgl. BVerfG NJW 1996,1578; LG Freiburg NStZ-RR 1999, Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann 15

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