Polizeipräsidium Dortmund

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1 17 STELLUNGNAHME 17/233 Polizeipräsidium Dortmund A09 Polizeipräsidium Dortmund, Postfach , Dortmund An den Präsidenten des Landtages Nordrhein-Westfalen (per elektronischer Post) Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/510 Bund mus Sicherheit an Bahnhöfen gewährleisten Dezember 2017 Seite 1 von 7 Aktenzeichen: bei Antwort bitte angeben Sachbearbeiter: Corneli-Hermann, PHKin Telefon Telefax Sandra.Corneli- Hermann@polizei.nrw.de Anhörung im Innenausschuss des Landtages NRW am Mit Erlass vom , Geschäftszeichen I.1 / A09, baten Sie um schriftliche Stellungnahme zum o.g. Antrag der SPD Bund muss Sicherheit an Bahnhöfen gewährleisten. 1 Allgemeines Nach 3 Bundespolizeigesetz (BPolG) hat die Bundespolizei die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Der Begriff der Bahnanlagen ist dabei in 4 I 1 der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) definiert und umfasst alle Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen einer Eisenbahn, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind. Die Zuständigkeit der Landespolizei NRW ergibt sich aus 7 Polizeiorganisationsgesetz NRW (POG NRW). Hiernach sind die Polizeibehörden örtlich zuständig, in deren Polizeibezirk die polizeilich zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden. Daneben sind Sie örtlich zuständig, wenn in Ihrem Polizeibezirk Maßnahmen zum Schutz polizeilicher Interessen erforderlich sind, die außerhalb des Geltungsbereichs des POG Dienstgebäude: Markgrafenstr Dortmund Telefon Telefax Öffentliche Verkehrsmittel: U-Bahn Linie U46 Haltestelle Polizeipräsidium Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Kto-Nr.: BLZ: WestLB AG IBAN: DE

2 verletzt oder gefährdet werden, sofern die zuständigen Stellen diese selbst nicht hinreichend schützen können. 2 Maßnahmen der Polizei Dortmund 2.1 Einsätze der Landespolizei nach Anforderung der Bundespolizei Die Situation an und im Dortmunder Hauptbahnhof stellt sich aus Sicht der Landespolizei Dortmund wie folgt dar: Für die Darstellung wurden die Einsätze ausgewertet, die die Landespolizei Dortmund nach Mitteilung durch die Bundespolizei im und am Hauptbahnhof wahrnehmen mußte. Da eine Auswertung nur für die letzten 400 Tage möglich ist, kann hier kein Jahresvergleich herangezogen werden. Im Zeitraum vom bis zum hat die Landespolizei folgende relevante Einsätze nach Mitteilung durch die Bundespolizei wahrgenommen. Anlass Anzahl der Einsätze Amts-/ Vollzugshilfe 14 Durchsuchung 2 Hilfeersuchen 1 Körperverletzung 1 Schlägerei 2 Randalierer 2 Raub 1 Sachbeschädigung 1 Sexualdelikt 1 Suizidversuch 1 Tötungsdelikt 1 Unterstüzung 2 Veranstaltung/ Demonstration 2 Sportveranstaltung 1 Gesamt 32 Hiervon mussten nur 6 Einsätze mit der Priorität 1 oder 2 wahrgenommen werden (Unterstützungseinsätze, Schlägereien, Tötungsdelikt, Suizidversuch). Diese Einsätze werden sofort und

3 ohne Zeitverlust auf Grund ihrer Dringlichkeit von der Leitstelle an die Kräfte weitergegeben. Sieben Einsätze wurden mit der Priorität 3 und 4 und insgesamt 19 Einsätze als Priorität 5 gefahren (alle Einsätze mit Amts- und Vollzugshilfe). Anhand der Prioritäten wird deutlich, dass ein Großteil der Einsätze mit der geringsten Wichtigkeit wahrgenommen wurde und bei insgesamt sechs Einsätzen ein sofortiges Erscheinen der Landespolizei vor Ort gefordert war. Die Anzahl von 32 Einsätzen in 400 Tagen zeigt, dass eine unterstützende Leistung durch die Landespolizei im Durchschnitt an 12,5 Tagen erfolgen musste. Zu tatsächlichen Unterstützungen, wo direkte und schnelle Hilfe für die Beamten gebraucht wurde, kam es nur in 2 Fällen. Aus der Auflistung herausgenommen wurden folgende Einsatzanlässe nach ecebius (insgesamt 22 Anlässe): Ermittlungen, Fahndung, Info, Sonstige, verdächtige Fahrzeuge und Weitergabe, da diese aus hiesiger Sicht nicht relevant sind. Hierbei handelt es sich um Einsätze oder reine Informationen, die auf keinerlei Art von Unterstützung schließen lassen. 2.2 Maßnahmen der Polizei Dortmund im Bereich des Hauptbahnhofes/ der Stadtteilbahnhöfe Präsenzkonzeption Sicherheit in Bussen und Bahnen (SiBB) Seit dem Jahr 2009 werden in erfolgreicher Partnerschaft mit der Bundespolizeiinspektion Dortmund und der DSW21, früher im Rahmen eines Projektes, jetzt im Rahmen einer Präsenzkonzeption, regelmäßig Schwerpunktkontrollen im öffentlichen Personenverkehr und an Bahnhöfen/ Haltestellen durchgeführt. Als vorrangige Brennpunkte für Kriminalität im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Personenverkehr sind insbesondere der Hauptbahnhof Dortmund, die Haltestellen des Regionalverkehrs sowie U-Bahnen bzw. U-Bahnhaltestellen (u.a. Haltestelle Brunnenstraße) identifiziert worden. Ziel ist, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und das Kontrollrisiko für die Zielgruppe durch Kontrolldruck zu erhöhen. Dadurch sollen Täter von Tathandlungen abgehalten werden und Delikte wie Raub, Körperverletzungen, Widerstand und Sachbeschädigungen minimiert werden In den Jahren von 2011 bis 2013 konnten positive Veränderungen im Bereich dieser definierten Delikte erreicht werden. Die

4 Durchführung von Schwerpunktkontrollen trug ihren Teil dazu bei, dass diese Anzahl an den Tatörtlichkeiten des ÖPV um ca. 23 % sank, also von 475 (2011) auf 364 Delikte (2013). In den Jahren 2014 und 2015 war hingegen ein Anstieg der Delikte auf 501 bzw. 518 Delikte zu verzeichnen. Hier ragten besonders die hohen Deliktszahlen im Bereich der Körperverletzung und Raubdelikte heraus. Im Jahr 2016 konnten die ausgewählten Delikte (gesamt) um 4,6 % gesenkt werden. Seit Einführung von SiBB ist festzustellen, dass die Fahrgäste die Kontrollaktionen deutlich wahrnehmen. Positive Rückmeldungen sind spürbar gestiegen; viele Reisende suchen aktiv den Gesprächskontakt mit den eingesetzten Kräften. In Print- und Onlinemedien wird positiv über die Schwerpunktkontrollen berichtet. Im Rahmen des verhaltensauffälligen Personenkreises haben sich die Maßnahmen der Polizei deutlich herumgesprochen. Hier führte dies zu folgenden Verhaltensweisen: Bei Erkennen der Polizei wurden Ansammlungen sehr schnell aufgelöst und Überprüfungen wurden zumeist bereitwillig hingenommen Präsenzkonzeption City Zum wurde die Präsenzkonzeption City beim PP Dortmund mit dem Ziel des Rückgangs der Raub-, Körperverletzungs-, Sachbeschädigungs- und Sexualdelikte im Bereich des erweiterten Brückstraßenviertels in der Dortmunder Innenstadt inklusive des Bahnhofsvorplatzes und der Haltestelle Stadtgarten eingeführt. Das Präsenzkonzept sieht vor, dass zu verschiedenen Zeiten innerhalb der Woche und am Wochenende sowohl uniformierte, als auch zivile Kräfte im Rahmen der allgemeinen Aufbauorganisation Präsenzmaßnahmen und anlassbezogene Personenkontrollen durchführen. Zusätzlich werden im Rahmen der Präsenzkonzeption jährlich mindestens acht Sondereinsätze in einer besonderen Aufbauorganisation durchgeführt. Auch hier wird anlassbezogen der Vorplatz des Hauptbahnhofes bestreift und Personenkontrollen durchgeführt. Da der Hauptbahnhof nur einen kleinen Teil der Fläche innerhalb der Präsenzkonzeption einnimmt, werden die hier durchgeführten Maßnahmen nicht gesondert gezählt europaweite Kontrollen TISPOL Truck & Bus Im Rahmen der europaweiten Kontrollen TISPOL Truck & Bus werden gezielte Kontrollen des gewerblichen Güterkraft- und

5 Personenverkehrs sowohl stationär, als auch mit mobilen Kontrollen am Zentralen Omnibusbahnhof (Nordausgang Hauptbahnhof) und unmittelbarer Umgebung zum Hauptbahnhof durchgeführt. Hier werden jährlich mindestens zwei gezielte Kontrollen durchgeführt. Seit 2014 wurden insgesamt über 300 Fahrzeuge (Lkw und Bus) kontrolliert und ca. 150 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Verwarngelder gefertigt und erhoben Gemeinsame Ermittlungsgruppe GORZOW In regelmäßigen Abständen findet ein Informationsaustausch zu aktuellen Themen im Deliktsbereich Taschendiebstahl zwischen den Ermittlungsdiensten der Bundespolizei Dortmund und Köln (Fachbereich Kriminalitätsbekämpfung) und den beiden Ermittlungskommissionen des KK 14 (EK Taschendiebstahl/ EK Maghreb) des PP Dortmund statt. Hier werden in Verbindung mit dem Delikt Taschendiebstahl stehende Themenbereiche, unter anderem auch Hinweise auf festgestellte Täter / Tätergruppen / Tatserien und auch mögliche neue Modi Operandi, besprochen. Aufgrund des ständigen Austausches ist es den beteiligten Dienststellen möglich, zeitnah auf entsprechende Handlungen der Täter zu reagieren. Während des Informationsaustausches im Monat Mai diesen Jahres ging seitens der Bundespolizei Köln der Hinweis ein, dass aktuell eine Gruppe von namentlich bekannten polnischen Tätern in NRW gezielt Taschendiebstähle an Busbahnhöfen begeht. Der Hauptbahnhof (HBF) in Dortmund ist u.a. dadurch immer wiederkehrend stark betroffen. Der Haupt-/ Busbahnhof ist zudem der EK Maghreb immer wiederkehrend als Brennpunkt bei Taschendiebstählen durch nordafrikanische Taschendiebe bekannt. Zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit am Hauptbahnhof mit Brennpunkt Taschendiebstahl, insbesondere am zentralen Busbahnhof (ZOB), und zur unmittelbaren Bekämpfung der bekannten polnischen Tätergruppe wurde durch die enge organisatorische Vernetzung beider Ermittlungskommissionen gemeinsam das verdeckte Ermittlungsverfahren GORZOW eingerichtet. Herauszustellen ist im Ergebnis die hohe Aufklärungsquote nach drei Monaten gemeinsamer Ermittlungsarbeit, und zwar insgesamt: 65 Straftaten (Beuteschaden von ca Euro) bundesweit im Bereich von HBF und angegliederten Busbahnhöfen,

6 davon 42 Straftaten an HBF/ Busbahnhöfen landesweit in NRW und allein 14 Straftaten im Bereich des Dortmunder HBF/ ZOB. Von insgesamt 11 beantragten Haftbefehlen wurden bisher gegen drei der Haupttäter bereits Haftbefehle erlassen und vollstreckt. Die drei Haupttäter polnischer Herkunft sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Diese Täter waren u.a. auch intensiv am Dortmunder HBF/ ZOB tätig. 2.3 Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Bundespolizei Auf der Grundlage einer Vereinbarung vom 12. Juli 2001 zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitskooperationssystems, der Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen der Polizei des Landes Nordrhein- Westfalen und dem Bundesgrenzschutz (Stand: März 2002) sowie unter Berücksichtigung des Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 21. November 2003 vereinbarten das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin das Zusammenwirken der Einsatzkräfte zur Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass, um die jeweils übertragenen Aufgaben im Bereich der präventiven und repressiven Maßnahmen in einem effektiven Sicherheitsverbund zu gewährleisten. Diese Vereinbarung enthält Regelungen zur Führung und Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Bewältigung folgender Einsatzanlässe: Unfälle im Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb unterhalb größerer Schadensereignisse bzw. Gefahr größerer Schadensereignisse/ Katastrophen Größere Schadensereignisse, Gefahr größerer Schadensereignisse, Katastrophen Gefahr von Anschlägen Anschläge Geiselnahmen Bedrohungslagen Amoktaten Herausragende Erpressungen Versammlungen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin.

7 Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage und nach Maßgabe des für die jeweilige Seite geltenden Rechts. Bei anderen Einsatzanlässen, die sowohl die Bundespolizei (BPOL) als auch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizei NRW) betreffen und bei denen keine gemeinsame Einsatzführung erforderlich ist, wie z. B. beim Schienentransport schwach- bzw. mittelradioaktiver Stoffe/Abfälle, Massen- und Sportveranstaltungen, insbesondere Fußballspiele, stimmen die Polizeien ihre Einsatzmaßnahmen möglichst frühzeitig eng miteinander ab. Durch die Zusammenarbeitsvereinbarung werden vorrangig die Führungsverantwortung bei Einsätzen und die Struktur bei gemeinsamer Einsatzbewältigung festgelegt. Ein solcher Einsatz liegt vor, wenn bei der Bewältigung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes zum selben Zeitpunkt die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowohl der BPOL als auch der Polizei NRW berührt sind. Die Vereinbarung dient der Konkretisierung der Sicherheitskooperation zwischen der BPOL und der Polizei NRW. Zur Vorbereitung und Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass sind die Einsatzakten der BPOL und der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde der Polizei NRW auszutauschen und anlassbezogen zu aktualisieren. 3 Fazit Die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen ist ein wichtiger Eckpfeiler und ein Erfolgsmodell zur Erhaltung der Sicherheit im öffentlichen Raum in Dortmund. Die Polizei Dormund hat ein reges Interesse daran, dass die Bundespolizei am Standort Dortmund ihre Personalressourcen voll nutzt und Ihre Aufgabenstellung mittelfristig wieder mit 100% Ihrer Soll-Stärke wahrnimmt. Nach Informationen der Bundespolizei ist die Soll-Stärke am Standort Dortmund gegenwärtig etwa zu 80% erreicht. Gregor Lange

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