Recht Teil: Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Schriftliche Prüfungsaufgaben

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1 Recht Teil: Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Schriftliche Prüfungsaufgaben Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweizerische Fachprüfungskommission der Immobilienwirtschaft Name, Vorname: Kandidaten-Nr.: Erlaubte Hilfsmittel: Für die Berufsprüfung Basiskompetenz 007 sind im Fach Recht folgende Gesetzestexte zugelassen: - ZGB - OR - SchKG Insbesondere sind auch kommentierte Ausgaben von Gesetzestexten (Gauch/Orell Füssli etc.) erlaubt, mit Leuchtstiftmarkierungen und Seitenrittern, aber ohne handschriftliche Eintragungen / Ergänzungen und ohne separate, persönliche Ergänzungsblätter wie Kopien von Vorlesungsblättern o.ä.. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Verwendung von aus dem Internet heruntergeladenen Gesetzestexten. Zugelassen ist ferner die Broschüre mit dem Titel Miete und Pacht, Ausgabe SVIT, Änderung des OR vom und Verordnung zum Mietrecht (VMWG) vom / Eine Kontrolle der Hilfsmittel durch die Prüfungsorgane bleibt vorbehalten. Seite /

2 Hinweise für die Prüfungskandidaten. Bitte den Kopf jedes Blattes (Kandidaten-Nr.) unbedingt ausfüllen. Auf Zusatzblättern bitte unbedingt nebst der Kandidaten-Nummer auch den vollständigen Namen aufführen.. Werden für die Lösungen zusätzliche Blätter benötigt, bitte unbedingt bei der Aufgabe einen entsprechenden Hinweis anbringen. 3. Die Lösungen sind im freien Raum unterhalb der Frage einzutragen. 4. Ihre Lösungen müssen lesbar sein. Aufbau und Darstellung werden in die Bewertung miteinbezogen. 5. Die Teilantworten werden in steigender Reihenfolge bewertet. (Beispiel: Sind 8 Antworten verlangt und 0 Antworten werden aufgelistet, so werden nur die ersten 8 Antworten bewertet.) 6. Im Teilfach SchKG werden, aufgrund der vorgegebenen Taxonomiestufe ("Anwenden") keine Multiple Choice Fragen gestellt. 7. Verfügbare Lösungszeit: 0 Minuten (für alle 4 Rechtsfächer zusammen) 8. Sämtliche Lösungsblätter und Notizen sind abzugeben. Fehlt die Aufgabe oder Teile davon, erfolgt keine Korrektur. Abkürzungen OR ZGB VMWG LK STWE MWST Schweizerisches Obligationenrecht Schweizerisches Zivilgesetzbuch Verordnung über die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen Landesindex der Konsumentenpreise Stockwerkeigentümer Mehrwertsteuer Seite /

3 Aufgaben / Thema ZGB A Begriffe, Rechtsgrundsätze, Einleitungsartikel 0 Punkte B Personen-, Familien-, Erbrecht 6 Punkte C Besitz und Eigentum 7 Punkte D Beschränkte dingliche Rechte 5 Punkte E Grundbuch Punkte OR A OR Allgemeiner Teil 8 Punkte B Kauf- und weitere Verträge 5 Punkte C Mietvertrag 7 Punkte Schuldbetreibung und Konkurs A Grundsätzliches, Einleitungsverfahren 8 Punkte B Betreibung auf Pfändung, Konkurs und Pfandverwertung 6 Punkte C Betreibung auf Grundpfandverwertung 5 Punkte D Konkursrecht und Konkursverfahren 3 Punkte E Arrest, besondere Bestimmungen über Miete und Pacht (Retention) 8 Punkte Steuerrecht A Grundbegriffe des Steuerrechts 8 Punkte B Steuern der natürlichen Personen 8 Punkte C Steuern der juristischen Personen 6 Punkte D Grundstückgewinnsteuer 4 Punkte E Mehrwertsteuer 4 Punkte Total 0 Punkte Seite 3/

4 A) GRUNDSÄTZLICHES, EINLEITUNGSVERFAHREN 8 Punkte Aufgabe A Ihr Mitarbeiter legt Ihnen ein Betreibungsbegehren zur Unterschrift vor. Das Formular ist wie folgt ausgefüllt: Schuldner mit Vorname, Name und genauer Wohnadresse, Gläubiger mit Firmenbezeichnung inkl. Adresse und Forderungsbetrag mit 5% Zins seit. August 007. Ist das Begehren im Sinne des SchKG vollständig ausgefüllt? Begründen Sie Ihre Antwort. Entscheid: ja nein Begründung: Aufgabe A Betreibungsbegehren werden grundsätzlich beim Betreibungsamt eingeleitet. Wo (örtliche Zuständigkeit!) leiten Sie bei den nachfolgenden Schuldnern die Betreibungsverfahren ein? 4 Beispiele Beispiel : Peter Müller AG (im HR eingetragen) Beispiel : Hans Muster, Privatperson ohne festen Wohnsitz Beispiel 3: Kurt Menzi, Privatperson mit festem Wohnsitz Beispiel 4: Hanspeter Huber, wohnhaft in Winterthur, bevormundet durch Josef Kaiser, wohnhaft in Zürich. Die Vormundschaft wurde durch die Vormundschaftsbehörde Winterthur verfügt. Beispiel : 0.5 Beispiel : 0.5 Beispiel 3: 0.5 Beispiel 4: 0.5 Seite 4/

5 Aufgabe A3 Worin besteht der rechtliche Hauptunterschied zwischen geschlossenen Zeiten und Betreibungsferien einerseits sowie dem Rechtsstillstand andererseits? Unterschied: 4 Ein Beispiel für geschlossene Zeiten: 0.5 Ein Beispiel für Betreibungsferien: 0.5 Zwei Situationen (Beispiele), in welchen Rechtsstillstand gewährt werden könnte: Seite 5/

6 B) BETREIBUNG AUF PFÄNDUNG, KONKURS UND PFAND- VERWERTUNG 6 Punkte Aufgabe B Die Betreibung kann auf dem Wege der Pfändung oder des Konkurses (ordentliche Konkursbetreibung) fortgesetzt werden. Aufgrund von welchen Kriterien entscheidet sich, welches Verfahren gegenüber dem Schuldner zur Anwendung gelangt? Erklärung: Aufgabe B Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen der Betreibung auf Pfändung und der Betreibung auf Pfandverwertung? Unterschied: Seite 6/

7 Aufgabe B3 Im Pfändungsverfahren wird für den ungedeckten Betrag der Forderung ein Verlustschein ausgestellt. Die Wirkungen des Pfändungsverlustscheines sind? Wirkung : 0.5 Wirkung : 0.5 Wirkung 3: 0.5 Wirkung 4: 0.5 Seite 7/

8 C) Betreibung auf Grundpfandverwertung 5 Punkte Aufgabe C Dem Grundpfandgläubiger bietet das Grundpfandrecht gewisse Sicherheiten. In welchem Umfang bzw. für welche Forderungen besteht diese Pfandhaftsicherheit? Beantworten Sie die Frage in Stichworten. Erläuterungen: Seite 8/

9 Aufgabe C Sie nehmen an einer Grundstückversteigerung teil. Der Betreibungsbeamte erläutert die Steigerungsbedingungen und liest das Lastenverzeichnis vor. Darauf hin meldet sich eine anwesende Person und erklärt, sie verlange den Doppelaufruf. Als Begründung führt sie aus, dass sie Mieterin einer Wohnung in der Nachbarliegenschaft sei und daher dazu berechtigt sei. Der Betreibungsbeamte weist ihr Begehren zurück. Ist der Entscheid des Betreibungsbeamten richtig? Begründen Sie ihre Antwort. Leiten Sie daraus insbesondere nachvollziehbar ab, warum diese Frau die Voraussetzung, den Doppelaufruf zu verlangen, erfüllt oder eben nicht erfüllt. 3 Entscheid: ja nein Begründung: Seite 9/

10 D) Konkursrecht und Konkursverfahren 3 Punkte Aufgabe D Gegen Ihren Mieter X (in keiner Form im Handelsregister eingetragen) wurde der Konkurs eröffnet. Beschreiben Sie in - 3 Sätzen nachvollziehbar, wie es im Fall Ihres Mieters zu einer Konkurseröffnung kommen konnte. Erklärung: Aufgabe D Ergänzen Sie den schematischen Ablauf des ordentlichen Konkursverfahrens nach der Konkurseröffnung. Einvernahme / Inventar 0.5 Forderungseingaben 0.5 Verwertung 0.5 Verlustscheine und Schlussdekret des Konkursrichters 0.5 Seite 0/

11 E) Arrest, besondere Bestimmungen über Miete und Pacht (Retention) 8 Punkte Aufgabe E Es wurde ein Arrest vollzogen. Der Gläubiger hat heute die Arresturkunde erhalten. Der Gläubiger hat die Absicht, heute in Monaten die Betreibung einzuleiten. Ist dieser Entscheid richtig? Entscheid: ja nein Begründung: Aufgabe E Das besondere Retentionsrecht des Vermieters ist ein dingliches Sicherungs- und Befriedigungsrecht. Beantworten Sie in Stichworten die nachfolgenden Fragen? 4 Für welche Mietverhältnisse besteht das Retentionsrecht? Was kann retiniert werden? In welchem Umfang (Zeitspanne von ausstehenden und/oder zukünftigen Mietzinszahlungen) kann das Retentionsrecht geltend gemacht werden? Wo (örtliche Zuständigkeit) leiten Sie das Begehren um Aufnahme des Retentionsverzeichnisses ein? Seite /

12 Aufgabe E3 Sie sind im Besitze des Retentionsverzeichnisses und müssen nun innert Frist die Betreibung einleiten. Der Schuldner ist im Handelsregister als Inhaber einer Einzelfirma eingetragen. Auf Grund dessen leiten Sie eine ordentliche "Betreibung auf Konkurs" ein. Ist dieser Entscheid, unter der Annahme, dass Sie das betreibungsrechtliche Retentionspfandrecht behalten möchten, richtig? Entscheid: ja nein Begründung: Seite /

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