Überarbeitung des BVT-Merkblattes Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen
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- Lukas Baumhauer
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1 Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions- Richtlinie Überarbeitung des BVT-Merkblattes Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen Gabriele Wechsung FG II 4.3: Luftreinhaltung und terrestrische Ökosysteme Mit Beiträgen von Helmut Döhler, Ewald Grimm (KTBL)
2 Was erwartet Sie? Für die Landwirtschaft relevante Internationale Vereinbarungen zur Luftreinhaltung / aktuelle Ammoniakemissionssituation Übersicht zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) Zielsetzung und Geltungsbereich Wichtigste Anforderungen der IED / Vergleich zu anderen Regularien Umsetzung in Deutschland BVT-Merkblatt Intensivtierhaltung (D2 IRPP BREF) BVT-Schlussfolgerungen am Beispiel Mastschweinehaltung Assoziierte Emissionswerte (AEL) Überwachung (Monitoring) Zusammenfassung und Ausblick
3 Internationale Abkommen über Emissionsminderung in der Landwirtschaft Instrumente der Luftreinhaltung Industrieemissionsrichtlinie, 2012/75/EU Industrial Emission Directive(IED) UN ECE Luftreinhaltekonvention, Multikomponenten- Protokoll (Annex IX) 2001/81/EG, EU-Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen Klimarahmenkonvention Kyoto-Protokoll
4 Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung Nationale Emissionen berichtet gemäßder UNECE Luftreinhaltkonvention
5 Kombinationen von Minderungsmaßnahmen Minderungskosten *kg NH 3-1 1,03 0,76 0,75 3,46 8,46 Mehrkosten *TP -1 *a -1 0,77 2,00 1,23 19,91 17,91 Minderung % Stall Lager Ausbringung kg NH3 / (TP a) Quelle: UBA-Texte 79/2011 Döhler et al., Referenz - / Stroh / - - / Stroh / Einarb - / - / Einarb ALR / Stroh / Einarb ALR / - / -
6 Aktuelle Emissionssituation Daten aus dem laufenden UBA-Forschungsvorhaben Luftqualität 2020/2030: Weiterentwicklung von Prognosen für Luftschadstoffe unter Berücksichtigung von Klimastrategien
7
8 Minderungspotentiale NH3-Minderungsmaßnahmen Gg NH 3 p.a. 1. Einarbeitung von Geflügelmist (und Trockenkot) innerhalb von 4 h 12,13 2. Abdeckung von Schweinegüllelagern mit Schwimmfolie 4,26 3. N-reduzierte Fütterung bei Mastschweinen und Sauen (50 % aller Schweinebestände) 3,69 4. Gülleausbringung mit Schleppschlauch auf bewachsenen Ackerflächen 11,16 5. Gülleausbringung mit Schleppschuh auf Grünland 33,31 7. Festmist < 4h (ohne Geflügelmist und Trockenkot) 4,19 8. Abluftreinigung in 20% aller Schweinebestände 7,7 Summe 76,4 Quelle: UBA Luftqualität 2020/2030: Weiterentwicklung von Prognosen für Luftschadstoffe unter Berücksichtigung von Klimastrategien (FKZ ), 3. Zwischenbericht, Juli
9 Hauptquellen für Ammoniak in der Nutztierhaltung Quelle: KTBL
10 Sevilla-Prozess: Industrie-Emissions-Richtlinie (2012/75/EU) Medienübergreifende Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden; energie- und wassersparende Technologien etc. hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt Genehmigungen basieren auf Besten Verfügbaren Techniken Emissionen in die Luft Emissionen in Boden/Wasser
11 Industrie-Emissions-Richtlinie (2012/75/EU) Beste wirksam für hohes Umweltschutzniveau Verfügbare Anwendung der Technik muss unter Berücksichtigung des Kosten- Nutzenverhältnisses bei wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen möglich sein. Gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedsstaates verwendet oder hergestellt werden. Techniken angewandte Technologien und Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut gewartet, betrieben und stillgelegt wird
12 Industrie-Emissions-Richtlinie (2012/75/EU) Anlagen zur Intensivhaltung oder aufzucht (Geflügel und Schweine) Geflügel Mastschweine (>30 kg) 750 Sauen Umsetzung in DE: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen ( )
13 Industrie-Emissions-Richtlinie (2012/75/EU) IED Anlagen in D insgesamt, : Davon Anlagen in der Tierhaltung: (27%) Stand 2007: 1382 Anlagen Nordrhein-Westfalen (15%), Niedersachsen (42%); Geflügel > TP % seit 2007 Schweine > TP % seit 2007 Sauen > 750 TP % seit 2007 Quelle: Bericht der Bundesregierung Deutschland gemäß Artikel 17 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 der RL 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Berichtszeitraum bis ; BMU)
14 Was ist neu? BVT und assoziierte Emissionswerten (AEL) sind rechtsverbindlich (Art.15, Abs.3 der IED): BAT-AEL kennzeichnen den Bereich von Emissionswerten, die unter normalen Betriebsbedingungen unter Verwendung einer oder einer Kombination von BVT erzielt werden, ausgedrückt als Mittelwert für einen vorgegebenen Zeitraum unter spezifischen Referenzbedingungen Emissionsfaktoren, z.b. kg NH3/(TP a) Abweichung muss in Genehmigungen dokumentiert und begründet werden (Art.15, Abs.4 der IED) Mitgliedsstaaten müssen darüber berichten (Art.72, Abs.1)
15 Was ist neu? Einheitliche Anforderungen für die Anlagenüberwachung (Art.23): Umweltinspektionen (mindestens alle drei Jahre)
16 Was ist neu? Größere Verbindlichkeit der BVT Komitologieverfahren gemäßart 75, IED, werden BVT-Schlussfolgerungen aus dem BVT-Merkblatt extrahiert und als Dokument rechtsverbindlich veröffentlicht Umsetzung in nationales Recht innerhalb von 4 Jahren nach Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen (in D TA-Luft, Anhänge der AbwV)
17 Zweiter Entwurf des BVT-Merkblattes Intensivtierhaltung Kommentierung des D2 erfolgte bis ; 2737 Kommentare der MS; Von 1500 Kommentaren der BVT-Schlussfolgerungen wurden 500 bearbeitet; Verabschiedung der BVT- Schlussfolgerungen 2014?
18 Zweiter Entwurf des BVT-Merkblattes Intensivtierhaltung Umweltmanagementsystem Management (gute fachliche Praxis) Effizienter Einsatz von Energie und Wasser Minderung Geräuschemissionen Reststoffe Düngermanagement Monitoring (Bilanzierung, Messung) Fütterungsmanagement (N, P) Emissionsminderung Ammoniak, Geruch, Staub (Haltung von Schweinen und Geflügel) Verfahrensintegrierte Maßnahmen (Haltungsverfahren) Abluftreinigung Dunglagerung Dungbehandlung Ausbringung
19 BVT-Schlussfolgerungen - generelle Struktur
20 BVT-assoziierter Emissionslevel (AEL) für Ammoniak in der Schweinemast
21 BVT-Schlussfolgerung Vorschlag des EIPPCB Kapitel 5, BVT 23. Zur Minderung der Emissionen von Ammoniak bei der Haltung von Mastschweinen ist es BVT eine oder eine Kombination der folgenden Techniken anzuwenden: a Technik Minderung der emissionsaktiven Oberfläche von Flüssigmist, vereinfachte Reinigung der Buchten und regelmäßige Entmistung zu einem externen Lager. Für diesen Zweck können die folgenden Techniken benutzt werden: Emissionslevel [kg NH 3 /(TP a)] BVT-AEL 1,0 1,7 BREF Vollperforierter Boden, Vakuumsystem 0,54-2,25 BVT 2. Teilperforierter Boden, Vakuumsystem 1,55-2,25 BVT 3. Teilperforierter Boden, geneigte Seitenwände im Güllekanal 1,0-1,6 BVT Teil- oder vollperforierter Boden, Kotschieber 1,2-1,8 5. Teilperforierter Boden, gewölbe Liegefläche, getrennte Mist-/Wasserkanäle 1-1,2-6. Teilperforierter Boden, Kotband 1,05-1,2 -
22 BVT-Schlussfolgerung Vorschlag des EIPPCB Kapitel 5, BVT 23. Zur Minderung der Emissionen von Ammoniak bei der Haltung von Mastschweinen ist es BVT eine oder eine Kombination der folgenden Techniken anzuwenden: Technik Emissionslevel [kg NH 3 /(TP a)] BREF 2003 a 7. Teilperforierter Boden, verkleinerter Güllekanal 0,9-1,7 BVT 8. Regelmäßige Spülentmistung 0,9 2,1 9. Teilperforierter Boden, Kistenstall/Hütten 2, Eingestreute Buchten/Tiefstreu mit Auslauf 1,6-2,4-7,5 13. Schrägbodenstall 1,05-1,2 Bedingt BVT - BVT
23 BVT-Schlussfolgerungen Vorschlag des EIPPCB Kapitel 5, BVT 23. Zur Minderung der Emissionen von Ammoniak bei der Haltung von Mastschweinen ist es BVT eine oder eine Kombination der folgenden Techniken anzuwenden: Technik b Kühlung der Gülle, um die NH3-Freisetzung zu mindern. Für diesen Zweck können die folgenden Techniken benutzt werden: Emissionslevel [kg NH 3 /(TP a)] BVT-AEL 1,0 1,7 BREF Teilperforierter Boden, Güllekühlung (Kühlschläuche) 1,2-2,6 2. Teilperforierter Boden, Güllekühlung (Kühlrippen) 1,2-1,4 Bedingt BVT Einsatz eines Abluftreinigungsverfahren wie: 1,1 (> 70%); - 1. Biowäscher 2. Biofilter 3. Chemowäscher 4. zwei- oder dreistufige Reinigungsanlage
24 BVT-Schlussfolgerung Vorschlag des EIPPCB Kapitel BVT 13. Monitoring: Deutsche Kommentare: - Ergebnis von BVT 13a mit BVT 13b oder 13c verbinden - Muss für den Vollzug mehr spezifiziert werden -Anzahl der Stichprobenmessungen zur Überprüfung festlegen (Aufwand / Verhälnismäßigkeit)
25 BVT-Schlussfolgerung Vorschlag des EIPPCB Kapitel BVT 17. Überwachung: Deutsche Kommentare: - Vorgaben für spez. Techniken (Lagerung, Behandlung) erforderlich. - Muss für den Vollzug mehr spezifiziert werden. - Abluftreinigung: z.b. Anforderung des LK Cloppenburg (Abnahmemessungen, elektronisches Tagebuch, Wartungsvertrag, jährliche Check-up Messungen)
26 Zusammenfassung Bewertung der BVT-Kandidaten durch das EIPPCB nicht transparent Unterscheidung von Neuanlagen und Altanlagen bisher nicht getroffen Tierfreundliche Haltungsverfahren sind im D2 nicht genügend berücksichtigt Emissionsbandbreiten (AEL) Repräsentieren große Unterschiede (verfahrensintegriert bis Abluftreinigung) Auch hier keine Differenzierung für Alt- und Neuanlagen Datenbasis für AEL bei Geruch und Staub gegenwärtig nicht gegeben Monitoring/Überwachung muss für Vollzug spezifiziert werden Größeres Gewicht der BVT-Merkblätter gemäß IED BVT-Schlussfolgerungen in Kap. 5 sind jetzt verbindlich Referenz für Genehmigungsauflagen (technisch, Emissionsbegrenzung - AELs) in DE: Anpassungen insb. der TA Luft Striktere Anlagenüberwachung (mind. alle 3 Jahre) ; Anforderungen zum Monitoring
27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Fragen?
28 Der Sevilla-Prozess gemäßrl (2012/75/EU) Informationsaustausch 13 (1) IE-RL in der TWG Koordination durch EU-KOM / EIPPCB In DE: Gesetz zur Umsetzung der IE-RL (April 2013)
29 Zusammenarbeit der Akteure - Informationsaustausch Europäische Kommission National International EU KOM MS-27 Deutsche Delegation EIPPCB in Sevilla Technical Working Group (TWG) Industrie NGO Umwelt NGO Nicht- EU- Länder Artikel 13 Forum BMU / UBA National Focal Point Nationale Technische Arbeitsgruppe (ntag) UBA Koordinator UFOPLAN Vertreter der Länder Hersteller Wissenschaftler NGO Artikel 75 Ausschuss Gesetz zur Umsetzung der IE-RL (April 2013) Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen Genehmigungsbehörden
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