Berufsfeld Anwaltschaft. Gebühren- und Kostenrecht

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1 Berufsfeld Anwaltschaft Gebühren- und Kostenrecht (Schwerpunkt: Rechtsanwaltsgebührenrecht) Franz Lutz, Rechtsanwalt, Augsburg, 18./19. Juli 2017 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Ziele des Gesetzes: Leistungsgerechte Vergütung Übersichtlichere Vergütungsregelungen Erfassung unterschiedlicher Tätigkeitsfelder des Rechtsanwalts 2 1

2 Literaturübersicht Bischof, Jungbauer, Bräuer, RVG, Kommentar, Enders, RVG für Anfänger, Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller- Rabe, RVG, Kommentar, Göttlich-Mümmler, RVG-Kommentar, Riedel/Sußbauer, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 3 Schneider, Wolf, Gebauer, RVG, Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG Schneider / Mock, Das neue Gebührenrecht für Anwälte, 4 2

3 Weitere Gesetze, die Kostenbestimmungen enthalten, sind u.a. das ArbGG die ZPO das Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter 5 Das RVG regelt zusammen mit dem Vergütungsverzeichnis (= VV) das gesamte Vergütungsrecht der Rechtsanwälte. Es enthält gegenüber dem BGB Sonderbestimmungen. Beispiele: Fälligkeit der Vergütung; 8. Vorschuss 9. Recht auf Berechnung

4 Grundsätzlich ist es dem Rechtsanwalt versagt, in gerichtlichen Verfahren geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu verlangen, als es im RVG vorgesehen ist; 4 I 1. 7 Das RVG begründet nicht den Honoraranspruch. Es setzt diesen voraus. 8 4

5 Der Honoraranspruch entsteht grundsätzlich aus Vertrag Dienstvertrag mit dem Inhalt einer Geschäftsbesorgung; 611, 675 BGB. 9 Ausnahmen Beiordnung im Rahmen von - Prozesskosten- /Verfahrenskostenhilfe - - Pflichtverteidigung 10 5

6 Die Vergütung ist - ohne anderweitige Regelung - stillschweigend vereinbart; 612 Abs. 1 BGB. Rechtsfolge: die Gebührentatbestände des RVG sind einschlägig und anzuwenden. 11 Eine hiervon abweichende Vereinbarung ist vom Mandanten darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen. 12 6

7 Das RVG sieht für die (reine) Beratung keine Gebührentatbestände vor. 13 Die höchste Gebühr für die Beratung eines Verbrauchers oder für ein schriftliches Gutachten beträgt maximal , für das erste Beratungsgespräch die Erstberatung maximal

8 34 I 3 RVG stellt lediglich eine Deckelung der Gebühren für diese Tätigkeit dar und keinen Gebührentatbestand! 15 Formerfordernisse einer Honorarvereinbarung gem. 3 a: 1. Vergütungsvereinbarung in Textform; 3 a Abs. 1 Satz Vergütungsvereinbarung nicht in der Vollmacht; 3 a Abs. 1 S von übrigen Vereinbarungen der Urkunde deutlich abgesetzt; 3 a Abs. 1 S Hinweis, dass im Falle eines Erstattungsanspruches nur die gesetzlichen Gebühren erstattet werden; 3 a Abs. 1 S Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung 16 8

9 Hinweispflicht, dass die vereinbarten Gebühren die gesetzlichen Gebühren überschreiten! Gesetzliche Vergütung erläutern Die vereinbarte Vergütung, die die gesetzliche Vergütung übersteigt, muss angemessen sein Grenzen: Unangemessen hohe Vergütung Sittenwidrige Vergütung 17 Ein Stundensatz, der zu einer Überschreitung der gesetzlichen Gebühren um das 17-fache führt, ist sittenwidrig (BGH AnwBl 2003, 721), ebenso eine Zeitvergütung, die den neunfachen Wert der gesetzlichen Vergütung übersteigt (BGH NJW 2003, 2386). 18 9

10 Bei hohen Streitwerten soll eine die gesetzliche Vergütung um mehr als das Fünffache übersteigende Vergütung unmittelbar die Nichtigkeit der Vereinbarung begründen (Schneider / Wolf, 3 a Rn. 107 m. div. Nachw.), während bei kleinen und mittleren Streitwerten auch das Merkmal der Aufwandsbezogenheit Berücksichtigung finden soll. 19 Eine Strafverteidigervergütung, die mehr als das 5-fache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, enthält eine (widerlegbare) Vermutung dafür, dass die Vergütung unangemessen hoch ist (BGH AnwBl 2005, 582 ff.; a.a. BVerfG, BRAK- Mitteilungen 2009, 172 ff.)

11 Der BGH hat zu diesem Urteil festgestellt, dass diese Kappungsgrenze bleibt, dass jedoch die Anforderungen, die Kappungsgrenze zulässig zu überschreiten, abgesenkt und nicht nur auf Ausnahmefälle beschränkt werden (BGH AnwBl 2010, 362 ff.). 21 Empfehlenswert ist es weiterhin, in eine Honorarvereinbarung folgendes aufzunehmen: die präzise Beschreibung der anwaltlichen Leistung, mit der die Tätigkeiten des Rechtsanwalts abgerechnet werden sollen, insbesondere bei der Vereinbarung einer Pauschalvergütung; OLG Hamm v BeckRS 2010, Honorar für Fahrt und Reisekosten, Umsatzsteuer Auslagen und Gerichtskosten Fälligkeit der Vergütung Vorschuss/Abschlagszahlungen Zwischenabrechnung 22 11

12 Pauschalhonorar oder Zeithonorar? Das ist die Frage?? Das Pauschalhonorar hat den Vorzug, dass keine Aufzeichnungen über die Dauer und den Umfang der Tätigkeit erforderlich sind. Risiko Rechtsanwalt: die Tätigkeit wird exzessiv in Anspruch genommen. Risiko Klient: die Angelegenheit lässt sich rasch erledigen/sie erweist sich als sehr einfach. 23 Problematisch: die vorzeitige Beendigung des Mandates, etwa durch Mandatsaufkündigung, wenn also nicht das volle vereinbarte, jedenfalls vorgestellte Leistungsvolumen durch den Rechtsanwalt erbracht werden konnte

13 Bei der Pauschalvereinbarung empfiehlt es sich deshalb mehrere einzelne Pauschalen für einzelne Verfahrensabschnitte zu wählen. 25 Bei sogenannten Beraterverträgen bieten sich als Wochen-, Monats- oder Jahrespauschalen an

14 Bei Zeithonorarvereinbarungen sind anzugeben: die jeweilige Zeiteinheit und ihr Preis die Behandlung angefangener Zeiteinheiten die Erfassungsform der Zeiteinheit 27 M.E. sollte man der Zeithonorarvereinbarung den Vorzug geben, weil sie transparenter und ehrlicher/reeller ist. es sollte minutengenau abgerechnet (Zeittakte problematisch!) 28 14

15 Zeittaktklauseln sind in der Anwaltschaft ebenso beliebt wie verbreitet, begegnen rechtlichen Zweifeln OLG-Düsseldorf, NJW-RR 2007, Leitsatz 1. Zulässige Nebenabreden einer anwaltlichen Honorarvereinbarung müssen diese ausschließlich und unmittelbar ergänzen Eine formularmäßige 15-Minuten- Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen 9 AGB (jetzt 307 BGB) 4. In den Stundenabrechnungen enthaltene Leistungsbeschreibungen müssen dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen

16 OLG-Schleswig hält einen 15-Minuten-Takt für zulässig; Schleswig, RVGReport 2009, 179 für zulässig. Dagegen neuerdings: LG Köln, Urteil vom 18.Okt. 2016, 11 S 302/15 juris. Der BGH hat diese Frage bislang ersichtlich noch nicht entschieden. 31 Deshalb ist zu empfehlen minutengenau abzurechnen! 32 16

17 Bei Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe Vereinbart der RA, wenn er im Wege der Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden war, eine darüberhinausgehende Vergütung, ist diese Vereinbarung nichtig. 3 a Abs. 3 Satz 1. Hinweis auf 812 ff BGB; 3 a Abs. 3 Satz1 33 Mehrere Auftraggeber/Erhöhung Beauftragen mehrere Personen den Rechtsanwalt, so erhält er die Gebühren nur einmal; 7 Abs

18 Aber: Erhöhung nach Ziff VV betrifft Geschäfts- und Verfahrensgebühr die Erhöhung um 0,3 ergibt errechnet sich stets aus der vollen Gebühr; mehrere Erhöhungen dürfen 2,0 nicht übersteigen (1008 VV Abs. 3) 35 Fälligkeit Die Vergütung des Rechtsanwalts fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist; 8 Abs. 1 Satz

19 Gleichgestellt ist, dass im gerichtlichen Verfahren eine Kostenentscheidung ergangen, der Rechtszug beendet ist oder ein länger als dreimonatiges Ruhen des Verfahrens vorliegt; 8 Abs. 1 Satz Der RA darf einen Vorschuss ( 8) nehmen, auf entstandene oder erwartete Gebühren und Auslagen dieser richtet sich nach den bereits entstandenen und voraussichtlich entstehenden Kosten 38 19

20 Der Rechtsanwalt hat seine Vergütung zu berechnen, und zwar durch eine schriftliche von ihm unterzeichnete und dem Auftraggeber mitgeteilte Berechnung; 10 Abs Die Rechnung bedarf einer Begründung durch Angabe des jeweiligen Gebührentatbestandes, sowie der entsprechenden Gesetzesvorschriften, bzw. die Nummern des VV, und des Gegenstandswertes und der Mitteilung der Auslagen; 10 Abs. 2 Satz

21 Die einzelnen Gebührenarten Das RVG kennt und feste Gebühren Rahmengebühren. 41 Dies können sein: Wertgebühren Etwa feste Gebühren, die sich aus einem Gegenstandswert rechnen lassen; z. B. 1,3 aus dem Gegenstandswert gemäß Nr VV. (Wert: : Gebühr: 391,30) 42 21

22 Daneben die Satzrahmengebühr, die sich ebenfalls nach einem Gegenstandswert rechnet, bei der das RVG jedoch einen Rahmen vorsieht. Beispiel: Geschäftsgeb. Nr VV Rahmen: 0,5 bis 2,5 der vollen Gebühr Wert: 5000 = 151,50 bis 757, Nach Feststellung des Gegenstandswertes ist die volle Gebühr der als Anlage 2 des RVG beigefügten Tabelle zu entnehmen; 13 Abs. 1 Ziffer

23 Daneben sieht das Gebührenrecht vom Streitwert unabhängige Betragsrahmengebühren vor, wie z. B. die Grundgebühr des Strafverteidigers gemäß Nr VV von 40,00 bis 360, Nach 14 bei hat der Rechtsanwalt bei sämtlichen Rahmengebühren also Satzrahmen- oder Betragsrahmengebühren Die Gebühren nach billigem Ermessen zu bestimmen

24 Diese Ermessensentscheidung orientiert sich an: Umfang Schwierigkeit anwaltlicher Tätigkeit Bedeutung der Angelegenheit Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers Diese Umstände sind allesamt zu berücksichtigen; 14 Abs. 1 Satz Kostenfestsetzung gegenüber eigenem Mandanten; 11. Prozessbevollmächtigter (gerichtliches Verfahren) Tätigkeit als Korrespondenz- /Verkehrsanwalt (vergleiche VV Nr. 3400) Unterbevollmächtigter/Terminsverte eter (VV Nr. 3401) 48 24

25 Nur die Kosten aus gerichtlichen Verfahren, Also Gebühren nach 3100 ff. VV Auslagen Umsatzsteuer Keinesfalls vereinbarte Vergütung Abs. 4 enthält den wichtigen Grundsatz, dass einmal verdiente Gebühren dem Rechtsanwalt als Anspruch erhalten bleiben

26 Ausnahme: Anrechnungsvorschriften, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht. 51 Zum Beispiel: Vorb. 3 Abs 4 zu Ziff VV. Die einmal verdiente Geschäftsgebühr wird bis zu 0,75 der vollen Gebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet

27 Ist die Angelegenheit beendet oder erledigt und wird der Rechtsanwalt danach erneut in dieser Sache tätig, darf er nicht mehr an Gebühren verlangen, als er erhalten würde, wenn er insoweit von vornherein beauftragt worden wäre. 15 Abs. 5 Satz Ist die Sache länger als zwei Jahre erledigt, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit. 15 Abs. 5 Satz

28 Aber: innerhalb eines Gebührenrahmens können und werden sich die Gebühren allerdings erhöhen, weil die weitere Tätigkeit damit honoriert werden soll. In gerichtlichen Verfahren verdient Prozessbevollmächtigte, der bei der bisherigen Tätigkeit alle Gebührentatbestände bereits erfüllt hatte, keine weiteren (Feste Gebühren!). 55 Umgang mit 15 III Sind für Teile eines Gegenstandes verschiedene Gebührensätze anzuwenden, entstehen für die Teile gesondert berechnete Gebühren, jedoch nicht mehr als die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr

29 Beispiel (Enders, RVG für Anfänger, 13. Auflage, Rz. 860): In einem Zivilprozess sind ,00 eingeklagt. Der Kläger behauptet weitere, noch nicht rechtshängige Ansprüche in Höhe von 7.000, Unter Mitwirkung der Prozessbevollmächtigten einigen sich die Parteien auf die Zahlung von ,00. Mit der Bezahlung dieses Betrages sollen die eingeklagten und die nicht rechtshängigen Ansprüche erledigt sein. Die Prozessbevollmächtigten beantragen in dem mündlichen Verhandlungstermin vor Gericht, einen entsprechenden Vergleich zu protokollieren

30 Es ergibt sich folgende Berechnung: 1,3 VerfG aus VV ,8 VerfG Ziff. 2 VV Die Summe dieser beiden Gebühren darf nach 15 III die 1,3 Gebühr aus dem Gesamtwert von nicht übersteigen, also nur 964,60 betragen; auf diesen Betrag ist der obige zu reduzieren. 15 III

31 Mediation erstmals in das Gebührenrecht aufgenommen worden. Seine Bedeutung besteht in erster Linie in der Klarstellung, dass Mediation als anwaltliche Tätigkeit angesehen wird. 61 Der Rechtsanwalt soll eine Gebührenvereinbarung treffen, was dem Gedanken und dem Verfahren der Mediation am nächsten kommt

32 Einigungsgebühr 1000 VV Grundsätzlich 1,5 der vollen Gebühr. Vergütet wird nicht nur eine vergleichsweise Erledigung i.s. des 779 BGB, sondern jede einvernehmliche Regelung, 63 sofern sie nicht nur einen vollständigen Verzicht oder ein vollständiges Anerkenntnis darstellt. Ursächlichkeit der Tätigkeit des RA für die Einigung (= Erfolgshonorar)!! 64 32

33 Geschäftsgebühr 2300 VV Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5. Die Regelung gestattet wegen ihres breiteren Gebührenrahmens eine größere Differenzierung. Die sog. Mittelgebühr liegt bei 1,5. 65 Die Regelgebühr liegt bei 1,3 ist. Eine höhere Gebühr als 1,3 - kann nur verlangt werden, wenn die Sache umfangreich oder schwierig war. Ein Merkmal ist ausreichend! 66 33

34 Kriterien des 14 I prüfen Eine oder mehrere Besprechungen mit dem Gegner Beweisaufnahmen, wie Ortsbesichtigungen, wiederholte Unterhaltsberechnungen bei veränderten Umständen 67 rechtfertigen den Ansatz einer höheren Gebühr innerhalb des Rahmens bis zu dessen Ausschöpfung. Praxis! Dokumentation (Anzahl der Besprechungen mit dem Mandanten, der Gegenseite, Umfang und Dauer der Korrespondenz etc.) 68 34

35 Eine schwierige Angelegenheit ist an einem objektiven Maßstab zu messen! Eine für den Allgemeinanwalt schwierige Sache wird nicht dadurch zu einer leichten, weil ein Fachanwalt diese routinemäßig erledigt. 69 Die Abgrenzung von Geschäftsgebühr/Verfahrensgebühr Ist gelegentlich schwierig. Die Rechtssprechung des BGH stellt insoweit auf den jeweiligen Auftrag ab

36 Verfahrensgebühr Ziff VV erfasst alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Arbeitsgerichtssachen, Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und 71 Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Zwangsvollstreckung, Verfahren der Vollziehung von Arresten einstweiligen Verfügungen /einstweiligen AO, Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit

37 Sie beträgt immer 1,3 der vollen Gebühr. Sie ist eine feste, keine Rahmengebühr. 73 Terminsgebühr 3104 VV Sie beträgt 1,2 der vollen Gebühr Merke! außergerichtliche Vergleichsverhandlungen - nach Rechtshängigkeit - lösen die die Terminsgebühr 74 aus. Vorb. 3 Abs. 3 vor Ziff VV. 37

38 Merke! die Terminsgebühr fällt auch dann an, wenn über nichtrechtshängige Ansprüche verhandelt wird; 3104 Abs. 2 VV. 75 Beispielsfall: Außergerichtliche Tätigkeit bei einem Gegenstandswert von ; anschließend Prozess: Abrechnung außergerichtliche Tätigkeit: 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr VV 393,

39 Gerichtliche Tätigkeit: Gegenstandswert: 5.000,00 Verf.geb. 13 RVG, Nr VV RVG 1,3 393,90 Anrechnung nach Vorb. 3 Abs 4 zu 3100 VV 0,65-181,80 Term.Geb. 13 RVG, Nr VV RVG 1,2 363,60 Summe der Gebührenpositionen 575,70 77 Gebühren in Strafsachen RVG VV Teil 4 Vorb. 4: gilt ebenso wie für den Verteidiger auch für den Vertreter des Privatklägers, des Nebenklägers, Zeugenbeistand 78 39

40 Die Ziff ff VV erfassen die Gebühren des Wahlverteidigers und die des Pflichtverteidigers 79 Die Wahlverteidigergebühren finden sich in der ersten der zwei Spalten des jeweiligen Gebührentatbestandes; es sind im Wesentlichen Rahmengebühren; beachte also 14! Die in der zweiten Spalte befindlichen Pflichtverteidigergebühren sind feste Gebühren

41 Befindet sich der Mandant nicht auf freiem Fuß, sieht das RVG eine Gebühr mit Zuschlag vor. Beispiele: 4101, 4105, 4107 VV 81 Voraussetzung: Strafhaft Untersuchungshaft, aber auch Unterbringung vorläufige Unterbringung 82 41

42 Grundgebühr 4100 VV Sie fällt an für die erstmalige Einarbeitung in einen Strafrechtsfall unabhängig vom Verfahrensstand; Wann diese Einarbeitung erfolgt, ist unerheblich. Der Rechtsanwalt erhält diese Gebühr etwa auch dann, wenn er erst nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens beauftragt wird

43 Zusätzliche Gebühren Haupverhandlungvermeidungsgebühr VV 4141 wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird, das Gericht beschließt, die Hauptverhandlung nicht zu eröffnen, 85 Es erledigt sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme des Einspruches gegen einen Strafbefehl, Rücknahme der Berufung oder der Revision erledigt, 86 43

44 sofern die Rücknahme mehr als zwei Wochen vor dem Tag, an dem die Hauptverhandlung vorgesehen war, erklärt wird. 87 Gemeint sind damit Einstellungen gem. 170 Abs. 2 StPO, auch die Verweisung auf den Privatklageweg, als auch Einstellungen gem. 153 ff. StPO, soweit sie eine endgültige Verfahrenseinstellung bewirken (auch 153 b 154, 154 b, 154 c, 154 d Satz 3 StPO)

45 Wird das Verfahren mit der nur vorläufigen Einstellung gem. 153 a StPO beendet, entsteht die Gebühr Nr VV noch nicht. Wird die Auflage erfüllt hat und das Verfahren dann endgültig eingestellt, fällt die Gebühr der Ziff Abs. 1 Ziff. 1 an! 89 Wenn die Erledigung im vorbereitenden Verfahren erfolgt, richtet sich die zusätzliche Gebühr gem. Nr VV sich aus der Verfahrensgebühr des Gerichts errechnen, bei dem voraussichtlich Anklage erhoben worden wäre

46 4141 Abs 2 Die Gebühr entsteht nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist. 91 Schweigen als Mitwirkung Die nach anwaltlicher Beratung gegenüber dem Mandanten an die Bußgeldstelle erfolgte Mitteilung, dass der Mandant vorläufig von seinem Schweigerecht Gebrauch machen werde, ist objektiv als geeignet anzusehen, um die endgültige Verfahrenseinstellung zu fördern

47 Hinweis Erfolgt die Verfahrenseinstellung im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren unter gleichzeitiger Verweisung auf das OWi-Verfahren gilt 17 Ziff 10: Verschiedene Angelegenheiten. Tipp für die Praxis: Neue Akte! 93 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!! Franz Lutz Rechtsanwalt Maximilianstr Augsburg Tel. +49 / (0) 821 / Fax +49 / (0) 821 / lutz-rechtsanwalt@t-online.de Juli

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