FACHKOMMISSION GEBÄUDE- UND BETRIEBSTECHNIK
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- Arwed Baumhauer
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1 FACHKOMMISSION GEBÄUDE- UND BETRIEBSTECHNIK des Hochbauausschusses der ARGEBAU (LAG Hochbau) Installationstechnische Mindestausstattung für Bürokommunikation August 1996
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3 Installationstechnische Mindestausstattung für Bürokommunikation Aufgestellt und herausgegeben von der Fachkommission Gebäude- und Betriebstechnik des Hochbauausschusses der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) Geschäftsstelle der Fachkommission: HIS Hochschul-Informations-System GmbH Postfach 2920 Goseriede Hannover Hannover Telefon: (0511) Fax: (0511) person@his.de
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5 3 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 5 2 ANFORDERUNGEN AN DIE ELEKTRO- UND TELEKOMMUNIKATIONS- INSTALLATION FÜR VERWALTUNGSGEBÄUDE Stromversorgung Anschlußdosen Beleuchtung 8 3 BÜROKOMMUNIKATION Datennetz (LAN) Kabelnetz für die TK-Anlage 9 4 BEISPIELE Leitungsschemata Konventionelles Standardbüro für zwei Arbeitsplätze Hinweise zu den Anschlußdosen 13 5 LITERATURVERZEICHNIS 15 Anhang A: Begründung für LWL-Verkabelung bis zum Arbeitsplatz 17 Anhang B: Beispiel für eine Glasfaserlösung 18
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7 5 1 EINLEITUNG Die schnelle Entwicklung und der zunehmende Einsatz von Bürokommunikationssystemen hat erhebliche Auswirkungen auf die Installation betriebstechnischer Anlagen und auf den Hochbau. Zur Vermeidung einer störenden Nachinstallation sind bei der Planung von Baumaßnahmen als Mindestanforderung die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
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9 7 2 ANFORDERUNGEN AN DIE ELEKTRO- UND TELEKOMMUNIKATIONS- INSTALLATION FÜR VERWALTUNGSGEBÄUDE 2.1 Stromversorgung Verteiler: Die Stromversorgung erfolgt über das normale EVU-Netz. Die Einspeisung verläuft in der Regel über den Niederspannungshauptverteiler zu den jeweiligen Etagenverteilern. Zwischen den verschiedenen Stockwerken sind ausreichend groß bemessene Leitungswege einzuplanen, wobei in jeder Etage und möglichst in jedem Brandabschnitt am Kabelschacht Starkstromverteiler und bei einer Lichtwellenleiter(LWL)-Verkabelung auch die Spleißboxen anzubringen sind. Brandschutz- und schallschutztechnische Belange sind dabei zu berücksichtigen. Überspannungsschutzgeräte sind im Niederspannungshauptverteiler einzubauen. Bei den Etagenverteilern ist für eine evtl. Nachrüstung von Überspannungsableitern ein ausreichender Reserveplatz vorzuhalten. Gebäudeinstallation: Die allgemeinen Verbraucher und die Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik sind, ab Etagenverteiler über gemeinsame Stromkreise zu versorgen. Eine getrennte Stromversorgung der Steckdosen für allgemeine Verbraucher und Datenendgeräte ist nicht erforderlich. Ein jeweils mit eigener Absicherung versehener Stromkreis pro Raum ist anzustreben. Im gesamten Gebäudekomplex ist, soweit nicht eine Versorgung über Fußbodenkanäle wirtschaftlicher ist, ein Kabelnetz in Form von Brüstungskanälen (vorzugsweise Fensterbankkanäle) vorzusehen. Die Einspeisung dieser Kanäle erfolgt über die Steigetrassen und Stockwerksverteiler (siehe auch Skizze in Abschnitt 4.1). Die Praxis hat gezeigt, daß bei diesen Systemen eine einfache und wirtschaftliche Nachinstallation von Leitungen und Kabeln möglich ist. Die Unterteilung der Kanäle in Starkstrom- und DV-seitige Versorgung soll durch einen Trennsteg erfolgen. Bei der Planung des Kanals ist auf ausreichende Geräteeinbautiefe zu achten. Unter Berücksichtigung evt. Nachinstallationen ist von einer Kabelkanalreserve von 30 % auszugehen.
10 8 2.2 Anschlußdosen a) für Starkstrom werden folgende Anschlußdosen erforderlich: Büro mit 1 Arbeitsplatz Büro mit 2 Arbeitsplätzen jeder weitere Arbeitsplatz erhält zusätzlich: Doppelsteckdosen für allgem. Verbraucher und für DV-Geräte 2 Stück 4 Stück 2 Stück Die Stromkreise sind ab Etagenverteiler pro Raum getrennt auszuführen (i.a. keine Trennung nach DV-Geräten und Allgemeinverbrauchern erforderlich). b) für Tele- und Datenkommunikation werden folgende Anschlußdosen erforderlich: TK-Anschlußdosen DV-Anschlußdosen Büro mit 1 Arbeitsplatz 1 Stück 1 Stück (Doppeldose) (Doppeldose) Büro mit 2 Arbeitsplätzen 2 Stück 2 Stück (Doppeldose) (Doppeldose) *) jeder weitere Arbeitsplatz erhält zusätzlich: 1 Stück 1 Stück (Doppeldose) (Doppeldose) *) *) Beim Einsatz eines gemeinsamen Druckers kann auf eine Anschlußdose verzichtet werden. Die Stark- und Schwachstromanschlüsse sind mit ihren entsprechenden Geräteeinbaudosen im Kanal unterzubringen. 2.3 Beleuchtung Bei der Beleuchtungsplanung für die Büroräume ist von einer arbeitsplatzorientierten Allgemein beleuchtung auszugehen (siehe auch DIN 5035 und AMEV-Hinweise). Diese ist i.d.r. für Arbeitsplätze mit Bildschirmunterstützung auszulegen. In Standardbüroräumen mit 2 Arbeitsplätzen (Raumbreite 3,60 bis 4,80 m) treten bei Anwendung von handelsüblichen Rasteranbauleuchten infolge der geringen Raumbreite keine störenden Blendungen auf, so daß hier der Einsatz von teuren Bildschirmarbeitsplatzleuchten i.d.r. nicht erforderlich wird. Aus Energie- und längerfristigen Kosteneinsparungsgründen sind Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten einzusetzen.
11 9 3 BÜROKOMMUNIKATION 3.1 Datennetz (LAN) Ein zukunftsicheres Datennetz für die nächsten Jahre stellt, je nach Wahl des Übertragungsmediums, verschiedene Anforderungen an die räumlichen Gegebenheiten. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Formen. a) reines Cu-Netz mit Kategorie 5 Kabel, b) reines LWL-Netz, c) Hybridnetz mit LWL im Sekundär- und Cu-Kabel (Kategorie 5) im Tertiärbereich. zu a): Das Cu-Kabel wird ungeschnitten vom Datenhauptverteiler bis zur Dose in das Endgerät verlegt. Die Entfernung darf maximal 90 m (zuzüglich 5 m Patch- und 5 m Anschlußkabel gemäß EN 50173) betragen. 1) zu b): Vom Datenhauptverteiler führt ein höherfaseriges LWL-Kabel bis zur Etage. Dort wird das Kabel mittels Spleiß auf 2-faserige Kabel umgesetzt, die dann bis zur Dose für das Endgerät geführt werden. Die Spleißdosen können an beliebiger Stelle (z. B. an der Starkstromverteilung oder in der Nähe des Fensterbankkanals usw.) untergebracht werden. zu c): Bei einem Hybridnetz muß in einem Etagenverteiler das LWL-Kabel mittels aktiver Komponenten auf ein Cu-Kabel umgesetzt werden. Die freie Mindestaufstellfläche für die Aufstellung eines Verteilerschrankes sollte 3 m x 2 m betragen. Bei Aufstellung mehrerer Schränke ist die Stellfläche, bzw. die Raumgröße entsprechend zu dimensionieren. Die Grundrißpläne müssen, je nach gewähltem Übertragungsmedium, modifiziert werden. Grundsätzlich ist im Gebäude ein Raum für die zentrale Technik (TK und DV) mit ca. 25 bis 40 m5 einzuplanen. Darüber hinaus wird empfohlen, einen Systemverwalterraum mit einer Größe von 12 bis 15 m5 im Anschluß an den o. g. Raum einzurichten. 3.2 Kabelnetz für die TK-Anlage Bei der Planung von strukturierten Verkabelungen ist die DIN EN zu beachten. Das Kabelnetz ist dabei für die Nutzung mit ISDN-Endgeräten auszurichten. Zum Anschluß der Endgeräte ist ein sternförmiges Netz für das gesamte Areal vorzusehen. Die Kabelverlegung erfolgt im Steigebereich in Steigetrassen, Kanälen oder Installationsrohren. Im horizontalen Bereich kommen für die Verlegung Fußboden-, Wand- oder Brüstungskanäle in Betracht. 1) Das Kabel sollte folgenden Aufbau haben: Innenkabel gem. VDE 0888, Außenmantel flammhemmend und halogenfrei, 2 oder 4 Fasern, Fasertyp 50/125 µm (Gradientenfaser), Bandbreiten-Längen-Produkt bei 850 nm $ 400 MHz x km und bei 1300 nm $ 800 MHz x km, Dämpfung bei 850 nm # 2,5 db/km und bei 1300 nm # 0,8 db/km, Faserqualität 100 kpsi (Screen-Test-Level).
12 10 Pro Arbeitsplatz ist ein 4-paariges Kabel vorzusehen. Im Hinblick auf die ISDN-Übertragung ist ein einheitliches Kabel der Kategorie 3 (nach DIN EN ) zu verwenden. Es ist pro Arbeitsplatz eine Doppelanschlußdose vom Typ RJ-45 zu installieren. Bei geringfügigen Erweiterungen bestehender Kabelnetze können die Nachinstallationen mit den vorhandenen Dosentypen ergänzt werden. Als Etagenverteiler sollten nur verschließbare Stahlblechgehäuse mit Anschlußleisten in löt-, schraub- und abisolierfreier Technik (LSA-Plus) eingesetzt werden.
13 11 4 BEISPIELE 4.1 Leitungsschemata Abb.1: Grundrißschema Verwaltungsgebäude (mit Fensterbankkanal) Etage... Etage 2 Etage 1 Abb. 2: Steigleitungsschema eines mehrgeschossigen Gebäudes
14 Konventionelles Standardbüro für zwei Arbeitsplätze Brüstungskanal Elektroinstallation Arbeitsplatzzone Besprechungszone *) Schrankzone Ausstattung: Beleuchtung: (Beispiel Standardbüro mit 2 Arbeitsplätzen) Arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung nach den Hinweisen für die Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden des AMEV und nach der DIN 5035 getrennt schaltbar. *) Anmerkung: Die 3. Leuchte kann je nach Wahl der gewählten Leuchtenoptik und der Raumtiefe ggf. entfallen. Anschlußdosen: für Starkstrom (230V/16A) 4 Stück Doppelsteckdosen (f. allgem. Verbraucher und DV-Geräte) für Telekommunikation: 2 Stück Doppelanschlußdosen für Datenkommunikation: (2 x 2-fach RJ-45) 2 Stück Doppelanschlußdosen (2 x 2-fach RJ-45) Elektroinstallationskanal möglichst als Fensterbankkanal, mehrzügig
15 Hinweise zu den Anschlußdosen Ausstattung für Büro mit einem Arbeitsplatz 1) 2) 3) 4) 1) TK- Anschlußdose (2x RJ-45) 2) DV- Anschlußdose (2x RJ-45) 1 x Bildschirm 1 x Drucker 3) Starkstromdoppelsteckdose für DV-Geräte (Bildschirm und Drucker) und 4) Starkstromdoppelsteckdose Allgemeinverbraucher Ausstattung für Büro mit zwei Arbeitsplätzen 1) 2) 3) 4) 1) 2) 3) 4) 1) TK- Anschlußdosen 2 x (2-fach RJ-45) 2) DV- Anschlußdosen 2 x (2-fach RJ-45) 2 x Bildschirm 1 x Drucker ggf. 1 x Reserve 3) Starkstromdoppelsteckdosen für DV-Geräte (Bildschirme und Drucker) und 4) Starkstromdoppelsteckdosen Allgemeinverbraucher
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17 15 5 LITERATURVERZEICHNIS [1] Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV): Hinweise für die Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden (Beleuchtung 92). Bonn: Seidl Verlagsgesellschaft [2] Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV): Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten in öffentlichen Gebäuden (BelBildschirm 89). Wermelskirchen: Druckerei Bernhard [3] Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV): Planung und Bau von Elektroanlagen in öffentlichen Gebäuden (Elt. Anlagen 88). - Wermelskirchen: Druckerei Bernhard [4] Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV): Planung, Bau und Betrieb von Fernmeldeanlagen in öffentlichen Gebäuden, Teil 1 - Fernsprechnebenstellenanlagen (Fernsprech 87). Wermelskirchen: Druckerei Bernhard [5] Fachnormenausschuß Lichttechnik im Deutschen Normenausschuß (DNA) [Hrsg.]: DIN 5035, Teil 1, Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht; Begriffe und allgemeine Anforderungen. Berlin und Köln: Beuth Verlag [6] Fachnormenausschuß Lichttechnik im Deutschen Normenausschuß (DNA) [Hrsg.]: DIN 5035, Teil 2, Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht; Richtwerte für Arbeitsstätten. Berlin und Köln: Beuth Verlag [7] Staatliche Hochbauverwaltung Baden-Württemberg: Bauliche Aspekte der Bürokommunikation, Planungshilfe der Arbeitsgruppe Kommunikationstechnik (AKT) der Staatl. Hochbauverwaltung Baden-Württemberg. (o. J.). [8] Staatliche Hochbauverwaltung Bayern: Planungsrichtlinien für Datennetze in Dienststellen der bayerischen Steuerverwaltung (BAVARIA). September 1995 [9] Fachkommission Gebäude- und Betriebstechnik (FKGB) des Hochbauausschusses der ARGEBAU: Lokale Datennetze (LAN). Hannover: HIS Hochschul-Informations-System, März [10] Richtlinie des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (90/270/EWG). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L156 (Brüssel: ), S [ EU-Bildschirmrichtlinie ]. [11] Hinweise und Empfehlungen für die Verkabelung in Gebäuden beim Einsatz von lokalen Netzen. In: Bek. d. Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen vom (VB 2/ ).
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19 17 Anhang A: Begründung für LWL-Verkabelung bis zum Arbeitsplatz Da die derzeit auf dem Markt befindlichen LAN-Techniken einer hohen Innovation unterliegen und weitgehend noch keine Normung der passiven und aktiven Bauelemente besteht, wird mittlerweile die Auffassung vertreten, daß mit einer LWL-Verkabelung bis zum Arbeitsplatz die zukunftssicherste und letzendlich auch wirtschaftlichste Netzform erreicht wird. Die um ca. 30 % höheren Netzkosten werden gemindert durch a) geringe Baukosten hochbauseitig (Verteilerraum für aktive Komponenten entfällt) und b) den zu erwartenden weiteren Preisverfall am LWL-Netzwerkmarkt. (siehe auch Hinweise und Empfehlungen für die Verkabelung in Gebäuden beim Einsatz von lokalen Netzen - Bek. d. Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen vom VB 2/ ) LWL bis zum Arbeitsplatz Vorteile (gegenüber Hybridnetz): < unempfindlich gegen elektromagnetische Einflüsse, < abhörsichere Übertragungswege (Datenschutz), < hohe Geschwindigkeiten (FDDI, B-ISDN, ATM), d.h. bis zu 155 Mbit/s und höher, < Multimediafähig (Sprache, Text, Daten, Bewegtbilder), < Energieverbrauch (Verlust) im LWL-Netz unbedeutend, < keine Längenrestriktionen, < Wegfall von Unter-/Etagenverteilungen (kein Raumbedarf), < geringe Kabelquerschnitte, dadurch einfache Nachrüstbarkeit in belegten Trassen und Kanälen, < größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Anschließbarkeit von Geräten, < Unterstützung aller am Markt befindlichen LAN-Techniken, < keine Abstrahlung zu anderen Leitungen/Netzen, < höhere Betriebssicherheit durch Wegfall von Verteilern mit aktiven Komponenten, dadurch erheblich geringere Wartungskosten. Nachteile (gegenüber Hybridnetz): < derzeit höhere Netzwerkkosten (ca. 30 %), < am Arbeitsplatz derzeit noch Optokoppler erforderlich (Empfehlung: künftige Endgeräte mit integriertem Optokoppler beschaffen), < Kabelbiegeradien sind zu beachten. < höherer Verkabelungsaufwand, da sternförmige Verkabelung vom Datenhauptverteiler erforderlich, < aufwendigere Spleißtechnik, < weniger robust gegen mechanische Einflüsse.
20 18 Anlage B: Beispiel für eine Glasfaserlösung
21 19 Bearbeitung: Ruprecht Schleyer (Obmann) München, Oberfinanzdirektion Dieter Böhme Berlin, Senatsverwaltung für Bau und Wohnungswesen Hans-Rüdiger Drings Kiel, Ministerium für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein Ralf-Dieter Person Hannover, HIS Hochschul-Informations-System GmbH Franz Scherer München, Oberfinanzdirektion
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