Teilnahmereglement für Vermögensverwalter und Portfolio Manager

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1 Teilnahmereglement für Vermögensverwalter und Portfolio Manager 1. Teilnahmevoraussetzungen für Vermögensverwalter und Portfolio Manager Startkapital und Vorbereitungsphase Jury und Stichproben Vorgehen bei Portfolio Manipulationen INVESTORY Portfolios müssen Realitätsnah geführt werden Erlaubte Anlageklassen Berechnung von Portfolio Quoten Ausführung von INVESTORY Börsenaufträgen Massnahmen bei Fehlern in der Portfolio Verwaltung Massnahmen bei Systembedingten Fehlern Performance Auswertungsverfahren Berechnung des I-Activity Levels Berechnung des I-Risk Levels Verbuchung von Dividenden Berechnungsannahmen & Transaktionskosten Erfassung von Order-Notizen Blog Regeln Zusammenarbeit mit Medienpartnern Weitere Verpflichtungen von Vermögensverwaltern und Portfolio Managern Inkrafttreten der AGB bei Portfolio-Aktivierung Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 1 von 11

2 1. Teilnahmevoraussetzungen für Vermögensverwalter und Portfolio Manager Zur Teilnahme im öffentlichen Portfolio Ranking sind registrierte, unabhängige Vermögensverwalter zugelassen. Der teilnehmende Vermögensverwalter muss die in seinem Land geltenden, gesetzlichen Voraussetzungen für seine Tätigkeit als Vermögensverwalter erfüllen. Zum Beispiel: Schweiz - SRO Mitgliedschaft, Verhaltenskodex i.s.v. Art. 6 Abs. 2 lit. b KKV Deutschland - gem. 32 KWG schriftliche Erlaubnis der BaFin Österreich - Konzessionspflicht nach 3 WAG 2007 Liechtenstein - Bewilligung der FMA Liechtenstein Die notwendige und gültige Bewilligung wird INVESTORY als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Ist ein Straf-, Konkurs-, oder Liquidationsverfahren gegen die Vermögensverwaltung, oder einen einzelnen Vermögensverwalter hängig, ist eine Teilnahme nicht möglich. Portfolios werden auf der INVESTORY Plattform nach erfolgreicher Gutschrift der entsprechenden Teilnahmegebühren aktiviert und nehmen ab Aktivierungsdatum am Portfolio Ranking teil. Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 2 von 11

3 2. Startkapital und Vorbereitungsphase Jeder Vermögensverwalter startet mit einem Kapital von 1'000'000, jeweils in der gewünschten Währung. Dieses Startkapital kann er während einer Vorbereitungsphase von maximal zwei Monaten zum Aufbau des Portfolios verwenden. Während der Vorbereitungsphase wird nicht überprüft, ob die Transaktionen auch in der Realität ausgeführt wurden. In dieser Phase ist es wichtig, das Portfolio möglichst nahe an ein real existierendes, bestehendes Kunden-Portfolio anzupassen. Hat der Vermögensverwalter das Portfolio für die Teilnahme vorbereitet, kann er die Aktivierung beantragen. Ein Vermögensverwalter / Portfolio Manager kann jederzeit ein Portfolio aktivieren. Die auf einem INVESTORY erfassten Börsenaufträge muss der Vermögensverwalter / Portfolio Manager in gleicher Gewichtung, an mindestens einem (siehe 7) seiner Kunden- Portfolios innerhalb von 24 Stunden umsetzen. Bei einer etwaigen Stichprobe durch die Jury, muss er diese Transaktionen nachweisen können. (Detaillierte Regelung siehe Punkt 8 Berechnung der Quoten.) Portfolios können aktiviert werden, sobald die Voraussetzungen von 1 erfüllt sind. Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 3 von 11

4 3. Jury und Stichproben Teilnehmende Vermögensverwalter / Portfolio Manager erklären sich bereit, bei Bedarf und auf Anfrage von INVESTORY, die gegebenenfalls für Abklärungen notwendigen Stichproben zur Verfügung zu stellen. Bei Missachtung der Regeln behält sich die Jury folgende Massnahmen vor: Annullierung eines Auftrags Aussprechen einer Verwarnung Bei Deaktivierung eines, zum Beispiel durch Manipulationen, beeinflussten Portfolios kann der Vermögensverwalter / Portfolio Manager sein INVESTORY Musterportfolio weiter verwalten. User, die das Portfolio abonniert haben, können dieses weiterhin tracken Disqualifizierung eines Vermögensverwalter/Vermögensverwalters bei Manipulationen - dies hat die Löschung der betroffenen Portfolios zur Folge. Die Teilnahmegebühr wird bei Disqualifizierung nicht zurückerstattet. Die Disqualifizierung kommt nur bei wiederholtem, nachweislich vorsätzlichem, regelwidrigem Handelsverhalten zur Anwendung Der Vermögensverwalter ist gefordert, die Qualität seines Portfolios möglichst realitätsnahe umzusetzen. Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 4 von 11

5 4. Vorgehen bei Portfolio Manipulationen Hundertprozentig können Manipulationen leider nicht ausgeschlossen werden. INVESTORY versucht jedoch, potentielle Manipulationen mit folgenden Massnahmen auf ein Minimum einzuschränken: Bei Verdacht auf Manipulation einer Portfolio Performance (z.b. handeln in sehr illiquiden Titeln) kann die Jury von einem Portfolio Manager jederzeit Stichproben (Reale, anonymisierte Börsenabrechnungen) verlangen Sanktionen durch die Jury sind verbindlich und können bis zur Disqualifizierung führen Verdächtige Transaktionen werden durch das System gefiltert und ausgewertet Transaktionen in für Manipulationen anfälligen Titeln werden dem Vermögensverwalter bereits bei der Auftragserteilung mitgeteilt Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Transaktion auf einem für Manipulationen anfälligen Titel, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine ausführliche Kontrolle durch die Jury zur Folge haben wird. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelte Teilnehmer Lücken ausnützen werden. Wird ein Vermögensverwalter / Portfolio Manager durch die Jury verdächtigt, die Portfolio-Simulation zu manipulieren, kann dieser durch einen Jury-Beschluss ausgeschlossen werden. Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 5 von 11

6 5. INVESTORY Portfolios müssen Realitätsnah geführt werden Einen online, für ein INVESTORY Portfolio erfassten Börsenauftrag, muss der entsprechende Vermögensverwalter / Portfolio Manager in gleicher Gewichtung, an mindestens einem (siehe 7) seiner Kunden-Portfolios innerhalb von 24 Stunden real umsetzen. Bei einer etwaigen Stichprobe durch die Jury muss er diese Transaktionen nachweisen können. (Detaillierte Regelung siehe 19) Das Portfolio wird definitiv aktiviert, sobald die Voraussetzungen von 2 erfüllt sind. 6. Erlaubte Anlageklassen Die Leistung und Fähigkeit des Vermögensverwalters soll nicht durch die Leistung von Dritten verwässert werden. Deshalb stehen per Dato ausschliesslich Aktien und ETFs als Anlageinstrumente zur Verfügung. In Rohstoffe und Edelmetalle kann indirekt mittels ETFs investiert werden. 7. Berechnung von Portfolio Quoten Mindestens zwei reale Kunden-Portfolios, oder ein Portfolio mit über CHF 1'000'000 Gegenwert müssen einem, für die Teilnahme als Vermögensverwalter / Portfolio Manager Portfolio zugelassenen INVESTORY Portfolio zu Grunde liegen. Die realen Börsenaufträge werden möglichst zeitgleich, jedoch innerhalb von 24 Stunden, in gleicher Gewichtung auf dem INVESTORY Portfolio erfasst. Abweichungen von bis zu 10 % der Gewichtung werden toleriert. Zieht der Vermögensverwalter zur Teilnahme ein Portfolio mit +/- 75 % Aktienquote heran, kann dieser die Quoten hochrechnen. Berechnungsbeispiel 1 Kunde A mit CHF Vermögen hat in Aktien, davon Franken Nestlé, macht 10 % des Vermögens, jedoch 12 % der Aktienquote aus. Im Simulations-Portfolio muss Nestlé also mindestens 10,8 % (10 Prozent weniger als 12%) und darf maximal 13,2 % (10 Prozent mehr als 12%) am Tag der Ausführung ausmachen. Berechnungsbeispiel 2 Kunde B mit EUR Vermögen hat 50 % respektive EUR in Aktien, davon EUR in Royal Dutch Shell. Diese Position macht 2,5 % des Vermögens, jedoch 5 % der Aktienquote aus. Royal Dutch Shell darf im Simulations-Portfolio mindestens 4,5 % und maximal 5,5 % am Tag der Ausführung ausmachen. Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 6 von 11

7 8. Ausführung von INVESTORY Börsenaufträgen Börsenaufträge werden zu den aktuellen Kursen am entsprechenden Aktienmarkt abgerechnet. Was bedeutet dies? Aufträge können, auch wenn diese am gleichen Tag erfolgen, zu unterschiedlichen Preisen ausgeführt werden. Um ein möglichst exaktes Ergebnis zu erzielen, ist darum eine zeitnahe Erfassung sinnvoll. Ein grosser Auftrag, welcher an der gewählten Börse durch mehrere Teilausführungen abgerechnet wird, wird auch im INVESTORY-Portfolio durch mehrere Teilausführungen gehen und unter Umständen auch nicht vollständig ausgeführt. Bezahlte Preise und Transaktionsgrössen werden 1:1 aus der Realität übernommen; darum führen Geld- oder Briefkurse alleine nicht zur Ausführung. Die Ausführung wird mit einer Verzögerung von 15 bis 30 Minuten je nach Börsenplatz angezeigt. Die Auftragserfassung ist zu jeder Tageszeit möglich. Folgende Auftragsarten sind möglich: Limitierte Aufträge Bestens Aufträge (ohne Limite) Fill or Kill (Auftrag wird komplett ausgeführt oder gelöscht) Stop-Loss/Buy 9. Massnahmen bei Fehlern in der Portfolio Verwaltung INVESTORY Portfolios werden unter Echtzeit Bedingungen geführt. Korrekturen sind rückwirkend nicht möglich. Vergisst ein Vermögensverwalter, einen Auftrag in seinem INVESTORY-Portfolio zu erfassen, ist es wie im wirklichen Leben. Der Auftrag wird nicht ausgeführt. Das System lässt keine manuellen Korrekturen zu. Mit der Teilnahme akzeptiert der Vermögensverwalter neben diesen Regeln auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen und akzeptiert die Entscheidungsbefugnisse der Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 10. Massnahmen bei Systembedingten Fehlern Treten Fehler innerhalb der INVESTORY IT Infrastruktur (Programmfehler, falsche Berechnungen, unmögliche Ausführungen, etc.) auf, dann können diese Fehler selbstverständlich mittels Kontaktformular auf der Homepage gemeldet werden. Zu melden sind: Fehlerbeschreibung Wertpapier Portfolioname Zeitpunkt Art der Transaktion INVESTORY ist für eine raschmögliche Fehlerbehebung besorgt. Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 7 von 11

8 11. Performance Auswertungsverfahren Sobald alle dafür nötigen Daten vorhanden sind, wird einmal täglich die Liste der Top Portfolios berechnet und dargestellt. Die Unterteilung in die drei Risikoklassen nach i-risk ist erst nach einem Monat aussagekräftig. Zur Bewertung werden die Vortagesschlusskurse herangezogen. Die Portfolios werden analysiert und sobald es die Berechnungen erlauben in folgende Klassen gegliedert: Aktivität Risiko Währung Aktiv Defensiv EUR Medium Moderat CHF Passiv Aggressiv usw. In jeder Kategorie mit mehr als 50 Teilnehmern gibt es eine Rangliste, welche einmal täglich ab ca. 0:00 Uhr aktualisiert wird. Angezeigt werden die Top Portfolios, dass heisst die top zehn Prozent, mindestens jedoch die zehn besten in der entsprechenden Kategorie. Somit hat auch ein Buy and Hold-Investor gute Chancen, im Ranking Passiv und Defensiv zu erscheinen. 12. Berechnung des I-Activity Levels Die Unterteilung in Aktiv, Medium und Passiv erfolgt auf Basis der Umschichtungen innerhalb des Portfolios - dies wird zu den übrigen Portfolios ins Verhältnis gesetzt. Ein I-Activity Level von 1 bedeutet, dass das Portfolio genau einmal pro Jahr umgeschichtet wird. Um den I-Activity Level tief zu behalten ist es empfehlenswert, das Portfolio erst zu aktivieren, wenn ein Grossteil der Investitionen abgeschlossen ist. Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 8 von 11

9 13. Berechnung des I-Risk Levels Der INVESTORY Risk Level ist eine proprietäre Risikokennzahl. Die Berechnung und Unterteilung in die drei Risikoklassen Defensiv, Moderat und Aggressiv erfolgt, sofern die zur Berechnung notwendigen Zahlen verfügbar sind, basierend auf mehreren Risiko- Parametern: Volatilität, Sharpe Ratio, Gewichtung usw. Die Portfolios werden automatisch in diese drei Risikostufen unterteilt, es hängt also u.a. auch davon ab, wie die anderen Portfolios positioniert sind. Der INVESTORY Risk Level geht in der Risikobeurteilung weiter als die Sharpe Ratio. Ein gut diversifiziertes, konservatives Aktienportfolio bewegt sich um 100%. Die meisten Aktienindizes liegen unter 200%. Das i-risk Niveau lag 1. Quartal 2012: SMI 165 % bis 175 %, DAX 87 % bis 97 %. Erst nach einem Monat wird die i-risk Berechnung aussagekräftig. Zudem kann es vorkommen, dass wenn durch die Börse keine Volatilität zu einer Aktie geliefert wird, die entsprechende Position im Portfolio nicht zur Risikoberechnung herbeigezogen werden kann. Der nicht berechenbare Anteil wird in der Grafik schwarz hinterlegt, wobei die ganze Höhe 100% entspricht. Im Beispiel oben ist also ca. 20% des Portfolios nicht berechenbar, respektive der orange I-Risk Chart bezieht sich hier mit ca. 190% auf die verbleibenden 80% des Portfolios. 14. Verbuchung von Dividenden Dividenden werden brutto berücksichtigt. Je nach Land des Anlegers werden die Einkünfte aus Dividenden unterschiedlich besteuert, sodass die Brutto-Variante der einzige gemeinsame Vergleichswert für die Performanceberechnung darstellt. Wahldividenden werden automatisch in Cash bezogen. Wünscht der Vermögensverwalter die Aktien, muss er diese anschliessend einfach inklusive Spesen etc. über die Börse kaufen. Die Dividenden werden manuell jeweils rückwirkend verbucht. Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 9 von 11

10 15. Berechnungsannahmen & Transaktionskosten Für INVESTORY Musterportfolios kommen folgende Berechnungsannahmen Courtagen und Wechselkurskosten für Devisen zur Anwendung: Berechnungsannahmen Stand April 2012 (können jederzeit angepasst werden): Sharp-Ratio risikoloser Zins 0, 75 % Verzinsung 0, 0 %Transaktionskosten in Portfoliowährung EUR, GBP, CHF, USD, CAD, AUD 25 zzgl. 0,15 % maximal 250 NOK, SEK, DKK 200 zzgl. 0,15 % maximal BGN, BRL 50 zzgl. 0,15 % maximal 500 PLN 110 zzgl. 0,15 % maximal HUF zzgl. 0,15 % maximal JPY zzgl. 0,15 % maximal Wechselkurskosten jeweils 0,15 % vom Mittelkurs 16. Erfassung von Order-Notizen Bei jedem Börsenauftrag hat der Vermögensverwalter die Möglichkeit, seine Transaktion mit Kommentaren zu ergänzen. So gewinnt dieser zusätzlich an Aufmerksamkeit und kann seine Kompetenz potenziellen Kunden unter Beweis stellen. Ausserdem können der Vermögensverwalter / Portfolio Manager und seine Tracker zu einem späteren Zeitpunkt die Beweggründe seiner Transaktionen besser nachvollziehen. Achtung: Vermögensverwalter in Deutschland, sollten diese Funktion nicht nutzen. 17. Blog Regeln Im Aktien-Blog kann sich der Vermögensverwalter mit interessierten und registrierten Anlegern, Journalisten oder anderen Vermögensverwaltern austauschen. Die Blog-Regeln unter Punkt 12 der AGBs sind einzuhalten. Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 10 von 11

11 18. Zusammenarbeit mit Medienpartnern Die Exklusivität zur Berichterstattung an einen Medienpartner kann mit INVESTORY vertraglich vereinbart werden. Länder mit Exklusiv-Medienpartnern werden auf der Plattform im IMPRESSUM aufgeführt. Dieser Medienpartner hat exklusive Rechte für die Berichterstattung und Interviews im Zusammenhang mit der INVESTORY-Portfolio- Simulation. Der Medien-Partner kann nach eigenem Ermessen über den Verlauf berichten und Interviews mit Vermögensverwaltern führen. Die Zusammenarbeit kommt den Teilnehmern in Form von zusätzlicher Publicity zu gute. INVESTORY wird 100 Prozent unabhängig bleiben. 19. Weitere Verpflichtungen von Vermögensverwaltern und Portfolio Managern Um eine hohe Qualität und Aussagekraft der Portfolio-Simulation zu gewährleisten, verpflichtet sich der teilnehmende Vermögensverwalter, die von der Jury geforderten Informationen gemäss 4 Stichproben so schnell wie möglich (spätestens jedoch innert 10 Werktagen) anonymisiert (ohne Kundendaten), jedoch überprüfbar (mit Transaktionsnummer) zur Verfügung zu stellen. Der Vermögensverwalter unterstützt ggf. die Jury aktiv bei etwaigen Stichproben. Wird ein Straf-, Konkurs- oder Liquidationsverfahren während der Teilnahme gegen eine Vermögensverwaltung oder einen einzelnen Vermögensverwalter eröffnet, ist diese/r verpflichtet, INVESTORY umgehend zu informieren. Betroffene Portfolios werden deaktiviert. Folgende Informationen sind auf der INVESTORY-Plattform durch den Vermögensverwalter selbst unaufgefordert und so rasch wie möglich anzupassen: neuer Firmenname neue Anschrift neue Mailadresse neuer Geschäftsführer 20. Inkrafttreten der AGB bei Portfolio-Aktivierung Mit der Aktivierung des ersten Portfolios akzeptiert der Vermögensverwalter / Portfolio Manager die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Regeln zur Publikation von INVESTORY Portfolios. Bei Meinungsverschiedenheiten kann die INVESTORY-Jury des entsprechenden Landes angerufen werden. Die Entscheidung der Jury ist bindend, der Rechtsweg ausgeschlossen. Teilnahmereglement V 13/04/12 Seite 11 von 11

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