Erlaubniserteilung für Entnahme- und Gewebeeinrichtungen nach dem Gewebegesetz ( 20b und 20c AMG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erlaubniserteilung für Entnahme- und Gewebeeinrichtungen nach dem Gewebegesetz ( 20b und 20c AMG)"

Transkript

1 Erlaubniserteilung für Entnahme- und Gewebeeinrichtungen nach dem Gewebegesetz ( 20b und 20c AMG) Dr. Regine Leo 18. Dezember 2008 Langen Zu meiner Person Biologin, Schwerpunkt Immunologie und Zelltherapie Industrieerfahrung in regenerativer Medizin und Zelltherapie als - Wissenschaftliche Leitung - Leitung Herstellung - Leitung Qualitätskontrolle nach AMG - Sachkundige Person Aktuelle Funktionen - GMP- und GCP-Inspektorin in Niedersachsen - Leiterin der Expertenfachgruppe 4 (Bio- und Gentechnologie/ Gewebe) - Vertreterin der Länder für den Bereich Gewebe beim PIC/S Expert Circle Blood and Tissue - Vertreterin der Länder für die PIC/S Working Group Biotechnology Dr. Regine Leo 2 1

2 AGENDA Begriffsbestimmung Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach 20b, 20c AMG Überwachung Gute fachliche Praxis Antragstellung / Bearbeitungsverfahren Behörde Anforderungen Inspektionen Zulassung / Genehmigung Diskussion Dr. Regine Leo 3 Begriffsbestimmungen I Gewebe sind alle aus Zellen bestehenden Bestandteile des menschlichen Körpers, die keine Organe sind, einschließlich einzelner menschlicher Zellen ( 1a Nr. 4 TPG) Gewebezubereitungen sind Arzneimittel, die Gewebe i. S. von 1a Nr. 4 TPG sind oder aus solchen Geweben hergestellt worden sind. Menschliche Samen- und Eizellen einschließlich imprägnierter Eizellen (Keimzellen) und Embryonen sind weder Arzneimittel noch Gewebezubereitungen ( 4 (30) AMG) aber Gewebe! Dr. Regine Leo 4 2

3 Begriffsbestimmungen II Entnahmeeinrichtung ist eine Einrichtung, die zur Verwendung bei Menschen bestimmte Gewebe i. S. von 1a Nr. 4 TPG gewinnt. Gewinnung i. S. von Satz 1 ist die direkte oder extrakorporale Entnahme von Gewebe einschließlich aller Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, das Gewebe in einem be- oder verarbeitungsfähigen Zustand zu erhalten, eindeutig zu identifizieren und zu transportieren ( 20b (1) Satz 2 AMG). Auch für die Gewinnung von männlichen Keimzellen zur intrauterinen Befruchtung ist eine Erlaubnis nach 20b AMG erforderlich. Dr. Regine Leo 5 Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach 20b AMG Gewinnung (Entnahme) von Gewebe zur Verwendung bei Menschen (direkt oder extrakorporal) - z.b. Knochen, Knorpelbiopsate, Herzklappen, Keimzellen Für die Gewinnung erforderliche Laboruntersuchungen - z.b. Infektionsserologie Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, das Gewebe in einem be- oder verarbeitungsfähigen Zustand zu halten - z.b. Überführung in Transportmedium, Zwischenlagerung Dr. Regine Leo 6 3

4 Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Rahmen von 20c AMG Be- und Verarbeitung Konservierung Verpackung Lagern in Verkehr bringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen Dr. Regine Leo 7 Kriterien zur Anwendung von 20c AMG 1. Die Herstellung erfolgt nicht mit industriellen Verfahren! Definition industrielles Verfahren Werden bei der Be- oder Verarbeitung von Gewebe anspruchsvolle technische oder aufwändige maschinelle Verfahren eingesetzt, so liegt eine industrielle Herstellung vor (amtliche Begründung Gewebegesetz) Dr. Regine Leo 8 4

5 Kriterien zur Anwendung von 20c AMG 2. Einstufung als in der EU hinreichend bekannt oder mit einem bekannten Verfahren vergleichbar Was bedeutet das? In Anlehnung an 22 (3) AMG ist von hinreichendem Bekanntheitsgrad insbesondere auszugehen, wenn das Präparat seit mind. 10 Jahren allgemein medizinisch verwendet wurde, Wirkungen und Nebenwirkungen bekannt und aus wissenschaftlichem Erkenntnismaterial ersichtlich sind Beurteilung des Bekanntheitsgrades kann vom PEI im Rahmen des herzustellenden Benehmens vorgenommen werden (amtl. Begründung zum Gewebegesetz) klassische Gewebezubereitungen wie Knochen, Augenhornhaut Dr. Regine Leo 9 Überwachung Überwachung durch die für die Betriebsstätte örtlich zuständige Landesbehörde ( 64 (1) AMG) Beteiligung der zuständigen Bundesoberbehörde (für Gewebe und Gewebezubereitungen: Paul-Ehrlich- Institut, PEI) - 20b: das PEI kann beteiligt werden - 20c: Entscheidung im Benehmen mit dem PEI Abnahmebesichtigung nicht zwingend vor Erteilung der Erlaubnis nach 20b Abnahmebesichtigung i.d.r. vor Erteilung der Erlaubnis nach 20c AMG Regelmäßige Besichtigungen Dr. Regine Leo 10 5

6 Gute Fachliche Praxis (GFP) Bisher keine genaue Definition von GFP Zurzeit nach 3 (3) AMWHV: Standards der Guten Fachlichen Praxis, die von der Kommission gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2004/23/EG in technischen Anforderungen festgelegt werden Richtlinien der Bundesärztekammer Leitlinien verschiedener medizinischer Fachgesellschaften Anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial Dr. Regine Leo 11 Europäische Richtlinien als Stand von Wissenschaft und Technik und GFP Richtlinie 2004/23/EG - Standards für Qualität und Geweberichtlinie Sicherheit Richtlinie 2006/17/EG - Technische Anforderungen an Spende, Beschaffung, Testung 20b Richtlinie 2006/86/EG - Technische Anforderungen an 20c Verabeitung, Kodierung, Konservierung, Lagerung, Verteilung, Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle/unerwünschter Reaktionen Die Richtlinien sind im Internet zu finden unter Dr. Regine Leo 12 6

7 Antragstellung 20b Absatz 1 und 2 20b (1) Eigene Erlaubnis für Entnahmeeinrichtung - Erforderlich, wenn eine Entnahmeeinrichtung nicht unter vertraglicher Bindung mit einem Hersteller oder einem Be- oder Verarbeiter in Deutschland arbeitet (da dann keine Erlaubnis nach 13 oder 20c AMG vorhanden sein kann) 20b (2) Erlaubnis beim Erlaubnisinhaber nach 13 oder 20c AMG Dr. Regine Leo 13 Ablauf Antragsverfahren nach 20b (2) Hersteller 13 / 20c Vertrag Entnahmeeinrichtung 3. Anzeige n. 1 Monat + EB 4. Erl. 20b 2. Eingangsbestätigung 1. Anzeige Zuständige Behörde lokal zust. Behörde Dr. Regine Leo 14 7

8 Antragsverfahren nach 20b (2) Interaktion der beteiligten Behörden 1. Anzeige der vertraglich gebundenen Entnahmeeinrichtung bei der lokal zuständigen Behörde durch den Hersteller ( 13 oder Beoder Verarbeiter 20c) 2. Eingangsbestätigung der lokal zuständigen Behörde an Hersteller 3. Nach 1 Monat Anzeige der vertraglich gebundenen Entnahmeeinrichtung bei der für den Hersteller zuständigen Behörde durch den Hersteller, falls kein Widerspruch eingelegt wurde 4. Bei Widerspruch Unterrichtung der für den Hersteller zust. Behörde und Mitteilung, wenn behoben durch lokale Behörde 5. Erteilung der Erlaubnis nach 20b für den Hersteller durch die für den Hersteller zuständige Behörde Dr. Regine Leo 15 Erforderliche Unterlagen für einen Antrag nach 20b (I) Formloser Antrag, unterschrieben von unterschriftsberechtigter Person der Einrichtung Handelsregisterauszug oder Genehmigung für ärztliche Tätigkeit (z.b. reproduktionsmed. oder orthopädische Praxis) Angaben zur Art der zu entnehmenden Gewebe und aller vorgesehenen Tätigkeiten sowie Angaben zum vorgesehenen Umfang Beauftragtes Untersuchungslabor, Vertrag, Liste mit Art und Umfang, Nachweis Erlaubnis nach 20b Dr. Regine Leo 16 8

9 Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach 20b Ärztliche Person i. S. von 8d (1) Satz 1 TPG Arzt Angemessen benötigt die erforderliche ausgebildete Sachkunde Person nach dem mit Stand der erforderlichen medizinischen Wissenschaft Berufserfahrung (kann mit ärztl. Person identisch sein) Name Ausreichend angemessen ausgebildete qualifiziertes Person weiteres mit der erforderlichen mitwirkendes Personal Anzahl, Angemessene Funktion, Qualifikation, Räumeggf. Schulungsverfahren Gewinnung oder Laboruntersuchung nach Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik Berufserfahrung, Stellenbeschreibung, Nachweis Qualifikation (z.b. Zeugnisse) Raumpläne mit Zweckbestimmung, techn. Anforderungen, Hygienebestimmungen Darstellung QS-System Darstellung der wesentlichen Verfahren (Spender ID, Spendetauglichkeit, Entnahmeverfahren, Spenderdokumentation, Kennzeichnung, ggf. Laboruntersuchungen) Darstellung Transportverfahren, PEI - Behältnisse, Infoveranstaltung ggf. Gewebe Vertrag Transportunternehmen Dr. Regine Leo 17 Erforderliche Unterlagen für einen Antrag nach 20c Allgemeine Unterlagen wie 20b Bei Gewinnung von Gewebe und Laboruntersuchungen unter vertraglicher Bindung in anderen Betrieben wird eine Liste dieser Einrichtungen gefordert Verantwortungsabgrenzungsvertrag Versicherung der verantwortlichen Person, dass die Voraussetzungen nach 20b (1) gegeben sind Dr. Regine Leo 18 9

10 Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach 20c Person mit erforderlicher Sachkenntnis und Erfahrung Name Weiteres Person mit ausreichend erforderlicher Sachkenntnis qualifiziertes und mitwirkendes Erfahrung, Stellenbeschreibung, Nachweis Qualifikation (z.b. Zeugnisse) Personal Sachkenntnis Geeignete der Räume verantwortlichen und Einrichtungen Person: Studium Tätigkeiten, der die Humanmedizin, Auswirkungen Biologie, auf Qualität Biochemie des Produktes oder als haben gleichwertig anerkanntes Raumpläne Durchführung mit Studium; Zweckbestimmung, der mindestens Tätigkeiten zweijährige techn. nach Anforderungen, praktische Stand Tätigkeit von auf dem Ausrüstungsgegenstände, Wissenschaft und Reinraumbedingungen Technik Darstellung Qualitätsmanagementsystem der wesentlichen Verfahren nach GFP Anzahl, Funktion, Qualifikation, Arbeitsplatzbeschreibungen aller Personen mit Gebiet der Be- oder Verarbeitung von Geweben oder Gewebezubereitungen Fließschema des gesamten Prozesses SOPs für die wesentlichen Verfahren der Be- und Verarbeitung, Konservierung, Lagerung der Gewebe und Gewebezubereitungen sowie der Raumhygiene Darstellung des Qualitätsmanagementsystems Darstellung Transportverfahren, Behältnisse, ggf. Vertrag Transportunternehmen Dr. Regine Leo 19 Genehmigung für Gewebezubereitungen ( 21a AMG) Für Gewebezubereitungen, die nicht mit industriellen Verfahren hergestellt werden und deren Herstellungsverfahren hinreichend bekannt sind und deren Wirkungen und Nebenwirkungen aus dem wissenschaftlichen Erkenntnismaterial ersichtlich sind (gilt auch für Be- oder Verarbeitungsverfahren, die neu aber mit bekannten Verfahren vergleichbar sind). Gilt auch für autologe oder gerichtete periphere Blutstammzellzubereitungen Bescheinigung des PEI für Gewebezubereitungen, die im europäischen Wirtschaftsraum verkehrsfähig sind, vor ihrem erstmaligen Inverkehrbringen in Deutschland Dr. Regine Leo 20 10

11 Haben Sie noch Dr. Regine Leo 21 11

Gewebegesetz. Antrag auf Genehmigung von Gewebezubereitungen gemäß 21a AMG

Gewebegesetz. Antrag auf Genehmigung von Gewebezubereitungen gemäß 21a AMG Gewebegesetz Transfusionsmedizinische Gespräche Hannover 16. Februar 2008 Paul-Ehrlich-Institut - Federal Agency for Sera and Vaccines - Section 6/4 Non-vital Tissue Preparations, Xenogeneic Cell Therapeutics

Mehr

Das Gewebegesetz in der Überwachungspraxis

Das Gewebegesetz in der Überwachungspraxis Das Gewebegesetz in der Überwachungspraxis Anforderungen an Entnahmeeinrichtungen und Gewebespenderlabore Dr. Dr. Gabriele Wanninger, Regierung von von Oberbayern gabriele.wanninger@reg-ob.bayern.de Gewebe

Mehr

Programm der Informationsveranstaltung zur Genehmigung von Stammzellzubereitungen nach 21a AMG

Programm der Informationsveranstaltung zur Genehmigung von Stammzellzubereitungen nach 21a AMG Programm der Informationsveranstaltung zur Genehmigung von Stammzellzubereitungen nach 21a AMG 12:00 Uhr Begrüßung, M. Heiden, PEI 12:10 Uhr Einführung gesetzliche Neuregelung, H.M. Huber, PEI 12:50 Uhr

Mehr

Verbringen hämatopoetischer Stammzellen nach Deutschland

Verbringen hämatopoetischer Stammzellen nach Deutschland Verbringen hämatopoetischer Stammzellen nach Deutschland START - PEI 2016 Markus Wiesneth IKT Ulm IKT Ulm Universitätsklinikum Ulm Verbringen hämatopoetischer Stammzellen Regulatorische Anforderungen sind

Mehr

Antrag auf Genehmigung von Gewebezubereitungen gemäß 21a AMG

Antrag auf Genehmigung von Gewebezubereitungen gemäß 21a AMG Langen 18. Dezember 2007 Antrag auf Genehmigung von Gewebezubereitungen gemäß 21a AMG Paul-Ehrlich-Institut; Division of Medical Biotechnology; www.pei.de Regelungsbereich des GWG im AMG: Entnommene Gewebe

Mehr

Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis gemäß 20b, 20c oder 72b AMG

Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis gemäß 20b, 20c oder 72b AMG Seite 2 von 19 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Grundlegende Dokumente; Definitionen und Abkürzungen... 3 3 Verfahren... 3 3.1 Allgemeines... 3 3.1.1 Anwendung des Verfahrens... 3 3.1.2 Verwaltungsverfahrensrecht...

Mehr

für eine Entnahmeeinrichtung für die Gewinnung von Gewebe für die Labore zur Durchführung der erforderlichen Laboruntersuchungen

für eine Entnahmeeinrichtung für die Gewinnung von Gewebe für die Labore zur Durchführung der erforderlichen Laboruntersuchungen Erhebungsbogen für die Anzeige einer Entnahmeeinrichtung für die Gewinnung von Gewebe sowie eines Labors für die erforderlichen Laboruntersuchungen gemäß 20 b Abs. 2 Arzneimittelgesetz Stand: Februar 2014

Mehr

Stellungnahme des BPI. zum Referentenentwurf. eines Gesetzes zur Umsetzung. der RL (EU) 2015/566 und 2015/565. Stand: 24.

Stellungnahme des BPI. zum Referentenentwurf. eines Gesetzes zur Umsetzung. der RL (EU) 2015/566 und 2015/565. Stand: 24. des BPI zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2015/566 und 2015/565 Stand: 24. März 2016 per E-Mail: 113@bmg.bund.de Seite 1 Das Bundesministerium für Gesundheit hat dem BPI den

Mehr

5. Fortbildungsveranstaltung für Klinische Hämotherapie

5. Fortbildungsveranstaltung für Klinische Hämotherapie CC Düsseldorf, 16. September 2008 5. Fortbildungsveranstaltung für Klinische Hämotherapie Kommission für Klinische Hämotherapie von DGTI & BDT Gemeinschaftsveranstaltung BDT DGTI GTH DGHO DGAI Berufverband

Mehr

Anforderungen an die Genehmigung von muskuloskelettalen Allografts gemäß

Anforderungen an die Genehmigung von muskuloskelettalen Allografts gemäß Anforderungen an die Genehmigung von muskuloskelettalen Allografts gemäß 21a AMG Symposium Allograft 26. AGA-Kongress Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Arthroskopie Leipzig, 19.09.2009 Paul-Ehrlich-Institut

Mehr

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Landesamt für Gesundheit und Soziales Landesamt für Gesundheit und Soziales MERKBLATT 20c AMG Beantragung einer Erlaubnis gemäß 20c Arzneimittelgesetz (AMG) für die Beoder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen

Mehr

DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN FREIBURG - KARLSRUHE - STUTTGART -TÜBINGEN

DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN FREIBURG - KARLSRUHE - STUTTGART -TÜBINGEN DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN FREIBURG - KARLSRUHE - STUTTGART -TÜBINGEN Beantragung einer Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder

Mehr

Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Deutscher Ärztetag Hauptgeschäftsführer

Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Deutscher Ärztetag Hauptgeschäftsführer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Deutscher Ärztetag Hauptgeschäftsführer Postfach 12 08 64 10598 Berlin vorab per Fax: 0228/99 441-0 Herrn MinDir Dr. Erhard Schmidt Leiter der Abteilung 1

Mehr

Einfuhr von Arzneimitteln menschlicher Herkunft zur unmittelbaren Anwendung gem. 72 Abs. 2 AMG

Einfuhr von Arzneimitteln menschlicher Herkunft zur unmittelbaren Anwendung gem. 72 Abs. 2 AMG Regierung von Oberbayern Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP) Einfuhr von Arzneimitteln menschlicher Herkunft zur unmittelbaren Anwendung gem. 72 Abs. 2 AMG Sabine Schmitt 10.07.2008 sabine.schmitt@reg-ob.bayern.de

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

AMK-AMG-Herstell-Anz Seite 1 von 6

AMK-AMG-Herstell-Anz Seite 1 von 6 AMK-AMG-Herstell-Anz-2010-01-25 Seite 1 von 6 Information der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker bezüglich der arzneimittelrechtlichen Änderungen zur Anzeigepflicht der Herstellung von

Mehr

Die Gewebespende im Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen

Die Gewebespende im Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen Die Gewebespende im Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation/ 2 Informationen zur Gewebespende Kooperationsvertrag/Gesetzliche Grundlagen 3 Ihre Ansprechpartner

Mehr

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Landesamt für Gesundheit und Soziales Landesamt für Gesundheit und Soziales MERKBLATT 20b AMG Gewinnung Beantragung einer Erlaubnis gemäß 20b Arzneimittelgesetz (AMG) für die Gewinnung von zur Verwendung bei Menschen bestimmten Geweben Bitte

Mehr

Herstellungserlaubnis gem. 13 Abs. 1 Arzneimittelgesetz

Herstellungserlaubnis gem. 13 Abs. 1 Arzneimittelgesetz Herstellungserlaubnis gem. 13 Abs. 1 Arzneimittelgesetz Rolf Hobbie (Bezirksregierung Arnsberg) 1 Herstellungserlaubnis gem. 13 Abs. 1 AMG 1. Rechtliche und personelle Anforderungen an Einrichtungen, die

Mehr

Klinische Prüfung: Planung, Verantwortlichkeiten und Organisation. Michael Fuchs Leiter der Studienzentrale der German Hodgkin Study Group

Klinische Prüfung: Planung, Verantwortlichkeiten und Organisation. Michael Fuchs Leiter der Studienzentrale der German Hodgkin Study Group Klinische Prüfung: Planung, Verantwortlichkeiten und Organisation Michael Fuchs Leiter der Studienzentrale der German Hodgkin Study Group Hämatologie im Wandel, Frankfurt 28. Februar 2015 2 Überblick Einführung

Mehr

Die Gewebespende in der Universitätsmedizin Greifswald

Die Gewebespende in der Universitätsmedizin Greifswald Die Gewebespende in der Universitätsmedizin Greifswald Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation/ 2 Informationen zur Gewebespende Kooperationsvertrag/Gesetzliche Grundlagen 3 Ihre Ansprechpartner

Mehr

Beantragung einer Erlaubnis für die im Rahmen der Gewinnung von Gewebe erforderlichen Laboruntersuchungen nach 20b Abs. 1 Arzneimittelgesetz

Beantragung einer Erlaubnis für die im Rahmen der Gewinnung von Gewebe erforderlichen Laboruntersuchungen nach 20b Abs. 1 Arzneimittelgesetz DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN FREIBURG - KARLSRUHE - STUTTGART -TÜBINGEN Beantragung einer Erlaubnis für die im Rahmen der Gewinnung von Gewebe erforderlichen Laboruntersuchungen nach 20b Abs. 1 Arzneimittelgesetz

Mehr

Fristablauf: besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG

Fristablauf: besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG Bundesrat Drucksache 232/16 BRFuss 06.05.16 Gesetzentwurf der Bundesregierung G Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher

Mehr

A Zusammenfassende Bewertung

A Zusammenfassende Bewertung I/Zi 27.02.2009 Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Fragenkatalog für den Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Gewebegesetz (BR-Drucksache 385/07), zur Verordnung zur Änderung

Mehr

Gesetzesentwurf. der Bundesregierung

Gesetzesentwurf. der Bundesregierung Gesetzesentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen A. Problem

Mehr

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251)

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251) Bezirksregierungen Münster Anzeige gemäß 67 Abs. 1 u. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugten Personen gemäß 13 Abs.

Mehr

PEI-Festsymposium im Rahmen der DGTI-Jahrestagung 2004

PEI-Festsymposium im Rahmen der DGTI-Jahrestagung 2004 PEI-Festsymposium im Rahmen der DGTI-Jahrestagung 2004 Arzneimittel aus Blut - Konsequenzen aus der HIV-Problematik DGTI/Festsymp/PEI 24.09.2004 von Auer Ausgangslage Tragische HIV-Übertragungen durch

Mehr

LAND BRANDENBURG. Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. Abteilung Gesundheit

LAND BRANDENBURG. Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. Abteilung Gesundheit Checkliste (Stand 11/2015) zur Bearbeitung eines Antrags auf Einfuhrerlaubnis nach 72 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) erforderliche Unterlagen bzw. Angaben für Blut und Blutprodukte (vergleiche auch 14,

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8906. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Ausschusses für Gesundheit (14.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8906. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Ausschusses für Gesundheit (14. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8906 18. Wahlperiode 22.06.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 18/8580,

Mehr

Vergleich Richtlinie Hämotherapie 2010 und 2017

Vergleich Richtlinie Hämotherapie 2010 und 2017 2010 (alt) 2017 (neu) Abschnitt Inhalt Abschnitt Inhalt 1.4 Qualitätsmanagement (QM)/Qualitätssicherung 6 Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung 1.4.1 Sowohl Einrichtungen, in denen Blut und Blutbestandteile

Mehr

Bezirksregierung Düsseldorf. Eine arzneimittelrechtliche Erlaubnis (nach 13 AMG resp. 20b/c AMG) ist immer erforderlich bei

Bezirksregierung Düsseldorf. Eine arzneimittelrechtliche Erlaubnis (nach 13 AMG resp. 20b/c AMG) ist immer erforderlich bei Bezirksregierung Düsseldorf.. Anzeige gemäß 67 Abs. 1 u. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugten Personen gemäß 13 Abs.

Mehr

Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer)

Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer) Änderungsantrag 1 Zu Artikel 1 Nummer 1a ( 4 Absatz 18 Satz 2 AMG) (Definition pharmazeutischer Unternehmer) In 4 Absatz 18 werden in Satz 2 nach dem Wort Arzneimittel die Wörter im Parallelvertrieb oder

Mehr

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 6. Januar Pandemie - Teil IX

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 6. Januar Pandemie - Teil IX Ministerium für,,, und WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht Mittwoch, 6. Januar 2010 Pandemie - Teil IX -Dr. Michael Cramer-2010-01-06 Folie 1 Ministerium für,,, und Gesegnetes und Gesundes

Mehr

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien ANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien nach 4 b Abs. 3 i.v.m. 21a Abs. 2-8 des Arzneimittelgesetzes (AMG) Modul 0 Einstufung des Arzneimittels als Arzneimittel für neuartige Therapien

Mehr

Anzeige einer vertraglichen Bindung mit einer Gewebeentnahmeeinrichtung nach 20b Abs. 2 Arzneimittelgesetz

Anzeige einer vertraglichen Bindung mit einer Gewebeentnahmeeinrichtung nach 20b Abs. 2 Arzneimittelgesetz DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN FREIBURG - KARLSRUHE - STUTTGART -TÜBINGEN Anzeige einer vertraglichen Bindung mit einer Gewebeentnahmeeinrichtung nach 20b Abs. 2 Arzneimittelgesetz (Stand: Januar 2016) Die Anzeige

Mehr

Vorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer

Vorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer Prüferbewertung und Eignung von Prüfstellen Worauf achtet die Ethikkommission? Prof. Dr. Joerg Hasford Vorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer Die nachfolgenden Ausführungen

Mehr

MERKBLATT. Abteilung Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte Wünsdorfer Platz Zossen

MERKBLATT. Abteilung Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte Wünsdorfer Platz Zossen LAND BRANDENBURG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit MERKBLATT für die Anzeige des Inverkehrbringens von Arzneimitteln durch einen Pharmazeutischen Unternehmer

Mehr

2016 Meldebogen gemäß 8d Abs. 3 TPG (für PEI-interne Vermerke)

2016 Meldebogen gemäß 8d Abs. 3 TPG (für PEI-interne Vermerke) (für PEI-interne Vermerke) Bitte senden Sie den ausgefüllten Meldebogen bis zum 1. März 2017 an: Paul-Ehrlich-Institut Fachgebiet 6/4, TPG-Meldewesen Postfach 63207 Langen Bei Rückfragen: Tel.: 06103 /

Mehr

Praktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder

Praktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder Praktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder PMS-Workshop, 29.09.2005 Auswirkungen der 12. AMG-Novelle auf die klinische Forschung in Deutschland Dr. Sabine Paris Zentralstelle der Länder

Mehr

Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz)

Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) Bundesrat Drucksache 688/09 04.08.09 Unterrichtung durch die Bundesregierung G Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und

Mehr

Qualitätsstandards für menschliche Gewebe und Zellen

Qualitätsstandards für menschliche Gewebe und Zellen 1 von 5 21.02.2012 16:54 EUROPA > Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung > Gesundheit > Gesundheitsgefahren Diese Seite steht in 15 Sprachen zur Verfügung Neue Sprachen: CS - HU - PL - RO Qualitätsstandards

Mehr

Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Berlin, 24. März 2016 Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/566 und der Richtlinie (EU) 2015/565 vom 24.

Mehr

Ausstellung von Bescheinigungen nach 73 Abs. 6 AMG (Zollbescheinigungen)

Ausstellung von Bescheinigungen nach 73 Abs. 6 AMG (Zollbescheinigungen) Seite 2 von 5 1. Zweck Nach 73 Abs. 6 AMG ist für die zollamtliche Abfertigung im Falle der Einfuhr von Arzneimitteln aus einem Land, das nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat

Mehr

Revision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle

Revision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle RICHTLINIE 2007/47/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive

Mehr

Meldebogen gemäß 8d Abs. 3 Transplantationsgesetz (TPG)

Meldebogen gemäß 8d Abs. 3 Transplantationsgesetz (TPG) 2018 Meldebogen gemäß 8d Abs. 3 Transplantationsgesetz (TPG) Rücksendung bis spätestens 1. März 2019 an: In Ausnahmefällen postalisch: Paul-Ehrlich-Institut Fachgebiet 6/4, TPG-Meldewesen Postfach, 63207

Mehr

Allgemeine und spezielle Fragen zur neuen PharmBetrV

Allgemeine und spezielle Fragen zur neuen PharmBetrV Allgemeine und spezielle Fragen zur neuen PharmBetrV Martin Sieling, BR-Detmold Begründung für die neue PharmBetrV Anpassung an die 14. AMG Novelle Festlegungen an die GMP-gemäße Wirkstoff- (und Hilfsstoff-)herstellung

Mehr

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen*

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen* 2623 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen* Vom 21. November 2016 Der Bundestag hat das folgende

Mehr

Die korrekte Ethikeinreichung. Michael Fuchs Leiter der Studienzentrale der German Hodgkin Study Group

Die korrekte Ethikeinreichung. Michael Fuchs Leiter der Studienzentrale der German Hodgkin Study Group Die korrekte Ethikeinreichung Michael Fuchs Leiter der Studienzentrale der German Hodgkin Study Group Einreichung bei EKs als Prüfzentrum als Sponsor 2 Prüfzentrum Unterlagen für Prüfer und Stellvertreter

Mehr

EMPFEHLUNG DES PAUL-EHRLICH-INSITUTES ZUR VORLAGE VON PERIODISCHEN SICHERHEITSBERICHTEN (Periodic Safety Update Report - PSUR)

EMPFEHLUNG DES PAUL-EHRLICH-INSITUTES ZUR VORLAGE VON PERIODISCHEN SICHERHEITSBERICHTEN (Periodic Safety Update Report - PSUR) EMPFEHLUNG DES PAUL-EHRLICH-INSITUTES ZUR VORLAGE VON PERIODISCHEN SICHERHEITSBERICHTEN (Periodic Safety Update Report - PSUR) IM ZUSAMMENHANG MIT BLUTKOMPONENTEN nach 63i Abs. 4 AMG Allgemeines: Durch

Mehr

Das Gewebegesetz Hintergründe und Konsequenzen

Das Gewebegesetz Hintergründe und Konsequenzen Übersichtsarbeit Review Article DOI: 10.1159/000167000 Eingereicht: 14. Juli 2008 Angenommen: 3. August 2008 Published online: November 10, 2008 Das Gewebegesetz Hintergründe und Konsequenzen Friedger

Mehr

Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis

Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis Ethikkommissionen an Universitätskliniken Beispiele aus der Praxis Prof. Dr. H.D. Tröger Vorsitzender der Ethikkommission Carl-Neuberg-Str. 1 30625 Hannover Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/deklhelsinki2013.pdf

Mehr

16. AMG Novelle : Handlungsbedarf für Prüfer und Prüfstellen

16. AMG Novelle : Handlungsbedarf für Prüfer und Prüfstellen 16. AMG Novelle : Handlungsbedarf für Prüfer und Prüfstellen ZKS Münster, 10. Dezember 2012 ass. iur. Jan Paus, LL.M., LL.M. Rechtsreferent Ethik Kommission der Ärztekammer Westfalen Lippe und der Medizinischen

Mehr

Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V)

Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V) Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V) Berlin, 22. September 2009 Dr. Regina Skavron Abteilung Arzneimittel, Gemeinsamer Bundesausschuss Zulassungsüberschreitende

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 22. April 2014 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 22. April 2014 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2014 Ausgegeben am 22. April 2014 Teil II 87. Verordnung: Änderung der Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung und der Gewebebankenverordnung

Mehr

Initialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz

Initialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz Initialvorlesung WS 2011 / 2012 Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung in Mainz Folie 1 Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert traditionelle Arzneimittelherstellung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 93/56 RICHTLINIE (EU) 2015/566 R KOMMISSION vom 8. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2004/23/EG hinsichtlich der Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsstandards

Mehr

zu Punkt... der 841. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008 Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

zu Punkt... der 841. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008 Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung Bundesrat Drucksache 938/1/07 01.02.08 Empfehlungen der Ausschüsse G - In - K zu Punkt der 841. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008 Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Mehr

Paul-Ehrlich-Institut

Paul-Ehrlich-Institut Anlage zum DKG-Rundschreiben Nr. 02/2010 vom 04.01.2010 Angaben zu Art und Menge der en, untersuchten, en, be- und en, konservierten, en, abgegebenen oder anderweitig verwendeten, en und en Gewebe sowie

Mehr

6. Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der LTK Hessen für Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungsbezirks Darmstadt

6. Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der LTK Hessen für Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungsbezirks Darmstadt 6. Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der LTK Hessen für Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungsbezirks Darmstadt Darmstadt, 23. November 2016 1 Tierimpfstoffe Ausgangssituation

Mehr

Regelungen an der Schnittstelle Gewebemedizin Organtransplantation

Regelungen an der Schnittstelle Gewebemedizin Organtransplantation 26. September 2008 Regelungen an der Schnittstelle Gewebemedizin Organtransplantation Problemanalyse und Lösungsvorschläge Seite 2 von 19 Vorwort Vor Inkrafttreten des Gewebegesetzes 1 wurden im Transplantationsgesetz

Mehr

Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten

Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten MMag.Dorothea Punzengruber Institut Zulassung & Lifecylemangement Regulatory Affairs nationale Verfahren AGES-Gespräch 26.11.2009 www.ages.at

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 811.01 Jahrgang 2016 Nr. 19 ausgegeben am 28. Januar 2016 Gesetz vom 2. Dezember 2015 über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes Dem nachstehenden vom Landtag gefassten

Mehr

Hilfe im Gesetzesdschungel der Medizinprodukte

Hilfe im Gesetzesdschungel der Medizinprodukte Hilfe im Gesetzesdschungel der Medizinprodukte Praktische Anwendung des Leitfadens zum Umgang mit Medizinprodukten Dr. Karin Kaster DLRG OG St. Wendel e.v. Stellv. Vorsitzende karin.kaster@stwendel.dlrg.de

Mehr

14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 14. AMG Novelle

14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 14. AMG Novelle 1 14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 14. AMG Novelle Registrierungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel in 39a bis 39d (RL 2004/24/EG) Nach diesem Verfahren besteht die Möglichkeit,

Mehr

Ansicht Anzeigen Haken bei Führungslinien setzten Start Folien Zurücksetzen Basiswissen GMP

Ansicht Anzeigen Haken bei Führungslinien setzten Start Folien Zurücksetzen Basiswissen GMP Basiswissen GMP Inhalt: Vorgaben Gesetzliche Grundlagen Vorschriften B-CH SRK Vereinbarungen mit Fraktionierern GMP Bedeutung/Definition Was ist GMP? Was regelt GMP? Was machen wir damit? Swiss Transfusion

Mehr

Beantragung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe nach 20b Abs. 1 Arzneimittelgesetz

Beantragung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe nach 20b Abs. 1 Arzneimittelgesetz DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN FREIBURG - KARLSRUHE - STUTTGART -TÜBINGEN Beantragung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe nach 20b Abs. 1 Arzneimittelgesetz (Stand: Dezember 2018) Der Antrag mit den

Mehr

Unterschiede bei Audits

Unterschiede bei Audits Unterschiede bei Audits XVI. Fortbildungsveranstaltung der ARGE Plasmapherese e. V. (19. November 2016) Elke Weitershaus, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Inhalt 1. Definition und Rechtsgrundlage 2.

Mehr

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 23.11.2016 Inhaltsverzeichnis

Mehr

HERSTELLUNGSERLAUBNIS

HERSTELLUNGSERLAUBNIS ., Gewerbeaufsicht in 'Niedersachsen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Behörde für Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Am Listholze 74 30177 Hannover HERSTELLUNGSERLAUBNIS 1. Nummer der Erlaubnis/Aktenzeichen

Mehr

Einführung in das Gewebegesetz. Priv. Doz. Dr. med. Peter Schlenke, Universität Lübeck

Einführung in das Gewebegesetz. Priv. Doz. Dr. med. Peter Schlenke, Universität Lübeck Einführung in das Gewebegesetz Priv. Doz. Dr. med. Peter Schlenke, Universität Lübeck Hintergrund des Gewebegesetzes Umsetzung der Gewebe-Richtlinie 2004/23/EG (bis 04/06) Verabschiedung durch den Bundestag

Mehr

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV Zweckbestimmung

Mehr

12.AMG-Novelle Erfahrungen nach Inkrafttreten

12.AMG-Novelle Erfahrungen nach Inkrafttreten 12.AMG-Novelle Erfahrungen nach Inkrafttreten Verfahren der Ethik-Kommissionen Ablauf und Kriterien Besonderheiten bei multizentrischen Studien Prof.Dr.med. Elmar Doppelfeld Vorsitzender des Arbeitskreises

Mehr

Qualitätsbericht Hämotherapie. Dokumentationsbogen (Berichtsjahr 2018)

Qualitätsbericht Hämotherapie. Dokumentationsbogen (Berichtsjahr 2018) Qualitätssicherung Hämotherapie Qualitätsbericht Hämotherapie Dokumentationsbogen (Berichtshr 2018) (einzureichen bis zum 1. März 2019 an die Landesärztekammer und zeitgleich an die Leitung der Einrichtung)

Mehr

Das 2007 nach langer kontroverser Diskussion verabschiedete

Das 2007 nach langer kontroverser Diskussion verabschiedete 7.2010 das Krankenhaus Medizinische Versorgung Friedrich R. München /Dr. Maren Bedau DKG-Musterverträge zur Kooperation von Krankenhäusern und Gewebebanken bei Gewebeentnahmen Schon seit vielen Jahren

Mehr

Im Vordergrund steht die Bewertung der Herstellungsverfahren. Erfüllt das Produkt seine Funktion und ist es nicht schädlich für den Patienten?

Im Vordergrund steht die Bewertung der Herstellungsverfahren. Erfüllt das Produkt seine Funktion und ist es nicht schädlich für den Patienten? Institut für Klinische Transfusionsmedizin und Hämotherapie Direktor: Prof. Dr. M. Böck Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 21a AMG für Stammzellzubereitungen Endproduktspezifikation Informationsveranstaltung

Mehr

Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM

Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM 10. Sitzung der Gemeinsamen Expertenkommission Dr. Kerstin Stephan Absender Titel 30.03.2016 Seite 1 Zuständigkeiten der Behörden bei

Mehr

Fortpflanzungsmedizinverordnung

Fortpflanzungsmedizinverordnung Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) Änderung vom 21. Juni 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Fortpflanzungsmedizinverordnung vom 4. Dezember 2000 1 wird wie folgt geändert: Art. 1 Eine

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Gewebesicherheitsgesetz geändert wird

Bundesgesetz, mit dem das Gewebesicherheitsgesetz geändert wird 232/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 7 1 von 7 E n t wurf Bundesgesetz, mit dem das Gewebesicherheitsgesetz geändert wird Der Nationalrat hat beschlossen: Das Gewebesicherheitsgesetz,

Mehr

D. Gang der Untersuchung. Therapien mit autologen adulten Stammzellen in der regenerativen Medizin Medizinischer Hintergrund

D. Gang der Untersuchung. Therapien mit autologen adulten Stammzellen in der regenerativen Medizin Medizinischer Hintergrund Inhaltsübersicht 1 Einleitung 27 A. Das Recht der Arzneimittel für neuartige Therapien als Regelungsdickicht B. Zur Notwendigkeit eines klar definierten Rechtsrahmens für Arzneimittel für neuartige Therapien

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt MERKBLATT zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Großhandel mit Arzneimitteln gemäß 52a Arzneimittelgesetz (AMG) Dem formlosen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis

Mehr

Medizinische Dokumentare in der pharmazeutischen Produktion: GMP Good Manufacturing Practice und eine Ganze Menge Papier!

Medizinische Dokumentare in der pharmazeutischen Produktion: GMP Good Manufacturing Practice und eine Ganze Menge Papier! Medizinische Dokumentare in der pharmazeutischen Produktion: GMP Good Manufacturing Practice und eine Ganze Menge Papier! Medizinisches Informationsmanagement 3.0 11. DVMD Fachtagung in Hannover 17. Februar

Mehr

Gemeinsame Verordnung

Gemeinsame Verordnung Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten zur Ausführung chemikalienrechtlicher

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. April 2016 (OR. en) 7566/16 SAN 113 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D044495/01 Betr.: Europäische Kommission

Mehr

Andrea Jetzinger, MSc Qualitätsmanagementbeauftragte. Aufbau und Anforderungen an eine Gewebebank

Andrea Jetzinger, MSc Qualitätsmanagementbeauftragte. Aufbau und Anforderungen an eine Gewebebank Andrea Jetzinger, MSc Qualitätsmanagementbeauftragte Aufbau und Anforderungen an eine Gewebebank Knochenbanken 1 Produkt Minimale Testung Keine Sterilisierung Keine Aufbereitung Kein Qualitätsmanagement

Mehr

Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV

Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV 18. Fortbildungsseminar der APT 27./28. Juni 2014 MinR in Claudia Sonnek Allgemeines zum Strahlenschutzrecht Rechtsquellen

Mehr

Regulatorische Anforderungen an Medizinprodukte für zellbasierte Point-of-Care-Therapien. Timo Faltus & Ronny Schulz

Regulatorische Anforderungen an Medizinprodukte für zellbasierte Point-of-Care-Therapien. Timo Faltus & Ronny Schulz Regulatorische Anforderungen an Medizinprodukte für zellbasierte Point-of-Care-Therapien Timo Faltus & Ronny Schulz PoC = Point-of-Care PoC-Therapie PoC-Diagnostik Therapie + Diagnostik = Theranostik Non-PoC,

Mehr

Amtsblatt nr. L 019 vom 25/01/1996 S /79/EG

Amtsblatt nr. L 019 vom 25/01/1996 S /79/EG Entscheidung der Kommission vom 12. Januar 1996 mit Zuchtbescheinigungen für Sperma, Eizellen und Embryonen von eingetragenen Equiden (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt nr. L 019 vom 25/01/1996

Mehr

Zeit für einen Wechsel? Widersprüche zwischen Klinikdaten und Meldungen an die Ärztekammer

Zeit für einen Wechsel? Widersprüche zwischen Klinikdaten und Meldungen an die Ärztekammer Zeit für einen Wechsel? Widersprüche zwischen Klinikdaten und Meldungen an die Ärztekammer Überwachung der Qualitätssicherungssysteme nach den Hämotherapierichtlinien 6. Erfahrungsaustausch für Qualitätsbeauftragte

Mehr

Termine in Sporthallen und öffentlichen Gebäuden

Termine in Sporthallen und öffentlichen Gebäuden Termine in Sporthallen und öffentlichen Gebäuden Welche Vorschriften gibt es bei der Raumauswahl? (1. März 2014, AGTF Kassel) Dr. med. Andreas Opitz Ärztlicher Geschäftsführer Bedeutung von mobilen Standorte

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember

Mehr

Meldungen unerwünschter Wirkungen an das PEI

Meldungen unerwünschter Wirkungen an das PEI Meldungen unerwünschter Wirkungen an das PEI Brigitte Keller-Stanislawski Markus Funk Annette Lohmann Paul-Ehrlich-Str. 5-59 635 Langen arzneimittelsicherheit@pei.de http://www.pei.de Hämovigilanz in Deutschland

Mehr

Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. -

Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. - Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. - BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln Bonn, 19. September 2016 Dr. iur. Dr. med. Adem Koyuncu Rechtsanwalt und Arzt Assoz. Mitglied

Mehr

Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden

Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens aus Sicht der Landeseichbehörden 10.12.2014 PTB-Vollversammlung 1 Was ist neu? Eichung statt Erst- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für

Mehr

0.2 Inhalt des Gesamtwerks 1

0.2 Inhalt des Gesamtwerks 1 1 Band 1 Vorwort Blick in die Zukunft Was ändert sich für Hersteller von Medizinprodukten? Die neue Verordnung (EU) Nr. 2017/745 über Medizinprodukte 1 Einführung 2 Anwendungsfristen und Übergangsbestimmungen

Mehr

Kanzlei Lücker MP-Recht. MPBetreibV Relevante Änderungen zum AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig

Kanzlei Lücker MP-Recht. MPBetreibV Relevante Änderungen zum AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig MPBetreibV 2017 Relevante Änderungen zum 1.1.2017 44. AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig MPBetreibV neue Fassung: - Neue Sytematik - Neuer Anwendungsbereich - Definitionen für Betreiber, Anwender,

Mehr

Übersicht der Umstrukturierung

Übersicht der Umstrukturierung F Regularien Schweiz und Österreich N.1 F.1 Regularien Schweiz N.1.1 F.1.1 Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) N.1.2 F.1.2 Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich

Mehr

Grundsätzender GutenfachlichenPraxis zuverstehenist,nachdenendie QualitätsmanagementsystemederGewebeeinrichtungeneingerichtetsein müssen.

Grundsätzender GutenfachlichenPraxis zuverstehenist,nachdenendie QualitätsmanagementsystemederGewebeeinrichtungeneingerichtetsein müssen. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9988 16. Wahlperiode 15. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer

Mehr