Berlin Treptow-Köpenick Ehemaliger Betriebsbahnhof Schöneweide. Tierökologisches Gutachten zur Brutvogel- und Reptilienfauna

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1 Berlin Treptow-Köpenick Ehemaliger Betriebsbahnhof Schöneweide Tierökologisches Gutachten zur Brutvogel- und Reptilienfauna November 2013

2 Berlin Treptow-Köpenick Ehemaliger Betriebsbahnhof Schöneweide Tierökologisches Gutachten zur Brutvogel- und Reptilienfauna Auftraggeber: b g m r Becker Giseke Mohren Richard, Landschaftsarchitekten Prager Platz Berlin Auftragnehmer: Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung Berkenbrücker Dorfstr Nuthe-Urstromtal Tel.: Mail: umland@buero-umland.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. Heinrich Hartong November 2013

3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass, Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet Methodik Brut- und Gastvögel Reptilien Ergebnisse und Bewertung Brut- und Gastvögel Reptilien Zusammenfassende Bewertung Quellen Anhang

4 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Brut- und Gastvögel Tab. 2: Reptilien Kartenverzeichnis Karte 1: Brutvogelreviere - im Anhang Karte 2: Fundorte Zauneidechse im Anhang 2

5 1 Anlass, Aufgabenstellung Für den ehemaligen Betriebsbahnhof Schöneweide ist eine städtebauliche Entwicklung in Form von gewerblicher Nutzung geplant. Im Zusammenhang mit dem hierzu eingeleiteten B-Planverfahren sind auch Belange des Natur- und Artenschutzes zu berücksichtigen. Als eine wesentliche Grundlage hierfür wurde im Jahr 2009 ein Gutachten zur Brutvogel-, Reptilien-, Heuschrecken- und Laufkäferfauna erstellt (HARTONG 2009). Da nicht genutzte Offenflächen einer teilweise schnellen Sukzession unterliegen und sich damit auch die Habitatbedingungen für die Tierwelt verändern, wurden im Jahr 2013 die Daten der Ersterfassung in Bezug auf ausgewählte, anspruchsvollere und besonders lebensraumtypische Brutvogelarten sowie den Bestand der Zauneidechse überprüft. Die Ergebnisse werden in dem vorliegenden Gutachten dargestellt. 2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst den ehemaligen Betriebsbahnhof Schöneweide. Dieser wird sowohl im Nordosten als auch im Südwesten durch im Betrieb befindliche Gleisanlagen abgegrenzt, die überwiegend auch die Untersuchungsgebietsgrenze darstellen. Im Nordwesten wird die Fläche vom Sterndamm begrenzt und im Süden reicht sie bis kurz vor die Rudower Chaussee. Im Gegensatz zur Erfassung im Jahr 2009 wurde 2013 der nordwestlichste Teil des Gebietes, in dem keine Veränderungen geplant sind, nicht in die Kartierungen einbezogen. Auf dem ehemaligen Betriebsbahnhof herrschen großflächig offene Bereiche mit Rohbodenstandorten, Trocken- und Magerrasen sowie ruderale Staudenfluren vor. Teilweise sind zudem kleinere lineare und flächige Gehölzbestände sowie einzelne Bahnbetriebsgebäude vorhanden. 3 Methodik 3.1 Brut- und Gastvögel Die Untersuchungen zur Brut- und Gastvogelfauna sind flächendeckend innerhalb des Planungsgebietes durchgeführt worden. Teilweise wurden auch Reviere, die knapp außerhalb des Untersuchungsraumes lagen, mit erfasst. Die Kartierung beschränkte sich auf besonders lebensraumtypische, anspruchsvolle und in der Regel seltene und gefährdete Brutvogelarten, u. a. Brachpieper (Anthus campestris), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) und Heidelerche (Lullula arborea). Die Erfassung der Brutvögel erfolgte durch die Revierkartierungsmethode (vgl. SÜDBECK et al. 2005). 3

6 Es wurden insgesamt fünf flächendeckende Begehungen, eine im April sowie je zwei im Mai und Juni 2013 durchgeführt. Der Abstand zwischen den einzelnen Begehungen betrug mindestens eine Woche. Die Kartierungen erfolgten überwiegend in den frühen Morgenstunden bei günstigen Witterungsbedingungen (kein starker Wind, kein Regen). Während der Begehungen wurden akustisch oder optisch wahrnehmbare, an die Fläche gebundenen Vögel punktgenau in Tageskarten eingetragen. Dabei ist besonderer Wert auf Revier anzeigende Merkmale und die gleichzeitige Registrierung benachbarter Reviere gelegt worden. Auf den Kartierdurchgängen wurde die Kontrollfläche in Streifen abgegangen, deren Breite beidseitig der Route 50 Meter in reich strukturierten und 100 Meter in offenen Bereichen nicht überschritt. 3.2 Reptilien Die Kartierungen zur Reptilienfauna konzentrierten sich auf den Nachweis von Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis). Potenziell geeignete Habitate der Art, wie Gras- und Hochstaudenbestände, trocken-warme Säume und Gehölzränder, wurden durch langsames Absuchen, insbesondere von potenziellen Sonnplätzen, kontrolliert. Es fanden vier Begehungen je eine im Mai, Juni, Juli und September 2013 bei günstigen sonnigen und warmen Witterungsbedingungen statt. 4

7 4 Ergebnisse und Bewertung 4.1 Brut- und Gastvögel Im Untersuchungsgebiet konnten fünf anspruchsvollere Brutvogelarten trockener Offenlandschaften nachgewiesen werden. Alle fünf Arten waren auch 2009 bereits im Gebiet vertreten. In Tabelle 1 (siehe Anhang) sind die kartierten Vogelarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad in Berlin, Brandenburg und Deutschland (WITT 2005, RYSLAVY, MÄDLOW 2008, SÜDBECK et al. 2009), zum Schutzstatus nach der EU- Vogelschutzrichtlinie und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sowie zur festgestellten Revieranzahl 2009 und 2013 aufgeführt. Nach den Roten Listen gelten vier der Arten in ihrem Bestand bedroht. Von diesen ist in Berlin eine Art, der Brachpieper (Anthus campestris), vom Aussterben bedroht, der Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) gilt als stark gefährdet und die Heidelerche (Lullula arborea) als gefährdet. In Brandenburg wird der Bluthänfling (Acanthis cannabina) als gefährdet geführt. Die Dorngrasmücke (Sylvia communis) steht in Berlin auf der Vorwarnliste. Die nachgewiesenen Vogelarten zählen gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie zu den europäischen Vogelarten. Als Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie wurden Brachpieper (Anthus campestris) und Heidelerche (Lullula arborea) festgestellt. Die Verteilung der Reviere der aktuell nachgewiesenen Brutvögel sowie die Reviere der entsprechenden Arten aus dem Jahr 2009 sind in Karte 1 (siehe Anhang) dargestellt. Als besonders spezialisierte Art sehr vegetationsarmer Trockenflächen konnte, wie schon 2009, ein Revier des Brachpiepers (Anthus campestris) festgestellt werden. Auch die Lage des Reviers im Zentrum des Gebietes, das größere Freiflächen mit geschotterten und vegetationsarmen Strukturen bietet, ist in beiden Untersuchungsjahren weitgehend identisch. Der Raumbedarf des Brachpiepers zur Brutzeit ist recht hoch (GLUTZ V. BLOTZHEIM, BAUER 1985). Er wird von FLADE (1994) mit 1 bis 35 ha von BAUER et al. (2005) mit 3,1 bis 12 ha angegeben. Trockene Offenhabitate nehmen auf dem Gelände des Betriebsbahnhofs deutlich über 20 ha ein. Bei einer Besiedlung durch nur ein Brutpaar ist daher aktuell von noch ausreichenden, aber nicht von optimalen Habitatqualitäten auszugehen. Wesentlich dürfte hierbei der begrenzte Anteil von vegetationsarmen Rohbodenstandorten sein. Der Brachpieper wird nach der Roten Liste Berlins in der höchsten Gefährdungsstufe als vom Aussterben bedroht geführt. Auch überregional ist der Bestand der Art stark bedroht. So gilt der Brachpieper in Brandenburg als stark gefährdet und bundesweit als vom Aussterben bedroht. In Berlin konzentrieren sich die wenigen Vorkommen des Brachpiepers auf den Ostteil der Stadt. Der jährliche Bestand wurde von OTTO und WITT (2002) auf weniger als zehn Brutpaare geschätzt. 5

8 Auch in der näheren Umgebung des Untersuchungsraumes kommt der Brachpieper mit einzelnen Revieren vor. So konnte im Jahr 2006 ein Brutpaar im Bereich des Landschaftsparks nachgewiesen werden. In den Vorjahren waren hier auf neu entstandenen Rohbodenstandorten sogar bis zu drei Reviere vorhanden (KÖSTLER et al. 2006). Im Jahr 2008 wurde auch im Bereich des ehemaligen Kohlebahnhofs, der sich nur wenige hundert Meter südöstlich an das Untersuchungsgebiet anschließt, ebenfalls ein Brutpaar des Brachpiepers nachgewiesen (KIELHORN 2008). Das auf dem ehemaligen Betriebsbahnhof Schöneweide festgestellte Brutpaar ist daher als Teil einer kleineren lokalen Teilpopulation anzusehen. Ein ebenfalls für die vegetationsarmen Trockenstandorte des Bahngeländes typischer Brutvogel ist der Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe). Die Art bevorzugt offenes, übersichtliches, kurzrasiges oder nur spärlich bewachsenes trockenes Gelände. Als Jagd-, Sing- und Sicherungswarten müssen höhere Strukturen, wie Steine, Zäune oder kleine Gehölze, vorhanden sein. Zudem ist der Steinschmätzer auf bodennahe Spalten, Nischen oder Höhlungen, z. B. in Feldstein-, Totholz- oder Schutthaufen, als Niststätte angewiesen. Im Untersuchungsraum wurde der Steinschmätzer aktuell mit sieben Brutrevieren festgestellt (vgl. Karte 1). Hiervon liegen zwei Reviere im südlichen bzw. südwestlichen Randbereich des Gebietes und sind daher als Randsiedler einzustufen. Im Vergleich zum Jahr 2009 hat sich der Bestand des Steinschmätzers von fünf Revieren, davon ein Randsiedler, auf sieben Reviere mit zwei Randsiedlern leicht erhöht. Ein Grund hierfür ist in den derzeit umfangreich vorhandenen vegetationsfreien Bauflächen zu sehen, die sich südlich an das Untersuchungsgebiet anschließen und die eine Ansiedlung der Art begünstigen. In Berlin gilt der Steinschmätzer als stark gefährdet, im angrenzenden Brandenburg und bundesweit ist er bereits als vom Aussterben bedroht eingestuft. Die Brutnachweise in Berlin konzentrieren sich auf die östlichen Stadtbezirke. Einen besonderen Verbreitungsschwerpunkt für die Art weist der westlich des Untersuchungsgebietes gelegene Landschaftspark auf. Hier konnte im Jahr 2006 die hohe Zahl von 19 Revieren ermittelt werden und auch in den Vorjahren wurden regelmäßig hohe Dichten von im Durchschnitt 15 Revieren kartiert (KÖSTLER et al. 2006). Weitere Vorkommen des Steinschmätzers sind im Jahr 2008 im Bereich des sich südlich anschließenden Kohlebahnhofs festgestellt worden (KIELHORN 2008). Eine dritte anspruchsvollere Art der trockenen Offenlandhabitate ist die Heidelerche (Lullula arborea). Sie besiedelt Gehölzrandbereiche und lichte Wälder auf trockenen Böden mit zumindest teilweise vegetationsarmen Flächen. Im Untersuchungsraum trat die Art in beiden Untersuchungsjahren mit drei Revieren auf. Auch die Lage der Reviere ist weitgehend identisch. Im Gegensatz zu Brachpieper und Steinschmätzer besiedelt die Heidelerche nur die Randbereiche der Freiflächen, die ihr Sitz- und Singwarten in Form von Gehölzbeständen bieten. In Berlin ist die Heidelerche v. a. in den größeren Waldgebieten verbreitet und gilt als ge- 6

9 fährdet. Im angrenzenden Landschaftspark kommt die Heidelerche regelmäßig vor und wurde im Jahr 2006 mit fünf Revieren kartiert (KÖSTLER et al. 2006). Typische Arten halboffener Lebensräume mit Kleingehölzen sind Bluthänfling (Acanthis cannabina) und Dorngrasmücke (Sylvia communis). Die Arten traten im Untersuchungsraum aktuell mit je einem Brutrevier auf. Im Jahr 2009 waren noch zwei Reviere des Bluthänflings und drei Reviere der Dorngrasmücke kartiert worden, so dass ein leichter Rückgang festzustellen ist. Da sich an den Gehölzstrukturen und den angrenzenden Offenlandflächen keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, ist kein offensichtlicher Grund für diesen Rückgang erkennbar. Der im Jahr 2009 mit einem besetzten Horst im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Mäusebussard (Buteo buteo) konnte in der aktuellen Kartierung nicht mehr als Brutvogel festgestellt werden. Auch der Horst war nicht mehr vorhanden. Einzelne Beobachtungen der Art als Nahrungsgast lassen aber auf ein mögliches Brutvorkommen in der näheren Umgebung schließen. 4.2 Reptilien Die Kartierungen im Jahr 2013 konzentrierten sich auf den aktuellen Bestand der Zauneidechse (Lacerta agilis). Die Zauneidechse gilt in Berlin und Brandenburg als gefährdet und steht nach der aktuellen Roten Liste deutschlandweit auf der Vorwarnliste (KÜHNEL et al. 2005, SCHNEEWEIß et al und KÜHNEL et al. 2009). Sie ist zudem in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und zählt damit zu den streng geschützten Arten. Die Zauneidechse besiedelt offene, wärmebegünstigte Habitate auf trockenem Substrat mit kleinräumiger Mosaikstruktur. Typisch sind Lebensräume mit reich strukturierter und dichter, aber nicht vollständig geschlossener Krautschicht, die eine mittlere Vegetationshöhe aufweist. Häufig werden halboffene Landschaftsräume sowie Grenzbereiche zu Gehölzen oder Wäldern besiedelt, die Schutz vor zu hohen Temperaturen bieten. Wichtig sind für die Zauneidechse Kleinstrukturen, wie Totholz und Altgrasbestände als Sonnplätze sowie trockene Erdspalten, Nagerbauten oder vermoderte Baumstubben als Nachtverstecke und Überwinterungsquartiere. Es müssen zudem unbewachsene Teilflächen mit geeigneten Eiablageplätzen in lockerem, grabbarem Substrat vorhanden sein (BLANKE 2004). Die Zauneichechse ist auch nach der aktuellen Kartierung im Untersuchungsgebiet weit verbreitet. Es konnten an 33 Fundpunkten Nachweise erbracht werden. Dies entspricht weitgehend den Ergebnissen des Jahres 2009, bei denen 36 Fundpunkte kartiert wurden (vgl. Karte 2 im Anhang). In beiden Untersuchungsjahren konzentrieren sich die Feststellungen auf die stärker durch Gehölze sowie Gras- und Hochstaudenbestände strukturierten Bereiche im Norden und Süden des Gebietes. Die Zauneidechsen besiedeln die hier vorhandenen trockenen Gras- und Staudenflure, Brombeergebüsche und die Gehölzrandbereiche. Diese sind in vielen Fällen durch vegetationsarmen Bahnschotter, Bahnschwellen, Materialablagerungen o- der Totholz strukturiert und bieten damit für die Zauneidechse sehr günstige Sonn- 7

10 , Versteck- und Jagdhabitate. Offene Bereiche mit leicht grabbarem Sandboden zur Eiablage sind dagegen nur lokal und meist kleinflächig vorhanden, so dass dies weiterhin einen gewissen Mangelfaktor für die Art im Untersuchungsraum darstellt. Mehrfach wurden im Spätsommer 2013 an verschiedenen Stellen diesjährige Jungtiere nachgewiesen, wodurch eine erfolgreiche Reproduktion der Art im Untersuchungsraum belegt ist. Genauere Angaben zur Populationsgröße können bei Zauneidechsen nur durch spezielle Methoden, wie der Fang-Wiederfang-Methode, ermittelt werden (BOS- BACH, WEDDELING 2005). Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen kann daher keine konkrete Größenordnung für die im Untersuchungsgebiet vorhandene Individuenzahl angegeben werden. Aufgrund der Großflächigkeit und der hohen Zahl an Fundpunkten, die sich über den gesamten Raum verteilen, ist aber von einer vergleichsweise sehr großen Population auszugehen. Die Zauneidechse ist Zielart des Biotopverbundes in Berlin. Für die Ausbreitung und den Individuenaustausch zwischen Teilpopulationen ist die Zauneidechse auf einen durchgehenden Verbund geeigneter Trockenhabitate angewiesen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei in Berlin die Bahntrassen (KOWARIK et al. 2006). 4.3 Zusammenfassende Bewertung Der ehemalige Betriebsbahnhof Schöneweide weist weiterhin für offene Trockenstandorte seltene und teilweise sehr seltene Tierartenvorkommen auf, die in Berlin, Brandenburg und bundesweit zu den in ihrem Bestand besonders bedrohten Arten zählen. Mit der aktuellen Kartierung konnte die sehr hohe Bedeutung des Untersuchungsraumes für entsprechende Lebensgemeinschaften bestätigt werden. Wesentliche Habitatqualitäten sind die Vielfalt an offenen Trockenstandorten, die Großflächigkeit und Unzerschnittenheit sowie die Störungsarmut des Gebietes. Deutliche Veränderungen haben sich seit dem Jahr 2009 im Artenbestand nicht ergeben. Dies spricht für einen relativ langsamen Sukzessionsverlauf auf den überwiegend nährstoffarmen und in weiten Bereichen durch umfangreiche Schotterauflagen geprägten Lebensräumen. Die stabilen bis leicht ansteigenden Bestände der anspruchsvollen Brutvogelarten der Offenlebensräume können zudem im Zusammenhang mit den sehr großflächigen vegetationsarmen oder freien Bauflächen, die sich aktuell südlich an das Gebiet anschließen, gesehen werden, die für viele Arten günstige Nahrungshabitate bieten. Die Zauneidechse ist im Gebiet mit einem hohen Bestand in den stärker durch Gehölze und Staudenfluren geprägten Bereichen vertreten. Da sich in der Ausdehnung dieser Strukturen seit dem Jahr 2009 keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben, ist auch der Zauneidechsenbestand als stabil einzustufen. 8

11 5 Quellen Literatur BAUER, H.-G., BEZZEL, E., FIEDLER, W. 2005: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. - Wiebelsheim BEUTLER, A., GEIGER, A., KORNACKER, P.M., KÜHNEL, K.-D., LAUFER, H., PODLUCKY, R., BOYE, P., DIETRICH, E. 1998: Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia) und Rote Liste der Lurche (Amphibia). in: BINOT, M., BLESS, R., BOYE, P., GRUTTKE, H., PRETSCHER, P.: Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenr. f. Landschaftspflege u. Naturschutz H. 55, 434 S. BLANKE, I. 2004: Die Zauneidechse. Bielefeld, Laurenti Verl.,160 S. BOSBACH, G., WEDDELING, K. 2005: Zauneidechse Lacerta agilis (Linnaeus, 1758). in: DOER- PINGHAUS, A., EICHEN, C., GUNNEMANN, H., LEOPOLD, P., NEUKIRCHEN, M., PETERMANN, J., SCHRÖDER, E. 2005: Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Naturschutz u. Biologische Vielfalt H. 20, 449 S. DÜRR, T., MÄDLOW, W., RYSLAVY, T., SOHNS, G. 1997: Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg Hrsg. Landesumweltamt Brandenburg. - Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 6 (2) (Beilage), 31 S. FLADE, M. 1994: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. - Eching, 879 S. GLUTZ V. BLOTZHEIM, BAUER 1985: Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Band 10. Wiesbaden HARTONG, H. 2009: Ehemaliger Betriebsbahnhof Schöneweide. Tierökologisches Gutachten zur Brutvogel-, Reptilien-, Heuschrecken- und Laufkäferfauna. unveröff. Gutachten KIELHORN, K.-H. 2005: Rote Liste und Gesamtartenliste der Laufkäfer (Coleoptera: Carbidae) von Berlin. in: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM KIELHORN, K.-H. 2008: Gutachten zum Bebauungsplan-Plan 9-41 Kohlebahnhof. - unveröff. Gutachten KÖSTLER, H., MÜLLER, T., SAURE, C., VOSSEN, B., MOECK, M., KIELHORN, K.-H. 2006: Monitoring im Landschaftspark Berlin-Adlershof. 8. Bericht. unveröff. Gutachten KOWARIK, I., HEINK, U., SAURE, C., MARKSTEIN, B., KIELHORN, K.-H. 2006: Biotopverbund gem. 3 BNatSchG im Land Berlin. Anwendung der Standartkriterienliste. unveröff. Gutachten KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLUCKY, R., SCHLÜPMANN, M. 2009: Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. Naturschutz u. Biologische Vielfalt 70 (1): KÜHNEL, K.-D., KRONE, A., BIEHLER, A. 2005: Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien und Reptilien von Berlin. In: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM 9

12 NABU, Naturschutzbund Berlin, Landschaftsökologisches Forschungsbüro 2005: Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) im Eingriffsbereich des Bauvorhabens Brücke S-Bahnhof Adlershof. unveröff. Gutachten OTTO, W., WITT, K. 2002: Verbreitung und Bestand Berliner Brutvögel. Berliner ornithol. Ber. 12, Sonderh., 256 S. RYSLAVY, T. 2007: Zur Bestandssituation ausgewählter Vogelarten in Brandenburg Jahresbericht Naturschutz u. Landschaftspflege in Brandenburg 16 (3): RYSLAVY, T., MÄDLOW, W. 2008: Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg Naturschutz u. Landschaftspflege in Brandenburg 17 (4), Beilage SCHNEEWEIß, N., KRONE, A., BAIER, R. 2004: Rote Listen und Artenlisten der Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia) des Landes Brandenburg. - Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 13 (4) Beilage, 33 S. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K., SUDFELD, C. 2005: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P., KNIEF, W. 2009: Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. 4. Fassung, 30. November Naturschutz u. Biologische Vielfalt 70 (1): WITT, K. 2005: Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin 2. Fassung ( ). in: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM Gesetze, Verordnungen Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Verordnung zum Schutz wild lebender Tierund Pflanzenarten. Fassung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 v S. 258; ber S. 896) Gl.-Nr. : FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie). Abl. EG Nr. L 305/42 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom , BGBl. I 2002, S Vogelschutz-Richtlinie: Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom , Abl. EG Nr. L 103, S. 1, zuletzt geändert am

13 6 Anhang Tab. 1: Brut- und Gastvögel Anzahl Anzahl Art RL B 1) RL Bbg 1) RL D 1) Anhang I VRL 2) BArt SchV 3) Status 4) Reviere 2009 Reviere 2013 Bluthänfling Acanthis cannabina 3 V B 2 1 Brachpieper Anthus campestris I B 1 1 Dorngrasmücke Sylvia communis V B 3 1 Heidelerche Lullula arborea 3 V I B 3 3 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe B 5 davon 1 Randsiedler 7 davon 2 Randsiedler 1) nach WITT (2005), RYSLAVY, MÄDLOW (2008) und SÜDBECK et al. (2009) 1 = Vom Aussterben bedroht 2 = Stark gefährdet 3 = Gefährdet R = Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion V = Arten der Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen D = Daten defizitär N = Nicht bewertet (Neozoen, Vermehrungsgäste) 2) Vogelschutz-Richtlinie 3) Bundesartenschutzverordnung = besonders geschützte Tierarten = streng geschützte Tierarten 4) B = Brutvogel R = Randsiedler N =Nahrungsgast D = Durchzügler Tab. 2: Reptilien Art RL B 1) RL Bbg 1) RL D 1) FFH 2) BArt SchV 3) Zauneidechse Lacerta agilis 3 3 V IV 1) nach KÜHNEL et al. (2005), SCHNEEWEIß et al. (2004) und KÜHNEL et al. (2009) 1 = Vom Aussterben bedroht 2 = Stark gefährdet 3 = Gefährdet R = Extrem seltene Arten und Arten mit geografischer Restriktion V = Arten der Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen D = Daten defizitär 2) FFH-Richtlinie II = Arten des Anhangs II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) IV = Arten des Anhangs IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) 3) Bundesartenschutzverordnung = besonders geschützte Tierarten = streng geschützte Tierarten 11

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