VERIFIZIERUNG, VERTEILUNG UND DATENVERWALTUNG. Ihre am häufigsten gestellten Fragen über die Verifizierung des Produkts und die EU FMD
|
|
- Leon Wetzel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ihre am häufigsten gestellten Fragen über die Verifizierung des Produkts und die EU FMD
2 EINFÜHRUNG Im Jahr 2016 wurde der Delegierten Rechtsakt über Sicherheitsmerkmale veröffentlicht, wodurch strenge Gesetze eingeführt wurden, die harmonisierte, europaweite Maßnahmen ermöglichen zur rigorosen Kontrolle der Sicherheit von und der Versorgung mit Humanarzneimitteln. Dieser Teil der EU-Richtlinie zu gefälschten Arzneimitteln (EU FMD) beschreibt insbesondere, inwiefern pharmazeutische Unternehmen, Parallelimporteure, Großhändler und Apotheken bis zum 9. Februar 2019 alle drei der umfangreichen Anforderungen berücksichtigen und erfüllen müssen: 1. Serialisierung 2. Verifizierung 3. Compliance-Berichte In diesem ebook beantworten TraceLink-Experten Fragen zur zweiten Anforderung: Verifizierung. Erfahren Sie mehr aus Anwendungsfällen, die eine risikoorientierte Überprüfung, Parallelverteilung, Aggregation, Bestandsschutz und vieles mehr erforschen TraceLink. Alle Rechte vorbehalten. 2
3 INHALTSVERZEICHNIS 1. Ursprünglich sollte die Überprüfung auf freiwilliger Basis erfolgen, aber es existiert jetzt eine EU FMD-Anforderung für eine risikobasierte Überprüfung. Was hat sich verändert? 4 2. Wenn ein Primärgroßhändler eine Vereinbarung abschließt, das Produkt als beauftragter Lieferant des Zulassungsinhabers zu vertreiben, muss dann ein Sekundärgroßhändler eine risikobasierte Überprüfung dieses Produkts durchführen? 4 3. Meiner Ansicht nach besteht eine zusätzliche Komplexität für Parallelimporteure. Was sind die Anforderungen an den Parallelimporteur im Rahmen der EU FMD? 5 4. Welche Komplexitäten bestehen für Großhändler und Parallelimporteure, die das Produkt außerhalb der Lieferkette liefern? 6 5. Welche Informationen sollten in Produktstammdaten enthalten sein? 6 6. Kann das EMVS Aggregationsdaten verarbeiten? 7 7. Wie stellt sich der Bestandschutz im Rahmen der EU FMD dar? Kann das nicht serialisierte Produkt vor der EU FMD-Frist auf dem Markt eingeführt und bis zum Verfallsdatum veräußert werden? 7 8. Wie bestätigt der Zulassungsinhaber die Einzigartigkeit der Seriennummern, die durch seine Serialisierungslösung erzeugt wurden? TraceLink. Alle Rechte vorbehalten. 3
4 1. Ursprünglich sollte die Überprüfung auf freiwilliger Basis erfolgen, aber es existiert jetzt eine EU FMD-Anforderung für eine risikobasierte Überprüfung. Was hat sich verändert? Die ursprüngliche Empfehlung des Europäischen Verbandes der pharmazeutischen Industrien und Verbände (EFPIA) sah vor, dass Großhändler eine Überprüfung auf freiwilliger Basis durchführen können. Bei weiterer Betrachtung haben die Industrie und die Regulierungsbehörden jedoch mehrere Szenarien identifiziert, bei denen eine Überprüfung der Produktidentität vor dem Weiterverkauf erforderlich wäre. Die endgültige delegierte Verordnung, die im Jahr 2016 veröffentlicht wurde, bezeichnet spezifische Szenarien, in denen das Risiko für ein Produkt in der Lieferkette erhöht wird, was eine risikobasierte Überprüfung erforderlich macht. Großhändler und Parallelvertriebshändler müssen eine risikobasierte Überprüfung in einem nationalen System durchführen, indem eine wiederholte Überprüfung des Produkts durchgeführt wird, um dessen Identität zu überprüfen sowie um potenzielle Risiken so weit wie möglich zu isolieren. 2. Wenn ein Primärgroßhändler eine Vereinbarung abschließt, das Produkt als beauftragter Lieferant des Zulassungsinhabers zu vertreiben, muss dann ein Sekundärgroßhändler eine risikobasierte Überprüfung dieses Produkts durchführen? Ein Datenelement, das dem EMVS vorgelegt werden muss, ist eine Liste der Großhändler, die von einem Zulassungsinhaber im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zur Weiterveräußerung des Produkts in die Lieferkette beauftragt werden. Wenn ein Sekundärgroßhändler ein Produkt von einem von dem Zulassungsinhaber ernannten Primärgroßhändler kauft, wird das Risiko reduziert. Infolgedessen lautet die gemeinsame Interpretation in diesem Szenario, dass eine risikobasierte Überprüfung der Produktkennung nach EU FMD nicht erforderlich ist. (Abbildung A). Abbildung A Primärer Großhändler Identifiziert vom Zulassungsinhaber als zum Vertrieb berechtigt VERKAUF Sekundärer Großhändler ÜBERPRÜFUNG NICHT ERFORDERLICH Apotheke ABGABE 2017 TraceLink. Alle Rechte vorbehalten. 4
5 Aber wenn ein Sekundärgroßhändler ein Produkt von einem Großhändler kauft, der keine primäre Vereinbarung mit dem ursprünglichen Zulassungsinhaber für dieses spezielle Produktpaket hat, ist der Sekundärgroßhändler verpflichtet, eine risikoorientierte Überprüfung durchzuführen (Abbildung B). Abbildung B Andere Großhändler Nicht durch den primären Zulassungsinhaber zum Vertrieb autorisiert VERKAUF Sekundärer Großhändler ÜBERPRÜFUNG ERFORDERLICH Kunde ABGABE 3. Meiner Ansicht nach besteht eine zusätzliche Komplexität für Parallelimporteure. Was sind die Anforderungen an den Parallelimporteur im Rahmen der EU FMD? Um das Risiko der Umleitung in Europa zu minimieren, verpflichtet die delegierte Verordnung Parallelimporteure und Parallelvertriebshändler, eine komplexe Reihe von Serialisierungs-, risikobasierten Verifizierungs- und Berichterstattungsvorgaben zu befolgen. Wenn ein Parallelimporteur die ursprünglichen Sicherheitsmerkmale eines Produktes mit der Absicht ändert, es neu zu verpacken oder zu kennzeichnen, bevor er es im Markt einführt, muss er: Die Identität des ursprünglichen Produkts mit dem nationalen System abgleichen. Die Seriennummer stilllegen. Alle neuverpackten Produkte auf der Packungsebene serialisieren. Die Produktstammdaten und die serialisierten Packdaten an das Europäische ArzneimittelVerifizierungssystem (EMVS) melden TraceLink. Alle Rechte vorbehalten. 5
6 4. Welche Komplexitäten bestehen für Großhändler und Parallelimporteure, die das Produkt außerhalb der Lieferkette liefern? Großhändlern und Parallelimporteuren müssen möglicherweise eine Verifizierung und Außerbetriebnahme der Arzneimittelpackung vornehmen, wenn sie diese Arzneimittel an Entitäten außerhalb der normalen Lieferkette vertreiben möchten, wie Ärzte und Optiker. Diese Anforderungen sind je nach Land unterschiedlich. 5. Welche Informationen sollten in Produktstammdaten enthalten sein? Jede Seriennummer muss von Stammdaten begleitet werden, die als Einzelinformationsquelle eines verlässlichen Ablagesystems dienen, unabhängig davon, wo in der Wertschöpfungskette sich die Daten befinden. Stammdaten beschreiben Elemente wie Produktname, Preisliste oder Partneradresse. In der Biowissenschaften-Lieferkette gibt es drei wesentliche Untergruppen: Unternehmensstammdaten enthalten einen Datensatz für jeden Standort Ihres Unternehmens. Partnerstammdaten identifizieren Ihre Partner und deren Standorte. Produktstammdaten beinhalten eine Liste all Ihrer Produkte und entsprechende Beschreibungen. Produktstammdaten sind oft am schwierigsten zu verwalten, weil sie komplexe Informationen enthalten, die sich verändern und in verschiedenen internen Systemen erfasst sind. Für die EU FMD ist dies besonders komplex, da der Produktcode, der zur Identifizierung eines bestimmten Produkt- und Verpackungsformulars eines Arzneimittels verwendet wird, je nach dem Zielmarkt für dieses Arzneimittel variieren wird. Unternehmen müssen möglicherweise eine GTIN, eine NTIN oder einen eindeutigen nationalen Produktcode als Teil ihrer Stammdaten für Serialisierungs- und Berichtszwecke konfigurieren. Erst nachdem Sie die Stammdaten eines Produkts erfasst haben, können Sie dessen Seriennummern in der von Ihrem Unternehmen eingesetzten Serialisierungslösung anlegen und verwalten. Produktstammdaten sind oft am schwierigsten zu verwalten, weil sie komplexe Informationen enthalten, die sich verändern und in verschiedenen internen Systemen erfasst sind TraceLink. Alle Rechte vorbehalten. 6
7 6. Kann das EMVS Aggregationsdaten verarbeiten? Im Rahmen der EU FMD wird eine eindeutige Identität auf der Packungsebene definiert und die Aggregation ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Hochladen von Aggregationsdaten zum europäischen Knotenpunkt ist nicht möglich, da die Transaktionsschnittstellen, die das EMVS unterstützen, derzeit keine Handhabung für aggregierte Datenbeziehungen unterstützen. Dennoch haben einige Pharmaunternehmen entschieden, in Europa Arzneimittel zu aggregieren, da dies geschäftliche Vorteile beinhaltet. Die Transaktionsschnittstellen, die das EMVS unterstützen, unterstützen derzeit keine Verarbeitung aggregierter Datenbeziehungen. 7. Wie stellt sich der Bestandschutz im Rahmen der EU FMD dar? Kann das nicht serialisierte Produkt vor der EU FMD-Frist auf dem Markt eingeführt und bis zum Verfallsdatum veräußert werden? Die Delegierte Verordnung erlaubt Ihnen, nicht serialisierte Produkte ohne eine Produktkennung vor dem 9. Februar 2019 zu vertreiben und zu veräußern, bis zum Verfallsdatum des Produkts. Diese EU FMD- Bestandsschutzbestimmungen gelten nur, wenn nicht serialisierte Produkte vor Ablauf der Frist zum Verkauf oder zur Veräußerung freigegeben werden und wenn sie nicht umgepackt oder neu beschriftet werden. Ländern wie Belgien, Griechenland und Italien wurde eine zusätzliche sechsjährige Übergangszeit für die EU FMD-Frist gewährt, da sie bereits über Serialisierungs- und Kodierungsregelungen verfügen. Diese Länder haben noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob sie diese Übergangszeit in Anspruch nehmen werden. Aber Multi-Markt-Unternehmen müssen sowohl ihre länderspezifischen Anforderungen verwalten wie z. B. Bollino aus Italien als auch die Serialisierung im Rahmen der EU FMD. Ländern wie Belgien, Griechenland und Italien wurde eine zusätzliche sechsjährige Übergangszeit zur Einhaltung der EU FMD-Frist gewährt TraceLink. Alle Rechte vorbehalten. 7
8 8. Wie bestätigt der Zulassungsinhaber die Einzigartigkeit der Seriennummern, die durch seine Serialisierungslösung erzeugt wurden? Seriennummern müssen in Europa mittels eines speziellen Algorithmus randomisiert generiert werden, und der Hersteller muss bis zu einem Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums oder fünf Jahre, nachdem das Produkt zum Verkauf in die Lieferkette gegeben wurde (je nachdem, welcher Zeitraum länger ist), garantieren, dass es sich um eine eindeutige Seriennummer handelt. Ein globales Unternehmenssystem wie TraceLink ermöglicht die Verwaltung aller Serialisierungs- und Regulierungsdaten sowie Geschäftsprozesse im gesamten Unternehmen einschließlich der Randomisierung und Inbetriebnahme. Ein solches Level 4-System ist notwendig, um den Status zu bestätigen, Ausnahmen zu verwalten und die Daten zu überprüfen, die jede Seriennummer begleiten müssen. TraceLink ermöglicht die Verwaltung aller Serialisierungs- und Regulierungsdaten, einschließlich der Randomisierung und Inbetriebnahme. Zusätzliche Ressourcen TraceLink bietet ein ausführliches EU FMD-Webinar an, um Ihnen ein Grundverständnis für die Vorschriften zu ermöglichen. Das Webinar fand am 22. März 2017 statt und ist auf Anfrage erhältlich. Holen Sie sich Unterstützung, um zu erfahren, wie eine Implementierung aussieht, wie Sie Partnerintegrationen verwalten und lassen Sie sich Tipps für die Erstellung Ihrer Serialisierungs- Timeline geben. Die Delegierte Verordnung über Sicherheitsmerkmale, die die Durchführungsbestimmungen ausführlich darlegt, wurde am 9. Februar 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung ist hier abrufbar. Wenn Sie gerade damit anfangen, sich mit der EU FMD-Compliance auseinanderzusetzen, dann sollten Sie dieses Handbuch lesen: Die EU FMD und die Delegierten Rechtsakte: Ein Compliance-Handbuch. Erfahren Sie wesentliche Informationen über das EMVS, wie sich die Regelungen auf Sie auswirken und die wichtigsten Unterschiede zwischen EU FMD und den US-amerikanischen DSCSA TraceLink. Alle Rechte vorbehalten. 8
9 FORDERN SIE EINE DEMOVERSION DER EU-SERIALISIERUNGSLÖSUNG AN
SERIALISIERUNG, ONBOARDING- PARTNERSCHAFTEN UND DER EUROPÄISCHE KNOTENPUNKT. Ihre am häufigsten gestellten Fragen über EMVS und EU FMD
SERIALISIERUNG, ONBOARDING- PARTNERSCHAFTEN UND DER EUROPÄISCHE KNOTENPUNKT Ihre am häufigsten gestellten Fragen über EMVS und EU FMD EINFÜHRUNG Im Jahr 2016 wurde der Delegierten Rechtsakt über Sicherheitsmerkmale
MehrCOMPLIANCE- BERICHTERSTATTUNG, LÄNDERSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN UND MULTIMARKET-HANDEL
COMPLIANCE- BERICHTERSTATTUNG, LÄNDERSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN UND MULTIMARKET-HANDEL Ihre am häufigsten gestellten Fragen zu Multimarket-Anforderungen und EU FMD (Falsified Medicines Directive) EINFÜHRUNG
MehrArzneimittelfälschungen Realitäten zwischen illegalen Machenschaften und hoch regulierter Vertriebskette
22. Februar 2012 Arzneimittelfälschungen Realitäten zwischen illegalen Machenschaften und hoch regulierter Vertriebskette Dr. Jan Oliver Huber 39. Gesundheitspolitisches Forum 22. Februar 2012 Verband
MehrGlossar für EU FMD. 50 Begriffe, um die. zu verstehen. EU-Verordnung zu gefälschten Arzneimitteln
50 Begriffe, um die EU-Verordnung zu gefälschten Arzneimitteln zu verstehen Glossar für EU FMD Eine Ergänzung zu 144 Begriffe, die zum Enträtseln der Serialisierung bekannt sein müssen Einführung Ab Februar
Mehrsecurpharm Handlungsoptionen für pharmazeutische Großhändler in der Anlaufphase Version 1.0, Stand
securpharm Handlungsoptionen für pharmazeutische Großhändler in der Anlaufphase Version 1.0, Stand 8.2.2019 Einordnung Ab 9. Februar 2019 gilt die delegierte Verordnung 1 zur Fälschungsschutzrichtlinie.
Mehrsecurpharm Handlungsoptionen für Apotheken in der Anlaufphase Version 1.0, Stand
Einordnung Ab 9. Februar 2019 gilt die delegierte Verordnung 1 zur Fälschungsschutzrichtlinie. Um in Deutschland einen möglichst reibungsarmen Start zu erreichen, sind die wichtigsten Informationen im
MehrSicherheitsmerkmale für Arzneimittel Position der österreichischen Pharmaindustrie
21. September 2012 Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel Position der österreichischen Pharmaindustrie Mag. Helga Tieben, MLS GS1 HealthCare Day 2012 19. September 2012 Verband der pharmazeutischen Industrie
MehrACS - Das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie
ACS - Das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie 16. März 2016, Frankfurt am Main Dr. Wolfgang Stock Agenda Wer und was ist ACS? Was wird vom pu erwartet? Wohin mit den Daten? Wer muss ins Boot?
MehrSerialisierung in der Pharma-Industrie
Session 1 Aktuelle GMP-Trends und ihre Umsetzung 1 Serialisierung in der Pharma-Industrie 4. GMP- und Technologie-Kongress Freiburg 26. 27.09.2013 Übersicht Übersicht: Warum Serialisierung? 2 Welche gesetzlichen
MehrZUSAMMENFASSUNG DER RICHTLINIE ZUM INTERESSENKONFLIKT
1. EINFÜHRUNG 1.1. Ein Interessenkonflikt tritt möglicherweise dann auf, wenn eine Person eine Vertrauensstellung einnimmt, in der sie/er im Namen von anderen ein Urteil fällen muss, was möglicherweise
MehrVerordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Arzneimittelbetriebsordnung 2009 geändert wird
1 von 5 E n t wurf Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Arzneimittelbetriebsordnung 2009 geändert wird Auf Grund der 48, 62 Abs. 1 und 3, 69a Abs. 2, 70 Abs. 2 und 71a Abs. 3 des
Mehr4 STÄDTE 2 MODULE JETZT ANMELDEN! GS1 Healthcare Days 2018 ON TOUR IN GANZ ÖSTERREICH!
4 STÄDTE 2 MODULE JETZT ANMELDEN! ON TOUR IN GANZ ÖSTERREICH! Über ist eine globale, freiwillige Gruppe für alle Teil nehmer der Supply Chain im Gesundheitswesen, inklusive Hersteller, Händler, Gesundheitsdienste,
Mehrheute möchten wir Sie gern in Bezug auf die neue Fälschungsschutzrichtlinie zu den folgenden Themen informieren:
Sehr geehrte Damen und Herren, heute möchten wir Sie gern in Bezug auf die neue Fälschungsschutzrichtlinie zu den folgenden Themen informieren: 1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 1 1.1 Vorrichtung gegen Manipulation
MehrSerialisierung von Verpackungslinien in der pharmazeutischen Industrie
Automation Track & Trace, also das Kennzeichnen und Verfolgen einzelner Produkte auf ihrem Weg durch die Lieferkette, rückt nicht nur für die Pharmaindustrie zunehmend in den Fokus. Rückverfolgbarkeit,
MehrCodierregeln für Österreich
Stand: 09/2017 Codierregeln für Österreich anzuwenden für verifizierungspflichtige Arzneimittel am österreichischen Markt gemäß EU-Richtline 2011/62/EU und delegierter Verordnung (EU) 2016/16 AMVO Austrian
MehrUmsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD)
Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD) Hinweise zum Data Matrix Code und zum Erstöffnungsschutz Der Herausgeber weist daraufhin, dass die vorliegenden Hinweise auf Grundlage des aktuellen Standes
MehrDatenschutzrichtlinie
Datenschutzrichtlinie M1nd-set SA verpflichtet sich zum Schutz und zur Achtung Ihrer Privatsphäre. Eine Verknüpfung der Umfrageantworten mit Ihren Personendaten findet nicht statt. Diese Richtlinie legt
MehrHäufig gestellte Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Umsetzung der EU Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Rechtsakte (EU) 2016/161 in der Schweiz FAQ Version 1.4, 24. Oktober 2017 (DE) 1 von 10 INHALT
MehrOFFENLEGUNGSMETHODIK
OFFENLEGUNGSMETHODIK Umfang der Offenlegung Geldwerte Leistungen an Gesundheitsfachkräfte (HCP) und Gesundheitseinrichtungen (HCO) können arzneimittelbezogene Aktivitäten betreffen: - Aktivitäten bezüglich
MehrLeitlinien Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze
Leitlinien Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze 08/06/2017 ESMA70-151-298 DE Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Begriffsbestimmungen...
MehrANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission
MehrMedizinproduktebuch. Blatt 1. Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 4
Medizinproduktebuch Nach 7 MPBetreibV für Medizinprodukte 1 Für das Gerät Inhalt Blatt 1. Geräte-Stammdaten... 2 2. Funktionsprüfung... 3 3. Geräteeinweisung... 4 3.1 Einweisung der vom Betreiber beauftragten
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Oktober 2018 SCHREIBEN AN DIE BETEILIGTEN BETREFFEND DIE UMSETZUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE SICHERHEITSMERKMALE GEMÄß DER
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) 7529/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 20. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: MI 258 ENT 76 COMPET 201 DELACT 55 Herr
MehrSerialisierung: Ausgangspunkt
Serialisierung: Ausgangspunkt Einführung in die Life Sciences-Lieferkette 3 Einführung 4 Teil I: Serialisierung, Sendungsverfolgung und Marktanforderungen Was ist Serialisierung?...4 Wie sieht Serialisierung
MehrBestell- und Rechnungsprozess (P2P) - Kurzanleitung für Lieferanten mit Zugang
Bestell- und Rechnungsprozess (P2P) - Kurzanleitung für Lieferanten mit E-Mail Zugang R. Schmitz Februar 2017 SupplyOn Intern 1/16 Inhaltsverzeichnis Einführung...3 1 Schritt 1 Erhalt einer E-Mail und
MehrANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE
1 von 5 ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE (Modul B) A. EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge 1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,
MehrHochwertige Markenmedikamente müssen nicht teuer sein
Hochwertige Markenmedikamente müssen nicht teuer sein So günstig? Das gleiche Medikament?! Ja. Import-Arzneimittel sind preiswert und sicher. Das gleiche Medikament importiert bis zu 30 % günstiger. Das
MehrSind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?
Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung
MehrNatur- und Biokosmetik erlaubt weiterhin Greenwashing
Natur- und Biokosmetik erlaubt weiterhin Greenwashing Veröffentlicht am 2. November 2017 von Redaktion FWHK in Allgemein // 0 Kommentare Gefällt mir0 Twittern Brüssel/Berlin. Welchen europäischen Standards
MehrÜbersicht der Umstrukturierung
F Regularien Schweiz und Österreich N.1 F.1 Regularien Schweiz N.1.1 F.1.1 Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) N.1.2 F.1.2 Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich
MehrVORBEREITUNG FÜR EU FMD: FÜNF FÜHRENDE UNTERNEHMEN AUS DEM BEREICH DER SERIALISIERUNG BERICHTEN, WIE SIE SICH VORBEREITEN
VORBEREITUNG FÜR EU FMD: FÜNF FÜHRENDE UNTERNEHMEN AUS DEM BEREICH DER SERIALISIERUNG BERICHTEN, WIE SIE SICH VORBEREITEN WOMIT IN DEUTSCHLAND, ITALIEN, SPANIEN UND SKANDINAVIEN ZU RECHNEN IST VORBEREITUNG
MehrDSFA Datenschutz-Folgenabschätzung. Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München
DSFA Datenschutz-Folgenabschätzung Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München 17. 2. 2017 Anforderungen an eine DSFA Überlegungen/Fragen Folgen Artikel 35 Absatz 1 DS-GVO Riskante Datenverarbeitung Risikobegriff:
MehrEin Leitfaden zur EU FMD für CMOs
Ein Leitfaden zur EU FMD für CMOs COMPLIANCE, ZUSAMMENARBEIT UND GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN 1 Inhaltsangabe 03 EINLEITUNG 04 ABSCHNITT 1 - Die Auswirkungen der EU FMD auf Ihre Kunden Übersicht über die EU
Mehr2017 VERITAS GDPR REPORT. Kapitel 1: DSGVO voraus Unternehmen fürchten, Reputation, Stellen und sogar die Existenzgrundlage einzubüßen
2017 VERITAS GDPR REPORT Kapitel 1: DSGVO voraus Unternehmen fürchten, Reputation, Stellen und sogar die Existenzgrundlage einzubüßen 1 25 Mai 2018 25. Mai 2018: Das ist der Stichtag, an dem die Europäische
Mehrist die Wahl eines erfahrenen Partners entscheidend.
Bei der Bewertung von Risiken ist die Wahl eines erfahrenen Partners entscheidend. Ihr Wegbegleiter bei der BEWERTUNG DER RISIKEN DURCH SPITZE UND SCHARFE GEGENSTÄNDE Ist die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter
MehrMedizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung...
1 Medizinproduktebuch nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte Inhalt Blatt 1 Geräte-Stammdaten... 2 2 Funktionsprüfung... 3 3 Geräteeinweisung... 4 4 Sicherheitstechnische Kontrollen... 6 5 Messtechnische
MehrDATENSCHUTZ in der Praxis
DATENSCHUTZ in der Praxis Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-DSGVO Grundrecht für EU Bürger Die Europäische Union verankert den Schutz, natürlicher Personen betreffende, personenbezogene Daten auf Grundrechtsebene
MehrLeitlinie zu Vertragsgrenzen
EIOPA-BoS-14/165 DE Leitlinie zu Vertragsgrenzen EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu site: https://eiopa.europa.eu/
Mehrsecurpharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie
Der Deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschung Mittwoch, 22. Juli 2015 2. securpharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie Für deutsche Pharmaunternehmen, Großhändler und Apotheker. Der delegierte
Mehrzu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2)
EBA/GL/2017/13 05/12/2017 Leitlinien zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) 1 1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten Status dieser Leitlinien
MehrRegionalmarke. Pflichtenheft. Honig Honigprodukte. für den Produktbereich
Regionalmarke Pflichtenheft für den Produktbereich Honig Honigprodukte Pflichtenheft Honig vom 23. Januar 2019 Seite 1 I. Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen 0. Grundsätzliches Für die Produkte der Regionalmarke
MehrSerialisierung von Arzneimitteln ein Aufruf zum Handeln!
E-Book Mehr Sicherheit im Umgang mit Medikamenten Serialisierung von Arzneimitteln ein Aufruf zum Handeln! Serialisierung Pharma, Track & Trace, EU-Fälschungsrichtlinie 2019: Das Thema ist in aller Branchen-Munde,
Mehrsecurpharm: Der deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen Aktueller Stand des Projekts
securpharm: Der deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen Aktueller Stand des Projekts Pressekonferenz am am 23. Mai 2013 in Berlin Risiko Arzneimittelfälschung Fälscherwerkstatt in Europa Fälscherwerkstatt
MehrCodierregeln für Österreich
Stand: 04/2018 Codierregeln für Österreich anzuwenden für verifizierungspflichtige Arzneimittel am österreichischen Markt gemäß EU-Richtline 2011/62/EU und delegierter Verordnung (EU) 2016/161 AMVO Austrian
MehrUmsetzung der Serialisierung in Österreich
Umsetzung der Serialisierung in Österreich Wirtschaftskammer Österreich Gesundheitsbetriebe 21. September 2018 Andreas Achrainer Peter Berger-Piascek Daniel Dangl Agenda Grundlagen Richtlinie und delegierte
MehrWeil Flugzeuge zertifiziert werden bevor sie fliegen dürfen: Weil Flugsicherheit kontinuierlich überwacht wird:
Weil Flugzeuge zertifiziert werden bevor sie fliegen dürfen: -- Bevor ein Flugzeug abheben darf, muss es von den jeweiligen Flugsicherheitsbehörden zertifiziert werden. Diese Zertifizierung ist eine unabhängige
MehrDatenschutz-Management-System
Wie wird die DSGVO mit Ihrem externen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen eingeführt? Die Anforderungen an den Datenschutz nehmen mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erneut zu. Ab dem 25.
MehrCheckliste: Wie passe ich die Prozesse in meiner Arztpraxis an die Anforderungen der EU-DSGVO an?
Checkliste: Wie passe ich die Prozesse in meiner Arztpraxis an die Anforderungen der EU-DSGVO an? Die Gültigkeit der EU-DSGVO ab Mai 2018 wirft eigene Fragen bei Praxisinhabern auf. Die neuen Anforderungen
MehrFälschungsschutz durch Serialisierung von Arzneimitteln Teil II: Analyse & Ausblick
Fälschungsschutz durch Serialisierung von Arzneimitteln Teil II: Analyse & Ausblick Thomas Brückner, Leiter Pharmazie (BPI) und Vorstandsmitglied securpharm e.v. Quo vadis Trends der Digitalisierung in
MehrDie Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung Überblick und Auswirkungen auf die Vertragsbeziehungen IaaS Christine Legner-Koch, Rechtsanwältin DFN-Verein Externe Cloud-Dienste Vertragsbeziehungen und Datenschutz 2 Teilnahme
MehrBetreff: Anbindung an das AMVS Austrian Medicines Verification System
Wien, im April 2018 Betreff: Anbindung an das AMVS Austrian Medicines Verification System Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der EU-Richtlinie 2011/62/EU zur Vermeidung von Fälschungen in der legalen
Mehrsecurpharm Der deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen Pressekonferenz Berlin am 1. September 2011 Dr. Reinhard Hoferichter
securpharm Der deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschungen Pressekonferenz Berlin am 1. September 2011 Dr. Reinhard Hoferichter Agenda Teil 1 Das Risiko: Arzneimittelfälschungen Teil 2 Die politische
MehrBestell- und Rechnungsprozess (P2P) Kurzanleitung für Connect Lieferanten
Bestell- und Rechnungsprozess (P2P) Kurzanleitung für Connect Lieferanten R. Schmitz August 2016 SupplyOn Intern 1/10 Inhaltsverzeichnis Einführung... 3 1 Bestellung bearbeiten... 5 1.1 Bestellung bestätigen...
MehrSTAMMDATEN UND SERIALISIERUNG Die bidirektionalen Auswirkungen verstehen
STAMMDATEN UND SERIALISIERUNG Die bidirektionalen Auswirkungen verstehen INHALTSVERZEICHNIS Einführung Teil I: Stammdaten und Stammdaten definieren Stammdaten anlegen Wesentliche Arten von Stammdaten Die
MehrBehandelte Waren Rechtliche Grundlagen
Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Dortmund, 3. November 2014 Lena Gruhn 1 Historie Biozidrecht allgemein Früher: Unterschiedliche Regulierung in den MS - vereinzelte Regelungen nur für bestimmte Produktarten
MehrMedizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung...
1 Medizinproduktebuch nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte Inhalt Blatt 1 Geräte-Stammdaten... 2 2 Funktionsprüfung... 3 3 Geräteeinweisung... 4 4 Softwareupdates... 6 5 Sicherheitstechnische Kontrollen...
MehrSachstand securpharm. Bericht über die technische Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie und den aktuellen Entwicklungsstand in Deutschland
Sachstand securpharm Bericht über die technische Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie und den aktuellen Entwicklungsstand in Deutschland Martin Bergen BfArM im Dialog 8. Mai 2018, Bonn Mitglieder 8.
MehrBesser als der Konsultationsentwurf vom und als der Verordnungsentwurf vom , ABER.
Besser als der Konsultationsentwurf vom 07.05.2003 und als der Verordnungsentwurf vom 29.10.2003, ABER. Forderungen der IG BCE und Umsetzung in der Verordnung (1): Einfachere und praktikable Verfahren,
MehrDELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.9.2017 C(2017) 6054 final DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11.9.2017 zur Änderung des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und
MehrNiederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der
MehrDELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.2.2018 C(2018) 884 final DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 19.2.2018 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 23. Oktober 2018 Ersetzt die Mitteilung vom 5. Juli 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN
MehrVorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks
MehrStellen der Arzneimittel
Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand: 14.11.2006 Kapitel VII-1.1im Flussdiagramm aktualisiert am 20.09.2010 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich
MehrTransparenz in der Zusammenarbeit mit Ärzten
Transparenz in der Zusammenarbeit mit Ärzten Offenlegung von Zahlungen an Ärzte und andere Heilberufe Die Pharmaindustrie und Angehörige medizinischer Fachkreise arbeiten in vielen Bereichen zusammen:
Mehrsecurpharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie
Der Deutsche Schutzschild gegen Arzneimittelfälschung 16. März 2016 3. securpharm Infotagung zur Fälschungsschutzrichtlinie Für deutsche Pharmaunternehmen, Großhändler und Apotheker. Kennzeichnung von
MehrEindeutige Gerätekennung (UDI)
INFORMATION SHEET Eindeutige Gerätekennung (UDI) Am ember 2013 hat die US-Food and Drug Administration (FDA) eine endgültige Regelung veröffentlicht, die besagt, dass die Mehrheit der medizinischen Geräte,
MehrKontrollpflichten externer Lieferanten. Resilience
Kontrollpflichten externer Lieferanten Resilience Bezeichnung der Kontrolle 1. Geschäftsvorschriften für Resilience und Beschreibung der Kontrolle Der Lieferant muss für alle wichtigen Prozesse und Dienste
MehrVerordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Arzneimittelbetriebsordnung 2009 geändert wird. Vorblatt. Ziele. Inhalt
1 von 7 Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Arzneimittelbetriebsordnung 2009 geändert wird Einbringende Stelle: Bundesministerium für Gesundheit Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/
MehrDirekte Patienteninformationen für verschreibungspflichtige Arzneimittel: Internationale Erfahrungen und Optionen für Deutschland
Hauptstadtkongress Hauptstadtkongress 2006 2006 17. 17. Mai Mai 2006 2006 Direkte Patienteninformationen für verschreibungspflichtige Arzneimittel: Internationale Erfahrungen und Optionen für Deutschland
MehrGlossar und FAQs. Umsetzung der Verifizierung von Arzneimitteln in Österreich
Umsetzung der Verifizierung von Arzneimitteln in Österreich Version 2.0 19.02.2019 Inhaltsverzeichnis 1. Glossar... 3 2. FAQs... 8 2.1. Allgemeine Fragen... 8 2.2. Pharmazeutische Unternehmen... 11 2.3.
MehrAnhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren)
Anhang VIII CLP (Meldung an die Giftinformationszentren) 26.04.2017 21.04.2016 04.11.2015 10.10.2017 1 CLP-Verordnung (EG 1272/2008), Art. 45 1. Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen,
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO Stand: Juni 2017 Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 wird sich der Datenschutz
MehrPEI / BfArM im Dialog Erfahrungsaustausch zum Thema Parallelhandel
www.pei.de PEI / BfArM im Dialog Erfahrungsaustausch zum Thema Parallelhandel Am 13.11.2015 Routinesitzung 17.11.2015 Programm Zulassung von Parallelimporten durch PEI und BfArM Gemeinsamkeiten und Unterschiede
MehrBauproduktenverordnung (BauPVO)
Seite 1 von 6 Prof. Ulrich Sieberath, Leiter des ift Rosenheim Dipl.-Ing. (FH) Andreas Woest, Leiter des ift Normungszentrum Bauproduktenverordnung (BauPVO) Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler
MehrInformationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II )
Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Geeignetheit Angemessenheit Aufzeichnungspflichten ( Taping ) Dr. Mareike Altmann
MehrLeitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,
MehrÜbersicht über ISO 9001:2000
Übersicht über die ISO 9001:2000 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe Übersicht über die ISO 9001:2000 4 Qualitätsmanagementsystem 5 Verantwortung der Leitung 6 Management
MehrKBA. Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer
Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer Leitfaden für die EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG als Ergänzung zum
MehrNeue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU
Neue Gefahreneinstufung von Klebstoffen Umsetzung der CLP in der EU EU-CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (CLP: Classification, Labeling and Packaging)
MehrRichtlinie zur Steuerung von Interessenkonflikten. Saxo Bank (Schweiz) AG
Richtlinie zur Steuerung von Interessenkonflikten Saxo Bank (Schweiz) AG Version 1.0, Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Einleitung... 2 2 Erkennung und Offenlegung der Arten möglicher
MehrSPEKULATION AUF NAHRUNGSMITTEL RICHTLINIE. Leitfaden der Erste Asset Management für nachhaltiges Investieren
SPEKULATION AUF NAHRUNGSMITTEL RICHTLINIE Leitfaden der Erste Asset Management für nachhaltiges Investieren Inhaltsverzeichnis 1. Prinzipien 3 2. Geltungsbereich 4 3. Herangehensweise 5 2 1. Prinzipien
Mehrpro-k Fachgruppe Lager- und Transportsysteme Information Konformitätserklärung vs. Spezifikation Eine Abgrenzung
pro-k Fachgruppe Lager- und Transportsysteme Information Konformitätserklärung vs. Spezifikation Eine Abgrenzung Vorwort Immer wieder tauchen die Fragen auf: Was ist eine Spezifikation im Vergleich zu
MehrS4601. Geschäftsprozesse in SAP S/4HANA Supply Chain Execution GLIEDERUNG DES KURSES. Version der Schulung: 09 Dauer der Schulung:
S4601 Geschäftsprozesse in SAP S/4HANA Supply Chain Execution. GLIEDERUNG DES KURSES Version der Schulung: 09 Dauer der Schulung: SAP-Copyright und Markenzeichen 2019 SAP SE oder ein SAP-Konzernunternehmen.
MehrVorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009
10.5 Verpflichtung zum Abgleich mit Terrorlisten 0050-32 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrInformation Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie
Information Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie I. Dokumentinformationen Version: 0.3 Datum der Version: 08.1.017 Erstellt durch: Kristin Barteis Genehmigt durch: Hannes Boekhoff,
MehrInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern gültig ab Mai 2018 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird in allen unseren Geschäftsprozessen berücksichtigt. Im Folgenden
MehrPrüfung der Fertigarzneimittel
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrGrundsätze Unternehmen und Menschenrechte. 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle
Grundsätze Unternehmen und Menschenrechte 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle BP 2013 Grundsätze Unternehmens und Menschenrechte 1. Einleitung Wir versorgen die Welt mit Energie. Wir entdecken,
MehrÄnderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert:
[Signature] [QR Code] Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung
MehrDAS PERFEKTE SCHULUNGSMATERIAL AUS SICHT DER PHARMAZEUTISCHEN INDUSTRIE
DAS PERFEKTE SCHULUNGSMATERIAL AUS SICHT DER PHARMAZEUTISCHEN INDUSTRIE 1 Mara Ernst Referentin Arzneimittelsicherheit Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller 2. März 2016 BEHÖRDLICHE VORGABEN Bekanntmachung
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrWas ist Ihre Rolle? Der neue Rechtsrahmen (1/12010) - Zum zu novellieren!
Was ist Ihre Rolle? Der neue Rechtsrahmen (1/12010) - Zum 1.1.2015 zu novellieren Der neue Rechtsrahmen ist die Rechtsgrundlage der Non-Food Produkt-Compliance-Regelung in der EU. Dieser Rahmen definiert
MehrAntrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz
Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach 11a Apothekengesetz Antragsteller (Inhaber der Betriebserlaubnis): Name: Vorname Name und Anschrift der Versandapotheke
MehrAnforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien
FachDialog Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien Übersicht Wie kann REACH die Anwendung von Nanomaterialien im Automobil beeinflussen? Wissen
MehrVORBEREITUNG AUF DEN BREXIT
VORBEREITUNG AUF DEN BREXIT ZOLL-LEITFADEN FÜR UNTERNEHMEN Steuern und Zollunion Februar 2019 Kommt kein Austrittsabkommen zustande, durch das ein Übergangszeitraum bis Ende 2020 (mit der Möglichkeit einer
Mehr