Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Schleusingen. Beschlüsse der konstituierenden 1. Sitzung des Stadtrates vom 1.

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1 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Schleusingen Beschlüsse der konstituierenden 1. Sitzung des Stadtrates vom 1. Juli 2014 Beschluss-Nr. 1/1/2014 Genehmigung Niederschrift Stadtrat Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der 26. Stadtratssitzung vom in der vorliegenden Form. Beschluss-Nr. 2/01/2014 Wahl des Beigeordneten Der Stadtrat wählt Herrn Frank Eichler nach geheimer Wahl im 2. Wahlgang zum Beigeordneten der Stadt Schleusingen für die 6. Wahlperiode. Beschluss-Nr. 3/1/2014 Bildung der Ausschüsse des Stadtrates Der Stadtrat bestätigt einstimmig mit 19 Für-Stimmen die Besetzung in den Ausschüssen des Stadtrates sowie für die Aufsichtsräte Wohnungsgesellschaft mbh Schleusingen u. Henneberg-Kliniken GmbH: Hauptausschuss (Finanzen, Soziales, Kultur, Sport) 5 Sitze CDU - 2 Sitze Stadtratsmitglieder: Andreas Mastaler, Marlies Rhau FWG 1 Sitz Stadtratsmitglied: Rüdiger Frenzel Die Linke. 1 Sitz Stadtratsmitglied: Adelbert Schlütter AfS 1 Sitz Stadtratsmitglied: Reinhard Hotop Ausschuss Bau/Wirtschaft/Ordnung 7 Sitze CDU 3 Sitze Stadtratsmitglieder: Thomas Fleischmann, Alexander Brodführer, Martina Fratzscher FWG 1 Sitz Stadtratsmitglied: Werner Neumann LINKE 1 Sitz Stadtratsmitglied: Peter Schlütter SPD 1 Sitz Stadtratsmitglied: Peter Gleicke AfS 1 Sitz Stadtratsmitglied: Jörg Zinn Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft mbh Schleusingen 5 Sitze CDU 2 Sitze Stadtratsmitglieder: Olaf Dobberkau, Frank Eichler LINKE 1 Sitz Stadtratsmitglied: Adelbert Schlütter FWG 1 Sitz Stadtratsmitglied: Heiko Weigmann AfS 1 Sitz Stadtratsmitglied: Reinhard Hotop Aufsichtsrat Henneberg-Kliniken GmbH 1 Sitz CDU 1 Sitz Stadtratsmitglied: Andreas Mastaler Beschluss-Nr. 4/1/2014 Wahl Umlegungsausschuss der Stadt Schleusingen Der Stadtrat beschließt, folgende Mitglieder für den Umlegungsausschuss der Stadt Schleusingen neu zu berufen: Vorsitzender: Herr Peter Siebert - Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schmalkalden 1. Stellvertreter: Herr Olaf Krech - Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schmalkalden 2. Stellvertreter: Herr Matthias Schmidt Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schmalkalden Mitglied des Ausschusses mit Befähigung zum Richteramt: Rechtsanwältin Anja Schneider Stellvertreter: Rechtsanwalt Henning Schneider Mitglied mit Befähigung zu Grundstücksbewertungen: Frau Viola Schmidt Stellvertreterin: Frau Astrid Krauß Stadtratsmitglied der CDU-Fraktion: Herr Alexander Brodführer Stellvertreter: Herr Dierk Wenke Stadtratsmitglied der FWG-Fraktion: Herr Heiko Weigmann Stellvertreter: Herr Thomas Vollmar (FDP) 1

2 Beschluss-Nr. 5/1/2014 Entlastung für 2013 Henneb.-Kliniken-Besitz GmbH Der Stadtrat Schleusingen stellt den Jahresabschluss der Henneberg- Kliniken-Besitzgesellschaft mbh zum entsprechend des Prüfberichtes des Wirtschaftsprüfers Meier und Kossen, Wildeshausen, fest und beschließt die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Henneberg-Kliniken- Besitzgesellschaft mbh für das Geschäftsjahr Beschluss-Nr. 6/1/2014 Aufnahme Darlehen für Henneb.-Kliniken-Besitz GmbH Der Stadtrat Schleusingen beschließt die Aufnahme eines Darlehens durch die Henneberg-Kliniken-Besitzgesellschaft mbh zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Erweiterungsbau des Wohnheims Leuchtturm in Eisfeld über ,- Euro. Beschluss-Nr. 7/1/2014 Außerp. Kosten zur Schaffung von Kinderkrippenplätzen Der Stadtrat beschließt außerplanmäßige Kosten in Höhe von 175 T als Zuschuss für den Kindergartenverein Schleusingen, zweckgebunden für die Schaffung von 18 zusätzlichen Kinderkrippenplätzen in den angemieteten Räumen Ilmenauer Straße 5 der Wohnungsgesellschaft Schleusingen mbh. Die Deckung der außerplanmäßigen Kosten erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage sowie aus der Infrastrukturpauschale. Beschluss-Nr. 8/1/2014 außerpl. Kosten für Wertermittlung im Sanierungsgebiet Der Stadtrat beschließt außerplanmäßige Mittel für die Abrechnung Sanierungsgebiet Altstadt Schleusingen in Höhe von ,00. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen unter der Haushaltsstelle Landeszuweisung Johanniskirche. Beschluss-Nr. 9/1/2014 außerpl. Kosten für Sanierung Johanniskirche Der Stadtrat beschließt außerplanmäßige Mittel für die Maßnahme Sanierung Johanniskirche Haushaltsstelle in Höhe von ,00. Die Deckung erfolgt durch Haushaltsreste unter der Haushaltsstelle Sanierung Kirchstraße 6/8 in Höhe von ,00 und in Höhe von 500,00 durch Mehreinnahmen unter der Haushaltsstelle Landeszuweisung Johanniskirche. 2 Beschluss-Nr. 10/1/2014 außerpl. Kosten für Rückzahlung Fördermittel Der Stadtrat beschließt überplanmäßige Mittel für die Maßnahme Gesamtsanierung Bahnhofstraße 2/4 Rückzahlung Fördermittel in Höhe von ,00. Die notwendigen Haushaltsmittel werden der Rücklage entnommen. Schleusingen, den Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für die Baumaßnahme der DB Netz AG: Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) 8.1, Neubaustrecke (NBS) Ebensfeld-Erfurt, Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.12 Thüringer Wald, Bau-km 41, , 4+15 der Strecke (5919) Eltersdorf-Erfurt-Leipzig 7. Planänderung Das Eisenbahn-Bundesamt, Ast. Erfurt hat für das o. a. Bauvorhaben beim Thüringer Landesverwaltungsamt als Anhörungsbehörde die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Ausgangsplanung wurde im Auftrag der DB Netz AG überarbeitet. Die Planänderung umfasst technische, landschaftspflegerische und grunderwerbsmäßige Änderungen. Durch die vorgenommenen Änderungen werden Grundstücke in der Stadt Neuhaus am Rennweg (Gemarkung Goldisthal), Gemeinde Masserberg (Gemarkung Masserberg), VG Bergbahnregion/Schwarzatal, Gemeinde Katzhütte (Gemarkung Oelze), VG Großbreitenbach, Gemeinde Altenfeld (Gemarkung Wald Oberbreitenbach), Stadt Eisfeld (Gemarkungen Stelzen, Friedrichshöhe, Saargrund), Stadt Schalkau (Gemarkung Truckenthal,, Neundorf) und der Stadt Schleusingen (Gemarkung Schleusingen) beansprucht. Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom bis in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, Abteilung Bauwesen Zimmer 1.2 während der Dienststunden Montag-Mittwoch 7:15 Uhr bis 16:15 Uhr Donnerstag 7:15 Uhr bis 17:45 Uhr Freitag 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Planungsunterlagen (Ausgangsplanung/Planänderung) sind auch zu diesem Zeitpunkt auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter ( hren) einsehbar. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass das in Papierform öffentlich ausgelegte Planexemplar maßgebend für das Planverfahren ist, da Abweichungen bei der elektronischen Wiedergabe nicht vollständig ausgeschlossen werden können. 1. Jeder, dessen Belange durch die Planänderung berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 540, Weimarplatz 4 in Weimar oder bei der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, Schleusingen Einwendungen gegen die Ausgangsplanung und die geänderten Planunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung

3 muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine b) sowie sonstige Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. c) Die Vereinigungen haben Gelegenheit, bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist zu dem Plan Stellung zu nehmen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind gem. 18a Nr. 7 AEG ebenfalls nach Ablauf der Äußerungsfrist ausgeschlossen. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen verzichten ( 18a Nr. 5 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter oder Bevollmächtigte, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist der Anhörungsbehörde durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Erfurt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Die Nr. 1,2,3 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 19 Abs. 3 AEG). Schleusinger Amtsblatt Hinweise der Pass- und Meldebehörde Nach 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt nach 6 (PAuswG) zehn Jahre. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind die Dokumente sechs Jahre gültig. Zur Beantragung benötigt ein Antragsteller: - einen gültigen Personalausweis oder Reisepass; bei Kindern und Jugendlichen einen Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten - ein biometrisches Passbild - die Ausstellungsgebühr in Höhe von 28,80 Euro bzw. bei Antragstellern unter 24 Jahren von 22,80 Euro (bei Antragstellung zu bezahlen!) Ordnungswidrig handelt, wer keinen gültigen Ausweis besitzt ( 31 PAuswG). Um eine Ordnungsstrafe zu vermeiden, sollte jeder Bürger rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit seines Personalausweises ein neues Dokument beantragen. Auskunftserteilung durch die Meldebehörde Gemäß Thüringer Meldegesetz (ThürMeldG) darf die Meldebehörde Personenauskünfte erteilen an: 1. Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über ihre Mitglieder, deren Ehegatten und minderjährige Kinder ( 29 Absatz 1 und 2 ThürMeldG) 2. Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten für Zwecke der Wahlwerbung ( 32 Abs. 1 ThürMeldG) 3. Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk zum Zwecke der Ehrung von Altersund Ehejubiläen ( 32 Abs. 2 ThürMeldG) 4. Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressbüchern ( 32 Abs. 3 ThürMeldG) Einwohner, die diese Datenübermittlung nicht wünschen, haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Dies kann ohne Angaben von Gründen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Passund Meldebehörde in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, erfolgen. 3

4 Wahl der Ortsteilräte Zur Wahl der neuen Ortsteilräte für den Zeitraum 2014 bis 2019 in den Ortsteilen Ratscher, Heckengereuth, Gethles, Rappelsdorf, Geisenhöhn, Fischbach und Gottfriedsberg finden gemäß 45 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung sowie 16 (Ortschaftsverfassung) der Hauptsatzung der Stadt Schleusingen Bürgerversammlungen statt. Herzliche Glückwünsche des s zum 101. Geburtstag Dazu sind alle wahlberechtigten Bürger der Ortsteile hiermit eingeladen. Die Termine zur Wahl der Ortsteilräte werden wie folgt festgelegt: Ratscher, Alte Schule: Montag, 11. August 2014, 18:30 Uhr Heckengereuth, Vereinshaus: Montag, 11. August 2014, 20:00 Uhr Fischbach, Vereinshaus: Dienstag, 12. August 2014, 18:30 Uhr Rappelsdorf, Alte Schule: Dienstag, 12. August, 20:00 Uhr Geisenhöhn, Alte Schule: Mittwoch, 13. August 2014, 19:00 Uhr Gottfriedsberg, Vereinsraum: Montag, 18. August 2014, 18:30 Uhr Zum 101. Geburtstag von Frau Ilse Schiel am 23. Juni 2014 im Schleusinger Wilhelm-Augusta-Stift überbrachten Klaus Brodführer und der Beigeordnete des Landrates Helge Hoffmann herzliche Glückwünsche. Der neu gewählte Schleusinger Stadtrat und die Ortsteilbürgermeister der 6. Wahlperiode ( bis 2019) Gethles, Alte Schule: Mittwoch, 20. August 2014, 19:00 Uhr Es erfolgt in den einzelnen Ortsteilen jeweils die Wahl von 4 Mitgliedern der Ortsteilräte. Jeder Wahlberechtigte hat 4 Stimmen. Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen. Die danach nicht berufenen Kandidaten sind in der Reihenfolge Nachrücker. Die Wahl ist geheim. In Wahrnehmung der demokratischen Rechte ist eine rege Teilnahme der Bürger erwünscht. Ende amtlicher Teil IMPRESSUM: Schleusinger Amtsblatt Herausgeber und Stadtverwaltung Schleusingen; Markt 9, Vertrieb: Schleusingen, Tel.: Redaktion: Carmen Imber, Stadtverwaltung Schleusingen Internet: rathaus@schleusingen.de Geltungsbereich: Stadt Schleusingen Druck: Druckerei Foerster, Schleusingen, An der Schleuse 2, Tel.: Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte der Stadt Schleusingen kostenlos verteilt. Einzelbezug: Über die Stadt Schleusingen zum Preis von 1,50 EUR pro Ausgabe möglich. Erscheinungsweise: Exemplare/nach Bedarf 1. Reihe von links: Adelbert Schlütter, Marlies Rhau, Andreas Mastaler, Klaus Brodführer, Martina Fratzscher, Rüdiger Frenzel, Reinhard Hotop 2. Reihe v. l.: Mathias Eckardt, Frank Eichler, Thomas Vollmar, Peter Gleicke, Peter Schlütter, Thomas Fleischmann, Werner Neumann, Wolfgang Härtel, Heiko Weigman letzte Reihe v. l. Alexander Brodführer, Dierk Wenke, Olaf Dobberkau, Jörg Zinn, Maikel Schätzler, Udo Zitzmann, Ronald Carl auf dem Foto fehlen: Marianne Didschuneit, Petra Klett 4

5 zum 70. Geburtstag am Herr Willi Heimann, Schleusingen am Frau Roswitha Rettner, OT Rappelsdorf zum 75. Geburtstag am Frau Käthe Keyßner, OT Gethles am Frau Helga Reinhardt, Schleusingen am Herrn Klaus Stang, Schleusingen am Frau Margitta Traudt, Schleusingen am Frau Wally Schipke, Schleusingen zum 80. Geburtstag am Frau Helga Herrmann, OT Fischbach am Frau Annelies Kurze, Schleusingen am Frau Gerda Hanft, Schleusingen Baby-Empfang im Rathaus: 16 Kinder wurden im Zeitraum Februar bis Mai 2014 geboren und durch Klaus Brodführer mit einem Präsent herzlich begrüßt Glückwünsche des s für die Geburtstagsjubilare im August 2014: zum 65. Geburtstag am Frau Brigitte Körschner, Schleusingen am Herrn Georg Wolff, Schleusingen am Frau Waltraud Nierhoff, Schleusingen am Frau Ute Carl, Schleusingen am Herrn Manfred Krell, OT Gethles am Frau Rosemarie Eckhardt, OT Gethles zum 70. Geburtstag am Frau Heidemarie Ebert, Schleusingen am Herrn Siegfried Reinhardt, OT Gottfriedsberg am Herrn Heinz Jürgen Pensold, Schleusingen zum 75. Geburtstag am Herrn Klaus Hohnbaum, Schleusingen am Herrn Hermann Rötzer, Schleusingen am Herrn Willi Unger, Schleusingen am Herrn Peter Tittel, Schleusingen am Herrn Hans-Joachim Scharf, Schleusingen am Frau Edelgard Mey, Schleusingen am Frau Marie Luise Helbig, Schleusingen am Herrn Dieter Schneider, Schleusingen Glückwünsche zur Diamantenen Hochzeit am an Siegfried und Hildegard Schmidt, Kastanienweg 11 in Schleusingen durch Klaus Brodführer und Helge Hoffmann, Beigeordneter des Landkreises Der und die Stadtverwaltung Schleusingen gratulieren im Juli 2014: zum 65. Geburtstag am Frau Bärbel Fabig, Schleusingen am Herrn Rainer Zerrenner, Schleusingen am Frau Christel Hilpert, Schleusingen am Herrn Wolfgang Langbein, OT Gottfriedsberg am Frau Barbara Kälber, Schleusingen am Herrn Siegfried Lüdtke, OT Rappelsdorf am Frau Edith Lindner, OT Gethles am Frau Johanna Schmidt, OT Ratscher am Herrn Harry Lindemann, Schleusingen zum 80. Geburtstag am Frau Lissa Steigleder, Schleusingen am Frau Martha Häusl, Schleusingen am Frau Marianne Baumann, OT Gethles zum 85. Geburtstag am Frau Trude Schmidt, Schleusingen am Herrn Harry Trommer, Schleusingen am Frau Margarete Albrecht, Schleusingen am Frau Gerda Roth, Schleusingen 5

6 1. Hilfe Ausbildung DRK-Kreisverband Suhl e. V. Jeder Führerscheinbewerber muss einen Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort absolvieren. In praktischen Übungen werden wichtige Maßnahmen wie Absicherung einer Unfallstelle, Notruf, stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit, Herz-Lungen- Wiederbelebung trainiert. Weiterhin bieten wir die Erste-Hilfe-Grundausbildung an. Neben lebensrettenden Maßnahmen werden Bewusstseinsstörungen, Atemnot und akute Herzerkrankungen besprochen. Wundversorgung und spezielle Verletzungen wie Verbrennungen, Verbrühungen und Kälteschäden sind ebenfalls Bestandteile des Kurses. Gelenkverletzungen oder Knochenbrüche zählen ebenso wie Vergiftung und Verätzung zum Ausbildungsprogramm. Dieser anspruchsvolle Lehrgang ist für betriebliche Ersthelfer, zukünftige LKW- oder Busfahrer und Übungsleiter in Sportgruppen Voraussetzung. Für betriebliche Ersthelfer wird eine Erste- Hilfe-Fortbildung vor Ablauf von 2 Jahren gefordert. Das Erste-Hilfe-Training beinhaltet Neuerungen und Änderungen bei Erste-Hilfe-Maßnahmen. Für die meisten Menschen ist es selbstverständlich, bei Unfällen und anderen Notsituationen zu helfen. Aber denkt man wirklich immer zuerst an die Sicherung der Unfallstelle? Oft sind schwere Folgeunfälle das Ergebnis. Kennt jeder Verkehrsteilnehmer die Notrufnummer, über die Notarzt und Rettungsdienst verständigt werden? Gerade der Helfer in den ersten Minuten kann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit geeigneten Maßnahmen die Schwere von Unfall- oder Krankheitsfolgen beeinflussen. Ein weiteres Kursangebot beschäftigt sich mit Erster Hilfe am Kind. Außer normalen Erste-Hilfe-Themen umfasst dieser Lehrgang psychologische Besonderheiten im Umgang mit verletzten oder erkrankten Kindern und einen Komplex, der sich mit Kinderkrankheiten beschäftigt. Wertvolle Hinweise zur Vermeidung von Unfällen mit Kindern werden von Eltern, Großeltern und Erziehern ebenfalls gerne angenommen. Unsere Lehrkräfte sind speziell für diese Kursangebote ausgebildet. Die meisten Kurse finden im Sozialzentrum des DRK-Kreisverbandes Suhl e. V. in der Friedrich- König-Straße 13, Suhl, statt. Kurse können auch in Unternehmen stattfinden, wenn die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer die geforderte Lehrgangsgröße ergibt. Alle Lehrgänge werden durch eine Mitarbeiterin des DRK organisiert und vorbereitet. Unterstützt wird die Mitarbeiterin von zehn ehrenamtlich tätigen Lehrkräfte, die unterschiedliche Berufe ausüben und auch in Berg- und Wasserwachten oder anderen DRK-Gemeinschaften aktiv sind. Ihr Pflegepartner in Südthüringen Schleusingen, Suhl und Ilmenau Sie benötigen Unterstützung? Wir sind für Sie da! Häusliche Pflege Betreuung zu Hause Hauswirtschaftliche Hilfen Hausnotruf Fahrdienst A. Zelck, DRK P. Citoler, DRK Weiter Informationen erhalten Interessenten im DRK-Service Center in der Suhler Pfarrstraße 10, Telefon: 03681/ oder per an service@drk-suhl.de, Kurstermine finden Sie unter Pflegekurse für pflegende Angehörige in Suhl, Hildburghausen, Ilmenau und Schleusingen DRK-Kreisverband Suhl e. V. Wir beraten gerne unverbindlich: kostenfrei

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