PRISMA Daten 2017: Erfassung der Operateure (PRISMA Nr. 1242, 1243, 1307 und 1308)
|
|
- Joachim Frei
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Daten 2017: Erfassung der Operateure ( Nr. 1242, 1243, 1307 und 1308) (ersetzt das Informationsblatt vom 18. Juli 2016, sowie die Schreiben vorm 15. Dez und 27. Jan. 2017, neu im Anhang des Handbuches ab Version 8.0.) Seit dem 1. Januar 2017 müssen bei bestimmten CHOP-Codes oder CHOP-ICD- Kombinationen von einzelnen Spitalplanungsleistungsgruppen (SPLG) die Operateure erfasst werden. Dazu werden die Operateure mit ihrer GLN-Nummer und weiteren Zusatzangaben in die Variablen Nr. 1242, 1243, 1307 und 1308 abgefüllt. Die Erfassung der Operateure ist für Listenspitäler obligatorisch, Vertragsspitäler lassen die entsprechenden Variablen im leer. Die Erfassung der Operateure dient einerseits zur Kontrolle, dass Anforderungen an die Operateure der einzelnen Operationen erfüllt sind und anderseits zur Fallzählung bei Mindestfallzahlen für die Operateure. Hinweis: Die Anforderung «Erreichen der notwendigen Mindestfallzahl pro Operateur» als eine Voraussetzung für die Zulassung, einen Eingriff an einem Listenspital im Kanton Zürich als abschliessend verantwortlicher Operateur durchführen zu dürfen, ist noch nicht rechtskräftig bzw. wird im August 2017 vom Regierungsrat entschieden. In den folgenden Unterlagen wird dennoch bereits von der Zulassung gesprochen bzw. der fachlich abschliessend verantwortliche Operateur als zugelassen bezeichnet. Es ist davon auszugehen, dass Operateure, die die entsprechenden Leistungen zukünftig in den Zürcher Listenspitälern erbringen wollen, die Mindestfallzahl im Jahr 2017 erreichen müssen. CHOP-Codes und CHOP-ICD-Kombinationen mit Operateurerfassung Auf unserer Webseite befindet sich unter in den SPLG- Definitionstabellen resp. der Übersichtsliste mit den Zuteilungen die Information, bei welchen Codes oder Kombinationen von Codes eine Erfassung der Operateure vorgesehen ist: - Bei CHOP-Codes mit dem Eintrag «O» (Operateur) oder «B» (Beides, d.h. Spital und Operateur) in der Spalte «MFZ» und ohne Kombination (Spalte «Kombination» ist leer) muss immer eine Erfassung der Operateure erfolgen. - Bei CHOP-Codes mit dem Eintrag «O» oder «B» in der Spalte «MFZ» mit erforderlicher Kombination «AND_ICD» 1 in der Spalte «Kombination» ist die Erfassung des Operateurs gefordert, falls die folgenden drei Kriterien erfüllt sind: 1. Die Kombination ist erfüllt, das heisst, zusätzlich zum CHOP-Code ist ein ICD-Code dieser SPLG vorhanden, der den Vermerk «AND_CHOP» trägt und 2. beide Kombinationscodes sind mit «O» oder «B» in der Spalte «MFZ» markiert und 3. eine allfällige Seitigkeit dieser beiden Codes stimmt überein. Beispiel: Wird im Rahmen einer Mammakarzinombehandlung (ICD C50.2, 1 Zukünftig sind auch weitere Kombinationen denkbar: CHOP- und CHOP-Code, resp. ICD- und ICD-Code.
2 Kombination = «AND_CHOP», MFZ = «O», Seitigkeit = links) auf der Gegenseite ohne Tumorbefall eine angleichende Resektion (CHOP Z85.26, Kombination = «AND_ICD», MFZ = «O», Seitigkeit = rechts) durchgeführt, wird für diese Operation der Operateur nicht erfasst. Die oben genannten Bedingungen 1. und 2. sind zwar erfüllt, aber die Seitigkeit ist nicht dieselbe und somit das Kriterium 3. nicht erfüllt. Auch bei MFZ relevanten Kombinationen wird der Operateur immer zu einem CHOP-Code erfasst. Eine zusätzliche Erfassung beim ICD-Code ist nicht vorgesehen. Bei CHOP-Codes mit dem Eintrag «S» (Spital) oder ohne Eintrag in der Spalte «MFZ» ist keine Erfassung von Operateuren notwendig. Für die Fallzählung bezüglich Mindestfallzahlen ist die eindeutige Zuteilung eines Falls zu einer SPLG nicht entscheidend. Der Fall kann in allen angesteuerten Leistungsgruppen gezählt werden. Deshalb ist eine Gruppierung der Fälle vor Erfassung der Operateure nicht notwendig. Die Erfassung kann direkt bei der Codierung eines der Codes resp. der Kombinationen vorgenommen werden. Erfassung von 1 oder 2 Operateuren für eine Operation (Normalfall) Bei Operationen mit einem oder mehreren der obengenannten CHOP-Codes oder CHOP- ICD-Kombinationen ist zu einem der Codes eine Operateurerfassung notwendig. Für jede dieser Operationen muss ein Erstoperateur sowie ein Operateur mit Zulassung erfasst werden. Dies kann derselbe Operateur sein oder zwei verschiedene Operateure. Da die Erfassung neben der Mindestfallzählung auch dazu dient, zu überprüfen, ob bei diesen Operationen die Operateuranforderungen erfüllt sind, werden die Operateure für alle betroffenen Operationen erfasst, unabhängig davon, ob die Operation für einen Operateur gezählt werden soll oder nicht. Für eine Operation sind folglich folgende Operateure zu erfassen: - Obligate Erfassung des Erstoperateurs 2 : Dabei handelt es sich entweder um einen Operateur mit Zulassung oder um einen Operateur in der Weiterbildungssituation ohne Zulassung (allfällige Zählung als Aspirant für eine spätere Neuzulassung). Die Unterscheidung dieser zwei Arten von Operateuren wird über die Zusatzangabe im -Feld gemacht (s. Anhang 2). Achtung: Ab 1. Januar 2018 kann ein Aspirant für eine spätere Neuzulassung nur noch erfasst werden, wenn er tatsächlich Erstoperateur war, nicht mehr als Assistenz. - Assistenz 3 als Supervisor (Weiterbildungssituation): Falls der Erstoperateur nicht über eine Zulassung verfügt, muss der abschliessend fachlich verantwortliche und zugelassene Operateur als Assistenz und Supervisor erfasst werden. - Ausnahmsweise kann als Assistenz ein zweiter zugelassener Hauptoperateur erfasst werden: Wenn ein zugelassener Erstoperateur gemeinsam mit einem zweiten, zugelassenen Hauptoperateur operiert (als zusätzlicher Erstoperateur oder 1. Assistent), ohne Weiterbildungssituation, kann der zweite zugelassene Operateur erfasst werden. Diese Konstellation führt zu einer Zählung je zur Hälfte für beide zugelassenen Operateure. Diese Erfassung ist nicht obligat, wenn sie nicht erfolgt, erhält der einzig erfasste und zugelassene Erstoperateur die Fallzählung ganz. Beispiel: Zwei Belegärzte operieren eine Patientin mit Ovarialkarzinom 2 Die Bezeichnungen Erstoperateur, Assistenz und 2. Hauptoperateur (zwei Erstoperateure) beziehen sich auf die entsprechenden Angaben im Operationsbericht. 3 s.o.
3 gemeinsam und teilen sich die Fallzählung. Ab 2018 ist für den Erstoperateur der 1. Operation das -Feld Nr und für die Assistenz das -Feld Nr zu verwenden. Über die Zusatzangabe wird angegeben, ob es sich um einen Supervisor in einer Weiterbildungssituation oder um einen zweiten zugelassenen Operateur handelt (s. Anhang 2). Spezialfälle mit Erfassung von weiteren Operateuren In Spezialfällen können zwei weitere Operateure erfasst werden. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um eine zweite Operation oder eine zweite Fachrichtung bei der ersten Operation handelt: - Zweite Operation: Für Fälle mit zwei Operationen mit Operateurerfassung aus der gleichen oder zwei verschiedenen SPLG gibt es zwei weitere Felder zur Erfassung der Operateure der zweiten Operation. Dies gilt auch für bestimmte beidseitige Operationen, selbst wenn sie gleichzeitig stattfinden. Die zweifache Erfassung von beidseitigen Operationen beschränkt sich auf üblicherweise nur einseitig durchgeführte Operationen. Davon ausgeschlossen sind regelmässig beidseitig durchgeführte Operationen (z.b. radikale Lymphadenektomien paraaortal). Zwei Operationen der gleichen SPLG und Seite, z.b. Nachresektionen oder Revisionen, zählen aber nur als ein Fall (siehe Auswertung unten). - Zweite Fachrichtung (bestimmte SPLG gemäss Definitionstabelle, aktuell nur Gefässeingriffe): Operateure aus einer zweiten, relevanten Fachrichtung bei der ersten Operation können zusätzlich erfasst werden. Es kommt zu einer ganzen Fallzählung jeweils für die Operateure beider Fachrichtungen, jedoch nur zu einer Zählung für das Spital. Beispiel: Aorteneingriff mit Fachärzten Gefässchirurgie und interventioneller Radiologie. Die Operateure der zweiten Operation oder zweiten Fachrichtung sind ab 2018 zwingend in den Feldern 1307 (Erstoperateur) und 1308 (Assistenz als Supervisor oder zweiter zugelassener Operateur) zu erfassen. Pro Fall können maximal zwei für Mindestfallzahlen relevante Operationen mit den entsprechenden Operateuren erfasst werden, also total max. vier Operateure in den vier Variablen Nr. 1242, 1243, 1307 und Fälle, die mit den zur Verfügung gestellten Variablen nicht zufriedenstellend erfasst werden, können für die Mindestfallzahlen auch manuell berücksichtigt werden. Dazu kann bis am 28. Februar des Folgejahres ein Antrag an die Gesundheitsdirektion gestellt werden an: Gesundheitsversorgung@gd.zh.ch. Hinweis: Die Variablen Nr. 1242, 1243, 1307 und 1308 werden ab 2018 ( Version 8.0) einzeln spezifiziert und die Ausprägungen bei den Variablen präzisiert (s. Erklärungen oben und Anhänge 1 und 2). Diese Änderungen treten erst ab 1. Januar 2018 verbindlich in Kraft, können jedoch als Hilfestellung für die Eingabe bei der laufenden Erhebung schon ab sofort angewendet werden. Eine Umcodierung bereits erfasster Fälle ist nicht notwendig. Anmerkungen zur Auswertung für die Mindestfallzahlen In der Regel zählt ein Fall einmal für einen Operateur mit Zulassung und einmal für das Spital. In der Weiterbildungssituation wird zusätzlich zur Fallzählung für den Supervisor (mit Zulassung) der Fall auch einmal für den Erstoperateur als Aspiranten gezählt. Explizit nur einfach zählen mehrere Operationen derselben SPLG. Auch bei Nachbehandlungen (z.b. Nachresektionen) in einer zweiten Hospitalisation, ohne Fallzusammenführung zählt der Fall nur einmal pro Patient und zwar beim letzten, abschliessenden Eingriff. Beispiel: Lokale Exzision einer Läsion an der Mamma mit Diagnosestellung
4 Mammakarzinom und erneute Hospitalisation zur Mastektomie. Ausnahmen bilden die beschriebenen beidseitigen Operationen oder zwei Operationen aus verschiedenen SPLG. Diese werden für das Spital und allenfalls auch für die Operateure, wenn es dieselben sind, doppelt gezählt. Mögliche Beispiele sind beidseitige Operationen an Brust, Nieren, Hüfte oder Knie oder eine Kombination von Hüftprothese und Brustoperation während der gleichen Hospitalisation. Die Fallzählung findet für die Operateure institutionsübergreifend im Kanton Zürich statt. Die Erfassung steht in keinem Bezug zur FMH Weiterbildung. Anhang 1: Übersicht der Zuweisung der Operateure zu den Operationen Übersicht der Zuweisung der einzelnen Variablen zu den Operationen und zu den einzelnen Funktionen: Variable Nr. Funktion Operation Hinweis zur Erfassung 1242 GLN Operateur 1 Erstoperateur 1. Operation Obligate Erfassung 1243 GLN Operateur 2 Assistenz (Supervisor) oder zweiter (zugelassener Hauptoperateur 1. Operation Obligat bei Operateur ohne Zulassung in 1242 Fakultativ bei Erstoperateur mit Zulassung in 1242 (Halbe Zählung!) 1307 GLN Operateur 3 Erstoperateur 2. Operation oder 2. Fachrichtung Obligate Erfassung bei 2. Operation 1308 GLN Operateur 4 Assistenz (Supervisor) oder zweiter (zugelassener) Hauptoperateur 2. Operation oder 2. Fachrichtung Obligat bei Operateur ohne Zulassung in 1307 Fakultativ bei Erstoperateur mit Zulassung in 1307 (Halbe Zählung!)
5 Anhang 2: Entwurf Handbuch V8.0 (ab 1. Januar 2018) Nr GLN Operateur 1: Erstoperateur, 1. Operation Bei bestimmten CHOP-Codes oder CHOP-ICD-Kombinationen von einzelnen SPLG gelten Mindestfallzahlen und Zulassungsbestimmungen für die Operateure. In den SPLG-Definitionstabellen finden sich die Angaben, welche CHOP-Codes oder CHOP- ICD-Kombinationen davon betroffen sind. Kommt bei einem Fall einer oder mehrere davon vor, so muss mindestens der Erstoperateur und ein zugelassener Operateur erfasst werden (kann derselbe Operateur sein), allerdings nur bei einem der Codes einer Operation. Die Bezeichnungen Erstoperateur, Assistenz und 2. Hauptoperateur beziehen sich auf die entsprechenden Angaben in den medizinischen Berichten. In diesem Feld ist der Erstoperateur der 1. Operation zu erfassen: Obligate Erfassung Erstoperateur Bereich (dazw. Strichpunkte) Max. Stellen Variable Wertebereich aaaaaaaaaaaaa 13 GLN-Nummer 13-stellige GLN-Nummer des Operateurs b 1 Zusatzangabe 1: zugelassener Erstoperateur 2: Erstoperateur ohne Zulassung cccc 4 Behandlung / Indikation -Variablennummer der relevanten Behandlung oder Indikation: In diesem Zusatz wird erfasst, für welchen CHOP-Code der Operateur erfasst wurde. Zu erfassen ist die Feldnummer des mit dem entsprechenden CHOP-Code, nicht der CHOP-Code selbst. Nr GLN Operateur 2: Assistenz oder zweiter Hauptoperateur, 1. Operation Falls der Erstoperateur nicht über eine Zulassung verfügt, muss der abschliessend fachlich verantwortliche und zugelassene Operateur als Assistenz und Supervisor erfasst werden. Bei Erstoperateur mit Zulassung kann fakultativ ein zweiter zugelassener Hauptoperateur erfasst werden. Die Erfassung eines zweiten zugelassenen Operateurs führt zur Zählung je zur Hälfte für beide Operateure. Übriges siehe Variable 1242 Bereich (dazw. Strichpunkte) Max. Stellen Variable Wertebereich aaaaaaaaaaaaa 13 GLN-Nummer 13-stellige GLN-Nummer des Operateurs b 1 Zusatzangabe 3: Zugelassener Operateur als Supervisor und Assistenz
6 4: zugelassener zweiter Hauptoperateur cccc 4 Behandlung / Indikation -Variablennummer der relevanten Behandlung oder Indikation: In diesem Zusatz wird erfasst, für welchen CHOP- bzw. ICD-Code der Operateur erfasst wurde. Zu erfassen ist die Feldnummer des mit dem entsprechenden CHOP-Code, nicht der CHOP-Code selbst. Nr GLN Operateur 3: Erstoperateur 2. Operation oder 2. Fachrichtung Erfassung des Erstoperateurs der 2. Operation oder einer zweiten Fachrichtung bei der 1. Operation. Analog zu Variable 1242 Nr GLN Operateur 4: Assistenz oder zweiter Hauptoperateur, 2. Operation oder 2. Fachrichtung Erfassung eines Supervisors als Assistenz oder eines zweiten zugelassenen Hauptoperateurs der 2. Operation oder einer zweiten Fachrichtung bei der 1. Operation. Analog zu Variable 1243
Perspektiven der Qualität der onkologischen Versorgung in der Schweiz
Perspektiven der Qualität der onkologischen Versorgung in der Schweiz Ursula.Payern @gd.zh.ch Kanton Zürich Gesundheitsdirektion CHOP: Z60.5X Radikale Prostatektomie + Qualitätsanforderungen 2 Gesundheitsdirektion
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Anlage Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma,
MehrWebportal Quellensteuer: Export und Import von Mitarbeitenden
Kanton Zürich Finanzdirektion Steueramt Dienstabteilung Quellensteuer Webportal Quellensteuer: Export und Import von Mitarbeitenden Das Webportal Quellensteuer ist eine Applikation des kantonalen Steueramtes
MehrREHA-KORE-ZH. auf Basis Integriertes Tarifmodell Kostenträgerrechnung (ITAR-K) CH V 4.0 von H+ Die Spitäler der Schweiz
REHA-KORE-ZH auf Basis Integriertes Tarifmodell Kostenträgerrechnung (ITAR-K) CH V 4.0 von H+ Die Spitäler der Schweiz Erläuterungen zur Anwendung von REHA-KORE-ZH Version 1.0 Abteilung Datenanalyse Stampfenbachstrasse
MehrInfo Nr. 1: Neues MWST-Gesetz ab 1. Januar Umsetzung in der Abacus-Software
Info Nr. 1: Neues MWST-Gesetz ab 1. Januar 2010 - Umsetzung in der Abacus-Software Nachstehende Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Umsetzung im Abacus bezüglich dem neuen MWST-Gesetz geben,
MehrHier erfahren Sie, wie Sie im E-Banking Ihre Zahlungen erfassen und verwalten können.
E-Banking Zahlungen erfassen und verwalten Hier erfahren Sie, wie Sie im E-Banking Ihre Zahlungen erfassen und verwalten können. Zahlung erfassen Eine Zahlung kann direkt ab der E-Banking Startmaske erfasst
MehrMedizinische Statistik der Krankenhäuser Bundesamt für Statistik (BFS) Sektion Gesundheit
Bundesamt für Statistik Medizinische Statistik der Krankenhäuser Bundesamt für Statistik (BFS) Sektion Gesundheit Patrick Schwab, Projektleiter März 2008 Anpassungen an der Medizinischen Statistik: neue
MehrAnleitung für den SPLG 1 -Grouper Version 4.0 für das Datenjahr 2015
Anleitung für den SPLG 1 -Grouper Version 4.0 für das Datenjahr 2015 1. Voraussetzung Damit die Software funktioniert, muss auf Ihrem Computer Java Runtime Environment (Version 6 oder höher) installiert
MehrAnleitung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)
Anleitung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Einleitung 1. Das LAM bietet zusammen mit dem ASTeK (Abrechnungssytem) eine Möglichkeit Ihre Abrechnung gegenüber den Assistenzfinanzierer
MehrVon der Spitalplanung zur Spitalliste
Von der Spitalplanung zur Spitalliste SwissDRG Forum 2011 vom 10. November 2011 Dr. Hansjörg Lehmann, Projektleiter Spitalplanung 2012 Zürcher Spitalplanung 2012: Geregelter Wettbewerb KVG-Revision 2007:
MehrREHA-KORE-ZH. auf Basis Integriertes Tarifmodell Kostenträgerrechnung (ITAR_K ) CH V 5.0 von H+ Die Spitäler der Schweiz
REHA-KORE-ZH auf Basis Integriertes Tarifmodell Kostenträgerrechnung (ITAR_K ) CH V 5.0 von H+ Die Spitäler der Schweiz Erläuterungen zur Anwendung von REHA-KORE-ZH Version 2.0 Abteilung Datenanalyse Stampfenbachstrasse
MehrBenchmarking Brustzentren WBC
Benchmarking Brustzentren WBC sauswertung 2010 Ergebnisbericht Städtische Kliniken Frankfurt-Höchst Klinik ID: 137 Anonymcode: 2969 Erstellungsdatum: 09.05.2011 Auswertezeitraum: 01.01.2010-31.12.2010
MehrQualitätskriterien für XML-Rechnungen
Qualitätskriterien für XML-Rechnungen Einleitung Um eine hohe Qualität der statistischen Daten zu gewährleisten, ist eine Kontrolle jeder XML-Rechnung notwendig. Dies ist für die ärzteeigene Sicht aber
MehrAb dem Ausbildungsjahr 2017/2018 ermöglicht das Tool easystip die elektronische Einreichung des Stipendiengesuchs.
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Hochschulen und Sport Sektion Stipendien 1. Juni 2017 WEGLEITUNG Ausfüllen des easystip-tools Ab dem Ausbildungsjahr 2017/2018 ermöglicht das Tool easystip
MehrFragen und Antworten (FAQs) zu Kennzahlenbögen und Matrizen Ergebnisqualität (Stand )
DKG-Zertifizierungssystem Fragen und Antworten (FAQs) zu Kennzahlenbögen und Matrizen Ergebnisqualität (Stand 05.10.2015) Inhaltsverzeichnis Lunge 2 Kopf-Hals 3 Pankreas 5 Anmerkung: Organe, für die eine
MehrAnleitung Ausfüllen der Statistikmeldung
1. Software Erfordernisse Windows 7 oder höher Anleitung Ausfüllen der Statistikmeldung 2. Aufbau der Excel-Arbeitsmappe Hinweis: Ausführen von Makros muss aktiviert sein, damit die Dateneingabe möglich
MehrVereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungsvereinbarung zum Bauchaortenaneurysma)
MehrInterne Qualitätskontrolle
Interne Qualitätskontrolle In der Qualitätssicherung der Analytik ist die interne Qualitätskontrolle das Hilfsmittel des Labor- Personals für die unmittelbare Entscheidung, ob eine Bestimmung (d.h. auch
MehrWeiterverwendung von Patientendaten
FORSCHUNGSKOMMISSION KSW KANTONSSPITAL WINTERTHUR Brauerstrasse 15 Postfach 834 8401 Winterthur Tel. 052 266 21 21 info@ksw.ch www.ksw.ch Weiterverwendung von Patientendaten Kontakt Zentrale Studienkoordination
MehrBenutzeranleitung zur Konfiguration und Verwendung von Suva Policen
Benutzeranleitung zur Konfiguration und Verwendung von Suva Policen Inhaltsverzeichnis Suva Betriebsteile verwalten... 2 Suva Subnummern-Nummern verwalten... 3 Suva Adress-Nummern verwalten... 4 Zuteilung
MehrErgebnis-Cockpit Anlage zum Erhebungsbogen für die Zertifizierung von Brustgesundheitszentren (BGZ)
von Brustgesundheitszentren Ergebnis-Cockpit Anlage zum Erhebungsbogen für die von Brustgesundheitszentren (BGZ) Version 4.0 vom 20.04.2015 Angaben des Name des Brustgesundheitszentrums Straße Ort Name
MehrFinanzierung der Spitäler heute und unter (Swiss)DRG
Finanzierung der Spitäler heute und unter (Swiss)DRG Präsentation für das Herbstmeeting 2009 der SGMC vom 13. Oktober 2009 Dr. Vano Prangulaishvili Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Aufbau des Referats
MehrIndikatoren und Kennzahlen im Qualitätsmanagement (sanacert suisse - Grundstandard)
Indikatoren und Kennzahlen im Qualitätsmanagement (sanacert suisse - Grundstandard) Ersetzt Dokument: Kennzahlen im Qualitätsmanagement vom 16. Februar 2013 Version: v 1.0 Datum: 15. Oktober 2015 Autor:
MehrAnleitung Finanzplan für. röm.-kath. Kirchgemeinden im Kanton Luzern
Anleitung Finanzplan für röm.-kath. Kirchgemeinden im Kanton Luzern Nottwil, 29. Juni 2013 Inhaltsverzeichnis 0. Deckblatt 1 1. Plan-Bestandesrechnung 1 2. Laufende Rechnung Veränderungen 1 3. Laufende
MehrErhebungsbogen für Lungenkrebszentren
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.v. Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie F A Q s zum Erhebungsbogen für der Deutschen Krebsgesellschaft Vorsitz der Zertifizierungskommission:
MehrPlanung & Abrechnung der Erwachsenenbildung für Gemeinden, Verbände und Seelsorgeeinheiten
Planung & Abrechnung der Erwachsenenbildung für Gemeinden, Verbände und Seelsorgeeinheiten Version 1.2 Inhalt Inhalt...1 Übersicht...2 Blatt "Info"...3 Planung und Kostenvoranschlag...3 Geschäftsbedarf...4
Mehrdes Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V (Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie, QBA-RL) in der Fassung
MehrErklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)
Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) AM, 30.12.2014: Die Anleitung wurde minimal angepasst. Die Daten, wie z.b. Beitragssätze sind von 2013. 1. Es gibt grundsätzlich zwei Versionen
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 1. Änderung
MehrEinstieg: Hinweis : die Bearbeitungs-Sitzung in Elster ist zeitlich begrenzt,
Einstieg: http://www.zoll.de Hinweis : die Bearbeitungs-Sitzung in Elster ist zeitlich begrenzt, d.h. Sie werden von der Elsteranmeldung getrennt, jedoch können Sie in Programm weiterarbeiten (aus Sicherheitsgründen)
MehrB E S C H L U S S. zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs.
B E S C H L U S S zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 159. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil C mit Wirkung
MehrEntschädigung der Expertenleistungen für Lehrpersonen im Qualifikationsverfahren
Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung Remo Rebsamen Prüfungskoordinator Entschädigung der Expertenleistungen für Lehrpersonen im Qualifikationsverfahren
MehrSchritt 4 Übernahme der Inventurerfassung in den Lagerbestand
Kurzanleitung zur Inventur im KfzWIN basic Schritt 1 Drucken der Inventurzählliste Schritt 2 Erfassung der gezählten Bestände Schritt 3 Inventurbewertung drucken Schritt 4 Übernahme der Inventurerfassung
Mehrebanking Business Edition
ebanking Business Edition SEPA-Lastschriftvorlagen (z.b. Mitglieder) anlegen, ändern und löschen Lastschriften werden üblicherweise regelmäßig wiederkehrend eingezogen. Daher ist es sinnvoll, die SEPA-Lastschriften
MehrErhebungsbogen Kopf-Hals-Tumor-Zentren in Onkologischen Zentren
zum Erhebungsbogen in Onkologischen Zentren Vorsitz der Zertifizierungskommission: Prof. Dr. Heinrich Iro, Prof. Dr. Dr. M. Ehrenfeld Im Rahmen der Zertifizierungsverfahren treten regelmäßig Fragestellungen
MehrKurzanleitung zur Nutzung des Wirbelsäulenregisters
Kurzanleitung zur Nutzung des Wirbelsäulenregisters der DWG Inhaltsverzeichnis I. Anmeldung und Registrierung... 1 II. Anlegen einer Patientenakte und Eingabe der Daten... 3 III. Abschluss der Datenerfassung...
MehrInventur Benutzerhandbuch
Inventur Benutzerhandbuch In diesem Dokument finden Sie Informationen zur Durchführung der Inventur. Inhalt Inventur Benutzerhandbuch... 1 1 Einleitung... 1 2 Inventur beginnen... 2 3 Inventurlisten erstellen...
MehrBusiness Software für KMU. Tutorial: Wie arbeite ich mit der Inventur
Business Software für KMU Tutorial: Wie arbeite ich mit der Inventur Inhalt 1 Inventur eröffnen... 2 2 Zählliste... 4 3 Erfassung... 5 3.1 Anzeige gezählte Bestände... 6 3.2 Zählung erfassen... 6 3.3 Artikel
MehrDiverse Nummern verwalten < Diverse Nummern verwalten
9.11.5-Diverse Nummern verwalten Allgemein In FORMEL 1 werden an vielen Stellen Belege automatisch mit einer fortlaufenden Nummer versehen, die hier hinterlegt sind und nach bestimmten Zeitintervallen
MehrErhebungsbogen Neuroonkologische Zentren in Onkologischen Zentren
zum Erhebungsbogen in Onkologischen Zentren Vorsitz der Zertifizierungskommission: Prof. Dr. Uwe Schlegel, Prof. Dr. W. Stummer Im Rahmen der Zertifizierungsverfahren treten regelmäßig Fragestellungen
MehrIm Normallfall werden drei Familienzulagen-Lohnarten benötigt. Die Lohnarten-Nummern entsprechen dem Beispiel-Mandant von Dialogik Lohn:
7.8 Einrichtung Familienzulagen Die Kurzanleitung zur Einrichtung der Familienzulagen ist aufgrund der Vorgaben des Kantons Zürich erstellt. (unter Berücksichtigung der Einführung per 1. Januar 2009 sowie
MehrAPCS. Internetanwendung. Finanzclearing und Risk Management Handbuch für Marktteilnehmer
APCS Internetanwendung Finanzclearing und Risk Management Handbuch für Marktteilnehmer März 2010 Inhalt 1 Überblick 3 2 Einstieg 4 3 Anzeige Übersicht Rechnungen 5 4 Detailanzeige Rechnungen 6 5 Mengeninformation
MehrModell Bahn Verwaltung. Tutorial. Links. Min. Programm Version 0.65, März w w w. r f n e t. c h 1 / 11
Modell Bahn Verwaltung Tutorial Links Min. Programm Version 0.65, März 2015 Tutorial Version 04.01.2017 rfnet Software w w w. r f n e t. c h 1 / 11 Vorwort... 3 1 Links... 4 1.1 Einführung... 4 1.2 Link
MehrDefinition einer Majorz Wahl
Tutorial Definition einer Majorz Wahl Hotline 044 226 38 01, wahlen@sesam-ag.ch 1 Inhaltsverzeichnis 2 Eine Wahl definieren... 3 2.1 Start des Programmes Wahlen vorbereiten... 3 2.2 Eine Wahl definieren
MehrSexualmedizinisches Gutachten
Dr. med.... Facharzt für innere Medizin Sexualmedizin......... den... An das Amtsgericht... Zivilabteilung z.hd. Herrn Richter......... AZ :.. Auf Ersuchen des Amtsgerichts... vom...erstatte ich folgendes
MehrAdmiCash Update-Info Version
AdmiCash Update-Info Version 7.9.5.0 Umstellung auf ISO 20022 / SEPA - Vorbereitung Dieses AdmiCash -Update ist für die AdmiCash -Basisversion nicht von Bedeutung. Für alle Anwender der AdmiCash -Krediversion
MehrMathplan 7.10 Arithmetik/Algebra : Gleichungen und Ungleichungen
Mathplan 7.10 Arithmetik/Algebra : Gleichungen und Ungleichungen Name: Hilfsmittel : Algebra 1 (S. 34-41) Sachrechnen 1 Zeitvorschlag: 3 Wochen von: bis Lernkontrolle am: 4x = 10 1. Grobziele: Ich kenne
MehrSpitalplanung und -finanzierung im Kanton ZH
Spitalplanung und -finanzierung im Kanton ZH 16. Mai 2011: Medienkonferenz der GDK Referat von Dr. Thomas Heiniger Gesundheitsdirektor, Vorstandsmitglied GDK 1 Ausgangslage 2 Schwerpunkte KVG-Revision
MehrOb eine Organisation konsolidieren muss oder nicht, hängt grundsätzlich davon ab, wie folgende Fragen beantwortet werden:
ZEWO Erläuterungen zur Konsolidierung 1. Einleitung Zewo hat Swiss GAAP FER 21 für die Berichterstattung Zewo-zertifizierter Organisationen verbindlich erklärt. Für grosse Organisationen gilt dies ab dem
MehrDas Krankenversicherungsgesetz (KVG): Diktat oder Wettbewerb? Grand Casino Luzern (1033.) 22. August 2012
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Diktat oder Wettbewerb? Grand Casino Luzern (1033.) 22. August 2012 Die neuen Regelungen der Spitalfinanzierung: Erfahrungen aus Sicht der GDK Dr. iur. Carlo Conti,
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2016 KR-Nr. 333/2016 1216. Anfrage (Mengen- und Kostenentwicklung der Spitäler aus der Zusatzversicherung) Kantonsrat
MehrWas ist NEU in etax.schwyz 2010 (gegenüber dem Jahr 2009)
Was ist NEU in etax.schwyz 2010 (gegenüber dem Jahr 2009) Aufgelistet werden nur die grösseren Eingriffe in etax.schwyz. Kleinere Änderungen und Fehlerbehebungen sind in diesem Dokument nicht enthalten.
MehrDatenerhebung Q-System Deutsch- und Integrationskurse, Schwerpunkt Sprachförderung 2011 Gebrauchsanweisung
Datenerhebung Q-System Deutsch- und Integrationskurse, Schwerpunkt Sprachförderung 2011 Gebrauchsanweisung Version: Dezember 2010 Einleitung Die Verantwortlichen für Integration setzen sich zum Ziel, alle
MehrDATENBEWIRTSCHAFTUNG GVRZ
DATENBEWIRTSCHAFTUNG GVRZ UMSETZUNGSKONZEPT: ORGANISATIONSVERZEICHNIS UND ZUSTÄNDIGKEITEN INHALTSVERZEICHNIS 1 Ziel und Ausgangslage 2 2 Allgemeines / Begriffe 2 3 Erläuterungen zur Datenerfassung 3 4
MehrMusterrevisionsbericht 1. im Spital X
Anhang 2 zum Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter TARPSY Musterrevisionsbericht 1 im Spital X Version 1.0 Stand: 1.12.2016 1 Konkretisierung des statistischen Teils und der Beurteilungskriterien
MehrArbeitskreis FMH-Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie in der Basler Region. Testatheft. Ausbildungskandidat/in
i Arbeitskreis FMH-Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie in der Basler Region Testatheft Ausbildungskandidat/in Testatheft Das Testatheft bezieht sich auf das Weiterbildungsprogramm der Schweizerischen
MehrVersion, Stand Formatneutral , Aleph (ASEQ) Eigene Beschreibung für die monografische Reihe
Modul Modul 3, Teil 2.11 Version, Stand Formatneutral 10.07.2015, Aleph (ASEQ) 14.03.2016 Titel/Thema Beschreibung des Themas (Lernziel) Eigene Beschreibung für die monografische Reihe Erstellung einer
MehrErläuterungen zum Minimaldatensatz
Erläuterungen zum Minimaldatensatz In der klinischen Praxis können im Ausnahmefall Konstellationen auftreten, in denen ein Behandlungsfall durch den QS-Filter als dokumentationspflichtig ausgelöst wird,
MehrHTW MST Mathematik 1. Vektorrechnung. Zu Aufgabe 1. Zu Aufgabe Lösungen zu Übungsblatt 5. Lösung: Lösung: = 39
Vektorrechnung Zu Aufgabe 1 Berechnen Sie den Flächeninhalt des Dreiecks, das durch die Vektoren 1 a =, b =, 3 1 c = 6 1 aufgespannt wird! Zu Aufgabe Berechnen Sie das Volumen des durch folgende 3 Vektoren
MehrSonstige bösartige Neubildungen der Haut (C44), Histologie M809x-811x. Absolute Neuerkrankungen und Neuerkrankungsraten je 100.
Durchschnittlich erfasste Erkrankungszahlen Zeitraum Geschlecht N rohe Rate altersstandardisierte Rate (ESR)* arithm. Alter Jahre medianes Alter Jahre Vergleich medianes Alter 2011-2015 männlich 5287 249,1
MehrEinrichtung Kinder- und Ausbildungszulagen
Einrichtung Kinder- und Ausbildungszulagen Ab 1. Januar 2009 (inkl. Änderungen per 1. Juli 2009 im Kanton Zürich) sind schweizweit die Kinder- und Ausbildungszulagen vereinheitlicht und in vielen Kantonen
MehrEigene Beschreibung für die monografische Reihe
Modul Modul 3, Teil 2.11 Version, Stand Formatneutral, 06.07.2015 PICA, 26.08.2015 Titel/Thema Beschreibung des Themas (Lernziel) Eigene Beschreibung für die monografische Reihe Erstellung einer eigenen
MehrEigene Beschreibung für die monografische Reihe
Modul Modul 3, Teil 2.11 Version, Stand PICA DNB/ZDB, 30.11.2016 Titel/Thema Beschreibung des Themas (Lernziel) Eigene Beschreibung für die monografische Reihe Erstellung einer eigenen Beschreibung für
MehrExcel 2010 Werte aus einer Liste wählen
EX.014, Version 1.1 22.09.2016 Kurzanleitung Excel 2010 Werte aus einer Liste wählen Häufig werden in Excel-Listen Daten verwendet, die immer wieder vorkommen, wie zum Beispiel Namen von Mitarbeitenden
MehrErklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)
Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Öffnen Sie die Datei und speichern Sie sie unter einem für Sie gut wiedererkennbaren Namen ab, z.b. Lohn_Muster Petra 2016. Alternativ können
MehrAktivieren Sie den Haken und bestätigen Sie mit OK. Im neuen Jahr werden Sie nun mit der von swissdec zertifizierten Version 4 arbeiten.
Jahreswechsel ins Jahr 2017 Nachdem der Jahreswechsel in das Jahr 2017 im SelectLine-Lohn mit Version 16.0 oder höher erfolgte, müssen diverse untenstehende Punkte unbedingt beachtet werden. Meldung nach
MehrWEITERBILDUNGSKONZEPT. Schwerpunkt Gefässchirurgie
WEITERBILDUNGSKONZEPT Schwerpunkt Gefässchirurgie Kantonsspital Frauenfeld Autoren: Dr. med. Peter Looser Leitender Arzt Dr. med. Cristoforo Medugno Leitender Arzt Version 2; 16.05.2012 INHALTSVERZEICHNIS
MehrSprengnetter-AKuK -Handbuch
Sprengnetter-AKuK -Handbuch Modul estatistik.core - Häuserpreisindex Dipl.-Ing. (Assessor) Ch. Sauerborn und Dipl.-Inf. (FH) B. Faßbender 2013 Sprengnetter GmbH, 53489 Sinzig Alle Rechte, insbesondere
MehrSchulungsunterlagen. Registrierung und Meldung. November
Schulungsunterlagen Registrierung und Meldung November 2012 Inhaltsverzeichnis Technische Voraussetzungen Zugangsdaten beantragen (einmalig) Melden über die Erfassungsanwendung oder Melden über die Abrechnungsdatei
MehrSpitalplanung 2012 Bewerbungsverfahren Präsentation vom 14. September 2010
Spitalplanung 2012 Bewerbungsverfahren Präsentation vom 14. September 2010 Dr. Thomas Heiniger Gesundheitsdirektor Dr. Hansjörg Lehmann Projektleiter Spitalplanung 2012 2 Inhalt I II III V Spitalplanung
MehrInfrastrukturfonds / A-Massnahmen der Agglomerationsprogramme
Infrastrukturfonds / A-Massnahmen der Agglomerationsprogramme für die Strassen- und Langsamverkehrsmassnahmen Informationen und Anleitung zum Ausfüllen der Input Dateien Kennzahlen Version 11.0 vom 13.01.2017
MehrOperativer Workshop Ovarial- und Endometriumkarzinom
Leitung: Prof. Dr. Dr. Michael Höckel Operativer Workshop Ovarial- und Endometriumkarzinom Die Qualität der operativen Therapie beim Ovarial- und Endometriumkarzinom ist ein entscheidender Faktor für die
Mehr7.23 Lohnstrukturerhebung
7.23 Lohnstrukturerhebung Hinweis: Verwenden Sie für die Lohnstrukturerhebung 2012 die aktuellste Version von Dialogik Lohn. Die Version muss mindestens 8.51.0352 oder neuer sein (aufgrund von Detailanpassungen).
MehrAmbulant vor stationär? Eine politische Sicht
Ambulant vor stationär? Eine politische Sicht 4. Zürcher Forum für Versorgungsforschung, 22. Juni 2017 Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger Gesundheitsdirektor Kanton Zürich Präsident GDK Finanzierung ambulanter
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014 KR-Nr. 340/2013 111. Anfrage (Ausstellung von Steuerausweisen und Sperrung von Steuerdaten) Die Kantonsräte Alex
MehrAnweisungen zur Datenerfassung
Anweisungen zur Datenerfassung Projekt Zeitpräferenzen und Energiesparen Heidi Bruderer Enzler ETH Zürich Professur für Soziologie CLU D1, Clausiusstrasse 5 892 Zürich Mail: bruderer@soz.gess.ethz.ch 21.
MehrELStAM Ende der Übergangsfrist
ELStAM Ende der Übergangsfrist Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1695 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Vorgehensweise.1. Arbeitnehmer mit fehlenden ELStAM ermitteln.. Ursache für fehlende ELStAM ermitteln
MehrMerkblatt Inventur Mehrlager
Ablaufbeschreibung Merkblatt Mehrlager Stand: 16.11.2009 1 INHALT INHALT... 2 MEHRLAGER... 3 1.1 VORARBEITEN 3 1.2 DRUCK ZÄHLLISTEN 3 1.3 BESTAND EINFRIEREN 5 1.4 ERFASSUNG DER ZÄHLMENGE 7 1.5 DRUCK INVENTURLISTE
MehrAbrechnung von Leistungen/Begleitleistungen nach 115b SGB V mit der Pseudo-GOP 88115
von Leistungen/Begleitleistungen SGB V mit der Pseudo-GOP Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe (AOP-Vertrag) sowie Begleitleistungen Alle Leistungen des ambulanten Operierens
MehrAnlagenbuchhaltung NTCS Variabler Import. Interne Kurz-Doku. Stand V 14.26
Anlagenbuchhaltung NTCS Variabler Import Interne Kurz-Doku Stand 16.06.2011 V 14.26 Inhaltsverzeichnis 1 Start...3 1.1 Variante 1: Import aufgrund von Spaltenüberschriften... 7 1.2 Variante 2: Import aufgrund
MehrMerkblatt Inventur Mehrlager
Merkblatt Mehrlager Ablaufbeschreibung Merkblatt Mehrlager Stand: 16.11.2009 1 Merkblatt Mehrlager INHALT INHALT... 2 MEHRLAGER... 3 1.1 VORARBEITEN 3 1.2 DRUCK ZÄHLLISTEN 4 1.3 BESTAND EINFRIEREN 5 1.4
MehrAnforderungen an Datensätze für die statistische Analyse
Anforderungen an Datensätze für die statistische Analyse 1. Vorbereiten eines Datensatzes zur Analyse In dieser Anleitung erklären wir den korrekten Aufbau Ihres Datensatzes, damit er anschliessend mit
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017
MehrÄnderungen zum Tarif Stand im ELAN-Kfz
Änderungen zum Tarif 07.15 Stand 01.16 im ELAN-Kfz Inhaltsverzeichnis 1. Tarif 01.07.2015 Stand 01.16... 2 2. Programmänderungen... 2 2.1. Änderung beim Fahrzeugwechsel, wenn das Vorfahrzeug beim VN verbleibt...
Mehr: Schulungsmaterial (Educational Material) für medizinisches Fachpersonal
Kadcyla : Schulungsmaterial (Educational Material) für medizinisches Fachpersonal EU Information für medizinisches Fachpersonal Januar 2017 Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.
MehrMathematik 1, Teil B. Inhalt:
FH Emden-Leer Fachb. Technik, Abt. Elektrotechnik u. Informatik Prof. Dr. J. Wiebe www.et-inf.fho-emden.de/~wiebe Mathematik 1, Teil B Inhalt: 1.) Grundbegriffe der Mengenlehre 2.) Matrizen, Determinanten
MehrBasics zu fortlaufenden Ressourcen
Basics zu fortlaufenden Ressourcen Vierte Sitzung der RDA-Schulungsgruppe BVB/KOBV am 15.04.2015 Manfred Müller Screenshot aus dem RDA-Toolkit mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association,
MehrStatistische Erhebung Stand (jahrgangsweise Erfassung)
Statistische Erhebung Stand 01.01.2016 (jahrgangsweise Erfassung) Die folgenden Seiten sind Screenshots aus einem Testsystem. Der Weg zur Statistikseite ist gleich geblieben: Entweder über das Menü Mitgliederverwaltung
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Anlage 1 zu TOP 8.2.3 Anlage Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie
MehrDefinition einer Proporz Wahl
Tutorial Definition einer Proporz Wahl Hotline 044 226 38 01, wahlen@sesam-ag.ch Tutorial - Definition einer Proporz Wahl Seite 2 von 17 1 Inhaltsverzeichnis 2 Eine Wahl definieren... 4 2.1 Start des Programmes
MehrValidation Aufnahme «sur dossier» Bildungszentrum
Aufnahme «sur dossier» Bildungszentrum Themen Ausgangslage (inklusive Auftrag) Verfahren Kosten / Dauer Offene Fragen Seite 2 / Careum Bildungszentrum, Höhere Fachschulen / 2012 Ausgangslage (1) Auftrag
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2016 1172. Zürcher Spitalliste 2012 Akutsomatik (Leistungsauftrag NEOG der Geburtshäuser ab 1. Januar 2017), Berichtigung
Mehrnach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, Dieses Gesetz gewährleistet die Spitalversorgung der im Kanton Schwyz wohnhaften
Spitalgesetz (SpitG) (Vom 9. November 04) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen. Zweck Dieses Gesetz gewährleistet
MehrKostenstellen- und Kostenträgerrahmen (Funktion)
4.2.2.5 n- und Kostenträgerrahmen (Funktion) 4.2.2.5.1 Grundlagen Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden 54 Kostenrechnung 1 Die Gemeinden haben für alle Leistungen eine Kostenrechnung zu führen.
MehrDelegiertenanlass SWICA
Delegiertenanlass SWICA Winterthur, 1. Juli 2017 Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger Gesundheitsdirektor Kanton Zürich Präsident GDK 2 Inhalt 1. KSW und ipw: Wie weiter? 2. «Ambulant vor stationär» 3 KSW
MehrErläuterungen zum Minimaldatensatz
In der klinischen Praxis können im Ausnahmefall Konstellationen auftreten, in denen ein Behandlungsfall durch den QS-Filter als dokumentationspflichtig ausgelöst wird, obwohl eine abschlussfähige Dokumentation
MehrVerordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)
97 Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) Vom 5. November 977 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf des Gesetzes vom 0.
Mehr