Stoffverbote EU-Richtlinie 2002/95/EG - RoHS
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- Martha Kraus
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1 Stoffverbote EU-Richtlinie 2002/95/EG - RoHS Bernhard Klee Abteilung Umweltschutzpolitik ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.v.
2 RoHS Umwelt-Gesetzgebung weltweit Japan: Home Appliance Recycling Law seit 1. April 2001 in Kraft Keine Stoffverbote, aber Freiwillige Maßnahmen in der Industrie (z. B. Honda, Nissan): Reduktion von Blei Umstellung auf bleifreie Produkte in Japan stark vom Markt getrieben ( green ) China: Gesetz analog zu RoHS bei WTO notifiziert, am 1. März 2006 verkündet From 1st of March 2007,... is not allowed to contain the plumbum, mercury, cadmium, hexavalent chrome, polymeric bromize diphenyl (PBB) or PBDE etc. Unverändert vieles unklar bei Scope und Ausnahmen der "China-RoHS" USA: Derzeit gibt es in den USA kein Gesetz, das der RoHS annähernd entspricht Einzelne Bundesstaaten (z. B. Kalifornien) arbeiten an Vorschriften, die der RoHS- Richtlinie ähnlich sind Die Entwicklungen zu bleifrei in Europa, Japan, China und den USA werden auch in anderen Ländern dazu führen, dass bleifreie Produkte und Prozesse verstärkt in die Elektronikindustrie Einzug halten werden. Folie 2
3 Umwelt-Gesetzgebung Europa: WEEE und RoHS WEEE: Directive 2002/96/EC on Waste Electrical and Electronic Equipment RoHS: Directive 2002/95/EC on the Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment Gegenstand der Betrachtung in beiden Richtlinien: Elektro- und Elektronik-Altgeräte Ziel WEEE: Ziel RoHS: - Vermeidung und Reduktion von Abfällen, - Wiederverwendung, Recycling, Verwertung - zu WEEE begleitende Stoffverbote und -beschränkungen - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten - Gesundheitsschutz - umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektronikschrott Folie 3
4 Umwelt-Gesetzgebung Deutschland: Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG) Stand: Gesetz vom 16. März 2005 ist am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt Jg Teil 1 Nr. 17 veröffentlicht worden. 5 Stoffverbote: (1) Es ist verboten, neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, poly-bromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE) je homogenem Werkstoff oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten.... gilt nicht für Kategorie 8 und 9... gilt nicht für Geräte, die vor dem erstmals in Verkehr gebracht wurden... gilt auch nicht für Ersatzteile für die Reparatur oder die Wiederverwendung von Geräten, die erstmals vor dem in Verkehr gebracht werden... Folie 4
5 Termine der Herstellerpflichten Einrichtung und Organisation Gemeinsame Stelle Vorab-Registrierung möglich Registrierung muss erfolgt sein (inkl. Stellung Garantien ) Pflicht zur Stellung von Behältern an Übergabestellen beginnt Mitteilung der Inputmengen an Gemeinsame Stelle HERSTELLER GmbH Kennzeichnung Abholung von Behältern Behandlung Meldung Output- /Verwertungsmengen an Gemeinsame Stelle Übergangsfrist bis Übergangsfrist bis Verwertungsquoten Stoffverbote Folie 5
6 Anwendungsbereich WEEE und RoHS (1) Art 3 a 2002/95/EG (RoHS) und 2002/96/EG (WEEE): Elektro- und Elektronikgeräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme und elektromagnetisch Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Überragung und Messung solcher Ströme und Felder, die unter die in Anhang IA der WEEE aufgeführten Kategorien fallen und für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1000 V bzw. Gleichstrom von höchstens 1500 V ausgelegt sind. Folie 6
7 Anwendungsbereich WEEE (2) Kategorien nach Anhang IA der Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 (offene Beispielliste Anhang IB) 1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte 3. IT- und Telekommunikationsgeräte 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper 6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge) 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinische Geräte (mit Ausnahme implantierter und infizierter Produkte) 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte Folie 7
8 Anwendungsbereich RoHS (3) Kategorien nach Anhang IA der Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 (offene Beispielliste Anhang IB) 1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte 3. IT- und Telekommunikationsgeräte 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper 6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge) 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinische Geräte (mit Ausnahme implantierter und infizierter Produkte) (Neufestlegung sollte bis ) 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte + elektrische Glühlampen + Leuchten in Haushalten Folie 8
9 Untersuchungen zu den Kategorien 8 und 9 Die Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) gibt vor, zu prüfen, ob die Kategorien 8 und 9 des Anhangs IA in Zukunft unter diese Richtlinie fallen sollen Kategorie 8: Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte) Kategorie 9: Überwachungs- und Kontrollinstrumente Die EU-Kommission hat ERA Technology Ltd. (ERA) mit der Überprüfung beauftragt, Vorschläge zur Einbeziehung von Geräten dieser Kategorien zu unterbreiten Untersuchungsprojekt hierzu mit dem Abschlußbericht vom Juli mit Ergänzungen vom September abgeschlossen Meilensteine dieses Projektes März 2006 (Zwischenbericht von ERA) April 2006 (Expertenworkshop ) Folie 9
10 Orgalime Guide Scope of WEEE and RoHS Orgalime RoHS Guide Bestellmöglichkeit des Scope Guide über Folie 10
11 WEEE-Decision tree Entscheidungsbaum analog 7 Prüfschritte In In BMU-Handlungshilfe > % der Fragen können beantwortet werden aber: Marktentscheidungen laufen anders Folie 11
12 Was nicht in den Anwendungsbereich von WEEE und RoHS fällt Ersatzteile für die Reparatur oder Wiederverwertung von Elektro- und Elektronikgeräten, die vor dem 1. Juli 2006 in den Verkehr gebracht wurden. Elektro- und Elektronikgeräte, die Teil eines Gerätes sind, welches nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien fällt. Mit der Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten verbundene Geräte, Waffen, Munition und Kriegsmaterial sind von dieser Richtlinie ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Produkte, die nicht eigens für militärische Zwecke bestimmt sind. (WEEE, Artikel 2 (3)) Fahrzeuge und eigens dafür vorgesehenes Zubehör (z. B. Autoradio) fallen nicht in den Anwendungsbereich von WEEE und RoHS, sondern werden durch die Altfahrzeugrichtlinie geregelt. KOM veröffentlicht eine Publikation FaQ = Frequently asked Questions zur Klarstellung auch von Fragen zum Anwendungsbereich Aber Vorsicht: - Kundenforderung ist nicht immer identisch mit gesetzlicher Vorgabe - Erhöhter Aufwand bei dualer Prozessführung Folie 12
13 RoHS: Was ist eigentlich verboten? Artikel 4 Vermeidung Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ab dem 1. Juli 2006 neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte kein - Blei, - Quecksilber, - Cadmium, - sechswertiges Chrom, - polybromiertes Biphenyl (PBB) bzw. polybromierten Diphenylether (PBDE) enthalten. gilt nicht für die im Anhang aufgeführten Verwendungszwecke. Sobald wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, beschließen das Europäische Parlament und der Rat..., weitere gefährliche Stoffe zu verbieten und durch umweltfreundlichere Alternativen zu substituieren, die mindestens das gleiche Schutzniveau für den Verbraucher gewährleisten. Achtung: Penta- und octa-bromierte Diphenylether sind gemäß EU-Richtlinie bzw. Chemikalienverbotsverordnung bereits seit Juli 2004 verboten! Folie 13
14 Gesetzliche Grundlagen RoHS - Stoffverbote Folie 14
15 RoHS: Ausnahmen von den Stoffverboten (1) Anhang RoHS Anhang zur RoHS-Richtlinie nennt Ausnahmen für: Quecksilber Blei Cadmiumbeschichtungen sechswertiges Chrom Überprüfung der Maßnahmen der Richtlinie bis 13. Februar 2005 (Solldatum!) Überprüfung der Kategorien 8 und 9 noch nicht abgeschlossen Endbericht einer von der Europäischen Kommission vergebenen Studie: Einzelheiten und umfangreiche Dokumente zu Ausnahmeanträgen (Stakeholder- Konsultationen) unter Events : Folie 15
16 RoHS: Ausnahmen von den Stoffverboten (2) Anhang RoHS 1. Stakeholder-Konsultation bis Stakeholder-Konsultation bis Stakeholder-Konsultation bis Stakeholder-Konsultation bis Stakeholder-Konsultation bis Bisher 3 "packages" verabschiedet: COM 2005/717/EC of 13 October 2005: Published in OJ L 271/48, 15 October 2005 COM 2005/747/EC of 21 October 2005: Published in OJ L 280/19, 25 October 2005 COM 2006/310/EC of 21 April 2006: Published in OJ L 115/38, 28 April 2006 COM 2006/690/EC of 12 October 2006: Published in OJ L 283/47, 14 October 2006 COM 2006/691/EC of 12 October 2006: Published in OJ L 283/48, 14 October 2006 COM 2006/692/EC of 12 October 2006: Published in OJ L 283/50, 14 October 2006 Weitere "packages" mit 30 + x Ausnahmeanträgen noch nicht verabschiedet Was passiert mit den derzeit anstehenden Ausnahmeanträgen??? Okö-Institut, Freiburg und Fraunhofer IZM, Berlin mit Studie beauftragt, die eine Einschätzung der Anträge vornimmt. Folie 16
17 RoHS: Ausnahmen von den Stoffverboten (3) Anhang RoHS Ergänzungen des Anhangs RoHS: 7. - Blei in hochschmelzenden Loten (d. h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Massenanteil von mindestens 85 % Blei), - Blei in Loten für Server, Speichersysteme und Speicherarrays sowie Netzinfrastrukturausrüstungen für Vermittlung, Signalweiterleitung, Übertragung und Netzmanagement im Telekommunikationsbereich, - Blei in keramischen Elektronikbauteilen (z. B. piezoelektronische Bauteile) Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten sowie Cadmiumbeschichtungen, ausgenommen Verwendungen, die gemäß der Richtlinie 91/338/EWG zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen verboten sind. 9. Sechswertiges Chrom als Korrosionsschutzmittel des Kohlenstoffstahl- Kühlsystems in Absorptionskühlschränken. 9a. Deca-BDE in Polymerverwendungen und 9b. Blei in Bleibronze-Lagerschalen und -buchsen. 11. Blei in Einpresssteckverbindern mit flexibler Zone. 12. Blei als Beschichtungsmaterial für ein wärmeleitendes C-Ring-Modul. 13. Blei und Cadmium in optischen Gläsern und Glasfiltern. 14. Blei in Loten aus mehr als zwei Elementen zur Verbindung zwischen den Anschlussstiften und der Mikroprozessor-Baugruppe mit einem Massenanteil von mehr als 80 % und weniger als 85 % Blei. Folie 17
18 RoHS: Ausnahmen von den Stoffverboten (4) Anhang RoHS Weitere Ergänzungen des Anhangs RoHS: 15. Blei in Loten zum Herstellen einer stabilen elektrischen Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Schaltungsträger in integrierten Flip-Chip-Baugruppen. 16. Blei in stabförmigen Glühlampen mit eingeschmolzener Innenbeschichtung des Kolbens. 17. Bleihalogenide als Strahlungszusatz in Hochdruck-Gasentladungslampen (HID- Lampen) für professionelle Reprografieanwendungen. 18. Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver (davon Massenanteil von Blei von 1 % oder weniger) von Gasentladungslampen bei Verwendung als Bräunungslampen mit Leuchtstoffen wie Bariumsilikat (BaSi 2 O 5 :Pb) oder Verwendung als Speziallampen für Reprografie auf Basis des Lichtpausverfahrens, Lithografie, Insektenfallen, fotochemische und Belichtungsprozesse mit Leuchtstoffen wie Magnesiumsilikat (Sr,Ba) 2 MgSi 2 O 7 :Pb). 19. Blei mit PbBiSn-Hg und PbInSn-Hg in speziellen Verbindungen als Hauptamalgam und mit PbSn-Hg als Zusatzamalgam in super-kompakten Energiesparlampen. 20. Bleioxid in Glasloten zur Verbindung der vorderen und hinteren Glasscheibe von flachen Leuchtstofflampen für Flüssigkristallanzeigen (LCD). 21. Blei und Cadmium in Druckfarben zum Aufbringen von s auf Borosilicatglas. 22. Blei als Verunreinigung in Faraday-Rotatoren mit ferrimagnetischen, mit Seltenen Erden dotierten Eisengranatfilmen (Rare Earth Iron Granet), die in faseroptischen Kommunikationssystemen verwendet werden. Folie 18
19 RoHS: Ausnahmen von den Stoffverboten (5) Anhang RoHS Weitere Ergänzungen des Anhangs RoHS: 23. Blei in der Beschichtung von Fine-Pitch-Komponenten - anderen als Steckverbindern - mit einem Pitch von 0,65 mm oder weniger mit Eisen-Nickel-Leadframes oder Blei in der Beschichtung von Fine-Pitch-Komponenten - anderen als Steckverbindern - mit einem Pitch von 0,65 mm oder weniger mit Kupfer-Leadframes. 24. Blei in Lötmitteln für discoidale und Planar-Array-Vielschicht-Keramikkondensatoren mit metallisierten Löchern. 25. Bleioxid in Strukturelementen von Plasmadisplays (PDP) und SED-Displays (surface conduction electron emitter displays) wie der dielektrischen Schicht von Vorder- und Rückglas, der Bus-Elektrode, dem Black Stripe, der Adresselektrode, der Trenn- Barriere, der Glasfritte für die Befestigung (seal frit) und dem Glasfrittering (frit ring) sowie in Druckpasten. 26. Bleioxid im Glasmantel von BLB-Lampen (Schwarzlichtlampen). 27. Bleilegierungen als Lötmittel für Wandler in leistungsstarken Lautsprechern (für mehrstündigen Betrieb bei einem Schalldruck von 125 db/spl und darüber). 28. Sechswertiges Chrom in Korrosionsschutzschichten von unlackierten Blechverkleidungen und metallischen Befestigungsteilen zur Verhinderung von Korrosion und zur Abschirmung gegen elektromagnetische Störfelder in Geräten der Kategorie 3 der Richtlinie 2002/96/EG (IT- und Telekommunikationsgeräte). Ausnahmeregelung gilt bis zum 1. Juli Gebundenes Blei in Kristallglas gemäß Anhang I (Kristallglasarten 1, 2, 3 und 4) der Richtlinie 69/493/EWG des Rates (ABl. L 326 vom , S. 36. Richtlinie zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 2003). Folie 19
20 RoHS: Grenzwerte und Bezugsgrößen Definitions in FaQ der EU-Kommission The term homogeneous means of uniform composition throughout. Examples of homogeneous materials are individual types of: plastic, ceramics, glass, metals, alloys, paper, board, resins, coatings. The term mechanically disjointed means that the material can, in principle, be separated by mechanical actions such as: unscrewing, cutting, crushing, grinding and abrasive processes. August 2006 aktualisiert Achtung: Nur Orientierungshilfe kein rechtverbindlicher Charakter Folie 20
21 RoHS: Entscheidung der EU-KOM vom Gemäß Entscheidung 2005/618/EG und in Verbindung mit dem FaQ-Papier definiert die EU-Kommission "Homogenes Material": Homogenes Material ist eine Einheit, die mechanisch nicht weiter teilbar ist "Homogen" meint "von durchgängig einheitlicher Struktur", Beispiele für "homogenes Material" sind: Plastik, Keramiken, Glas, Metalle, Legierungen, Papier, definierte Kunststoffe, Harze und Beschichtungen "Mechanisch teilbar" meint, dass das Material bei mechanischen Prozessen in unterschiedliche Materialien aufgeteilt werden kann. Hierzu zählen z. B.: Auseinanderschrauben, Schneiden, Shreddern oder auch Schleifvorgänge Folie 21
22 RoHS: Grenzwerte und Bezugsgrößen Beispiele Kabel besteht aus verschiedenen Materialien homogeneous material Bauelement besteht aus verschiedenen Materialien Schrauben- Kern Beschichtung mechanisch teilbar?? Folie 22
23 Antworten zu Stoffverboten Die ZVEI-Publikation RoHS Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment Handlungshilfe zur Kommunikation entlang der Lieferkette über die Einhaltung stoffbezogener Anforderungen aus der Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) Stand unter als PDF-Datei Folie 23
24 RoHS-Zertifizierung keine Verpflichtung Weder die RoHS-Richtlinie noch nationale Gesetze sehen eine Zertifizierung hinsichtlich der "RoHS-Konformität" vor In Normung unterstützt der ZVEI den Ansatz zur freiwilligen Materialdeklaration Der ZVEI empfiehlt seinen Mitgliedern die intensive Kommunikation entlang der Lieferkette über Inhaltsstoffe Eine Pflichtzertifizierung zum Nachweis der Einhaltung der Stoffbeschränkungen durch RoHS lehnt der ZVEI ab Folie 24
25 RoHS - Kennzeichnung Weder die RoHS-Richtlinie noch nationale Gesetze sehen eine Kennzeichnung zur "RoHS-Konformität" vor In der Praxis haben sich verschiedene Identifikationspraktiken entwickelt in Form von meist "grünen" Bildsymbolen Lead-free marking: RoHS marking: Folie 25
26 Aspekte bei der Implementierung der RoHS Gesetzeslage Stand der Wissenschaft / Technik / Normung / Standardisierung Prozess- und Produktzuverlässigkeit / Testmethoden Materialien Inhaltsstoffe Kundenanforderung Logistik (ggf. getrennte Lagerhaltung, Kennzeichnung, Ersatzteile, rechtzeitiger Abverkauf nicht RoHS-konformer Produkte) Ausblick: Fehlende Ausnahmen zu RoHS dringend festlegen Klarstellung der Begriffe Einheitliche Umsetzung in EU-25 (Art. 95 EGV!!) Mitwirkung bei Überprüfung von Kat. 8 und 9 und Review der Richtlinie Folie 26
27 Umbrella Specifications DIN als internationaler Normungsantrag entsprechend dem Fast Track Procedure bei der IEC eingereicht geführt als IEC-TC 3-Projekt Output: PAS Publically Available Standard. Verzögerung wegen organisatorischer Fragen bei IEC Umbrella Specifications im FV Electronic Components and Systems - Halbleiter - Passive Bauelemente - Steckverbinder - Leiterplatten - Hybridschaltungen Folie 27
28 Internetauftritt Umbrella Specs Kostenfreie Bereitstellung der pdf-datenblätter Kostenloser Zugriff und Download Guidelines and Forms als Hilfestellung Möglichkeit der Firmenlinks Mehr als 2000 Zugriffe pro Tag!! Folie 28
29 Kontakt Danke für Ihre Aufmerksamkeit! ZVEI-Internetseiten: Weitere hilfreiche Links: Abteilung Umweltschutzpolitik im ZVEI Bernhard Klee Fon: Fax: Folie 29
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