KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

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1 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung Registriert zu Brüssel am 13. Juni 2014 und mit Wirkung vom 17. Juni Diese Ausgabe hat 20 Seiten. I. KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung 1 Einleitung 2 Begriffsbestimmung 3 Die Karte 4 Geheimzahl 5 Verwendung der Karte 6 Sammelabrechnung und Beschwerden 7 Bezahlung 8 Kosten, Gültigkeit und Erneuerung 9 Pflichten des Karteninhabers 10 Risikoregelung 11 Beweisvereinbarung 12 Pflichten des Herausgebers 13 Rückerstattung von Zahlungstransaktionen, die von einem oder über einen Begünstigten initiiert wurden 14 Rückgabe der Karte 15 Datenvereinbarung 16 Beendung und Änderung des Vertrags 17 Rechtsmittel II. Allgemeine Bedingungen Versicherungen 1 Allgemeine Bedingungen der Versicherung Warenschutz und Garantieverlängerung 2 Allgemeine Versicherungsbedingungen Schutz bei Internetkäufen 3 Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung KBC-Kreditkarte Gold Sitz: KBC Bank AG Havenlaan Brüssel Belgien MwSt. BE RJP Brüssel FSMA A Ein Unternehmen des KBC-Konzerns AA1308 V /- P.1/20

2 I. KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung 1 Einleitung Diese Ordnung regelt die besonderen Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten, die die Anwendung der Karte sowohl für den Kontoinhaber als auch für den Inhaber der MasterCard, die Bank und die Gesellschaft mit sich bringen. Diese Ordnung ist eine Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Zusammen mit der Mitteilung der Tarife nach Artikel I.32 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank bilden sie den Rahmenvertrag. Die Unterzeichnung des Antragsdokuments, der Empfangsbescheinigung oder der Karte, gegebenenfalls mit elektronischer Unterschrift, gilt als ausdrückliche Anerkennung dieser Ordnung seitens des Kartenbestellers und des Karteninhabers.. Während der Vertragsdauer sind Kontoinhaber und Karteninhaber jederzeit berechtigt, die Bereitstellung dieser Ordnung auf Papier oder auf einem sonstigen dauerhaften Träger zu verlangen. 2 Begriffsbestimmungen Art. 1 Zur Anwendung in dieser Ordnung ist zu verstehen unter die Gesellschaft: Atos Worldline NV Haachtsesteenweg Brüssel Die Gesellschaft behandelt die Schadensfälle aus dem Miss-brauch der Karte für die Rechnung der Bank. Card Stop: Meldestelle, die von der Atos Worldline NV verwaltet wird, zur Mitteilung des Verlusts und Diebstahls der Karte. die Bank/ des Ausgebers: KBC Bank AG Sitz: Havenlaan 2, 1080 Brüssel, Belgien; FSMA A; RJP Brüssel, MwSt. BE Adresse: kbc.telecenter@kbc.be die Karte: KBC-Kreditkarte Gold das Konto: das Konto, an das die Karte im System immer gekoppelt ist und auf dem alle Last- und Gutschriften über das Konto im Rahmen des Systems gebucht werden. der Kontoinhaber: die natürliche oder juristische Person, auf deren Namen das Bankkonto, an das die Karte gebunden ist, bei der Bank eröffnet wurde. der Karteninhaber: eine Person, auf deren Namen oder zu deren Gebrauch die Bank eine KBC-Kreditkarte Gold ausgegeben hat. der KBC-Kartenleser: ein Gerät (Unconnected Card Reader), in das der Karteninhaber seine Karte einführt und die zur Karte gehörende Geheimzahl eingibt. Der Kartenleser berechnet dann eine neue Geheimzahl, mit der der Karteninhaber sich identifizieren und Aufträge unterzeichnen kann. ein Verbraucher: eine natürliche Person, die zu Zwecken außerhalb ihrer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit handelt. 3 Die Karte Art. 2 Die Karte ist persönlich und nicht übertragbar. Die Karte wird, je nach Wunsch des Antragstellers, in der Bankfiliale des Karteninhabers bereitgestellt oder per Post an die zuletzt vom Karteninhaber angegebene Adresse gesandt. Aus Sicherheitsgründen muss der Karteninhaber die Karte bei der Entgegennahme sofort mit einem Kugelschreiber unterschreiben. Art. 3 Die Bank kann Karten an einen oder mehrere Bevollmächtigte ausgeben. Wenn eine oder mehrere Karten auf den Namen einer oder mehrerer Bevollmächtigter ausgegeben wurden, ist der Kontoinhaber, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 21, vollständig für alle Beträge haftbar, die sowohl infolge des rechtmäßigen als auch des unrechtmäßigen Gebrauchs der Karte durch die Karteninhaber zu zahlen sind. 4 Geheimzahl Art. 4 Mit der Karte ist eine Geheimzahl verbunden. Diese Geheimzahl wird, je nach Wunsch des Antragstellers, entweder per SMS an eine vom Kartenantragsteller mitgeteilte Mobiltelefonnummer, per Post oder über einen vom Karteninhaber frei gewählten Bankautomaten unmittelbar nach Abgabe der Karte in der Bankfiliale übermittelt. Wenn die Geheimzahl per SMS versandt wird, muss der Karteninhaber diese Mitteilung so schnell wie möglich löschen. Die Geheimzahl ist streng persönlich und nicht übertragbar. Wenn der Kunde selbst eine Geheimzahl wählt oder seine Geheimzahl ändert, darf er keine Geheimzahl wählen, die von Dritten leicht ermittelt werden kann (z. B. sein Geburtsdatum, 1234, ). Sowohl bei der Anfertigung als auch bei jeder Verwendung der Karte bleibt der geheime Charakter der Geheimzahl gewährleistet. 5 Verwendung der Karte Art. 5 Der Karteninhaber kann mit seiner Karte die unten aufgeführten Transaktionen abwickeln. Die Karte darf nicht zu anderen Zwecken benutzt werden. Er stimmt den Zahlungstransaktionen auf die unten beschriebene Weise zu. Einmal erteilt, kann der Karteninhaber die Genehmigung nicht mehr widerrufen. Wenn eine Zahlungstransaktion nicht abgewickelt werden kann, wird dem Karteninhaber dies über den Automaten, das Terminal oder die Anwendung mitgeteilt, wo die Transaktion erfolgt. Dafür können Kosten berechnet werden. Art. 6 Der Karteninhaber kann selbst bestimmen, in welchen Ländern er mit seiner Karte die nachstehend aufgeführten Transaktionen ausführen kann (alle Länder, alle Länder mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, nur Europa). Er kann das in KBC-Online und KBC-Online for Business selbst bestimmen. Der Karteninhaber kann sich dazu außerdem mit einer KBC-Bankfiliale oder unter Nummer mit dem KBC-Telecenter in Verbindung setzen. Für weitere Informationen kann er AA1308 V /- P.2/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

3 besuchen oder das KBC-Telecenter anrufen. Wenn der Karteninhaber insoweit nichts unternommen hat, kann er seine Karte außer in den Vereinigten Staaten überall weltweit benutzen. Wenn eine Karte in allen Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten benutzbar ist, kann der Karteninhaber aufgrund der Geheimzahl dennoch Transaktionen in den Vereinigten Staaten vornehmen. Transaktionen mit Unterschrift sind nicht möglich. Ab dem Augenblick einer Geldabhebung sind Transaktionen mit der Karte in den Vereinigten Staaten möglich, und dies zu dem Zeitpunkt, an der Kunde seine Karte für eine Transaktion außerhalb der Vereinigten Staaten benutzt. Art. 7 Der Karteninhaber kann mit der Karte Waren oder Dienstleistungen bezahlen, die er bei Vertragsunternehmen im In- und Ausland (gemäß Art. 6), die dem MasterCard-Netz angeschlossen sind, gekauft hat. Dabei muss der Karteninhaber den Restbetrag seines Ausgabenlimits berücksichtigen. Art. 8 Der Karteninhaber kann auf Vorlage seiner Karte und durch Unterzeichnung eines Verkaufsbelegs bei bestimmten Bankfilialen im Ausland (gemäß Art. 6), die mit dem MasterCard-Logo gekennzeichnet sind, Bargeld abheben, wobei der Karteninhaber den Restsaldo des Ausgabenlimits berücksichtigen muss. Art. 9 Mit der Karte und der Geheimzahl kann der Karteninhaber an bestimmten Geldautomaten im In- und Ausland (gemäß Art. 6), die mit dem MasterCard-Logo gekennzeichnet sind, Bargeld abheben. Diese Geldabhebungen sind auf 620 Euro in vier Tagen begrenzt, wobei der Karteninhaber jedoch auch den Restsaldo seines Ausgabenlimits berücksichtigen muss. Art. 10 Mit der Unterzeichnung des Verkaufsbelegs oder der Vorlage der Karte beim Vertragsunternehmen und/oder der elektronischen Identifizierung seiner Karte, gegebenenfalls zusammen mit der Verwendung der Geheimzahl, erteilt der Karteninhaber der Bank den unwiderruflichen Auftrag, dem Vertragsunternehmen die Einkäufe zu bezahlen oder dem Finanzinstitut die Geldabhebungen zu vergüten, und dies vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 21. Für die Verwaltung und Ausführung dieser Kreditkartentransaktionen nimmt die Bank die Gesellschaft in Anspruch. Art. 11 Der Karteninhaber kann mit seiner Karte und dem KBC-Kartenleser Zahlungen sicher abwickeln, um Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die übers Internet erworben wurden von Händlern, die Zahlungen über den MasterCard-Zahlknopf akzeptieren. Der Karteninhaber muss seinen Kartenleser entsprechend den Bestimmungen dieser Ordnung und insbesondere unter Berücksichtigung der Artikel 20 und 21 sicher aufbewahren und benutzen. Die Bank kann für den Kartenleser einen Preis berechnen, der in der Preisliste der Bank angegeben wird. Der Karteninhaber kann durch Angabe seiner Kartennummer und des Verfalldatums der Karte Waren oder Dienstleistungen bezahlen, die telefonisch, brieflich, per Telefax oder im Internet verkauft werden. Der Karteninhaber kann auch durch einmalige Angabe seiner Kartennummer und des Verfalldatums der Karte eine Reihe von Waren und Dienstleistungen (z. B. Abonnements) bezahlen. Im letzteren Fall ist der Karteninhaber gehalten, diese Zahlungen selbst bei den Händlern zu beenden, sobald der betreffende Vertrag beendet oder seine Karte gesperrt, vernichtet oder an die Bank zurückgegeben wird. Der Karteninhaber verpflichtet sich, diesen Zahlungsmodus nur bei Vertragsunternehmen zu verwenden, die ihm wohlbekannt sind. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 21 gilt der vom Vertragsunternehmen ausgefüllte Verkaufsbeleg als Vermutung eines vom Kunden der Bank erteilten Auftrags zur Bezahlung des Vertragsunternehmens. Art. 12 Kontoinhaber und Karteninhaber haben dafür zu sorgen, dass der Betrag des Ausgabenlimits nicht überschritten wird. Das Ausgabenlimit wird von der Bank je Karte und je Konto festgelegt und wird bei der Ausgabe der Karte mitgeteilt. Das Ausgabenlimit wird auf der monatlichen Sammelabrechnung erwähnt. Bei jeder Belastung des Kontos des Kontoinhabers mit dem Betrag der Sammelabrechnung wird das Ausgabenlimit freigegeben und kann der Karteninhaber wieder Transaktionen in Höhe des vollen Ausgabenlimits tätigen. Der Kunde kann die ursprünglich festgelegten Limits nach seinen Bedürfnissen und entsprechend den von der Bank festgelegten Bedingungen (nicht unter dem Mindestlimit und nicht über dem Höchstlimit) anpassen lassen, und dies zweimal im Jahr. Auch bei Verlust oder Diebstahl seiner Karte und immer dann, wenn er auf seiner Sammelabrechnung oder seinem Kontoauszug eine Transaktion feststellt, für die er keine Zustimmung erteilt hat, kann er das Limit ändern lassen. Der Kunde, der von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss sich an seine Bankfiliale wenden. Um zu urteilen, ob das Ausgabenlimit überschritten worden ist, werden die erfassten Transaktionen berücksichtigt, wie in den Artikeln 5 bis 11 beschrieben. Bei einer Kartenbezahlung an einer Tankstelle ist der genaue Betrag der Zahlung nicht vorher bekannt und wird ein fester Betrag des Ausgabenlimits während des Tankvorgangs reserviert. Der genaue Betrag des Tankvorgangs wird sofort nach dem Tankvorgang vom verbleibenden Saldo des Ausgabenlimits der Karte abgezogen. Der reservierte Betrag wird zu dem Zeitpunkt freigegeben. Auch andere Händler können in bestimmten Fällen Reservierungen vornehmen, durch die das Ausgabenlimit vorübergehend herabgesetzt werden kann (z. B. Autoverleihe, Hotels usw.) Innerhalb des für Geldabhebungen und der Bezahlung von Einkäufen insgesamt geltenden allgemeinen Limits wird gleichzeitig ein individuelles Limit für die Geldabhebungen auferlegt, das in Artikel 7 und 8 angegeben wird. Die Bank kann dieses Limit bei vorheriger Bekanntgabe gemäß Art. 29 ändern. Die Bank hat jedoch die Möglichkeit, die Limits jederzeit und mit sofortiger Wirkung anzupassen, wenn der Kunde seine Pflichten aus diesem Rahmenvertrag nicht erfüllt. Art. 13 Gesellschaft und Bank können keinesfalls haftbar gemacht werden, wenn ein Handelsbetrieb die Karte nicht akzeptiert. Alle möglichen Streitigkeiten, die zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen entstehen, sind ausschließlich zwischen diesen beiden zu schlichten und entbinden den Karteninhaber in keiner Weise von seiner Zahlungspflicht. AA1308 V /- P.3/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

4 6 Sammelabrechnung und Beschwerden Art. 14 Die Gesellschaft sendet monatlich für die Rechnung der Bank eine Sammelabrechnung an den Karteninhaber, auf dem die mit der Karte abgewickelten Transaktionen aufgeführt sind. Der Kontoinhaber kann jedoch verlangen, dass die Sammelabrechnung an ihn selbst und nicht an den Karteninhaber geschickt wird. Streitfälle in Bezug auf zu Unrecht oder verkehrt abgerechnete Beträge werden für den Herausgeber von der Gesellschaft bearbeitet, und zwar nach von Letzterer zu bestimmenden Regeln und Verfahren. Jede Anfechtung einer Transaktion auf der Sammelabrechnung, die nicht korrekt erfasst oder gebucht wurde, ist der Gesellschaft unverzüglich, spätestens aber innerhalb von dreizehn Monaten (13) nach der Abbuchung, schriftlich unter der in Art. 1 genannten Adresse mitzuteilen, damit die Bank nachweisen kann, dass die Transaktion authentifiziert, richtig erfasst und gebucht und nicht durch eine technische Störung oder einen sonstigen Mangel beeinflusst wurde. Ist der Kontoinhaber jedoch nicht ein Verbraucher, wird die Frist von dreizehn Monaten auf drei Monate reduziert. Im Fall einer nicht genehmigten Zahlungstransaktion wird die Bank, nachdem sie geprüft hat, ob kein Betrug seitens des Kunden vorliegt, dem Kunden den Betrag der nicht genehmigten Zahlungstransaktion sofort zurückzahlen und ggf. den Zustand des um diesen Betrag belasteten Kontos wiederherstellen, als hätte die nicht genehmigte Zahlungstransaktion nicht stattgefunden, ggf. zuzüglich der Zinsen für diesen Betrag. Die etwaigen weiteren finanziellen Aufwendungen, insbesondere die dem Inhaber wegen der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens getragenen Kosten, wird die Bank ebenfalls vergüten. Dieser Nachweis wird entsprechend Art. 22 erbracht. Danach werden die Sammelabrechnung und der darin genannte Saldo unwiderruflich als vollständig akzeptiert betrachtet. Art. 15 Auf der Sammelabrechnung findet der Karteninhaber folgende Angaben: das mit der Karte verbundene Ausgabenlimit, den Gesamtbetrag der vorigen Sammelabrechnung und den gezahlten Betrag der vorigen Sammelabrechnung, die Kartennummer, das Transaktionsdatum (Datum, an dem die Transaktion erfolgte), das Verrechnungsdatum (Datum, an dem die Transaktion auf dem internen Konto verarbeitet wurde), eine Beschreibung der Transaktion, der Transaktionsbetrag mit Angabe der Originalwährungseinheit und dem Umrechnungsfaktor zum Euro, die Gebühren bei Geldabhebung, Gesamtbetrag der Sammelabrechnung. Die Wechselkursmarge wird im Wechselkurs verrechnet und wird nicht gesondert wiedergegeben. Die Sammelabrechnung wird am 23. Kalendertag jedes Monats abgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen wird die Kartennummer auf der Sammelabrechnung verkürzt wiedergegeben. Es werden die ersten sechs und die letzten vier Ziffern der Kartennummer gezeigt. Die übrigen Zahlen werden durch den Großbuchstaben X ersetzt. Auch auf Antrags- und Schalterformularen, am KBC-Matic, in KBC-Online (for Business) und anderer von der Bank ausgehender Kommunikation wird die Kartennummer auf dieselbe verkürzte Weise dargestellt. 7 Bezahlung Art. 16 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 21 ermächtigt der Kontoinhaber die Bank unwiderruflich und ohne Vorbehalt, alle auf der monatlichen MasterCard- Sammelabrechnung genannten Beträge sofort vom Konto, an das die Karte gebunden ist, auch dann einzuziehen, wenn keine ausreichende Kontodeckung vorliegt. Der Kontoinhaber muss dafür sorgen, dass genügend Deckung auf dem zu belastenden Konto vorhanden ist. Eine eventuell gestattete Abweichung kann nie als stillschweigende Kreditgewährung interpretiert werden, und der Kontoinhaber muss die eventuell entstandenen nicht genehmigten Sollsalden sofort bereinigen. Wenn der Karteninhaber in einem Mitgliedsland der Europäischen Union eine Transaktion mit der Karte ausführt, dann folgt die Belastung des Kontos, an das die Karte gebunden ist, in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach der Transaktion. Die Bank behält sich das Recht vor, die Belastung zu einem früheren Zeitpunkt auszuführen, wenn die Umstände dies erfordern. 8 Kosten, Gültigkeit und Erneuerung Art. 17 Die Karte bleibt bis zum letzten Tag des Verfallmonats, der auf ihr angegeben ist, gültig. Der Kontoinhaber zahlt jährlich für die Karte und die damit verknüpften Dienstleistungen eine Gebühr, die, wenn nicht anders aufgeführt, jährlich zu Beginn des Jahres durch Abbuchung vom Konto bezahlt wird. Bei Beantragung der Karte im Lauf des Kalenderjahres wird die Jahresgebühr anteilig berechnet. Der Kontoinhaber muss für bestimmte Dienstleistungen jeweils je Transaktion eine Gebühr zahlen. Die Gebühren werden nach den in der Preisliste aufgeführten geltenden Tarifen berechnet. Der Kontoinhaber kann diese Gebührensätze auch in allen Filialen der Bank zur Kenntnis nehmen. Art. 18 Die Transaktionen in an der Brüsseler Börse notierten Fremdwährungen werden zu einem Kurs, den die Gesellschaft unter Zugrundelegung des Richtkurses der Europäischen Zentralbank am Tag des Eingangs des Belegs dieser Transaktionen bestimmt, in die Währung des Kartenkontos umgerechnet. Die Transaktionen in nicht an der Brüsseler Börse notierten Fremdwährungen werden zu einem Kurs, den die Gesellschaft von den internationalen Gesellschaften am Tag des Eingangs des Belegs dieser Transaktionen erhält, in die Währung des Kartenkontos umgerechnet. Für die Länder, die nicht Teil der Europäischen Währungsunion sind, wird dieser Kurs um eine in der Preisliste erwähnte Marge erhöht. Dies gilt sowohl für ausländische Geldabhebungen an Geldautomaten bzw. bei Banken als auch für Zahlungen bei ausländischen Vertragsunternehmen. Die Wechselkurse schwanken und können sich zwischen dem Zeitpunkt der Transaktion und der Belastung des Kontos ändern. Art. 19 Bei Beendung des Rahmenvertrags kann der Kontoinhaber Anspruch auf eine anteilige Erstattung der bereits im Voraus zu bestimmten Zeitpunkten gezahlten Gebühren erheben. Sie werden anteilig zum Monat nach dem Datum der Beendigung erstattet. Art. 20 Die Karte wird vor dem Verfalldatum erneuert. In diesem Augenblick wird dem Karteninhaber eine neue Karte zur Verfügung gestellt werden, entweder per Post oder über die Bankfilialen sofern nicht er oder der Kontoinhaber die Bank vor der Fälligkeit des Jahresbeitrags AA1308 V /- P.4/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

5 schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass er auf die Karte verzichtet und die Karte abgibt, oder wenn die Bank die Erneuerung ablehnt. Die neue Karte unterliegt ebenfalls den Bestimmungen des Rahmenvertrags. Der Karteninhaber verpflichtet sich, die alte Karte bei Erhalt der neuen sofort zu vernichten. 9 Pflichten des Karteninhabers Art. 21 Da die sichere Funktionsweise des MasterCard- Netzes erfordert, dass die Karte nur durch einen rechtmäßigen Karteninhaber benutzt wird, verpflichtet sich der Karteninhaber: die Karte gemäß den Bedingungen dieses Rahmenvertrags zu verwenden die Karte sorgfältig aufzubewahren und insbesondere den geheimen Charakter seiner persönlichen Geheimzahl zu wahren, indem sie niemandem mitgeteilt wird und indem sie auf der Karte selbst oder auf irgend einem anderen Dokument, das zusammen mit der Karte aufbewahrt wird, in einer erkennbaren Form zu notieren; der Karteninhaber darf die Karte nie unbeaufsichtigt (etwa Arbeitsplatz, Hotel, Fahrzeug sogar wenn dieses abgeschlossen ist oder in faktisch der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen) hinterlassen; der Karteninhaber darf niemals eigenmächtig die Karte Dritten (einschließlich Ehegatten, Familienmitgliedern und Freunden) übertragen oder diese sie gebrauchen lassen; bei Bezahlung mit seiner Karte bei einem Händler muss der Karteninhaber dafür sorgen, dass die Karte stets unter seiner Aufsicht verwendet wird. eine sichere Geheimzahl zu wählen, die nicht von Dritten auf einfache Weise ermittelt werden kann Die Karte darf nur in genügend sicheren Umständen benutzt werden, wobei unter anderem der geheime Charakter des Kodes gewahrt wird. die Karte nicht zu knicken, in die Nähe eines Magnetfelds kommen zu lassen, sie nicht extremen physischen Umständen auszusetzen oder auf eine andere Weise zu beschädigen; seine Karte nur zu gesetzlichen Zwecken zu verwenden seine Karte nie zum Glücksspiel im Internet zu verwenden den von der Bank genehmigten Betrag des Ausgabenlimits nicht zu überschreiten Diebstahl, Verlust, Fälschung oder jedes andere Risiko eines Missbrauchs seiner Karte, zum Beispiel dem Verlust des geheimen Charakters der persönlichen Geheimzahl, der Gesellschaft sofort mitzuteilen, sodass besagte Gesellschaft die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs ergreifen kann. Der Karteninhaber kann Card Stop zur Meldung von Verlust, Diebstahl oder sonstigem Risiko eines Missbrauchs seiner Karte an allen Tagen der Woche einschließlich Wochenendtagen sowohl nachts als auch tagsüber telefonisch unter der Nummer erreichen. Diese telefonische Meldung ist innerhalb von drei Tagen schriftlich unter der Adresse von Atos Worldline NV und der der Bank zu bestätigen. Diese Mitteilung bei Card Stop muss auch jedes Mal dann umgehend erfolgen, wenn die Karte an einem Geldautomaten oder an einem Terminal eingezogen wird. der Gesellschaft alle ihm bekannten Informationen über die Umstände des Diebstahls oder Verlusts mitzuteilen und die Gesellschaft bei ihrer Untersuchung zu unterstützen. Darüber hinaus muss der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte innerhalb von 24 Stunden bei der örtlichen Polizei anzeigen. sofort die Geheimzahl zu ändern, wenn deren geheimer Charakter verloren gegangen ist; Er muss die Gesellschaft und/oder die Bank sofort von jeder Buchung infolge unrechtmäßig vorgenommener Transaktionen sowie von jedem Fehler oder jeder Unregelmäßigkeit bei der Führung dieses Kontos unterrichten. die nötigen Maßnahmen zur Erfüllung seiner Pflichten zu treffen. 10 Risikoregelung Art. 22 Die Bank trägt die Risiken für jede Versendung an den Karteninhaber oder jedes Mittels, das die Kartenverwendung ermöglicht. Der Kontoinhaber haftet von der Auslieferung der Karte an für alle Schuldforderungen, die durch die Verwendung der Karte entstehen, unter Vorbehalt folgender Bestimmungen. Bei Verlust oder Diebstahl der Karte, oder bei unrechtmäßiger Benutzung des Zahlungsinstruments, wenn der Kunde es versäumt hat, die Sicherheit der personalisierten Sicherheitsmerkmale zu gewährleisten, trägt der Kontoinhaber kein Risiko aus der unrechtmäßigen Nutzung bis zur Meldung gemäß Artikel 20. Obengenannte Risikobegrenzung gilt nicht bei Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kontoinhabers oder Karteninhabers. In diesem Fall trägt der Kontoinhaber das volle Risiko. Der Richter urteilt in letzter Instanz darüber, ob unter den gegebenen Umständen grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ohne dass er dabei durch die Qualifizierung der Bank gebunden ist. Der Karteninhaber muss sich dessen bewusst sein, dass er die Karte auf eine sichere und vorsichtige Weise verwahren und benutzen muss. Dies wird in Artikel 20 näher erläutert. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften kann die Karte missbraucht werden. Dank warnt den Karteninhaber, dass unter anderem folgende Haltungen Schadensfälle begünstigen, für die er haften kann: Der Karteninhaber erfüllt seine Pflichten nicht oder verletzt die Sicherheitsvorschriften, zum Beispiel durch das gemeinsame Aufbewahren der Karte und der Geheimzahl in erkennbarer Form, das Mitteilen der Geheimzahl an Dritte, darunter Ehegatte, Familienmitglieder oder Freunde; das Zulassen der Verwendung der Karte durch Dritte außerhalb der unter Artikel 2 aufgeführten Fälle; die Verwendung der Karte unter unsicheren Umständen, das unbeaufsichtigte Liegenlassen der Karte (etwa am Arbeitsplatz, in einem Hotel, in einem Fahrzeug (auch wenn dieses abgeschlossen ist) oder in öffentlich zugänglichen Räumen (z. B. ein Krankenhaus), die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Karteninhaber oder den Kontoinhaber, die nicht rechtzeitige Verständigung der Gesellschaft bei Verlust oder Diebstahl der Karte, bei der Buchung jeder Transaktion, für die der Karteninhaber keine Zustimmung erteilt hat oder bei der Feststellung eines Fehlers oder einer Unregelmäßigkeit auf den Kontoauszügen, die nicht sofortige Veranlassung der Sperrung der Karte nach deren Einzug an einem Geldautomaten bzw. Zahlungsterminal oder in den anderen in Artikel 20 benannten Fällen. AA1308 V /- P.5/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

6 Der Kontoinhaber trägt kein Risiko für eventuelle Schäden, die auf Verlust, Diebstahl oder Missbrauch der Karte zurückzuführen sind und die nach der in Artikel 20 vorgeschriebenen Meldung entstanden sind, außer in Fällen von Betrug durch den Karteninhaber und/oder Kontoinhaber. In Abweichung von dieser Regelung und vorbehaltlich Betrugs oder Vorsatzes seitens des Inhabers haftet der Inhaber nicht: wenn die Transaktion ohne physische Vorlage der Karte und ohne elektronische Identifikation erfolgte. Die alleinige Benutzung einer Geheimzahl oder eines anderen ähnlichen Identitätsnachweises reicht nicht, eine Haftung des Kunden entstehen zu lassen. wenn die Karte von Dritten nachgemacht oder missbräuchlich verwendet wurde, sofern der Kunde im Besitz der Karte war. Weder die Bank noch die Gesellschaft, noch die Institutionen, die die ausländischen Systeme verwalten, übernehmen die Haftung, wenn die Terminals und Apparate oder bestimmte Verwendungsmöglichkeiten der Karte wegen Wartungsarbeiten, Defekten oder höherer Gewalt vorübergehend nicht verfügbar sind. Die Bank haftet im Falle einer Nichtausführung oder mangelhaften Ausführung der Transaktionen mit der Karte, sofern die Transaktionen bereits an innerhalb des MasterCard-Netzes anerkannten Terminals oder Apparaten eingeleitet wurden, es sei denn, der Kunde hat seine Pflichten nicht erfüllt. 11 Beweisvereinbarung Art. 23 Alle relevanten Daten einer Transaktion werden registriert. Für manche Transaktionen wird dem Karteninhaber ein Dokument in der Form eines Belegs übergeben. Das vom Geldautomaten oder vom POS-Terminal ausgegebene Dokument (Beleg) wird dem Karteninhaber zur Information oder zur Kontrolle zur Verfügung gestellt. Der Kontoinhaber und die Bank akzeptieren jeweils für den sie betreffenden Bereich, dass der Journalstreifen oder ein gleichwertiger Datenträger, auf dem alle Angaben zu den Transaktionen erfasst sind, ein verbindliches und ausreichendes Beweismittel für die korrekte Erfassung und Buchung der Transaktion ist und nicht durch eine technische Störung oder einen sonstigen Defekt beeinflusst wurde. Der Kunde kann den Gegenbeweis mit allen Beweismitteln erbringen. Wenn der Kontoinhaber kein Verbraucher ist, gilt die Registrierung der Benutzung der Karte zusammen mit der korrekten Geheimzahl oder der Unterschrift als ausreichender Nachweis, dass die Transaktion vom Karteninhaber selbst mithilfe seiner Zugangsmittel ausgelöst wurde. 12 Pflichten des Herausgebers Art. 24 Der Herausgeber verpflichtet sich: dem Kunden nicht unaufgefordert eine Karte zu besorgen, außer zum Austausch der bestehenden Karte gemäß Art. 19; während einer Zeit von mindestens 5 Jahren ab Ausführung der Transaktionen eine interne Aufzeichnung der Transaktionen zu archivieren dem Inhaber die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die in Art. 20 vorgesehene Mitteilung jederzeit zu verrichten und dem Kunden ein Identifizierungsmittel zu geben, anhand dessen er die Bekanntgabe nachweisen kann jede weitere Verwendung der Karte - sofern technisch möglich - zu verhindern, sobald der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch gemeldet hat den Karteninhaber regelmäßig über die zu ergreifenden Vorsorgemaßnahmen zu informieren, um jede unrechtmäßige Verwendung der Karte zu verhindern dafür zu sorgen, dass die Geheimzahl für andere Parteien nicht zugänglich ist. Wenn der Kontoinhaber ein Verbraucher ist, haftet die Bank bei Auslösung eines Zahlungsauftrags durch den Karteninhaber, unbeschadet der Anwendung der Artikel 34, 49 2 und 3, sowie 54 des Gesetzes über die Zahlungsdienstleistungen, gegenüber dem Kunden für die richtige Ausführung der Zahlungstransaktion, sofern die Bank des Zahlungsempfängers den Betrag der Transaktion nicht erhalten hat. Wenn die Bank aufgrund dieser Bestimmung haftet, wird sie umgehend den Betrag der Zahlungstransaktion zugunsten des Empfängers bereitstellen und, sofern zutreffend, den entsprechenden Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutschreiben. Die Bank haftet auch für die Kosten, für die der Karteninhaber / Kontoinhaber verantwortlich ist, für die Zinsen, die ihm wegen Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung der Zahlungstransaktion in Rechnung gestellt werden und für die weiteren Vergütungen für eventuelle weitere finanzielle Folgen. Wenn der Kontoinhaber kein Verbraucher ist, beschränkt sich die Haftung der Bank, abweichend von den oben dargestellten Bestimmungen, bei einer nicht oder mangelhaft ausgeführten Zahlungstransaktion auf den Ausfall von Habenzinsen. Andere Kosten oder Vergütungen für eventuelle weitere finanzielle Folgen werden von der Bank nicht erstattet. 13 Rückerstattung von Zahlungstransaktionen, die von einem oder über einen Begünstigten initiiert wurden Art. 25 Die Bank wird eine erlaubte Zahlungstransaktion, die von einem oder über einen Zahlungsempfänger initiiert wurde und die bereits ausgeführt ist, unter folgenden Bedingungen dem Kunden zurückerstatten: bei Genehmigung der Transaktion wurde der genaue Betrag nicht spezifiziert und der Betrag der Zahlungstransaktion liegt höher, als es der Kunde aufgrund seines bisherigen Zahlungsverhaltens, der Bedingungen seines Rahmenvertrags und relevanter Aspekte des Geschäfts vernünftigerweise erwarten konnte. Der Kunde wird auf Verlangen der Bank die faktischen Elemente zu diesen Bedingungen mitteilen. Die Rückerstattung besteht aus dem vollständigen Betrag der ausgeführten Zahlungstransaktion. Auf Gründe bezüglich eines Währungswechsels kann man sich nicht berufen, sofern der vereinbarte Referenzwechselkurs angewendet wurde. Der Kunde kann die Bank innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Belastung seines Kontos zu dieser Rückzahlung auffordern. Innerhalb von zehn Tagen wird die Bank dann den vollständigen Betrag zurückzahlen oder begründen, warum sie eine Rückzahlung ablehnt. AA1308 V /- P.6/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

7 14 Rückgabe der Karte Art. 26 Die Bank bleibt immer Eigentümerin der von ihr aus-gegebenen Karten. Der Kontoinhaber und der Karteninhaber verpflichten sich, der Bank umgehend die Karte(n) zurückzugeben: bei Sperrung oder endgültiger Auflösung des/der kartengebundenen Kontos/Konten, aus welchen Gründen auch immer wenn die Bank aus berechtigten Gründen dazu auffordert. Die Weiterbenutzung der Karte nach Aufforderung zur Rückgabe wird als Straftat betrachtet. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, die an einen Bevollmächtigten oder eine Drittperson abgegebene Karte zurückzugeben bzw. deren Rückgabe zu veranlassen, wenn er diese Vollmacht widerruft, wenn die Vollmacht aus beliebigen gesetzlichen Gründen verfällt, oder wenn die Bank ihn dazu auffordert. Der Kontoinhaber haftet für alle Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Karteninhaber trotz des Widerrufs seiner Vollmacht seine Karte nicht zurückgegeben hat. Überdies ist er zur Rückzahlung aller Beträge im Zusammenhang mit Transaktionen verpflichtet, die mit einer zurückgeschickten oder zurückgegebenen Karte vor deren Rückgabe ausgeführt worden sind. Die Bank behält es sich vor, die Karte sperren oder durch einen Bankautomaten oder in einer Verkaufsstelle einbehalten zu lassen, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte, mit einem Vermuten unzulässiger oder betrügerischer Nutzung der dies rechtfertigen, oder wenn das Risiko beträchtlich gestiegen ist, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann, unter anderem in folgenden Fällen: Wenn dreimal nacheinander eine fehlerhafte Geheimzahl eingegeben wird Die Karte weist einen Defekt auf. Die Karte wird im Geldautomaten oder Verkaufsstellenterminal zurückgelassen. Die Karte wurde auf Ersuchen des Karteninhabers oder Kontoinhabers, oder auf Initiative der Bank oder der Gesellschaft im System gesperrt. Der Karteninhaber überzieht das Ausgabenlimit. Der Karteninhaber verwendet die Karte zu ungesetzlichen Zwecken. Der Karteninhaber verwendet seine Karte zum Glückspiel im Internet. Der Vertrag wird durch die Bank, den Kontoinhaber oder den Karteninhaber beendet. Die zur Besicherung der Beträge, die der Kontoinhaber im Rahmen der Kartenbenutzung durch den Kontoinhaber und/oder Karteninhaber schuldet oder schulden könnte, bestellten Sicherheiten verringern sich oder entfallen. Das Girokonto, mit dem die Karte verknüpft ist, wurde gekündigt wurde oder weist einen nicht genehmigten Sollstand auf. Die Bank wird den Karteninhaber über diese Sperrung per Anlage zum Kontoauszug bzw. per Kontoauszug, einfachen Brief, KBC-Online-Mitteilung, Faxnachricht, Mitteilung per elektronischer Post, SMS oder auf eine andere angemessene Weise informieren. 15 Datenvereinbarung Art. 27 Die Bank verwendet die Angaben des Kontoinhabers und des Karteninhabers in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz, ihrer Datenschutzerklärung und ihren Verträgen mit dem Kontoinhaber und dem Karteninhaber. Die vom Kontoinhaber und Karteninhaber gelieferten Angaben zu ihrer Person und die Daten bezüglich der von ihnen mit der Karte ausgeführten Transaktionen werden von der Bank in einer oder mehreren Dateien erfasst. Eigens im Rahmen der Kartenbenutzung werden die Angaben zu folgenden Zwecken verwendet: Vorbereitung und Verwaltung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber, dem Karteninhaber, der Bank und der Gesellschaft Missbrauchsvorbeugung Erfüllung gesetzlicher Pflichten; Erstellung von Statistiken Überprüfung bei Unklarheiten und Streitfällen im Zusammenhang mit Sperrungen (bei Erfassung durch oder in Card Stop und nach Mitteilung durch Card Stop, bei Erfassung durch die Bank). Vorbehaltlich Einspruchs des Kontoinhabers und des Karteninhabers kann die Bank die personenbezogenen Daten sowie Daten zu den mit der Karte ausgeführten Transaktionen für die Kundenakquirierung und für die Verkaufsförderung aller Dienstleistungen und Produkte, die ein Finanzinstitut anbieten darf, einschließlich aller Versicherungsprodukte und dienstleistungen, verwenden. Das bedeutet, dass die Angaben zum Kontoinhaber und zum Karteninhaber auch dazu verwendet werden können, ihn wegen Mitteilungen, Werbung oder (auf sie zugeschnittenen) Angeboten zu kontaktieren. Weitere Auskünfte über Verarbeitung und Austausch von Daten durch die KBC Bank finden Sie in Artikel I.13 und I.14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und in der Allgemeinen Datenschutzerklärung der KBC Bank, die in jeder Bankfiliale und auf der KBC-Website ( erhältlich ist. Weitere Informationen über die Rechte (Einspruch, Einsichtnahme, Berichtigung) des Karteninhabers und des Kartenbesteller finden Sie in der genannten allgemeinen Datenschutzerklärung oder auf der Website der Datenschutzkommission ( Art. 28 Programm épargnez & cueillez Durch die Benutzung der Karte können die Karteninhaber dank dem Programm épargnez & cueillez von Atos Worldline Gutscheine erwerben. Die Bank gibt die Personalien und Kontaktdaten des Karteninhabers für dieses Programm épargnez & cueillez an Atos Worldline weiter. Der Karteninhaber kann sich der weiteren Verarbeitung dieser Angaben durch Atos Worldline jederzeit kostenlos widersetzen und per Brief an Atos Worldline NV ( épargnez & cueillez ), Haachtsesteenweg 1442, 1130 Brüssel, kostenlos aussteigen. Weitere Informationen zum Programm épargnez & cueillez und ihrer Ordnung stehen auf der Website Die Bank selbst ist am Anbieten dieser Gutscheine und Vorteile nicht beteiligt und haftet nicht für deren Änderung oder Annullierung. AA1308 V /- P.7/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

8 Art. 29 SMS-Dienst Sichere Kartenbenutzung Wenn der Karteninhaber der Bank seine Handynummer mitgeteilt hat, bietet die Bank dem Karteninhaber automatisch einen kostenlosen SMS-Dienst an, durch die die Bank rein informative, mit Blick auf eine angemessene Dienstleistung bei der Kartenverwendung nichtkommerzielle SMS-Nachrichten an den Karteninhaber schickt. Eine aktuelle Liste und Beschreibung des Inhalts dieses SMS-Dienstes ist in jeder KBC-Bankfiliale und auf der KBC-Webseite () erhältlich. Die Bank verschickt die SMS-Mitteilungen an die Handynummer des Karteninhabers, die in den Kontaktdaten des Karteninhabers enthalten ist. Der Karteninhaber kann diese in seiner KBC-Bankfiliale oder mittels seiner KBC-Anwendung für Online-Bankgeschäfte einsehen. Möchte der Karteninhaber lieber keine SMS-Mitteilungen dieses kostenlosen SMS-Dienstes erhalten, kann er sie unter oder in seiner KBC-Bankfiliale abbestellen. Weitere Auskünfte zur Verwendung der Handynummer durch die Bank sind der Datenschutzerklärung der Bank zu entnehmen, die in jeder KBC-Bankfiliale und auf der KBC-Website ( erhältlich ist. Da dieser SMS-Dienst eine rein zusätzliche und informatorische Dienstleistung ist, kann weder der Karteninhaber noch der Kartenbesteller die Bank für den nicht rechtzeitigen Erhalt einer SMS-Nachricht mittels dieses SMS- Dienstes haftbar machen. 16 Beendung und Änderung des Vertrags Art. 30 Dieser Rahmenvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Kontoinhaber und Karteninhaber können diesen Vertrag fristlos und ohne dies begründen zu müssen beenden. Dies muss der Bank schriftlich mitgeteilt werden. Die Bank kann diesen Rahmenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die Bank kann den Vertrag jedoch jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das Vertrauen in die andere Vertragspartei ernsthaft beeinträchtigt ist (etwa wenn die Bank Transaktionen oder Handlungen seitens des Kunden feststellt, die nicht den gesetzlichen oder ethischen Vorschriften entsprechen) sowie bei schwerwiegender Nichterfüllung seitens des Kunden. Diese Beendung berechtigt nicht zur Erstattung eventuell bereits für die Karte gezahlter Gebühren, und sie verpflichtet zur sofortigen Rückgabe der Karte an die Bank. sofort in Kraft treten, sofern dies auf einem vereinbarten Referenzwechselkurs basiert. 17 Rechtsmittel Art. 32 Dieser Rahmenvertrag unterliegt belgischem Recht. Für alle Streitfälle sind die belgischen Gerichte zuständig. Mit Beschwerden muss sich der Kontoinhaber/Karteninhaber an die kontoführende KBC-Bankfiliale wenden. Wird die Beschwerde dort nicht auf eine für den Kontoinhaber/Karteninhaber zufriedenstellende Weise bearbeitet, kann er sich an das Beschwerdemanagement der Bank wenden: KBC Bank & Versicherung Beschwerdemanagement Brusselsesteenweg Leuven Tel (gratis) oder Tel (gebührenpflichtig) Fax: oder über die Website (unter Kontakt Vorschläge oder Beschwerden ) Ist der Kunde mit der Bearbeitung seiner Beschwerde durch das Beschwerdemanagement nicht zufrieden, kann er sich an folgende Stellen wenden: Schlichtungsstelle Banken Kredit - Anlagen Belliardstraat Briefkasten Brüssel Tel Fax ombudsman@ombfin.be Website: Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU Mittelstand und Energie Generaldirektion Kontrolle und Vermittlung WTC III, Simon Bolivarlaan Brüssel Tel Fax eco.inspec.fo@economie.fgov.be Formulare sind auf der Website verfügbar. Art. 31 Die Bank behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu ergänzen oder zu ändern. Jede Änderung wird dem Inhaber zwei Monate vor dem Inkrafttreten schriftlich oder auf einem dauerhaften Träger mitgeteilt. Wenn der Karteninhaber oder der Kontoinhaber der Bank vor dem Tag des Inkrafttretens nicht mitgeteilt hat, dass er die Änderungen nicht akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass er die Änderungen akzeptiert hat. In diesem Fall ist er berechtigt, den Vertrag vor dem Datum des Inkrafttretens kostenlos zu kündigen. Eine Erweiterung oder Verbesserung der Möglichkeiten des Systems wird dem Kunden auf die übliche Weise mitgeteilt und kann am Tag der Mitteilung in Kraft treten. Änderungen beim angewendeten Wechselkurs können AA1308 V /- P.8/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

9 II. Allgemeine Bedingungen Versicherungen Alle Versicherungen sind gratis und fakultativ. 1 Allgemeine Bedingungen der Versicherung Waren-schutz und Garantieverlängerung Das Stellen eines Schadenersatzanspruches bedeutet Ihr Einverständnis mit der Versicherung, KBC Bank AG zugunsten ihrer Kunden abgeschlossen hat und bedeutet außerdem das Einverständnis der für den Schadensfall geltenden Versicherungsbedingungen. Änderungen werden Ihnen über die üblichen Kanäle (Sammelabrechnung oder Brief) mitgeteilt. Um sich über die Bedingungen zu vergewissern, die für Ihren Schadensfall gelten, können Sie die Website des Versicherungsnehmers aufrufen. Artikel 1 Begriffsbestimmungen Für die Auslegung der allgemeinen Bedingungen dieser Versicherung versteht man unter: Versicherung: Die Police, die die KBC Bank AG zugunsten ihrer Kunden, die der Definition des Versicherten entsprechen, abschließt, wodurch im Schadensfall ein direktes Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherten entsteht. Die Versicherung ist für die Versicherten kostenlos. Versicherer: London General Insurance Company Ltd. mit Sitz in Integra House, Vicarage Road, Egham, Surrey, TW209JZ, Großbritannien, anerkannt unter Code 987, um über ihre Zweigstelle in Belgien mit Sitz in Steenpoeldreef 11,1850 Grimbergen die Zweige Unfälle (01a), Krankheit (02), Sachschäden (09) und Geldverluste (16) zu betreiben. Verwalter: TWG Services Ltd. mit Sitz in Integra House, Vicarage Road, Egham, Surrey, TW20 9JZ, Großbritannien, geregelt durch die britische Behörde Financial Conduct Authority und eingetragen unter der Nummer , mit Zweigstelle in den Niederlanden und dort handelnd unter dem Namen The Warranty Group Europe, Niederlande, mit Sitz in President Kennedylaan 106 in Velp, in Belgien handelnd nach dem System des freien Dienstleistungsverkehrs unter Code A, um als Versicherungsvermittler aufzutreten, hier auftretend als Verwalter für Rechnung der London General Insurance Company Ltd. Versicherungsnehmer: KBC Bank AG mit Sitz in 1080 Brussel, Havenlaan 2, FSMA-Nummer A, und eingetragen ins Register juristischer Personen unter Nummer MwSt. BE , RJP Brüssel. Vermittler: Der Versicherungsnehmer, im Fall einer Pinto-Visa, KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe, KBC-Kreditkarte Silver, KBC-Kreditkarte Silver Flex, KBC-Kreditkarte Gold, KBC-Kreditkarte Gold Flex, KBC-Kreditkarte Platinum und KBC-Kreditkarte Platinum Flex. CBC Banque AG mit Sitz in Belgien, Grote Markt 5, 1000 Brussel, FSMA-Nummer A, im Fall einer Pinto Visa, Visa Confort CBC, MasterCard Globe CBC und MasterCard Platinum CBC Krediteröffnung. Der im Beitrittsformular angegebene selbstständige Centea-Bankagent, bei dem der Versicherte eine Pinto-Visa-Krediteröffnung abgeschlossen hat. Versicherter: Jede natürliche Person, die Inhaberin einer versicherten Karte ist und dieser Versicherung beigetreten ist und die in ihrer Eigenschaft als Privatperson, außerhalb gleich welcher beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit handelt. Kreditkarte: Vom Versicherungsnehmer ausgegebene internationale Kreditkarte, die vom Vermittler durch Kredit-vermittlung unter den Produktnamen Pinto Visa, KBC-Visa Vision, KBC-MasterCard Globe, KBC-Kreditkarte Silver, KBC-Kreditkarte Silver Flex, KBC-Kreditkarte Gold, KBC-Kreditkarte Gold Flex, KBC-Kreditkarte Platinum, KBC-Kreditkarte Platinum Flex, Visa Confort CBC, MasterCard Globe CBC oder MasterCard Platinum CBC und in der Zukunft unter anderen Namen angeboten wird. Versicherte Karte: Eine vom Versicherungsnehmer ausgegebene Kreditkarte, die nicht gekündigt oder gesperrt ist und für die der Jahresbeitrag, soweit dieser anfällt, gezahlt wurde. Unvorhergesehener Schaden: plötzlicher und unvorhergesehener Schaden an der versicherten Sache durch eine Ursache, die außerhalb dieser versicherten Sache liegt. Schwerer Diebstahl: Der Verlust der versicherten Sache infolge Gewalt oder Einbruch durch einen Dritten in der Absicht, dem Versicherten die versicherte Sache wegzunehmen. Gewalt: Jede Form körperlicher Gewaltanwendung durch Zutun eines Dritten. Einbruch: Aufbrechen, Beschädigen oder Zerstören jeder inneren oder äußeren Tür eines Hauses, Gebäudes, Fahrzeugs, Schließfaches oder Tresors. Bei Diebstahl einer versicherten Sache aus einem Fahrzeug besteht nur dann ein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass diese versicherte Sache von außen nicht sichtbar verborgen war. Das Fahrzeug muss abgeschlossen sein und das wird nur durch Spuren eines Aufbruchs des Fahrzeugs nachgewiesen werden können. Dritte: gleich welche andere Person als der Versicherte oder die Mitglieder seines Haushalts. Haushaltsmitglieder: beim Versicherten einwohnender Ehegatte,. der mit ihm gesetzlich zusammenwohnende Partner, die Person, die mit dem Versicherten unverheiratet zusammenwohnt und ihren Wohnsitz an derselben Adresse hat, ein Vorfahre oder Nachfahre bis zum zweiten Grad des Versicherten. Gesetzliche Garantie: die Garantie, die der Verkäufer von Konsumgütern für eine Laufzeit von zwei Jahren gewähren muss, wie in Artikel 1649bis des Bürgerlichen Gesetzbuches (oder gleichwertig in ausländischer Gesetzgebung) bestimmt. Versicherte Sache: Jede bewegliche Sache mit einem Einheitswert gleich 50 Euro oder mehr (MwSt. inklusive), Porto- und Lieferungskosten ausgenommen) die vom als Konsumenten handelnden Versicherten neu gekauft wurde und mit dessen versicherter Karte ganz bezahlt wurde. AA1308 V /- P.9/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

10 Weiße Ware, braune Ware, graue Ware und Heimwerkerausstattung sind besondere Kategorien versicherter Sachen. Weiße Ware: Elektrische und elektronische Haushaltsgeräte unter der Bedingung, dass diese Geräte in der diesem Versicherungsvertrag beigelegten Anlage 1 gedeckte Geräte enthalten sind. Braune Ware: Audio-, Fernseh- und Videogeräte unter der Bedingung, dass diese Geräte in der diesem Versicherungsvertrag beigelegten Anlage 1 gedeckte Geräte enthalten sind. Graue Ware: Computerprodukte, unter der Bedingung, dass diese Geräte in der diesem Versicherungsvertrag beigelegten Anlage 1 gedeckte Geräte enthalten sind. Heimwerkerausstattung: alle elektrischen und elektronischen Heimwerkergeräte für Arbeiten daheim unter der Bedingung, dass diese Geräte in der diesem Versicherungsvertrag beigelegten Anlage 1 gedeckte Geräte enthalten sind. Defekt: Das ausbleibende oder mangelhafte Funktionieren einer versicherten Sache, das sich, wie in Artikel 3 Deckung 2 bestimmt, während der verlängerten Garantielaufzeit offenbart und das durch einen technischen Mangel oder eine technische oder mechanische Störung, einen Fehler im Entwurf, einen Konstruktions-, Materialoder Gussfehler oder einen Verarbeitungs- oder Montagefehler der versicherten Sache verursacht wird, den diese zum Zeitpunkt der Lieferung enthielt. Reparaturkosten: Die Kosten, die durch die Reparatur der versicherten Sache in Belgien entstehen und die sich auf die zu ersetzenden Teile, die Transportkosten des Herstellers und die Arbeitszeit beschränken. Leistungsbeschreibung: Eine Preisangabe, durch die ein professioneller Hersteller anbietet, die defekte oder versehentlich beschädigte versicherte Sache zu reparieren oder zu einem bestimmten Preis zu ersetzen. Neuwert: Der Betrag, der am Tag der Schadensmeldung notwendig ist, um die versicherte Sache in Belgien durch eine ähnliche neue Sache mit denselben oder ähnlichen Eigenschaften zu ersetzen. Akte: Ein zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten geschlossener Kreditvertrag, mit dem eine oder zwei versicherte Karten verbunden sind. Artikel 2 Örtlicher Geltungsbereich Die Deckung gilt für Einkäufe in der ganzen Welt. Für die verlängerte Garantie der versicherten Sachen (Artikel 3.2) gilt als zusätzliche Bedingung, dass die entsprechenden Regularien im Land des Einkaufes eine Garantielaufzeit von mindestens zwei Jahren vorsehen. Wenn die entsprechenden Regularien keine Garantielaufzeit von mindestens zwei Jahren vorsehen, wird keine Deckung für die verlängerte Garantie für diese spezifische Sache gewährt. Artikel 3 Beschreibung der Deckungen Diese Versicherung bietet zwei Deckungen 1 Der Warenschutz Der Versicherte erhält eine in Artikel 6 festgelegte Entschädigung, wenn es zu einem schweren Diebstahl oder unvorhergesehenen Schaden der versicherten Sache innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem Kaufdatum oder Lieferungsdatum (wenn dieses auf einen späteren Zeitpunkt fällt und anhand eines Lieferscheins nachgewiesen wird) kommt. Für Einkäufe einer versicherten Sache übers Internet gilt jedoch immer das Ankaufsdatum. 2 Verlängerte Garantie für weiße Ware, braune Ware, graue Ware und Heimwerkerausstattung Der Versicherte erhält bei Defekt an der versicherten Sache innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren, der auf die Zeit der gesetzlichen Garantie folgt, eine in Artikel 6 festgelegte Entschädigung. Die für die gesetzliche Garantie geltenden gesetzlichen Bestimmungen (ab Artikel 1649 bis BGB oder gleichwertig in ausländischer Gesetzgebung) gelten ebenfalls für die verlängerte Garantie. Diese verlängerte Garantie ist nur für weiße Ware, braune Ware, graue Ware und Heimwerkerausstattung erworben. Alle anderen versicherten Sachen, sind ausgeschlossen. Für die Bezeichnung der Ware als weiße Ware, braune Ware, graue Ware oder Heimwerkerausstattung ist die Hauptfunktion des Gerätes ausschlaggebend. Der Versicherungsschutz Verlängerte Garantie für graue Ware gilt nur für Einkäufe, die mit einer versicherten Karte des Typs KBC-Kreditkarte Platinum oder KBC-Kreditkarte Platinum Flex getätigt wurden. Artikel 4 Ausschlüsse 1 Folgende Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: - Lebende Pflanzen und Tiere; - Verbrauchsgüter; - Geld, Fremdwährungen, Reiseschecks, Transportbeweise und handelbare Wertpapiere; - Schmuckgegenstände, Uhren, Pelze und Kunstwerke; - Kraftfahrzeuge wie Boote, Autos oder Flugzeuge; - alle Sachen für die gewerbliche Nutzung; - Sachen, die für den Handel oder den Weiterverkauf bestimmt sind. - Mobiltelefone; - Fernbedienungen; - Gebrauchtwaren oder gebrauchte Sachen; - Ware, die nur zum Teil mit der versicherten Karte bezahlt wurde. 2 Aus folgenden oder als Folge nachstehender Situationen entstandener Schaden ist vom Versicherungsschutz aus-geschlossen: - aller Schaden, der absichtlich vom Versicherten o- der von seinen Haushaltsmitgliedern verursacht worden ist; - Diebstahl durch ein Haushaltsmitglied des Versicherten; - Verlust oder unerklärliches Verschwinden der versicherten Sache; - normaler Verschleiß oder allmähliche Wertminderung der versicherten Sache durch Erosion, Feuchtigkeit oder durch den Einfluss von Wärme und Kälte; - Bürgerkrieg, Krieg, Aufstand, Rebellion, Revolution oder Terrorismus; - Embargo, Konfiszierung, Beschlagnahme oder Zerstörung auf Befehl der Regierung oder einer öffentlichen Behörde; AA1308 V /- P.10/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

11 - Radioaktivität oder ionisierende Strahlung; - die Nichtbeachtung der Nutzungsvorschriften für die Sache, die vom Hersteller oder Vertreiber gemacht werden; - Viren oder Malware an in versicherten Sachen installierter Software; - die Beschädigung der versicherten Sache während des Transports durch den Verkäufer oder bei der Bearbeitung durch den Verkäufer; - Defekt an der versicherten Sache, der durch Stromausfall, falsche Netzspannung oder Fehler in der Stromzufuhr verursacht wurde; - Defekt an der versicherten Sache, der noch unter die gesetzliche Garantie fällt. Diese Versicherung gewährt keinen Beistand für die Erzwingung der gesetzlichen Garantie; - Feuer; - aller Folgeschaden, indirekter Schaden und jede Form von Haftung. 3 Folgende Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: - Jeder Folgeschaden, indirekter Schaden und jede Haftungsform - Kosten der Behebung ästhetischer Schäden (etwa Dellen, Kratzer, Lackschäden), wenn die normalen Nutzungsmöglichkeiten der versicherten Sache durch den ästhetischen Schaden nicht wesentlich beeinträchtigt werden; - Kosten für die Reparatur und Auswechslung von Ersatzteilen, die regelmäßig ausgewechselt werden müssen, wie - Lampen und Batterien (nicht erschöpfende Aufzählung). Artikel 5 Pflichten des Versicherten Der Versicherer erkennt ausdrücklich an, dass der Verwalter durch ihn ermächtigt ist, alle Schadensfälle im Rahmen dieser Police für ihre Rechnung zu regeln. 1 Schadensmeldung Der Versicherte muss so schnell wie möglich und in jedem Falle innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Schadensdatum und innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Enddatum der Deckung den Schadensfall beim Verwalter mittels des Schadenmeldungsformulars melden, das ihm vom Vermittler zur Verfügung gestellt wurde. Dieses Formular ist in den Verkaufsstellen und auf der Website des Versicherungsnehmers erhältlich und muss vom Versicherten vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Verwalter eingereicht werden. Wird der Schadensfall nach dem Ende der Deckung gemeldet, muss der Versicherte nachweisen, dass der Schadensfall während der Laufzeit der Deckung eingetreten ist. Wird vom Versicherten dieser Nachweis nicht erbracht, dann wird die Schadensmeldung nicht bearbeitet. Der Versicherte muss die Anweisungen des Verwalters beachten und diesem alle Auskünfte und/oder Dokumente übersenden, die der Verwalter bei ihm anfordert und die er selbst als notwendig oder nützlich erachtet. Der Versicherte wird dem Verwalter die versicherte Sache zumindest bis zur endgültigen Regulierung des Schadensfalles zur Verfügung stellen. Wünscht der Verwalter das, kann er einen Sachverständigen schicken, um die Umstände des Schadens zu Protokoll zu nehmen und eine Schätzung der Entschädigung vorzunehmen. Ist der Schaden dem Empfänger eines Geschenks entstanden, das durch die Versicherung gedeckt ist, dann muss die Schadensmeldung durch den Versicherten erfolgen und muss das Schadenmeldungsformular vom Versicherten ausgefüllt, unterschrieben und verschickt werden. 2 Beizubringende Dokumente a Schwerer Diebstahl Bei schwerem Diebstahl muss der Versicherte innerhalb von 48 Stunden nach der Feststellung Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Versicherte wird dem Verwalter folgende Dokumente übersenden müssen: - Beleg, dass die versicherte Sache ganz mit der versicherten Karte (etwa Kontoauszug) bezahlt wurde - Beweisstück, mit dem die gekaufte Sache identifiziert werden kann, sowie der Kaufpreis und das Kaufdatum (z. B. Kassenzettel oder Rechnung) und gegebenenfalls das Lieferdatum (Lieferschein) - ein Original oder eine beglaubigte Abschrift der Anzeige bei der Polizei - gleich welcher Beweis des Vorfalls, wie die schriftliche Erklärung eines Zeugen, ein ärztliches Attest, die Rechnung für die Reparatur des Schlosses usw... b Unvorhergesehener Schaden Bei einem unvorhergesehenen Schaden wird der Versicherte dem Verwalter folgende Dokumente übersenden müssen: - Beleg, dass die versicherte Sache ganz mit der versicherten Karte (etwa Kontoauszug) bezahlt wurde. - Beweisstück, mit dem die gekaufte Sache identifiziert werden kann, sowie der Kaufpreis und das Kaufdatum (z. B. Kassenzettel oder Rechnung) und gegebenenfalls das Lieferdatum (Lieferschein). - Die Originalleistungsbeschreibung für die Reparatur und/oder die Reparaturrechung. - oder die Bescheinigung eines professionellen Herstellers, in der dieser die Art des Schadens beschreibt und bestätigt, dass die Sache nicht repariert werden kann. c Defekt Bei Defekt an der versicherten Sache wird der Versicherte folgende Dokumente an den Verwalter weiterleiten: - Beweisstück, dass die versicherte Sache ganz mit der versicherten Karte bezahlt wurde (etwa Kontoauszüge). - Beweisstück, mit dem die gekaufte Sache identifiziert werden kann, sowie der Kaufpreis und das Kaufdatum (z. B. Kassenzettel oder Rechnung) und gegebenenfalls das Lieferdatum (Lieferschein). Die Originalleistungsbeschreibung für die Reparatur und/oder die Reparaturrechnung oder eine Bescheinigung einer professionellen Reparaturwerkstatt, in der die Art des Schadens beschrieben und bestätigt wird, dass das Gut nicht mehr repariert werden kann. - eine Bescheinigung von der Reparaturwerkstatt oder ein anderer Beweis, der glaubhaft macht, dass der Defekt schon bei der Lieferung bestand. AA1308 V /- P.11/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

12 d Gebührenpflichtige Leistungsbeschreibung Verlangt die Reparaturwerkstatt eine Gebühr für die Ausarbeitung einer Leistungsbeschreibung, dann wird sich der Versicherte vorher an den Verwalter wenden. Genehmigt Letztgenannter die gebührenpflichtige Leistungsbeschreibung, werden die entsprechenden Kosten unabhängig davon erstattet, ob die Reparatur durch die Versicherung gedeckt ist. 3 Verfall der Rechte Wenn der Versicherte die in diesem Artikel auferlegten Pflichten nicht erfüllt und dem Versicherer dadurch Nachteile entstehen, kann dieser Anspruch auf eine ganze oder teilweise Verringerung seiner Versicherungsleistungen und gegebenenfalls auf die Rückzahlung der zu Unrecht ausgezahlten Entschädigung erheben. Der Versicherer kann den Versicherungsschutz verweigern, wenn der Versicherte in betrügerischer Absicht oben genannte Pflichten nicht erfüllt hat. Artikel 6 Entschädigung Der Versicherer zahlt folgende Entschädigungen: die Reparaturkosten der versicherten Sache. Sind die Reparaturkosten höher als der Neuwert der Sache, wird nur der Neuwert gezahlt. Der Versicherte darf die Sache ohne vorheriges Einverständnis des Versicherers nicht reparieren lassen. oder der Neuwert der versicherten Sache. Ist der Neuwert höher als der ursprüngliche Kaufpreis, begrenzt sich die Entschädigung auf den ursprünglichen Kaufpreis. Es wird keine Abnutzung geltend gemacht. Der Höchstbetrag der Entschädigung je Schadensfall und je versicherte Sache ist keinesfalls höher als der Betrag, der für die entsprechende Anschaffung laut der Sammelabrechnung der versicherten Karte vom Konto des Versicherten abgebucht wurde. Die Entschädigung durch den Versicherer beträgt je Deckung höchstens Euro je versicherte Karte im Kalenderjahr, also für beide Deckungen insgesamt höchstens Euro je versicherte Karte im Kalenderjahr. Ist die versicherte Sache Teil eines Paars oder einer Garnitur, wird der gesamte Anschaffungspreis des Paars oder der Garnitur ersetzt, wenn die Sachen getrennt unbrauchbar sind und getrennt nicht ersetzt werden können. Es gilt eine Franchise von 20 Euro je Schadensfall. Der Verwalter wird alle Entschädigungen direkt an den Versicherten auf das Girokonto auszahlen, mit dem die Karte verknüpft ist. Artikel 7 Anfang und Ende der Deckung 1 Beginn der Deckung Die Deckung beginnt zu dem Zeitpunkt, wo dem Versicherten die versicherte Karte vorliegt. Die heutigen allgemeinen Bedingungen der Fassung 1. April 2014 gelten ab dem 1. April 2014 für neue versicherte Karten des Typs KBC-Kreditkarte Silver, KBC-Kreditkarte Silver Flex, KBC-Kreditkarte Gold, KBC-Kreditkarte Gold Flex, KBC-Kreditkarte Platinum und KBC-Kreditkarte Platinum Flex für Anschaffungen, die mit dieser versicherten Karte bezahlt wurden. Ab dem 1. Oktober 2014 gelten die heutigen allgemeinen Bedingungen der Fassung April 2014 ebenfalls auf die anderen versicherten Karten für Anschaffungen von versicherten Sachen ab dem 1. Oktober Die bestehenden allgemeinen Bedingungen der Fassung 2011 gelten weiterhin für Anschaffungen von versicherten Sachen von vor dem 1. Oktober Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Sachen vollständig mit der versicherten Karte bezahlt wurden und der Versicherte zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch im Besitz der versicherten Karte ist. 2 Ende der Deckung Die Deckungen enden von Rechts wegen für den Versicherten: bei Ablauf der Frist von 90 Kalendertagen, wie weiter oben in Artikel 3.1. für den Warenschutz erläutert. bei Ablauf der Frist von zwei Jahren nach der gesetzlichen Garantie für die verlängerte Garantie. bei Nichterneuerung der versicherten Karte. wenn der Versicherte den Jahresbeitrag nicht gezahlt hat. an dem Datum, an dem die Kündigung des Versicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer wirksam wird, unter Vorbehalt dessen, was nachstehend in Artikel 7.3 über die Auslaufregelung bestimmt wird. 3 Auslaufregelung Ist der Kauf der versicherten Sache während der Laufzeit der Versicherung erfolgt und tritt der Schadensfall nach Beendung des Versicherungsvertrages im Sinne von Artikel 7.2., 5. Gedankenstrich, ein, wird, wenn alle Bestimmungen in diesen Allgemeinen Bedingungen erfüllt sind, der Schaden trotz der bereits beendeten Versicherung ersetzt. Der Versicherer kann bis zu vier Jahre nach Beendung der Versicherung für die verlängerte Garantie und bis zu 90 Tage nach der Beendung der Versicherung für den Warenschutz zur Entschädigungszahlung verpflichtet sein. Artikel 8 Eintritt in die Rechte Der Versicherer wird in Höhe des gezahlten Betrages in die Rechte und Forderungen des Versicherten eingesetzt. Kann durch Zutun des Versicherten nur ein unvollständiger oder kein Eintritt des Versicherers in die Rechte erfolgen, kann dieser die Erstattung der gezahlten Entschädigung in Höhe des ihm entstandenen Nachteils verlangen. Hat der Versicherer bei schwerem Diebstahl eine Entschädigung ausgezahlt, muss der Versicherte bei Wiederauffindung der gestohlenen versicherten Sache das Eigentum an derselben an den Versicherer abtreten oder die ausgezahlte Entschädigung erstatten. Artikel 9 Geltendes Recht und Gerichtsstand Für den Versicherungsvertrag und diese allgemeinen Bedingungen gilt belgisches Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien fallen unter die Zuständigkeit der belgischen Gerichte. Beschwerden oder Bemerkungen im Zusammenhang mit dieser Versicherung und insbesondere bezüglich der AA1308 V /- P.12/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

13 Abwicklung von Schadensfällen im Rahmen dieser Versicherung können per Post an den Versicherer an folgende Korrespondenzadresse gerichtet werden: London General Insurance Company limited c/o The Warranty Group Europe An die Direktion Uitbreidingstraat Berchem Belgien Oder per an : info.nl@thewarrantygroup.com Der Versicherer ist bestrebt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Briefes oder der eine Antwort zu versenden und verpflichtet sich, dazu, dem Versicherten innerhalb des Monats eine endgültige Antwort zu geben. Ist der Versicherte weiterhin nicht mit der Entscheidung des Versicherers einverstanden, kann der Versicherte sich an den Ombudsmann der Versicherungen, de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brussel wenden. Der Versicherte behält jedoch das Recht, ein Gerichtsverfahren anzustrengen. Artikel 10 Änderungen des Versicherungsvertrages Änderungen des Versicherungsvertrages werden den Versicherten auf den üblichen Wegen (monatliche Abrechnung oder Brief) mitgeteilt und können von dem Zeitpunkt an gegenüber den Versicherten geltend gemacht werden. Artikel 11 Datenschutzgesetz Beim Abschließen und Ausführen des Versicherungsvertrags erhalten der Versicherer und der Verwalter personenbezogene Daten über den Versicherten. Neben den Daten zur Identität einer Person werden ebenfalls Angaben über den vorgefallenen Schaden aufgeführt. Diese Angaben werden von den Mitarbeitern des Versicherers und des Verwalters für die Verwaltung der Versicherungsverträge und Schadensfälle sowie für die Optimierung des Service für die Kunden verwendet. In bestimmten Fällen ist es erforderlich, besondere Daten zu verarbeiten, wie personenbezogene Daten, die den Gesundheitszustand betreffen. Dies geschieht immer in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Jede Person, über die der Versicherer oder der Verwalter personenbezogene Daten besitzt, ist zur Prüfung sowie zur Berichtigung dieser Angaben berechtigt. Sie kann sich auch an die Datenschutzabteilung des Versicherers oder an die Datenschutzkommission in Brüssel wenden. Jede Person, über die der Versicherer oder der Verwalter Daten zur Identität oder personenbezogene Daten besitzt, hat das Recht, sich kostenlos der Verwendung seiner personenbezogenen Daten für Direktwerbebriefe zu widersetzen. 2 Allgemeine Versicherungsbedingungen Schutz bei Internetkäufen Mit dem Einreichen einer Schadenforderung erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Versicherung, die KBC Bank AG zu-gunsten ihrer Kunden abgeschlossen hat, und akzeptieren Sie die im Schadensfall geltenden Versicherungsbedingungen. Änderungen werden Ihnen auf den üblichen Übermittlungswegen (Abrechnung oder Brief) mitgeteilt. Um sich über die für Sie im Schadensfall geltenden Bedingungen zu vergewissern, können Sie die Website des Versicherungsnehmers aufrufen. Artikel 1. Begriffsbestimmungen Für die Umsetzung der Allgemeinen Bedingungen dieser Versicherung versteht man unter: Versicherung: Die Police, die die KBC Bank AG zugunsten ihrer Kunden, die dem Begriff Versicherter entsprechen, abschließt. Dadurch entsteht im Schadensfall ein direktes Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherten. Die Versicherung ist für die Versicherten kostenlos. Versicherer: London General Insurance Company Ltd., Sitz in Integra House, Vicarage Road, Egham, Surrey, TW20 9JZ, Vereinigtes Königreich, zugelassen gemäß Gesetz 987, um über ihre Zweigstelle in Belgien mit Sitz in Steenpoeldreef 11,1850 Grimbergen die Zweige Unfälle (01a), Krankheit (02), Sachschäden (09) und finanzielle Verluste (16) zu betreiben. Verwalter: TWG Services Ltd., Sitz in Integra House, Vicarage Road, Egham, Surrey, TW20 9JZ, Vereinigtes Königreich, reguliert durch die britische Financial Conduct Authority und zugelassen unter der Nummer , mit Zweigstelle in den Niederlanden und dort handelnd unter dem Namen The Warranty Group Europe, Niederlande, Sitz in President Kennedylaan 106 in Velp, in Belgien handelnd nach dem System des freien Dienstleistungsverkehrs, um als Versicherungsvermittler aufzutreten, hier auftretend als Verwalter für Rechnung der London General Insurance Company Ltd. Versicherungsnehmer: KBC Bank AG mit Sitz in Belgien, Havenlaan 2, 1080 Brüssel, FSMA-Nummer A, eingetragen ins Register juristischer Personen unter Nummer BTW BE , RPR Brüssel Versicherter: Jede natürliche Person, die Inhaberin einer versicherten Karte ist und die dieser Versicherung beigetreten ist und in ihrer Eigenschaft als Privatperson außerhalb jeglicher beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Kreditkarte: Eine internationale Kreditkarte, die vom Versicherungsnehmer durch Kreditvermittlung unter dem Namen KBC-Kreditkarte Gold, KBC-Kreditkarte Gold Flex, KBC-Kreditkarte Platinum und KBC-Kreditkarte Platinum Flex angeboten wird. Versicherte Karte: Eine vom Versicherungsnehmer ausgegebene gültige Kreditkarte, die nicht gekündigt oder gesperrt ist und für die der jährliche Kartenbeitrag, soweit dieser anfällt, gezahlt wurde. Versicherte Sache: Jede bewegliche Sache, die für den Privatgebrauch bestimmt ist, mit einem Einheitswert gleich 100 EUR oder mehr (MwSt. inklusive, zuzüglich Porto- und Lieferkosten), die vom als Konsumenten AA1308 V /- P.13/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

14 handelnden Versicherten bei einem Verkäufer über Internet neu gekauft wurde und mit dessen Versicherter Karte im Internet ganz bezahlt wurde, unter der Bedingung, dass die Sache per Post oder durch einen privaten Kurierdienst in Belgien zugestellt wurde. Verkäufer: Jeder gemäß der Gesetzgebung des Landes seiner Niederlassung offiziell anerkannte und eingetragene Händler, der die versicherten Sachen im Internet zum Kauf anbietet. Nichtsachgemäße Lieferung: Die in Empfang genommene versicherte Sache entspricht nicht den auf dem Bestellschein angegebenen Herstellungs- oder Händlermerkmalen oder die versicherte Sache weist beim Empfang einen Schaden auf, die ihre normale Benutzung verhindert, oder die versicherte Sache ist beim Empfang beschädigt oder unvollständig Nichtlieferung: Die Lieferung der versicherten Sache erfolgt nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Datum, an dem der Kaufpreis vom Konto des Versicherten abgebucht wurde, gemäß dem Datum der Abrechnung der versicherten Karte, sofern keine längere Lieferfrist festgelegt wurde. Im letztgenannten Fall gilt, dass die Lieferung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem auf diese Weise festgelegten maximalen Liefertermin erfolgt ist. Zahlung im Internet: Die Zahlung im Internet mit der Versichertenkarte für den Kauf einer versicherten Sache mit oder ohne Eingabe eines PIN-Codes, mit oder ohne handschriftlicher Unterschrift oder digitaler Signatur, für die der Betrag vom Konto des Versicherten abgebucht wurde, wie aus der Abrechnung der versicherten Karte hervorgeht. Schadensfall: Das Eintreten eines Ereignisses, das durch diese Versicherung gedeckt ist. Artikel 2. Örtlicher Geltungsbereich Die Deckung gilt für Käufe von versicherten Sachen über eine Website eines Verkäufers, der in einem Land der Europäischen Union oder in den Vereinigten Staaten ansässig ist. Die versicherte Sache muss in Belgien zugestellt werden. Artikel 3. Beschreibung der Deckung Der Garantieschutz für Internetkäufe gilt nur für Käufe, die ab 1. April 2014 mit einer versicherten Karte vom Typ KBC-Kreditkarte Gold, KBC-Kreditkarte Gold Flex, KBC-Kreditkarte Platinum oder KBC-Kreditkarte Platinum Flex getätigt werden. Bei Nichtlieferung oder nichtsachgemäßer Lieferung infolge des Kaufs einer versicherten Sache im Internet erhält der Versicherte die Deckung der aktuellen Versicherung, wenn die beiden nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden: Die Zahlung der versicherten Sache im Internet muss nach dem Anfangsdatum der Deckung und während der Gültigkeitsdauer der Deckung ganz mit der versicherten Karte erfolgt sein. Die Zahlung dieses Kaufs muss aus der Abrechnung der versicherten Karte hervorgehen. Der Versicherer ist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn bis spätestens am 90. Tag nach dem Tag, an dem die Zahlung der versicherten Sache vom Konto des Versicherten abgebucht wurde, keinerlei gütliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen werden kann. Bei Nichtlieferung einer versicherten Sache: Bei Nichtlieferung einer versicherten Sache nach einer schriftlichen Inverzugsetzung des Verkäufers durch den Versicherten per Einschreiben mit Rückschein entschädigt der Versicherer den Versicherten spätestens 90 Tage nach der Nichtlieferung für den Betrag in Höhe des Kaufpreises der versicherten Sache, einschließlich MwSt., zuzüglich Porto- und Lieferkosten, bis zur Höhe des dem Verkäufer gezahlten gesetzlichen Betrags und innerhalb der durch diese Deckung und in diesen allgemeinen Bedingungen festgelegten Grenzen. Bei nichtsachgemäßer Lieferung einer versicherten Sache: Wenn der Verkäufer der Rücksendung der versicherten Sache zustimmt und dem Versicherten daraufhin einen Ersatzartikel beschafft oder ihm den Kaufpreis erstattet, deckt diese Garantie die Kosten für die Rücksendung der versicherten Sache an den Verkäufer, einschließlich der Kosten für den Versand per Einschreiben, wenn diese Kosten nicht vom Verkäufer übernommen werden; Wenn der Verkäufer der Rücksendung der versicherten Sache zustimmt, aber daraufhin weder einen Ersatzartikel beschafft noch den Kaufpreis innerhalb von 90 Tagen nach der Rücksendung der versicherten Sache erstattet, deckt diese Garantie die Kosten für die Rücksendung der versicherten Sache an den Verkäufer, einschließlich der Kosten für den Versand per Einschreiben, wenn diese Kosten nicht vom Verkäufer übernommen werden, und die Entschädigung des Kaufbetrags der versicherten Sache. Stimmt der Verkäufer der Rücksendung der versicherten Sache nicht zu, deckt diese Garantie die Kosten für den Versand der versicherten Sache an den Verwalter und die Entschädigung des Kaufbetrags der versicherten Sache. Der Kaufbetrag der versicherten Sache gilt inklusive MwSt., zuzüglich Porto- und Lieferkosten, und wird bis zur Höhe des dem Verkäufer tatsächlich gezahlten Betrages und innerhalb der Grenzen durch diese Deckung und in diesen allgemeinen Bedingungen gezahlt. Der Verwalter zahlt alle Entschädigungen direkt auf das Girokonto des Versicherten, an das die Karte geknüpft ist. Artikel 4 Ausschlüsse 1 Folgende Sachen sind von der Garantie ausgeschlossen: - Lebende Pflanzen und Tiere; - Verbrauchsgüter; - Geld, Fremdwährungen, Reiseschecks, Transportbeweise und handelbare Wertpapiere; - Schmuck und kostbare Gegenstände wie Uhren, Pelze, Gold und Silber, Edelsteine und Kunstwerke; - Kraftfahrzeuge; - Alle Sachen für die gewerbliche Nutzung; - Mobiltelefone; - Fernbedienungen; - Gebrauchtwaren oder gebrauchte Sachen; - Online aufzurufende oder per Download zugängliche Daten (insbesondere MP3-Dateien, Fotos, Software, E-Books...); - Waren, die nur zum Teil mit der versicherten Karte bezahlt wurden; - Dienstleistung; - Online-Dienstleistung; AA1308 V /- P.14/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

15 - Für den Handel oder den Weiterverkauf bestimmte Sachen. 2 Von der Garantie ausgeschlossen sind durch/infolge folgender Situationen entstandene Schadensfälle: - Vom Versicherten oder von seinen Haushaltsmitgliedern absichtlich angerichteter Schaden; - Bürgerkrieg, Krieg, Aufstand, Krawalle, Rebellion, Revolution oder Terrorismus; - Embargo, Konfiszierung, Beschlagnahme oder Zerstörung auf Befehl der Regierung oder einer öffentlichen Behörde; - Radioaktivität oder ionisierende Strahlung; - Nichtlieferung der versicherten Sache aufgrund eines Streiks, einer Aussperrung oder einer Sabotage der Postdienste oder des Transporteurs; - Ein verdeckter Mangel der versicherten Sache (innere Mängel an mechanischen, elektrischen oder elektronischen Geräten fallen nicht unter die Garantie); - Missbräuchliche Verwendung der versicherten Karte; - Kosten der Behebung ästhetischer Schäden (etwa Dellen, Kratzer, Lackschäden), wenn die normalen Nutzungsmöglichkeiten der versicherten Sache nicht beeinträchtigt werden. 3 Folgende Kosten sind ausgeschlossen: - Alle Folgeschaden, indirekter Schaden und jede Form von Haftung. Artikel 5 Entschädigungshöchstgrenzen Die Entschädigung beträgt höchstens EUR je versicherter Karte je Schadensfall und je Kalenderjahr. Besteht eine Bestellung oder Lieferung aus mehreren versicherten Sachen, wird die Höchstentschädigung auf den Gesamtbetrag der Bestellung oder Lieferung und nicht auf jede versicherte Sache angewandt. Der Höchstbetrag der Entschädigung je Schadensfall überschreitet auf keinen Fall den dem Verkäufer gezahlten Betrag. Es gilt keinerlei Befreiung. Artikel 6 Pflichten des Versicherten Der Versicherer erkennt ausdrücklich an, dass der Verwalter durch ihn ermächtigt ist, alle Schadensfälle im Rahmen dieser Police für seine Rechnung zu regeln. 1 Schadensmeldung Der Versicherte muss den Schadensfall so schnell wie möglich und auf jeden Fall innerhalb von 14 Kalendertagen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, dem Verwalter mittels des Schadenmeldungsformulars, das ihm vom Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellt wurde, melden. Dieses Formular ist in den Verkaufsstellen und auf der Website des Versicherungsnehmers erhältlich und ist vom Versicherten vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Verwalter zu übermitteln. Bei Nichtlieferung wird davon ausgegangen, dass der Versicherte über den Schadensfall informiert ist, wenn die versicherte Sache nicht innerhalb der Frist geliefert wurde, die in den allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers angegeben wird, und unter der Bedingung, dass die Lieferung der versicherten Sache nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Datum, an dem der Kaufpreis vom Konto des Versicherten abgebucht wurde, gemäß dem Datum der Abrechnung der versicherten Karte erfolgt ist, sofern keine längere Lieferfrist festgelegt wurde. Im letztgenannten Fall gilt, dass der Versicherte über die Nichtlieferung informiert ist, wenn die Lieferung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem auf diese Weise festgelegten maximalen Liefertermin erfolgt ist. Bei nichtsachgemäßer Lieferung wird davon ausgegangen, dass der Versicherte über den Schadensfall bei Empfang der Lieferung informiert ist. Wird der Schadensfall nach Ablauf der Garantie gemeldet, muss der Versicherte beweisen, dass sich der Schadensfall während der Gültigkeitsdauer der Garantie ereignet hat. Wird dies vom Versicherten nicht bewiesen, wird die Schadensmeldung nicht berücksichtigt. Der Versicherte muss die Anweisungen des Verwalters befolgen und alle Auskünfte und/oder Dokumente beschaffen, die der Verwalter von ihm verlangt oder die er selbst als notwendig oder nützlich erachtet. Auf Wunsch des Verwalters kann er einen Sachverständigen bestellen, um den Schadensfall aufzunehmen und eine Schätzung der Schadensersatzleistung vorzunehmen. 2 Beizubringende Dokumente Der Versicherte muss dem Verwalter folgende Dokumente beschaffen: Ordentlich ausgefülltes und unterschriebenes Schadenmeldungsformular Eine Kopie der Kaufrechnung oder der Bestätigung der Bestellung des Verkäufers oder einen Ausdruck der Internet-Bestellseite, mit der die gekaufte Sache und der Kaufpreis und das Kaufdatum eindeutig belegt werden können Bei nichtsachgemäßer Lieferung durch die Post: den Empfangsbeleg des Versicherten Bei nichtsachgemäßer Lieferung durch einen privaten Kurierdienst: der dem Versicherten überreichte Lieferschein Kopie der an den Verkäufer per Einschreiben verschickten Inverzugsetzung Kopie jedes Schriftwechsels mit dem Verkäufer, insbesondere das Schreiben des Verkäufers, worin dieser seine Verantwortung und die Rücksendung, Erstattung oder den Ersatz der versicherten Sache ablehnt Beweisstück, dass die versicherte Sache vollständig mit der versicherten Karte gezahlt wurde (z. B. Kontoauszug) Gleich welcher Beweis des Schadensfalls und jedes andere Dokument, das der Versicherer benötigt, um den Antrag auf Schadenersatz beurteilen und eine richtige Einschätzung des Schadens vornehmen zu können. 3 Verfall der Rechte Wenn der Versicherte die in diesem Artikel auferlegten Pflichten nicht erfüllt, kann er Anspruch auf eine ganze oder teilweise Verringerung seiner Versicherungsleistungen und gegebenenfalls auf die Rückzahlung der ungerechtfertigter Weise ausgezahlten Entschädigungen erheben. AA1308 V /- P.15/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

16 Artikel 7 Anfang und Ende der Deckung 1 Anfang der Deckung Die Versicherungsdeckung beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherte die versicherte Karte vorliegt, und frühestens am 1. April Die aktuelle Fassung der allgemeinen Bedingungen vom 1. April 2014 gilt ab 1. April 2014 für alle Käufe von versicherten Sachen ab diesem Datum. Vor diesem Datum gezahlte Sachen sind nicht gedeckt, auch wenn sich der Schadensfall nach diesem Datum ereignet. Als Zahlungsdatum gilt das Datum, an dem der Kaufpreis vom Konto des Versicherten abgebucht wurde und das aus der Abrechnung der versicherten Karte hervorgeht. Die Deckung gilt nur, wenn die Sachen ganz mit der versicherten Karte gezahlt wurden und der Versicherte zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch über die versicherte Karte verfügt. 2 Ende der Deckung Sofern in diesen Bedingungen nicht anders festgelegt, endet die Deckung für den Versicherten von Rechts wegen auch für bereits gezahlte Sachen: Bei Nichterneuerung oder Einzug der versicherten Karte. Wenn der Versicherte den Kartenbeitrag nicht gezahlt hat. An dem Datum, an dem die Kündigung des Vertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer wirksam wird, unter Vorbehalt dessen, was nachstehend in Artikel 7.3 über die Auslaufregelung bestimmt wird. 3 Auslaufregelung Ist der Kauf der versicherten Sache während der Laufzeit der Versicherung erfolgt und tritt der Schadensfall nach Beendigung des Versicherungsvertrages ein, wird, wenn alle Policenbedingungen erfüllt sind, der Schaden trotz des bereits beendeten Versicherungsvertrags ersetzt. Der Versicherer kann bis zu 90 Tagen nach dem Enddatum der Versicherung zur Entschädigungszahlung verpflichtet sein. Artikel 8 Eintritt in die Rechte Der Versicherer wird in Höhe des gezahlten Betrages in die Rechte und Forderungen des Versicherten eingesetzt. Kann durch Zutun des Versicherten nur ein unvollständiger oder kein Eintritt des Versicherers in die Rechte erfolgen, kann dieser die Erstattung der gezahlten Entschädigung in Höhe des ihm entstandenen Nachteils verlangen. Wenn dem Versicherten eine versicherte Sache geliefert oder erstattet wird, nachdem der Versicherer eine Entschädigung im Falle der Nichtlieferung der versicherten Sache gezahlt hat, muss der Versicherte auf eigene Kosten, einschließlich der Porto- und Lieferkosten, das Eigentum an der versicherten Sache an den Versicherten abtreten oder die ausgezahlte Entschädigung erstatten. Artikel 9 Geltendes Recht und Gerichtsstand Für den zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer geschlossenen Versicherungsvertrag und diese allgemeinen Bedingungen gilt belgisches Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien fallen unter die Zuständigkeit der belgischen Gerichte. Beschwerden in Verbindung mit dieser Versicherung und insbesondere in Bezug auf die Schadenabwicklung im Rahmen dieser Versicherung können an den Versicherer per Post an folgende Korrespondenzadresse gerichtet werden: London General Insurance Company limited c/o The Warranty Group Europe t.a.v. de directie (z. H. der Direktion) Uitbreidingstraat Berchem Belgien Oder per an: info.nl@thewarrantygroup.com Der Versicherer bemüht sich, dem Versicherten innerhalb von zwei Wochen ab Empfang des Briefs oder der zu antworten, und verpflichtet sich dazu, dem Versicherten innerhalb eines Monats eine endgültige Antwort zu beschaffen. Wenn der Versicherte der Entscheidung des Versicherers nicht zustimmt, kann er sich an die VZW Ombudsmann der Versicherungen, de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel wenden. Der Versicherte behält sich jedoch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens vor. Artikel 10 Änderungen des Versicherungsvertrags Änderungen des Versicherungsvertrages werden den Versicherten auf den üblichen Wegen (monatliche Abrechnung oder Brief) mitgeteilt und können von dem Zeitpunkt an gegenüber den Versicherten geltend gemacht werden. Artikel 11 Datenschutzgesetz Beim Abschließen und Ausführen des Versicherungsvertrags erhalten der Versicherer und der Verwalter personenbezogene Daten über den Versicherten. Neben den Daten zur Identität einer Person werden ebenfalls Angaben über den vorgefallenen Schaden aufgeführt. Diese Angaben werden von den Mitarbeitern des Versicherers für die Verwaltung der Versicherungsverträge und Schadensfälle sowie für die Optimierung des Service für die Kunden verwendet. Die Verarbeitung der persönlichen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz der Privatsphäre hinsichtlich der Verarbeitung persönlicher Daten. Jede Person, über die der Versicherer personenbezogene Daten besitzt, ist zur Prüfung sowie zur Berichtigung dieser Angaben berechtigt. Sie kann sich auch an die Datenschutzabteilung des Versicherers oder an die Kommission für den Schutz des Privatlebens in Brüssel wenden. Jede Person, über die der Versicherer Daten zur Identität oder personenbezogene Daten besitzt, hat das Recht, sich kostenlos der Verwendung seiner personenbezogenen Daten für Direktwerbebriefe zu widersetzen. Artikel 12 Verjährung Jede Forderung im Rahmen dieses Vertrags verjährt drei Jahre nach dem Ereignis, das dazu Anlass gibt. AA1308 V /- P.16/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

17 3 Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung KBC-Kreditkarte Gold Diese Ordnung enthält die Allgemeinen Bedingungen des Vertrags, der zwischen KBC Versicherungen AG und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen wird. Darin sind die Leistungen festgelegt, die KBC Versicherungen gegenüber dem Versicherten gewährleistet. 1 Begriffsbestimmung Für die Ausführung der Reiserücktrittsversicherung ist zu verstehen unter: Versicherung: Die Police, die die KBC Bank zugunsten ihrer Kunden, die dem Begriff Versicherter entsprechen, abschließt. Durch diesen Vertrag entsteht im Schadensfall ein direktes Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherten. Versicherer: KBC Versicherungen AG. Mit Sitz Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven und eingetragen ins Register juristischer Personen unter Nummer , anerkannt unter Code 0014, um alle Zweige Nicht-Leben zu betreiben. Versicherungsnehmer: KBC Bank AG mit Sitz Havenlaan 2, 1080 Brüssel, eingetragen ins Register juristischer Personen unter Nummer Versicherter: Eine natürliche Person und Inhaber einer gültigen KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex, die dieser Versicherung beigetreten ist, sein Partner und seine Kinder. Partner: Der Ehegatte des Karteninhabers oder die Person, die unverheiratet mit dem Karteninhaber zusammenwohnt und unter derselben Anschrift wie dieser ihren Wohnsitz hat, unter Ausschluss von Bluts- und Anverwandten. Kinder: Die natürlichen oder adoptierten Kinder des Karteninhaber bzw. seines Partners, die zum Zeitpunkt des Reisevertragsabschlusses jünger als 25 Jahre sind und die entweder unter derselben Anschrift wie der Karteninhaber ihren Wohnsitz haben oder nach dem Modell der Mitelternschaft leben. Die oben genannten Kinder, die ihren Wohnsitz nicht an der- selben Adresse wie der Karteninhaber haben und auch nicht nach dem Modell der Mitelternschaft leben, werden ausnahmsweise doch als Versicherte angesehen, vorausgesetzt, dass sie zusammen mit dem Karteninhaber oder seinem Partner verreisen. Reise(vertrag): Jeder schriftliche Beweis einer zu Urlaubs- zwecken gebuchten Beförderung zu einem Urlaubsdomizil und/oder Anmietung desselben, die vom Versicherten als Reisender und/oder Mieter abgeschlossen wurde. Die Reise setzt mindestens eine Übernachtung voraus und alle Zahlungen müssen mit einem KBC-Zahlungsinstrument verrichtet werden. KBC-Zahlungsinstrument: eine KBC-Kreditkarte des Versicherten wie die KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex; eine KBC-Geldkarte des Versicherten; eine Überweisung von einem KBC-Konto der Versicherten; ein Omnia-Reisecheck; eine Kombination von einer der oben genannten Zahlungsweisen. Reise Inhaber: Eine Reise, an der der Karteninhaber der verwendeten KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex als Reisender teilnimmt. Erkrankung des Versicherten: Eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustands, die auf eine andere Ursache als ein Unfall zurückzuführen ist, die von einem anerkannten Arzt festgestellt wird und durch die der abgeschlossene Reisevertrag bzw. die Hauptaktivität der Reise aus medizinischer Sicht unmöglich gemacht wird. Erkrankung einer anderen Person: Eine auf eine andere Ursache als einen Unfall zurückzuführende und durch einen anerkannten Arzt festgestellte Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes, die dermaßen ernsthaft ist (Krankenhausaufenthalt mit mindestens einer Übernachtung), dass sie die Anwesenheit des Versicherten erfordert. Unfall des Versicherten: Von einem anerkannten Arzt festgestellte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit durch eine äußere Ursache, durch die der abgeschlossene Reisevertrag bzw. die Hauptaktivität der Reise aus medizinischer Sicht unmöglich gemacht wird. Unfall einer anderen Person: von einem anerkannten Arzt festgestellte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit durch eine äußere Ursache, die dermaßen ernsthaft ist (Krankenhausaufenthalt mit mindestens einer Übernachtung), dass sie die Anwesenheit des Versicherten erfordert. Schwerer materieller Schaden an Immobilien: Außergewöhnlicher und unvorhersehbarer schwerer Sachschaden einschließlich Diebstahl, der sich innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise an den Immobilien des Versicherten oder an den Gebäuden, die er als Eigentümer oder Mieter benutzt, ereignet. Schadensfall: Rücktritt von einem Reisevertrag oder vorzeitiger Reiseabbruch durch einen Versicherten aus einem der in Artikel 3 benannten Gründe, der einen finanziellen Verlust für einen Versicherten verursacht. Rücktritte oder Unterbrechungen von mehreren Reiseverträgen aus demselben Grund werden als ein Schadensfall betrachtet. Wenn mehrere Versicherte aus demselben Grund von einem Reisevertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen, werden alle Verluste nur als ein Schadensfall betrachtet. Vorzeitige Unterbrechung: Der Versicherte beendet aus einem der in Artikel 3 vorgesehenen Beweggründe für den Reiseabbruch seinen Reisevertrag vor dem vorgesehenen Datum und kehrt nach Hause/zum Abfahrtsort zurück. Wenn der Versicherte nicht nach Hause/zum Abfahrtsort zurückkehrt, sondern beispielsweise am Urlaubsort bleibt, dann liegt keine vorzeitige Unterbrechung vor. 2 Anwendungsbedingungen A Örtlicher Geltungsbereich Die Versicherung gilt auf der ganzen Welt. B Bedingungen für die Auszahlung der Leistung Der Versicherte muss den Versicherer umgehend von einem Schadensfall in Kenntnis setzen und ihm innerhalb von sieben Kalendertagen eine schriftliche Erklärung übersenden, sobald er dazu die Möglichkeit hat. Zentrale Schadensverwaltung KBC Versicherungen AG (LEUtiens XCA) Professor Roger Van Overstraetenplein Leuven AA1308 V /- P.17/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

18 Der Versicherte muss die Anweisungen des Versicherers beachten und diesem alle Auskünfte und/oder Dokumente übersenden, die er als notwendig oder nützlich erachtet. Er muss vor allem alle nötigen und nützlichen Maßnahmen ergreifen, um die Rücktritts- oder Reiseabbruchskosten soweit wie möglich zu begrenzen. Das beinhaltet, dass er die Reiseagentur oder den Veranstalter unverzüglich informiert, sobald er von einem Ereignis, das den Reiserücktritt oder -abbruch zur Folge haben könnte, Kenntnis erhält. Bei einem körperlichen Unfall oder einer Krankheit ist der Versicherer berechtigt, eine ärztliche Untersuchung ausführen zu lassen. Der Versicherte erteilt seinem Hausarzt die Genehmigung, seine medizinische Akte an den Vertrauensarzt des Versicherers weiterzuleiten. C Wegfall des Anspruchs des Versicherten auf Versicherungsschutz Wenn der Versicherte die in Artikel 2 auferlegten Pflichten nicht erfüllt und dem Versicherer dadurch Nachteile entstehen, kann dieser Anspruch auf eine ganze oder teilweise Verringerung seiner Versicherungsleistungen und gegebenenfalls auf die Rückzahlung der ungerechtfertigterweise ausgezahlten Entschädigung erheben. Der Versicherer kann den Versicherungsschutz verweigern, wenn der Versicherte in betrügerischer Absicht oben genannte Pflichten nicht erfüllt hat. Der Versicherer kann sich nicht auf die Überschreitung der in Artikel 2 B auferlegten Meldefrist berufen, wenn der Versicherte die Mitteilung so schnell wie vernünftigerweise möglich war, gemacht hat. D Auszahlungsmodalitäten Der Versicherer zahlt alle Entschädigungen direkt an den Inhaber der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex über das Girokonto auszahlen, mit dem KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex verknüpft ist. E Laufzeit des Versicherungsschutzes E.1 Erwerb des Versicherungsschutzes durch den Versicherten Der Versicherungsschutz ist automatisch erworben, sobald der Karteninhaber das Beitrittsdokument für diese Versicherung unterzeichnet hat. Das Beitrittsdokument muss zum Zeitpunkt der Buchung der Reise unterschrieben sein. Zwischen der Buchung der Reise und dem Antritt der Reise oder Rücktritt von derselben muss der Inhaber ununterbrochen im Besitz der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex gewesen sein. E.2 Ende des Versicherungsschutzes In Bezug auf den Versicherten endet die Versicherung von Rechts wegen: wenn die KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder der Kreditvertrag, an den die Karte gekoppelt ist; wenn der Karteninhaber der Versicherung nicht mehr angeschlossen sein möchte und das Ablehnungsdokument unterzeichnet hat; am Datum, an dem die Kündigung des Vertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer in Kraft tritt. Wenn der Versicherte die allgemeinen Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung nicht akzeptiert, ist er jederzeit berechtigt, seine Karte innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung der geänderten allgemeinen Bedingungen zu kündigen. Wenn der Versicherte seine Karte nicht innerhalb dieser Frist kündigt, wird angenommen, dass er die neuen allgemeinen Bedingungen annimmt. 3 Gegenstand des Versicherungsschutzes Die Reiserücktrittsversicherung garantiert die Erstattung der Kosten des Reiserücktritts oder Reiseabbruchs für Reisen zu Lasten der Versicherten aufgrund eines Reisevertrags, wenn eine der nachstehend aufgeführten Ursachen für den betreffenden Reisetyp zutrifft Reise Jeder Versicherte Für diesen Reisetyp kommen für den Reiserücktritt folgende Ursachen in Betracht: a Krankheit, Unfall oder Todesfall: - jedes beliebigen Versicherten oder eines Familienmitglieds bis zum 2. Grad - der Person, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft wohnt und die bei ihm steuerlich zu Lasten ist oder für die er das Sorgerecht hat. b Todesfall oder Krankenhausaufenthalt bei der Gastfamilie, bei der der Versicherte oder mehrere Versicherte ihren Urlaub verbringen wollten; c Die Ablehnung eines Visums für einen Versicherten durch die Behörden des Bestimmungslandes unter dem Vorbehalt, dass: - diese Behörden demselben Versicherten nicht bereits vorher einmal das Visum für eine Reise verweigert haben; - die Ablehnung nicht erfolgt ist, weil der Visumantrag unvollständig oder verspätet eingereicht wurde oder wegen jeder anderen Nachlässigkeit, die dem Versicherten vor- geworfen werden kann; d Es war für einen der Versicherten aus medizinischen Gründen nicht möglich, die erforderlichen Impfungen für die Reise zu erhalten, vorausgesetzt, dass diese medizinischen Gründe zum Zeitpunkt der Buchung der Reise nicht bekannt waren. Für diesen Reisetyp kommen für den vorzeitigen Reiseabbruch folgende Ursachen in Betracht: 1 Krankheit, Unfall oder Todesfall: - jedes beliebigen Versicherten oder eines Familienmitglieds bis zum 2. Grad; - der Person, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft wohnt und die bei ihm steuerlich zu Lasten ist oder für die er das Sorgerecht hat. 2 Todesfall oder Krankenhausaufenthalt bei der Gastfamilie, bei der der Versicherte oder mehrere Versicherte ihren Urlaub verbringen wollten Reise Inhaber Es genügt, dass es zu einer der nachstehenden Ursachen beim Inhaber kommt, um auch von der Reise der übrigen Versicherten zurückzutreten oder sie vorzeitig abzubrechen. Für diesen Reisetyp kommen für den Reiserücktritt folgende Ursachen in Betracht: a Eine Streichung des Urlaubs, der dem Inhaber der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder seinem Partner, der ihn begleiten soll, genehmigt worden war, und dies, weil der Kollege, der ihn vertreten sollte, infolge von Krankheit, Unfall oder Todesfall ausfällt; AA1308 V /- P.18/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

19 b Die obligatorische Anwesenheit des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder seines Partners, der ihn begleiten soll, am Arbeitsplatz, wenn das in einem Arbeitsvertrag mit einer ununterbrochenen Laufzeit von mindestens drei Monaten vorgesehen ist, vorausgesetzt, dass er zum Zeitpunkt der Reisebuchung arbeitslos war; c Die obligatorische Anwesenheit des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder seines Partners, der ihn begleiten soll, wenn er einen freien Beruf oder eine selbstständige Tätigkeit ausübt und die Person, die ihn vertreten soll, wegen Krankheit, Unfall oder Todesfall ausfällt.; d Der Ausfall wegen Krankheit, Unfall oder Todesfall der Person, die das minderjährige oder behinderte Kind des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex betreut; e Schwerer materieller Schaden an den Immobilien die entweder der Hauptwohnsitz des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder der Sitz seiner Gesellschaft oder seines Unternehmens sind; f Die Ladung des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder seines Partners, der ihn begleiten soll, als Zeuge oder Jurymitglied vor Gericht; g Der Aufruf des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder eines Familienangehörigen bis zum ersten Grad zu: - der Adoption eines Kindes - einer dringenden Organtransplantation (als Spender oder Empfänger) h Die Schwangerschaftskomplikationen bei der Inhaberin der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder einer Familienangehörigen bis zum ersten Grad und auch, wenn die Geburt mindestens einen Monat zu früh stattfindet; i Die Schwangerschaft der Inhaberin der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex bzw. der Partnerin des Inhabers, die ihn begleiten soll, wenn die Reise in den letzten drei Schwangerschaftsmonaten vorgesehen ist und sofern die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nicht bekannt war; j Der Diebstahl oder die vollständige Unbrauchbarkeit des Privatfahrzeugs des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex infolge eines Verkehrsunfalls oder eines Brandes innerhalb von sieben Tagen vor dem Abreisedatum oder während der Fahrt zum Reiseziel. Ein Motorschaden ist jedoch ausgeschlossen; k Die Verzögerung wegen einer Panne des verwendeten Fahrzeuges unterwegs zum Einschiffungsort unter der Bedingung, dass die Bescheinigung oder Rechnung eines Abschleppunternehmens, anerkannten Werkstattbetreibers oder Automobilvereins vorgelegt wird. Verzögerungen durch öffentliche Verkehrsmittel und Staus sind ausgeschlossen; I Kündigung des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder seines Partners aus wirtschaftlichen Gründen nach Buchung der Reise; Für diesen Reisetyp kommen für den vorzeitigen Reiseabbruch folgende Ursachen in Betracht: 1 Der Ausfall wegen Krankheit, Unfall oder Todesfall der Person, die das minderjährige oder behinderte Kind des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex betreut; 2 Schwerer materieller Schaden an den Immobilien die entweder der Hauptwohnsitz des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder der Sitz seiner Gesellschaft oder seines Unternehmens sind; 3 Der Aufruf des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder eines Familienangehörigen bis zum ersten Grad wegen einer dringenden Organtransplantation (als Spender oder Empfänger); 4 Die Schwangerschaftskomplikationen bei der Inhaberin der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex oder einer Familienangehörigen bis zum ersten Grad und auch, wenn die Geburt mindestens einen Monat zu früh stattfindet; 5 Der Diebstahl oder die vollständige Unbrauchbarkeit des für die Reise verwendeten Fahrzeugs des Inhabers der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex infolge eines Verkehrsunfalls oder eines Brandes während der Reise. Ein Motorschaden ist jedoch ausgeschlossen. 4 Entschädigungen Der Versicherer bezahlt folgende Entschädigungen bis zu einem Höchstbetrag von 6000 EUR je Schadensfall: bei Reiserücktritt: 100% der Reiserücktrittskosten, die der Versicherte vertragsmäßig zahlen muss, einschließlich der von der Reiseagentur verlangten Gebühren bis zu 10% der Reisekosten. bei Reiseabbruch: die nicht genutzten Leistungen entsprechend der Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage; im Falle von Artikel 3.2. j) oder 3.2.5) darf der Inhaber der KBC-Kreditkarte Gold oder KBC-Kreditkarte Gold Flex die Reise antreten oder mit einem Mietwagen fortsetzen. In diesem Fall ersetzt der Versicherer den Mietpreis, jedoch begrenzt auf die fälligen Beträge für die Rücktrittskosten. Die Kosten für Zölle, Kraftstoff und Franchise bzw. Ausschlüsse des Versicherungsschutzes, die gewöhnlich in der Miete inbegriffen sind, bleiben zu Lasten des Versicherten. Die angegebene Entschädigungsgrenze je Schadensfall gilt für alle Versicherten zusammen und unabhängig von der Anzahl Reisen, KBC-Kreditkarten (gleich welcher Art) und Konten. Die Entschädigung, die der Versicherer zahlt, ist keinesfalls höher als der Gesamtbetrag der im Reisevertrag angegebenen Reisekosten und wird anhand der Reiserücktritts oder - abbruchskosten berechnet, die vertragsmäßig entsprechend den Bedingungen des Reisevertrags bei einem Reiserücktritt oder -abbruch innerhalb von 48 Stunden, nachdem der Versicherer von dem Ereignis, das den Reiserücktritt oder -abbruch notwendig macht, Kenntnis bekommen hat, zu zahlen sind. Wenn der Versicherte mit nicht versicherten Personen verreist, wird für die Entschädigung nur der Teil der Reiserücktritts- oder -unterbrechungskosten des Versicherten berücksichtigt. AA1308 V /- P.19/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

20 5 Ausschlüsse In folgenden Situationen gewährt der Versicherer keine Leistung: Geschäftsreisen, d. h. Reisen, die zu beruflichen Zwecken unternommen werden; Reisen ohne Übernachtung; Verkehrsmittel, die nicht zur Anreise zum oder Abreise vom Urlaubsort dienen, wie (nicht ausschließlich) Vergnügungsbootsfahrten, Leihfahrräder oder Leihmopeds, Mietwagen usw.); Reiserücktritte oder -unterbrechungen wegen Körperlicher Leiden oder Verletzungen, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung bestanden und von denen die betroffenen Person wusste oder hätte wissen müssen, sowie deren Folgen. Nicht ausgeschlossen sind: die medizinischen Erkrankungen oder Verletzungen, die während sechs Monaten vor der Reisebuchung stabil waren und die keinen Grund für einen Nichtantritt der Reise darstellten. In folgende Situationen wird die medizinische Erkrankung oder Verletzung als stabil betrachtet: wenn während sechs Monaten vor der Reisebuchung: - keine Behandlung erforderlich war; - die Behandlung nicht geändert wurde; - keine besonderen Untersuchungen oder Behandlungen im Zusammenhang mit der Erkrankung oder Verletzung geplant oder vorgeschlagen wurden (ausgenommen Routineuntersuchungen). Schadensfälle, die die Folge von übermäßigem Genuss von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln sind, die nicht von einem Arzt verschrieben wurden; Situationen, in denen eine vorsätzliche Tat, die vom Versicherten oder mit dessen Mittäterschaft begangen wurde, die Ursache ist, die zum Reiserücktritt oder - abbruch führt; Selbstmord oder Selbstmordversuch des Versicherten; Naturkatastrophen wie Lawinen, Erdrutsche, Uberschwemmungen, Orkane; Kriegsereignisse (Bürgerkrieg oder andere), Aufruhr, Aufstand, Revolutionen oder jede kollektive Gewalttat, es sei denn, dass der Versicherte beweist, dass es keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Schadensfall und dem Rücktrittsgrund gibt; die Folgen von Kern- oder Atomstrahlen oder Kern- oder Atomunfällen; Reiserücktritte oder -abbrüche infolge von psychischen, neuropathischen oder psychosomatischen Störungen, außer im Fall einer Krankenhausaufnahme von mindestens sechs Tagen; Reiserücktritte oder -abbrüche infolge von künstlicher Befruchtung oder eines freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs Reiserücktritte oder -abbrüche infolge der Zahlungsunfähigkeit des Versicherten; Unfälle, die die Folge der Ausübung von Motor- oder Flugzeugsportarten, Kampfsportarten, Speläologie, Bergsteigen auf nicht eingespurten Wegen, Unterwasserangeln oder Großwildjagd sind; indirekte Kosten, Kosten für Dokumentation, Visa und Ähnliches. 6 Rechtssystem A Geltendes Recht Dieser Vertrag unterliegt dem belgischen Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien fallen unter die Zuständigkeit der belgischen Gerichte. Alle Streitigkeiten und Gerichtsverfahren bezüglich der Anwendung dieser Police werden unter Ausschluss von der KBC Bank ausschließlich mit dem Versicherer abgewickelt oder gegen ihn geführt. B Gesetz zum Schutz des Privatlebens Für KBC Versicherungen ist der Schutz der Privatsphäre sehr wichtig. Wir sind bestrebt, personenbezogene Daten auf gesetzliche, redliche und transparente Weise zu verarbeiten. Ausführliche Informationen befinden sich in unserer Datenschutzerklärung. Zweck dieser Erklärung ist es, darüber zu informieren, auf welche Weise wir personenbezogene Daten über den Betroffenen als (potenziellen oder voraussichtlichen) Versicherungsnehmer, Versicherten oder Begünstigten verarbeiten. Um diese Datenschutzerklärung aktualisieren zu können, stellen wir sie auf unserer Website ( ) zur Verfügung. Der Betroffene kann auch eine Papierversion von seinem KBC-Versicherungsvermittler oder in seiner KBC-Bankfiliale erhalten. Wir empfehlen dem Betroffenen, diese Erklärung aufmerksam durchzulesen, da sie seine Rechte und gesetzlichen Pflichten zum Gegenstand hat. Die Kundenbeziehung mit uns hat zur Folge, dass angenommen wird, dass der Betroffene, soweit dies notwendig ist, jeder Verarbeitung in dieser Datenschutzerklärung, einschließlich Verarbeitungen mit dem Ziel des Direktmarketings ( maßgeschneiderte Mitteilungen), zugestimmt hat. Wenn der Betroffene nicht damit einverstanden ist, wie wir seine personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, empfehlen wir ihm, die notwendigen Schritte zu unternehmen, indem er dies zum Beispiel auf den dazu vorgesehenen Übermittlungswegen mitteilt. C Beschwerden Ein Begünstigter, der eine Beschwerde über diese Versicherung hat, kann sich an den KBC-Beschwerdenmanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, Beschwerden@kbc.be wenden. Wenn keine passende Lösung erreicht wurde, kann der Begünstigte sich an den Ombudsmann der Versicherungen wenden. Beschwerden bezüglich dieser Police können an den Ombudsmann der Versicherungen, Meeûsplantsoen 30, 1000 Brüssel, gerichtet werden, der für den gesamten Sektor auftritt. Der Begünstigte behält jedoch das Recht, ein Gerichtsverfahren anzustrengen. D Verjährung Jede Beschwerde im Zusammenhang mit diesem Versicherungsvertrag verjährt nach einer Frist von drei Jahren ab dem Tag, an dem das Ereignis, auf das die Beschwerde sich bezieht, stattgefunden hat; E Versicherungsbetrug Um die Solidarität zwischen den Versicherten zu erhalten und unnötige Prämienerhöhungen zu vermeiden, gehen wir aktiv gegen Versicherungsbetrug vor. Versicherungsbetrug ist eine Straftat und kann zu strafrechtlicher Verfolgung führen. AA1308 V /- P.20/20 KBC-Kreditkarten-Gold-Ordnung

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