Fragen und Antworten (FAQ) zum Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag
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- Benjamin Langenberg
- vor 6 Jahren
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1 Frankfurt am Main, Juni 2010 Fragen und Antworten (FAQ) zum Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag 1. Was bedeutet BuRa-LfTV? Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag 2. Wozu benötigen wir bei der DB Regio NRW GmbH einen BuRa-LfTV? um Wettbewerb über Niedriglöhne zu verhindern: Wird diese Art Wettbewerb nicht gestoppt, gewinnt künftig nur noch das Unternehmen Ausschreibungen, das seinen Leuten am Wenigsten zahlt. Die Folgen für die Arbeitnehmer kann sich jeder ausmalen. um Wettbewerb nicht über Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auszutragen: Nicht nur der Lohn, sondern auch die dafür geleistete Arbeitszeit, der Anspruch auf Urlaub und eine Reihe weiterer Komponenten bestimmen das Tarifniveau Euro haben eine andere Bedeutung, wenn man dafür 48 Stunden pro Woche arbeiten muss? Die Lokomotivführer sind in vielen Unternehmen die größte Mitarbeitergruppe. Die Arbeitgeber sehen in ihnen daher ein großes Sparpotenzial. Deshalb müssen die Lokomotivführer besonders geschützt werden. Das geht am Besten in einem Tarifvertrag. Die GDL befürwortet den Wettbewerb der Eisenbahnen. Dieser muss jedoch über die intelligentsten Verkehrskonzepte, über Service, Qualität und Pünktlichkeit geführt werden. Für die GDL sind dabei Faire Löhne -fairer Wettbewerb die wichtigsten Ziele. Und auch das geht nur über einen Tarifvertrag. 3. Warum brauchen wir Regelungen zu Betreiberwechsel? Gehen Verkehrsleistungen auf ein anderes Unternehmen über, verlieren die Lokomotivführer ihren Arbeitsplatz. Fast immer wird der Standort geschlossen, teilwiese sogar das gesamte Unternehmen. Soweit im alten Unternehmen überhaupt eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung besteht, ist sie meist mit einem Ortswechsel verbunden. Die zusätzlichen Wegekosten und die Wegezeit gehen vollständig zu Lasten der Lokomotivführer. Beim Übergang zum neuen Betreiber sind die Bedingungen zunächst völlig unklar: Wie wird die Berufserfahrung dann angerechnet? Bleibt das bisherige Entgelt erhalten? Muss ich dafür mehr arbeiten? Wie ist die soziale Absicherung? Die GDL fordert: Alle Lokomotivführer müssen unter den Geltungsbereich des BuRa-LfTV fallen. Damit bleiben aller bisherigen Ansprüche erhalten. Der neue Betreiber akquiriert oft neues Personal und muss diese Mitarbeiter auf eigene Kosten oder auf Kosten der Agentur für Arbeit qualifizieren. Diesen Aufwand kann man sich sparen.
2 4. Weshalb benötigen wir bei der Regio NRW neue Regelungen für einen Zusatzurlaub Nachtarbeit? Altes System (soweit solche Regelungen überhaupt bestehen): Bisher sind die erbrachten Zeiten zwischen den Schwellenwerten 110, 220, 330 und 450 Stunden am Ende eines Jahres verfallen. Bisher werden Tätigkeitsunterbrechung oder Gastfahrten nicht berücksichtigt. Es sind maximal vier Tage (ältere Arbeitnehmer fünf) Zusatzurlaub möglich. Neues System: Minutengenaue Erfassung und Abrechnung aller angerechneten Arbeitszeiten von 20 bis 6 Uhr. Pro Stunde soll ein Zeitzuschlag von 3 Minuten je Stunde gebucht werden. Damit können zusätzliche Urlaubstage generiert werden, die zum Ausgleich der belastenden Nachtarbeit dienen. Keine Begrenzung und fortlaufendes Kontos und unterjähriger Ausgleich. 5. Wozu benötigen wir eine Eingruppierung Auslandslokführer bei der Regio NRW ( international)? um der höheren Qualifikation und der längeren Ausbildungszeiten für Auslandsausbildung gerecht zu werden (zusätzliches Betriebssystem, Fremdsprachenkenntnisse, schwierige Haftungsregelungen im Ausland). 6. Wie stellt sich die GDL leistungs- und verantwortungsgerechte Bezahlung für die Lokomotivführer der Regio NRW vor? Sie sind folgender Tabelle zu entnehmen. Die Jahresbruttowerte enthalten Durchschnittswerte der Zulagen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit: Entgelttabelle inkl. NSF-Zulagen (Bruttoentgelt pro Jahr auf Basis der Referenzarbeitszeit 1984 h/jahr) Erfahrungs- Stufe Berufserfahrung in Jahren 1.1 Rangierdienst Entgeltgruppe 1.2 National 1.3 International 1.4 Ausbildung 1 0 bis < bis < bis < bis < bis < >= Wo liegt der Vorteil der Einstufung über die Berufserfahrung? Bei der Regio NRW haben wir die Betriebszugehörigkeit als Einstufungskriterium, das funktioniert doch auch?
3 Bei durchschnittlich 10 Jahren Laufzeit eines Verkehrsvertrags ist die Betriebszugehörigkeit im Falle einer Vergabe an ein anderes Unternehmen nichts wert. Der Arbeitnehmer wird wie ein Berufsanfänger behandelt und beginnt seine Betriebszugehörigkeit bei null. Berufserfahrung ist das einzige übertragbare Einstufungskriterium, das über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinaus mitgenommen werden kann. 8. Warum soll der BuRa-LfTV auch Qualifizierungsregelungen enthalten? Neben dem Wettbewerb über Lohnkosten beobachtet die GDL in den vergangenen Jahren, dass die Unternehmen auch bei den Qualifizierungskosten sparen wollen. Die GDL will keine Lokomotivführer mit Kurzausbildung. Stattdessen müssen Lokomotivführer umfassend und praxisnah ausgebildet werden. Diese Qualifizierungsregelungen gelten dann für neu auszubildende Lokomotivführer. Kollegen, die zu einem früheren Zeitpunkt unter anderen Bedingungen ausgebildet wurden, bleiben selbstverständlich Lokomotivführer im Sinne des BuRa-LfTV und fallen unter diese Regelungen. 9. Wieso fordert die GDL nicht zusammen mit der Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA (TG) einen Tarifvertrag für alle Beschäftigten? Die TG will einen Tarifvertrag für alle Beschäftigten, die GDL will einen Tarifvertrag nur für die Beschäftigtengruppe, die am Stärksten dem Wettbewerbsdruck über die Lohnkosten ausgesetzt ist (Lokomotivführer, siehe Frage 2). Lokomotivführer benötigen aufgrund der hohen gesundheitlichen Anforderungen besonderen Schutz, wenn sie die Gesundheitskriterien aufgrund der beruflichen Belastung nicht mehr erfüllen. Gerade mit Blick auf das gestiegene Renteneintrittsalter ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit für Lokomotivführer von herausragender Bedeutung. Konkret will die GDL die Pflicht zur Weiterbeschäftigung und die Sicherung des Entgelts in Höhe von 90 Prozent des Jahreseinkommens für Lokomotivführer erreichen. Außerdem besteht gerade für Lokomotivführer die Gefahr, von traumatischen Ereignissen betroffen zu sein. Der Schutz vor den Folgen solcher Ereignisse und schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist ebenfalls ein Kernziel des BuRa-LfTV. GDL fordert Mindestnormen für alle Geschäftsfelder der Eisenbahnen (Güterverkehr, Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Fernverkehr), die TG fordert einen BranchenTV nur für den SPNV. Die GDL hat die TG mit Schreiben vom 4. August 2009 aufgefordert, mit der GDL zusammen zu verhandeln und abzuschließen. Leider waren die Bemühungen der GDL, die TG ins Boot zu holen, erfolglos. 10. Was hab ich als Fahrdienstleiter, Disponent oder Handwerker der Regio NRW von einem Flächentarifvertrag für Lokomotivführer? Sobald die GDL im BuRa-LfTV das Einkommensniveau für Lokomotivführer in Deutschland definiert hat, ergibt sich doch für alle anderen Beschäftigten eine Orientierungsgröße. Nachdem die GDL bei der DB den LfTV mit einer Erhöhung von 11 Prozent im Volumen erreicht hatte, holten andere Gewerkschaften diese Volumenerhöhung für weitere Beschäftigte nach. Der gleiche Effekt wird auch bei der Durchsetzung des BuRa-LfTV eintreten.
4 11. Sollte ein Flächentarifvertrag nicht zuerst für den SPNV erreicht werden und anschließend für andere Transportbereiche gefordert werden? Schritt für Schritt? Im Regionalverkehr beträgt das Verkehrsvolumen derzeit 631,5 Millionen Zugkilometer. Davon erbringt die DB 73 Prozent. Der Anteil der Wettbewerber steigt kontinuierlich. Der Wettbewerb im SPNV führte zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung. Im Güterverkehr liegt der Anteil der DB bei 74,5 Prozent. Auch im Güterverkehr steigt der Verkehrsanteil der Wettbewerber tendenziell weiter. Im Personenfernverkehr liegt der Anteil der DB derzeit noch bei mehr als 99 Prozent. Tochterunternehmen der französischen SNCF und andere Unternehmen planen jedoch schon sehr konkret den Einstieg in das deutsche Fernverkehrsgeschäft. Der Wettbewerb findet also im Bereich des Regionalverkehr und des Güterverkehrs bereits jetzt statt und wird künftig auf den Fernverkehr ausgedehnt. Eine nachhaltige Tarifpolitik berücksichtigt dies schon jetzt und nutzt die gebündelten Kräfte aller Lokomotivführer in den Transportbereichen. Die Arbeitbedingungen der Lokomotivführer, wie zum Beispiel die Höhe des Entgelts und die dafür zu leistende Arbeitszeit, finden derzeit keine Berücksichtigung in Ausschreibungen. Dazu fordert die GDL, dass in den Vergabeordnungen der Länder die Anwendung eines repräsentativen Tarifvertrages zur Bedingung für die Auftragsvergabe erklärt wird. Dieser repräsentative Tarifvertrag soll der BuRa-LfTV sein. Das bedeutet, dass nur ein Unternehmen, das die Mindestnormen des BuRa- LfTV erfüllt, Ausschreibungen gewinnen kann. Der Schutz vor den Folgen gesundheitsbedingter Fahrdienstuntauglichkeit und traumatischen Ereignissen sind für Lokomotivführer aller Unternehmen in allen Verkehrsarten von Bedeutung, nicht nur für den SPNV. 12. Was ist denn so toll an dem BuRa-LfTV im Vergleich zum BranchenTV? Der BuRa-LfTV und sein Vorgängerentwurf, der EFPTV, sind tatsächlich auf dem Markt (öffentlich zugänglich auf der Homepage der GDL), der BranchenTV der TG ist, wenn überhaupt, nur eine Idee. Wie viel Geld für wie viel Arbeitszeit zu zahlen ist, weiß noch niemand. Ein Tarifvertragsentwurf existiert nicht. Der BuRa-LfTV (siehe Frage 15) stellt ein durchdachtes Konzept dar. Es beinhaltet zum einen die wichtigsten Entgelt- und Arbeitszeitregelungen Zum anderen schützt es beim Wechsel eines Betreibers, bei gesundheitlicher Einschränkung der Fahrdiensttauglichkeit und bei traumatischen Ereignissen. 13. Wieso verfolgt die GDL nicht das Ziel der Allgemeinverbindlichkeit des Flächentarifvertrags? Das leistungs- und verantwortungsrecht hohe Niveau des BuRa-LfTV lässt sich im Prozess der Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht durchsetzen (Arbeitgeber und Politik sind maßgeblich am Prozess beteiligt). Allgemeinverbindlichkeitserklärungen werden fast ausschließlich für Tarifverträge im Niedriglohn-Sektor erteilt. Die GDL will keine Löhne im Niedriglohnbereich tarifieren. 14. Der BuRa-LfTV ist doch nur ein Abklatsch des LfTV der großen DB. Wir haben doch ganz andere Regelungen, z.b. zum Abrechnungszeitraum und Arbeitszeitvolumen, wie soll das denn bei der Regio NRW funktionieren? Der BuRa-LfTV bildet einen Rahmen für Mindeststandards, der dann Haustarifverträge zur Umsetzung in den Unternehmen erfordert.
5 Innerhalb dieser Haustarifverträge (im Rahmen der Mindestnormen des BuRa-LfTV) kann auf die unterschiedlichen Belange der Unternehmen eingegangen werden. Diese Haustarifverträge sind zwingend im BuRa-LfTV vorgeschrieben. 15. Ihr sorgt doch mit euren übertriebenen Forderungen dafür, dass unsere Arbeitsplätze bei der Regio NRW bei der nächsten Ausschreibung verloren gehen. Die Verkehrsleistungen selbst fallen mit dem Auslaufen eines Verkehrsvertrages nicht weg und somit auch nicht die Arbeitsplätze. Allenfalls kann es zum einem Wechsel des Betreibers, also des Unternehmens, kommen. Mit einem einheitlichen Tarifniveau, der Regelung zum Betreiberwechsel und der Anerkennung der erarbeiteten Berufserfahrung kann der Arbeitnehmer nahtlos zum neuen Betreiber wechseln, ohne Einkommenseinbußen befürchten zu müssen. Im Idealfall ändert sich für den Arbeitnehmer nur die Farbe des Fahrzeugs. Mit der Forderung nach Regelungen bei einem Betreiberwechsel will die GDL erreichen, dass die Arbeitnehmer beim neuen Betreiber übernommen werden müssen, wenn sie dies wünschen. Das sichert nicht nur die Existenz der Arbeitnehmer, die sonst alle zehn Jahre mit Arbeitslosigkeit bedroht sind. Es entlastet auch die Unternehmen von den Kosten der Personalgewinnung und Qualifizierung. Die "alten Hasen", die den Betrieb kennen, würden ihre Arbeit beim neuen Betreiber fortsetzen und so für einen reibungslosen Übergang der Verkehrsleistungen sorgen. Die Entscheidung zum Wechsel zum neuen Betreiber oder zum Verbleib im Unternehmen aber ggf. mit einem anderen Arbeitsort liegt aber beim Arbeitnehmer.
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