Niedriglöhne und Zeitarbeit bei der Deutschen Bahn AG

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1 GDL - Stellungnahme zum Thema Niedriglöhne und Zeitarbeit bei der Deutschen Bahn AG Sitzung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am

2 1. Struktureller Mangel an Lokomotivführern bei der DB Seit vielen Jahren fordert die GDL im Bahnkonzern eine bedarfsgerechte Besetzung von Arbeitsplätzen im Lokomotivfahrdienst. Nachdem sich die DB lange Zeit uneinsichtig gezeigt hatte, begann sie 2006 bereits händeringend Lokomotivführer am Markt zu suchen. Dies lässt nicht nur auf Managementfehler in der Personalplanung schließen. Es deckt gleichzeitig auch eine von der Privatisierungsidee getriebene Unternehmenssteuerung auf, welche bei den Personalkosten unrealistische Sparziele ausgab und gibt. Erkenntnisse der Fehlplanungen, die über die anfallenden Mehrleistungsstunden offensichtlich wurden, führten nicht zu einer sorgfältigen Rekrutierung und Ausbildung, sondern verschärfte eher den Konflikt in der damals anstehenden Tarifrunde. In der zweiten Jahreshälfte 2007 startete die DB eine groß angelegte Werbekampagne unter der Überschrift Die Deutsche Bahn sucht 1000 Lokomotivführer. Mit Anzeigen, die in allen großen deutschen Zeitungen veröffentlicht wurden, warb die Bahn mit einer Vielzahl von Leistungen, die neuen Kollegen geboten werden. Die Versprechen lauteten: ein sicherer Arbeitsplatz überdurchschnittlichen Einkommensmöglichkeiten von bis zu Übernahmegarantie noch erfolgreicher Ausbildung Freifahrt sehr gute Sozialleistungen 2. Knebelverträge für die neuen Lokomotivführer Anders jedoch, als angesichts des inzwischen strukturellen Lokführermangels zu erwarten gewesen wäre, wurde den Bewerbern keine normale Anstellung angeboten. Vielmehr wurde den Bewerbern zunächst ein so genannter Qualifikationsvertrag durch die Bahntochter DB JobService vorgestellt. Die Qualifikationsverträge selbst wurden dann mit der DB Zeitarbeit abgeschlossen. Die Ausbildung zum Lokomotivführer fand koordiniert von DB Zeitarbeit bei der DB Training sowie bei DB Regio AG, der Railion Deutschland AG und DB Fernverkehr AG statt. Der Qualifizierungsvertrag beinhaltete folgende wesentliche Punkte: 1. Ausbildungsziel Eisenbahnfahrzeugführer 2. Ausbildungsdauer in der Regel sechs Monate 3. Ausbildungsvergütung 1740 bei einer 45 Stundenwoche 4. Ziel der Qualifikation, die anschließende Einstellung in bahnspezifischen Bereich bei DB Bahnservice GmbH, einem eigens zum Zwecke der Umgehung bestehender Tarifregelungen neu gegründeten Tochterunternehmen der DB Zeitarbeit 5. eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Ausbildungskosten (bis zu ), wenn nicht die Bedingung einer mindestens zweijährigen Tätigkeit bei der DB Bahnservice GmbH eingehalten wird. 2

3 Zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse zur Qualifizierung (ab Dezember 2007 bis Ende Juni 2008) waren die Bedingungen, zu denen die neuen Lokführer anschließend für die DB BahnService GmbH arbeiten sollten, den Bewerbern nicht bekannt. Der DB Bahnservice GmbH wurde die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung erst im Juni 2008 erteilt, der Flächentarifvertrag ZeitarbeitMoVe erst am 14. Juli 2008 von der TG (Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA) und dem AGV MoVe unterzeichnet. Mit anderen Worten: die Bewerber wurden in Qualifizierungsverträgen eingefangen und erst später wurden ihnen die zukünftigen Arbeitsbedingungen offenbart. Diese Knebelung der neuen Lokführer zeigt plastisch, dass nie gewollt war, diese Beschäftigten zu üblichen Bedingungen und bei den Konzernunternehmen zu beschäftigen, bei denen sie benötigt werden und bei denen ein enormer Personalbedarf sowie immer stärker ansteigende Mehrleistungsstunden existieren. Die Konstruktion aus Qualifizierungs- und Anschlussarbeitsvertrag wurde absichtlich zu Ungunsten der Arbeitnehmer gestaltet. Die individualrechtliche Situation stellt ein Bedrohungsszenario dar, das die neu ausgebildeten Lokomotivführer in die schlechter bezahlte Leiharbeit zwingt. Dazu hat sich die DB AG erneut einer willfährigen Hausgewerkschaft bedienen können. Diese organisiert zwar keine Lokomotivführer, aber tarifiert entgegen geltenden Tarifverträgen diese Klientel gegen den Willen der GDL. 3. Niedriglöhne bei der DB Nun zu den Zeitarbeits-Tarifverträgen die für die DB BahnService GmbH abgeschlossen wurden. Der erste hat eine Gütigkeit vom bis zum Tarifliche Leistungen in diesem sind: ein tariflicher Stundenlohn von 7,50 eine regionale Zulage bei Einsatz als Lokomotivführer 1,05 Zulagen für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen sowie für Arbeit in der Zeit von 20 bis 6:00 Uhr und angeordnete Überzeit vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,50 für Kollegen, deren Arbeitsverhältnis im Januar bereits bestand, eine Einmalzahlung in Höhe von 25% eines individuellen Eingruppierungsentgeltes weiterhin gewährt wird eine Qualifizierungszulage in Höhe von 10% des tariflichen Stundenlohnes Aus diesen wesentlichen Rahmenbedingungen ergibt sich ein Jahreseinkommen von circa Im Vergleich dazu erhält einen Streckenlokomotivführer - und als solche werden die Leiharbeitnehmer zukünftig eingesetzt - im Einstieg mit der gleichen Berufserfahrung und vergleichbaren Einsatzbedingungen Mit dem ab Oktober gültigen Flächentarifvertrag Zeitarbeit MoVe erhöht sich das Jahreseinkommen auf ca und bleibt damit immer noch weit hinter dem Lokomotivführertarifvertrag zurück. 3

4 4. Position der GDL zu Zeitarbeit Die GDL steht dem grundsätzlichen Anliegen des Instruments Zeitarbeit aufgeschlossen gegenüber. Zeitarbeit kann auch unter bestimmten Umständen beim Fahrpersonal der Bahn sinnvoll sein wenn es z.b. um die Vorhaltung von Lokomotivführern für den flexiblen Einsatz bei kurzfristigen Leistungsspitzen und den daraus entstehenden befristeten Personalengpässen geht. Mehrere Vorschläge wurden dazu in der Vergangenheit seitens der GDL unterbreitet. Was die GDL jedoch entschieden ablehnt, ist der systematische Missbrauch des Instruments Zeitarbeit dazu, bestehende Tarifbindungen zu unterlaufen und weitgehend schutzlose Arbeitnehmer in Niedriglöhne zu zwingen. Wenn man wie die DB einen strukturellen und dauerhaften Mangel an Lokomotivführern hat, ist Zeitarbeit ein ungeeignetes und unfaires Mittel. Hier muss gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die GDL wollte mit DB Zeitarbeit GmbH bereits im Jahre 2006 angemessene Tarifvereinbarungen treffen. Diese sollten die besonderen Einsatzbedingungen und Flexibilität von Lokomotivführern auf Basis von Zeitarbeit entsprechend mit einem höheren Entgeltniveau berücksichtigen. Nach der Sondierung erforderliche Tarifverhandlungen lehnte die Bahn mit Beginn der Tarifauseinandersetzung 2007 ab. Die GDL kündigte daraufhin die Tarifverträge mit der DB Zeitarbeit GmbH und forderte Transnet auf, mit der neu gegründeten Bahnservice GmbH keine Tarifverträge abzuschließen. Leider hielt es Transnet für richtiger, nunmehr Zeitarbeitsverträge zu schließen, die auch die Arbeitsbedingungen von Lokomotivführern in der Zeitarbeit regeln. Ausgerechnet Transnet, die im Tarifkonflikt 2007 die Tarifeinheit mit der Begründung beschworen hat, die Beschäftigten dürften nicht gespalten werden, kreiert hier unter der irreführenden Bezeichnung eisenbahnspezifische Tätigkeiten, einen Lokomotivführer der 2. Klasse. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern in Betrieben, die seit Jahren durch Personalmangel Überstunden angehäuft haben, führt nicht zur Verbesserung der Situation, sondern verschärft die bestehenden Konflikte. Die GDL, wie auch ein Großteil der Betriebsräte in den Niederlassungen, fordern die direkte Einstellung von Lokomotivführern und lehnen Leiharbeit ab. Eine sachgerechte Personalplanung sowie bedarfsgerechte Einstellungen sind hier die einzig vernünftigen Mittel um der bestehenden Überlastung der Lokomotivführer und dem jahrelangen Personalmangel entgegen zuwirken. Auch das Bahnargument, die Löhne seien viel zu hoch, kann als Begründung nicht dienen. Der Einsatz erfolgt in den hochprofitablen Unternehmen der DB AG. Der Ansatz der GDL zur Reaktion auf die Wettbewerbssituation ist, die Angleichung innerhalb der Branche an den Branchenführer DB AG zu erreichen. Der Wettlauf um die niedrigsten Löhne ist der falsche Weg und birgt obendrein die Gefahren eines höheren Sicherheitsrisikos innerhalb der Branche. Qualifizierte Arbeit erfordert qualifizierte Bezahlung. 4

5 5. Was die GDL gegen Niedriglohn und Leiharbeit unternimmt Die GDL wird mittels Rechtsschutz die angedrohten Klagen des Arbeitgebers zur Durchsetzung seiner Ansprüche aus den Knebelverträgen ad absurdum führen. Wir werden dementsprechend betroffene Lokomotivführer unterstützen und ihnen auch bei der Suche nach vernünftigen Arbeitgebern in der Branche helfen. Daneben fordern wir die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, als Eigentümer der Deutschen Bahn AG solche Praktiken des Lohndumpings, des Missbrauchs von Zeitarbeit und der Knebelverträge zu unterbinden. Die zukünftigen Investoren bei der DB ML AG müssen wissen: Die GDL wird die Beschäftigten des Fahrpersonals dauerhaft vor Niedriglöhnen und Zeitarbeitsmissbrauch schützen und das erreichte Tarifniveau verteidigen. Wir haben im letzten Jahr unter Beweis gestellt, dass wir den Willen und die Durchsetzungskraft besitzen, diese Ziele auch zu erreichen. 5

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