Jugendhilfeplanung im Landkreis Alzey-Worms. Teilplan Kindertagesstätten 2017

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1 Jugendhilfeplanung im Landkreis Alzey-Worms Teilplan Kindertagesstätten 2017

2 Kreisverwaltung Alzey-Worms Abteilung 5 Jugend und Familie Jugendhilfeplanung Ansprechpartnerin: Frau Fleischer

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort des Landrates I. Einleitung S. 3 II. Soziostrukturelle Daten Kinder in Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms: Migrationshintergrund, Behinderung, Kinder bei Alleinerziehenden und Berufstätigkeit der Eltern S. 5 III. Kindertagesstätten S Kindertagesstätten im Landkreis 1.1 Trägerschaft, Platzangebot, Betreuungsformen, Personal, Öffnungszeiten 1.2 Auslastung 2. Kinderhorte, Tagesmütter und Betriebskindertagesstätten 3. Grundschulen 4. Elternbeiträge für Kindertagesstätten S. 8 S. 8 S. 20 S. 31 S. 36 S. 38 IV. Ermittlung des Bedarfs an Plätzen in Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms S Rechtliche Vorgaben 2. Bedarfsplanung zur Umsetzung des bundes- bzw. landesweiten Rechtsanspruchs (Teilzeitplätze) bis Januar Grundlagen der Bedarfsermittlung 2.2 zur Erläuterung der Bedarfsübersicht 2.3 Ausweisung des Bedarfes an Plätzen in Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms zur Umsetzung des bundes- bzw. landesweiten Rechtsanspruchs bis Januar 2020 (Stand: ) 2.4 Zusammenfassung des Bedarfs an Plätzen in Kindertagesstätten zur Umsetzung des bundes- bzw. landesweiten Rechtsanspruchs im Landkreis Alzey-Worms bis Januar 2020 und Umsetzungsplanungen 2.5 Exkurs: Entwicklungen im Landkreis Alzey-Worms 3. Ermittlung des Bedarfs an Über-Mittag- bzw. Ganztagsplätzen in Kindergärten 3.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung 3.2 Ausweisung des Bedarfs an Ganztags- bzw. Über-Mittag-Plätzen in Kindergärten S. 43 S. 45 S. 45 S. 47 S. 49 S. 68 S. 71 S. 74 S. 74 S. 76

4 3.3 Zusammenfassung und Einschätzung des Bedarfs an Über-Mittagund Ganztagsplätzen in Kindergärten 4. Ermittlung des Bedarfs an Angeboten zur Tagesbetreuung von Kleinkindern 4.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung Befragung von Eltern mit Kindern unter drei Jahren zentrale Ergebnisse 4.2 Ausweisung des Bedarfs an Plätzen zur Tagesbetreuung von Kleinkindern 4.3 Zusammenfassung und Einschätzung des Bedarfs an Plätzen zur Tagesbetreuung von Kleinkindern 4.4 Umsetzungsschritte und Ausblick 5. Ermittlung des Bedarfs an Angeboten zur Tagesbetreuung von Schulkindern 5.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung 5.2 Ausweisung des Bedarfs an Angeboten zur Tagesbetreuung von Schulkindern 5.3 Zusammenfassung und Einschätzung des Bedarfs an Angeboten zur Tagesbetreuung von Schulkindern V. Anhang A) Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu den Kosten des Baus und der Ausstattung von Kindertagesstätten B) Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu dem Personalkosten in Kindertagesstätten und die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden C) Orientierungshilfe zur Sprachförderung im Landkreis Alzey-Worms D) nach Altersgruppen am E) Krippen, Horte, Kindertagesstätten Was ist was? F) Fragebogen zur jährlichen Bestands- und Bedarfsermittlung bei Leiter/innen von Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms S. 76 S. 77 S. 77 S. 77 S. 82 S. 85 S. 85 S. 86 S. 86 S. 87 S. 87 ab S. 89

5 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser! Im letzten Jahr fanden Sie an dieser Stelle Informationen darüber, dass der Landkreis seit 2012 wächst und die Geburtenzahlen steigen weiter an! Im vergangenen Jahr gab es so viele unter 1-jährige Kinder wie zuletzt im Jahr Und so wachsen auch die Herausforderungen: Die im letzten Jahr ausgewiesenen notwendigen neuen Gruppen konnten erst zu einem ganz geringen Teil realisiert werden, und weitere Gruppen, die nochmals zusätzliche neue Plätze schaffen, müssen dieses Jahr ausgewiesen werden. Die Träger, die Kitas, die Kommunen und nicht zuletzt der Landkreis stehen damit vor einer großen Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Für die gute und konstruktive Zusammenarbeit daher an dieser Stelle meinen herzlichen Dank an alle Beteiligten auch an die Eltern, die sich zurzeit oftmals gedulden müssen, bis sie einen Platz in ihrer Wunsch-Kita erhalten. Leichter dagegen gestaltet sich die Umsetzung des Konzeptes zur Verwendung der Gelder, die nach der Abschaffung des Betreuungsgeldes freigeworden sind. Die Teams der Kindertagesstätten, aber auch Elterninitiativen oder Wohlfahrtsträger haben im 2. Halbjahr des vergangenen Jahres über für eine verbesserte Kindertagesbetreuung und -förderung erhalten. Die Ideen, wie das Geld sinnvoll eingesetzt werden könnte, waren vielfältig: Sie reichten von Teamfortbildungen über die Anschaffung spezieller Spiel- und Lernmaterialien oder Übernahme von Dolmetscherkosten bis hin zur Installation einer Waldtoilette für eine naturnahe Kita-Gruppe. Auch wurde allen Kitas im Dezember quasi ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk eine Spiel- und Lesebox überreicht, die nach den Rückmeldungen, die uns aus den Einrichtungen erreicht haben, großen Anklang fand. Zudem konnten weitere Sprachfördermaßnahmen sowie zusätzliche zehn Plätze in der Dualen Ausbildung gefördert werden. Ich hoffe, auch 2017 und 2018 denn so lange gibt es diese Gelder noch werden uns kreative Anträge erreichen, um die Mittel im Sinne der Kinder, ihrer Familien und der Fachkräfte sinnvoll einzusetzen. Es bleibt also weiterhin spannend die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten lässt uns mit Freude in diese Zeiten schauen. Mit besten Grüßen Ihr Ernst Walter Görisch Landrat

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7 I. Einleitung Der vorliegende Teilplan Kindertagesstätten 2017 ist einerseits die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung (Kapitel IV), die gemäß 9 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz (KitaG) jährlich neu aufzustellen ist, andererseits Teil der Jugendhilfeplanung gemäß 80 Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) (SGB VIII) im Bereich Kindertagesstätten. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung gemäß 80 SGB VIII den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen (im Bereich Kindertagesstätten sind dies Kindergärten, Ganztagseinrichtungen, Angebote zur Tagesbetreuung von Schulkindern sowie zur Tagesbetreuung von Kleinkindern), den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Dabei sollen Einrichtungen und Dienste so geplant werden, dass unter anderem Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können und Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. Zudem soll dem Bedarf an geeigneten Plätzen für eine gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung Rechnung getragen werden. Durch die gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene 1 ergeben sich zu dieser allgemein beschriebenen Planungsverantwortung weitere Aufgaben: zum einen durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG ), das als Bestandteil des SGB VIII mit den 22-24a Vorgaben insbesondere hinsichtlich des Angebotes für und zur Kindertagespflege macht; zum anderen durch das Gesetz zum Ausbau der frühen Förderung, das als dadurch geändertes rheinland-pfälzisches Kindertagesstättengesetz (KitaG ) zusätzlich die Betreuung von 2-Jährigen sowie die qualitative bzw. pädagogische Aufwertung der Einrichtungen hin zu Bildungsstätten forciert und damit das Programm Zukunftschance Kinder Bildung von Anfang an umsetzt. Ein Kernstück ist in beiden Gesetzen die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kinderbetreuungsplatz durch das Jugendamt. Dieser gilt seit dem 01.August 2013 für Kinder ab dem 1. Geburtstag bis zum Schuleintritt. Zudem gilt infolge des TAG schon seit 2010 ein Betreuungsanspruch für Kinder unter drei Jahren, wenn deren Eltern bestimmte Kriterien erfüllen, die in 24 Abs. 3 TAG festgelegt sind; seit dem gelten diese Kriterien für unter 1-Jährige. In ihnen spiegelt sich das Bemühen des Gesetzgebers wider, zum einen bessere Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen und zum anderen den Erziehungs- und 1 Die gesetzlichen Vorschriften, welche sich speziell auf die Bedarfsplanung auswirken, werden in Kapitel IV.1 konkret benannt; die Gesetze und andere Vorschriften im kompletten Wortlaut können im Internet, bspw. auf den Seiten des Landesjugendamtes ( oder des rheinland-pfälzischen Bildungsservers ( eingesehen bzw. heruntergeladen werden. 3

8 Bildungsanspruch von Kindertageseinrichtungen zu stärken. Denn es sind mindestens Plätze für unter 1-Jährige vorzuhalten, - deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile in Ausbildung oder berufstätig sind oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) teilnehmen oder - deren Wohl nicht gewährleistet wäre, wenn sie nicht eine entsprechende Förderung erhalten würden. Die Betreuungszeiten für sind dabei an den Bedürfnissen der Eltern auszurichten und können auch über Kindertagespflege abgedeckt werden. Hinsichtlich der Qualität wird der Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch den 22a TAG in die Pflicht genommen, diese durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, wie bspw. durch die Entwicklung und den Einsatz einer pädagogischen Konzeption sowie von Evaluationsmethoden in den Einrichtungen. Die Zusammenarbeit der Fachkräfte mit den Eltern der Kinder soll ebenso gewährleistet werden wie auch die pädagogische und organisatorische Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien. Auch das rheinland-pfälzische KitaG greift diesen Aspekt auf: Mit dem 9a KitaG Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung wird dem Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgabe übertragen, die Qualität der Förderung jener Einrichtungen, die in den Bedarfsplan aufgenommen sind, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und weiterzuentwickeln; dies gilt insbesondere mit Blick auf die Sprachförderung. Der Aspekt der Förderung der Kinder und der Qualitäts(weiter)entwicklung innerhalb der Einrichtungen wird durch die Landesgesetzgebung hervorgehoben: So wird in 1 KitaG der Förderauftrag dahingehend genauer ausgeführt, dass er Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes umfasst. Hierzu sind Beobachtungen und Dokumentationen der kindlichen Entwicklungsprozesse vorzunehmen, welche auch als Grundlage für Elterngespräche dienen sollen ( 2 KitaG). Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung nimmt hinsichtlich der Förderung dabei einen besonderen Stellenwert ein; mit dem 2a KitaG Übergang zur Grundschule werden durch das Gesetz zum Ausbau der frühen Förderung hier klare Vorgaben gemacht: Zum einen soll es von möglichst allen Kindern besucht werden, worauf die Träger der öffentlichen Jugendhilfe hinzuwirken haben. Zum anderen sind für dieses Jahr Maßnahmen zur Sprachförderung und zur Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule (in Kooperation mit der Grundschule) vorgesehen, welche durch das Land entsprechend bezuschusst werden. Für beide Maßnahmen hat das Jugendamt eine kreisweit abgestimmte, bedarfsorientierte Gesamtplanung auf Basis der entsprechenden Verwaltungsvorschrift vorzunehmen. Um die Fachkräfte in den Einrichtungen zu begleiten wurde durch das Land ein Fortbildungs-Curriculum entwickelt, das die Herausforderungen, die sich sowohl durch den qualitativen Ausbau als auch durch die Versorgungsansprüche ergeben, aufgreift und entsprechende Kompetenzen vermittelt. Die Fachberatungen der Kindertagesstätten sind dazu aufgefordert, entsprechende Angebote zu machen; dabei ist ein kreisweit abgestimmtes Konzept anzustreben. Auch das Jugendamt hat all diesen Anforderungen Rechnung zu tragen und sie in den Aufgabenkatalog zu integrieren. Dies beinhaltet Weiterentwicklung der Planung und der Planungsinstrumente ebenso wie angepasste Verwaltungsstrukturen und eine entsprechend qualifizierte Fachberatung. Damit ist die Kindertagesstättenbedarfsplanung ein kontinuierlicher Prozess, der in der verschriftlichen Form immer nur 4

9 einen Status quo abbilden kann. Der Kindertagesstättenbedarfsplan ist daher als eine Grundlage zu verstehen, die weniger ein starres Konzept als vielmehr einen Rahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und zur Gestaltung einer kinderund familienfreundlichen Kindertagesstättenlandschaft im Landkreis Alzey-Worms bietet. II. Soziostrukturelle Daten 2 Kinder in Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms: Migrationshintergrund, Behinderung, Kinder bei Alleinerziehenden und Berufstätigkeit der Eltern 3 Im Landkreis Alzey-Worms sind zum insgesamt Kinder angemeldet. 27% davon haben einen Migrationshintergrund, 37% dieser Kinder können kaum o- der gar kein Deutsch sprechen. Kinder aus Aussiedlerfamilien stellen einen Anteil von 5% an allen Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis, wobei ein Drittel dieser Kinder kaum oder gar kein Deutsch spricht (vgl. Abb.). Aus Flüchtlingsfamilien wurden 159 Kinder betreut, was einem Anteil von 3% an allen Kindern bzw. ca. 55% aller Flüchtlingskinder im Landkreis entspricht. Bezüglich des Anteils von Kindern aus Ausländer- und Aussiedlerfamilien ergeben sich teils deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Städten und Verbandsgemeinden (vgl. Tabelle). 2 In den folgenden Darstellungen können sich bei Prozentzahl-Summen kleinere Abweichungen ergeben; diese sind Folgen der automatischen Rundung durch das Tabellenkalkulationsprogramm Excel. Angaben zu Kindern in Hortbetreuung finden sich in Kapitel III.2. 3 Die Ergebnisse beruhen auf der Auswertung der jährlichen Befragung von Leiter/innen von Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms; der Fragebogen findet sich im Anhang. 5

10 Stadt/VG Anteil Kinder mit Migrationshintergrund davon Kinder, die kaum oder gar kein Deutsch sprechen Anteil Aussiedlerkinder davon Kinder, die kaum oder gar kein Deutsch sprechen Anteil Kinder gesamt LK Gesamt 26,6% 37,4% 4,6% 33,3% 31,2% Alzey 48,0% 54,1% 10,7% 35,2% 58,7% VG AZ-Land 19,6% 33,2% 2,9% 25,0% 22,5% VG Eich 18,6% 37,5% 3,0% 50,0% 21,6% VG Monsheim 19,1% 29,2% 5,0% 0,0% 24,1% VG Wonnegau 29,2% 23,5% 5,2% 30,8% 34,4% VG Wöllstein 18,9% 41,8% 3,6% 33,3% 22,5% VG Wörrstadt 27,0% 33,0% 4,6% 33,3% 31,6% Fast zwei Drittel der Kinder in Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms hat also einen Migrationshintergrund; mehr als jedes zehnte dieser Kinder (12%) hat zum Teil erhebliche Sprachschwierigkeiten. Insgesamt werden in Kindergärten im Landkreis 79 Kinder mit einer diagnostizierten Behinderung betreut, was einem Anteil von 1,7% entspricht 4. Zehn dieser Kinder werden in der integrativen Einrichtung in Dittelsheim-Heßloch betreut, womit die integrativen Plätze ausgelastet sind. Für 37 Kinder wird durch das Sozialamt eine Integrationshilfe gewährt, 15 Kinder erhalten eine solche Hilfe durch das Jugendamt und für 21 Kinder finanziert das Jugendamt Mehrpersonal zur Abdeckung des besonderen Förderbedarfs. Sechs Kinder werden Rahmen der täglichen pädagogischen Arbeit durch die Fachkräfte der Einrichtung gefördert. Darüber hinaus werden in den Einrichtungen im Landkreis Kinder betreut, die bspw. aufgrund von Nahrungsmittelallergien, Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen, aber evt. auch aufgrund des Migrationshintergrundes (s.o.) eines erhöhten Betreuungsaufwandes bedürfen. Je nach Höhe des Aufwandes wird für diese Kinder auf Antrag vom Jugendamt Mehrpersonal gewährt. Nach Angaben der Leiter/innen sind insgesamt rund Kinder davon betroffen, so dass zusammen mit den Kindern mit diagnostizierter Behinderung und migrationsbedingten Förderbedarf gut ein Drittel aller Kinder in den Kindertagesstätten einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordern 5. Dabei resultiert die über die Hälfte (57%) aus Sprachproblemen, die sich aus einem Migrationshintergrund, aber auch aus Entwicklungsverzögerungen u.ä. ergeben. Jedes zwölfte Kind im Kindergarten lebt mit nur einem Elternteil ohne weitere Personen im Haushalt, wobei dieser Elternteil in 81% der Fälle berufstätig ist. Mit 91% lebt die Mehrheit der Kinder bei zwei erwachsenen Personen (i.d.r. die Eltern) im Haushalt, wobei bei gut zwei Drittel der Kinder beide Elternteile berufstätig sind. Die restli- 4 Auf eine differenzierte Darstellung auf Stadt-/Verbandsgemeindeebene wird an dieser Stelle verzichtet, da aufgrund der teils sehr kleinen Grundgesamtheiten Rückschlüsse auf einzelne Kinder möglich wären und datenschutzrechtliche Belange damit nicht ausreichend eingehalten werden könnten. 5 Auch die Zahlen zum erhöhten Betreuungsaufwand, der nicht aufgrund von migrationsbedingten Sprachproblemen oder aufgrund einer Behinderung gegeben ist, beruhen auf den Angaben der Leiter/innen der Einrichtungen. Allerdings ist hier zu beachten, dass die Einschätzung dessen, was ein erhöhter oder ein noch normaler Betreuungsaufwand ist, sehr unterschiedlich ausfällt. Diese Zahl kann also nur ein Richtwert sein. 6

11 chen Kinder (1%) leben in sonstigen Haushalten, bspw. gemeinsam mit Eltern und Großeltern (vgl. Abb.). Bezüglich des Anteils der Kinder, die bei einem Elternteil und bei zwei erwachsenen Personen (i.d.r. Eltern) leben sowie des Anteil der Kinder bei alleinerziehendem Elternteil, der berufstätig ist bzw. bei zwei berufstätigen Elternteilen, existieren teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Städten und Verbandsgemeinden (vgl. Tabelle). Stadt/VG jew eils am angemeldete Kinder Kinder bei einem Elternteil in % in % Kinder bei zwei erwachsenen Personen in % in % Kinder bei berufstätigen Alleinerziehenden bzw. bei zwei berufstätigen Elternteilen LK gesamt ,2% 81,0% ,0% 68,6% ,0% Stadt Alzey ,7% 68,4% ,0% 57,7% ,5% VG Alzey-Land ,0% 81,4% ,6% 71,9% ,5% VG Eich ,4% 85,4% ,7% 70,3% ,3% VG Monsheim ,9% 94,7% ,1% 68,0% ,2% VG Wonnegau ,2% 90,2% ,0% 64,6% ,2% VG Wöllstein ,3% 69,3% ,3% 71,9% ,6% VG Wörrstadt ,7% 83,7% ,7% 73,0% ,3% in % 7

12 III. Kindertagesstätten 1. Kindertagesstätten im Landkreis 1.1 Trägerschaft, Platzangebot, Betreuungsformen, Personal, Öffnungszeiten Im Landkreis Alzey-Worms gibt es am insgesamt 80 Kindertagesstätten. 6 Rund die Hälfte dieser Einrichtungen (41 Kindergärten) sind in kommunaler Trägerschaft, ein knappes Drittel in evangelischer (30%, das sind 24 Kindergärten), 10 in katholischer (13%), zwei in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (3%) und je eine in Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Rheinhessen e.v., der Rheinhessen-Fachklinik sowie der juwi Holding AG. Die Kindergärten verteilen sich auf die Städte und Verbandsgemeinden im Landkreis wie folgt: In den 80 Kindertagesstätten existieren insgesamt 258 Gruppen mit genehmigten Plätzen. 71 Gruppen sind Regelgruppen, 93 Gruppen sind altersgeöffnet (4+-/6+- Regelung), 62 Gruppen sind altersgemischte Gruppen, 30 Gruppen sind reine Krippengruppen und zwei Gruppen stehen in integrativer Form für die Betreuung von Kindern mit Behinderung zur Verfügung. 7 6 In Saulheim existiert zudem ein befristetes Provisorium, das eigenständig geführt wird; es wird in der Berechnung zur Kita Westring hinzugezählt. Diese und die folgenden Angaben beziehen Horte bzw. Hortgruppen nicht mit ein; Angaben hierzu finden sich in Kap. III.2. 7 Zur Erläuterung der unterschiedlichen Gruppen vgl. Krippen, Hort, Kindertagesstätten Was ist was? im Anhang. 8

13 Bei gut der Hälfte der genehmigten Plätze handelt es sich um Teilzeitplätze gemäß Rechtsanspruch mit einer Betreuung vor- und nachmittags bzw. über Mittag (bis ca. 14:00 Uhr) (53%), Ganztagsplätze stellen einen Anteil von 47% an allen genehmigten, in Betrieb befindlichen Plätzen 8 und werden in 69 Einrichtungen angeboten, d.h. in 86% der Einrichtungen im Landkreis. In 37 Einrichtungen wird das Angebot einer verlängerten Vormittags-Betreuung bis ca. 14:00 Uhr mit Mittagessen vorgehalten; dabei sind 11 Einrichtungen reine Teilzeiteinrichtungen, die restlichen bieten auch Ganztagsbetreuung an. Über-Mittag- Plätze (dies waren im Landkreis Alzey-Worms am bzw. 9% aller in Betrieb genommenen Plätze 9 ) sind nicht genehmigungspflichtig und gelten als Teilzeitplätze. Eltern, die einen solchen Platz in Anspruch nehmen, verzichten dabei auf eine Betreuung ihres Kindes am Nachmittag. Die folgende Abbildung veranschaulicht die vorhandenen Plätze, wobei unterschieden wird in: - reine Teilzeitplätze mit einer Betreuung vor- und nachmittags 10 ; - Über-Mittag-Plätze (in 37 Einrichtungen, davon sind 26 Ganztagseinrichtungen) sowie - Ganztagsplätze (in 69 Einrichtungen): 8 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass 10 Plätze in den integrativen Einrichtungen in Dittelsheim-Heßloch für Kinder mit Behinderung vorgesehen sind. Dies sind Ganztagsplätze, da diesen Kindern stets die Möglichkeit zum Mittagessen zu geben ist; die Plätze können aber nicht durch Regelkinder ohne Behinderung belegt werden. Des Weiteren gelten die jeweils 10 verbleibenden Plätze pro integrative Gruppe als Ganztagsplätze, ohne dass es einer besonderen Genehmigung bedarf. Da auch Plätze in Krippengruppen grundsätzlich ganztags belegt werden können, werden die jeweils 10 Plätze der Krippengruppen ebenfalls hinzugerechnet. 9 In einigen Einrichtungen werden Über-Mittag-Plätze bei Bedarf und auf Nachfrage angeboten. Die tatsächliche Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze ist daher etwas höher. 10 Mittlerweile gibt es keine Einrichtung mehr, die ein reines Teilzeitangebot vorhält; in allen Einrichtungen gibt die Möglichkeit einer verlängerten Vormittags- und/oder einer Ganztagsbetreuung. 9

14 Der Anteil von Ganztagsplätzen an allen in Betrieb befindlichen Plätzen beträgt im Kreis insgesamt 47%. Bezüglich des jeweiligen Anteils von Ganztagsplätzen zeigen sich jedoch Differenzen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften (vgl. Abb.): In der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes wird geregelt, für welche Altersgruppen die Plätze vorgesehen sind. Zu unterscheiden sind dabei die Altersgruppen unter 3 Jahren, 3 Jahre bis Schuleintritt sowie Kinder im Hortalter. 11 Am stehen für insgesamt Plätze zur Verfügung. Plätze für Schulkinder werden im Landkreis ausschließlich in Horten bzw. Hortgruppen vorgehalten; Gruppen mit großer Altersmischung (10 Plätze für Hortkinder) werden im aktuellen Kindergartenjahr nicht betrieben. 12 Von den Plätzen für sind 727 Plätze in altersgemischten oder Krippengruppen (93 Gruppen) genehmigt und können damit auch von Kindern unter zwei Jahren belegt werden; weitere 615 Plätze (46% der Plätze für ) stehen in altersgeöffneten oder Regelgruppen, das heißt also in Form sog. Plus- Regelungen, für 2-Jährige zur Verfügung. Der Anteil der Plätze, die für Krippenkinder in Kindertagesstätten vorgehalten werden, beträgt im Kreis insgesamt 25%, variiert aber ebenfalls innerhalb des Kreisgebietes (vgl. Abb.): 11 Die genehmigte Kapazität an Ganztagesplätzen bezieht sich laut der Betriebserlaubnisse auf Kinder ab zwei Jahren, ausgenommen der Plätze in Krippengruppen; diese gelten als Ganztagsplätze. 12 Vgl. hierzu Kap. III.2. 10

15 Der folgenden Tabelle sind die vorhandenen Kapazitäten und Angebote (gemäß Betriebserlaubnis) in den einzelnen Einrichtungen detailliert zu entnehmen; die jeweilige Auslastung ist in Kapitel III.1.2 dargestellt. 11

16 Träger genehmigte Regelgruppen genehmigte altersgeöffnete genehmigte altersgemischte Gruppen genehmigte Krippengruppen genehmigte integrative Gruppen genehmigte Gruppen gesamt GENEHMIGTE PLÄTZE (ohne befristete Überbelegungen) genehmigte Teilzeitplätze (inkl. Über-Mittag-Plätze) genehmigte Ganztagsplätze gesamt* verlängertes Vormittagsangebot (bis Uhr) genehmigte Krippenplätze in Regelgruppen genehmigte Krippenplätze in altersgemischten Gruppen genehmigte Krippenplätze in Krippengruppen genehmigte Plätze für Krippenkinder gesamt genehmigte Hortplätze in Regelgruppen genehmigte Hortplätze in altersgemischten Gruppen genehmigte Plätze für Hortkinder insgesamt Plätze für Kinder über drei Jahren gesamt Plätze für Kinder unter drei Jahren gesamt Kapazitäten der Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms (Stand: ) Stadt Alzey Regelgruppen (+4/+6-Regelung) Alzey - Pestalozzistraße 1 Kom Alzey - Pfalzgrafenstraße Kom Zugeordnete Gemeinden Alzey - Martin Niem.-Weg Ev Alzey - Am Wall Ev Alzey - G.-Stresemann-Str. Kom überregionales Alzey - Betriebskita RFK 3 BK Einzugsgebiet Alzey - Heimersheim Kom Az-Schafhausen Alzey - Weinheim Ev Zusammenfassung VG Alzey-Land Albig - Alzeyer Pforte Ev Bermersheim v.d.h. Bechtolsheim Ev Biebelnheim Kom Bornheim Ev Lonsheim Eppelsheim Kom Erbes-Büdesheim Kat Nack Flomborn Kom Dintesheim Flonheim 1 Kom Framersheim Kom Gau-Heppenheim Kom Az-Dautenhm., Hangen- 11 Weishm., Hochborn Gau-Odernheim - Schloß Kom Gau-Odernheim - Pestalozzi Kom Mauchenheim Kom Nieder-Wiesen Kom Ober-Flörsheim Ev Offenheim Ev Bechenheim Wahlheim Kom Freimersheim, 20 Esselborn, Kettenheim Zusammenfassung

17 Träger Regelgruppen (+4/+6-Regelung) genehmigte Regelgruppen genehmigte altersgeöffnete genehmigte altersgemischte Gruppen genehmigte Krippengruppen genehmigte integrative Gruppen genehmigte Gruppen gesamt GENEHMIGTE PLÄTZE (ohne befristete Überbelegungen) genehmigte Teilzeitplätze (inkl. Über-Mittag-Plätze) genehmigte Ganztagsplätze gesamt* verlängertes Vormittagsangebot (bis Uhr) genehmigte Krippenplätze in Regelgruppen genehmigte Krippenplätze in altersgemischten Gruppen genehmigte Krippenplätze in Krippengruppen genehmigte Plätze für Krippenkinder gesamt genehmigte Hortplätze in Regelgruppen genehmigte Hortplätze in altersgemischten Gruppen genehmigte Plätze für Hortkinder insgesamt Plätze für Kinder über drei Jahren gesamt Plätze für Kinder unter drei Jahren gesamt Zugeordnete Gemeinden VG Eich Alsheim - Bachstraße Kat Alsheim - Taubertsstraße Ev Eich - Schanzenstraße Kat Eich - Schanzenstraße Ev Gimbsheim Ev Hamm Kom Mettenheim Kom Zusammenfassung VG Monsheim Flörsheim-Dalsheim - Rödlerstraße Kom Flörsheim-Dalsheim - Moorgasse Ev Hohen-Sülzen Ev Mölsheim Ev Mörstadt Ev Monsheim Ev Offstein Ev Wachenheim Ev Zusammenfassung VG Wonnegau Bechtheim Kom Dittelsheim-Heßloch - Schulstraße Kom Frettenheim Dittelsheim-Heßloch - Lerchenweg Kat Frettenheim Gundersheim Ev Bermersheim Gundheim Kat Monzernheim Kom Osthofen - Stärkmühlweg Kat Osthofen - Wonnegaustraße Kat Osthofen - Goethestraße Ev Osthofen - Neißestraße AWO Osthofen - Weichselstraße AWO Westhofen - Osth. Weg Kom Westhofen - Scheuergarten Ev Zusammenfassung

18 Träger genehmigte Regelgruppen genehmigte altersgeöffnete genehmigte altersgemischte Gruppen genehmigte Krippengruppen genehmigte integrative Gruppen genehmigte Gruppen gesamt GENEHMIGTE PLÄTZE (ohne befristete Überbelegungen) genehmigte Teilzeitplätze (inkl. Über-Mittag-Plätze) genehmigte Ganztagsplätze gesamt* verlängertes Vormittagsangebot (bis Uhr) genehmigte Krippenplätze in Regelgruppen genehmigte Krippenplätze in altersgemischten Gruppen genehmigte Krippenplätze in Krippengruppen genehmigte Plätze für Krippenkinder gesamt genehmigte Hortplätze in Regelgruppen genehmigte Hortplätze in altersgemischten Gruppen genehmigte Plätze für Hortkinder insgesamt Plätze für Kinder über drei Jahren gesamt Plätze für Kinder unter drei Jahren gesamt VG Wöllstein Regelgruppen (+4/+6-Regelung) Gau-Bickelheim Kat Siefersheim Kom Wendelsheim Kom Wöllstein - Kirchstraße Kom Gumbsheim Zugeordnete Gemeinden Wöllstein - Schulrat-Spang- Straße Kom Gumbsheim Wonsheim Ev Eckelsheim, Stein- 24 Bockenheim Zusammenfassung VG Wörrstadt Armsheim - Kindergarten Kom Armsheim - Brunnenwiese Kom Gabsheim Kat Gau-Weinheim Kom Partenheim Ev Saulheim - Jahnstraße Kom Saulheim - Neupforte Kom Saulheim - Untergasse Kom Saulheim - Westring 4 + 6b Kom Saulheim - Waldorf 2 Wald überregionales Einzugsgebiet Schornsheim Ev Spiesheim Kom Ensheim Sulzheim Kat Udenheim Kom Vendersheim Kom Wallertheim Kom Wörrstadt - Betriebskita juwi 3 BK überregionales Einzugsgebiet Wörrstadt - Bleichstraße Kom Wörrstadt - Rheingrafenstr. Kom Wörrstadt - Pfarrstraße Kom Wörrstadt - Rommersheim Kom Zusammenfassung Zusammenfassung Landkreis * Da Plätze in Krippengruppen als Ganztagsplätze gelten und weil Kindern mit Behinderung in integrativen Gruppen (Einrichtung in Dittelsheim-Hessloch/Lerchenweg) grundsätzlich ein Ganztagsplatz zur Verfügung zu stellen ist, werden diese Plätze an dieser Stelle mit ausgewiesen. 1 Eine RG wird als Waldgruppe geführt (20 Plätze). 2 Von den 25 Plätzen dienen 10 Plätze der Bedarfsdeckung in Saulheim BK = Betriebskindertagesstätte: Die Plätze dienen zur Betreuung der Kinder von Mitarbeiter/innen des Betriebes; bei freien Kapazitäten sollen primär Kinder aus dem Landkreis, insbesondere der Standortgemeinde, aufgenommen werden.

19 In den Kindertagesstätten im Landkreis sind insgesamt 589,75 Personalstellen genehmigt (pädagogisches Personal). In 19 Einrichtungen wird der Regelschlüssel umgesetzt, das entspricht 24%. In 61 Kindertagesstätten (76%) wird mit vom Jugendamt genehmigtem und finanziell gefördertem Mehrpersonal gearbeitet; keine Einrichtung arbeitet mit einem verminderten Personalschlüssel. Der Regelbesetzung aller Einrichtung im Landkreis Alzey-Worms von 548,85 Stellen steht ein genehmigtes Personal von 589,75 Stellen gegenüber; das heißt es werden 40,9 Stellen mehr eingesetzt. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr bedeutet dies 3,9 Stellen mehr genehmigtes Mehrpersonal bei insgesamt 20 mehr genehmigten Personalstellen. Die vorhandenen Personalstellen sind mit 300 Vollzeitkräften, 178 Teilzeitkräften mit i.d.r. 29 (bzw. 30) Stunden in der Woche, 211 Teilzeitkräften mit i.d.r. 19,5 (bzw. 20 oder 22) Stunden in der Woche und 94 Teilzeitkräften mit sonstigen Arbeitszeiten besetzt, das heißt mit insgesamt 783 pädagogischen Fachkräften Die Angabe des vorhandenen Personals erfolgt auf Basis des genehmigten (d.h. bezuschussten) Personals. Durch Erkrankung, Neugenehmigung von Stellen u.ä. kann die tatsächliche Besetzung in den Einrichtungen vorübergehend geringfügig abweichen. Wird mehr Personal als der genehmigte Personalschlüssel eingesetzt, wird dieses allein durch den Träger der Einrichtung finanziert. 15

20 Die Verteilung des pädagogischen Personals auf die Stadt Alzey und die Verbandsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms veranschaulicht die folgende Abbildung. Über die Anzahl weiterer Beschäftigter, die bezuschusst werden, gibt die folgende Tabelle Auskunft: Berufspraktikant/ innen Std. pro Woche Sozialassistent/ innen Std. pro Woche Freiwilliges Soziales Jahr Std. pro Woche , interkulturelle päd. Fachkraft Std. pro Woche Std. pro Woche Reinigungskräfte* Küchenpersonal Std. pro Woche * In manchen Einrichtungen wird eine Kraft für Küche und Reinigung beschäftigt, die in der Tabelle doppelt erfasst sind; es sind tatsächlich also etwas weniger Personen. In 13 Einrichtungen wird eine externe Reinigungsfirma eingesetzt. Des Weiteren werden Personen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes eingesetzt am war dies eine Personen mit dem Stundenumfang einer Vollzeitstelle, deren Tätigkeiten je nach Einzelfall ebenfalls bezuschusst werden kann. 16

21 Darüber hinaus stehen in einigen Einrichtungen in verschiedenem Umfang auch Gärtner, Hausmeister oder Vertretungshelfer/innen zur Verfügung, die nach den gesetzlichen Vorgaben nicht zum Personal des Wirtschaftsdienstes gehören und daher nicht bezuschusst werden können. Zudem werden Integrationshelfer/innen eingesetzt, die jedoch über die Sozial- oder die Jugendhilfe finanziert werden (vgl. Kap. II). Die Öffnungszeiten der Teilzeitbetreuung liegen vormittags bei durchschnittlich 4,6 Stunden, nachmittags bei 2,5 Stunden, täglich insgesamt also bei 7 Stunden. Die Öffnungszeiten (inkl. Früh- und Spätdiensten) variieren dabei zwischen Beginn vormittags zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr Ende vormittags zwischen 11:30 Uhr und 13:00 Uhr Beginn nachmittags zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr Ende nachmittags zwischen 16:00 Uhr und 17:30 Uhr Die neun Einrichtungen im Landkreis, die ausschließlich eine Verlängerte Vormittagsbetreuung vorhalten, haben eine durchschnittliche Öffnungszeit von 7,1 Stunden täglich, im Falle der Ganztagsbetreuung liegt die durchschnittliche tägliche Öffnungszeit bei 9,1 Stunden. Die genauen Öffnungszeiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Keine der 80 Einrichtungen im Landkreis bietet ausschließlich eine Teilzeitbetreuung vor- und nachmittags an; alle Kindertagesstätten halten mindestens eine Über-Mittag- Betreuung im Verlängerten Vormittagsangebot vor. Daher muss auch überall eine Mittagsversorgung sichergestellt sein: Dabei wird in 93% der Einrichtungen ein warmes Mittagessen gereicht; in 20 Einrichtungen wird das Essen hierfür frisch gekocht. 54 Kindertagesstätten lassen das Essen anliefern oder beziehen Tiefkühlkost, die in der Kindertagesstätte endzubereitet wird. In den verbleibenden sechs Kindertagesstätten (8%) wird das Mittagessen in Form von Lunchpaketen durch die Kinder selber mitgebracht abgedeckt. Dies sind ausschließlich Einrichtungen, die keine Ganztags-, sondern im Rahmen der Teilzeitöffnungszeiten eine Über-Mittag-Betreuung anbieten. Durchschnittlich zahlen die Eltern pro Kind zusätzlich zu den Elternbeiträgen 59,01 pro Monat für das Essen im Kindergarten, wobei die Kosten in den Einrichtungen zwischen 36 und 98 variieren (vgl. Tabelle). 17

22 Träger von bis in Stunden Frühdienst von bis Spätdienst von bis von bis in Stunden Frühdienst von bis Spätdienst von bis Beginn am Vormittag Ende am Nachmittag in Stunden davon Frühdienst von bis davon Spätdienst von bis Beginn am Vormittag Ende am Mittag in Stunden davon Frühdienst von bis davon Spätdienst von bis Im KiGa frisch zubereitet angeliefert/tk-kost + Zuber. Lunchpakete Kosten für das Mittagessen bei ausschließlicher GZ-Betreuung pro Monat in EUR (gerundet) Öffnungszeiten von Kindertagesstätten (Stand: ) Teilzeit-Öffnungszeiten (inkl.früh- und Spätdienste) Ganztags-Öffnungszeiten (inkl. Früh- und Spätdienste) Über-Mittag-Öffnungszeiten (inkl. Früh-und Spätdienste) Mittagessen vormittags nachmittags Stadt Alzey Alzey - Pestalozzistraße Kom ,25 keinen keinen Alzey - Pfalzgrafenstraße Kom , Alzey - Martin Niemöller Ev ,25 keinen ,5 keinen Weg , , , , , keinen x 68 EUR x 68 EUR keinen x 40 EUR Alzey - Am Wall Ev ,5 keinen keinen ,5 keinen keinen ,25 keinen keinen x 70 EUR Alzey - G.-Stresemann- Str. Kom Alzey - Betriebskita RFK BK ,5 keinen keinen keinen keinen ,5 keinen keinen keinen x 68 EUR ,5 keinen keinen x 60 EUR Alzey - Heimersheim Kom keinen ,5 keinen keinen keinen keinen x 68 EUR Alzey - Weinheim Ev ,25 keinen ,5 keinen , , keinen x 38 EUR VG Alzey-Land Albig - Alzeyer Pforte Ev keinen keinen ,5 keinen keinen , x 78 EUR Bechtolsheim Ev ,5 keinen ,5 keinen keinen ,5 keinen x 98 EUR Biebelnheim Kom ,0 keinen keinen x Bornheim Ev keinen keinen ,5 keinen keinen ,5 keinen keinen ,5 keinen keinen x 66 EUR Eppelsheim Kom keinen keinen ,5 keinen ,5 keinen keinen x 70 EUR Erbes-Büdesheim Kat ,25 keinen x 80 EUR Flomborn Kom , ,5 keinen keinen ,75 keinen keinen x 70 EUR Flonheim Kom ,5 keinen , ,5 keinen x 70 EUR Framersheim Kom , keinen keinen ,25 keinen x 45 EUR Gau-Heppenheim Kom , keinen keinen , keinen x 45 EUR Gau-Odernheim - Schloß Kom ,75 keinen keinen keinen keinen x 8.00 Gau-Odernheim Kom , ,5 keinen Pestalozzi keinen x 96 EUR Mauchenheim Kom keinen ,5 keinen keinen keinen keinen x 40 EUR Nieder-Wiesen Kom Ober-Flörsheim Ev ,25 keinen Offenheim Ev ,25 Wahlheim Kom VG Eich ,5 keinen keinen , keinen , keinen keinen keinen , keinen keinen keinen , keinen x 70 EUR x 70 EUR keinen x 56 EUR keinen , keinen x 65 EUR Alsheim - Bachstraße Kat , ,5 keinen keinen , keinen x 70 EUR Alsheim - Taubertsstraße Ev , keinen ,5 keinen keinen ,5 keinen , keinen x 36 EUR Eich - Schanzenstraße Kat , keinen ,75 keinen keinen , keinen x 50 EUR Eich - Schanzenstraße Ev keinen , , , keinen x 40 EUR Gimbsheim Ev , ,8 keinen , , keinen x 40 EUR Hamm Kom , ,5 keinen keinen ,0 keinen keinen keinen keinen x 62 EUR Mettenheim Kom keinen keinen ,0 keinen keinen keinen keinen x 46 EUR VG Monsheim Flörsheim-Dalsheim - Rödlerstraße Flörsheim-Dalsheim - Moorgasse Kom , keinen ,5 keinen keinen ,5 Ev keinen keinen keinen keinen keinen keinen x 70 EUR Hohen-Sülzen Ev keinen keinen x 56 EUR Mölsheim Ev keinen keinen x 62 EUR Mörstadt Ev keinen keinen keinen keinen Monsheim Ev , , x 46 EUR keinen x 54 EUR Offstein Ev ,5 keinen keinen keinen keinen keinen keinen x 40 EUR Wachenheim Ev keinen keinen x 62 EUR x 46 EUR

23 Träger von bis in Stunden Frühdienst von bis Spätdienst von bis von bis in Stunden Frühdienst von bis Spätdienst von bis Beginn am Vormittag Ende am Nachmittag in Stunden davon Frühdienst von bis davon Spätdienst von bis Beginn am Vormittag Ende am Mittag in Stunden davon Frühdienst von bis davon Spätdienst von bis Im KiGa frisch zubereitet angeliefert/tk-kost + Zuber. Lunchpakete Kosten für das Mittagessen bei ausschließlicher GZ-Betreuung pro Monat in EUR (gerundet) Öffnungszeiten von Kindertagesstätten (Stand: ) Teilzeit-Öffnungszeiten (inkl.früh- und Spätdienste) Ganztags-Öffnungszeiten (inkl. Früh- und Spätdienste) Über-Mittag-Öffnungszeiten (inkl. Früh-und Spätdienste) Mittagessen vormittags nachmittags VG Wonnegau Bechtheim Kom ,5 Dittelsheim-Heßloch - Schulstraße Dittelsheim-Heßloch - Lerchenweg Gundersheim Ev , ,5 keinen Kom ,75 keinen keinen ,5 keinen keinen ,5 keinen keinen x 70 EUR Kat keinen keinen ,5 keinen keinen ,5 keinen keinen ,5 keinen keinen x 70 EUR keinen ,5 keinen Gundheim Kat keinen keinen x Monzernheim Kom keinen keinen x 56 EUR Osthofen - Stärkmühlweg Kat , keinen , keinen x 46 EUR Osthofen Kat ,25 keinen Wonngaustraße , x 64 EUR Osthofen - Goethestraße Ev keinen ,5 keinen keinen keinen keinen x 72 EUR Osthofen - Neißestraße AWO ,5 keinen keinen ,5 keinen keinen keinen ,5 keinen keinen x 43 EUR Osthofen - Weichselstraße AWO keinen keinen ,75 keinen keinen keinen keinen ,75 keinen keinen x 69 EUR Westhofen - Osthofener Kom , keinen Weg , x 60 EUR Westhofen Ev ,5 keinen keinen keinen ,5 Scheuergarten x 50 EUR VG Wöllstein Gau-Bickelheim Kat ,25 keinen keinen ,5 keinen keinen ,00 keinen keinen keinen keinen x 40 EUR Siefersheim Kom , x x 60 EUR 50 EUR ,5 keinen keinen ,75 keinen keinen x 40 EUR Wendelsheim Kom keinen keinen ,5 keinen keinen Wöllstein - Kirchstraße Kom , Wöllstein - Schulrat Kom ,5 Spang-Straße Wonsheim Ev , VG Wörrstadt ,5 keinen keinen , keinen Armsheim - Kindergarten Kom keinen keinen keinen keinen , keinen keinen x x x 40 EUR 50 EUR keinen x 70 EUR keinen x 52 EUR Armsheim Kom keinen keinen keinen ,5 keinen keinen keinen keinen x 52 EUR Brunnenwiese Gabsheim Kat ,75 keinen ,75 keinen keinen keinen , keinen x 70 EUR Gau-Weinheim Kom ,5 keinen keinen keinen keinen ,5 keinen keinen ,5 keinen keinen x 68 EUR Partenheim Ev ,5 keinen keinen keinen keinen keinen keinen x 60 EUR Saulheim - Jahnstraße Kom keinen ,5 keinen keinen , keinen x 59 EUR Saulheim - Neupforte Kom , keinen , x 59 EUR Saulheim - Untergasse Kom , keinen , x 59 EUR Saulheim - Westring 4 Kom keinen x 59 EUR Saulheim - Westring 6b Kom , ,5 keinen , x 59 EUR Saulheim - Waldorf Wald keinen keinen x Schornsheim Ev keinen keinen ,5 keinen keinen Spiesheim Kom keinen keinen Sulzheim Kat , , Udenheim Kom , keinen , , , x x x 60 EUR 64 EUR 62 EUR keinen x 70 EUR Vendersheim Kom keinen keinen ,0 keinen keinen ,5 keinen keinen keinen keinen x 59 EUR Wallertheim Kom ,5 x 52 EUR Wörrstadt - Betriebskita BK ,75 keinen , ,75 keinen x 95 EUR juwi Wörrstadt - Bleichstraße Kom ,5 keinen keinen keinen keinen ,5 keinen x 46 EUR Wörrstadt Kom Rheingrafenstraße , , ,5 x 46 EUR Wörrstadt - Pfarrstraße Kom ,5 keinen keinen x Wörrstadt - Rommersheim Kom keinen keinen ,50 keinen keinen , keinen , keinen x 46 EUR

24 1.2 Auslastung Insgesamt Kinder besuchen am Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms, d.h. die in Betrieb genommenen Plätze (5.337) sind zu 89% ausgelastet. Bezüglich der Auslastung in Hinblick auf die unterschiedlichen Angebotsformen ergibt sich folgendes Bild: Von den Ganztagsplätzen sind am Plätze belegt, was einer Auslastung von 88% entspricht. Die reinen Teilzeitplätze (ohne Über-Mittag-Betreuung, d.h. also Plätze) werden von Kindern in Anspruch genommen, so dass sich eine Auslastung von 89% ergibt. Die o.g. 501 Über-Mittag-Plätze werden von 436 Kindern genutzt, die Auslastung liegt damit bei 87%. Die Auslastung der Plätze für Krippenkinder liegt bei 80% (1.070 Kinder). Die folgende Abbildung veranschaulicht die Auslastung aller Angebotsformen im Überblick: 20

25 Vormittags besuchen durchschnittlich 87%, nachmittags durchschnittlich 50% der angemeldeten Kinder im Landkreis den Kindergarten. 14 Die überwiegende Mehrheit der angemeldeten Kinder in Kindertagesstätten ist im Alter von über drei Jahren (77%), Kinder sind jünger als drei Jahre (23%). Aus den angeführten Zahlen kann nicht abgeleitet werden, dass kreisweit der Bedarf an jeweiligen Angeboten (Teilzeit-, Über-Mittag-, Ganztagsbetreuung, Betreuung für Kinder unter drei Jahren und für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt) gedeckt sei, da es gerade jüngeren Kindern nicht zugemutet werden kann, weiter entfernte Einrichtungen zu besuchen. Die Auslastungszahlen zeigen zwar, dass dort, wo entsprechende Angebote gemacht werden, diese auch ausreichend ausgebaut sind, nicht aber, dass alle Eltern im Kreisgebiet auf das jeweils benötigte Angebot zum gewünschten Zeitpunkt zurückgreifen können (vgl. zur Bedarfsermittlung Kapitel IV). Eine Besonderheit der Angebotsgestaltung im Landkreis Alzey-Worms stellt nach wie vor die Möglichkeit der flexiblen Betreuung im Ganztagsbereich dar, welche vor nunmehr 19 Jahren geschaffen wurde. Sie ermöglicht es den Eltern, ihr Kind nicht nur ausschließlich ganztags, sondern variabel an zwei Tagen wöchentlich oder an drei Tagen wöchentlich ganztags und die restliche Zeit teilzeit betreuen zu lassen. Die Elternbeiträge, die für die Betreuung von unter 2-Jährigen zu entrichten sind, sind entsprechend gestaffelt. Aus der folgenden Abbildung wird ersichtlich, wie viele Ganztagsplätze im Landkreis Alzey-Worms zum unter Berücksichtigung dieser flexiblen Betreuungsmöglichkeiten (an zwei Tagen pro Woche ganztags und Teilzeitbetreuung an den restlichen Tagen, an drei Tagen pro Woche ganztags und Teilzeitbetreuung an den restlichen Tagen, ausschließlich Ganztagsbetreuung sowie Über-Mittag-Betreuung bis Uhr) belegt sind. 14 Bezogen auf die Anmeldungen in den letzten drei Monaten des Vorjahres. 21

26 Das flexibilisierte Angebot im Rahmen der Ganztagsbetreuung wurde seit seiner Einführung bis zum Jahr 2006 zunehmend in Anspruch genommen, vor allem in der Variante ganztägige Betreuung an zwei Tagen pro Woche. Seitdem zeigte sich ein kontinuierlicher Anstieg bei der Inanspruchnahme täglicher Ganztagsbetreuung, der seit 2012 bislang stabil bei 73% bis 74% lag. Im aktuellen Berichtsjahr liegt die Inanspruchnahme täglicher Ganztagsbetreuung jedoch wieder höher bei einem Wert, wie er zuletzt vor 17 Jahren war. Aufgrund der guten Arbeitsmarktsituation und der Beitragsfreiheit ist zu vermuten, dass die Nachfrage nach täglicher Ganztagesbetreuung weiter steigen wird. Die folgende Graphik veranschaulicht diese Entwicklungen; sie bildet ab, wie sich die Anteile der drei Betreuungsvarianten auf Basis aller belegten Ganztagsplätze seit Einführung des flexiblen Angebotes verändert haben: Die Nachfrage nach Ganztagsplätzen hat dabei insgesamt seit 1999 kontinuierlich zugenommen: Während 1999 noch 449 belegte Ganztagsplätze zu verzeichnen waren, sind es belegte Plätze mit ganztägiger Betreuung, d.h. fast eine Verfünffachung Um der steigenden Nachfrage nach ganztägiger Betreuung, auch in flexibler Form, weiterhin gerecht zu werden, bieten die meisten Ganztagseinrichtungen (59 von 69, das entspricht 86%) ein sog. Angebotssharing an. Dies ermöglicht es, freie Kapazitäten, die bei einer Betreuung an zwei bzw. drei Tagen in der Woche an den restlichen Tagen zur Verfügung stehen, zu nutzen, ohne die genehmigte Platzzahl zu überschreiten. Vorausgesetzt wird dabei, dass 22

27 o Eltern sich vorher verbindlich festlegen, an welchen Tagen ihr Kind ganztags betreut werden soll, o die Anzahl der Kinder, die beim Mittagessen anwesend sind, die Anzahl der genehmigten Ganztagsplätze nicht überschreiten darf und o die Gesamtzahl der Kinder (Teilzeit-, Teilzeit- mit Über-Mittag- und Ganztagsbetreuung sowie Krippen- und Hortbetreuung) die Zahl der genehmigten Plätze der Einrichtung nicht überschreiten darf. Die detaillierte Belegungssituation und Auslastung der verschiedenen Angebotsformen am in den einzelnen Einrichtungen ist den folgenden Tabellen zu entnehmen. Auch die Zuordnung von Kindern, die in Gemeinden ohne eigenen Kindergarten wohnen, sind diesen Tabellen zu entnehmen. Dabei wird in der ersten Tabelle (A) dargestellt, wie sich die über 3-jährigen Kinder auf die verschiedenen Angebotsformen (Teilzeit-, Über-Mittag- und Ganztagsbetreuung) verteilen sowie wie viele schulpflichtige Kinder in den Einrichtungen betreut werden. In der zweiten Übersicht (B) wird ausschließlich die Belegungssituation der Krippenkinder dargestellt und aufgrund der Rechtsansprüche seit August 2010 bzw eine Unterscheidung zwischen 2-Jährigen, 1-Jährigen und unter 1-Jährigen vorgenommen. Die letzte Tabelle schließlich (C) bietet eine Gesamtübersicht über die unterschiedlichen Anteile und Auslastungen von Krippen-, Regelkinder- und Hortplätzen. Bei den Einrichtungen, die die Möglichkeit des Angebotssharings anbieten, wurde darauf geachtet, dass die Anzahl der angemeldeten Kinder die Zahl der genehmigten Plätze nicht überschritt; wo nötig, wurde der entsprechende Umrechnungsschlüssel angewandt Bei Verwendung des Umrechnungsschlüssels wird die Zahl der Kinder, die das Ganztagsangebot an zwei Tagen pro Woche in Anspruch nehmen, mit dem Faktor 0,4 multipliziert, um die tatsächlich belegte Platzzahl zu ermitteln. Die entstandene Differenz wird zu den Teilzeitplätzen addiert, weil diese Kinder an den restlichen Tagen eine Teilzeitbetreuung in Anspruch nehmen. Bei einer Ganztagsbetreuung an drei Tagen pro Woche wird der Umrechnungsfaktor 0,6 zugrunde gelegt. Aufgrund der automatischen Rundung durch das Programm Excel kann es dabei in der Summenbildung zu Abweichungen kommen. 23

28 Träger in BETRIEB befindliche PLÄTZE gesamt (ohne befristete Überbelegungen) davon Krippenplätze davon Regelplätze davon Hortplätze BELEGTE PLÄTZE am davon Regelkinder (3- ca. 6-Jährige) belegte Teilzeitplätze belegte Über-Mittag-Plätze belegte Ganztagsplätze (nur Regelkinder) davon Ganztagsbetreuung 2x pro Woche davon Ganztagsbetreuung 3x pro Woche davon ausschließlich Ganztagsbetreuung im Monat bei GZ-Einrichtungen mit Platz-Sharing: Anzahl der Ganztagskinder schulpflichtige Kinder Anteil der Regelkinder an allen betreuten Kindern Anteil der Hortkinder an allen betreuten Kindern Zugeordnete Gemeinden Belegung der Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms (Stand: ) A) REGEL- und HORTBEREICH (3-Jährige bis Schuleintritt und schulpflichtige Kinder) Stadt Alzey Alzey - Pestalozzistraße Kom % 0% Alzey - Pfalzgrafenstraße Kom % 0% Alzey - Martin Niem.-Weg Ev % 0% Alzey - Am Wall Ev % 0% Alzey - G.-Stresemann-Str. Kom % 0% Alzey - Betriebskita RFK BK % 0% überregionales Einzugsgebiet Alzey - Heimersheim Kom % 0% Az-Schafhausen Alzey - Weinheim Ev % 0% Zusammenfassung % 0% VG Alzey-Land Albig - Alzeyer Pforte Ev % 0% Bermersheim v.d.h. Bechtolsheim Ev % 0% Biebelnheim Kom % 0% Bornheim Ev % 0% Lonsheim Eppelsheim Kom % 0% Erbes-Büdesheim Kat % 0% Nack Flomborn Kom % 0% Dintesheim Flonheim Kom % 0% Framersheim Kom % 0% Gau-Heppenheim Kom % Az-Dautenheim, Hangen- 0% Weisheim, Hochborn Gau-Odernheim - Schloß Kom % 0% Gau-Odernheim - Pestalozzi Kom % 0% Mauchenheim Kom % 0% Nieder-Wiesen Kom % 0% Ober-Flörsheim Ev % 0% Offenheim Ev % 0% Bechenheim Wahlheim Kom % Freimersheim, 0% Esselborn, Kettenheim Zusammenfassung % 0% VG Eich Alsheim - Bachstraße Kat % 0% Alsheim - Taubertsstraße Ev % 0% Eich - Schanzenstraße Kat % 0% Eich - Schanzenstraße Ev % 0% Gimbsheim Ev % 0% Hamm Kom % 0% Mettenheim Kom % 0% Zusammenfassung % 0% VG Monsheim Flörsheim-Dalsheim - Rödlerstraße Kom % 0% Flörsheim-Dalsheim - Moorgasse Ev % 0% Hohen-Sülzen Ev % 0% Mölsheim Ev % 0% Mörstadt Ev % 0% Monsheim Ev % 0% Offstein Ev % 0% Wachenheim Ev % 0% Zusammenfassung % 0% 24

29 Träger in BETRIEB befindliche PLÄTZE gesamt (ohne befristete Überbelegungen) davon Krippenplätze davon Regelplätze davon Hortplätze BELEGTE PLÄTZE am davon Regelkinder (3- ca. 6-Jährige) belegte Teilzeitplätze belegte Über-Mittag-Plätze belegte Ganztagsplätze (nur Regelkinder) davon Ganztagsbetreuung 2x pro Woche davon Ganztagsbetreuung 3x pro Woche davon ausschließlich Ganztagsbetreuung im Monat bei GZ-Einrichtungen mit Platz-Sharing: Anzahl der Ganztagskinder schulpflichtige Kinder Anteil der Regelkinder an allen betreuten Kindern Anteil der Hortkinder an allen betreuten Kindern Zugeordnete Gemeinden VG Wonnegau Bechtheim Kom % 0% Dittelsheim-Heßloch - Schulstraße Kom % 0% Frettenheim Dittelsheim-Heßloch - Lerchenweg Kat % 0% Frettenheim Gundersheim Ev % 0% Bermersheim Gundheim Kat % 0% Monzernheim Kom % 0% Osthofen - Stärkmühlweg Kat % 0% Osthofen - Wonngaustraße Kat % 0% Osthofen - Goethestraße Ev % 0% Osthofen - Neißestraße AWO % 0% Osthofen - Weichselstraße AWO % 0% Westhofen-Osth. Weg Kom % 0% Westhofen-Scheuergarten Ev % 0% Zusammenfassung % 0% VG Wöllstein Gau-Bickelheim Kat % 0% Siefersheim Kom % 0% Wendelsheim Kom % 0% Wöllstein - Kirchstraße Kom % 0% Gumbsheim Wöllstein - Schulrat-Spang- Straße Kom % 0% Gumbsheim Wonsheim Ev % Eckelsheim, Stein- 0% Bockenheim Zusammenfassung % 0% VG Wörrstadt Armsheim - Kindergarten Kom % 0% Armsheim - Brunnenwiese Kom % 0% Gabsheim Kat % 0% Gau-Weinheim Kom % 0% Partenheim Ev % 0% Saulheim - Jahnstraße Kom % 0% Saulheim - Neupforte Kom % 0% Saulheim - Untergasse Kom % 0% Saulheim - Westring 4 + 6b Kom % 0% Saulheim - Waldorf Wald % 0% überregionales Einzugsgebiet Schornsheim Ev % 0% Spiesheim Kom % 0% Ensheim Sulzheim Kat % 0% Udenheim Kom % 0% Vendersheim Kom % 0% Wallertheim Kom % 0% Wörrstadt - Betriebskita juwi BK % 0% überregionales Einzugsgebiet Wörrstadt - Bleichstraße Kom % 0% Wörrstadt - Rheingrafenstr. Kom % 0% Wörrstadt - Pfarrstraße Kom % 0% Wörrstadt - Rommersheim Kom % 0% Zusammenfassung % 0% LK-Zusammenfassung % 0% 25

30 Träger in BETRIEB befindliche PLÄTZE gesamt (ohne befristete Überbelegungen) davon Krippenplätze davon Regelplätze davon Hortplätze BELEGTE PLÄTZE am davon Krippenkinder () davon teilzeit betreut davon über Mittag betreut davon ganztags betreut darin: Ganztagsbetreuung an 2 Tagen pro Woche darin: Ganztagsbetreuung an 3 Tagen pro Woche darin: ausschließlich Ganztagsbetreuung im Monat bei GZ-Einrichtungen mit Platz-Sharing: Anzahl der Ganztagskrippenkinder Anzahl der 2-3-Jährigen Anzahl der 1-2-Jährigen Anzahl der unter 1- Jährigen Anteil der n an allen betreuten Kindern Zugeordnete Gemeinden (Fortsetzung Belegung der Kindertagesstätten) B) KRIPPENBEREICH () Stadt Alzey Alzey - Pestalozzistraße Kom % Alzey - Pfalzgrafenstraße Kom % Alzey - Martin Niem.-Weg Ev % Alzey - Am Wall Ev % Alzey - G.-Stresemann-Str. Kom % Alzey - Betriebskita RFK BK % überregionales Einzugsgebiet Alzey - Heimersheim Kom % Az-Schafhausen Alzey - Weinheim Ev % Zusammenfassung % VG Alzey-Land Albig - Alzeyer Pforte Ev % Bermersheim v.d.h. Bechtolsheim Ev % Biebelnheim Kom % Bornheim Ev % Lonsheim Eppelsheim Kom % Erbes-Büdesheim Kat % Nack Flomborn Kom % Dintesheim Flonheim Kom % Framersheim Kom % Gau-Heppenheim Kom Az-Dautenheim, Hangen- 21% Weisheim, Hochborn Gau-Odernheim - Schloß Kom % Gau-Odernheim - Pestalozzi Kom % Mauchenheim Kom % Nieder-Wiesen Kom % Ober-Flörsheim Ev % Offenheim Ev % Bechenheim Wahlheim Kom Freimersheim, 19% Esselborn, Kettenheim Zusammenfassung % VG Eich Alsheim - Bachstraße Kat % Alsheim - Taubertsstraße Ev % Eich - Schanzenstraße Kat % Eich - Schanzenstraße Ev % Gimbsheim Ev % Hamm Kom % Mettenheim Kom % Zusammenfassung % VG Monsheim Flörsheim-Dalsheim - Rödlerstraße Kom % Flörsheim-Dalsheim - Moorgasse Ev % Hohen-Sülzen Ev % Mölsheim Ev % Mörstadt Ev % Monsheim Ev % Offstein Ev % Wachenheim Ev % Zusammenfassung % 26

31 Träger in BETRIEB befindliche PLÄTZE gesamt (ohne befristete Überbelegungen) davon Krippenplätze davon Regelplätze davon Hortplätze BELEGTE PLÄTZE am davon Krippenkinder () davon teilzeit betreut davon über Mittag betreut davon ganztags betreut darin: Ganztagsbetreuung an 2 Tagen pro Woche darin: Ganztagsbetreuung an 3 Tagen pro Woche darin: ausschließlich Ganztagsbetreuung im Monat bei GZ-Einrichtungen mit Platz-Sharing: Anzahl der Ganztagskrippenkinder Anzahl der 2-3-Jährigen Anzahl der 1-2-Jährigen Anzahl der unter 1- Jährigen Anteil der n an allen betreuten Kindern Zugeordnete Gemeinden VG Wonnegau Bechtheim Kom % Dittelsheim-Heßloch - Schulstraße Kom % Frettenheim Dittelsheim-Heßloch - Lerchenweg Kat % Frettenheim Gundersheim Ev % Bermersheim Gundheim Kat % Monzernheim Kom % Osthofen - Stärkmühlweg Kat % Osthofen - Wonngaustraße Kat % Osthofen - Goethestraße Ev % Osthofen - Neißestraße AWO % Osthofen - Weichselstraße AWO % Westhofen-Osth. Weg Kom % Westhofen-Scheuergarten Ev % Zusammenfassung % VG Wöllstein Gau-Bickelheim Kat % Siefersheim Kom % Wendelsheim Kom % Wöllstein - Kirchstraße Kom % Gumbsheim Wöllstein - Schulrat-Spang- Straße Kom % Gumbsheim Wonsheim Ev Eckelsheim, Stein- 33% Bockenheim Zusammenfassung % VG Wörrstadt Armsheim - Kindergarten Kom % Armsheim - Brunnenwiese Kom % Gabsheim Kat % Gau-Weinheim Kom % Partenheim Ev % Saulheim - Jahnstraße Kom % Saulheim - Neupforte Kom % Saulheim - Untergasse Kom % Saulheim - Westring 4 + 6b Kom % Saulheim - Waldorf Wald % überregionales Einzugsgebiet Schornsheim Ev % Spiesheim Kom % Ensheim Sulzheim Kat % Udenheim Kom % Vendersheim Kom % Wallertheim Kom % Wörrstadt - Betriebskita juwi BK % überregionales Einzugsgebiet Wörrstadt - Bleichstraße Kom % Wörrstadt - Rheingrafenstr. Kom % Wörrstadt - Pfarrstraße Kom % Wörrstadt - Rommersheim Kom % Zusammenfassung % LK-Zusammenfassung % 27

32 Träger in BETRIEB befindliche PLÄTZE gesamt (ohne befristete Überbelegungen) davon Krippenplätze davon Regelplätze davon Hortplätze BELEGTE PLÄTZE am davon Krippenkinder () davon Regelkinder davon schulpflichtige Kinder Anteil Krippenkinder in % Anteil Regelkinder in % Anteil Schulkinder in % freie/überbelegte (-) Plätze für Krippenkinder freie/überbelegte (-) Plätze für Regelkinder freie/überbelegte (-) Plätze für Schulkinder Zugeordnete Gemeinden Belegung und Auslastung der Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms (Stand: ) C) AUSLASTUNG GESAMTÜBERSICHT Stadt Alzey Alzey - Pestalozzistraße Kom % 78% 0% Alzey - Pfalzgrafenstraße Kom % 84% 0% Alzey - Martin Niem.-Weg Ev % 83% 0% Alzey - Am Wall Ev % 82% 0% Alzey - G.-Stresemann-Str. Kom % 82% 0% Alzey - Betriebskita RFK BK % 60% 0% überregionales Einzugsgebiet Alzey - Heimersheim Kom % 81% 0% Az-Schafhausen Alzey - Weinheim Ev % 85% 0% Zusammenfassung % 81% 0% VG Alzey-Land Albig - Alzeyer Pforte Ev % 75% 0% Bermersheim v.d.h. Bechtolsheim Ev % 76% 0% Biebelnheim Kom % 96% 0% Bornheim Ev % 82% 0% Lonsheim Eppelsheim Kom % 80% 0% Erbes-Büdesheim Kat % 63% 0% Nack Flomborn Kom % 73% 0% Dintesheim Flonheim Kom % 78% 0% Framersheim Kom % 72% 0% Gau-Heppenheim Kom % 79% 0% 0 13 Az-Dautenheim, Hangen- 0 Weisheim, Hochborn Gau-Odernheim - Schloß Kom % 86% 0% Gau-Odernheim - Pestalozzi Kom % 77% 0% Mauchenheim Kom % 76% 0% Nieder-Wiesen Kom % 77% 0% Ober-Flörsheim Ev % 81% 0% Offenheim Ev % 74% 0% Bechenheim Wahlheim Kom % 81% 0% 5 3 Freimersheim, 0 Esselborn, Kettenheim Zusammenfassung % 77% 0% VG Eich Alsheim - Bachstraße Kat % 83% 0% Alsheim - Taubertsstraße Ev % 83% 0% Eich - Schanzenstraße Kat % 77% 0% Eich - Schanzenstraße Ev % 72% 0% Gimbsheim Ev % 74% 0% Hamm Kom % 72% 0% Mettenheim Kom % 76% 0% Zusammenfassung % 76% 0% VG Monsheim Flörsheim-Dalsheim - Rödlerstraße Kom % 66% 0% Flörsheim-Dalsheim - Moorgasse Ev % 81% 0% Hohen-Sülzen Ev % 89% 0% Mölsheim Ev % 69% 0% Mörstadt Ev % 84% 0% Monsheim Ev % 78% 0% Offstein Ev % 78% 0% Wachenheim Ev % 79% 0% Zusammenfassung % 77% 0%

33 Träger in BETRIEB befindliche PLÄTZE gesamt (ohne befristete Überbelegungen) davon Krippenplätze davon Regelplätze davon Hortplätze BELEGTE PLÄTZE am davon Krippenkinder () davon Regelkinder davon schulpflichtige Kinder Anteil Krippenkinder in % Anteil Regelkinder in % Anteil Schulkinder in % freie/überbelegte (-) Plätze für Krippenkinder freie/überbelegte (-) Plätze für Regelkinder freie/überbelegte (-) Plätze für Schulkinder Zugeordnete Gemeinden VG Wonnegau Bechtheim Kom % 72% 0% Dittelsheim-Heßloch - Schulstraße Kom % 76% 0% Frettenheim Dittelsheim-Heßloch - Lerchenweg Kat % 80% 0% Frettenheim Gundersheim Ev % 77% 0% Bermersheim Gundheim Kat % 60% 0% Monzernheim Kom % 66% 0% Osthofen - Stärkmühlweg Kat % 77% 0% Osthofen - Wonngaustraße Kat % 74% 0% Osthofen - Goethestraße Ev % 87% 0% Osthofen - Neißestraße AWO % 89% 0% Osthofen - Weichselstraße AWO % 74% 0% Westhofen-Osth. Weg Kom % 67% 0% Westhofen-Scheuergarten Ev % 77% 0% Zusammenfassung % 77% 0% VG Wöllstein Gau-Bickelheim Kat % 78% 0% Siefersheim Kom % 65% 0% Wendelsheim Kom % 73% 0% Wöllstein - Kirchstraße Kom % 88% 0% Gumbsheim Wöllstein - Schulrat-Spang- Straße Kom % 79% 0% Gumbsheim Wonsheim Ev % 67% 0% 0 8 Eckelsheim, Stein- 0 Bockenheim Zusammenfassung % 76% 0% VG Wörrstadt Armsheim - Kindergarten Kom % 85% 0% Armsheim - Brunnenwiese Kom % 71% 0% Gabsheim Kat % 72% 0% Gau-Weinheim Kom % 75% 0% Partenheim Ev % 78% 0% Saulheim - Jahnstraße Kom % 83% 0% Saulheim - Neupforte Kom % 79% 0% Saulheim - Untergasse Kom % 78% 0% Saulheim - Westring 4 + 6b Kom % 64% 0% Saulheim - Waldorf Wald % 87% 0% überregionales Einzugsgebiet Schornsheim Ev % 76% 0% Spiesheim Kom % 78% 0% Ensheim Sulzheim Kat % 79% 0% Udenheim Kom % 77% 0% Vendersheim Kom % 79% 0% Wallertheim Kom % 80% 0% Wörrstadt - Betriebskita juwi BK % 59% 0% überregionales Einzugsgebiet Wörrstadt - Bleichstraße Kom % 84% 0% Wörrstadt - Rheingrafenstr. Kom % 76% 0% Wörrstadt - Pfarrstraße Kom % 85% 0% Wörrstadt - Rommersheim Kom % 70% 0% Zusammenfassung % 77% 0% LK-Zusammenfassung ,6% 77,4% 0,0%

34 30

35 2. Kinderhorte, Tagesmütter und Betriebskindertagesstätten Im Landkreis Alzey-Worms sind zum insgesamt acht Hortgruppen mit einer Kapazität von 160 Plätzen genehmigt 16. An zwei Standorten ist das Angebot an die vorhandene Kindertagesstätte angegliedert, bei den anderen drei Einrichtungen handelt es sich um eigenständige Horte. Überwiegend befinden sich die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (60%), je eine Einrichtung bzw. Gruppe wird von der evangelischen Kirchengemeinde und vom Arbeiter-Samariter-Bund getragen. Mit den insgesamt 160 Hortplätzen, die zur Verfügung stehen, werden am Kinder betreut; die Plätze sind damit rechnerisch zu mehr als 100% ausgelastet. Grund für die höhere Anzahl an Kindern im Vergleich zur Anzahl der Plätze ist ein flexibilisiertes Betreuungsangebot. Im Hortbereich wurde es 1999 eingeführt (tägliche Betreuung oder an drei Tagen pro Woche) und 2013 weiter flexibilisiert: Sofern die Einrichtung es anbietet, können Eltern die Betreuung an einem oder bis zu fünf Tagen in der Woche bei entsprechend angepassten Elternbeiträgen (20% bis 100% des Hortbeitrages) nutzen. Aktuell wird dieses flexible Angebot von 59% der Kinder in Anspruch genommen (vgl. Abb.): Stadt/Ortsgemeinde Zur Verfügung stehende Hortplätze und Nutzung Stand: Einrichtung/ Gruppe genehmigte Plätze betreute Kinder 1 Nutzung des flexiblen Angebotes Öffnungszeiten 2 (inkl. Früh- und Spätdienst) Alzey Hort Uhr Eich Gruppen Uhr Gimbsheim Hort Uhr Saulheim - Westring 6b Gruppe Uhr Wörrstadt Hort Uhr Gesamt in % 100% 114,4% 58,5% 1 Durch das flexibilisierte Angebot können mehr Kinder betreut w erden als Plätze zur Verfügung stehen. 2 Maximalöffnungszeiten; in der Schulzeit sind die Zeiten den Unterrichtszeiten angepasst. Die durchschnittliche Öffnungszeit der Einrichtungen beträgt inklusive der Frühund Spätdienste, sofern vorhanden 10,1 Stunden, wobei diese nur in den Ferien oder an sonstigen Schließtagen der Schulen regelmäßig voll zur Betreuung ausgeschöpft wird. Die Nachfrage nach dem flexiblen Betreuungsangebot ist bis zum Jahr 2010 relativ kontinuierlich angestiegen, zeigte dann aber einen leicht rückläufigen Trend. Nachdem drei Jahre lang ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war, ist nunmehr ein star- 16 Befristet genehmigte Überbelegungen sind wie im Kindertagesstättenbereich möglich; sie bleiben stets unberücksichtigt, da sie nur in Einzelfällen und befristet genehmigt werden und keine Planungsgröße darstellen können. 31

36 ker Rückgang festzustellen (vgl. Abb.). Wie auch bei der steigenden Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen ist zu vermuten, dass sich in dieser Entwicklung die gute Lage am Arbeitsmarkt abzeichnet. Auch insgesamt hat die Auslastung der Plätze nach einem Rückgang in 2005 wieder zugenommen und ist nunmehr recht stabil. Nach Meinung der Fachkräfte steht dies im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschulen: Nachdem es dadurch zunächst zu einem Rückgang der Nachfrage nach Hortplätzen kam, waren anschließend wieder steigende Anmeldezahlen zu verzeichnen, weil die Unterschiede zwischen beiden Angebotsformen zeitliche Dauer, Ferienabdeckung und (personelle bzw. pädagogische) Intensität der Betreuung erst bei der tatsächlichen Inanspruchnahme deutlich wurden. Viele Eltern entscheiden sich daher trotz vorhandenem Ganztagsangebot der Schule und des dort deutlich niedrigeren Elternbeitrags für eine Hortbetreuung. In allen Horten bzw. Hortgruppen wird mit zusätzlichem Personal zum Regelpersonalschlüssel gearbeitet. Insgesamt werden im Landkreis 13,25 pädagogische Stellen im Hortbereich und damit 1,25 Stellen Mehrpersonal eingesetzt; der Regelschlüssel liegt bei 12 Stellen. In zwei Einrichtungen wird je ein/e Berufspraktikant/in beschäftigt, in einer Einrichtung wird ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert und in zwei Horten/- gruppen wird ein/e Bundesfreiwilligendienstler/in eingesetzt. Das Mittagessen wird in drei Einrichtungen vor Ort frisch zubereitet, in einer Einrichtung wird Tiefkühlkost selbst zubereitet und bei einer Einrichtung wird es von außerhalb angeliefert. Im Schnitt zahlen die Eltern monatlich 60,44 bei täglichem Besuch, allerdings schwankt der Essensbeitrag zwischen 40,- und 79,20 (vgl. Tab.) 17 : 17 In einigen Einrichtungen werden die Kosten pro Essen und nicht pro Monat berechnet, zum Zweck der Vergleichbarkeit werden die Kosten in diesen Fällen auf einen Monat umgerechnet. 32

37 Alzey* Eich Gimbsheim Saulheim Wörrstadt im Durchschnitt 79,20 40,00 68,00 59,00 56,00 60,44 * Der vergleichsweise hohe Elternbeitrag schließt weitere Kosten (bspw. für einen Nachmittagsimbiss) mit ein. Mehr als jedes sechste Kind (16%) lebt mit nur einem Elternteil im Haushalt, die Mehrzahl der Kinder (83%) lebt bei zwei Erwachsenen (i.d.r. die Eltern), 1% in sonstigen Haushaltsformen. Dass der Hort vor allem von berufstätigen Eltern genutzt wird, zeigt sich daran, dass 99% der Kinder in Horten bei einem berufstätigen alleinerziehenden Elternteil bzw. bei zwei berufstätigen Eltern im Haushalt leben. Jedes siebte Kind (14%) kommt aus einem anderen Kulturkreis. Lediglich ein Kind mit einer Behinderung wird in den Horten bzw. Hortgruppen des Landkreises derzeit betreut; insgesamt weisen aber ein Drittel der Kinder (34%) einen erhöhten Betreuungsaufwand auf, wovon bei 8% (auch) mit sprachlichen Defizite gegeben sind. 18 Die Altersverteilung der Kinder in Horteinrichtungen sieht wie folgt aus: unter 6 Jahre 6 bis unter 8 Jahre 8 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 14 Jahre Gesamt in % 0,5% 46,4% 43,7% 9,3% 0,0% Das Geschlechterverhältnis erweist sich mit 52% Jungen und 48% Mädchen als relativ ausgeglichen, wobei der Anteil der Jungen im Vergleich zum vorangegangen Jahr wieder leicht gefallen ist. Hinsichtlich der weiteren Entwicklungen im Hortbereich kann, wie oben aufgezeigt und in Kap. IV.5 dargestellt, davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage nach Hortplätzen sowie nach flexibler Hortbetreuung durch die Ausweitung des Ganztagsschulangebotes beeinflusst wird, dies jedoch nicht unbedingt mit der Konsequenz dauerhaft freiwerdender Kapazitäten. Die Ganztagsschulen sind ein zwar wichtiger Beitrag zur Betreuung von Schulkindern, insbesondere dort, wo (noch) keine Hortplätze oder Plätze für Schulkinder in Kindertagesstätten angeboten werden. Dennoch sind sie als ergänzendes, nicht aber ersetzendes Angebot zu begreifen, da Horte aufgrund ihrer langen Öffnungszeiten und der Betreuung in den Ferien, aber auch und vor allem aufgrund ihres pädagogischen Konzeptes als eigenständige Angebote zu betrachten sind. Bei Tagesmüttern, die vom Jugendamt überprüft und bezuschusst bzw. bezahlt werden, werden am Kinder und damit genauso viele Kinder wie im Jahr zuvor betreut. Nach einer Verschiebung in 2013 hin zu den höheren Altersgruppen zeigt sich in den letzten vier Jahren wieder der umgekehrte Trend: Gut zwei Drittel der Kinder in Tagespflege sind unter 6 Jahren alt, alleine 42% sind jünger als 2 18 Behinderung wird im Sinne des 2 SGB IX definiert; eine statistische Erfassung setzt mindestens eine entsprechende Diagnose voraus. 33

38 Jahre. Es ist davon auszugehen, dass hier die Wahlfreiheit der Eltern zum Ausdruck kommt, die aufgrund der Beitragsregelungen nur für die unter 2-Jährigen eine tatsächliche Wahlfreiheit beinhaltet: Denn für die Betreuung unter 2-Jähriger in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege ist ein Elternbeitrag zu entrichten, der in der Höhe bei beiden Betreuungsformen vergleichbar ist. Für 2-Jährige ist dagegen bei einer Betreuung in einer Kindertagesstätte kein Beitrag zu entrichten, für Kindertagespflege dagegen schon. Und für ältere Kinder ab drei Jahren ist die Wahlfreiheit gar nicht mehr gegeben; der Rechtsanspruch bezieht sich auf eine Betreuung in einer Kindertagesstätte. Konkret verteilen sich die Kinder in Kindertagespflege auf folgende Altersgruppen: unter 2 Jahre 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 14 Jahre 14 Jahre und älter ,8% 16,4% 9,7% 22,4% 9,7% 0,0% Im Vergleich zum vergangenen Jahr hat der Anteil der Jungen leicht zugenommen: 53% der betreuten Kinder sind männlich, 47% weiblich. Betrachtet man sich die Verteilung der Kinder in Tagespflege auf das Gebiet des Landkreises, so zeigt sich ein differenziertes Bild: Trotz der intensiven Ausbaubemühungen in der Kindertagespflege bspw. durch Qualifizierungsmaßnahmen oder Einrichtung einer Servicestelle (siehe unten) ist in einigen Regionen des Landkreises die Nachfrage nach Kindertagespflege noch immer höher als das Angebot. Auch wenn bislang in aller Regel eine Lösung zur Betreuung des Kindes gefunden werden konnte, ist die Kindertagespflege nach wie vor in einzelnen Regionen noch nicht bedarfsgerecht ausgebaut. 34

39 Um mehr Tagesmütter und -väter zu gewinnen und um die Qualität in der Tagespflege sicherzustellen wurde in Kooperation mit der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Oppenheim, der Kreisvolkshochschule und der Frauenbeauftragten des Landkreises ein Konzept für Qualifizierungskurse für Interessierte entwickelt und ab 2002 umgesetzt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (insb. 24 TAG) und den Anforderungen, die das Curriculum des DJI vorgeben, wurde diese Qualifizierungsmaßnahme später modifiziert und angepasst; das Angebot fand erstmals in 2006 in dieser Form mit 160 Unterrichtseinheiten statt. Die Qualifizierungskurse werden in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule angeboten und vermitteln den Teilnehmer/innen u.a. pädagogische, psychologische und rechtliche Grundlagen sowie Grundlagen der Ernährung von Kindern und Kommunikationsstrategien. Zudem nahm das Kreisjugendamt von 2009 bis 2012 am Aktionsprogramm Kindertagespflege teil, das aus dem Europäischen Sozialfond, durch die Europäische Union und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde. Ziel der Maßnahme war es, passgenaue und qualitativ hochwertige Werbung, Qualifizierung und Begleitung von Tagespflegepersonen sowie entsprechende Struktur gebende Maßnahmen der Kindertagespflege auf- und auszubauen. In enger Kooperation mit dem Diakonischen Werk Worms-Alzey wurde hierzu ein Projekt entwickelt und die Servicestelle Kindertagespflege eingerichtet, die im Mehrgenerationenhaus/Haus der Familie des Diakonischen Werkes in Alzey verortet ist. Ziel ist hierbei insbesondere, die fachliche Begleitung von Tagespflegeverhältnissen zu verstärken und diese auch in die Fläche des Landkreises zu transportieren, um auf diese Weise die Einhaltung von Qualitätsstandards sicherzustellen und kreisweit die Qualitätsentwicklung vorantreiben zu können. Darüber hinaus wurden Möglichkeiten geschaffen, um den Austausch zwischen den Tagespflegepersonen zu intensivieren, der bei Bedarf auch pädagogisch begleitet wird. Durch die Verortung im Mehrgenerationenhaus des Diakonischen Werkes wird der Zugang zu diesem Angebot besonders niederschwellig gestaltet. Die Servicestelle, die mit einer halben Personalstelle ausgestattet ist, hat neben der pädagogischen Begleitung von Tagespflegepersonen die Aufgabe, die Akquise von Tagespflegepersonen durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit auszubauen, Fort- und Weiterbildungsangebote zu machen und Vernetzung zu fördern. Zudem wurde eine Materialausleihe eingerichtet, die es Tagespflegepersonen ermöglicht, pädagogisches sowie praktisches Material wie mehrsitzige Kinderwagen, Laufräder, Sandwannen und anderes bei der Servicestelle auszuleihen. Weil Kindertagespflege vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Familie und Arbeitsmarkt zur Abdeckung bestimmter Betreuungszeiten verstärkt notwendig ist (vgl. ausführlicher dazu Kap. IV.4), sind hier die Bemühungen zum Ausbau des Angebotes weiter zu intensivieren; eine gesonderte Akquisestrategie wird seit 2015 umgesetzt. Seit 2009 gibt es mit der Betriebskindertagesstätte in Wörrstadt die erste Betriebskindertagesstätte im Landkreis Alzey-Worms, 2011 wurde am Standort Rheinhessen- Fachklinik in Alzey die zweite Betriebskindertagesstätte im Landkreis eröffnet. In insgesamt acht Gruppen können 115 Kinder ab 0 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden. Der Einzugsbereich der Kindertagesstätten ist überregional, da die Plätze in erster Linie zur Deckung der Betreuungsbedarfe der Kinder von Betriebsangehörigen vorgehalten werden. Die Förderung der Einrichtungen basiert auf der entsprechen- 35

40 den Richtlinie (siehe Anhang); die Angaben zur Einrichtung (Kapazität, Auslastung, Personal u.ä.) sowie zu den betreuten Kindern sind in den vorangegangenen Kapiteln integriert. 19 Weitere fünf Plätze stehen in der Betriebskindertagesstätte LuKids der BASF in Ludwigshafen für Kinder aus dem Landkreis Alzey-Worms zur Verfügung; sie wurden ohne regionale Zuordnung altersoffen in die Bedarfsplanung des Landkreises aufgenommen. Durch die Landesregelungen der Personalkostenzuschüsse für Kinder in Betriebskindertagesstätten sind diese Plätze für den Landkreis kostenneutral. 3. Grundschulen 20 Im Landkreis Alzey-Worms existieren am Grundschulen. Alle bieten die sogenannte Volle Halbtagsschule mit verlässlichen Öffnungszeiten bis 12:00 Uhr (für Erst- und Zweitklässler) bzw. bis 13:00 Uhr (für Dritt- und Viertklässler) an. Das Angebot einer Betreuung der Schüler außerhalb der Unterrichtszeiten (Betreuende Grundschule) besteht an 27 Schulen (90%), wobei sich die Betreuungszeiten zunehmend nicht mehr nur auf unmittelbar vor und nach den Unterricht erstrecken: Mittlerweile wird die Betreuende Grundschule an 16 Schulen bis 15:00 Uhr oder länger angeboten, einige bieten ein regelrechtes Ganztagsangebot an. An diesen Standorten wird auch ein Mittagessen gereicht. Die Kosten für die Inanspruchnahme der betreuenden Grundschule bzw. des Ganztagsangebotes sind jeweils abhängig von Betreuungsdauer, Mittagessensangebot, Einsatz pädagogischer Fachkräfte u.a., sie bewegen sich zwischen rund 15,- und 90,- im Monat, ggf. zuzüglich Essenskosten. 12 Grundschulen im Landkreis Alzey-Worms sind mittlerweile Ganztagsschulen im Rahmen des rheinland-pfälzischen Landesprogramms. Dieses Angebot ist grundsätzlich beitragsfrei, lediglich das Mittagessen wird den Eltern in Rechnung gestellt. Auch hier variieren die Kosten: Pro Essen wird ein Beitrag zwischen ca. 2,- und 3,65 erhoben. An sieben der 12 Ganztagsgrundschulen wird zudem zur Abdeckung des Freitagnachmittags ein zusätzliches, kostenpflichtiges Betreuungsangebot gemacht. Damit stellen mittlerweile 24 Schulen Betreuungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Formen bis mindestens 16:00 Uhr an mindestens vier Tagen (Montag bis Donnerstag) zur Verfügung. Der folgenden Tabelle sind die Betreuungszeiten sowie die Kosten im Einzelnen zu entnehmen; die Schulen, die eine Ganztagsbetreuung im Rahmen des Landesprogramms anbieten, sind dabei grau unterlegt. In der Spalte Bemerkungen finden sich unter anderem Angaben zu weiteren Angeboten. Da diese mittlerweile sehr ausdifferenziert sind, können sie zum Teil nur stark verkürzt dargestellt werden. 19 Die beiden Betriebskindertagesstätten sind in die Bedarfsplanung des Landkreises aufgenommen worden, da sie an anderen Standorten zu Entlastungen führen und zudem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erheblich fördern. Jedoch werden die Plätze in Kap. IV. (Bedarfsermittlung) nicht berücksichtigt, da sie auf ein überregionales Einzugsgebiet ausgerichtet sind. Eine Vereinbarung mit der Standortkommunen zu Belegrechten gibt es seit Anfang 2015 zwischen der juwi-kita und der Stadt Wörrstadt für mind. fünf U3-Plätze. 20 Die Angaben basieren auf der jährlichen Erhebung in den Grundschulen zum Stichtag eines Jahres. 36

41 Alzey - Albert-Schweitzer-Schule (Alzey-West - auswärtige Kinder durch Zuweisung u. Schwerpunktkinder) Alzey - Nibelungenschule (Alzey, Az- Dautenheim, Az-Schafhausen) Alzey - St. Marien-Schule (v.a. Stadtgebiet Alzey, Gemeinden der VG's Alzey-Land + Wörrstadt, Westhofen u.a.) Alzey-Weinheim (Az-Weinheim, Az- Heimersheim) VG Alzey-Land von... bis Kosten Bemerkungen 12:00-14:00 Uhr 12:00-16:00 Uhr zw. 16,- und 32,- pro Monat, abh. von Dauer + Klassenstufe; 3,10 pro Mittagessen ca. 30 im Monat; 3,95 für Mittagessen 12:00-16:00 Uhr siehe Bemerkung Albig (Albig, Bermersheim v.d.h.) BGS bis 14:00 Uhr zwischen 5 und 25 pro Monat Bechtolsheim (Bechtolsheim, Biebelnheim) 12:00-16:00 Uhr max. 69 pro Monat Erbes-Büdesheim (Erbes-Büdesheim, Nack, Nieder-Wiesen) Flomborn (Dintesheim, Eppelsheim, Esselborn, Flomborn, Freimersheim, Gau- Heppenheim, Kettenheim, Ober-Flörsheim, Wahlheim) Flonheim (Bornheim, Flonheim, Lonsheim) Gau-Odernheim (Gau-Odernheim, Gau- Köngernheim, Framersheim) Mauchenheim (Mauchenheim, Offenheim, Bechenheim) VG Eich Alsheim (Alsheim, Mettenheim) Eich (Eich, Hamm, WO-Ibersheim) Gimbsheim (Gimbsheim) VG Monsheim Monsheim (Monsheim, Flörsheim-Dalsheim, Wachenheim, Mörstadt, Mölsheim; GTS: auch Hohen-Sülzen, Offstein) Offstein (Offstein, Hohen-Sülzen) VG Wonnegau Bechtheim (Bechtheim) Dittelsheim-Heßloch (Dittelsheim-Heßloch, Frettenheim) Gundersheim (Gundersheim, Bermersheim) Osthofen - Seebachschule (Stadt Osthofen) Westhofen (Gundheim, Hangen-Weisheim, Hochborn, Westhofen, Monzernheim) VG Wöllstein Grundschule (Einzugsbereich) Stadt Alzey und Stadtteile Gau-Bickelheim (Gau-Bickelheim) Siefersheim (Siefersheim, Wonsheim, Stein- Bockenheim, Wendelsheim) Wöllstein (Wöllstein, Eckelsheim, Gumbsheim; GTS-Kinder auch aus VG Wöllstein, Wendelsheim) VG Wörrstadt Armsheim (Armsheim) Partenheim (Partenheim,Vendersheim) Saulheim (Saulheim, Vendersheim) Schornsheim (Schornsheim, Gabsheim, Udenheim) Wallertheim (Wallertheim, Gau-Weinheim) Wörrstadt (Wörrstadt, Wörrstadt- Rommersheim, Ensheim, Spiesheim, Sulzheim) 07:15-08:15 Uhr 12:15-16:00 Uhr zwischen 15,- und 69 pro Monat Uhr 15 pro Monat 12:00-13:00 Uhr Fr. 12: Uhr 15 pro Monat, 5 f. Freitagsbetreuung 37 Schwerpunktschule GZ-Angebot im Rahmen BGS: Mo.-Fr. 12:00-16:00 Uhr, zw. 16,- und 64,- pro Monat (je nach Dauer und Klassenstufe), pro Essen 3,10 GZ-Schule: Mo.-Do. 08:00-16:00 Uhr, Mittagessen 37 pro Monat GZ-Angebot im Rahmen BGS: Mo.-Do. 12:00-16:00 Uhr, Fr. bis 14:00 Uhr; je Stunde ca. 15,-, pro Essen 3,50 GZ-Angebot: Mo.-Do. 12:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen, freitags bis 14:00 Uhr (ohne Essen); je nach Anzahl der gebuchten Tage zwischen 47,- und 69,- ; Bedarf: Freitags bis 16 Uhr inkl. Essen GZ-Angebot: Mo.-Do. 14:00-16:00 Uhr, Kosten inkl. Mittagessen GZ-Angebot findet im Rahmen der BGS statt; freitags Betreuung bis 13:20 Uhr GZ-Schule: 7:45-15:35 Uhr, Mittagessen 44 pro Monat GZ-Schule: 07:50-16:00 Uhr, GZ-Angebot: Mo.-Do. 16:00-17:00 (10,- ), Fr. 12:00-15:00 (5,- ) Uhr; 44,- pro Monat Essenskosten 12:00-13:00 Uhr 15 pro Monat GZ-Schule: Mo.-Do. 8:00-16:00 Uhr; 44 pro Monat Essenskosten GZ-Angebot: Fr. 12/13:00-15:00 Uhr (o. Essen), 5,- pro Monat Angebot BGS: Mo.-Do. 12:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen, freitags bis 12:00-16:00 15:00 Uhr; verschiedene Betreuungsanbote im Paket wählbar, Kosten zw. zwischen 15 und 25 pro Monat Fr. bis 15:00 Uhr 22,- bis 44,- pro Monat für Essen zzgl. 15,- bis 25,- für Betreuung; Bedarf: Freitagnachmittagsbetreuung 7:00-8:10 Uhr Fr. 12:10-16:00 Uhr 07:15-08:00 Uhr 12:10-14:00 Uhr 07:30-09:00 Uhr 13:00-14:00 Unr 07:15-07:50 Uhr 12:00-15:00 Uhr 07:30-08:00 Uhr 12:00-15:00 Uhr 12:00-15:00 Uhr :45 Uhr 11:55-12:55 Uhr Fr. 12:55-15:55 Uhr 07:30-08:20 Uhr 12:10-13:00 Uhr 15:30-16:30 Uhr Fr. 12:00-16:00 Uhr 7:00-8:00 Uhr 12:00-16:00 Uhr (Fr. bis 15:00 Uhr) 07:00-08:05 Uhr 12:15-16:00 Uhr 07:00-08:00 Uhr 12:10-14:00 Uhr, Fr. bis Uhr 7:00-8:00 Uhr 12:00-16:00 Uhr 7:30 - Beginn 11:45-14/15/16/17 Uhr 07:00 bis U-Beginn 12:00-14:00 Uhr 7:00-8:20 12:25-16:00 Uhr 07:00-08:40 Uhr 11:40-16:00 Uhr 15:50-17:00 Uhr Fr. 11:40-16:00 Uhr Betreuende Grundschule 12,50-30,00 pro Monat GZ-Schule: 12:00-16:00 Uhr; 3,10 pro Essen pro Monat ohne Mittagessen 35 pro Monat + 3 pro Essen bis 14:00 Uhr 19, bis 15:00 Uhr 49 mit Mittagessen 27,50 pro Monat + 3,50 pro Essen bis 14:00 Uhr 16,50, bis 15:00 Uhr 44 mit Mittagessen 15 pro Monat, 18 f. Freitagsbetreuung + 3,64 pro Essen 13,50 pro Monat + 3,45 pro Essen zwischen 20 und 50 pro Monat (je nach Angebot) mit Mittagessen á 3,- je nach Variante 20,-/30,/45,- pro Monat; 3,17 pro Essen 15 pro Monat (ab 2. Kind 7,50 ); + 3,10 pro Essen zwischen 32,50 und 67,50 pro Monat (je nach Angebot) zzgl. Essenskosten zwischen 32,50 und 80 pro Monat (je nach Angebot) + Kosten pro Essen ca. 35 pro Monat zwischen 32,50 und 67,50 pro Monat (je nach Angebot) zzgl. Essenskosten zwischen 32,50 und 67,50 pro Monat (je nach Angebot) zzgl. Essenskosten Mo.-Do 17,50, nur Fr. 32,50, Mo.-Fr. 40,- GZ-Schule: 08:00-15:55 Uhr. k.a. zu Kosten GZ-Bedarf wird durch Hort gedeckt GZ-Schule: Mo.-Do. 08:00-16:00 Uhr; pro Essen 2,90 GZ-Bedarf wird in Monsheim gedeckt GZ-Schule: Mo.-Do. 07:55 bis 15:55 Uhr, pro Essen 3,64 GZ-Angebot: zusätzliche Betreuungszeiten vor und nach dem Unterricht, je nach Modell zwischen 6,- und 18,- pro Monat GZ-Schule: Mo.-Do. 07:30 bis 15:30 Uhr; 3,45 pro Essen GZ-Angebot: Mo.-Do. 15:30-16:30 Uhr, Fr. 12:15-16:00 Uhr (kostenpflichtig) Angebot BGS: bis 14:00 Uhr ohne HA-Hilfe oder bis 15:00 oder 16:00 Uhr mit HA-Hilfe GZ-Schule: Mo.- Do Uhr mit Mittagessen, pro Mittagessen 3,10 Angebot BGS: bis 14:00 Uhr ohne oder mit HA-Hilfe oder bis 16:00 Uhr mit HA-Hilfe Angebot BGS: Betreuung ohne HA-Hilfe bis 14:00, mit HA-Hilfe bis 15:00, 16:00 oder 17:00 Uhr; Betreuung bis Busabfahrt (max. 1 Std.) 17,50 jeweils plus Kosten für Mittagessen (k.a. zur Höhe) GZ-Schule: Mo.-Do. 08:00-16:00 Uhr; GZ-Angebot: Mo.- Fr. 07:00-08:00 Uhr, Mo.-Do. 16:00-17:00 Uhr, Fr. 12:00-17:00 Uhr mit Essen; je Angebot 17,50 /Monat, pro Essen 3,20 Angebot BGS: bis 14:00 Uhr ohne oder mit HA-Hilfe oder bis 16:00 Uhr mit HA-Hilfe Angebot BGS: bis 14:00 Uhr ohne oder mit HA-Hilfe oder bis 16:00 Uhr mit HA-Hilfe GZ-Schule: 07:50-15:50 Uhr, pro Essen 3,17, Mittagessen am Freitag 3,65

42 4. Elternbeiträge für Kindertagesstätten Seit August 2010 ist der Besuch von Kindertagesstätten für 2-Jährige bis Schuleintritt beitragsfrei; das Land Rheinland-Pfalz übernimmt diese Elternbeiträge. Die Elternbeiträge für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres sowie für Hortkinder und Schulkinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, werden durch den Landkreis festgelegt. Sie variieren je nach Einkommen und Kinderzahl. Die Hortbeiträge gelten seit Die Beiträge für Krippenkinder wurden zum angepasst; sie gelten für Kinder unter 2 Jahren. Damit sind folgende Beiträge zu entrichten: 4.1 Kinder unter zwei Jahren: Teilzeitbetreuung Einkommen netto 1-Kind-Familie 2-Kind-Familie 3-Kind-Familie bis ,50 99,50 66,50 bis ,00 109,50 73,00 bis ,50 120,50 80,00 bis ,50 132,50 88,00 bis ,00 145,50 97,00 bis ,50 160,00 106,50 bis ,00 176,00 117,50 bis ,50 193,50 129,00 bis ,00 213,00 142,00 bis ,50 234,50 156,00 ab ,50 258,00 172,00 Besuch einer Teilzeit- oder Ganztagseinrichtung mit verlängertem Vormittagsangebot bis 14:00 Uhr Einkommen netto 1-Kind-Familie 2-Kind-Familie 3-Kind-Familie bis ,50 114,50 76,50 bis ,00 126,00 84,00 bis ,50 138,50 92,50 bis ,00 152,50 101,50 bis ,50 167,50 111,50 bis ,50 184,50 123,00 bis ,00 202,50 135,00 bis ,50 223,00 148,50 bis ,00 245,00 163,50 bis ,50 270,00 180,00 ab ,50 296,50 198,00 38

43 Ganztagsbetreuung Einkommen netto 1-Kind-Familie 2-Kind-Familie 3-Kind-Familie bis ,00 168,50 112,50 bis ,50 185,50 123,50 bis ,00 204,00 136,00 bis ,50 224,50 149,50 bis ,50 247,00 164,50 bis ,50 271,50 181,00 bis ,50 299,00 199,50 bis ,50 329,00 219,00 bis ,00 361,50 241,00 bis ,50 398,00 265,00 ab ,50 437,50 292,00 Familien mit vier und mehr Kindern zahlen keinen Beitrag. Eltern, die über ihr Einkommen keine Auskünfte oder nachweislich falsche Angaben machen, werden zum Höchstsatz des Elternbeitrages herangezogen. Das bereinigte Nettoeinkommen einer Familie wird nach 82 SGB XII festgestellt. Für Kinder in Kindertagespflege gelten bezogen auf eine ganztägige Betreuung an fünf Tagen in der Woche vergleichbare Elternbeiträge; sie werden pro Stunde in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder in der Familie berechnet. 39

44 4.2 Kinder in Hortbetreuung und Schulkinder in Kindergärten 21 : 1. bei täglicher Betreuung an fünf Tagen in der Woche Einkommen netto Beitrag pro Kind für Familien mit 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern bis 1.000,00 89,00 67,00 44,50 bis 1.250,00 103,50 78,00 51,50 bis 1.500,00 118,50 89,00 59,50 bis 1.750,00 133,00 110,00 66,50 bis 2.000,00 148,00 111,00 74,50 bis 2.250,00 163,00 122,00 81,50 bis 2.500,00 177,00 133,00 89,00 bis 2.750,00 192,00 144,00 96,50 bis 3.000,00 205,00 155,50 103,50 bis 3.250,00 221,50 166,00 111,00 bis 3.500,00 236,50 177,00 118,50 bis 3.750,00 251,00 188,00 125,50 ab 3.751,00 295,50 221,50 148,00 2. bei Betreuung an einem Tag pro Woche 20% Einkommen netto Beitrag pro Kind für Familien mit 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern bis 1.000,00 17,80 13,40 8,90 bis 1.250,00 20,70 15,60 10,30 bis 1.500,00 23,70 17,80 11,90 bis 1.750,00 26,60 22,00 13,30 bis 2.000,00 29,60 22,20 14,90 bis 2.250,00 32,60 24,40 16,30 bis 2.500,00 35,40 26,60 17,80 bis 2.750,00 38,40 28,80 19,30 bis 3.000,00 41,00 31,10 20,70 bis 3.250,00 44,30 33,20 22,20 bis 3.500,00 47,30 35,40 23,70 bis 3.750,00 50,20 37,60 25,10 ab 3.751,00 59,10 44,30 29,60 21 Die Entscheidung, ob alle Varianten angeboten werden oder ob eine Mindestanzahl an Betreuungstagen festgelegt wird, trifft der Träger der Einrichtung. 40

45 3. bei Betreuung an zwei Tagen pro Woche 40% Einkommen netto Beitrag pro Kind für Familien mit 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern bis 1.000,00 35,60 26,80 17,80 bis 1.250,00 41,40 31,20 20,60 bis 1.500,00 47,40 35,60 23,80 bis 1.750,00 53,20 44,00 26,60 bis 2.000,00 59,20 44,40 29,80 bis 2.250,00 65,20 48,80 32,60 bis 2.500,00 70,80 53,20 35,60 bis 2.750,00 76,80 57,60 38,60 bis 3.000,00 82,00 62,20 41,40 bis 3.250,00 88,60 66,40 44,40 bis 3.500,00 94,60 70,80 47,40 bis 3.750,00 100,40 75,20 50,20 ab 3.751,00 118,20 88,60 59,20 4. bei Betreuung an drei Tagen pro Woche 60% Einkommen netto Beitrag pro Kind für Familien mit 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern bis 1.000,00 53,40 40,20 26,70 bis 1.250,00 62,10 46,80 30,90 bis 1.500,00 71,10 53,40 35,70 bis 1.750,00 79,80 66,00 39,90 bis 2.000,00 88,80 66,60 44,70 bis 2.250,00 97,80 73,20 48,90 bis 2.500,00 106,20 79,80 53,40 bis 2.750,00 115,20 86,40 57,90 bis 3.000,00 123,00 93,30 62,10 bis 3.250,00 132,90 99,60 66,60 bis 3.500,00 141,90 106,20 71,10 bis 3.750,00 150,60 112,80 75,30 ab 3.751,00 177,30 132,90 88,80 41

46 5. bei Betreuung an vier Tagen pro Woche 80% Einkommen netto Beitrag pro Kind für Familien mit 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern bis 1.000,00 71,20 53,60 35,60 bis 1.250,00 82,80 62,40 41,20 bis 1.500,00 94,80 71,20 47,60 bis 1.750,00 106,40 88,00 53,20 bis 2.000,00 118,40 88,80 59,60 bis 2.250,00 130,40 97,60 65,20 bis 2.500,00 141,60 106,40 71,20 bis 2.750,00 153,60 115,20 77,20 bis 3.000,00 164,00 124,40 82,80 bis 3.250,00 177,20 132,80 88,80 bis 3.500,00 189,20 141,60 94,80 bis 3.750,00 200,80 150,40 100,40 ab 3.751,00 236,40 177,20 118,40 Familien mit vier und mehr Kindern zahlen keinen Beitrag. Eltern, die über ihr Einkommen keine Auskünfte oder nachweislich falsche Angaben machen, werden zum Höchstsatz des Elternbeitrages herangezogen. Das bereinigte Nettoeinkommen einer Familie wird nach 82 SGB XII festgestellt. 42

47 IV. Ermittlung des Bedarfs an Plätzen in Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms Im Rahmen ihrer Planungsverantwortung haben die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in einem Bedarfsplan festzulegen, in welchen Gemeinden und in welcher Art, Anzahl und Größe Kindertagesstätten unter Berücksichtigung voraussehbarer Entwicklungen vorhanden sein müssen, um den gesetzlich festgelegten Ansprüchen Rechnung zu tragen. 1. Rechtliche Vorgaben Hinsichtlich der Bedarfsplanung bezüglich der Betreuungsplätze für unter 14-Jährige werden sowohl durch die Bundes- als auch durch die Landesgesetzgebung Vorgaben gemacht, in welchem Umfang ein entsprechendes Angebot vorzuhalten ist. Da in Kapitel I bereits auf die gesetzlichen Grundlagen eingegangen wurde, werden hier nur die für die Bedarfsplanung besonders relevanten Aspekte kurz benannt. Planung und Sicherstellung Bedarfsplanung als Aufgabe des Jugendamtes Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat das Jugendamt dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlich vorgesehenen Plätze für 3-Jährige bis zum Schuleintritt, für Krippen- und für Schulkinder in bedarfsgerechter Form zur Verfügung stehen. Sowohl die Bundesgesetzgebung ( 24, 80 SGB VIII) als auch die Landesgesetzgebung ( 9 KitaG) machen hierzu entsprechende Vorgaben, wobei auf beiden Ebenen zum einen ausdrücklich auf die Förderung, Bildung und Erziehung der Kinder und zum anderen insbesondere auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgehoben wird. Durch die letzten Neuerungen in den Gesetzgebungen wurden diese qualitativ ausgerichteten Aufgaben des Jugendamtes hervorgehoben. Rechtsanspruch für Drei- bzw. Zweijährige bis zum Schulbesuch: Laut Bundesgesetzgebung haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr das heißt mit dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung ( 24 Abs. 3 SGB VIII); das Jugendamt ist für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs zuständig. Gemäß rheinland-pfälzischer Gesetzgebung haben seit dem Kinder bereits ab dem zweiten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Erziehung im Kindergarten ( 5 KitaG). 5 KitaG legt ebenfalls fest, dass sich der Rechtsanspruch auf eine Betreuung am Vor- und Nachmittag bezieht (Abs. 2), die in zumutbarer Entfernung (Abs. 1) anzubieten ist. Das Jugendamt hat zudem darauf hinzuwirken, dass das Angebot an Über- Mittag- und an Ganztagsplätzen bedarfsgerecht ausgebaut ist und/oder ergänzend Kindertagespflege zur Verfügung steht. Krippenkinder Seit dem haben Kinder ab dem ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs nach der Bundesgesetzgebung einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege ( 24 Abs. 2 SGB VIII). Der Umfang der benötigten Betreuung bestimmt sich dabei nach dem individuellen Bedarf, zudem besteht Wahlfreiheit zwischen einer Betreuung in einer Kindertagesstätte und in Form von Kindertagespflege. 43

48 Für Kinder unter einem Jahr ist ein Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen, das den Bedarfen der Eltern im Landkreis gerecht wird ( 24 Abs. 2 SGB VIII, 7 KitaG). Auf Bundesebene werden für diese Altersgruppe Kriterien formuliert, für welche mindestens ein Betreuungsangebot vorzuhalten ist ( 24 Abs. 1 SGB VIII), nämlich für: - Kinder, deren Eltern/alleinerziehende Elternteile erwerbstätig sind, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, - sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) erhalten sowie - Kinder, deren eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist, wenn sie diese Leistung nicht erhalten 22. Hortkinder Für schulpflichtige Kinder wird sowohl durch Bundes- als auch durch Landesgesetzgebung ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot gefordert, das über Tageseinrichtungen oder durch Kindertagespflege sichergestellt werden kann. Insbesondere den Bedürfnissen berufstätiger Eltern ist dabei Rechnung zu tragen ( 24 Abs. 4 SGB VIII, 6 KitaG). Schulischen Angeboten ist dabei Vorrang zu geben ( 6 KitaG). Kindertagespflege Durch die Bundesgesetzgebung wurde die Kindertagespflege als eine gleichwertige Alternative zur institutionellen Betreuung aufgewertet und mit zu erfüllenden Qualitätsmerkmalen belegt. Neben der Ganztagsbetreuung in Einrichtungen kann auch die Kindertagespflege als Angebot zur Bedarfsdeckung für Regelkinder sowie auch für Krippen- und Schulkinder herangezogen werden. Im folgenden Kapitel werden die Grundlagen der Bedarfsermittlung, die Bedarfe und die Planungen zur Bedarfsdeckung analog der gesetzlichen Vorgaben dargestellt, das heißt getrennt nach Kindern unter drei Jahren, ab drei Jahren bis Schuleintritt und Schulkindern; die Planung erfolgt für die nächsten drei Jahre. Da seit August 2010 der Rechtsanspruch für Kinder ab zwei Jahre und seit August 2013 für Kinder ab einem Jahr greift, hierzu aber besondere Gruppenstrukturen, Raum- und Personalkapazitäten notwendig sind, werden die Ein- bis Zweijährigen gesondert ausgewiesen. Hinzuzurechnen sind Plätze für unter Einjährige, die zwar keinen individuell einklagbaren Rechtsanspruch haben, denen aber unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Platz zur Verfügung zu stellen ist (s.o.). Bei allen Darstellungen ist zu beachten, dass die zugrunde liegenden Zahlen in der Regel zum Stichtag immer eine Momentaufnahme darstellen. Durch Zu- und Fortzüge können sich diese Zahlen ebenso verändern wie auch das Nachfrageverhalten nach Betreuungsplätzen durch soziostrukturelle (wie bspw. Arbeitslosigkeit) und andere Faktoren (bspw. Wegfall des Betreuungsgeldes) variieren kann. Damit kann die vorgelegte Planung kein starres Konzept sein, sondern sie ist vielmehr als Prozess zu verstehen, der sich dynamisch an veränderte Bedingungen anpassen kann und muss. 22 Die Hilfen zur Erziehung gemäß 27 ff. SGB VIII werden dadurch nicht berührt. 44

49 2. Bedarfsplanung zur Umsetzung des bundes- bzw. landesweiten Rechtsanspruchs (Teilzeitplätze) bis Januar 2020 Stand: Grundlagen der Bedarfsermittlung Aufgrund der Geburtstagsregelung zur Aufnahme von Kindern mit Rechtsanspruch in Kindergärten werden zur Bedarfsermittlung bei den Einwohnermeldeämtern des Landkreises Alzey-Worms die Kinderzahlen unterschiedlicher Geburtenzeiträume angefordert. Damit kann für verschiedene Stichtage bestimmt werden, wie viele Kinder zu diesem Zeitpunkt maximal einen Rechtsanspruch haben und wie viele Plätze benötigt werden. Mit Hilfe dieser unterschiedlichen Geburtenzeiträume können geringe und hohe Auslastung abgebildet und so die Schwankungen innerhalb eines Jahresverlaufs verdeutlicht werden, die insbesondere regelmäßig durch den Abgang der Schulanfänger entstehen (Stichtage und d. J.). Die Kinderzahlen werden dabei nach unterschiedlichen Altersgruppen dargestellt (über 3-Jährige bis Schuleintritt, 1- und 2-Jährige). Wie sich die Inanspruchnahme von 1- und 2-Jährigen künftig entwickeln wird, ist schwierig einzuschätzen, da Faktoren wie Elterngeld, Beitragsfreiheit, Entwicklung des Arbeitsmarktes u.a. das Nachfrageverhalten der Eltern beeinflussen. Von Bund und Land werden angenommene Versorgungsquoten veröffentlicht, die in den letzten Jahren nach oben korrigiert wurden. Zudem wurden eigene Erhebungen zum Betreuungsbedarf von Eltern mit Kindern unter drei Jahren sowie eine Umfrage des Forschungsverbundes Deutsches Jugendinstitut und TU Dortmund durchgeführt. Mittlerweile zeigt die Erfahrung, dass die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs insbesondere durch die 2-Jährigen stetig steigt und inzwischen vermutlich auch aufgrund der Beitragsfreiheit fast jedes Kind im Laufe des dritten Lebensjahres in eine Kita aufgenommen wird oder werden möchte. Vermutlich auch bedingt durch die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt werden zudem vermehrt Plätze für 1-Jährige benötigt, während für unter 1-jährige Kinder nur im Ausnahmefall öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen wird. Daher wurden die angestrebten Versorgungsquoten für den Landkreis Alzey-Worms im Vergleich zum vergangenen Jahr seit Einführung der Rechtsansprüche im Jahr 2016 zum zweiten Mal angehoben. Folgende Inanspruchnahme-Quoten werden seit dem Planungszeitraum 2016/19 zugrunde gelegt: - 95% der 2-Jährigen nehmen ihren Rechtsanspruch in einer Kindertagesstätte wahr (vorher: Annahme 90%), - bei den 1-Jährigen sind es 30% (vorher: Annahme 25%). - Bezogen auf die Gesamtanzahl der n bedeutet dies 41% (vorher: Annahme 38%). Da die unter 3-jährigen Kinder, für die ein Betreuungsangebot zu planen ist, zum Teil noch nicht geboren sind, wird auf Basis der letzten drei Geburtenjahrgänge ( ) die durchschnittliche Jahrgangstärke errechnet, die entsprechende Quote berechnet und zu den Kindern mit Rechtsanspruch ab drei Jahren addiert. Damit ergeben sich zu den verschiedenen Stichtagen folgende Jahrgangsstärken: 45

50 Geburtenzeitraum Stichtag von... bis 2-Jährige 1-Jährige 3-Jährige bis Schuleintritt Geburtenmonate Geburtenjahrgänge % 30% 55,0 4, % 30% 51,0 4, % 30% 57,0 4, % 30% 61,0 5, % 30% 51,0 4, % 30% 57,0 4, % 30% 61,0 5, % 30% 51,0 4, % 30% 55,0 4,6 Die jeweilige Anzahl der Kinder in den Geburtenzeiträumen und zu den Stichtagen entspricht dem Datenstand vom , d.h. Kinder, die nach diesem Zeitpunkt zu- oder wegziehen, sind in den Angaben nicht enthalten. Um Zuzüge soweit als möglich einkalkulieren zu können, wurden die Baugebiete in den einzelnen Ortsgemeinden bei der Planung berücksichtigt. 23 Jeweils angegeben ist das Jahr der voraussichtlichen Bebauung der Baugebiete mit Anzahl der vorgesehenen Wohneinheiten. Bezüglich des jeweils angegebenen Datums ist anzumerken, dass Verzögerungen immer wieder vorkommen können. Zudem ist es nicht möglich, Kinderzahlen (einer bestimmten Altersgruppe) pro Wohneinheit festzulegen. Demnach dienen die ausgewiesenen Baugebiete zunächst immer nur als Hinweise auf steigenden oder gleichbleibenden Bedarf; im konkreten Fall muss die Realisierung und ihre Konsequenzen für die soziale Struktur der Gemeinden mit den Fachleuten vor Ort diskutiert werden. Zeigt sich auf Basis dieser Zahlen sowie ihrer Analyse im Kindertagesbetreuungsteam des Kreisjugendamtes, dass die Erfüllung von Rechtsansprüchen nicht gesichert scheint, ist dies unter Bemerkungen durch den Hinweis auf Gesprächsoder Handlungsbedarf verzeichnet. Werden dann zur Erfüllung des Rechtsanspruchs Gruppen notwendig, wären diese gemäß der entsprechenden Richtlinie des Landkreises zu bezuschussen (Bau, Ausstattung, Personalkosten; vgl. Anhang). Werden Gruppen benötigt, deren Notwendigkeit sich aus der Betreuung von n ergibt, können diese zusätzlich durch Landesmittel auf Basis der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Investitionen zum U3-Ausbau gefördert werden (vgl. Anhang 24 ). Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass vereinzelt in Ortsgemeinden erhebliche Unterschiede zwischen den statistischen und den tatsächlichen Kinderzahlen vor Ort eintreten können, z.b. wegen Zuzügen, von der Schule zurückgestellten Kindern oder Aufnahme von Kindern aus nicht zugeordneten Gemeinden, was zu höheren Belegungszahlen als erwartet führt, oder wegen geringerer Inanspruchnahme der Einrichtung vor Ort, was zu einer niedrigeren Nachfrage als erwartet führt. Daher ist 23 Die Baugebiete für den Zeitraum von wurden bei den Stadt- bzw. den Verbandsgemeindeverwaltungen erfragt. 24 Die Verwaltungsvorschrift des Landes ist am außer Kraft getreten; eine neue VV wurde seitens des Landes noch nicht vorgelegt. 46

51 die konkrete Vor-Ort-Situation neben den reinen Platz- und Geburtenzahlen eine wichtige Planungsgröße. Durch die Einbeziehung dieser Informationen, die durch die verschiedenen Kompetenzen des Kindertagesstättenteams mit in die Planungen eingebracht werden, können bereits frühzeitig Entwicklungen abgesehen werden, auch wenn diese sich nicht in den tatsächlichen Zahlen ausdrücken. Das Kapitel Zusammenfassung des Bedarfs... und Umsetzungsplanungen im Anschluss zeigt die Ergebnisse dieser Planungsgespräche auf. Sie werden, sofern noch nicht geschehen, gemeinsam mit den Trägern, dem Personal der Kindertagesstätten vor Ort und mit Ortsbürgermeister/innen diskutiert und in konkrete Maßnahmen überführt. 2.2 zur Erläuterung der Bedarfsübersicht 25 Nachfolgend sind alle Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms mit ihren Aufnahmekapazitäten also die genehmigten und in Betrieb befindlichen Plätze aufgelistet; der Bedarf wird dabei immer auf Ebene der Ortsgemeinden bzw. Städte ermittelt und ausgewiesen, da sich der Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen Betreuungsplatz bezieht. 26 Wie viele Plätze in der Einrichtung maximal (gemäß Betriebserlaubnis) mit Kindern unter drei Jahren belegt werden dürfen, wird in der Spalte genehmigte Plätze für Krippenkinder aufgezeigt; reine Hortgruppen werden in Kap. IV.5 dargestellt. Die darauf folgende Spalte weist aus, wie viele dieser Plätze am tatsächlich belegt waren 27, was Hinweise auf die tatsächliche Nachfrage vor Ort gibt. In den dann folgenden Spalten werden die Kinder mit Rechtsanspruch unterschieden nach über 3- und n zu verschiedenen Stichtagen ausgewiesen und den vorhandenen Kapazitäten gegenüber gestellt; hieraus ergeben sich freie Kapazitäten bzw. Fehlbedarfe: Zur Ermittlung der freien Kapazitäten/Fehlbedarfe für über 3-Jährige wird von der Gesamtkapazität ( Genehmigte Plätze in Betrieb ) die Zahl der Plätze für unter 3-Jährige ( genehmigte Plätze für Krippenkinder ) abgezogen und diese Zahl ins Verhältnis gesetzt zu der Anzahl der Kinder über drei Jahren ( über 3-Jährige zum... ). Zur Ermittlung der freien Kapazitäten/Fehlbedarfe für wird die Zahl der Plätze für ins Verhältnis gesetzt zum angenommenen Bedarf der 1- und 2-Jährigen. 25 Eventuelle Summierungsdiskrepanzen sind Folge von Rundungen, die im Programm Excel vorgenommen wurden. 26 Da Betriebskindertagesstätten und Waldorfeinrichtungen ein überregionales Einzugsgebiet haben, werden sie in der Bedarfsübersicht nur dann aufgeführt, wenn sie auf Basis einer Vereinbarung eine bestimmte Anzahl von Plätzen für Kinder aus der Ortsgemeinde/Stadt vorhalten. In den Kapiteln I - III sind die Daten der Betriebskindertagesstätten dagegen integriert. (vgl. hierzu auch Kap. III.2) Weitere 5 Plätze stehen in der Betriebskindertagesstätte LuKids der BASF in Ludwigshafen für Kinder aus dem Landkreis Alzey-Worms zur Verfügung; sie wurden ohne regionale Zuordnung altersoffen in die Bedarfsplanung des Landkreises aufgenommen. 27 Sind hier Belegungen angegeben, obwohl keine genehmigten Plätze ausgewiesen sind, handelt es sich um sog. 2¾ Kinder, das heißt Kinder, die drei Monate vor ihrem dritten Geburtstag stehen; diese dürfen bei freien Kapazitäten ohne besondere Erlaubnis aufgenommen werden. 47

52 Aufgrund der Landesvorgaben ist dabei zu beachten, dass Plätze im Rahmen von 2+-Regelungen und in altersgeöffneten Gruppen Kindern unter 2 Jahren nicht zur Verfügung stehen; die Tabelle Kapazitäten (Kap. III.1.1) ist daher insbesondere bei der Diskussion der Bedarfe der 1-Jährigen unbedingt zu berücksichtigen. Anhand der Stadt Alzey soll die Tabelle exemplarisch erläutert werden: Spaltenüberschrift genehmigte Plätze in Betrieb (...) Aussage über: Beispiel Alzey Gesamtkapazität 685 davon provisorische Plätze genehmigte Plätze für Krippenkinder (...) betreute (...) durchschnittliche Jahrgangsstärke (...)... über 3-Jährige zum... angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) (...) Anzahl der Plätze, die vorübergehend 15 durch ein Provisorium (z.b. Container) geschaffen wurden und nur befristet genehmigt sind Plätze für gesamt 161 tatsächliche Auslastung der Plätze 114 Anzahl der Kinder, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich pro Jahrgang geboren worden sind Anzahl der Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintrittsalter zum Stichtag Richtwert gemäß angegebener angenommener Versorgungsquote; Berechnung: durchschnittliche Jahrgangsstärke x 3 x 42% Summe der Kinder mit Rechtsanspruch 754 Fehlbedarf/freie Kapazitäten über 3-Jährige Fehlbedarf/freie Kapazitäten fehlende (-) oder freie Plätze nach Abzug der Plätze für und der Anzahl der über 3-jährigen Kinder von der Gesamtkapazität Berechnung: Genehmigte Plätze in Betrieb minus genehmigte Plätze für Krippenkinder minus über 3-Jährige zum... fehlende (-) oder freie Plätze nach Abzug der Anzahl der n von der Anzahl der Plätze für Berechnung: genehmigte Plätze für Krippenkinder minus angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige Die freien Kapazitäten bzw. Fehlbedarfe werden direkt nebeneinander dargestellt, so dass vorhandene bzw. mangelnde Spielräume zu Schaffung von Plätzen für Krippenkinder bspw. durch Umwandlung einer Regel- in eine altersgemischte Gruppe 48

53 schnell ersichtlich werden. Allerdings hat immer eine Prüfung im Einzelfall zu erfolgen, da bspw. die räumlichen Verhältnisse eine Umwandlung verhindern oder eine mangelnde Nachfrage nach Plätzen für eine Umwandlung unnötig machen können. Zudem ist ebenfalls die Kindertagespflege in die Überlegungen und Planungen mit einzubeziehen. Der Stichtag d. J. stellt jeweils die niedrigste Bedarfsgröße dar (Beginn eines neuen Kiga-Jahres nach Abgang der Schulanfänger), der Stichtag d. J. die Bedarfsspitze. In der Spalte Bemerkungen wird darauf hingewiesen, wenn die Erfüllung der Rechtsansprüche aus Sicht des Jugendamtes nicht gesichert ist und daher Handlungsbedarf besteht; eine nähere Erläuterung für diese sowie ggf. weitere Standorte findet sich in der anschließenden Zusammenfassung. Im Anschluss an die detaillierte Bedarfsermittlung wird der gesamte Bedarf zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Teilzeitplatz in Kindergärten im Landkreis Alzey-Worms zusammengefasst und die Möglichkeiten der Umsetzung aus Sicht des Jugendamtes aufgezeigt. 2.3 Ausweisung des Bedarfes an Plätzen in Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms zur Umsetzung des bundes- bzw. landesweiten Rechtsanspruchs bis Januar 2020 (Stand: ) 49

54 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze davon genehmigte Plätze für Krippenkinder ( ) * betreute ( ) * durchschnittliche Jahrgangstärke der letzten drei Jahre ( ) über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Stadt Alzey Bedarfe (1) Stadt Alzey Pestalozzist. Kom Pfalzgrafenstr. Kom Martin Niemöller-Weg Ev Am Wall Ev G.-Stresmann- Str. Kom Stadtgebiet Alzey 1 Heimersheim Kom Kinder aus Az- Heimersheim Kinder aus Az- Schafhausen Az- Weinheim Ev Stadtteile Alzey und Stadtteile * Hortgruppen werden separat ausgewiesen; einzelne Plätze für Schulkinder werden unter "Bemerkung" aufgeführt. 1 Da die Betriebskita der RFK ein überregionales Einzugsgebiet hat und keine definierte Anzahl an Plätzen für Alzey vorhält, bleibt sie hier unberücksichtigt und wird an anderer Stelle aufgeführt. 50

55 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Jahr der voraussichtlichen Bebaubarkeit vorgesehene Wohneinheiten Stadt Alzey Bedarfe (2) Baugebiete Stadt Alzey Pestalozzist. Kom. 120 Bemerkungen Pfalzgrafenstr. Kom. 135 Martin Niemöller-Weg Ev. 120 Am Wall Ev. 65 G.-Stresmann- Str. Kom. 115 Stadtgebiet Alzey Heimersheim Kom Kinder aus Az- Heimersheim Kinder aus Az- Schafhausen Az- Weinheim Ev Ausweichkindergarten für Kinder aus dem Stadtgebiet Alzey Stadtteile Alzey und Stadtteile Bauplanungen laufen 51

56 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze davon genehmigte Plätze für Krippenkinder ( ) * betreute ( ) * durchschnittliche Jahrgangstärke der letzten drei Jahre ( ) über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Verbandsgemeinde Alzey-Land Bedarfe (1) VG Alzey-Land Albig (+ Kinder aus Bermersheim v.d.h.) Ev dav. Kinder aus Bermersheim v.d.h dav. Kinder aus Albig Bechtolsheim Ev Biebelnheim Kom Bornheim (+ Kinder aus Lonsheim) Ev dav. Kinder aus Bornheim dav. Kinder aus Lonsheim Eppelsheim Kom Erbes-Büdesheim (+ Kinder aus Nack) Kat dav. Kinder aus Erbes- Büdesheim dav. Kinder aus Nack Flomborn (+ Kinder aus Dintesheim) Kom dav. Kinder aus Dintesheim dav. Kinder aus Flomborn Flonheim Kom Framersheim Kom

57 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Jahr der voraussichtlichen Bebaubarkeit vorgesehene Wohneinheiten Verbandsgemeinde Alzey-Land Bedarfe (2) Baugebiete VG Alzey-Land Bemerkungen Albig (+ Kinder aus Bermersheim v.d.h.) Ev dav. Kinder aus Bermersheim v.d.h dav. Kinder aus Albig Bechtolsheim Ev Biebelnheim Kom Bornheim (+ Kinder aus Lonsheim) Ev dav. Kinder aus Bornheim dav. Kinder aus Lonsheim Eppelsheim Kom Erbes-Büdesheim (+ Kinder aus Nack) Kat dav. Kinder aus Erbes- Büdesheim dav. Kinder aus Nack Flomborn (+ Kinder aus Dintesheim) Kom Gesprächsbedarf ist gegeben dav. Kinder aus Dintesheim dav. Kinder aus Flomborn Flonheim Kom Bauplanungen laufen Framersheim Kom

58 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze davon genehmigte Plätze für Krippenkinder ( ) * betreute ( ) * durchschnittliche Jahrgangstärke der letzten drei Jahre ( ) über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Verbandsgemeinde Alzey-Land Bedarfe (3) VG Alzey-Land Gau-Heppenheim (+ Kinder aus Az- Dautenheim, Hangen- Weisheim u. Hochborn) Kom dav. Kinder aus Az- Dautenheim dav. Kinder aus Gau- Heppenheim dav. Kinder aus Hangen- Weisheim dav. Kinder aus Hochborn Gau-Odernheim - Schloß Kom Gau-Odernheim - Pestalozzistraße Kom Gau-Odernheim gesamt Mauchenheim Kom Nieder-Wiesen Kom Ober-Flörsheim Ev Offenheim (+ Kinder aus Bechenheim) Ev dav. Kinder aus Bechenheim dav. Kinder aus Offenheim Wahlheim (+ Kinder aus Freimersheim, Esselborn und Kettenheim) Kom dav. Kinder aus Freimersheim dav. Kinder aus Esselborn dav. Kinder aus Kettenhm dav. Kinder aus Wahlheim VG Alzey-Land * Hortgruppen werden separat ausgewiesen; einzelne Plätze für Schulkinder werden unter "Bemerkung" aufgeführt. 54

59 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Jahr der voraussichtlichen Bebaubarkeit vorgesehene Wohneinheiten Verbandsgemeinde Alzey-Land Bedarfe (4) Baugebiete VG Alzey-Land Bemerkungen Gau-Heppenheim (+ Kinder aus Az- Dautenheim, Hangen- Weisheim u. Hochborn) Kom dav. Kinder aus Az- Dautenheim dav. Kinder aus Gau- Heppenheim dav. Kinder aus Hangen- Weisheim dav. Kinder aus Hochborn Gau-Odernheim - Schloß Kom Gau-Odernheim - Pestalozzistraße Kom. 100 Gau-Odernheim gesamt Mauchenheim Kom Nieder-Wiesen Kom Ober-Flörsheim Ev Baumaßnahme läuft Offenheim (+ Kinder aus Bechenheim) Ev dav. Kinder aus Bechenheim dav. Kinder aus Offenheim Wahlheim (+ Kinder aus Freimersheim, Esselborn und Kettenheim) Kom dav. Kinder aus Freimersheim dav. Kinder aus Esselborn dav. Kinder aus Kettenhm dav. Kinder aus Wahlheim VG Alzey-Land

60 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze davon genehmigte Plätze für Krippenkinder ( ) * betreute ( ) * durchschnittliche Jahrgangstärke der letzten drei Jahre ( ) über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Verbandsgemeinde Eich Bedarfe (1) VG Eich Alsheim - Bachstraße Alsheim - Taubertsstraße Kat Ev Alsheim gesamt Eich - Schanzenstraße Eich - Schanzenstraße Kat Ev Eich gesamt Gimbsheim Ev Hamm Kom Mettenheim Kom VG Eich * Hortgruppen werden separat ausgewiesen; einzelne Plätze für Schulkinder werden unter "Bemerkung" aufgeführt. 56

61 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Jahr der voraussichtlichen Bebaubarkeit vorgesehene Wohneinheiten Verbandsgemeinde Eich Bedarfe (2) Baugebiete VG Eich Alsheim - Bachstraße Alsheim - Taubertsstraße Kat. 50 Ev. 50 Alsheim gesamt Eich - Schanzenstraße Eich - Schanzenstraße Kat Ev. 90 Eich gesamt Gimbsheim Ev Bemerkungen Bauplanungen laufen Bauplanungen laufen Bauplanungen laufen Hamm Kom Mettenheim Kom VG Eich

62 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze davon genehmigte Plätze für Krippenkinder ( ) * betreute ( ) * durchschnittliche Jahrgangstärke der letzten drei Jahre ( ) über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Verbandsgemeinde Monsheim Bedarfe (1) VG Monsheim Flörsheim-Dalsheim - Rödlerstraße Flörsheim-Dalsheim - Moorgasse Kom Ev Flörsheim-Dalsheim Hohen-Sülzen Ev Mölsheim Ev Mörstadt Ev Monsheim Ev Offstein Ev Wachenheim Ev VG Monsheim * Hortgruppen werden separat ausgewiesen; einzelne Plätze für Schulkinder werden unter "Bemerkung" aufgeführt. 58

63 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Jahr der voraussichtlichen Bebaubarkeit vorgesehene Wohneinheiten Verbandsgemeinde Monsheim Bedarfe (2) Baugebiete VG Monsheim Flörsheim-Dalsheim - Rödlerstraße Flörsheim-Dalsheim - Moorgasse Kom. 60 Ev. 50 Bemerkungen Flörsheim-Dalsheim Baumaßnahme läuft Hohen-Sülzen Ev Mölsheim Ev Mörstadt Ev Baumaßnahme läuft Monsheim Ev Offstein Ev Wachenheim Ev VG Monsheim

64 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze davon genehmigte Plätze für Krippenkinder ( ) * betreute ( ) * durchschnittliche Jahrgangstärke der letzten drei Jahre ( ) über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Verbandsgemeinde Wonnegau Bedarfe (1) VG Wonnegau Bechtheim Kom Dittelsheim-Heßloch - Schulstraße Kom Dittelsheim-Heßloch - Lerchenweg Kat Dittelsheim-Heßloch gesamt davon Kinder aus Frettenheim davon Kinder aus Dittelsheim- Heßloch Gundersheim Ev davon Kinder aus Gundersheim davon Kinder aus Bermersheim Gundheim Kat Monzernheim Kom Osthofen - Stärkmühlweg Kat Osthofen - Wonnegaustraße Kat Osthofen - Goethestraße Ev Osthofen - Neißestraße AWO Osthofen - Weichselstraße AWO Osthofen gesamt Westhofen - Osthofener Weg Kom Westhofen - Scheuergarten Ev Westhofen gesamt VG Wonnegau * Hortgruppen werden separat ausgewiesen; einzelne Plätze für Schulkinder werden unter "Bemerkung" aufgeführt. 60

65 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Jahr der voraussichtlichen Bebaubarkeit vorgesehene Wohneinheiten Verbandsgemeinde Wonnegau Bedarfe (2) Baugebiete VG Wonnegau Bechtheim Kom Bemerkungen Gesprächsbedarf ist gegeben Dittelsheim-Heßloch - Schulstraße Dittelsheim-Heßloch - Lerchenweg Kom. 65 Kat. 55 Dittelsheim-Heßloch gesamt Reduzierung der Gruppenstärke bei zwei integrativen Gruppen (10 der 55 Plätze für Kinder mit davon Kinder aus Frettenheim davon Kinder aus Dittelsheim- Heßloch Gundersheim Ev davon Kinder aus Gundersheim davon Kinder aus Bermersheim Gundheim Kat Monzernheim Kom Gesprächsbedarf ist gegeben Osthofen - Stärkmühlweg Kat. 90 Osthofen - Wonnegaustraße Kat. 75 Osthofen - Goethestraße Ev. 75 Osthofen - Neißestraße AWO 80 Osthofen - Weichselstraße AWO 65 Osthofen gesamt Bauplanungen laufen Westhofen - Osthofener Weg Kom Westhofen - Scheuergarten Ev. 65 Westhofen gesamt Bauplanungen laufen VG Wonnegau

66 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze davon genehmigte Plätze für Krippenkinder ( ) * betreute ( ) * durchschnittliche Jahrgangstärke der letzten drei Jahre ( ) über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum Verbandsgemeinde Wöllstein Bedarfe (1) VG Wöllstein Gau-Bickelheim Kat Siefersheim Kom Wendelsheim Kom Wöllstein - Kirchstr. Kom Wöllstein - Schulrat-Spang- Str. Kom Wöllstein gesamt (+ Kinder aus Gumbsh.) Kinder aus Gumbsheim Kinder aus Wöllstein Wonsheim (+ Kinder aus Eckelsheim und Stein- Bockenheim) Ev Kinder aus Eckelsheim Kinder aus Stein- Bockenheim Kinder aus Wonsheim VG Wöllstein * Hortgruppen werden separat ausgewiesen; einzelne Plätze für Schulkinder werden unter "Bemerkung" aufgeführt. 62

67 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2- Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige Jahr der voraussichtlichen Bebaubarkeit vorgesehene Wohneinheiten Verbandsgemeinde Wöllstein Bedarfe (2) Baugebiete VG Wöllstein Gau-Bickelheim Kat Bemerkungen Gesprächsbedarf ist gegeben Siefersheim Kom Wendelsheim Kom Wöllstein - Kirchstr. Kom. 100 Wöllstein - Schulrat-Spang- Str. Kom. 90 Wöllstein gesamt (+ Kinder aus Gumbsh.) Gesprächsbedarf ist gegeben Kinder aus Gumbsheim Kinder aus Wöllstein Wonsheim (+ Kinder aus Eckelsheim und Stein- Bockenheim) Ev Gesprächsbedarf ist gegeben Kinder aus Eckelsheim Kinder aus Stein- Bockenheim Kinder aus Wonsheim VG Wöllstein

68 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze davon genehmigte Plätze für Krippenkinder ( ) * betreute ( ) * durchschnittliche Jahrgangstärke der letzten drei Jahre ( ) über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige Verbandsgemeinde Wörrstadt Bedarfe (1) VG Wörrstadt Armsheim - Kindergarten Kom Armsheim - Brunnenwiese Kom Armsheim gesamt Kom Gabsheim Kat Gau-Weinheim Kom Partenheim Ev Saulheim - Jahnstr. Kom Saulheim - Neupforte Kom Saulheim - Untergasse Kom Saulheim - Westring Kom Saulheim - Waldorfkita Wald Saulheim - gesamt Schornsheim Ev Spiesheim (+Kinder aus Ensheim) Kom dav. Kinder aus Ensheim dav. Kinder aus Spiesheim Sulzheim Kat Udenheim Kom Vendersheim Kom Wallertheim Kom Wörrstadt -Bleichstr.- Kom Wörrstadt -Rheingrafenstr.- Kom Wörrstadt -Pfarrstr.- Kom Wörrstadt-Rommersheim Kom Wörrstadt gesamt VG Wörrstadt * Hortgruppen werden separat ausgewiesen; einzelne Plätze für Schulkinder werden unter "Bemerkung" aufgeführt. 1 Da die Betriebskita juwi ein überregionales Einzugsgebiet hat und außer (mind.) 5 U3-Plätzen keine definierte Anzahl an Plätzen für Wörrstadt vorhält, bleibt sie hier unberücksichtigt und wird an anderer Stelle aufgeführt. 64

69 Träger Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige Jahr der voraussichtlichen Bebaubarkeit vorgesehene Wohneinheiten Verbandsgemeinde Wörrstadt Bedarfe (2) Baugebiete VG Wörrstadt Armsheim - Kindergarten Kom. 65 Armsheim - Brunnenwiese Kom. 40 Bemerkungen Armsheim gesamt Kom Gabsheim Kat Gau-Weinheim Kom Gesprächsbedarf ist gegeben Partenheim Ev Saulheim - Jahnstr. Kom. 65 Saulheim - Neupforte Kom. 90 Saulheim - Untergasse Kom. 90 Saulheim - Westring Kom Saulheim - Waldorfkita Wald. 10 Saulheim - gesamt insg. 25 genehmigte Plätze, davon 10 für Bedarfsdeckung in Saulheim Bauplanungen laufen Schornsheim Ev Gesprächsbedarf ist gegeben Spiesheim (+Kinder aus Ensheim) Kom dav. Kinder aus Ensheim dav. Kinder aus Spiesheim Sulzheim Kat Gesprächsbedarf ist gegeben Udenheim Kom Vendersheim Kom Wallertheim Kom Gesprächsbedarf ist gegeben Wörrstadt -Bleichstr.- Kom. 100 Wörrstadt -Rheingrafenstr.- Kom. 100 Wörrstadt -Pfarrstr.- Kom. 40 Wörrstadt-Rommersheim Kom. 40 Wörrstadt gesamt mind. 5 U3-Plätze in juwi-kita; Bauplanungen laufen VG Wörrstadt

70 Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze davon genehmigte Plätze für Krippenkinder ( ) * betreute ( ) * durchschnittliche Jahrgangstärke der letzten drei Jahre ( ) über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige Landkreis Alzey-Worms gesamt Bedarfe (1) Landkreis Alzey- Worms Stadt Alzey VG Alzey- Land VG Eich VG Monsheim VG Wonnegau VG Wöllstein VG Wörrstadt Zusammenfassung Landkreis * Hortgruppen werden separat ausgewiesen. Plätze in Betriebskitas sind wegen des überregionalen Einzugsbebietes hier nicht berücksichtigt. 66

71 Genehmigte Plätze in Betrieb ( ) davon provisorische Plätze über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige über 3-Jährige zum angenommener Bedarf 1- und 2-Jährige (42%) Fehlbedarf (-) bzw. freie Kapazitäten (+) über 3-Jährige unter 3- Jährige Jahr der voraussichtlichen Bebaubarkeit vorgesehene Wohneinheiten Landkreis Alzey-Worms gesamt Bedarfe (2) Baugebiete Landkreis Alzey- Worms Bemerkungen Stadt Alzey VG Alzey- Land VG Eich VG Monsheim VG Wonnegau VG Wöllstein VG Wörrstadt Zusammenfassung Landkreis

72 2.4 Zusammenfassung des Bedarfs an Plätzen in Kindertagesstätten zur Umsetzung des bundes- bzw. landesweiten Rechtsanspruchs im Landkreis Alzey-Worms bis Januar 2020 und Umsetzungsplanungen Der allgemeine Trend rückläufiger Geburtenzahlen ist im Landkreis Alzey-Worms seit 2012 durchbrochen; die Anzahl der Geburten ist seitdem deutlich und stetig ansteigend und im Jahr 2016 so hoch wie zuletzt im Jahr Dabei ist die Entwicklung nicht in allen Ortsgemeinden und Städten gleich: Während es einzelne Orte gibt, die bereits in den letzten Jahren einen vergleichsweise deutlichen Rückgang der Kinderzahlen zu verzeichnen hatten, finden sich zunehmend Gemeinden, bei denen die Kinderzahl nicht nur stabil bleibt, sondern bei denen die Geburtenzahlen sogar ansteigend sind. Gleichzeitig ist der Landkreis Alzey-Worms durch eine hohe Mobilität (Zu- und Fortzüge) und starke Bautätigkeit geprägt, die zu Verschiebungen und oftmals auch zu unvorhergesehenen Entwicklungen führt. Das hat zur Folge dazu, dass möglicherweise aufgrund rückläufiger Kinderzahlen eine Gruppenschließung an einem Standort zu diskutieren ist, während in anderen Gemeinden aufgrund stabiler Geburtenzahlen und Zuzügen Gruppen neu geschaffen werden müssen. Umso wichtiger ist es, diese Entwicklungen kontinuierlich im Blick zu behalten, mit den tatsächlichen Vor-Ort-Bedingungen abzustimmen und nicht nur möglichst frühzeitig zu agieren, sondern vor allem auch in Form eines regionalen Gesamtkonzeptes Entwicklungen in angrenzenden Gemeinden mit in die Planungen einzubeziehen. Die Ausweisung von Gruppen ist noch intensiver zu prüfen und bei lediglich vorübergehenden Fehlkapazitäten (bspw. Bedarfsspitzen im Sommer) Möglichkeiten von provisorischen Übergangslösungen, Überbelegungen oder die Nutzung freier Kapazitäten in umliegenden Gemeinden, die in zumutbarer Nähe liegen, vorzuziehen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Ausbaus des Betreuungsangebotes für (vgl. Kap. IV.4) spielt dieser Aspekt der gemeindegrenzenübergreifenden Betrachtung und Planung eine wichtige Rolle. Wie bei den Geburtenzahlen ist auch die Umsetzungsplanung für Kinder ab drei Jahren und für Kinder unter drei Jahren differenziert zu betrachten: Die Rechtsansprüche nach der alten Regelung das heißt für Kinder ab dem dritten Geburtstag können kreisweit betrachtet mit den vorhandenen Plätzen nur zu Beginn des Kindergarten-Halbjahres erfüllt werden; bis zu den Sommermonaten und dem Schulbeginn entstehen wie im vergangenen Jahr wieder deutliche Fehlbedarfe. Teils können in einzelnen Ortsgemeinden diese Bedarfsspitzen mittels Überbelegungen, Ausweichen in andere Kindertagesstätten oder ggf. auch über Tagespflege aufgefangen werden. Teils zeichnen sich jedoch deutliche Bedarfe in Gruppenstärke oder größer ab, für die entweder provisorische Übergangslösungen gefunden werden müssen oder bei dauerhaftem Bedarf Baumaßnahmen notwendig werden. Die Rechtsansprüche nach der Regelung seit dem das heißt für Kinder im Alter von ein und zwei Jahren können aufgrund der vielen Zuzüge, der ansteigenden Geburtenzahlen sowie der steigenden Nachfrage kreisweit betrachtet nicht mehr gedeckt werden. Insbesondere die Anhebung der Bedarfsquote führt zu einer rechnerischen Steigerung um gut 90 Fehlplätze. Oftmals können alternative 68

73 Betreuungsplätze in benachbarten Einrichtungen oder bei Tagespflegepersonen gefunden werden, allerdings gibt es große regionale Disparitäten, die es bei der Planung und Umsetzung unbedingt zu berücksichtigen gilt. An einigen Standorten ist speziell zum Ende eines jeweiligen Kindergartenjahres mit Bedarfsspitzen und Fehlkapazitäten zu rechnen, die keine Gruppenausweisung bedingen, die aber eine sorgfältige Steuerung der Belegung hinsichtlich der Altersstruktur der Kinder und in Abstimmung mit benachbarten Einrichtungen notwendig machen (vgl. hierzu auch Kapitel IV.4.2). An anderen Orten muss eine provisorische Überganglösung (z.b. Reaktivierung eines ehemaligen Gruppenraumes, Containerlösung o.ä.) eingerichtet werden, allerdings wird der Bedarf nicht länger als drei Jahre so hoch sein, so dass eine Bezuschussung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist jedoch davon auszugehen, dass das vorhandene Platzangebot für die Erfüllung des Rechtsanspruchs an den folgenden Standorten dauerhaft nicht ausreichend sein wird und mangels Alternativen Bau- bzw. An- /Umbaumaßnahmen sowie ggf. auch Übergangslösungen zu diskutieren sind 28 : Baumaßnahmen laufen bereits an den Standorten Flonheim (+ zwei Gruppen) Flörsheim-Dalsheim (+ eine Gruppe) Mettenheim (Überführung provisorische Gruppe in Dauerlösung, Wiederbezug voraussichtlich ) Mörstadt (+ eine Gruppe) Gau-Odernheim (Ersatzbau + eine Gruppe) An weiteren Standorten wurden bereits letztes Jahr Gruppen ausgewiesen, jedoch wurde mit dem Bau noch nicht begonnen. Im vergangenen Jahr wurden 38 Gruppen ausgewiesen, weitere 12 Gruppen sind aufgrund der aktuellen Entwicklungen zusätzlich erforderlich. Damit stehen derzeit 50 Kindertagesstätten-Gruppen in 15 Gemeinden des Landkreises zur Realisierung an (siehe Tabelle): 28 An weiteren Standorten sind Umwandlungen von Regelgruppen in altersgeöffnete, -gemischte oder Krippengruppen oder auch Rückumwandlungen in Regelgruppen vorgesehen; gemäß Kreisrichtlinien werden dabei max ,- pro U3-Platz als Kreiszuschuss gewährt. Baumaßnahmen sind an diesen Standorten jedoch aus jetziger Sicht nicht erforderlich. 69

74 Kita-Bedarfsplanung - Baumaßnahmen ab 2016 VG/ Stadt 2016 OG/Stadt neu 2017 ausgewiesen Gruppen gesamt Bemerkung Stadt Alzey VG Alzey-Land Stadtgebiet Planungen laufen, Beschlüsse gefasst Gau-Odernheim 1 1 Bau hat begonnen; Erweiterung im Zuge eines Ersatz-Neubaus Flonheim 2 2 Baumaßnahme noch in Klärungsprozess Alsheim 2 2 Planungen laufen VG Eich Eich 2 2 Gimbsheim 2 2 Zuschussantrag bereits eingegangen, geplanter Baubeginn Sommer/Herbst Zuschussantrag bereits eingegangen, geplanter Baubeginn Sommer/Herbst VG Monsheim VG Wonnegau Flörsheim- Dalsheim 1 1 Osthofen Anbau an kom. Kita läuft, Fertigstellung 2017 Anträge eingegangen; Anbau 2 Gruppen Stärkmühlweg, Neubau 5 Gruppen Wonnegaustraße, Anbau 1 Gruppe Neißestraße Gundheim 1 1 Gespräch erfolgt am Westhofen 3 3 Zuschussantrag bereits eingegangen, geplanter Baubeginn Sommer/Herbst VG Wöllstein Wöllstein 2 2 Gespräch erfolgt am Wonsheim 2 2 Gespräch erfolgt am Wörrstadt Neubau verzögert sich weiter; Gespräch am VG Wörrstadt Saulheim/ Waldorf 1 1 Baubeginn hat sich verzögert, sollte in 02/2017 beginnen Saulheim Bedarf wurde fest- und vorgestellt Sulzheim 1 1 Gespräch erfolgt am Summe Gruppen die jeweilige Gruppenform wird vor Ort im gemeinsamen Gespräch festgelegt 70

75 Baumaßnahmen sind entsprechend den Richtlinien des Kreises zu bezuschussen, wenn dadurch neue Plätze geschaffen werden (kein Zuschuss bei reinen Ersatzbaumaßnahmen). Für Neubauten und Um-, Anbauten oder Aufstockungen beträgt die Höhe des Kreiszuschusses unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung 40% der als zuschussfähig anerkannten Bau- und Ausstattungskosten, jedoch höchstens pro neugeschaffener Gruppe. 2.5 Exkurs: Entwicklungen im Landkreis Alzey-Worms In der letztjährigen Kindertagesstättenbedarfsplanung war die Zahl der neu ausgewiesenen Gruppen ungewöhnlich hoch. Zuletzt wurde im Jahr 2000 eine höhere Anzahl an Gruppen ausgewiesen, wenn auch nicht in dieser Größenordnung. Im aktuellen Planungszeitraum mussten weitere Gruppen ausgewiesen werden, zum Teil auch an jenen Standorten, an denen bereits im letzten Jahr notwendige Baumaßnahmen ausgewiesen waren. Angetrieben wird diese Steigerung vor allem durch die Entwicklungen der größeren Städte und Gemeinden Alzey, Osthofen, Saulheim und Wörrstadt, für die alleine 27 Gruppen notwendig werden. Dies ist positive Folge der regionalen Entwicklung: Rheinhessen als Wirtschaftsstandort, der Landkreis Alzey-Worms allgemein und diese vier Standorte bieten für viele Menschen ein attraktives Wohn- und Lebensumfeld. Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach Wohngebäuden und Bauplätzen, aber auch nach der damit einhergehenden Infrastruktur, wie Geschäfte, medizinische und soziale Versorgung und eben auch nach Kindertagesbetreuung; die Wohngebäudestatistik zeigt die Nachfrage nach Wohnraum im Landkreis deutlich 29 : 29 Quelle: eigene Darstellung 71

76 Betrachtet man sich zudem die ausgewiesenen Baugebiete und die jeweils geschätzten Wohneinheiten, die im Rahmen der Bebauung voraussichtlich entstehen werden 30, wird deutlich, dass eine Abschwächung dieser Entwicklung nicht zu erwarten ist: Auch die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen den Bedarf; durch eine höhere Beschäftigungsquote insbesondere der Frauen im erwerbsfähigen Alter steigt auch die Nachfrage nach Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig entfiel mit der Abschaffung des Betreuungsgeldes der Anreiz, keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen. Daher wurden im vergangenen Jahr die angenommenen Bedarfsquoten für die 1- und 2-Jährigen nach oben korrigiert; so werden für die n mit Rechtsanspruch nicht mehr, wie bis 2015, 38%, sondern nunmehr 42% angenommen. Der angenommene Fehlbedarf steigt aufgrund dieser Quotenänderung von rund 730 Plätze auf 850 Fehlplätze ohne Berücksichtigung der Kinder im Alter unter 1-Jähren, denen nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Platz zur Verfügung zu stellen ist (vgl. Kap. 1). Zudem ist die Anzahl der unter 1-Jährigen seit 2012 wieder deutlich steigend, vor allem aufgrund der Geburtenzahlen, aber auch durch Zuzug von Familien mit Kindern in dieser Altersgruppe: 30 Datenquelle: jährliche Abfrage bei den Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltungen im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung 72

77 Eine Einschätzung der Entwicklungen auf Basis der Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes für den Landkreis 31 zeigt, dass es sich nicht um eine vorübergehende Bedarfsspitze handeln wird. Erst ab dem Jahr 2030 ist mit einem Rückgang der Anzahl der unter 6-Jährigen zu rechnen, der darüber hinaus voraussichtlich nur relativ schwach ausfallen wird: 31 Rheinland-Pfalz Vierte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden (Basisjahr 2013). Ergebnisse für den Landkreis Alzey-Worms. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Seite 7. Download unter 73

78 Nicht berücksichtigt sind in dieser Prognose die Ausweisung weiterer Baugebiete oder die Ansiedlung oder Ausweitung von Gewerbebetrieben; solche Entwicklungen könnten zu weiteren Zuzügen führen und die Prognose der Kinderzahlen nach oben verschieben 32. Zudem ist nicht abzusehen, wie sich die Anzahl der Asylsuchenden und der Familiennachzug entwickeln werden. Im Vergleich zu den anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz zeigt sich ein überdurchschnittlicher Bevölkerungszuwachs, überdurchschnittlich positives Wanderungssaldo, überdurchschnittlich hoher Anstieg von U3 und 3- bis 6-Jährigen, leicht überdurchschnittlicher Anteil von Frauen im gebärfähigen Alter und eine leicht überdurchschnittliche Geburtenrate. Dies geht einher mit einer aufgrund von Berufstätigkeit gestiegenen Nachfrage nach Ganztagsplätzen, welche Gruppenverkleinerungen notwendig machen, sowie einem Rückgang geeigneter Tagespflegepersonen. All diese Faktoren werden, soweit entsprechende Daten vorhanden sind, für die einzelnen Standorte, an denen Baumaßnahmen angedacht werden müssen, analysiert und diskutiert. Erst wenn sich dann ein nicht nur vorübergehender Bedarf feststellen lässt, werden die notwendigen Planungen für Baumaßnahmen vor Ort angestoßen. Nachdem in den letzten fünf Jahren alle Möglichkeiten der Kapazitätserweiterung mittels Anpassung der Betriebserlaubnis ausgeschöpft wurden und die Entwicklungen, wie dargestellt, dauerhafte Bedarfe sicher erwarten lassen, sind die entsprechenden Gruppen zu schaffen. 3. Ermittlung des Bedarfs an Ganztags- und Über-Mittag-Plätzen in Kindergärten 3.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung Im Landkreis Alzey-Worms wurden 1995/96, im Jahr 2005, ab 2007 bis 2010 sowie zuletzt 2013 umfangreiche Befragungen durchgeführt, die die Betreuungsbedarfe von Familien umfassend erhoben haben. Auf dieser Basis zeigten sich qualitative Anforderungen (vgl. Kap. IV.4.1.1) sowie vor allem quantitative Bedarfe auch hinsichtlich der Betreuungswünsche. Es zeigte sich bis 2010, dass der Bedarf an ganztägiger Betreuung bei gut einem Drittel liegt und rund jedes zehnte Kind eine verlängerte Vormittagsbetreuung benötigt. 33 Insbesondere in den letzten vier Jahren ist allerdings, vermutlich vor allem aufgrund der Beitragsfreiheit, aber auch durch die Aufnahme von n, eine steigende Nachfrage nach Ganztagsplätzen festzustellen. So sind bereits jetzt rund 47% 32 a.a.o, S Durch die Gebührenfreiheit für Kinder ab zwei Jahren steigt die Nachfrage nach Ganztagsplätzen, durch die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt entspricht das aber zunehmend den tatsächlichen, konkreten Bedarfen der Eltern. 74

79 der belegten Plätze Ganztagesplätze 34, weitere 9% Plätze mit einem verlängerten Vormittagsangebot über Mittag. Die letzte Untersuchung hinsichtlich der Betreuungsbedarfe von n 35 bestätigt dies zwar nicht auf den ersten Blick: Ihren Ergebnissen zufolge benötigt nur ein Viertel der Eltern eine Betreuung über 30 oder mehr Stunden pro Woche. Mehr als drei Viertel der Befragten wünschen sich jedoch, auch wenn sie keinen ganztägigen Betreuungsbedarf haben, eine Mittagsverpflegung des Kindes in der Kindertagesstätte. Da eine Mittagsverpflegung in der Regel aber nur im Rahmen eines Ganztagesplatzes oder im verlängerten Vormittagsangebot vorgehalten wird, ist von einem höheren Bedarf als 25% auszugehen. Es ist anzunehmen, dass mindestens jene Eltern, die solche Betreuungswünsche für ihr unter 3-jähriges Kind formulieren, eine solche Betreuungsform auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes benötigen. Zudem ist von einem Anstieg der Nachfrage nach Ganztagsplätzen mit zunehmendem Alter des Kindes auszugehen. Es ist bei den Planungen zu beachten, dass sich die Bedarfe regional und je nach Alter des Kindes unterschiedlich darstellen. Eine kreisweit festgelegte Versorgungsquote kann daher nur theoretischer Natur sein; vielmehr müssen die Bedarfe vor Ort erfasst und hinsichtlich der tatsächlich benötigten Betreuung (bis wie viel Uhr? an allen Tagen in der Woche? für welche Altersgruppe?) konkret ermittelt und diskutiert werden. Einen weiteren Anhaltspunkt liefert neben den o.g. Befragungsergebnissen die Zahl der Kinder, die bei sich in Ausbildung befindenden oder berufstätigen Alleinerziehenden oder Eltern leben, auch wenn diese möglicherweise nur stundenweise berufstätig sind. Denn die zunehmend geforderte Flexibilität in der Berufstätigkeit kann auch bei einer Teilzeittätigkeit eine Betreuung über Mittag notwendig machen. Daher werden in der folgenden Übersicht die Anteile der Kinder, die bei sich in Ausbildung befindenden oder berufstätigen Eltern bzw. Elternteilen leben, als anzustrebende wenn auch nur theoretische Mindestversorgungsquote zugrunde gelegt; entscheidend ist, wie dargelegt, jedoch stets der vor Ort konkret ermittelte Bedarf. Die Ausweisung der demzufolge notwendigen Plätze erfolgt dabei auf Stadt-/ Verbandsgemeindeebene, da wie auch im Bereich der n eine überregionale Betrachtung und Planung erforderlich ist; dies vor allem, weil aufgrund der räumlichen Voraussetzungen nicht an allen Standorten Ganztagsangebote geschaffen werden können. Gemäß Kindertagesstättengesetz sind neben Ganztagsplätzen mit Mittagessen auch solche Plätze anzubieten, die eine Betreuung über Mittag (in der Regel mit Mittagessen) bis ca. 14:00/14:30 Uhr ermöglichen. Da 17% der Kinder, die über Mittag betreut werden sei es in Form des verlängerten Vormittagsangebotes, sei es als Ganztagskind, das verlängerte Vormittagsangebot nutzen, wird diese Quote bei der Ermittlung des differenzierten Bedarfes zugrunde gelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Einrichtungen die Platzkapazität flexibel dem Bedarf anpassen und tatsächlich mehr Plätze anbieten können als aufgeführt werden Aufgrund der Möglichkeit des Angebotssharings werden dabei mehr Kinder bedarfsgerecht betreut als Plätze belegt sind; vgl. Kap. III Untersuchung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund; ausführlich in Kap. IV Plätze in Form des verlängerten Vormittagsangebotes sind nicht genehmigungspflichtig. 75

80 3.2 Ausweisung des Bedarfs an Ganztags- und Über-Mittag-Plätzen in Kindergärten (Stand ) Der (Mindest-)Bedarf an Ganztags- und Über-Mittag-Plätzen stellt sich im Landkreis auf Basis der vorangegangenen Erläuterungen wie folgt dar: betreute Kinder am genehmigte Ganztagsplätze am vorhandene VV-Plätze* Anteil Kinder mit berufstätigen Eltern(teilen) Überangebot/ Fehlbedarf (-) davon in Form von Ganztagsplätzen davon in Form von VV-Plätzen Alzey ,5% Alzey-Land ,5% Eich ,3% Monsheim ,2% Wonnegau ,2% Wöllstein ,6% Wörrstadt ,3% LK Gesamt ,0% * VV = Verlängertes Vormittagsangebot, i.d.r bis 14:00/14:30 Uhr 3.3 Zusammenfassung und Einschätzung des Bedarfs an Über-Mittagund Ganztagsplätzen in Kindergärten Im Vergleich zu 2016 konnte die Zahl der Über-Mittag- und Ganztagsplätze nur in geringem Umfang ausgebaut werden, nämlich um knapp 2%, das heißt 45 neue Plätze (vgl. Teilplan Kindertagesstätten 2016). Damit fehlen rechnerisch rund 262 Über-Mittag- und Ganztagsplätze. Bei den rechnerisch überversorgten Regionen ist davon auszugehen, dass der Ausbau der Plätze dem Bedarf folgt und damit keine Überkapazitäten vorhanden sind; eine Auslastung von 88% bereits nach dem ersten Drittel des Kindergartenjahres bestätigt dies. Um die Bedarfe und eine mögliche Inanspruchnahme der Plätze abschätzen zu können, müssen zudem soziodemographische Faktoren berücksichtigt werden, insbesondere die Berufstätigkeit der Eltern bzw. der alleinerziehenden Elternteile (vgl. hierzu Kap. II). Die hier aufgezeigten Bedarfe können daher nur als Richtwerte dienen. Für den tatsächlichen Ausbau des Betreuungsangebotes müssen die jeweils individuellen Betreuungsbedarfe der Eltern vor Ort unter Vorgabe realistischer Bedingungen bspw. Öffnungszeiten oder Fahrtzeiten (wenn der Platz nicht am Ort angeboten werden kann) ermittelt werden. Auch im Zuge des Ausbaus der Plätze für unter Dreijährige (siehe unten) werden diese Aspekte mitdiskutiert und der Ausbau des Ganztagsangebotes verstärkt in den Blick genommen. 76

81 4. Ermittlung des Bedarfs an Angeboten zur Tagesbetreuung von Kleinkindern 4.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung Auf gesetzlicher und politischer Ebene haben sich in den letzten Jahren Rahmenbedingungen verändert (bspw. hinsichtlich Rechtsanspruch, Beitragsfreiheit, Elterngeld, Bildungsdiskussion), die sich auch in veränderten Betreuungsbedarfen ausdrücken; diese werden weiter unten ausführlicher dargestellt. Dennoch haben die Ergebnisse der Befragungen, die in den letzten Jahren vom Kreisjugendamt durchgeführt wurden, insbesondere in qualitativer Hinsicht nach wie vor Gültigkeit. 37 Zu den quantitativen Bedarfen hat eine Untersuchung des Forschungsverbundes Deutsches Jugendinstitut und Technisches Universität Dortmund (DJI/TU Do) im Mai/Juni 2013 Hinweise geliefert. Daher werden zunächst die wichtigsten Erkenntnisse dieser Befragungen kurz vorgestellt, da sie grundlegende Hinweise zur Ausgestaltung eines bedarfsgerechten Angebotes sowie zur Interpretation von gemeldeten Bedarfen und damit zur tatsächlichen Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes geben. Vorauszuschicken ist dabei noch, dass nahezu alle Eltern, die sich an den letzten Befragungen beteiligt haben, den im Gesetz formulierten Mindestanspruchskriterien (vgl. Kap. IV.1) entsprechen und ihnen daher ein Platz auch dann zur Verfügung zu stellen ist, wenn sie noch keinen individuellen Rechtsanspruch haben, da ihr Kind das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat Befragung von Eltern mit Kindern unter drei Jahren zentrale Ergebnisse 2013 hat sich das Jugendamt an einer Elternbefragung des Forschungsverbundes DJI/TU Do zum Betreuungsbedarf von n in Tageseinrichtungen und Tagespflege beteiligt. Die Teilnahme an dieser Erhebung war kostenfrei, lediglich die Portokosten für den Versand der Fragebögen sowie deren Rücklauf mussten durch den Landkreis getragen werden. 38 In diesem Rahmen wurden im Mai und Juni 2013 alle Eltern mit Kinder unter drei Jahren schriftlich zu ihren Betreuungsbedarfen befragt; sie wurden um freiwillige Angaben u.a. zu folgenden Aspekten gebeten: statistische Angaben zu den Eltern (u.a. Alter, Berufstätigkeit, Familienstand, Wohnort) Alter des Kindes und aktuelle Betreuungssituation aktueller Betreuungswunsch (Umfang der Betreuung, Entfernung) genereller Betreuungswunsch (bei freier Wahlmöglichkeit) Auswirkung des Betreuungsgeldes (nicht mehr existent) 37 Der Rücklauf bei dieser an das Elterngeld gekoppelten Befragung lag 2010 bei rund 34%. Die Auswertung zeigte in der Tendenz noch immer eine Gültigkeit der 2005 erhobenen Angaben, wobei sich jedoch vor allem ein höherer quantitativer Bedarf bei den n abzeichnet. Die Befragung wurde ab 2011 eingestellt. 38 Das Forschungsprojekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 77

82 Die Rücklaufquote lag im Landkreis Alzey-Worms bei 46% und damit über dem Durchschnitt (41%). Folgende Ergebnisse, die in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen sind, können festgehalten werden: 1) Abschätzung planungsrelevanter Betreuungsbedarf Der angegebene Wunsch nach einer Betreuung wurde durch den Forschungsverbund gewichtet. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass sich das Antwortverhalten der Eltern mit Kindern in öffentlicher Betreuung wesentlich von denen, die keine öffentliche Betreuung in Anspruch nehmen, unterscheidet. Auf dieser Basis und unter Einbezug der Gewährleistungsverpflichtung für unter 1- Jährige 39 ergeben sich nach Angaben des Forschungsverbundes folgende Bedarfsquoten: Abschätzung des planungsrelevanten Betreuungsbedarfs auf der Grundlage des generellen Betreuungswunsches der Eltern mit Rechtsanspruch sowie Gewährleistungsverpflichtung für unter 1-Jährige unter 1-Jährige 1-Jährige 2-Jährige unter 3- Jährige gesamt Anzahl der Antworten zum Betreuungswunsch Wunsch (Anzahl) Quote % 6,7 46,6 85,7 46,1 Faktoren zur Abschätzung des 0,78 0,80 0,82 Betreuungsbedarfs Bedarf (Anzahl) Quote % 5,2 37,3 70,3 37,4 Die so errechneten Bedarfsquoten variieren regional: 39 Unter 1-Jährigen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen (vgl. Kap. IV.1). Ein Betreuungswunsch floss nur dann in die berechnete Quote ein, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. 78

83 Genereller Betreuungswunsch und -bedarf nach Planungsbezirken Planungsbezirke 40 Der generelle Betreuungswunsch bezeichnet die Bedarfe, die Eltern tatsächlich haben; sie formulieren hier ihr Wunschangebot. Der aktuelle Betreuungswunsch dagegen wird in Abhängigkeit von den tatsächlichen Möglichkeiten abgefragt, sie sind daher mehr an den tatsächlich vorhandenen Angeboten orientiert. Da das rheinland- Betreuungswunsch Betreuungsbedarf Bedarf mit reduzierter Gewährleistungsverpflichtung Stadt Alzey und Stadtteile 48,3% 39,1% 38,0% Stadt Osthofen* 41,9% 34,0% 33,8% Verbandsgemeinde Alzey-Land 46,0% 37,3% 36,0% Verbandsgemeinde Eich 49,5% 40,1% 38,2% Verbandsgemeinde Monsheim 52,3% 42,3% 40,4% Verbandsgemeinde Wonnegau* 47,8% 38,6% 36,9% Verbandsgemeinde Wöllstein 45,0% 36,5% 34,9% Verbandsgemeinde Wörrstadt 49,8% 40,3% 39,4% * Da die Befragung 2013 erfolgte, w urde Osthofen gesondert ausgew iesen. Da keine Rohdaten vorliegen, ist eine Zusammenführung an dieser Stelle nicht möglich; die VG Wonnegau beinhaltet also lediglich das ehemalige Gebiet der VG Westhofen (ohne Osthofen). Die für den Landkreis Alzey-Worms angenommene notwendige Versorgungsquote von 43% wird damit zumindest insoweit bestätigt, als dass sie als nicht zu niedrig angenommen werden kann; regionale Disparitäten sind in der Planung vor Ort ohnehin stets zu berücksichtigen. 2) Wahlrecht zwischen Kindertagesstätte und Kindertagespflege Im Rahmen der Erhebung wurden die Eltern danach gefragt, ob sie ihr Kind lieber in Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte betreuen lassen wollen, und dies in Abhängigkeit des Alters dargestellt. Dabei zeigte sich, dass weniger als 6% die Betreuung ihres 1-jährigen Kindes ausschließlich bei einer Tagespflegeperson wünschten; für unter 1-Jährige wünschten sich kaum Eltern eine Fremdbetreuung und wenn, dann häufiger in einer Kindertagesstätte (4,9%) als in Kindertagespflege (2,8%). Bei 2-Jährigen wurde der Kindertagesstätte der Vorzug gegeben bzw. kamen für die Eltern beide Möglichkeiten gleichermaßen in Betracht (85%). 3) gewünschter Betreuungsumfang In der Studie wurden die Eltern danach befragt, welchen Betreuungsumfang pro Woche sie benötigen, und zwar unabhängig von dem Angebot, das tatsächlich zur Verfügung steht (genereller Betreuungswunsch). 40 Dabei zeigte sich, dass 42% der El- 79

84 tern ein Teilzeitangebot mit bis zu 20 Stunden pro Woche reichen würde, nur ein gutes Viertel benötigt ein Angebot, das 30 oder mehr Stunden pro Woche umfasst: Kinder mit Betreuungswunsch bis zu 10 Stunden 8% mehr als 10 bis zu 20 Stunden 34% mehr als 20 bis zu 30 Stunden 31% mehr als 30 bis zu 40 Stunden 21% mehr als 40 bis zu 50 Stunden 5% mehr als 50 Stunden 0% Auch hier variieren die Betreuungswünsche nach Region und Alter der Kinder: Der gewünschte Betreuungsumfang steigt mit dem Alter der Kinder und ist zudem in der Stadt Osthofen sowie in der VG Wörrstadt insgesamt höher. Dabei wünschen sich drei Viertel der Eltern eine Mittagsverpflegung ihres Kindes, und zwar unabhängig davon, ob ein kürzerer oder längerer Betreuungsumfang gewünscht war. Die für den Landkreis Alzey-Worms angenommene Versorgungsquote mit 68% verlängerter Vormittags- oder Ganztagesbetreuung (siehe oben, Kap. 3.2) weicht damit deutlich von den Ergebnissen der Studie nach oben ab. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich diese Quote auch auf die Betreuung von über 3-Jährigen Kindern bezieht; es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Alter des Kindes der gewünschte Betreuungsumfang steigt. Gleichzeitig gibt es nicht die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz stundenweise zu buchen, so dass begünstigt durch die Beitragsfreiheit oftmals ein Ganztagsplatz gewählt wird. 4) Entfernung der Einrichtung In der Studie wurde im Rahmen des aktuellen Betreuungswunsches ebenfalls die gewünschte Erreichbarkeit der Einrichtung abgefragt. Erwartungsgemäß wünschen sich Eltern überwiegend kurze Wege: Für 58% soll die Einrichtung in weniger als 10 Minuten erreichbar sein, nur knapp 13% wären mit mehr als einer Viertelstunde zufrieden. Auch hier zeigen sich wieder regionale Disparitäten: Eltern auf dem Land können sich eher mit längeren Entfernungen arrangieren, insbesondere in den Verbandsgemeinden Eich, Wöllstein und Alzey-Land. 5) Auswirkungen des Betreuungsgeldes Eine dauerhafte Einführung des Betreuungsgeldes hätte kaum Auswirkungen auf die Betreuungswünsche und die Kindertagesstättenbedarfsplanung gehabt: Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass bei rund 90% der Eltern, die keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, die Zahlung des Betreuungsgeldes bei pfälzische KitaG bspw. keinen halben Teilzeitplatz erlaubt, wird er unter dem aktuellen Betreuungswunsch nicht von den Eltern angegeben, obwohl er aber dem aktuellen Betreuungswunsch entsprechen würde. Um die tatsächlichen Bedarfe abzubilden, wird daher der generelle Betreuungswunsch zugrunde gelegt. 80

85 dieser Entscheidung keine Rolle spielt. Die Abschaffung des Betreuungsgeldes wird daher nur zu einer leicht gestiegenen Nachfrage nach Betreuungsplätzen führen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Teilnahme an dem Projekt Kommunale Bedarfserhebung U3 die Kindertagesstättenbedarfsplanung im Landkreis Alzey-Worms weitgehend bestätigt hat. Die Versorgungsquoten für unter 3- Jährige und hinsichtlich verlängerter Vormittags- bzw. Ganztagsbetreuung werden im Landkreis Alzey-Worms tatsächlich sogar höher angenommen als es die Ergebnisse der Studie notwendig machen würden. Allerdings zeigen sich auch Grenzen auf, bspw. hinsichtlich der Erreichbarkeit der Einrichtung oder des gewünschten Betreuungsumfanges. Örtliche Gegebenheiten und gesetzliche Rahmenbedingungen können nicht all das, was Eltern sich wünschen, möglich machen. Gleichzeitig wird so Handlungsbedarf aufgezeigt hinsichtlich der Ausgestaltung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die jedoch an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet sein muss. 81

86 4.2 Ausweisung des Bedarfs an Plätzen zur Tagesbetreuung von Kleinkindern Seit dem sog. Krippengipfel im Jahr 2007 und dem Beschluss zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Bildung, Betreuung und Förderung für Kinder ab dem ersten Geburtstag wurden auf den unterschiedlichen Planungsebenen die angenommenen Bedarfsquoten immer wieder nach oben korrigiert. So ging man bspw. auf Bundesebene zunächst von 33%, seit 2013 aber von 39% aus, auf Landesebene wird von 45% und mehr gesprochen. 41 Diese angenommenen Versorgungsquoten werden jedoch als Durchschnittswerte bezeichnet, von denen der örtliche Bedarf im Einzelfall nach oben oder unten abweichen kann. Damit sind die Jugendämter aufgefordert, für ihren eigenen Bezirk jeweils die Bedarfe einzuschätzen und möglichst realistische Versorgungsquoten als Ziel- und Planungsgrößen vorzugeben, die selbstverständlich auch wieder auf die unterschiedlichen regionalen Bedarfe abzustimmen sind. Im Landkreis Alzey-Worms wurden hierzu folgende Aspekte jeweils auf Ortsgemeindeebene mit in die Überlegungen einbezogen: - Ergebnisse des Projektes Kommunale Bedarfserhebung U3 ; - eigene Erhebung aus dem Jahr 2005 sowie deren Fortschreibung bis 2010; - in den Kindertagesstätten konkret gemeldet Bedarfe, - Auslastungsquoten bereits vorhandener Plätze für, - Entwicklung der Geburtenzahlen, - Entwicklung der Bautätigkeit, - Bevölkerungsprognose (soweit vorhanden), - Erfahrungen der Mitarbeiterinnen hinsichtlich der Nachfrage in Einrichtungen. Zudem wird berücksichtigt, dass die seit August 2010 eingeführte Beitragsfreiheit für Kinder ab zwei Jahren in Rheinland-Pfalz die Inanspruchnahme deutlich angehoben hat. Auf dieser Basis musste die Versorgungsquote, die seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 bei 41% lag, nunmehr angehoben werden, nämlich auf 43% (zur ausführlichen Begründung vergl. Kap IV.2.5). Nach Altersstufen der Kinder gestaffelt ergeben sich damit folgende angenommenen Bedarfe: 41 Quellen der angenommenen Versorgungsquoten: Befragungen der Eltern wie auch die Planungen der Jugendämter kommen zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2013 eine Betreuungsquote bei rund 39 Prozent im Bundesdurchschnitt für ein bedarfsdeckendes Angebot erreicht sein muss. Dritter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes, S. 1. Rheinland-Pfalz hat zum 1. Februar 2014 eine Versorgungsquote von durchschnittlich 41% erreicht (...). Mit den im Doppelhaushalt 2014/15 35 Mio. für die Investitionskostenförderung des U3-Ausbaus soll eine Versorgungsquote von über 45% erzielt werden. Pressemeldung der Ministerin Irene Alt; Quelle: Eine Binnendifferenzierung nach Jahrgängen ist weder auf Landes- noch auf Bundesebene bekannt. 82

87 angestrebte Versorgungsquoten Landkreis Alzey-Worms Bedarf r gesamt 43% in Prozent des jeweiligen Jahrgangs: 2-Jährige 95% 1-Jährige 30% 0-Jährige 5% Legt man die aktuellen Geburtenzahlen zugrunde, müsste auf Basis dieser angenommenen Versorgungsquoten aktuell für rund ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung gestellt werden. 42 Welche Ausbaumöglichkeiten seitens des Jugendamtes für 2017 gesehen werden, wird in der folgenden Übersicht aufgezeigt; zudem werden, wenn möglich, bereits weitere Überlegungen für das Kindergartenjahr 2017/18 in der Tabelle abgebildet. Beachtet und abgewogen wurden dabei vor allem die Aspekte: - räumliche Voraussetzungen, - Wohnortnähe bzw. Erreichbarkeit, - personelle Aspekte, - Angebotsvielfalt (Ganztags-, Über-Mittag-, Teilzeitbetreuung), - Einzugsgebiete der Grundschulen, - gewachsene Bezüge der Eltern, - möglichst unaufwändige Umsetzbarkeit, - Bedarf, - Wirtschaftlichkeit. Unter all diesen Gesichtspunkten stellen sich die Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung aus Sicht des Jugendamtes zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt dar: 42 Die entsprechenden Geburtenzahlen als Grundlage der Berechnung sind auf Ortsgemeinde- und Verbandsgemeindeebene in der Anlage beigefügt. Dem berechneten Bedarf liegen die letzten drei Geburtenjahrgänge zugrunde ( ). 83

88 genehmigte U3-Plätze ( ) gesamt (43,3%) * wegen reger Kita-Bautätigkeit in diesem Jahr nicht einschätzbar Anzahl 2-Jährige Anzahl unter 2-Jährige belegte U3-Plätze Eltern mit Betreuungsbedarf davon für 2-Jährige (RA seit 2010, angenommener Bedarf: 95%) davon für unter 2-Jährige Anzahl mögliche 2+Regelungen Anzahl mögliche 4+Regelungen Anzahl mögliche 6+Regelungen Anzahl mögliche altersgemischte Gruppen Anzahl mögliche Krippengruppen wären dann gesamt mögliche U3- Plätze in Kiga-Jahr 2017/18 davon Plätze für 2-Jährige davon Plätze für auch für unter 2- Jährige Bedarfsdeckung gesamt Bedarfsdeckung 2-Jährige Bedarfsdeckung unter 2-Jährige Bedarfsdeckung 2-Jährige bei Belegung aller Plätze durch 2-Jährige evt. weiterer Ausbau in/ab 2018 wären dann gesamt mögliche U3- Plätze in Kiga-Jahr 2017/18 davon Plätze für 2-Jährige davon Plätze für auch für unter 2- Jährige Ist-Stand Betreuungsbedarf Ausbau bis Ende 2017 Ausbau ab 2018 Stadt Alzey VG Alzey-Land VG Eich VG Monsheim VG Wonnegau VG Wöllstein VG Wörrstadt LK gesamt * Annahme: 95% der 2-jährigen, 30% der ein- und 5% der unter einjährigen Kinder 84

89 4.3 Zusammenfassung und Einschätzung des Bedarfs an Plätzen zur Tagesbetreuung von Kleinkindern Es wird anhand der Übersicht deutlich, dass auf Basis der jetzigen Planungen die Bedarfe der Zweijährigen, welche seit August 2010 in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, kreisweit gedeckt werden können (267 freie Plätze, die dann für unter 2-Jährige zur Verfügung gestellt werden könnten), wobei jedoch zu beachten ist, dass es sich bei diesen Zahlen um eine angenommene Versorgungsquote bezogen auf dem gesamten Landkreis handelt. Dann allerdings könnte der Rechtsanspruch der Einjährigen sowie die Gewährleistungsverpflichtung für unter 1-Jährige nicht mehr gedeckt werden: Es zeigt sich insgesamt ein rechnerischer Fehlbedarf von 148 Plätzen für insgesamt, der auch nicht durch Plätze in Kindertagespflege abgedeckt werden kann. Dabei zeigen sich regional nach wie vor deutliche Unterschiede, so dass an einzelnen Standorten die Ausbaubemühungen mit Nachdruck vorangetrieben werden müssen (vgl. Kap. IV.2.4). Von den aktuellen Zahlen und Planungen ausgehend stellt sich damit die Situation im Landkreis Alzey-Worms in den nächsten zwei Jahren wie folgt dar: Ausbauplanungen für den Landkreis Alzey-Worms: ,5% 39,2% 39,2% Inanspruchnahme Betreuung (inklusive Kindertagespflege) am : 33,5% der n Inanspruchnahme Kindertagesbetreuung (inkl. Kindertagespflege) am nach Altersgruppen unter 1-Jährige 1- bis unter 2-Jährige 2- bis 0,4% 21,1% 78,6% angestrebte Versorgungsquoten: 5,0% 30,0% 95,0% Im Vergleich zu den Zahlen des Vorjahres zeigt sich, dass das Ausbauziel nach 2015 und 2016 erneut nicht erreicht werden konnte: Die im vergangenen Jahr für den angestrebte Versorgungsquote der n von 38,8% wurde um 1,3% verfehlt. Zwar konnten 12 U3-Plätze mehr geschaffen werden als angenommen, jedoch ist die Anzahl der n durch Zuzüge und Geburtenentwicklung stärker gestiegen, so dass die Versorgungsquote tatsächlich niedriger ausfällt. 4.4 Umsetzungsschritte und Ausblick Wie bereits erläutert ist es in einem Flächenlandkreis nicht möglich, jedes Angebot vor Ort vorzuhalten. Daher sind zur Umsetzung der hier vorgestellten Planungen Gespräche vor Ort notwendig, die mögliche regionale Einzugsgebiete ebenso mit ein- 85

90 beziehen wie Entwicklung der Bautätigkeit oder spezifische Rahmenbedingungen, die eine genauere Einschätzung des Nachfrageverhaltens ermöglichen. Dabei gilt es, insbesondere vor dem Hintergrund der Zuzüge und der nach wie vor steigenden Geburtenzahlen die kommenden Entwicklungen möglichst genau abzuschätzen, um Fehlplanungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für jene Standorte, bei denen zur Deckung der Rechtsansprüche Baumaßnahmen vorzusehen wären. Das heißt auch, die Bedarfsplanung stetig weiterzuentwickeln und absehbare oder mögliche Entwicklungen auch auf Landes- und Bundesebene in die Planungen mit einzubeziehen, weil bspw. die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt oder Einführung oder Änderung familiärer Transferleistungen die Nachfrage nach Plätzen für unter 3- Jährige beeinflussen können. Es ist daher davon auszugehen, dass die angestrebten Versorgungsquoten in den kommenden Jahren immer wieder neu justiert werden müssen. 5. Ermittlung des Bedarfs an Angeboten zur Tagesbetreuung von Schulkindern 5.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung Gemäß der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes soll das Angebot an Tagesbetreuung von Schulkindern mindestens der im Bedarfsplan ausgewiesenen Zahl der Plätze für eine Betreuung über Mittag mit Mittagessen entsprechen. Daher wird diese Angabe als Mindestbedarfsquote zur Planung herangezogen. Zudem soll die Bedarfsermittlung und Angebotsplanung für Schulkinder unter vorrangiger Berücksichtigung von schulischen Betreuungsangeboten erfolgen und mit dieser abgestimmt sein. Daher werden zur Bedarfsermittlung auch jene Plätze herangezogen, die in Grundschulen in ganztägiger Form belegt sind. Da zudem eine Berufstätigkeit auf eine entsprechend notwendige längere Betreuung schließen lässt, wird auch diese Quote als zumindest theoretisch maximal anzunehmende Versorgungsquote ausgewiesen. Als Basis wird hierzu die Anzahl aller Kinder zwischen 6,5 und 10 Jahren herangezogen, die die Hauptzielgruppe der Hortbetreuung darstellen. Es ist dabei allerdings zu beachten, dass sich die Bedarfe regional sehr unterschiedlich darstellen; dies wurde auch an den in den Befragungen gemeldeten Bedarfen deutlich. Da es gleichzeitig aber nicht möglich ist, an allen Standorten jedes Angebot vorzuhalten, sondern stattdessen ortsgemeindeübergreifend geplant werden muss, werden die Bedarfe nicht auf Orts-, sondern auf Verbandsgemeinde-/Stadtebene ausgewiesen. In der folgenden Übersicht werden zum einen die Bedarfe gemäß der gesetzlichen Vorgabe auf Basis der vorhandenen Plätze in Kindertagesstätten und Horten sowie der in Ganztagsgrundschulen belegten Plätze dargestellt (a). Zum anderen werden auch die benötigten Kapazitäten abgebildet, wie sie sich aufgrund der Berufstätigkeit von Eltern bzw. alleinerziehenden Elternteilen der am in Kindertagesstätten betreuten Kinder darstellen (b). 86

91 5.2 Ausweisung des Bedarfs an Angeboten zur Tagesbetreuung von Schulkindern Stand (a) auf Basis vorhandener Plätze in Kindertagesstätten, Horten und Ganztagsgrundschulen Ganztags- und Über-Mittag- Plätze vorhandene Plätze in Horten in Grundschulen belegte Ganztagsplätze Überangebot/ Fehlbedarf (-) (b) auf Basis von Berufstätigkeit Anzahl Kinder zwischen 6,5 und 10 Jahren* Anteil Kinder mit berufstätigen Eltern(teilen) Überangebot/ Fehlbedarf (-) Alzey ,5% -333 Alzey-Land ,5% -510 Eich ,3% -155 Monsheim ,2% -216 Wonnegau ,2% -418 Wöllstein ,6% -282 Wörrstadt ,3% -534 LK Gesamt ,0% * Hauptzielgruppe Hortbetreuung, Stand: Zu berücksichtigen ist bei der Anzahl der Ganztagsplätze, dass diese auch Plätze in Krippengruppen umfassen, die per se als Ganztagsplätze gelten. Bringt man diese in Abzug, verringert sich das Defizit an Ganztagsbetreuung für Schulkinder um 300 Plätze auf Plätze. 5.3 Zusammenfassung und Einschätzung des Bedarfs an Plätzen zur Tagesbetreuung von Schulkindern Unabhängig davon, welche Bedarfsermittlung zugrunde gelegt wird: In den Kommunen mangelt es noch immer an Betreuungsangeboten für Schulkinder. Auffällig ist dabei die große Diskrepanz der unterschiedlichen Fehlbedarfe in Abhängigkeit von der zugrunde gelegten Berechnungsweise, wobei davon auszugehen ist, dass der ermittelte Bedarf von gut Plätzen einen Mindestbedarf darstellt, den es zu erfüllen gilt, um Eltern bei der Betreuung ihres Kindes Kontinuität auch über die Zeit des Kindergartenbesuchs hinaus sichern. Im Zuge der gestiegenen Nachfrage nach Ganztagsbetreuung ist davon auszugehen, dass auch für Schulkinder die Nachfrage nach ganztägiger Betreuung zunehmen wird. Auch wenn Ganztagsschulen 43 in diesem Bereich eine deutliche Entlastung für die Kindertagesstättenbedarfsplanung bringen, so können sie dennoch nicht alle Bedarfe auffangen. Dies liegt zum einen an den Betreuungszeiten, die nach wie vor in aller Regel montags bis donnerstags um 16:00 Uhr enden; freitags nachmittags wird in der Regel keine Betreuung angeboten. Auch in den Ferien, die üblicherweise nicht komplett durch Urlaubsansprüche der Eltern abgedeckt werden können, findet keine Betreuung durch die Schulen statt; die zunehmend angebotenen Ferien- 43 Ein Ganztagsschulangebot existiert derzeit an 12 Grundschulen im Landkreis; 15 weitere Schulen bieten verschieden lange und unterschiedlich gestaltete Betreuungsmöglichkeiten außerhalb des Landesprogramms Ganztagsschule an (vgl. Kap. III.3). 87

92 spiele können nicht alle Anfragen abdecken. Zum anderen kann eine schulische Ganztagsbetreuung mit dem vorhandenen Personalschlüssel keine so intensive Förderung leisten wie dies in einer Horteinrichtung oder -gruppe möglich ist. Zwischen und mit beiden Betreuungsformen ist daher ein abgestimmtes Angebot zu schaffen. Ein Ausbau der Kindertagespflege sowie Angebote an den Schulen auch außerhalb des Landesprogramms können hierfür entsprechen 88

93 V. Anhang A) Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu den Kosten des Baus und der Ausstattung von Kindertagesstätten (ab ) B) Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu dem Personalkosten in Kindertagesstätten und die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden (ab ) C) Orientierungshilfe zur Sprachförderung im Landkreis Alzey-Worms D) nach Altersgruppen am E) Krippen, Horte, Kindertagesstätten Was ist was? F) Fragebogen zur jährlichen Bestands- und Bedarfsermittlung bei Leiter/innen von Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms 89

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95 R i c h t l i n i e über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu den Kosten des Baues und der Ausstattung von Kindertagesstätten 1. Ziel Der Landkreis Alzey-Worms fördert als Träger des Jugendamtes durch Zuschüsse den Bau und die Ausstattung von Kindertagesstätten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach folgenden Grundsätzen. 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Gegenstand der Kreisförderung sind der Bau und die Erstausstattung von Kindertagesstätten, im Sinne von 1 Kindertagesstättengesetz, wenn diese Maßnahme dem Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Alzey- Worms entspricht. 2.2 Der Ausbau und der Umbau einer vorhandenen Kindertagesstätte sowie die Einbeziehung von Räumen oder angrenzenden Gebäuden (z. B. durch Nutzungsänderung) in die Einrichtung ist zuschussfähig, wenn dadurch zusätzliche Kindertagesstättenplätze geschaffen werden oder wenn die Baumaßnahmen mit der Erweiterung des Angebotes der Einrichtung in Zusammenhang stehen. 2.3 Der Erwerb und Ausbau eines geeigneten Gebäudes steht dem Neubau nach Ziff. 2.1 gleich. 2.4 Als zuschussfähige Erstausstattung gelten auch nach Inbetriebnahme der Kindertagesstätte angeschaffte Ausstattungsgegenstände, die einen unzureichenden Bestand auf den Stand einer bedarfsgerechten Erstausstattung (Mindeststandard) bringen. Bauunterhaltungsmaßnahmen sind jedoch ausgenommen. 3. Förderungsberechtigte 3.1 Förderungsberechtigt sind die kommunalen, freien und anderen Träger, die Kindertagesstätten betreiben. Förderungsberechtigt sind grundsätzlich auch Betriebskindertagesstätten. Für diese gelten neben der Richtlinie ergänzend die in der Anlage aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen. 3.2 Bei gespaltener Trägerschaft (nach Bau- und Betriebsträgerschaft) sind nur die Bauträger förderungsberechtigt. 4. Zuschussfähige Kosten Es können nur Kosten berücksichtigt werden, die vom Jugendamt als angemessen erachtet und die vom zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend

96 und Versorgung als Maßnahme in Hinblick auf die Betriebserlaubnis befürwortet wurden. 4.2 Mehrkosten, die im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme entstehen, zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch bereits bekannt oder erkennbar waren, werden nicht in die Förderung einbezogen. 5. Höhe der Förderung 5.1 Für Neubauten und Um-, Anbauten oder Aufstockungen beträgt die Höhe des Kreiszuschusses 40% der als zuschussfähig anerkannten Bau- und Ausstattungskosten, jedoch höchstens ,-- pro neugeschaffene Gruppe. 5.2 Handelt es sich um eine Angebotserweiterung, ohne dass zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen werden, beträgt der Kreiszuschuss max. 4000,-- für jeden neuen Platz für unter Dreijährige analog der Förderung aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Landeszuwendungen zum Bau und zur Ausstattung von Kindertagesstätten. Für Maßnahmen der Angebotserweiterung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit neuen Plätzen für unter Dreijährige stehen (wie die Erweiterung des Ganztagsangebots oder die Umwandlung von Regelplätzen in Hortplätze) beträgt der Kreiszuschuss ebenfalls 40% der zuschussfähigen Kosten, jedoch höchstens , Eigenanteil der Träger und Beteiligung der Gemeinden 6.1 Der Eigenanteil der Träger beträgt mindestens 20% der zuschussfähigen Kosten. Übersteigen Landes- und Kreiszuwendungen sowie Trägeranteil diesen Betrag, vermindert sich die Kreiszuwendung um die übersteigenden Kosten. 6.2 Wird eine Kindertagesstätte von Kindern aus mehreren Gemeinden besucht (zentrale Kindertagesstätte), orientiert sich das Beteiligungsverhältnis an der im Jahresdurchschnitt gemeldeten Kinderzahl aus den einzelnen Wohngemeinden. 7. Verfahren 7.1 Die Anträge sind bis zum 31. Juli des laufenden Haushaltsjahres für eine im kommenden Jahr beabsichtigte Maßnahme einzureichen. 8. Bewilligung 8.1 Über die Zuschussanträge nach Nr. 2.1 bis 2.3 entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Die Entscheidung über die Anträge nach Nr. 2.4 trifft das Jugendamt

97 8.2 Die Reihenfolge der Förderung richtet sich nach der Notwendigkeit und der Angemessenheit der zu fördernden Maßnahmen. Verspätet eingereichte Anträge werden nach den rechtzeitig gestellten Anträgen berücksichtigt (Nr. 7.1). Der Baubeginn vor Bewilligung nach Nr. 8.1 begründet keine Notwendigkeit im Sinne von Satz Zahlungen 9.1 Die Zuschüsse werden gezahlt a) bei Neubau- und Ausbaumaßnahmen sowie dem Ankauf und Ausbau von Gebäuden in 4 Teilbeträgen nach Baufortschritt. b) bei den übrigen Maßnahmen in angemessenen Teilbeträgen, wenn sie den Betrag von 1.000,-- übersteigen. 9.2 Nach Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises erfolgt die Spitzenabrechnung und Schlusszahlung. Unterschreitet der errechnete Zuschuss die Summe der geleisteten Teilzahlungen, ist der Träger zur Rückzahlung des Differenzbetrages verpflichtet. 9.3 Der Schlussverwendungsnachweis ist zur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung und bei den übrigen Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten nach deren Abschluss vorzulegen. 9.4 Vermindern sich die dem Bewilligungsbescheid zugrunde gelegten zuwendungsfähigen Kosten, ist der Zuschuss entsprechend zu kürzen. 10. Rückzahlung Wird die Einrichtung vor Ablauf von 25 Jahren aufgegeben oder einem anderen Zweck zugeführt, ist der Zuschuss im Verhältnis der Nutzungsdauer zur Bindungsfrist, aufgerundet auf volle Jahre, zurückzuzahlen. 11. Inkrafttreten Diese Richtlinie wurde am durch den Jugendhilfeausschuss neu gefasst und tritt ab in Kraft

98 A n l a g e B e t r i e b s k i n d e r t a g e s s t ä t t e n z u d e n R i c h t l i n i e n d e s L a n d k r e i s e s Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu den Kosten des Baues und der Ausstattung von Kindertagesstätten Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu den Personalkosten in Kindertagesstätten und die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden Der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und die Schaffung familienfreundlicher Strukturen und Angebote ist ein zentrales Interesse der Kinderund Jugendhilfepolitik des Landkreises Alzey-Worms. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist insbesondere für jene Eltern bzw. Elternteile von hoher Relevanz, die auf eine Elternzeit verzichten oder diese nur für kurze Zeit in Anspruch nehmen. Dies schließt auch die Förderung betriebsnaher bzw. betriebseigener Betreuung ein, die den Eltern einen engeren Kontakt und kürzere Wege zum Kind erlaubt und die auf die betriebsspezifischen Notwendigkeiten abgestimmte Betreuungszeiten bietet. Gleichzeitig haben Betriebe und Unternehmen zunehmend ein Interesse daran, ihre Mitarbeiter/innen bei der Kinderbetreuung zu unterstützen und den Betriebsalltag familienbewusst auszurichten. Die Einrichtung von Betriebskindertagesstätten im Landkreis ist daher grundsätzlich gewollt; sie sollen ähnlich wie freie Träger behandelt werden. Die Prüfung der Förderfähigkeit einer Betriebskindertagesstätte erfolgt grundsätzlich im Einzelfall. Eine Förderung einer Betriebskindertagesstätten ist in der Regel dann möglich, wenn eine entsprechende Bedarfsumfrage die Notwendigkeit nachweist. Dabei sollte mindestens ein Bedarf für zwei Gruppen nachgewiesen werden, da erfahrungsgemäß nicht alle Bedarfsanzeigen zu einer konkreten Platznachfrage führen. Zudem sollte sich die Nachfrage schwerpunktmäßig auf beziehen, die allerdings bei Bedarf bis zur Einschulung in der Betriebskindertagesstätte verbleiben können sollten. Da die Planung und die Bezuschussung anders als bei Regelkindertagesstätten zu handhaben sind, gelten für die Förderung von Betriebskindertagesstätten folgende Eckpunkte: Investitionskosten Für die Einrichtung von Betriebskindertagesstätten werden bei bestätigtem Bedarf durch den Landkreis Alzey-Worms ,- Euro pro Gruppe als Pauschalzuschuss gewährt

99 Mit Zustimmung des Kreisausschusses kann im Einzelfall davon abgewichen werden. Der Landeszuschuss erfolgt auf Basis der entsprechenden Richtlinien und Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz, welche zwischen Gruppen für Regelkinder und Gruppen bzw. Plätze für unterscheiden. Die Zuschüsse werden dabei pauschal gewährt und sind vom Träger über das Jugendamt beim LSJV (Landesjugendamt) zu beantragen. Der Eigenanteil des Betriebes soll mindestens dem Trägeranteil von 20% entsprechen. Die Bezuschussung der Ausstattung erfolgt analog der bestehenden Richtlinien und Verwaltungsvorschriften. Betriebskosten Die Betriebskosten setzen sich aus Personalkosten und Sachkosten (Miete u.a.) zusammen. Die Sachkosten sind vom Träger bzw. vom Betrieb aufzubringen, die Personalkosten werden von Land und Kreis unter Zugrundelegung des KitaG und entsprechender Vorschriften bezuschusst; sie sind in Anlehnung an die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu den Personalkosten in Kindertagesstätten und die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden zu gewähren. Allerdings sind insbesondere in Hinblick auf das Einzugsgebiet und den Kommunalanteil spezielle Regelungen notwendig, die in individuellen Verträgen zu vereinbaren sind und sich an folgenden Eckpunkten orientieren sollen: - Für Kinder aus dem Landkreis (Pro-Kopf-Berechnung) zahlt der Kreis den festgelegten Zuschuss, der sich aus Kreis- und Gemeindeanteil zusammensetzt, das heißt je nach Gruppenform zwischen 32,5% und 40%. - Für Kinder, die nicht aus dem Landkreis kommen, aber in Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, übernimmt das Land die entsprechenden Personalkosten (zusätzlich zum Landesanteil) - Für Kinder, die außerhalb von Rheinland-Pfalz leben, hat der Betrieb den Personalkostenanteil, der sonst vom Kreis bzw. vom Land gezahlt wird (Kreisanteil), zu tragen. - Das Land zahlt für alle Kinder aus Rheinland-Pfalz den üblichen Landeszuschuss, das heißt je nach Gruppenform zwischen 30% und 45%; für Kinder, die dabei nicht aus dem Landkreis stammen, übernimmt es zusätzlich den Kreisanteil (zwischen 32,5% und 40%, s.o.)

100 - Die Höhe der Elternbeiträge ergibt in der Summe einen Anteil von bis zu 17,5% der Personalkosten, in einer Krippengruppe auch mehr. Die Beitragsfestlegung erfolgt durch den Landkreis einheitlich für alle Kindertagesstätten Der Anteil des Betriebes an den Personalkosten entspricht mindestens dem Anteil, der durch das KitaG als Trägeranteil ausgewiesen wird, das heißt je nach Gruppenform zwischen 5% und 12,5%. Die Pro-Kopf-Berechnung der Zuschüsse bedingt eine entsprechende Umlegung der Personalkosten auf die tatsächlich belegten Plätze. In einer individuellen Vereinbarung mit dem Betrieb sind darüber hinaus folgende Aspekte verbindlich zu regeln: - Bei Inanspruchnahme von Investitionskostenzuschüssen ist die Bindungsfrist festzuschreiben. - Hat die Standortkommune ein Interesse daran, Belegrechte für eine bestimmte Platzkapazität in der Betriebskindertagesstätte zu erwerben, die verbindlich der Erfüllung des Rechtanspruches dienen und die daher im Kindertagesstättenbedarfsplan entsprechend ausgewiesen werden soll (örtliche Bedarfsdeckung), ist eine Vereinbarung zwischen Betrieb und Kommune notwendig, die der Zustimmung des Jugendamtes bedarf. - Der Betrieb sollte bei freien Kapazitäten auch betriebsfremde Kinder aufnehmen. In der Kindertagesstätte werden neben den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien insbesondere auch die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz als Arbeitsgrundlage herangezogen; sie fließen in die Konzeption mit ein. Dem Übergang von Kindertagesstätte zur Grundschule wird, wenn Regelkinder aufgenommen werden, dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Fachberatung des Landkreises Alzey-Worms kann unterstützend hinzu gezogen werden, dies auch bei Planung und Beantragung von Maßnahmen nach dem Landesförderprogramm zur Sprachförderung und zum Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule. Eine Beteiligung an Gremien im Landkreis, die Fragen und Themen der Kindertagesstätten zum Gegenstand haben (bspw. Leiter/innentreffen, Kita-AG) ist erwünscht, ebenso eine Beteiligung an der Kindertagesstättenbedarfsplanung. 44 Ab werden diese Beiträge für alle Kinder ab zwei Jahren bis zur Einschulung durch das Land übernommen (2008: vorletztes Kitajahr, 2009: 1. Regelkitajahr)

101 R i c h t l i n i e über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu den Personalkosten in Kindertagesstätten und die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden 1. Ziel Der Landkreis Alzey-Worms beteiligt sich als Träger des Jugendamtes auf Antrag an den Personalkosten von Kindertagesstätten nach Maßgabe der Vorschriften des Kindertagesstättengesetzes und der zu diesem Gesetz ergangenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Die kreisangehörigen Gemeinden werden am Kostenanteil des Kreises beteiligt. 2. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind die Personalkosten im Sinne von 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz. 3. Förderungsberechtigte Förderungsberechtigt sind die kommunalen, freien und anderen Träger, die Kindertagesstätten betreiben (Betriebsträgerschaft). Förderungsberechtigt sind grundsätzlich auch Betriebskindertagesstätten. Für diese gelten neben der Richtlinie ergänzend die in der Anlage aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen. 4. Höhe der Förderung 4.1 Der Landkreis trägt die durch Elternbeiträge und Eigenleistungen der Träger nicht gedeckten Personalkosten. Er erhält zu seiner Entlastung die zweckgebundenen Landeszuweisungen. 4.2 Eine Unterdeckung, die dadurch entsteht, dass der Träger die vom Jugendhilfeausschuss festgesetzten Elternbeiträge ganz oder teilweise nicht erhebt, geht zu Lasten des Trägers. 5. Gemeindebeteiligung 5.1 Bei Kindertagesstätten von freien Trägern haben sich die im Einzugsbereich der Einrichtung liegenden Gemeinden am Zuschuss des Landkreises zu beteiligen. Der Anteil des Landkreises an den Personalkosten vermindert sich um den Beteiligungsbetrag. 5.2 Die Gemeindebeteiligung gem. 12 Abs. 5 Kindertagesstättengesetz entspricht der Höhe, die bei einer eigenen Trägerschaft aufzubringen wäre ( 12 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz)

102 Grundsätzlich räumt 12 Abs. 5 Satz 2 Kindertagesstättengesetz besonders finanzschwachen Gemeinden in extremen Sondersituationen die ganze oder teilweise Befreiung des Gemeindeanteils ein. Dies greift nur unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass diejenige Gemeinde, die nicht selbst Träger einer Kindertagesstätte ist, im Bezug auf die Aufbringung der Personalkosten nicht besser und auch nicht schlechter stehen soll als die Gemeinde, die eine eigene Kindertagesstätte betreibt. Die Entscheidung über Erlässe gem. 12 Abs. 5, Satz 2 Kindertagesstättengesetz, trifft der Kreisausschuss Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine ganze oder teilweise Befreiung wird im Einzelfall unter Anwendung der Kriterien für die frühere Bewilligung der Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock vom Referat 20 Kommunalaufsicht, Rechtsangelegenheiten bei der Kreisverwaltung beurteilt. 5.3 Gemeinden, die im Interesse der Aufrechterhaltung des bedarfsgerechten Kindertagesstättenbetriebes (einschl. Erweiterungen) den Anteil der freien Träger an den Personalkosten ganz oder teilweise übernehmen, werden so gestellt, als seien sie (anteilige) Betreiber. Sie werden von der Gemeindebeteiligung für die Dauer der Leistung ganz oder teilweise befreit. 5.4 Wird eine Kindertagesstätte von Kindern aus mehreren Gemeinden besucht (zentrale Kindertagesstätte) haben sich diese Gemeinden anteilig nach der Zahl der im Jahresdurchschnitt gemeldeten Kinder am Zuschuss des Landkreises zu beteiligen. Die Vorschriften der Nr. 5.1 bis 5.3 gelten entsprechend. 5.5 Bietet eine Wohnortgemeinde keine oder keine ausreichenden Plätze für unter 3- jährige an, hat sie sich an den Kosten für diese Kinder bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres anteilig nach der Zahl der im Jahresdurchschnitt gemeldeten Kinder zu beteiligen. Nach Vollendung des 3. Lebensjahres ist der gem. Bedarfsplan zugewiesene Kindergarten zu besuchen. Die Abrechnung erfolgt zwischen den betroffenen Gemeinden und sollte vertraglich geregelt sein. 6. Verfahren und Zahlungen 6.1 Der Träger des Kindergartens beantragt den Personalkostenzuschuss bis jeweils 15. Januar eines jeden Jahres beim Jugendamt. 6.2 Der Landkreis zahlt den Personalkostenzuschuss in drei Abschlagszahlungen zu je einem Drittel in den Monaten Februar, Juni und Oktober, wobei die erste Rate nur gezahlt wird, wenn der Antrag richtlinienmäßig vorliegt. Bei der Bemessung der Abschlagszahlungen wird die Gemeindebeteiligung in den Fällen der Nr. 5 mit Ausnahme der Ziffer 5.3 der Richtlinie berücksichtigt. 6.3 Der Landkreis stellt aufgrund des Antrages die vorläufige Jahreszuwendung und die Höhe der drei Abschlagszahlungen fest und erteilt hierüber einen Bescheid. Eine Erhöhung der Abschlagszahlung kann beantragt werden, wenn der Mittelbedarf wegen Tarifsteigerungen oder der Erweiterung von Einrichtungen wesentlich höher ist, entsprechende Anträge sollen bis spätestens 1. September gestellt werden

103 6.4 Der Träger des Kindergartens legt dem Landkreis den Verwendungsnachweis spätestens bis zum 31. März des nächsten Jahres vor. 6.5 Der Landkreis prüft bei den geltend gemachten Personalkosten die Einhaltung der tarifrechtlichen Vorschriften sowie des Kindertagesstättengesetzes und der hierzu bestehenden Vorschriften. Die endgültige Jahreszuwendung, die sowohl den Anteil des Landkreises sowie den Landesanteil umfasst, wird durch Bescheid festgesetzt und ggf. mit der nächsten Rate verrechnet. 7. Inkrafttreten Diese Richtlinie wurde am durch den Jugendhilfeausschuss neu gefasst und tritt ab in Kraft

104 A n l a g e B e t r i e b s k i n d e r t a g e s s t ä t t e n z u d e n R i c h t l i n i e n d e s L a n d k r e i s e s Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey- Worms zu den Kosten des Baues und der Ausstattung von Kindertagesstätten Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey- Worms zu den Personalkosten in Kindertagesstätten und die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden Der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und die Schaffung familienfreundlicher Strukturen und Angebote ist ein zentrales Interesse der Kinder- und Jugendhilfepolitik des Landkreises Alzey-Worms. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist insbesondere für jene Eltern bzw. Elternteile von hoher Relevanz, die auf eine Elternzeit verzichten oder diese nur für kurze Zeit in Anspruch nehmen. Dies schließt auch die Förderung betriebsnaher bzw. betriebseigener Betreuung ein, die den Eltern einen engeren Kontakt und kürzere Wege zum Kind erlaubt und die auf die betriebsspezifischen Notwendigkeiten abgestimmte Betreuungszeiten bietet. Gleichzeitig haben Betriebe und Unternehmen zunehmend ein Interesse daran, ihre Mitarbeiter/innen bei der Kinderbetreuung zu unterstützen und den Betriebsalltag familienbewusst auszurichten. Die Einrichtung von Betriebskindertagesstätten im Landkreis ist daher grundsätzlich gewollt; sie sollen ähnlich wie freie Träger behandelt werden. Die Prüfung der Förderfähigkeit einer Betriebskindertagesstätte erfolgt grundsätzlich im Einzelfall. Eine Förderung einer Betriebskindertagesstätten ist in der Regel dann möglich, wenn eine entsprechende Bedarfsumfrage die Notwendigkeit nachweist. Dabei sollte mindestens ein Bedarf für zwei Gruppen nachgewiesen werden, da erfahrungsgemäß nicht alle Bedarfsanzeigen zu einer konkreten Platznachfrage führen. Zudem sollte sich die Nachfrage schwerpunktmäßig auf beziehen, die allerdings bei Bedarf bis zur Einschulung in der Betriebskindertagesstätte verbleiben können sollten. Da die Planung und die Bezuschussung anders als bei Regelkindertagesstätten zu handhaben sind, gelten für die Förderung von Betriebskindertagesstätten folgende Eckpunkte: Investitionskosten Für die Einrichtung von Betriebskindertagesstätten werden bei bestätigtem Bedarf durch den Landkreis Alzey-Worms ,- Euro pro Gruppe als Pauschalzuschuss gewährt. Mit Zustimmung des Kreisausschusses kann im Einzelfall davon abgewichen werden

105 Der Landeszuschuss erfolgt auf Basis der entsprechenden Richtlinien und Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz, welche zwischen Gruppen für Regelkinder und Gruppen bzw. Plätze für unterscheiden. Die Zuschüsse werden dabei pauschal gewährt und sind vom Träger über das Jugendamt beim LSJV (Landesjugendamt) zu beantragen. Der Eigenanteil des Betriebes soll mindestens dem Trägeranteil von 20% entsprechen. Eine Beteiligung der Kommune ist nicht vorgesehen, da das Einzugsgebiet von Betriebskindertagesstätten naturgemäß ortsgemeindeübergreifend ist und die Standortkommune voraussichtlich nur im Einzelfall von dem zusätzlichen Angebot profitieren wird. Die Bezuschussung der Ausstattung erfolgt analog der bestehenden Richtlinien und Verwaltungsvorschriften. Betriebskosten Die Betriebskosten setzen sich aus Personalkosten und Sachkosten (Miete u.a.) zusammen. Die Sachkosten sind vom Träger bzw. vom Betrieb aufzubringen, die Personalkosten werden von Land und Kreis unter Zugrundelegung des KitaG und entsprechender Vorschriften bezuschusst; sie sind in Anlehnung an die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu den Personalkosten in Kindertagesstätten und die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden zu gewähren. Allerdings sind insbesondere in Hinblick auf das Einzugsgebiet und den Kommunalanteil spezielle Regelungen notwendig, die in individuellen Verträgen zu vereinbaren sind und sich an folgenden Eckpunkten orientieren sollen: - Für Kinder aus dem Landkreis (Pro-Kopf-Berechnung) zahlt der Kreis den festgelegten Zuschuss, der sich aus Kreis- und Gemeindeanteil zusammensetzt, das heißt je nach Gruppenform zwischen 32,5% und 40%. - Für Kinder, die nicht aus dem Landkreis kommen, aber in Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, übernimmt das Land die entsprechenden Personalkosten (zusätzlich zum Landesanteil) - Für Kinder, die außerhalb von Rheinland-Pfalz leben, hat der Betrieb den Personalkostenanteil, der sonst vom Kreis bzw. vom Land gezahlt wird (Kreisanteil), zu tragen. - Das Land zahlt für alle Kinder aus Rheinland-Pfalz den üblichen Landeszuschuss, das heißt je nach Gruppenform zwischen 30% und 45%; für Kinder, die dabei nicht aus dem Landkreis stammen, übernimmt es zusätzlich den Kreisanteil (zwischen 32,5% und 40%, s.o.) - Die Höhe der Elternbeiträge ergibt in der Summe einen Anteil von bis zu 17,5% der Personalkosten, in einer Krippengruppe auch mehr. Die Beitragsfestlegung erfolgt durch den Landkreis einheitlich für alle Kindertagesstätten.* - 5 -

106 * b werden diese Beiträge für alle Kinder ab zwei Jahren bis zur Einschulung durch das Land übernommen (2008: vorletztes Kitajahr, 2009: 1. Regelkitajahr). - Der Anteil des Betriebes an den Personalkosten entspricht mindestens dem Anteil, der durch das KitaG als Trägeranteil ausgewiesen wird, das heißt je nach Gruppenform zwischen 5% und 12,5%. Die Pro-Kopf-Berechnung der Zuschüsse bedingt eine entsprechende Umlegung der Personalkosten auf die tatsächlich belegten Plätze. In einer individuellen Vereinbarung mit dem Betrieb sind darüber hinaus folgende Aspekte verbindlich zu regeln: - Bei Inanspruchnahme von Investitionskostenzuschüssen ist die Bindungsfrist festzuschreiben. - Hat die Standortkommune ein Interesse daran, Belegrechte für eine bestimmte Platzkapazität in der Betriebskindertagesstätte zu erwerben, die verbindlich der Erfüllung des Rechtanspruches dienen und die daher im Kindertagesstättenbedarfsplan entsprechend ausgewiesen werden soll (örtliche Bedarfsdeckung), ist eine Vereinbarung zwischen Betrieb und Kommune notwendig, die der Zustimmung des Jugendamtes bedarf. - Der Betrieb sollte bei freien Kapazitäten auch betriebsfremde Kinder aufnehmen. In der Kindertagesstätte werden neben den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien insbesondere auch die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland- Pfalz als Arbeitsgrundlage herangezogen; sie fließen in die Konzeption mit ein. Dem Übergang von Kindertagesstätte zur Grundschule wird, wenn Regelkinder aufgenommen werden, dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Fachberatung des Landkreises Alzey-Worms kann unterstützend hinzu gezogen werden, dies auch bei Planung und Beantragung von Maßnahmen nach dem Landesförderprogramm zur Sprachförderung und zum Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule. Eine Beteiligung an Gremien im Landkreis, die Fragen und Themen der Kindertagesstätten zum Gegenstand haben (bspw. Leiter/innentreffen, Kita-AG) ist erwünscht, ebenso eine Beteiligung an der Kindertagesstättenbedarfsplanung

107 Orientierungshilfe zur Sprachförderung im Landkreis Alzey-Worms Im Rahmen des Landesprogramms Zukunftschance Kinder Bildung von Anfang an werden in Rheinland- Pfalz Maßnahmen gefördert, um allen Kindern eine optimale Vorbereitung auf die Schule und bei Bedarf eine intensive Sprachförderung vor allem im letzten Kindergartenjahr zu ermöglichen. Grundlage dafür ist das Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung, das am 1.Januar 2006 in Kraft getreten ist; in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift werden Art und Umfang der Förderung geregelt. Die vorliegende Orientierungshilfe soll für die Kindertagestätten im Landkreis ein Leitfaden zur Umsetzung der Sprachförderung in den einzelnen Einrichtungen sein und dient der qualitativen Weiterentwicklung der Sprachförderung vor Ort. Ziel ist es, jedem einzelnen Kind bei Bedarf eine optimale Bildungs- und Entwicklungschance für seinen individuellen Lebensweg zu ermöglichen und eine kontinuierliche Förderung und Unterstützung speziell im sprachlichen Bereich sicherzustellen. Antragstellung Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten sowie (...) werden für die einzelnen Jugendamtsbezirke in Rheinland-Pfalz Budgets festgesetzt, die für die Jugendämter die Grundlage für die Entwicklung der Gesamtplanung der besonderen Angebote der Sprachförderung sind. Die Träger der Kindertagesstätten stellen beim Kreisjugendamt, entsprechend dem pädagogischen Bedarf, den Antrag; das Ende der Antragsfrist ist jeweils der 15. März eines Jahres. Durchführung der Sprachförderung Es können zwei unterschiedliche Sprachfördermaßnahmen beantragt werden: Basisförderung: pro Gruppe mindestens fünf Kinder, 100 Zeitstunden (80 Stunden am Kind, 20 Stunden Vorbereitungszeit) Intensivförderung: pro Gruppe mindestens vier und höchstens sechs Kinder, 200 Zeitstunden (160 Stunden am Kind, 40 Stunden Vorbereitungszeit) Kosten/Zuschusshöhe Basisförderung: 2000 plus 50 Materialkostenzuschuss Intensivförderung: 4000 plus 50 Materialkostenzuschuss 70% der Gelder werden auf Abruf an den Träger zu Beginn der Maßnahme ausgezahlt, der Rest des Zuschusses nach Prüfung des Verwendungsnachweises, wenn die Maßnahme ordnungsgemäß durchgeführt wurde

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