Die Patientenverfügung in der ethischen, politischen und rechtlichen Debatte
|
|
- Rudolf Winkler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Markus Rothaar Die Patientenverfügung in der ethischen, politischen und rechtlichen Debatte Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 15. Mai 2009 unter Autor Markus Rothaar Veranstaltung "Patientenverfügungen und Palliativmedizin" Expertentagung der Hanns-Seidel-Stiftung am 28. April 2009 im Konferenzzentrum München Empfohlene Zitierweise Beim Zitieren empfehlen wir hinter den Titel des Beitrags das Datum der Einstellung und nach der URL-Angabe das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse anzugeben. [Vorname Name: Titel. Untertitel (Datum der Einstellung). In: (Datum Ihres letzten Besuches).]
2 Die Patientenverfügung in der ethischen, politischen und rechtlichen Debatte Dr. Markus Rothaar Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 1
3 Übersicht Definition Geschichte Problemfelder und Regelungsansätze Ausblick: Patientenverfügung im Kontext 2
4 I. Zur Definition der Patientenverfügung Unter einer Patientenverfügung wird eine Willensäußerung verstanden, mit der jemand festlegt, in welcher Weise er medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, falls er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst zustimmungsfähig sein sollte. (Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin, Zwischenbericht Patientenverfügungen, Kurzfassung) 3
5 I. Zur Definition der Patientenverfügung Grundproblem: Pat.Vfg. soll Selbstbestimmung sichern, wo eigentlich keine mehr möglich ist. Grundfrage: Ist eine Vorausverfügung, die i.d.r. in einem ganz anderen Lebenshorizont z.b. gerade nicht in existentieller Konfrontation mit dem Tod - verfasst wurde wirklich mit einer aktuellen Willensentscheidung gleichsetzbar? Und was bedeutet das, für die rechtliche Regelung? 4
6 II. Geschichte Entscheidung des BGHz vom 17. März 2003: Grundsätzliche Verbindlichkeit von PatVfg. Reichweitenbeschränkung: Ist ein Patient einwilligungsunfähig und hat sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssen lebenserhaltende oder verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor - etwa in Form einer sog. Patientenverfügung - geäußerten Willen entspricht. 5
7 Im besagten Fall ging es um ein apallisches Syndrom ( Wachkoma ), d.h. vom BGHz selbst formulierte Kriterien der Reichweitenbeschränkung waren gerade nicht erfüllt Fehlinterpretation von BGHSt vom 13. September 1994 ( Kemptener Urteil )? Seither uneinheitliche Rechtsprechung 6
8 2003/2004: Arbeitsgruppe des BMJ Patientenautonomie am Lebensende (Kutzer- Kommission) 2003/2004: Zwischenbericht Patientenverfügungen der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen Bundestages Ab 2006: Erarbeitung und Einbringung dreier interfraktioneller Gesetzentwürfe (bis Anfang 2009) 04. März 2009: Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages 7
9 Ethisch-rechtliche Problemfelder Reichweite nach Krankheitsstadium Basisversorgung [ Notfallmedizin ] Verbindlichkeit/Wirksamkeitsvoraussetzungen Widerruf/ natürlicher Wille [ Regelungen zum mutmaßlichen Willen ] [ Einschaltung des Vormundschaftsgerichts ] 8
10 Ethisch-rechtliche Problemfelder Drei interfraktionelle Gesetzentwürfe mit unterschiedlichen Antworten: Stünker(SPD)/Kauch(FDP)/Jochimsen(Linke)/Montag (Grüne) Zöller(CSU)/Faust(CDU)/Däubler-Gmelin (SPD) Bosbach(CDU)/Röspel(SPD)/Göring-Eckardt (Grüne)/Fricke(FDP) 9
11 Art und Stadium der Erkrankung Bei Stünker und Zöller/Faust: Keine Reichweitenbeschränkung nach Art und Stadium der Erkrankung Bei Bosbach/Röspel (alt): PatVfg., bei deren Befolgung der Tod eintritt, gelten nur bei irreversibel tödlich verlaufenden Leiden oder irreversiblem Bewußtseinsverlust 10
12 Reichweite I: nach Art und Stadium der Erkrankung Bei Bosbach/Röspel (neu): Patientenverfügungen können auch jenseits dieser Stadien gelten, aber nur wenn dokumentierte rechtliche (Notar) und medizinische (Arzt) Beratung und eine regelmäßige Aktualisierung erfolgt ist Vgl. österreichisches PatVfg.-gesetz 11
13 Argumente contra RW-Beschränkung Unzulässige Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts Wer noch einwilligungsfähig ist, kann jederzeit auch eine lebensrettende Maßnahme ablehnen; daher kann man niemand verwehren, analoge Regelungen für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit in einer PatVfg. vorzusehen 12
14 Argumente contra RW-Beschränkung Unterschiedliche Schutzkonzepte für Sterbende/Irreversibel Bewußtlose und Nicht- Sterbende/Reversibel Bewußtlose -> Urteil über Lebenswert und Lebensunwert? 13
15 Argumente pro RW-Beschränkung I Verschwimmen oder Überschreitung der Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe Hintergrund: These, wonach die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe nur danach gezogen werden kann, ob der Todeseintritt noch verhindert werden kann oder nicht mehr 14
16 Argumente pro RW-Beschränkung II PatVfg. ist keine aktuelle Entscheidung unter genauer Kenntnis der faktisch eingetretenen Umstände und aus der Situation selbst heraus PatVfg. erfüllt daher gerade nicht die Kriterien einer echten selbstbestimmten Entscheidung, sondern ist ein nachrangiges Selbstbestimmungs-Surrogat, das hinter echter Selbstbestimmung zurückstehen muss 15
17 Argumente pro RW-Beschränkung II Wo die Fähigkeit zu echter aktueller Selbstbestimmung wiederhergestellt werden kann, muss dies darum Vorrang vor dem bloßen Surrogat haben Wo diese Fähigkeit nicht mehr wiederhergestellt werden kann, gilt die PatVfg., da wir dann nichts besseres haben Z.B. Christian Jäger (Bayreuth); Roland Kipke (Berlin) 16
18 Reichweite II: Basisversorgung Definiert durch BÄK: menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen (!) von Hunger und Durst 17
19 Reichweite II: Basisversorgung Bosbach/Röspel: Basisversorgung kann durch PatVfg. nicht ausgeschlossen werden Stünker: kein Verbot des Ausschlusses der Basisversorgung Zöller/Faust: kein solches Verbot im Gesetzestext; geht aber in der Begründung von einem bereits bestehenden Verbot aus 18
20 Reichweite III: Notfallmedizin Unklare Situation In keinem der Gesetzentwürfe dazu eine Regelung Aber doch jeweils Verbindlichkeit der Patientenverfügung 19
21 Verbindlichkeit der Patientenverfügung Stünker und Bosbach/Röspel: Strikte Verbindlichkeit bei Vorliegen der jeweiligen Wirksamkeitsvoraussetzungen. Behandlung entgegen dem in der PatVfg. niedergelegten Willen ist dann jeweils Körperverletzung Kein Ermessensspielraum für Arzt und Betreuer/Bevollm. 20
22 Verbindlichkeit der Patientenverfügung Aber: Immer noch Feststellen des Zutreffens der PatVfg. auf die eingetretene Situation und Interpretation der PatVfg. erforderlich Interpretation nach allgem. Auslegungsregeln des BGB: d.h. es zählt nicht unbedingt der Wortlaut, sondern das mit dem Wortlaut Gemeinte (explizit auch in der Begründung bei Zöller/Faust ausgeführt) Z.B. Ich will nicht an Schläuchen hängen. 21
23 Verbindlichkeit der Patientenverfügung Dadurch Vermeidung von Problemen, die bei strikter Befolgung des Wortlauts entstehen würden Allerdings: Welcher Arzt kennt die allgem. Auslegungsregeln des BGB für Willenserklärungen?! 22
24 Wirksamkeitsvoraussetzungen Stünker: Wirksamkeitsvoraussetzung Schriftlichkeit Bosbach/Röspel: Patientenverfügungen diesseits der Reichweite bedürfen zur Verbindlichkeit nur der Schriftlichkeit. Patientenverfügungen jenseits der Reichweite zusätzlich der Beratung und Aktualität Zöller/Faust: keine Wirksamkeitsvoraussetzungen 23
25 Verbindlichkeit der Patientenverfügung Zöller/Faust: Feststellung der Verbindlichkeit wie bei Stünker, aber bei Umsetzungsbestimmungen eine gewisse Relativierung (?) der Verbindlichkeit : Der Arzt prüft, welche Behandlungsmaßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist und erörtert diese unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens nach 1901b mit dem Betreuer. 24
26 Verbindlichkeit der Patientenverfügung Verbindlichkeit = lässt eigentlich keinen Ermessensspielraum zu Berücksichtigung = signalisiert gerade einen Ermessensspielraum Schriftlichkeit und Aktualität als Soll- Bestimmungen: ohne Auswirkungen auf Verbindlichkeit der PatVfg.? 25
27 Widerruf/ natürlicher Wille bei Demenz Spezialproblem Demenz: Nichteinwilligungsfähigkeit, aber keine Bewußtlosigkeit Möglicher Widerspruch zwischen vorausverfügtem Willen in der PatVfg. und Lebensäußerungen des Dementen wie z.b. Lebensfreude o.ä. ( natürlicher Wille ) Was gilt dann??? Aktuelles Beispiel: Walter Jens 26
28 Widerruf/ natürlicher Wille bei Demenz Zöller/Faust und Bosbach/Röspel: greifen das Problem auf: wenn der Betroffene an der PatVfg. erkennbar nicht festhalten will, muss/darf sie nicht umgesetzt werden Stünker: keine Regelung zu dieser Problematik => PatVfg. müsste also auch entgegen der aktuellen Lebensäußerungen des Dementen umgesetzt werden 27
29 Fazit zu den Gesetzentwürfen 1.) Stünker: Strikte Gleichsetzung der Vorausverfügung mit aktueller Willensäußerung 2.) Bosbach/Röspel und Zöller/Faust: Skepsis gegenüber einer solchen strikten Gleichsetzbarkeit => Sicherungsmechanismen mit je unterschiedlichen Schutzkonzepten 28
30 Ausblick: Patientenverfügungen im Kontext Nur maximal 8% der Bevölkerung haben PatVfg. Bei der großen Mehrheit werden Entscheidungen bei Nichteinwilligungsfähigkeit daher nach dem Mutmaßlichen Willen getroffen werden => hier besteht deutlich größerer Regelungsbedarf 29
31 Ausblick: Patientenverfügungen im Kontext gender bias : die typische Verfasserin einer PatVfg. ist weiblich verheiratet oder verwitwet im Rentenalter Auf die größte Ablehnung stoßen PatVfg. bei unverheirateten Männern mittleren Alters (!) 30
32 Ausblick: Patientenverfügungen im Kontext PatVfg. sind eine Reaktion auf tatsächliche oder auch nur befürchtete Überversorgung oder Fehlversorgung am Lebensende Mißtrauen gegenüber der Ärzteschaft? Macht ein Kommunikationsinstrument daraus! Angesichts der demographischen und finanziellen Entwicklungen wird in Zukunft eher die Unterversorgung das brennende Problem werden 31
33 Ausblick: Patientenverfügungen im Kontext Problematische Focussierung der Debatte auf die negative Selbstbestimmung : was will der Patient nicht. Das geht an den wirklichen Wünschen der Menschen oft vorbei: Denn die meisten Menschen wollen am Lebensende etwas: Zuwendung, Schmerz- und Symptomkontrolle kurz eine angemessene und menschenwürdige Sterbebegleitung 32
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 33
Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung
Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender
MehrProf. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010
Ärztliche Behandlung nach dem 3. BtÄndG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 1 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Ärztliche Behandlungsmaßnahmen Hintergrund: Die Sterbehilfe -Debatte Der Vertreter
MehrWas ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?
Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht
MehrDarstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung:
Stand: Juli 2007 Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung: Entwurf MdB Stünker Entwurf MdB Zöller
MehrGliederung des Vortrags
Künstliche Ernährung bei Wachkoma und Demenz: Gebotene Grundversorgung oder sinnlose Leidensverlängerung? Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v. Hospiz-Forum, 10.10.2007 Gliederung des
MehrWorauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg
9. Gesundheitspflege-Kongress Hamburg Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 26.11.2011 Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte Recht auf Leben
MehrRechtliche Dimensionen der Sterbehilfe
Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher
Mehr2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht
2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung
MehrGesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft
Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum 01.09.2009 in Kraft Die Frage der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Am 18.06.2009 hat nunmehr
MehrPatientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee
Dr. Hans-Joachim Heßler Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte Kloster Irsee 12.11.2015 Indikation Patientenwille Voraussetzungen für ärztliches Handeln Therapie Patientenwille: Maßstab medizinischen
MehrPatientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes
Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter
MehrPatientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.
Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,
MehrEntscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde
Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde 30.09.2015 4. Gemeinsamer Palliativfachtag 1 Ausgangssituation Jede, auch die medizinisch indizierte Behandlung, ist Körperverletzung
MehrInhalt Vorwort Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
4 Inhalt 6 " Vorwort 7 " Patientenverfügung 8 " Patientenverfügung dafür brauchen Sie sie 9 " Was Sie verfügen können 11 " Wie wirksam ist die Patientenverfügung? 18 " Ziele der Patientenverfügung 19 "
MehrRechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie. Prof. Dr. Dirk Olzen
Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie Prof. Dr. Dirk Olzen I. Patientenverfügungen Patientenverfügung i.s.v. 1901a I BGB: Im einwilligungsfähigen
MehrErnährungstherapie Konflikte: Ethik - Recht
Ernährungstherapie Konflikte: Ethik - Recht Stephan W. Sahm Klinik für f Gastroenterologie/ Onkologie - Ketteler-Krankenhaus Krankenhaus Offenbach - - Akademie für f r Ethik i. d. Medizin- DKD Rechtfertigung
MehrSterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel
Ernst Ankermann Sterben zulassen Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens Mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungen 12 Geleitwort
MehrDeutscher Bundestag ENQUETE-KOMMISSION ETHIK UND RECHT DER MODERNEN MEDIZIN. Zwischenbericht Patientenverfügungen Kurzfassung
Deutscher Bundestag ENQUETE-KOMMISSION ETHIK UND RECHT DER MODERNEN MEDIZIN Zwischenbericht Patientenverfügungen Kurzfassung Herausgeber Redaktion Verantwortlich für den Inhalt Sekretariat der Enquete-Kommission
MehrHospizarbeit und palliative Versorgung in Bayern - Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf
Margarethe Beck Hospizarbeit und palliative Versorgung in Bayern - Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 15. Mai 2009 unter www.hss.de/downloads/090428_rm_beck.pdf
MehrRede zum Thema. Patientenverfügung. gehalten vor dem XVI. Deutschen Bundestag Berlin, den 29. März Sperrfrist: Beginn der Rede!
Thomas Rachel MdB Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU / CSU (EAK) Rede zum Thema Patientenverfügung
MehrAktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung
Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Ulrich Fink, Pastoralreferent, Supervisor DGSv Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen und Hospizseelsorge im Erzbistum Köln Stufen Autonomie
MehrPatientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen
Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?
MehrEntscheidungen am Lebensende
Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige
MehrPatientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen
Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte
MehrPatientenverfügung. Ich,. geb. am. wohnhaft in...
Patientenverfügung Ich,. (Name) (Vorname) geb. am. wohnhaft in... verfasse hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Patientenverfügung: Ich
MehrBayerisches Staatsministerium der Justiz
Bayerisches Staatsministerium der Justiz Rechtliche Aspekte der künstlichen Ernährung Dr. Hans-Joachim Heßler 1. Künstliche Ernährung als (ärztlicher) Heileingriff - Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit
MehrPatientenverfügung. Ich,. wohnhaft in
Patientenverfügung Ich,. (Name) (Vorname) geb. am wohnhaft in.. verfasse hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Patientenverfügung: ich treffe
MehrInterdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin.
Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Palliativmedizin dient der Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung
MehrÄrztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt
Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Hungern bis der Tod kommt? Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen
MehrDrittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
Bundesrat Drucksache 593/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - G Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni
MehrKlinisch-ethische Entscheidungen am Lebensende Medizin des Alterns und des alten Menschen
Klinisch-ethische Entscheidungen am Lebensende Medizin des Alterns und des alten Menschen Dr. med. Alena Buyx, M.A. Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Von-Esmarch-Str. 62 48149 Münster
MehrZwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz Brauche ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz Brauche ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Konrad-Adenauer-Stiftung, Mainz, 25. November 2005, Rainer Beckmann Ausgangssituation Angst, in Alter
MehrTherapieentscheidungen am Lebensende
Therapieentscheidungen am Lebensende Imke Strohscheer Universitäre Palliativmedizinische Einrichtung LKH - Universitätsklinikum Graz Grundlagen moralischen Handelns in der Medizin Eid des Hippokrates Florence
MehrPatientenverfügungen in der klinischen Praxis
Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht
Mehrvorsorgen selbst bestimmen e.v.
vorsorgen selbst bestimmen e.v. Patientenverfügung 1. Zu meiner Person Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnort: Straße: Geburtsort: 2. Reichweite dieser Patientenverfügung Die folgende Verfügung bedeutet
MehrDas neue Patientenverfügungsgesetz
Das neue Patientenverfügungsgesetz Medizinische und ethische Aspekte Beispiel 1(1) Wenn ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde oder ich ein unerträgliches Leiden ohne Aussicht auf Besserung und
MehrWie geht der Arzt mit dem Patientenwillen um? Kai Roesler
Wie geht der Arzt mit dem Patientenwillen um? Kai Roesler Bereitschaftspotential Bewußtsein der Absicht VETO Bewegung -550 ms -200 ms -100 ms 0 Benjamin Libet et al: Time of Conscious Intention to Act
MehrPatientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Lehrbeauftragter www.uffeln.eu Patientenverfügung individuelle, formfreie Erklärung
MehrEthische Probleme am Ende des Lebens
Ethische Probleme am Ende des Lebens Euthanasie (eu + thanatos) schöner und guter Tod Sterbehilfe Sterbebegleitung Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben Ärztliche Möglichkeiten Allgemeine Aufgaben des
MehrStatement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung
Statement In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
MehrPatientenverfügung Rechtliche Aspekte
Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Sabine Beßler, Leiterin Stab und Recht am Möglichkeiten der Patientenvorsorge Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie stelle
MehrWertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht
Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher
MehrKommentar der Neuauflage: Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung 2004
Kommentar der Neuauflage: Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung 2004 Präambel Zeile 35ff.: Zur Begrenzung der ärztlichen Verpflichtung zur Lebenserhaltung gleicher Wortlaut.
MehrSelbstbestimmung am Lebensende - Umgang mit der Patientenverfügung aus rechtlicher Sicht
Prof. Dr. Erika Lücking Evangelische Fachhochschule Berlin Vortrag im Rahmen der 4. Berlin-Brandenburger Pflegetage 2006, Workshop 5: Selbstbestimmung am Lebensende - Umgang mit der Patientenverfügung
MehrPatientenverfügung. Ich: geb. am: wohnhaft in:
Patientenverfügung Eine Patientenverfügung macht es Ihnen möglich, Ihr Selbstbestimmungsrecht auch dann wahrzunehmen, wenn Ihre Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, eingeschränkt oder erloschen ist. Mit
MehrDas neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte
Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen
MehrUmgang mit Patientenverfügung
LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2
MehrDÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender
DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen
MehrPatientenverfügung und Trauma. Klaus Hellwagner
Patientenverfügung und Trauma Klaus Hellwagner Grundlagen und Ziele Schutz der Privatautonomie Schutz des Selbstbestimmungsrechtes Respekt unterschiedlicher Lebensentwürfe Stärkung der Patientenrechte
MehrDas neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung
Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung
MehrPatientenverfügung aus ethischer Sicht
Patientenverfügung aus ethischer Sicht Prof. Dr. med. P. Saur 11.10.2016 Sana Kliniken Lübeck Ethik-Komitee der Sana Kliniken Lübeck Ärzte Pflegepersonal Seelsorger Verwaltung Jurist Was sind (für uns)
MehrPatientenverfügung Stand 2009
Patientenverfügung Stand 2009 20 Jahre Geriatrie am St. Marien-Hospital in Köln und Einrichtung des Lehrstuhls der Geriatrie an der Universität zu Köln Klinik für Geriatrie Forschungsschwerpunkt für Geriatrie
MehrPatientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?
Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages
MehrRede anlässlich der Kranzniederlegung am Grabe von Hanns Seidel
Ingo Friedrich Rede anlässlich der Kranzniederlegung am Grabe von Hanns Seidel Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 22. September 2011 unter www.hss.de/download/110805_rm_friedrich.pdf
MehrDer Betreuer als Vollstrecker des Patientenwillens
Der Betreuer als Vollstrecker des Patientenwillens Entscheidungen über Leben und Tod unter Berücksichtigung von 1901a, 1901b und 1904BGB Gekürzte Fassung Zunächst prüft der Arzt, ob überhaupt eine Behandlung
MehrDEMOGRAPHISCHER WANDEL UND FACKKRÄFTEENTWICKLUNG Johann Fuchs
DEMOGRAPHISCHER WANDEL UND FACKKRÄFTEENTWICKLUNG Johann Fuchs Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 22. 04. 2015 unter www.hss.de/download/15042_fachkraefte_fuchs.pdf Autor Dr. Johann Fuchs
MehrVorname, Name: geboren am: Straße: Telefon:
Selbstbestimmung am Lebensende durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht In der Au 10 71229 Leonberg kontakt@insel-leonberg.de Patientenverfügung 1. Zu meiner Person: Vorname, Name: geboren am: Straße:
MehrI. Ziel und Hintergrund des Entwurfs. 1. Ziel
Kurzinformation zum Entwurf eines Gruppenantrags von Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen und Jerzy Montag zur Regelung der Patientenverfügung I. Ziel und Hintergrund des Entwurfs 1.
MehrDie wichtigsten Änderungen: 1901a BGB Patientenverfügung
Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland - Bundesverband e.v. Blumenstraße 20, 50670 Köln 0221/913928-86 dannhaeuser@skmev.de MERKBLATT
MehrGesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand )
Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand 30.06.2013) 6.720; 1,1% Einwohner Betreuungen 592.393; 98,9% 02.12.2013 Amt / 51/6.5 Betreuungsstelle 1 Vorsorgemöglichkeiten zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts
MehrKünstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Ethische Grundlagen der Entscheidungsfindung
Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Ethische Grundlagen der Entscheidungsfindung Georg Marckmann Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Ludwig-Maximilians-Universität München Vizepräsident
MehrLeben und Sterben in Richterhand?
Wolfram Höfling Anne Schäfer Leben und Sterben in Richterhand? Ergebnisse einer bundesweiten Richterbefragun^ zu Patientenverfügung und Sterbehilfe Mohr Siebeck Inhaltsverzeichnis Vorwort V A. Einleitung
MehrPatientenverfügung. wohnhaft: 1. Persönliche Anmerkungen zu meinen Erfahrungen und Befürchtungen hinsichtlich Krankheit, Leid und Lebensende
Patientenverfügung Ich (Name) (Vorname) geboren am: wohnhaft: errichte hiermit eine Patientenverfügung. 1. Persönliche Anmerkungen zu meinen Erfahrungen und Befürchtungen hinsichtlich Krankheit, Leid und
MehrI. Ich, geb. am : wohnhaft in :
PATIENTENVERFÜGUNG I. Ich, geb. am : wohnhaft in : bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann. Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar
MehrErhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen!
Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen! ADVANCE CARE PLANNING Primarius Univ.-Doz. Dr. Günther Weber Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin Sterbefälle in Österreich 2012 Gesamt
MehrThema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Thema Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben nicht nur im Alter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
MehrBeizeiten vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. RA Dr. Pierre Kago
Beizeiten vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung 1,3 Mio Heutzutage 3,0 Mio in 2050 Menschen, die Ihren Alltag aufgrund
MehrPatientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe)
Einführung in die Medizinethik (6 u 7) Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe) Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert Ethik-Vorlesung SoSe 2016: Das Semesterprogramm 18.04. Medizinethik:
MehrPatientenverfügung. Wohnhaft in: bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann Folgendes:
Patientenverfügung 1. Eingangsformel Ich, (Name, Vorname) Geboren am: Wohnhaft in: bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann Folgendes: 2. Exemplarische
MehrDie Würde des Menschen ist unantastbar
Die Würde des Menschen ist unantastbar In gesundheitlichen Extremsituationen und am Ende des Lebens Dr. Susanne Roller Palliativstation St. Johannes von Gott Krankenhaus Barmherzige Brüder München Gibt
MehrPatientenverfügung. Name: Vorname: geboren am:
Patientenverfügung Name: Vorname: geboren am: hiermit bestimme ich für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden mich verständlich äußern kann: Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar
MehrEthische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm
Ethische Fragen am Lebensende Pastor Dr. Michael Coors Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, 23.8.2013 michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Programm 1.Ethische Grundlagen a. Selbstbestimmung b. Fürsorge
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung
MehrPatientenverfügung. Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon:
Patientenverfügung Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon: 1 1. Meine Werte und Wünsche, mein Lebensbild Mein Leben empfinde ich als Geschenk. Wenn eines Tages mein Leben dem Ende zugeht,
MehrTherapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung
Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung Georg Marckmann Ludwig-Maximilians-Universität München Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
MehrImpulsreferat Patientenverfügung und Palliativmedizin
Barbara Kittelberger Impulsreferat Patientenverfügung und Palliativmedizin Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 15. Mai 2009 unter www.hss.de/downloads/090424_rm_kittelberger.pdf Autor
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung
MehrDer Hunger in der Welt
Alexa Edmundts Der Hunger in der Welt Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 20.10.11 unter www.hss.de/download/20111014_vortrag_edmundts.pdf Autor Alexa Edmundts Veranstaltung Landhunger
MehrAnleitung und Checkliste zur Feststellung des Patientenwillens im Hinblick auf den Verzicht auf oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen.
Anleitung und Checkliste zur Feststellung des Patientenwillens im Hinblick auf den Verzicht auf oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Herausgegeben vom Amtsgericht Düren, Betreuungsabteilung,
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht 20.01.2011 Herr Testus Test, geb. am 01.05.1955 wohnhaft in 54332 Frankfurt/Main, Weg 33 Ich # Testus Test, *01.05.1955 wohnhaft in 54332 Frankfurt/Main, Weg 33
MehrHospiz Info Brief 5 / 2004 Dortmund / Berlin, 24. September 2004
Hospiz Info Brief 5 / 2004 Dortmund / Berlin, 24. September 2004 Das TOP-Thema: Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung zum Zwischenbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages Ethik und
MehrPatientenverfügung. Lange Version. Verantwortlich: Simone Schmucki schmuckipartner, Anwaltsbüro St. Gallen. Im Auftrag von Fachbereich Alter
Patientenverfügung Lange Version Verantwortlich: Simone Schmucki schmuckipartner, Anwaltsbüro St. Gallen Im Auftrag von Fachbereich Alter Stand: März 2011 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000 Bern 14
MehrRecht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N
Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Sterben in Würde Ethische und rechtliche Aspekte von Sterbebegleitung und Sterbehilfe Recht zu leben Recht zu sterben [Foto: Stefanie Seuffert] SPD-Bundestagsfraktion,
MehrPatientenverfügung/ Vorsorgevollmacht
Silvia Böhme Dipl. Sozialarbeiterin Staatlich geprüfte Krankenschwester Staatlich geprüfte Verwaltungsfachangestellte Ausbilderin für den öffentlichen Dienst Deutsch Ukrainische Pflegeverband e.v. - Vorstandsmitglied
MehrWege zu einer inklusiven Gesellschaft in Bayern: Was können wir tun? Was brauchen wir?
Margit Berndl Wege zu einer inklusiven Gesellschaft in Bayern: Was können wir tun? Was brauchen wir? Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 26.04.2013 unter www.hss.de/download/130419_berndl_rm.pdf
MehrDer Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.
Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei
MehrInhalt. Inhalt. Einleitung 11
Inhalt Einleitung 11 A. Die zentralen Grundsätze 13 1. Die medizinische Indikation 13 2. Der Wille des Patienten - Einwilligung oder Verweigerung 14 3. Unterlassen und Abbruch medizinischer Behandlungen
MehrPatientenverfügung. Haus Maria Linden 9. Mai 2006 Dr. Claus Briesenick, Baldham
Patientenverfügung Haus Maria Linden 9. Mai 2006 Dr. Claus Briesenick, Baldham Krankheitsbedingte Entscheidungsunfähigkeit 1. Auswahl eines Stellvertreters: entweder Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes)
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes) 7 Abs. 1 (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärzte: Jede medizinische Behandlung
MehrSo möchte ich leben. So möchte ich sterben.
So möchte ich leben. So möchte ich sterben. Medizinische Vorsorge am Lebensende Möglichkeiten der Vorsorge Patientenverfügung Willenserklärung zu Art und Umfang der gewünschten Behandlung im Falle der
MehrPatientenverfügung. Name, Vorname, geboren am, Geburtsort. mein Leben in Würde vollenden.
Patientenverfügung Ich Name, Vorname, geboren am, Geburtsort möchte Straße, Nr., Wohnort mein Leben in Würde vollenden. Ich bestimme hiermit für den Fall, dass ich aufgrund folgender, fortgeschrittener
MehrStellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung zum Zwischenbericht der Enquete-Kommission des Bundestages Ethik und Recht der modernen Medizin
Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung zum Zwischenbericht der des Bundestages Ethik und Recht der modernen Medizin 1. Verbindlichkeit von Patientenverfügungen Die Ethik und Recht der modernen Medizin
MehrPatientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung
Patientenverfügung Vorsorge: Meine Patientenverfügung Meine PATIENTENVERFÜGUNG Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. Nr. 55/2006) errichtet. Im Vollbesitz meiner geistigen
MehrAktuelle Reformen im Betreuungsrecht
Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht BGT Mitte Kassel, 13. Juli 2017 Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Verwendung und Weitergabe nur mit Genehmigung des Autors Überblick Zwangsbehandlung Ehegattenvertretung
MehrReferat First Responder Symposium Nottwil 22. März 2014 Anton Genna, Fürsprecher, Thun
Referat First Responder Symposium Nottwil 22. März 2014 Anton Genna, Fürsprecher, Thun 2 1. Das Leben als höchstes Rechtsgut; Nothilfepflicht 2. Medizinische Massnahme als Persönlichkeits- und Körperverletzung;
Mehri n Inhaltsverzeichnis
in 1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand 1 2. Definitionen von Sterben und Tod 13 3. Der Tod als gesellschaftliches Phänomen 17 4. Der Umgang abendländischer Gesellschaften mit dem Tod von der Antike
MehrFRAGEBOGEN zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
FRAGEBOGEN zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Ihnen vertrauten Person die umfassende Bevollmächtigung
Mehr