Torggler Rechtsanwälte GmbH
|
|
- Irma Berg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Torggler Rechtsanwälte GmbH
2 Firmenbuch Überblick Rechtsgrundlagen Bestandteile des Firmenbuchs Überblick Firmenbuchverfahren Firmenbuchanmeldung WEB ERV Torggler Rechtsanwälte GmbH 1
3 Allgemeines zum Firmenbuch Rechtliche Grundlagen: Firmenbuchgesetz ( FBG ), verschiedene andere Gesetze (zb GmbHG, AktG) und völkerrechtliche Verträge (Haager Beglaubigungsübereinkommen vom , diverse zwischenstaatliche Beglaubigungsverträge) Elektronische Datenbank Abfragemöglichkeiten Amtliche Firmenbuchauszüge mit Beweiswirkung von öffentlichen Urkunden (Gerichtshöfe erster Instanz, Bezirksgerichte, Notar) Sonstige Einzelabfragen Zuständigkeit für die Führung des Firmenbuchs Sachlich: die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe erster Instanz Örtlich: sachlich zuständige Gericht, in dessen Sprengel das Unternehmen seinen Sitz hat Torggler Rechtsanwälte GmbH 2
4 Bestandteile des Firmenbuchs Hauptbuch 3 FBG: Allgemeine Eintragungen (bei allen Rechtsträgern vorzunehmen) 4 bis 9 FBG: Besondere Eintragungen (die je nach Rechtsträger differenziert vorzunehmen sind) Urkundensammlung Urkunden, auf Grund derer eine Eintragung im Hauptbuch vorgenommen wird oder für die eine Aufbewahrung bei Gericht angeordnet ist Ist die Anmeldung selbst Grundlage der Eintragung, wird sie auch in die Urkundensammlung aufgenommen Einsichtnahme in gespeicherte Urkunden (durch Ausdrucke oder über Datenbank des Firmenbuchs) Torggler Rechtsanwälte GmbH 3
5 Firmenbuchverfahren (1) Gerichtliches Verfahren, das nach den Bestimmungen des AußStrG zu führen ist Rechtsprechungsorgane Einzelrichter Rechtspfleger (in allen Fällen, die nicht dem Richter vorbehalten sind) Firmenbuchrichter, zb Ersteintragung einer GmbH mit einem Stammkapital ab ,00 Eintragung von Abänderungen des Gesellschaftsvertrags einer GmbH mit einem Stammkapital von mehr als ,00 Verschmelzungen, formwechselnde Umwandlungen sowie Spaltungen Torggler Rechtsanwälte GmbH 4
6 Firmenbuchverfahren (2) Firmenbucheintragungen Antrag einer Partei ( Firmenbuchanmeldung ) Von Amts wegen, zb Auflösung Gesellschaft durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Löschung von rechtskräftig für nichtig erklärten Gesellschafterbeschlüssen Amtslöschung einer Gesellschaft wegen vermuteter Vermögenslosigkeit Parteifähigkeit im Gründungsstadium 15 Abs 2 FBG: Parteifähigkeit der Vorgesellschaft ex lege Torggler Rechtsanwälte GmbH 5
7 Firmenbuchanmeldung (1) Verfahrenshandlung: Mitteilung an das Firmenbuchgericht, mit der ein Antrag auf Vornahme einer bestimmten gesetzlich vorgesehenen Firmenbucheintragung verbunden ist Öffentlich beglaubigt (Grundsatz) Mitwirkung sämtlicher Geschäftsführer beglaubigt, zb: Ersteintragung einer GmbH Erteilung von Prokura Änderung des Gesellschaftsvertrags Formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine AG Torggler Rechtsanwälte GmbH 6
8 Firmenbuchanmeldung (2) Mitwirkung von Geschäftsführern in vertretungsbefugter Anzahl beglaubigt, zb: Neubestellung oder Abberufung von Geschäftsführern sowie jeder Wechsel in der Vertretungsbefugnis Widerruf einer Prokura Errichtung einer Zweigniederlassung Auflösung Torggler Rechtsanwälte GmbH 7
9 Firmenbuchanmeldung (3) Mitwirkung von Geschäftsführern in vertretungsbefugter Anzahl unbeglaubigt ( 11 FBG): Bekanntgabe der Geschäftsanschrift Börsenotierung, Adresse der Internetseite Bekanntgabe des Geschäftszweigs Vorsitzender, Stellvertreter und übrige Mitglieder des Aufsichtsrats Änderungen in der Person eines Gesellschafters einer GmbH, seiner für Zustellungen maßgeblichen Anschrift, der Stammeinlage oder der darauf geleisteten Einzahlungen Torggler Rechtsanwälte GmbH 8
10 Firmenbuchanmeldung (4) Bestimmtes Begehren Genaue Angabe des Inhalts der begehrten Eintragung Mängelbehebung ( 17 FBG) Wenn Anmeldung unvollständig oder der Eintragung ein sonstiges behebbares Hindernis entgegensteht Anleitung zur Mängelbehebung unter angemessener Fristsetzung Beschluss mit Auftrag zur Mängelbehebung kann durch abgesondertes Rechtsmittel nicht angefochten werden Torggler Rechtsanwälte GmbH 9
11 Prüfung des Antrags Entscheidung durch Gericht Gericht hat Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der Anmeldung und ihrer Beilagen sowie das Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen zur beantragten Eintragung zu prüfen und zu entscheiden Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens von Gesellschafterbeschlüssen Anfechtbare Beschlüsse unterliegen daher grundsätzlich der Firmenbucheintragung (Anfechtung nach 41 GmbHG) Befassung von Interessenvertretungen zb: Zulässigkeit des Firmenwortlauts Zustellung des Beschlusses Torggler Rechtsanwälte GmbH 10
12 Praxisbeispiele Elektronische Firmenbucheingabe Torggler Rechtsanwälte GmbH 11
13 Gründung GmbH WEB ERV (1) Torggler Rechtsanwälte GmbH 12
14 Gründung GmbH WEB ERV (2) Torggler Rechtsanwälte GmbH 13
15 Gründung GmbH WEB ERV (3) Torggler Rechtsanwälte GmbH 14
16 Torggler Rechtsanwälte GmbH
17 REINHARD KAUTZ Fachgebiete Wirtschafts- und Unternehmensrecht Gesellschaftsrecht Mergers & Acquisitions Privatstiftungsrecht und Nachlassplanung Immobilienrecht Berufserfahrung Schönherr Rechtsanwälte, Junior Partner Schönherr Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter Ausbildung Universität Wien (Mag.iur., 1998; Dr.iur., 2000) London School of Economics and Political Science (LL.M., 2002) Lehrtätigkeit Universität Wien Fachhochschule bfi Wien KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Managementberatungs & WeiterbildungsgmbH Sprachen Deutsch Englisch Reinhard Kautz Mag.iur., Dr.iur., LL.M. (LSE) Rechtsanwalt seit 2005 Partner tel: fax: r.kautz@torggler.at Torggler Rechtsanwälte GmbH
Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage. Vorwort zur ersten Auflage. Abkürzungsverzeichnis. Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur
Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur V VI XV XIX Kapitel 1: Allgemeines 1 I. Geschichtliche Entwicklung 1 II. Wesen
MehrH. Beendigung der GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung der vereinfachten Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung. Für die Kapitalerhöhung müssen aber beim Kapitalschnitt vor Beschlussfassung folgende Voraussetzungen
MehrGRÜNDUNG und UMGRÜNDUNG von Kapitalgesellschaften
Lehrveranstaltung im WS 2012/13 Univ.-Prof. Dr. Ulrich TORGGLER LL.M. 030267 VO Gesellschaftsrecht GRÜNDUNG und UMGRÜNDUNG von Kapitalgesellschaften Dr. Reinhard Kautz LL.M. Rechtsanwalt 21.11.2012 Gründung
MehrFirmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.
Firmenbuch Allgemeines zum Firmenbuch Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher
Mehr1.6 Anmeldungen zum Firmenbuch
klaren Gesetzeswortlaut auch von Anfang an unzulässige beziehungsweise unrichtige Eintragungen. 10 Abs 2 FBG ermöglicht im Interesse der Richtigkeit des Firmenbuchs eine Durchbrechung der Rechtskraft unrichtiger
MehrGründung Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Gründung Offene Handelsgesellschaft (OHG) Ihr Ansprechpartner: Lars Döhler 1. Allgemeines Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft,
MehrVerordnung über das Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterverordnung - GenRegV)
in Zusammenarbeit mit der juris GmbH www.juris.de Verordnung über das Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterverordnung GenRegV) GenRegV Ausfertigungsdatum: 11.07.1889 Vollzitat: "Genossenschaftsregisterverordnung
MehrAntrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft
Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern Arsenalstraße 9 19053 Schwerin Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrAntrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Straße 30 50668 Köln 615,00 EUR Verwaltungsgebühr fällig mit Antragstellung Antrag auf Zulassung
MehrI. Zivilrechtliche Grundlagen
13 I. Zivilrechtliche Grundlagen A. Allgemeines Zivilrecht Das sog Sachenrecht regelt, wem eine Sache zugeordnet wird und wer daher über sie verfügen darf. Die Arten der Sachenrechte sind im Gesetz geregelt.
Mehr"Die GmbH von der Gründung bis zur Auflösung" Inhaltsverzeichnis. Überblick über die in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen
Vorwort 3 Kapitel 1 Einführung 11 Kapitel 2 Überblick über die in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen 2.1 Das Gesellschaftsrecht... 13 2.2 Personengesellschaften... 15 2.2.1 Die GesBR...
MehrGrundlagenkurs Notarpraxis
Grundlagenkurs Notarpraxis Handels- und Gesellschaftsrecht Gesellschaft mit beschränkter Haftung Dr. Dipl.-Kfm. Kai Bischoff LL.M. Notar, Köln Prof. Dr. Jan Eickelberg LL.M. Hochschule für Wirtschaft und
MehrVertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 1.2.
Teil 1, Abschnitt 2: Unternehmens- und Handelsregister und Registerpublizität Unternehmensregister (UR) durch das EHUG neu geschaffen; geregelt in 8b HGB; wird geführt im Auftrag des Bundesministeriums
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch
MehrAntrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwaltskammer Nürnberg Fürther Straße 115 90429 Nürnberg Anlagen: 1. beglaubigte Ablichtung der aktuellen Teilhaberliste nach 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG
MehrAntrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen; besondere Bemerkungen auf gesondertem Blatt. Rechtsanwaltskammer Bockenheimer Anlage 36 60322 Frankfurt
MehrG E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1. Firma, Sitz... 3 2. Gegenstand des Unternehmens... 3 3. Stammkapital, Stammeinlagen... 3 4. Dauer,
MehrUnternehmensrecht I ::
Unternehmensrecht I ::.unternehmerbegriff.firmenbuch & firma Dr. Wolfram Proksch Technische Universität Wien proksch@pfr.at .allgemeines Handelsstand ha1e historischen Hintergrund Handelsrechtsreform 2005
MehrFIRMENGRÜNDUNG IN ÖSTERREICH Ablaufplan und Ansprechpartner SLC-Beratungsgruppe in Österreich. Schritte zur Gmbh in. Österreich
Schritte zur Gmbh in Österreich More than just a company Provider, Mehrheitseigentümer der SLC-Beratungsgruppe Seite Nr.:1 Nachdem Sie sich als Kunde der SLC-Gruppe entschieden haben, eine Firma in Österreich
MehrSatzung, Ermächtigung, Geschäftsführer, Liquidator, 181 BGB, Befreiung, Selbstkontrahierungsverbot
Gericht OLG Zweibrücken Aktenzeichen 3 W 62/11 Datum Beschluss vom 06.07.2011 Vorinstanzen AG Montabaur, 14.04.2011, Az. 6 HRB 5357 Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Gesellschaftsrecht Satzung, Ermächtigung,
MehrM U S T E R. Name und Sitz. ...Partnerschaft 1 mit beschränkter Berufshaftung 2 Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 3.
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
MehrINFORMATIONSBLATT. für GmbH-Gründung
INFORMATIONSBLATT für GmbH-Gründung 1 I. Vorgründungsstadium: Alle für Rechnung der GmbH vor Registrierung im Firmenbuch abgeschlossenen Rechtsgeschäfte können nur von sämtlichen Gesellschaftern persönlich
Mehr(Art des Vereins (z. B. Sportverein))(Vereinsname)(Ort, Sitz des Vereins) (Ort, Sitz des Vereins), Datum
Anmeldung des Vereins (Art des Vereins (z. B. Sportverein))(Vereinsname)(Ort, Sitz des Vereins) (Ort, Sitz des Vereins), Datum An das (Amtsgericht, welches für Verein zuständig ist) (Straße des Amtsgerichts)
MehrGesellschaftsvertrag. 1 Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr. Die Kurve GmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitierung psychisch Kranker
Gesellschaftsvertrag Die Kurve GmbH 1 Gesellschaftsvertrag 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr Die Kurve GmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitierung psychisch
MehrF Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G
F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft e. V.
MehrUmfang des Schadensersatz. = Vertrauensschaden = Erfüllungsinteresse
Umfang des Schadensersatz Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn das zum Schadensersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre. negatives Interesse positives Interesse = Vertrauensschaden
MehrDie Kommanditgesellschaft (KG)
GESELLSCHAFTSRECHT GR05 Stand: Februar 2009 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Kommanditgesellschaft (KG) Allgemeines Die
MehrSatzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Satzung DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Präambel Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH führt das operative Geschäft des Die Liga - Fußballverband e.v., des Zusammenschlusses der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften
MehrVerordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)
Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) HRegGebV Ausfertigungsdatum: 30.09.2004 Vollzitat: "Handelsregistergebührenverordnung
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrNotar Thomas Woinar 15230 Frankfurt (Oder) Gubener Str. 14 www.notar-woinar.de. Handelsregister
Notar Thomas Woinar 15230 Frankfurt (Oder) Gubener Str. 14 www.notar-woinar.de Handelsregister Registerarten Handelsregister Genossenschaftsregister Partnerschaftsgesellschaftsregister Güterrechtsregister
Mehrdes Kreistages des Landkreises Leipzig
Landkreis Leipzig _BESCHLUSS 2012/056 des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschlussdatum: Grundlage (Vorlage): Beschluss Nr.: Öffentlicher Beschluss: 16.05.2012 BV-2012/056 Ja Änderung(en) am: Grundlage
MehrInfo-Abend Grundbuch-NEU
Info-Abend Grundbuch-NEU Diplomrechtspfleger ADir. Werner Schmid 09. Mai 2012 Rechtliche Änderung/Neuerungen hins. GB-Neu 2 BGBL 26/2012 (Änderung der GOG) gem. 89 c Abs. 5 GOG sind die Kredit und Finanzinstitute
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr... ausgegeben am
Referendumsvorlage 271.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr.... ausgegeben am... 2016 Gesetz vom 9. Juni 2016 über die Abänderung der Zivilprozessordnung Dem nachstehenden vom Landtag
MehrMerkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Mai 2014)
Merkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Mai 2014) Dieses Merkblatt dient zur Orientierung für deutsche Staatsangehörige, die in Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem
MehrGesamte Rechtsvorschrift für Firmenbuchgesetz, Fassung vom 18.11.2011
Gesamte Rechtsvorschrift für Firmenbuchgesetz, Fassung vom 18.11.2011 Langtitel Firmenbuchgesetz (FBG) StF: BGBl. Nr. 10/1991 (NR: GP XVIII IA 9/A AB 23 S. 5. BR: AB 4004 S. 535.) Änderung BGBl. Nr. 458/1993
MehrSeminar: Spezialgebiete des Privatrechts Gesellschaftsrecht V O R B E S P R E C H U N G
Seminar: Spezialgebiete des Privatrechts Gesellschaftsrecht V O R B E S P R E C H U N G LV-Nummer: 618.242 LV-Leiter: Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler, LL.M. Betreuung: Univ.-Ass. MMag. Roland Pfister
Mehrgefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
5 Ob 69/04i Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Tittel
Mehr2012 Internationales Jahr der Genossenschaften
Umwandlung in eine eingetragene Genossenschaft Mathias Fiedler 2012 Internationales Jahr der Genossenschaften Co-operative Enterprises build a better world Warum Umwandlung? Weil die bisherige Rechtsform
MehrSo gründe und führe ich eine GmbH
Beck-Rechtsberater im dtv 5278 So gründe und führe ich eine GmbH Vorteile nutzen, Risiken vermeiden von Dr. Wolfram Waldner, Erich Wölfel 9. Auflage So gründe und führe ich eine GmbH Waldner / Wölfel schnell
Mehr263 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
1 von 5 263 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz
MehrMuster Handelsregisteranmeldung einer neu gegründeten GmbH
Muster Handelsregisteranmeldung einer neu gegründeten GmbH An das Amtsgericht Registergericht Gründung einer GmbH in Firma Zur Ersteintragung in das Handelsregister wird angemeldet: I. Inhalt der Anmeldung
Mehr(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn
TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die
Mehr"Der Geschäftsführer" Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3 Kapitel 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 1.1 Das Wesen und die Organe einer GmbH... 11 1.2 Die Position des Geschäftsführers als Organ der Gesellschaft... 14 1.3 Der Geschäftsführer im Gesetz...
Mehr4: Stellung der Gesellschafter
4: Stellung der Gesellschafter I. Gesellschafterrechte II. Gesellschafterpflichten III. Geschäftsanteil IV. Gesellschafterliste Folie 64 Gesellschafterrechte Inhalt der Rechte - Vermögensrechte - Verwaltungsrechte
MehrProseminar Schwerpunktbereich (Gesellschaftsrecht) WS 08/09
Proseminar Schwerpunktbereich (Gesellschaftsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Susanne und Paul sind Geschäftsführer der Immo. Der Gesellschaftsvertrag der Immo enthält keine Regelung
Mehr7.1.1 Die sieben Schritte zur Gründung Ihres Einzelunternehmens
7.1 schritte der Betriebsgründung 7.1.1 Die sieben Schritte zur Gründung Ihres Einzelunternehmens 1 1. Gründungs-, Finanzierungs- und Rechtsberatung im Gründerservice und/oder den Fachabteilungen bzw.
Mehrxxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der
Nr. der Urkundenrolle für Verhandelt zu am. In der Geschäftsstelle des Notars und vor Notar mit dem Amtssitz in, erschienen heute: 1. Frau: Anja Eichler geboren: wohnhaft: handelnd in ihrer Eigenschaft
MehrAntrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Koblenz Rheinstraße 24 56068 Koblenz Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mit Zweigniederlassung
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh
GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil
MehrANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens
ANLAGE S A T Z U N G I. Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Dachmarke-Rhön GmbH 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens
MehrRechtsformvergleich 2
Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen
MehrAntrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft - AG
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft - AG Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen; besondere Bemerkungen auf gesondertem Blatt. Rechtsanwaltskammer Celle Bahnhofstraße 5 29221 Celle Antrag
Mehrready to use companies - GmbH -
ready to use companies - GmbH - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnung und der Unternehmensgegenstand
MehrAbteilung A Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Abruf vom 25.03.2015 10:41. Seite 1 von 2
Handelsregister A des Abteilung A Abruf vom 25.03.2015 10:41 HRA 723211 Seite 1 von 2 1. Anzahl der bisherigen Eintragungen: 4 2. a) Firma: FKN Fassaden GmbH & Co. KG b) Sitz, Niederlassung, inländische
MehrAuszug aus dem Gerichtsgebührengesetz (Firmenbuch)
Auszug aus dem Gerichtsgebührengesetz (Firmenbuch) Bundesgesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz - GGG) BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert
MehrAgricola-Verlag GmbH, Butjadingen-StoIlhamm, Schulstraße 23/24 / / Fax:
Agricola-Verlag GmbH, 26969 Butjadingen-StoIlhamm, Schulstraße 23/24 www.agricola-verlag.de / info@agricola-verlag.de / Fax: 0 47 35-10 30 Nachtrag zur 8. Auflage des LwVG-Kommentars (Stand 2012/2013)
MehrElektronische Urkunden in Grundbuch und Firmenbuch. Dr. Helmut Auer Konsulent
Elektronische Urkunden in Grundbuch und Firmenbuch Dr. Helmut Auer Konsulent Grundbuch und Firmenbuch Bestehen aus Hauptbuch Urkundensammlung Geschäftsregister (im GB: Tagebuch) im GB: Grundbuchsmappe
MehrKommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) Herausgegeben von
Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) Herausgegeben von Prof. Dr. Lutz Michalski Universität Bayreuth Bearbeitet von Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Universität
MehrGebühren des Handelsregisterverfahrens
Gebühren des Handelsregisterverfahrens Handelsregister Notar: Anmeldung A. Einzelkaufmann (e.k.) 1. Erstanmeldung 70,00 62,50 132,50 2. Eintragung einer ersten Zweigniederlassung 40,00 62,50 102,50 3.
MehrGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG Kommentar von em. Prof. Heinz Rowedder, Prof. Dr. Christian Schmidt-Leithoff, Hans Jürgen Schaal, Dr. Alfred Bergmann, Dr. Andreas Pentz,
MehrDie Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins und seine existentielle Beendigung ist in den Bestimmungen der 41, 45-53 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt in Verbindung mit den jeweiligen Bestimmungen
MehrEintragung in das Handelsregister
Eintragung in das Handelsregister A. Allgemeine Rahmenbedingungen Eine Besonderheit des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts ist die Abgrenzung zwischen Kleingewerbe und vollkaufmännischem Betrieb.
Mehr10 Nc 14/11g. gefasst:
10 Nc 14/11g Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden und durch den Hofrat Dr. Fellinger und die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache
MehrMerkblatt. Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Österreich in Zivil- und Handelssachen
Stand: Juni 2012 Merkblatt Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Österreich in Zivil- und Handelssachen A. Allgemeine rechtliche Grundlagen Grundlage für die Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und
MehrInstituts AGATE ggmbh
Gesellschaftervertrag / Satzung des Instituts AGATE ggmbh Stand: 14. 11.2013 1 Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet Institut AGATE ggmbh. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Pentling. 2 Zweck
MehrDie Schritte der GmbH Gründung
Die Schritte der GmbH Gründung 1. Standortabklärungen 2. Firmenname mit Firmenbuch abklären 3. Erklärung der Neugründung bzw. Betriebsübertragung 4. Gesellschaftsvertrag 5. Gesellschafterbeschluss 6. Bankbestätigung
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/1150-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das
MehrGesellschaftsvertrag der
Gesellschaftsvertrag der Energiedienstleistungen Main-Kinzig GmbH 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma: Energiedienstleistungen Main-Kinzig GmbH (2) Sitz der Gesellschaft ist Gelnhausen.
Mehr(1) Name der staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder ihr vergleichbaren Hochschule:
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Antragsbogen Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der staatlichen
MehrMuster eines Gesellschaftsvertrages für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 1
Anlage 1 Muster eines Gesellschaftsvertrages für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 1 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma... Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG
14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des
MehrAntrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Herrn Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Celle Bahnhofstraße 5 29221 Celle Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrDem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden ersatzlos aufgehoben und das Zwangsstrafverfahren wird eingestellt.
6 Ob 185/11s Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler,
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
Mehr1. Mit welchen 3 Berufen dürfen Rechtsanwälte zusammenarbeiten?
MU Hörübungen zum Thema: Rechtsanwälte Beantworten Sie die Fragen: 1. Mit welchen 3 Berufen dürfen Rechtsanwälte zusammenarbeiten? 2. Rechtsanwälte dürfen Fachanwaltsbezeichnungen auf ihre Briefbögen schreiben.
MehrSatzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter
Satzung der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter 1. Die Gesellschaft führt die Firma Stadtwerke Dreieich GmbH. 2. Der
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh
GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteile
MehrVI. Außenverhältnis. Die Vorschriften der b HGB zum Außenverhältnis sind grds. zwingend.
VI. Außenverhältnis 1. Rechtsfähigkeit 2. Deliktsfähigkeit 3. Insolvenzfähigkeit 4. Vertretung Die Vorschriften der 123 130b HGB zum Außenverhältnis sind grds. zwingend. Folie 324 1. Rechtsfähigkeit Als
MehrGeneralversammlung II
Generalversammlung I Oberstes Willensbildungsorgan Gesamtheit der Gesellschafter Geschäftsführer weisungsgebunden/wichtiger Unterschied zur AG ( 70 AktG) Vorlagepflicht bei außergewöhnlichen Geschäften
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Januar in dem Insolvenzeröffnungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 174/09 BESCHLUSS vom 21. Januar 2010 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 287 Abs. 1, 20 Abs. 2, 290 Abs. 1 Nr. 3, 5, 6 Hat der Schuldner
MehrVerfahrensordnung des Schlichtungsausschusses
Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses 1 Errichtung und Zusammensetzung (1) Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main errichtet gem. 111 Abs. 2 ArbGG einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten
MehrKommentar zur Zivilprozessordnung
Kommentar zur Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz Herausgegeben von Dr. Hans-Joachim Musielak Professor an der Universität Passau 6., neubearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2008
MehrKlausur. aus Gesellschaftsrecht 03. Oktober 2016, 13:15-14:45 Uhr. Vorname:
Klausur aus Gesellschaftsrecht 03. Oktober 2016, 13:15-14:45 Uhr Matrikelnummer: Zuname: Vorname: Punkte: Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Schreiben Sie die Klausur nicht mit Bleistift! Punkteanzahl
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. Oktober in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 149/05 BESCHLUSS vom 25. Oktober 2007 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 4a Über den Stundungsantrag des Schuldners ist durch Beschluss zu entscheiden;
MehrSatzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und
MehrAbb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen
Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Gesellschaften Personengesellschaften Grundform: BGB-Gesellschaft, 705 BGB Sonderformen: OHG, 105ff. HGB KG, 161ff. HGB StG, 230ff. HGB EWIV, EG-VO Partnerschaft, PartGG
MehrB e s c h l u s s zurückgewiesen
7 Ob 183/00p Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr.
MehrAbschnitt 2 Verjährung
25 Abschnitt 2 Verjährung 194 Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (2) Die Vergütung des Sachverständigen
MehrMEMORANDUM. Überblick -Gründung einer ungarischen GmbH
MEMORANDUM Überblick -Gründung einer ungarischen GmbH Die ungarische GmbH entsteht erst mit ihrer Eintragung in das ungarische Firmenregister mit ex-nunc Wirkung. Bereits ab der Einreichung der Anmeldung
MehrGesellschaften im Untergang, erloschen oder begraben - taugliche Adressaten für Ordnungsverfügungen?
Gesellschaften im Untergang, erloschen oder begraben - taugliche Adressaten für Dr. Egon A. Peus Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Verwaltungsrecht AULINGER Rechtsanwälte Bochum I. Grundsätze zur Vertretungsmacht
MehrFachanwalt für Migrationsrecht Merkblatt zu den Anforderungen eines schlüssigen Antrages
Fachanwalt für Migrationsrecht Merkblatt zu den Anforderungen eines schlüssigen Antrages Stand: 22. Februar 2016 I. Rechtsgrundlage für die Bearbeitung von Fachanwaltsanträgen sind 4c BRAO sowie Fachanwaltsordnung
MehrGesellschaftsvertrag der Forum Hauswirtschaft GmbH
Gesellschaftsvertrag der Forum Hauswirtschaft GmbH 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet Forum Hauswirtschaft GmbH. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist in Berlin. 2 Gegenstand des Unternehmens
MehrDeutsche heiraten in Polen
Deutsche heiraten in Polen Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Polen Stand: Juli 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 WB 50.13 In dem Wehrbeschwerdeverfahren des Herrn,, - Bevollmächtigte:, - hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch die Vorsitzende Richterin
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
MehrInhalt. Vorwort... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13
Vorwort... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel 1: Der Unternehmer... 15 1.1. Was bedeutet der Begriff Unternehmen im Unternehmensrecht?... 15 1.2. Wie wird man Unternehmer im Sinne des UGB?... 16 1.3.
Mehr