Elisabeth Motschmann. Ihr Schreiben zur Situation behinderter Menschen in der Arbeitswelt. Sehr geehrte Frau Ruhm,

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1 Elisabeth Motschmann Für Sie in den Bundestag Frau Kassandra Ruhm IG Schwerbehinderte im DGB Region Bremen-Elbe-Weser Bahnhofsplatz Bremen Elisabeth Motschmann 05. Sep Bundestagskandidatin für den Wahlkreis Bremen I Am Wall Bremen Ihr Schreiben zur Situation behinderter Menschen in der Arbeitswelt Sehr geehrte Frau Ruhm, vielen Dank für die Übersendung Ihres Fragenkataloges zur Situation behinderter Menschen in der Arbeitswelt. Heute möchte ich Ihnen gerne stellvertretend für alle Bundestagskandidaten der CDU Bremen antworten. Mobil Fax motschmann@cdu-bremen.de Hier finden Sie mich auf Facebook: 1. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Für CDU und CSU ist die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Auf ihr Wissen und ihre Fertigkeiten können wir nicht verzichten. Gleichwohl werden wir auch in Zukunft für Menschen mit Behinderungen und erhöhtem Unterstützungsbedarf die Institution Werkstatt benötigen. Wir erwarten von dem Programm Initiative Inklusion, mit einem Volumen von 100 Mio. Euro, wichtige Impulse für künftige Aktivitäten, zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse. Darüber hinaus leistet die Initiative Inklusion einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Berufsorien-tierung und fördert die Schaffung neuer betrieblicher Ausbildungs-plätze für schwerbehinderte junge Menschen. Um Jugendlichen mit Behinderung den Übergang in die betriebliche Ausbildung zu erleichtern, wurden auf Initiative der Partner des Ausbildungspakts wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht. Die neue gesetzliche Regelung ( 48 Abs. 2 SGB III) berücksichtigt beispielsweise die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und schwerbehinderten Schülern bei der Berufsorientierung.

2 Zudem eröffnet das Projekt TrialNet durch die Entwicklung und Erprobung von Ausbildungsbausteinen individuelle Lernwege für behinderte Jugendliche, die (noch) keine komplette Ausbildung absolvieren können. Gleichzeitig wird Betrieben durch gezielte unterstützende Strukturen und die Möglichkeit, zunächst einzelne Ausbildungsbausteine zu übernehmen, der Einstieg in die Ausbildung behinderter Jugendlicher erleichtert und somit langfristig der Kreis der ausbildungsbereiten Betriebe erweitert. Gemeinsam mit anderen Partnern im Ausbildungspakt wird sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch künftig dafür einsetzen, dass solch vorbildliche Projekte verstärkt in die Breite getragen werden. Bestehende Instrumente des SGB IX, wie die Unterstützte Beschäftigung und das Persönliche Budget, haben ihre Wirkung bislang nicht voll entfalten können. Ein Umdenken bei den zuständigen Leistungsträgern ist erforderlich. Bei den Arbeitgebern werben wir dafür, sich zu öffnen und Vorurteile gegenüber der Beschäftigungsfähigkeit zu überwinden. Ein inklusiver Arbeitsmarkt kann nur durch Veränderung der Einstellung in den Unternehmen gelingen. Die Herausforderung für Unternehmen besteht in der Regel darin, maßgeschneiderte Antworten in der jeweils konkreten Situation zu finden. Das Potenzial von Menschen mit Behinderungen zu verschenken, wäre indes eine verlorene Chance. Deshalb muss sich vor allem die Einstellung ändern: Nötig ist eine Sensibilisierung der Arbeitswelt für die Belange behinderter Menschen und mehr Vertrauen in ihre Fähigkeiten. Allein zusätzliche finanzielle Mittel oder neue Eingliederungsinstrumente wären nicht zielführend. Vielmehr müssen alle vorhandenen Möglichkeiten stärker und konsequenter genutzt werden. CDU und CSU haben das Vergaberecht für die Beschaffung, insbesondere sozialer Dienstleistungen, sachgerechter ausgestaltet. Bieterbezogene Kriterien sollen in der Zuschlagsentscheidung stärker gewichtet werden, so zum Beispiel Qualifikation und Fachkenntnisse der Ausführungskräfte sowie Vermittlungsergebnisse. Die neue Verordnung soll noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Das Entgelt im Arbeitsbereich einer WfbM ist individuell und abhängig von der jeweiligen Leistung. Es basiert auf einem Grundbetrag, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Hinzu kommt ein Arbeitsförderungsgeld. Je erfolgreicher eine WfbM wirtschaftet, umso höher fällt auch der Lohn für ihre Beschäftigten aus. Wer auf einem Außenarbeitsplatz arbeitet, kann schon heute mehr als die durchschnittlichen 130 Euro verdienen. Zudem gibt es Modellprojekte, wie das Budget für Arbeit, bei dem Löhne gezahlt werden, die an den ortsüblichen Tarif gebunden sind. In Bremen wurde dieses Modellprojekt gerade durch die CDU-Bürgerschaftsfraktion für das Land Bremen umgesetzt. Für CDU und CSU sind dies sinnvolle Instrumente, um das Lohnniveau zu heben. Werkstattbeschäftigte werden kranken-, pflege- und rentenversichert. Nach 20 Jahren Werkstatttätigkeit haben sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe beträgt gemäß 162 SGB VI 80 Prozent des Rentenniveaus eines durchschnittlichen deutschen Arbeitnehmers. Daran wollen wir weiterhin festhalten. Vor Ablauf der Zwanzigjahresfrist stehen denjenigen Angehörigen einer WfbM, die nicht über zusätzliche Einnahmen oder Vermögen verfügen, in der Regel Leistungen im Rahmen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu. Daran wollen wir festhalten. 2

3 2. Integrationsprojekte Die Integrationsprojekte, die in SGB IX vorgesehen sind, können nach 134 aus der Ausgleichsabgabe unterstützt werden. Die Verteilung der Gelder aus der Ausgleichsabgabe obliegt allerdings den Integrationsämtern bzw. Versorgungsämtern in den einzelnen Bundesländern. Im Land Bremen besteht seit Anfang 2013 ein Aktionsprogramm zur Förderung von Integrationsbetrieben. Selbstverständlich setzt sich die CDU auch auf Landesebene für die Förderung des Ausbaus der Integrationsprojekte ein. 3. Höhere Ausgleichsabgabe In Deutschland ist die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren erheblich gesunken. Die Beschäftigungsquote hat einen Rekordstand erreicht. Leider haben Menschen mit Behinde-rungen bisher aus diesem wirtschaftlichen Aufschwung nicht den gewünschten Nutzen ziehen konnten. Das hat verschiedene und vielschichtige Ursachen. Für uns als CDU und CSU ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich mit diesen Ursachen auseinanderzusetzen und kann allein durch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe nicht bewältigt werden. Wir wollen, dass Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammen leben, lernen, arbeiten, feiern und gemeinsam unser Land gestalten können. Als CDU und CSU sind wir nicht davon überzeugt, dass allein höhere Abgaben und die Androhung von Sanktionen Arbeitgeber davon überzeugen können, mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen oder andere Arbeitnehmer von einer ggf. reservierten Haltung gegenüber Kollegen und Kolleginnen mit Behinderungen abzubringen. Es ist viel mehr unsere Aufgabe, auch weiterhin an der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz des Inklusionsgedanken zu arbeiten. Die große Anzahl der Betriebe, die diese Abgabe zahlen, zeigt zudem Informations- und Handlungsbedarf bei Unternehmen und Betrieben. Darüber hinaus haben wir in der letzten Legislaturperiode eine Reihe von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und Initiativen gestartet, um das Potenzial von Menschen mit Behinderungen für den Arbeitsmarkt steigern zu können. Begleitend sind dazu auch eine kontinuierliche Betreuung vor dem Übergang wie auch während des Übergangs in Ausbildung und Beruf, genauso wie danach und eine gezielte Vermittlung und weitere Qualifizierung vonnöten. Die Initiative für Ausbildung und Beschäftigung verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. 4. Teilhabegesetz CDU und CSU wollen in der nächsten Wahlperiode die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch ein zeitgemäßes und zukunftsorientiertes Bundesleistungsgesetz ablösen. Ihnen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben besser zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir wollen, dass der Bund sich schrittweise an den Kosten beteiligt und die Kommunen auf diesem Weg wirksam und dauerhaft entlastet werden. Das Bundesleistungsgesetz soll dem neuen gesellschaftlichen Verständnis für eine inklusive Gesellschaft Rechnung tragen. Der Wunsch von Menschen mit Behinderungen nach individueller Lebensplanung sowie Selbstbestimmung wird unterstützt. Die gesellschaftlich überholte 3

4 Institutionenorientierung wird durch Personenzentrierung ersetzt. Die Eingliederungshilfe wird zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt, das den bisherigen Fürsorgegedanken weitgehend ablöst. Inwieweit dies einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen erfordert, muss im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Bundesleistungsgesetzes in der kommenden Wahlperiode überprüft werden. CDU und CSU wollen, dass der Bund sich schrittweise an den Kosten beteiligt und die Kommunen auf diesem Weg wirksam und dauerhaft entlastet werden. 5. Geschlechtergerechtigkeit CDU und CSU unterstützen grundsätzlich die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Denn wir sind überzeugt: Wir haben bessere Chancen, ein wirtschaftlich erfolgreiches Land zu bleiben, wenn Frauen und Männer ihre Kompetenzen und Fähigkeiten gleichermaßen in den Betrieben einbringen. Darüber hinaus unterstützen CDU und CSU den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Frauen in deutschen Behinderteneinrichtungen sind häufiger sexueller, physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt als nichtbehinderte Frauen. Erschreckend ist, dass diese Gewalterfahrungen an Orten des Schutzes geschehen und sich die Frauen in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen befinden. Der Zugang zu Hilfe und Unterstützung ist dadurch erschwert. Betroffene müssen die Möglichkeit besitzen, schnell und einfach an qualifizierte Hilfsangebote zu kommen. Wie setzten uns daher für eine transparente Beratungs- und Kommunikationsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen ein. Gerade in Notsituationen müssen die Zugangsbarrieren zu Unterstützung und Hilfe so gering wie möglich gestaltet sein. Notwendig sind barrierefreie Anlaufstellen zur Präventionsberatung und für den Notfall. Auch flächendeckende Nottelefone für Frauen mit Behinderung sind von großem Nutzen. Wir unterstützen die Etablierung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen, wie etwa in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die Verantwortung kann jedoch nicht allein auf die Betroffenen übertragen werden. Einrichtungen und Dienste müssen Verantwortung zeigen und für Ausbildungs- und Fortbildungsangebote zu diesem Thema sensibilisiert werden. Das unterschiedliche Strafmaß bei sexuellem Missbrauch von Frauen mit und ohne Behinderung gehört ebenfalls auf den Prüfstand. 6. Soziale Gerechtigkeit Eine inklusive Gesellschaft ist ein zentrales Ziel von CDU und CSU. Wir werden uns hierbei weiter für die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland einsetzen. Wir arbeiten dafür, dass Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihren Alltag möglichst selbstbestimmt meistern und gestalten können. Wir wollen, dass Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammen leben, lernen, arbeiten, feiern und gemeinsam unser Land gestalten. Dafür bedarf es Barrierefreiheit im Wohnungs- und Straßenbau, im öffentlichen Verkehr, in der Kommunikation, im Sport, in der Freizeit und in der Kultur. In einer älter werdenden Gesellschaft wird auch der Anteil der Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen steigen, die genau das tun wollen, was für alle selbstverständlich ist: arbeiten, einkaufen, Sport treiben, reisen, ins Kino gehen, Museen und Ausstellungen besuchen oder im Internet surfen. 4

5 Auf diesem Weg haben wir schon viel erreicht: Wir haben die Grundlage dafür gelegt, dass bis 2022 der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland barrierefrei wird. Ab 2016 muss jeder erstmals zugelassene Fernbus mit mindestens zwei Stellplätzen für Rollstuhlfahrer sowie mit Einstiegshilfen ausgestattet sein. Auch haben wir erstmals Standards festgelegt, wie Gebäude barrierefrei gestaltet werden können. Wir werden weiter daran arbeiten, das Leben für Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag zu erleichtern und die vielen kleinen und großen Hürden, die hier noch im Wege stehen, abzubauen. Wir wollen Menschen mit Behinderungen bei allen sie betreffenden Angelegenheiten als Experten in eigener Sache beteiligen. Die Unterstützung von Kindern mit Behinderung und ihren Angehörigen liegt uns beson-ders am Herzen. Wir wollen behinderte Kinder stärker in den Regelunterricht einbeziehen, dabei aber nicht auf individuelle Förderung verzichten. Unser Ansatz dabei lautet: So viel Inklusion wie möglich so viel besondere Förderung wie nötig. Die inklusive Schule werden wir daher weiter voranbringen. Inklusive Schule heißt für uns, dass wir den Menschen in den Mittelpunkt stellen: Jeder Schüler muss bestmöglich gefördert und unterstützt werden. Voraussetzung dafür sind Barrierefreiheit, gut ausgebildete Lehrer und genügend Förderlehrerstunden. Zugleich sprechen wir uns dafür aus, Förderschulen zu erhalten, wo dies im Interesse der Kinder mit besonderem Förderbedarf liegt. Barrierefreiheit soll zu einem Qualitätsmerkmal des Deutschlandtourismus werden. Sie ist eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wir wollen helfen, bestehende Angebote besser miteinander zu vernetzen und zu vermarkten sowie Mitarbeiter besser in Fragen der Barrierefreiheit zu qualifizieren. Ziel muss die durchgehende Barrierefreiheit sein, von der Buchung über die An- und Abreise bis hin zur Unterkunft. CDU und CSU wollen den Behindertensport auf allen Ebenen weiter fördern. Dabei setzen wir uns verstärkt für die Möglichkeit ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben. Bei Sportstätten werden wir darauf achten, dass sie barrierefrei gebaut werden. Wir wollen uns für eine stärkere öffentliche Aufmerksamkeit und mediale Berichterstattung für den Behindertensport einsetzen. Herzlichst, Ihre Elisabeth Motschmann 5

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