Antrag auf Einwilligung zur Nutzung des Logos der Südwestfalen Agentur GmbH
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- Victoria Sachs
- vor 6 Jahren
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1 Antrag auf Einwilligung zur Nutzung des Logos der Südwestfalen Agentur GmbH Südwestfalen Agentur GmbH Martinstraße Olpe Fax: 02761/ Daten des Antragstellers: vollständige Bezeichnung / Name: Anschrift: Telefon: Web-Adresse: Ansprechpartner: 1. Hiermit beantrage ich namens und in Vollmacht des vorbezeichneten Antragstellers die Einwilligung in die Nutzung eines Logos der Südwestfalen Agentur GmbH (nachfolgend Logo) in dem nachfolgend konkretisierten Umfang. Mir ist bekannt, dass die Einwilligung erst nach Prüfung der nachstehenden Angaben erteilt werden kann und eine Nutzung des Logos vor Erteilung der Einwilligung unzulässig ist. 2. Ich beantrage die Nutzung des Logos/Gestaltungselements: Südwestfalen (Alles echt!) Alles echt! ist ein Versprechen der Region Südwestfalen: Natur pur, ein lebenswertes Umfeld, sichere Arbeitsplätze mit Zukunft und ein vielfältiges Familien- und Vereinsleben. Der Claim bringt die Werte und das Versprechen der Region mit einer natürlichen, handschriftlichen Note auf den Punkt. Das Logo darf nur verwendet werden, wenn die Südwestfalen Agentur direkt beteiligt ist beispielsweise als Sponsor oder Partner. Südwestfalen (Unser starker Standort) Unser starker Standort bringt ebenfalls die Werte und Versprechen der Region Südwestfalen auf den Punkt mit einem Fokus auf den guten Wirtschaftsstandort. Jeder Akteur der Region kann Absender dieser Botschaft sein. Das Logo darf beispielsweise von Unternehmen/Institutionen verwendet werden, die sich zur Region bekennen möchten. Stempel (Alles echt!) Der Stempel Alles echt! ist kein Logo, sondern ein Gestaltungselement, das für Abwechslung sorgt. Im Stempel verschmelzen Logo und Claim zu einer Qualitätsmarke für Südwestfalen. Die Kernaussage Alles echt! wird besiegelt und kann ebenfalls von jedem Akteur der Region verwendet werden. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Nutzung der einzelnen Logos im Auszug des Corporate Design Manuals (Anlage 2) und zum definierten Nutzerkreis der Logos (Anlage 3).
2 3. Das Logo werde ich ausschließlich im Zusammenhang mit folgenden Leistungen nutzen: Veranstaltung: (Titel d. Veranstaltung / Ort / Zeitraum / Veranstalter / Art der Veranstaltung) Dienstleistungen: (Art der Dienstleistungen) Öffentlichkeitsarbeit / Werbung: (Art der Maßnahmen) Einbindung in das hauseigene Corporate Design 4. Im Zusammenhang mit Leistungen gem. Ziff. 2 wird das Logo auf folgenden Werbeträgern / in folgenden Medien eingesetzt: Flyer Plakate Internet / Angabe der Internetadresse: allgemeine Geschäftspost Sonstiges: (Nennen Sie bitte alle Werbeträger / Medien, in denen das Logo genutzt werden soll. In anderen als den konkret genannten Werbemitteln / Medien wird die Nutzung nicht erlaubt.) 5. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere dieselben. Insbesondere habe ich die im Style-Manual Das Corporate Design für Südwestfalen (Anlage 1 zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen) niedergelegten Regelungen zur Kenntnis genommen und werde eine Nutzung des Logos nur in Übereinstimmung mit diesen Regelungen vornehmen. Zudem verpflichte ich mich, der Südwestfalen Agentur Korrekturabzüge der entstandenen Daten zukommen zu lassen., den Firmenstempel Unterschrift Die Südwestfalen Agentur GmbH räumt dem Antragsteller unter den weiteren Voraussetzungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, das Logo der Südwestfalen Agentur GmbH im Zusammenhang mit den unter Ziff. 2 genannten Leistungen auf den unter Ziff. 3 genannten Werbeträgern / Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Nutzungsrecht kann jederzeit durch die Südwestfalen Agentur GmbH widerrufen werden. Olpe, den Südwestfalen Agentur GmbH (Unterschrift)
3 Anlage 2 Logos Mindestgrößen und Abstände Südwestfalen (Alles echt!) Mindestgröße: 30 mm Breite Empfohlene Größe für DIN A3: 80 mm Breite Empfohlene Größe für DIN A4/A5: 44,5 mm Breite Empfohlene Größe für DIN lang quer und hoch: 35 mm Breite Empfohlene Größe unter DIN A6: 30 mm Breite Mindestfreiraum: Im Mindestfreiraum dürfen keine anderen Gestaltungselemente platziert werden. Der Freiraum ergibt sich aus den Abmessungen (a und b) des Anfangsbuchstabens S in der Wortmarke: einfacher Abstand nach rechts und links, 1,5-fach nach oben und 2-fach nach unten. Südwestfalen (Unser starker Standort) Mindestgröße: 30 mm Breite Empfohlene Größe für DIN A3: 80 mm Breite Empfohlene Größe für DIN A4/A5: 44,5 mm Breite Empfohlene Größe für DIN lang quer und hoch: 35 mm Breite Empfohlene Größe unter DIN A6: 30 mm Breite Mindestfreiraum: Im Mindestfreiraum dürfen keine anderen Gestaltungselemente platziert werden. Der Freiraum ergibt sich aus den Abmessungen (a und b) des Anfangsbuchstabens S in der Wortmarke: einfacher Abstand nach rechts und links, 1,5-fach nach oben und 2-fach nach unten.
4 Darstellungsvorgaben für alle Logos: Alle Südwestfalen Logos sind in der Regel auf weißem, hellem oder homogenem Untergrund abzubilden. Das Logo sollte, wenn möglich und ökonomisch vertretbar, immer farbig umgesetzt werden. Als einfarbige Version gibt es das Logo in zwei Varianten: schwarz und weiß. Für eine optimale Lesbarkeit ist zu beachten, dass bei einer Darstellung auf nicht weißen Hintergründen ein ausreichender Kontrast zwischen Logo und Untergrund gewährleistet ist. Zur bestmöglichen Druckdarstellung wurden verschiedene Logovarianten ausgearbeitet. So besteht je nach Anforderung die Möglichkeit, das Logo in CMYK (positiv), mehrfarbig (bunt mit Weiß oder Schwarz) oder einfarbig (weiß oder schwarz) zu verwenden. Das Logo wird immer als grafische Vollfläche (2-D) eingesetzt. Die Darstellung mit anderen Bildmotiven ist nicht zulässig. Das Logo darf nicht durch einen weißen Rahmen auf einer Fläche ausgespart oder umrandet werden. Gestaltungselemente - Mindestgröße Stempel (Alles echt!) Mindestgröße: 15 mm Breite Darstellungsvorgabe: Der Stempel Alles echt! darf nur in den Farben Schwarz oder Weiß verwendet werden.
5 Anlage 3
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