Meldepflichtige Krankheiten

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1 Service du médecin cantonal SMC Kantonsarztamt KAA Meldepflichtige Krankheiten Einführungskurs für Ärztinnen und Ärzte, 10. November 2017 Direction de la santé et des affaires sociales DSAS Direktion für Gesundheit und Soziales GSD Evelyne Huber, Pflegefachfrau

2 Inhalt 1. Beispiel_Einleitung 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Meldepflichtige Krankheiten 4. Referenzunterlagen _ Ressourcen 5. Beispiele Kantonsarztamt KAA 2

3 Introduction _ exemple Service du médecin cantonal SMC 3

4 Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) vom 28. September 2012 Art. 2 Zweck: [ ] den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten verhüten und bekämpfen Art.12 Meldepflicht: Ärztinnen und Ärzte [...] melden Beobachtungen zu übertragbaren Krankheiten mit den Angaben, die zur Identifizierung der erkrankten, infizierten oder exponierten Personen sowie zur Feststellung des Übertragungswegs notwendig sind. Kantonsarztamt KAA 4

5 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung, EpV) vom 29. April 2015 Art. 6 Meldung von klinischen Befunden (Ärztinnen und Ärzte) (Diagnose, Exposition, Impf- und Immunstatus, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, getroffenen Massnahmen, Angaben zur betroffenen Person, usw.). Art. 7 Ergänzungsmeldungen von klinischen Befunden (Ärztinnen und Ärzte) (Informationen bzgl. Entwicklung und getroffene Massnahmen) Art. 9 Meldung von epidemiologischen Befunden (Ausbrüche) Kantonsarztamt KAA 5

6 Gesetzliche Grundlagen Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen vom 1. Dezember 2015 Jährliche Aktualisierung Einzelheiten der Meldung: - Liste der meldepflichtige Krankheiten - Meldefrist (Meldefristen mit Stundenangaben gelten auch ausserhalb der Werktage) - Meldekriterien (Verdacht, positiver laboranalytischer Befund) - Datendetails (Person, Beobachtung) Kantonsarztamt KAA 6

7 Gesetzliche Grundlagen Gesundheitsgesetz (GesG) vom 16. November 1999 Art. 119 b) Meldepflicht Die Gesundheitsfachpersonen, die zur Meldung von übertragbaren Krankheiten des Menschen und von Tierseuchen verpflichtet sind, müssen der Kantonsärztin oder dem Kantonsarzt beziehungsweise der Kantonstierärztin oder dem Kantonstierarzt fristgemäss die in der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Erkrankungsfälle melden. Es gibt keine gesetzliche Grundlage im Zusammenhang mit der Entschädigung für diese Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte. Kantonsarztamt KAA 7

8 Meldepflichtige Krankheiten Was melden? Die Liste der meldepflichtigen Krankheiten finden Sie auf der BAG- Website Jede Häufung von Beobachtungen und alle aussergewöhnlichen Beobachtungen Kantonsarztamt KAA 8

9 Meldepflichtige Krankheiten Wem melden? - Beim Kantonsarztamt Wann melden? - Sobald das jeweilige Meldekriterium erfüllt ist, innerhalb von 2 Stunden, 24 Stunden oder 1 Woche - Die Ärztin oder der Arzt nimmt die Meldung von sich aus vor, ausser bei Hepatitis B und C und Syphilis, wo die Meldung innerhalb von einer Woche erfolgt, auf Antrag des KAA. Kantonsarztamt KAA 9

10 Meldepflichtige Krankheiten Wie melden? Mittels Meldeformular, innerhalb vorgesehener Frist, durch: - Fax: Post: Vertraulich Kantonsarztamt Dr. Chung-Yol Lee, Kantonsarzt Route de Villars Villars-sur-Glâne - Telefon: (Verdacht auf) Erreger, innerhalb von 2 Stunden zu melden Kantonsarztamt KAA 10

11 Kantonsarztamt KAA 11

12 Referenzunterlagen _ Ressourcen Erinnerungshilfen BAG-Website: ng=de Namentlich Flyer Leitfaden zur Meldepflicht Meldeformulare KAA-Website: undlagen-.htm Kantonsarztamt KAA 12

13 Beispiele in.ch/bag/de/home/th emen/menschgesundheit/uebertrag barekrankheiten/meldesy stemeinfektionskrankheiten /meldepflichtigeik/meldeformulare.ht ml Kantonsarztamt KAA 13

14 Kantonsarztamt KAA 14

15 Kantonsarztamt KAA 15

16 Kantonsarztamt KAA 16

17 Kantonsarztamt KAA 17

18 Kantonsarztamt KAA Falls MDR_TB Information vom BAG zu Handen der schweizerischen Lungenliga, welche den behandelnden Arzt bittet, den Fall in anonymisierter Form in einer Closed- User-Group zu präsentieren, um die richtige Behandlung sicherzustellen 18

19 Kantonsarztamt KAA 19

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22 Kantonsarztamt KAA 22

23 Kantonsarztamt KAA 23

24 Aussergewöhnliche Beobachtung

25 Direction de la santé et des affaires sociales DSAS Direktion für Gesundheit und Soziales GSD Service du médecin cantonal SMC Kantonsarztamt KAA

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