Entwicklungen des KKR in NRW

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1 Entwicklungen des KKR in NRW Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ONDIS Anwenderforum am 25. November 2015 Dr. Heidinger(GF) Dr. Oliver Heidinger Geschäftsführer Epidemiologisches Krebsregister NRW

2 Gesetz der Bundesregierung vom 8. April 2013 zur flächendeckenden Einrichtung Klinischer Krebsregister in Deutschland!

3 Gesetz über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung sowie zur Änderung des Gesundheitsdatenschutzgesetzes Gesetzentwurf wurde vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW entwickelt und in das Gesetzgebungsverfahren des Landtags Nordrhein-Westfalen eingebracht!

4 Stand des Gesetzgebungsverfahrens: 1. Lesung am 2. September 2015 nach der 1. Lesung Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sachverständigenanhörung im Rahmen einer öffentlichen Sitzung am 21. Oktober 2015 Verabschiedung des Gesetzes geplant zum Jahreswechsel 2015/2016 In-Kraft-treten voraussichtlich zum 1. April 2016

5 Arbeitsgruppe Klinisches Krebsregister für Nordrhein-Westfalen : konstituierende Sitzung im September 2011 erster Konzeptentwurf Juni 2012 April 2013 In-Kraft-treten des KFRG Weiterentwicklung des Grundkonzeptes unter Einbeziehung aller Stakeholder des selbstverwalteten Gesundheitswesens in NRW Januar 2014 Präsentation des Konzeptmodells 2.0 im MGEPA NRW

6 4. Struktur und Organisation Das Krebsregister NRW gliedert sich in die Teile Klinisches und Epidemiologisches Krebsregister. Beide Teile werden unter einer gemeinsamen Dachstruktur im Sinne eines Landeskrebsregisters für NRW zusammengeführt

7

8 5. Datenfluss Das Konzept zur klinischen Krebsregistrierung in NRW basiert wie schon das epidemiologische Krebsregister auf obligat elektronischen Meldewegen!

9 Datenfluss und grundlegende Organisationsstruktur : Zentralisierung und Regionalisierung Landeszentrale Krebsregisterdatenbank und

10 regionale Qualitätskonferenzen, welche von Regionalbüros des KR NRW organisiert werden!

11

12 Trennung in Vertrauensstelle und Registerstelle!

13 Besonderheiten des integrierten epidemiologischklinischen Landeskrebsregisters NRW: Obligat elektronische Meldungen hohe Automatisierung landeszentrales Melderportal als Kommunikationsplattform hohes Datenschutzniveau bei gesetzlicher Meldepflicht ohne Widerspruchsrecht gegen pseudonymisierte Datenverarbeitung in der Registerstelle landeszentrale Datenannahme, -verarbeitung und speicherung dezentrale regionale Betreuung und Rückmeldesysteme

14 Technik, Datenfluss und Aufgaben KKR

15 Fragen: 1. Wann ist das klinische Krebsregister in der Lage Daten anzunehmen? 2. Sind die Module Pflicht oder Kür? 3. Was ist der Auslöser der Meldung: Diagnosedatum , Behandlungsdatum? 4. Dürfen laut Gesetz auch Meldungen vor dem geschickt werden? 5. Werden Kliniken über das klinische Krebsregister z.b. von niedergelassenen Ärzten zurückgemeldet bekommen und wenn ja, auf welchem Wege, in welcher Form? 6. Ist die Meldevergütung an Pflichtfelder gekoppelt, wenn ja, welche? 7. Wie ist der Umgang mit der Meldepflicht und Informationspflicht innerhalb der Krankenhäuser und Praxen und den jeweiligen Informationssystemen? Hier KIS, PVS

16 Fragen: 8. Umgang mit Meldepflicht und Informationspflicht bei der Übermittlung der Daten aus ONDIS weiterhin Einwilligungserklärung bei Meldepflicht 9. Nur eine vollständige Meldung wird finanziert! Wer stellt die Vollständigkeit fest und welche Meldung wird finanziert? 10. Wenn zwei (unterschiedliche) Meldungen zum Patienten eingehen, die beide vollständig sind, wer entscheidet, welche die korrekte Meldung ist? 11. Kann es sein, dass wer zuerst kommt, bekommt das Geld? 12. Wie soll die Rückmeldung über Vollständigkeit und Qualität der Meldung erfolgen? 13. Wie kann man als Klinik/Praxis seine Meldung und Gegenfinanzierung nachvollziehen (Stellenplanung)? 14. Bekommen die Kliniken eine Rückmeldung der gemeldeten Fälle?

17 Fragen: 15. Werden Sterbefälle zeitnah an ONDIS oder Kliniken übermittelt? 16. Wie melden Niedergelassene? 17. Gibt es irgendeine Form des Reportings oder Benchmarks seitens des Krebsregisters? 18. Können Sterbemeldungen auch von Fällen abgerufen werden, die nur über die EpiCan-Software gemeldet wurden?

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! bei Rückfragen:

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