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1 Newsletter für Unternehmer.

2 Top informiert in den Sommer Top-Aktuell: Die wichtigsten Details zum neuen Beschäftigungsbonus seit 1. Juli 2017 Unternehmen, die seit 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können über die Dauer von bis zu drei Jahren einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) in Höhe von 50% lukrieren. Salzburgs Wirtschaft blickt optimistisch in die Zukunft Die aktuelle Konjunkturanalyse der Wirtschaftskammer bestätigt: Salzburgs Unternehmer gehen mit mehr Optimismus in die Zukunft. Salzburg gehört zu den Top 3 der wachstumsstärksten Bundesländer. Dieser Optimismus findet vor dem Hintergrund einer allgemein stärkeren Dynamik statt. Zentrales Kontenregister: Wer kann tatsächlich Einsicht nehmen? Mit Einführung des Zentralen Kontenregisters kam es keineswegs zu einer Abschaffung des Bankgeheimnisses. Es erfolgte lediglich eine Meldung an das Finanzministerium, wer wie viele Konten bei welchen Banken unterhält und wer darauf zugreifen kann. Wer nun tatsächlich in das Register einsehen kann lesen Sie hier. Kapitalabflussmeldegesetz: Das sollten Sie darüber wissen. Was steckt hinter dem Kapitalabfluss-Meldegesetz genau, wen trifft die Meldepflicht und warum können Schenkungen ab Euro bereits eine Meldepflicht hinsichtlich Schenkungsmeldegesetz auslösen. Was Sie beachten sollten erfahren Sie hier. 2

3 Top-Aktuell: Die wichtigsten Details zum neuen Beschäftigungsbonus seit 1. Juli 2017 Unternehmen, die seit 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können über die Dauer von bis zu drei Jahren einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) in Höhe von 50% lukrieren. Der Beschäftigungsbonus kann von allen Unternehmen, unabhängig von Branche, Unternehmensgröße und Rechtsform, in Anspruch genommen werden. Beachten Sie: Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte müssen in Österreich liegen und die zusätzlichen Arbeitsplätze müssen in Österreich geschaffen werden. Voraussetzungen für ein förderungsfähiges Arbeitsverhältnis sind: Bestehen des Arbeitsverhältnisses seit dem 1. Juli 2017 durch Anmeldung zur Sozialversicherung Volle Versicherungspflicht Besteht ununterbrochen für zumindest vier Monate Unterliegt der Kommunalsteuerpflicht sowie dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht Wird mit förderungsfähigen Personen besetzt (ehemals arbeitslos gemeldete Personen, Bildungsabgänger, Jobwechsler) Förderungsfähige Lohnnebenkosten (DG-Beiträge) sind beispielsweise: Beiträge für Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung Mitarbeitervorsorge IESG-Zuschlag (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) Wohnbauförderungsbeitrag Kammerumlage der Wirtschaftskammer, Kammerumlage und sind mit der ASVG-Höchstbetragsgrundlage ( Euro pro Jahr für 2017) gedeckelt. Der Antrag kann binnen 30 Kalendertagen nach Entstehung des zu fördernden Arbeitsverhältnisses unter Einbindung des Steuerberaters / Wirtschaftstreuhänders online unter gestellt werden. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt einmal jährlich im Nachhinein ab Antragseinreichung. Quelle: AWS 3

4 Salzburgs Wirtschaft blickt mit Optimismus in die Zukunft Salzburgs Unternehmer gehen optimistisch in die Zukunft. Das ergibt eine aktuelle Konjunkturanalyse der Wirtschaftskammer: Salzburg gehört zu den Top 3 der wachstumsstärksten Bundesländer. Der neue Optimismus findet vor dem Hintergrund einer allgemein stärkeren Dynamik statt: Obwohl manche politische Faktoren global und in der EU (z.b. Brexit) nach wie vor für eine gewisse Unsicherheit sorgen, wird die Weltwirtschaft dennoch heuer (+3,3%) und 2018 weiter wachsen (+3,5% laut Analyse der europäischen Kommission). In der EU ist für 2017 ein solides Wachstum von 1,7% zu erwarten. Mehr Investitionen, ein wieder stärkerer Außenhandel und Impulse durch die Steuerreform bringen auch den Wirtschaftsmotor in Österreich endlich auf höhere Touren. In Salzburg ist die Wirtschaft im Vorjahr immerhin überdurchschnittlich um 1,9% gewachsen diese Dynamik wird sich laut WKO-Konjunkturexperten auch heuer fortsetzen. 38 Prozent berichten von einer guten Geschäftslage. Salzburgs Unternehmen bewerten die derzeitige Geschäftslage überwiegend gut. Die Erwartung für die nächsten Jahre ist noch positiver so viel positive Stimmung gab es zuletzt 2011 und das quer durch alle Branchen. Die Kapazitätsauslastung in den Betrieben hat sich weiter verbessert nur knapp über 9% beklagen eine zu geringe Auslastung. Ebenso hat sich das Bild beim Auftragsstand gewandelt, erstmals seit November 2011 hat sich die Zahl der hereinkommenden Aufträge ins Plus gedreht. Geht es nach der Umfrage, könnte die Arbeitslosigkeit in Salzburg weiter sinken, denn mehr als ein Viertel der Unternehmer gaben im Frühjahr an, zu wenig Mitarbeiter zu haben. Im Herbst waren es noch 20 Prozent. Jetzt brauchen die Betriebe umso mehr eine kluge Entlastungspolitik, die den Aufschwung stärkt. Mit einer fixen planbaren Investitionsunterstützung, Senkung der Lohnnebenkosten oder Bürokratie-Entlastung könnte nach Meinung der befragten Unternehmer eine länger anhaltende Dynamik ausgelöst werden. Quelle: Wirtschaftskammer Österreich 4

5 Zentrales Kontenregister wer kann tatsächlich Einsicht nehmen? Mit der Einführung des Zentralen Kontenregisters im Jahr 2016 kam es nicht wie von vielen angenommen zu einer Abschaffung des Bankgeheimnisses. Es erfolgte lediglich eine Meldung an das Finanzministerium, wer wie viele Konten bei welchen Banken unterhält und wer auf diese Konten zugreifen kann. Kontostand und Kontobewegungen sind über die Datenbank nicht abrufbar. Der Sinn des Zentralen Kontenregisters liegt vor allem darin, Schwarzgeldkonten und damit auch Steuersünder leichter ausfindig zu machen. Abfragen dürfen jedoch nur für konkrete Personen oder Konten vorgenommen werden, Pauschalabfragen sind nicht möglich. Wer kann nun in das Kontenregister einsehen? Selbstauskunft: Sie haben die Möglichkeit auf FinanzOnline Ihre eigenen Konten einzusehen. Jede Abfrage und jede Übermittlung von Daten aus dem Kontenregister wird hier protokolliert und die Protokolle zehn Jahre lang aufbewahrt. Strafbehörden: Wenn es der Verfolgung von strafrechtlichen Zwecken dient bzw. dafür erforderlich ist, haben Finanzstrafbehörden, Staatsanwaltschaft und Bundesfinanzgericht Einsicht in das Register. Abgabenbehörden: Die Abgabenbehörde ist berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen im Zuge von Abgabensicherungsmaßnahmen in das Kontenregister Einsicht zu nehmen. Besteht z.b. ein begründeter Verdacht auf Schwarzumsätze, so kann von der Behörde ein schriftlicher Antrag auf Kontenöffnung begründet werden, nachdem dem Kontoinhaber die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde. Die Entscheidung über die Konteneinschau obliegt letztlich dem Bundesfinanzgericht. Einmeldungen über neu eröffnete Konten sowie Änderungen bei Konten (z.b. Zeichnungsberechtigung) erfolgen automatisch monatlich durch die Kreditinstitute jeweils für den Vormonat. 4

6 Das Kapitalabfluss-Meldegesetz und was Sie darüber wissen sollten Die Kapitalabflussmeldung bei Behebungen und Überweisungen von mind Euro von natürlichen Personen (Privatpersonen) enthält personenbezogene Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse, Staatszugehörigkeit) sowie Konto- und Depotnummer und den jeweiligen Betrag. Ausgenommen sind Geschäftskonten von Unternehmen und Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftstreuhändern. Die unentgeltliche Übertragung von Wertpapieren im Gegenwert von mind Euro (Schenkung) und Verlagerung von Wertpapieren auf ausländische Depots von mind Euro Gegenwert sind meldepflichtig. Pro Kalenderquartal werden die Transaktionen eines jeden Kontos bzw. Depots eines Kunden zusammengerechnet und gemeldet, wenn die Grenze von Euro erreicht bzw. überschritten wird. Übertragungen von Privat- auf Geschäftskonten sowie Umwidmungen eines bestehenden Kontos in ein Geschäftskonto sind meldepflichtig. Der Meldezeitraum für Kapitalabflüsse begann per 1. März 2015 und endet vorerst mit 31. Dezember Die allgemeine Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung von Bankdaten besteht jedenfalls weiterhin. Die automatische Meldung von Kapitalabflüssen befreit jedoch nicht von der Pflicht, Schenkungen ab gewissen Betragsgrenzen der Finanzverwaltung zu melden. Gemäß Schenkungsmeldegesetz müssen Schenkungen zwischen Angehörigen ab einer Wertgrenze von Euro pro Jahr gemeldet werden. Die Meldepflicht erstreckt sich auf Bargeld, Wertpapiere, Unternehmensanteile und Sachvermögen. Der Begriff Angehörige umfasst auch Lebensgefährten! Schenkungen zwischen Nichtangehörigen müssen schon ab einer Wertgrenze von Euro innerhalb von fünf Jahren gemeldet werden. Die Meldepflicht trifft sowohl den Erwerber als auch den Geschenkgeber bzw. den Rechtsanwalt oder Notar, sofern er beim Erwerb oder bei der Errichtung der Vertragsurkunde mitgewirkt hat. Es genügt, wenn eine der Meldepflichtigen die Meldung erstattet. Dieser Pflicht ist dringend nachzukommen, da ein Unterlassen der Meldung einen Straftatbestand darstellt. Die Anzeige hat auf elektronischem Wege über FinanzOnline zu erfolgen. Quelle: BMF 5

7 Disclaimer: Die enthaltenen Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherchen, lediglich der unverbindlichen Information, basieren auf dem Wissensstand und der Einschätzung der mit der Erstellung betrauten Personen zum Zeitpunkt der Publizierung. Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhaltes oder für das Eintreten der darin erstellten Prognosen, ist ausgeschlossen. Impressum: Impressum und Offenlegung gem. Mediengesetz Medieninhaber: Raiffeisen Medienverein Salzburg, Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg, ZVR-Zahl Vorstand: Christoph Bachleitner (Obmann), Prok. Dr. Stefan Wallinger (Obmann-Stv.), Iris Karl, Claudia Huber Zweck und Tätigkeit des Vereins ist die gemeinsame Kommunikationsarbeit (Werbung und Öffentlichkeitsarbeit) sowie die gemeinsame Markenpflege und Werbeauftritte im Raiffeisen Sektor Salzburg Herausgeber, Redaktion, Verlag, Hersteller (Layout): Raiffeisenverband Salzburg egen, Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg Grundlegende Richtung: Informationen zu den Themenbereichen Wirtschaft, Devisen und Kapitalmärkte Fotos: Fotolia.com Stand: Juli 2017 Wenn Sie den Unternehmer-Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenen Button: Newsletter abbestellen 5

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