RECHTSINFO DATENSCHUTZRECHT IN FRAGEN UND ANTWORTEN
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- Kristina Rosenberg
- vor 8 Jahren
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1 RECHTSINFO DATENSCHUTZRECHT IN FRAGEN UND ANTWORTEN Wir haben täglich mit Daten zu tun, geben sie bewusst oder unbewusst preis und verarbeiten sie doch warum ist dieses Thema so populär? Grundsätzlich hat jedermann Anspruch darauf, dass seine persönlichen Daten geschützt werden in Österreich als Grundrecht verankert und verfassungsrechtlich abgesichert. Daten gab es immer, nur nicht in dieser Menge und der Vielzahl an Möglichkeiten zur Verbreitung, wie uns die neuen Medien zeigen. Die widerrechtliche Verwendung aber auch der sorglose Umgang mit persönlichen oder geschäftlichen Daten kann zu erheblichen Schäden führen und machen somit laufend strengere Sicherheitsmaßnahmen und datenschutzrechtliche Anpassungen erforderlich. 1. Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes? Das Gesetz definiert: Personenbezogene Daten, also Angaben, die Rückschlüsse auf natürliche oder juristische Personen zulassen bzw. diese bestimmbar machen. Dies trifft natürlich bei Namen, Adress- und Geburtsdaten, etc., aber auch bei IP-Adressen zu. Sensible (besonders schutzwürdige) Daten, somit jene, die Auskunft über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben von natürlichen Personen geben. 1 / 6
2 2. Datenanwendung / Datenverarbeitung? Wo auch immer Daten verarbeitet werden, sind datenschutzrechtliche Bestimmungen wie schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen zu beachten sowie Datensicherheit zu gewährleisten. Die Geheimhaltung von nicht sensiblen Daten ist nicht verletzt, wenn z.b. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung vorliegt, lebenswichtige Interessen des Betroffenen die Verwendung erforderlich machen oder der Betroffene der Verwendung zugestimmt hat - diese kann er selbstverständlich jederzeit widerrufen. Da sensible Daten einem besonderen Schutz unterliegen, ist die Verwertung nur unter den ausdrücklich gesetzlich festgelegten Voraussetzungen rechtmäßig. Wichtig ist, dass Daten ausschließlich dem jeweiligen Zweck entsprechend verwendet werden dürfen. Dazu folgende Beispiele: Ein Unternehmen ist berechtigt, die Kontakt- und Bankdaten seiner Mitarbeiter zu speichern, um z.b. Personalakten anzulegen, Dienstverträge zu erstellen oder Gehälter zu überweisen. Eine Weitergabe dieser Daten für beispielsweise Werbezwecke ist unabhängig ob intern oder extern ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters nicht zulässig. -Adressen von Mitarbeitern eines Unternehmens auf Websites dienen der berufsbedingten Kontaktaufnahme. Diese Daten werden für einen konkreten Zweck veröffentlicht und dürfen somit auch nur für diesen und nicht für die Zusendung von Newsletter herangezogen werden. Auch dafür bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung des Adressaten. Zu den konkreten Anforderungen für Newsletter siehe Punkt 4. 2 / 6
3 3. Vorkehrungen für Datenverwendungen und Datenschutz Kurz zusammengefasst: Daten nur dem jeweiligen Zweck entsprechend verarbeiten Wenn erforderlich Zustimmungserklärungen einholen Sicherheitssoftware und Updates installieren Schutz durch Passwörter idealerweise aus Buchstaben, Zahlen und Zeichen kombiniert Spam- und Phishing-Mails ungeöffnet löschen Bedachtes Surfverhalten im Netz, insbesondere o darauf achten, welche persönlichen oder geschäftlichen Daten preisgegeben werden o die Vertrauenswürdigkeit von Websites hinterfragen o Tätigen von zulässigen Downloads, aber auch Uploads von z.b. Fotos (wer ist nutzungsberechtigt, werden Persönlichkeitsrechte verletzt?) o etc. Es ist mühsam, jede Aktivität mit Kennwörter, die man sich selbst kaum merkt, zu versehen, Geschäftsbedingungen, die ebenso verschlüsselt klingen, zu lesen oder jeder möglichen Datenverarbeitung vorab zuzustimmen nur welche Alternativen gibt es? Die Weitergabe unterlassen, auf s und soziale Medien verzichten oder Buchungen und Bankgeschäfte wieder offline durchführen? Vielleicht nicht immer die optimale Lösung. Auch wenn Datenmissbrauch nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, lohnt es sich den Sicherheitsaspekt in den Vordergrund zu rücken. 4. Wann dürfen Werb s & Newsletter versendet werden? Bei Werb s und Newsletter werden personenbezogene Daten wie Name, - Adresse, eventuell postalische Adresse, Geburtsdatum oder sonstige persönlichen Details verarbeitet, die einem besonderen Schutz unterliegen und nur unter bestimmten Voraussetzungen und für konkrete Zwecke verwendet werden dürfen. 3 / 6
4 Aus diesem Grund hat der Empfänger im Vorfeld seine Zustimmung zu erteilen und nur wenn diese vorliegt, wird man rechtlich sicher unterwegs sein. Zusätzlich muss jede mit einer kostenfreien Möglichkeit zum Widerruf der Zustimmung bzw. zum Abbestellen des Newsletters versehen werden. Die Zusendung von Newsletter und Werb s ist allerdings kein rein datenschutzrechtliches Thema, sondern ist auch im Telekommunikationsgesetz ausdrücklich geregelt. Aus diesem Grund wird auf die ausführliche Rechtsinfo zur Elektronischen Werbung verwiesen, die hier abgerufen werden kann: 5. Wie erkenne ich eine vertrauenswürdige Website? Die Unterscheidung von vertrauenswürdigen und nicht vertrauenswürdigen Websites ist nicht immer einfach. Einen Hinweis dafür könnte die Prüfung des Impressums liefern, da jede Website mit einem Impressum des Herausgebers und Medieninhabers versehen sein muss und darin gesetzlich festgelegte Informationen bekanntgegeben werden müssen. Welche Daten ein korrektes Impressum aufzuweisen hat, haben wir ebenfalls in einer speziellen Rechtsinfo zusammengestellt: df 6. Was machen Cookies? Cookies sind kleine Textdateien, die auf Zugriffsgeräten wie Computer, Smartphones, o.ä. gespeichert werden und eine Analyse der Website-Nutzung ermöglichen. Sie unterstützen die Userfreundlichkeit von Websites und somit auch die Nutzer (z.b. Speicherung von Logindaten) und dienen der Erfassung statistischer Daten der Websitenutzung sowie der 4 / 6
5 Analyse zur Verbesserung des Angebotes. Der Nutzer kann allerdings auf den Einsatz von Cookies Einfluss nehmen und den Browser entsprechend konfigurieren - diese verfügen in der Regel über Optionen, wodurch sich das Speichern von Cookies einschränken oder zur Gänze unterbinden lässt, allerdings kann dadurch auch die Nutzung der Website eingeschränkt werden. Online-Anzeige-Cookies von Unternehmen können oftmals über die US-amerikanische Website oder über die EU-Website verwaltet werden. 7. Sind Webcams und Videoüberwachungen genehmigungspflichtig? Die Genehmigungspflicht einer privaten Videoanlage hängt von der Art der Aufzeichnung ab werden Bilder gespeichert, die Personen erkennen lassen, ist die Genehmigung der österreichischen Datenschutzbehörde einzuholen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich: o Echtzeitüberwachungen (also ohne Aufzeichnung) o die Speicherung auf einem analogen Medium wenn die Daten binnen 72 Stunden wieder gelöscht werden o einige aufgrund der Standard- und Musterverordnung SA 032 Videoüberwachung konkret definierte überwachte Bereiche von Banken, Juwelieren, Trafiken, Tankstellen, bebaute Privatgrundstücke (inkl. Hauseingang und Garage), Verwaltungsgebäude öffentlicher Rechtsträger, Rechenzentren oder Parkgaragen und Parkplätze. Werden bei Webcams keine Bilder aufgezeichnet, ist eine Meldepflicht hinfällig; werden diese Daten allerdings z.b. über eine Website verbreitet, liegt eine Veröffentlichung vor, die ohne Rechtsgrundlage unzulässig ist. 5 / 6
6 Die Datenschutzbehörde hat aus diesem Grund die Empfehlung ausgesprochen, eine sehr niedrige technische Auflösung zu wählen, dass Personen nicht erkennbar sind und somit auch keine personenbezogenen Daten ermittelt werden. Die Datenschutzbehörde hat eine Reihe von Fragen & Antworten zu Videoüberwachungen auf ihrer Website zusammengestellt: o Private Überwachung, Webcams: o Wildkameras: Noch ein kurzer Ausblick Auf EU-Ebene wurde im Dezember eine Novelle des Datenschutzrechts beschlossen, die voraussichtlich 2018 in Kraft treten wird. Ziel ist einerseits die Bürger besser zu schützen und andererseits an Unternehmen, die diese Regelungen missachten, enorme Strafen (4% des Jahresumsatzes) zu verhängen. Die derzeit in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgestalteten Datenschutzbestimmungen sollen entsprechend angepasst bzw. vereinheitlicht werden und darüber hinaus eine Möglichkeit geschaffen werden, persönliche Daten und Fotos auch wieder aus dem Netz zu löschen. Über die konkrete Ausgestaltung werden wir rechtzeitig informieren. Diese Rechtsinformation erhebt trotz gewissenhafter Ausarbeitung keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, eine Haftung für den Inhalt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dezember 2015 Mag. Alexandra Fally, LL.B. 6 / 6
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