Europäische Territoriale Zusammenarbeit ETZ. Interreg B und Interreg Europe

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1 Europäische Territoriale Zusammenarbeit ETZ Interreg B und Interreg Europe Niedersächsische Staatskanzlei Referat Interreg, Metropolregionen Monika von Haaren 2. EU-Fördermesse: ELER/PFEIL & Interreg ( )

2 Interreg in der Förderperiode Die 2. Säule der EFRE-Förderung Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) Grundgedanke: Zusammenarbeit über Grenzen hinweg zur gemeinsamen Lösung gemeinsamer Herausforderungen Dadurch: Überwindung nationalstaatlicher Grenzen Ressourceneffizienz Zusammenwachsen von Europa

3 Entwicklung von INTERREG INTERREG I (rd. 1,1 Mrd. ) INTERREG II (rd. 3,3 Mrd. ) INTERREG III (rd. 5,8 Mrd. ) INTERREG IV (rd. 8,7 Mrd. ) INTERREG V (rd. 8,9 Mrd. )

4 Interreg in der Förderperiode Die 2. Säule der EFRE-Förderung Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) Interreg A Grenzübergreifende Zusammenarbeit Interreg B Transnationale Zusammenarbeit Interreg Europe Interregionale Zusammenarbeit 6,6 Mrd. 1,8 Mrd. 0,35 Mrd. 50% EFRE Kofi 50% EFRE Kofi 75% EFRE Kofi 75-85% EFRE Kofi

5 INTERREG B Transnationale Zusammenarbeit 14 unterschiedliche Förderräume Deutschland in 6 von 14 Programmen beteiligt Bearbeitung regionsspezifischer gemeinsamer Problemstellungen Förderrate: 50% - 85% Beteiligung NI in den Programmräumen Nordsee Förderrate 50 % Ostsee Förderrate 75 %

6 Interreg B Nordseeprogramm Programmvolumen 328,7 Mio. 167,3 Mio. EFRE Förderrate 50 % der förderfähigen Projektkosten Programmraum: Schweden, Dänemark, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Niederlande, Belgien (Flandern) und Nachbarland Norwegen Programmverwaltung: Danish Enterprise and Construction Authority, Programmsekretariat in Viborg (DK) Beteiligung Deutsche Bundesländer: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Nationale Kontaktstelle (NCP): Freie und Hansestadt Hamburg Senatskanzlei, Referat Europapolitik

7 Interreg B Nordseeprogramm Prioritätsachsen und Investitionsziele Thinking Growth Eco-Innovation Sustainable North Sea Region Green Transport and Mobility Entwicklung und Vertiefung langfristiger Wissenspartnerschaften Stärkung der Leistungsfähigkeit regionaler Förderung Schaffung von Anreizen für den öffentlichen Sektor, die Nachfrage nach Innovationen zur verbesserten Daseinsvorsorge zu fördern Beschleunigung des Übergangs zu einer grünen Ökonomie im Nordseeraum Verringerung des ökologischen Fußabdrucks Methoden zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel Langfristiges und nachhaltiges Management der Ökosysteme im Nordseeraum Transport- und Logistiklösungen, zur Verlagerung von Fernverkehrsgütern weg von der Straße Akzeptanz und Anwendung umweltverträglicher Lösungen für regionalen und lokalen Güter- und Personenverkehr fördern

8 Interreg B Ostseeprogramm Programmvolumen 323 Mio. 263,8 Mio. EFRE Förderrate 75 % der förderfähigen Projektkosten (für D) Programmraum: Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden, Deutschland (Nordosten), Nachbarländer Norwegen, Nord-West-Regionen von Russland und Weißrussland. Programmverwaltung: Investitionsbank Schleswig-Holstein, Programmsekretariat in Rostock (D) Beteiligung Deutsche Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Lüneburg), Schleswig-Holstein

9 Interreg B Ostseeprogramm Prioritätsachsen und Investitionsziele Kompetenz für Innovation Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen Nachhaltiger Verkehr Verbesserung institutioneller Kompetenz für makroregionale Kooperationen Zusammenarbeit von Forschungs- und Innovationsträgern Intelligente Spezialisierung Nicht-technologische Innovation Gewässerreinhaltung Erneuerbare Energien Energieeffizienz Ressourceneffizientes blaues Wachstum (maritime Wirtschaftszweige) Interoperabilität von Verkehrsmitteln Erreichbarkeit von abgelegenen und vom demographischen Wandel betroffenen Regionen Maritime Sicherheit Seed Money (Geld zur Projektentwicklung) Koordinierung makroregionaler Zusammenarbeit Umweltfreundlicher Seeverkehr Umweltfreundlicher Stadtverkehr

10 INTERREG B Projekte Durchschnittlich 3-9 Monate Vorbereitung 8-20 internationale Projektpartner Ausgewogene Partnerschaft Einreichung im Rahmen von sog. Calls, 1-2 x jährlich Laufzeit: 3-5 Jahre Gesamtvolumen: ca. 1-5 M Anteil je Partner: ca T

11 INTERREG Projekte und Prinzipien Transnationalität Europäischen Mehrwert; ausschließlich lokale Aktivitäten sind nicht förderfähig Interdisziplinarität Beteiligung der relevanten Interessengruppen (interdisziplinär, verschiedene Kompetenzebenen, geographisch) Strategischer Ansatz Einbettung bzw. Ausrichtung auf nationale und internationale Politikziele und Regelungen

12 INTERREG Projekte und Prinzipien Leadpartnerprinzip Workpackages (Arbeitspakete) Vorfinanzierung

13 Was ist förderfähig? Beispiel Kalkulation Partner Health im INTERREG Projekt Demographic Change Kostenlinie Budget 75 % Förderquote Personal Büro- und Verwaltungsausgaben % Pauschale Reise- und Unterkunftskosten Externe Expertise u. Dienstleistung Ausrüstungskosten Summe Projekt Eigenanteil In dem kalkulierten Beispiel liegt der zu erbringende Eigenanteil bei ,- und steht einem Personaleinsatz (z.b. auch Stammpersonal) i.h.v ,- gegenüber.

14 INTERREG EUROPE - Interregionale Zusammenarbeit 30 Staaten: EU 28 Norwegen Schweiz

15 4 Themenfelder: Forschung, technologische Entwicklung + Innovation 1.1 Stärkung der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und Kapazitäten 1.2 Stärkung regionaler Innovationsprozesse Wettbewerbsfähigkeit von KMU 2.1 Wachstum und Innovationsfähigkeit ansässiger KMU über den gesamten Unternehmenszyklus hinweg CO2-arme Wirtschaft 3.1 Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft über alle Sektoren hinweg, z. B. Erhöhung der Energieeffizienz, Ausbau EE, multi-modale Transportsysteme Umwelt und Ressourceneffizienz 4.1 Schutz und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes 4.2 Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft durch die Förderung grünen Wachstums und von Öko-Innovationen

16 Programmüberblick : 359 Millionen EUR EFRE- Budget + Kofinanzierung Projektpartner ca. 450 Millionen Programmvolumen Zielgruppen: Verwaltungsbehörden und zwischengeschaltete Stellen der EFRE-Programme für Wachstum und Beschäftigung ETZ Programme Schwerpunkt: - Austausch von Instrumenten und Beispielen guter Praxis - Lernen von Anderen - Identifizieren und Entwickeln von Lösungen zur Verbesserung der Regionalentwicklungsstrategien

17 Förderschwerpunkt: Interregionale Kooperationsprojekte Projektbudget ca. 1 2 Mio. EUR 5-10 Partner aus mind. 3 Staaten, davon mind. 2 EU-Staaten Einbindung der regionalen / nationalen Verwaltungsbehörden (VB) der EFRE- Programme für Wachstum und Beschäftigung ( auch zwischengeschaltete Stellen) Wenn keine direkte Beteiligung der VB möglich/gewünscht, ist ein Unterstützungsschreiben Letter of Support (LoS) erforderlich

18 INTERREG Projekte Wie komme ich zum Projekt? Variante 1: Surfen Drucken & abschicken Daumen drücken 18

19 Freie und Hansestadt Hamburg Senatskanzlei INTERREG Projekte Wie komme ich zum Projekt? Variante 2: Vorab informieren,... Problem definieren Projektidee entwickeln Projektidee diskutieren Kontakt zu INTERREG-Ansprechpartner(n) Projektidee überdenken Verhandlungen mit Projektpartnern Kontakt zu INTERREG-Sekretariat (JS) 19

20 Ansprechpartner /Partnersuche Programmwebseiten + Sekretariate der Programme Interreg B Website des Bundes: Norddeutsches Beratungsnetzwerk mit den nationalen Kontaktstellen: Monika von Haaren, Ingrid Kürsten, Ingrid Möller Ämter für regionale Landesentwicklung

21 INTERREG - Was ist förderfähig? EUROPÄISCHE KOMMISSION 1. Personalkosten 2. Büro- und Verwaltungsausgaben 3. Reise- und Unterbringungskosten 4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen 5. Ausrüstungskosten Brüssel, den C(2014) 1229 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom EUROPÄISCHE KOMMISSION zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für Kooperationsprogramme DELEGIERTE VERORDNUNG (

22 1. Personalkosten Pauschale von 20% der direkten Kosten ohne Personal Erstattung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten (Nachweis durch Beschäftigungsdokument und Lohn-/Gehaltsabrechnungen) oder Die Ausgaben für Personalkosten umfassen die Bruttoarbeitskosten des vom Begünstigten auf folgender Basis beschäftigten Personals: (a) (b) (c) (d) Vollzeit; Teilzeit mit fester Stundenzahl pro Monat; Teilzeit mit flexibler Stundenzahl pro Monat oder auf Stundenbasis. für Variante (a) und (b) mit festem Prozentsatz keine Timesheets erforderlich.

23 1. Personalkosten Bei teilzeitiger Abordnung ohne festem Stundensatz: Dokumentation der auf Grundlage eines Zeiterfassungssystems, das 100 % der Arbeitszeit des Mitarbeiters abdeckt Division der monatlichen Bruttoarbeitskosten durch die monatliche Arbeitszeit in Stunden laut Beschäftigungsdokument oder Division der zuletzt dokumentierten jährlichen Bruttoarbeitskosten durch 1720 Stunden

24 2. Büro- und Verwaltungsausgaben (a) Büromiete; (b) Versicherung und Steuern für Gebäude, in denen das Personal untergebracht ist, und für die Büroausstattung (z. B. Feuer-, Diebstahlversicherung); (c) Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser); (d) Büromaterial; (e) allgemeine Buchführung innerhalb der Empfängereinrichtung; (f) Archive; (g) Instandhaltung, Reinigung und Reparatur; (h) Sicherheit; (i) IT-Systeme; (j) Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, Internet, Postdienste, Visitenkarten); (k) Bankgebühren für Kontoeröffnung und Kontoführung, falls die Durchführung eines Vorhabens die Eröffnung eines separaten Kontos erfordert; (l) Gebühren für transnationale Finanztransaktionen.

25 3. Reise- und Unterbringungskosten Die Ausgaben für Reise- und Unterbringungskosten sind auf folgende Posten beschränkt: (a) Reisekosten (z. B. Fahrkarten, Reise- und Autoversicherung, Kraftstoff, Kilometergeld, Maut und Parkgebühren); (b) Kosten von Mahlzeiten; (c) Unterbringungskosten; (d) Visagebühren; (e) Tagegelder.

26 4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen I (a) Studien oder Erhebungen (z. B. Bewertungen, Strategien, Konzeptpapiere, Planungskonzepte, Handbücher); (b) berufliche Weiterbildung; (c) Übersetzungen; (d) Entwicklung, Änderungen und Aktualisierungen von IT-Systemen und Websites; (e) Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information im Zusammenhang mit einem Vorhaben oder einem Kooperationsprogramm; (f) Finanzbuchhaltung; (g) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen oder Sitzungen (einschließlich Miete, Catering und Dolmetschdienste); (h) Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Teilnahmegebühren);

27 4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen II (i) Rechtsberatung und Notariatsleistungen, technische und finanzielle Expertise, sonstige Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen; (j) Rechte am geistigen Eigentum; (k) Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013; (l) Bescheinigungs- und Prüfkosten auf Programmebene gemäß den Artikeln 126 und 127 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013; (m) Übernahme einer Bürgschaft durch eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut, sofern dies aufgrund von Unions- oder nationalen Vorschriften oder in einem vom Begleitausschuss angenommenen Programmplanungsdokument vorgeschrieben ist; (n) Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverständigen, Referenten, Vorsitzenden von Sitzungen und Dienstleistern; (o) sonstige im Rahmen der Vorhaben erforderliche Expertise u. Dienstleistungen.

28 5. Ausrüstungskosten Ausgaben für die Finanzierung des Kaufs, der Anmietung oder des Leasings von Ausrüstung, die nicht unter Büro-/Verwaltungsausgaben fallen: (a) Büroausrüstung; (b) IT-Hard- und Software; (c) Mobiliar und Ausstattung; (d) Laborausrüstung; (e) Maschinen und Instrumente; (f) Werkzeuge; (g) Fahrzeuge; (h) sonstige für die Vorhaben erforderliche besondere Ausrüstungen.

29 5. Ausrüstungskosten Die Kosten für die Anschaffung gebrauchter Ausrüstung können unter folgenden Bedingungen förderfähig sein: (a) Sie wurde nicht anderweitig aus den ESI-Fonds gefördert; (b) ihr Preis übersteigt nicht den auf dem betreffenden Markt allgemein üblichen Preis; (c) sie weist die für das Vorhaben erforderlichen technischen Eigenschaften auf und entspricht den geltenden Normen und Standards.

30 nicht förderfähige Kosten Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten Kosten für Geschenke, ausgenommen solche im Wert von weniger als 50 EUR, im Zusammenhang mit Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information Kosten im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen

31 1. Stufe: Expression of Interest Joint Secretariat 1. Projektberatung 2. Vorbewertung von Anträgen 3. Ausstellung von Bewilligungsoder Ablehnungsschreiben 4. Ansprechpartner für Lead Beneficiary 3. Empfehlung 4. Entscheidung Steering Committee 7 Programm-Staaten Entscheidungen über Projektanträge 1. Beratung bis Call öffnet 2. Expression of Interest 5. Bewilligung NCP + Beratungsnetzwerk Vorsitz DA, Bund- und zus. Land vertritt die Interessen des DA Lead Beneficiary Federführung 1. Beratung Coordinating Partner stellt Antrag PROJEKT Partner Deutscher Ausschuss Vertreter von Bund, Ländern, Wirtschafts- und Sozialpartnern Co-Beneficiary Co-Beneficiary Partner Partner gibt Empfehlungen für die deutsche Delegation in den Begleitausschüssen

32 2. Stufe: Vollantrag» nach Bewilligung der Expression of Interest Joint Secretariat 1. Projektberatung 2. Vorbewertung von Anträgen 3. Ausstellung von Bewilligungsoder Ablehnungsschreiben 4. Ansprechpartner für Lead Beneficiary 3. Empfehlung 4. Entscheidung Steering Committee 7 Programm-Staaten Entscheidungen über Projektanträge 1. Beratung bis Call öffnet 2. Vollantrag 5. Bewilligung NCP + Beratungsnetzwerk Vorsitz DA, Bund- und zus. Land vertritt die Interessen des DA Lead Beneficiary Federführung 1. Beratung Coordinating Partner stellt Antrag PROJEKT Partner Deutscher Ausschuss Vertreter von Bund, Ländern, Wirtschafts- und Sozialpartnern Co-Beneficiary Co-Beneficiary Partner Partner gibt Empfehlungen für die deutsche Delegation in den Begleitausschüssen

33 Antragsbewertung in Interreg B Nordseeprogramm Jeder zu bewertende Unterpunkt des Projektantrags erhält das Ergebnis: sehr gut, gut, ausreichend oder mangelhaft. Dabei definiert sich das Beurteilungsergebnis wie folgt: sehr gut Der Antrag erfüllt überzeugend alle relevanten Aspekte des Kriteriums. Die Antwort liefert alle erforderlichen Informationen und es gibt keine Bedenken oder Schwachstellen. gut Der Antrag befasst sich gut mit dem Kriterium, obwohl einige kleine Verbesserungen gemacht werden könnten. Die Antwort gibt klare Informationen zu allen oder fast allen Bereichen. ausreichend Der Antrag erfüllt das Kriterium weitgehend, aber es gibt Bereiche, die stärker sein könnten. Es gibt mehrere Bereiche, in denen Details verbessert werden könnten oder die Information ist unklar. mangelhaft Der Antrag trägt dem Kriterium nicht angemessen Rechnung und / oder die Informationen stehen nicht im Einklang mit den Anforderungen des Programms. Die Antwort trifft nicht die gestellte Frage.

34 Expression of Interest / Qualitätsbewertung! Die Interessenbekundung muss in allen Kategorien mit mindestens ausreichend bewertet worden sein, um die Empfehlung zu erhalten, einen Vollantrag einzureichen. Bewertungsfragen Bewertet *) wird die Interessensbekundung (Expression of Interest - EoI) in erster Linie nach den Antworten zu folgenden Fragen und Anforderungen: *) sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend Project - Kontext Besteht Bedarf / Notwendigkeit für das Projekt? Gibt es gemeinsame territoriale Herausforderungen des Programms oder einen gemeinsame Stärke innerhalb des Programmraums? - Ist ein echter Bedarf für das Projekt vorhanden? Wird vorhandenes Wissen genutzt und auf vorhandene Ergebnisse sowie Arbeitsweisen aufgebaut? Kooperationscharakter Welchen potenziellen Mehrwert erbringt die Zusammenarbeit? Wird die Bedeutung der transnationalen Annäherung an das Thema aufgezeigt? Werden neue Lösungen entwickelt, die über die bestehende Praxis hinausgehen, aufgezeigt bzw. bestehende Lösungen modifiziert oder implementiert? Hat die Idee das Potenzial, mindestens drei Kooperationen zu erfüllen: - gemeinsame Entwicklung (obligatorisch), - gemeinsame Durchführung (obligatorisch) und die - gemeinsame Finanzierung oder gemeinsamer Personaleinsatz?

35 Projektbeitrag zu Programmzielen, erwartete Ergebnisse und Leistungen Wird das Projekt dazu beitragen, die Programmziele umzusetzen? Sind die Ergebnisse und Leistungen - in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ausgewählten Zielgruppen? - spezifisch, realistisch, langlebig, übertragbar? Partnerschaft, Relevanz Ist die Zusammensetzung der Partnerschaft für das vorgeschlagene Projekt relevant? Ist nachgewiesen, dass allen Partnern eine definierte Rolle innerhalb der Partnerschaft zukommt und dass alle Partner tatsächlich Nutzen aus der Partnerschaft ziehen? Investitionen Inwieweit sind die geplanten Investitionen realistisch? Wird der Mehrwert der Investitionen und Anschaffungen sowie deren grenzüberschreitende Bedeutung deutlich! Budget Inwieweit steht das Projektbudget im Preis- Leistungs-Verhältnis? Steht das Projektbudget in einem angemessenen Verhältnis zu den wichtigsten angestrebten Ergebnissen?! Bei positiver Bewertung kann der volle Antrag zu einem der nächsten beiden Calls eingereicht werden (ca. 3 oder 9 Monate nach Entscheidung).

36 Full Application / Qualitätsbewertung! Alle Anträge müssen in jeder strategischen und operativen Kategorie mindestens mit ausreichend bewertet worden sein, um eine Empfehlung zur Genehmigung zu erhalten. Qualitätsbewertung unterteilt in zwei Kategorien: strategische und operationelle Bewertung 1. Strategische Bewertungskriterien Bewertungsfragen Bewertet *) wird der Vollantrag (Full Application - FA) in erster Linie nach den Antworten zu folgenden Fragen und Anforderungen: *) sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend im Antrag Ziff. Project Kontext (Relevanz und Strategie) Wie gut ist der Bedarf dargestellt, um das Projekt zu rechtfertigen? Gibt es für das Projekt gemeinsame territoriale Herausforderungen des Programms oder einen gemeinsamen Vorteil innerhalb des Programmraums? - Ist ein echter Bedarf für das Projekt vorhanden? Trägt das Projekt deutlich zu einer breiter angelegten Strategie innerhalb einer oder mehrerer Politikebenen bei (EU / national / regional)? C.1.1 C.3.1 Werden verfügbares Wissen, bestehende Ergebnisse und Arbeitsweisen genutzt? C.3.2 C.3.3 Leistet das Projekt einen positiven Beitrag zu den horizontalen Prinzipien - Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen und nachhaltige Entwicklung? C.4

37 Kooperationscharakter/ Zusammenarbeit Welchen Mehrwert erbringt die Kooperation? Wird klar, welche transnationale Bedeutung das Projekt innerhalb des angesprochenen Themas hat? - Die Ergebnisse können nicht ohne die Zusammenarbeit erreicht werden und / oder die Zusammenarbeit hat einen erheblichen Mehrwert für die Partner. - Es gibt einen klaren Nutzen aus der Zusammenarbeit für die Projektpartner / Zielgruppen / das Projektgebiet / den Programmbereich. B.1 C.1.3 Entwickelt das Projekt neue Lösungen, die über die bestehende Praxis in der Branche / dem Programmbereich der teilnehmenden Länder bereits entwickelt oder umgesetzt wurden? C.1.2 Erfüllt das Projekt die drei Kooperationskriterien: gemeinsame Entwicklung (obligatorisch), gemeinsame Durchführung (obligatorisch) und gemeinsamer Personal eindatz oder Finanzierung? C.1.4 und/oder C.5, D Beitrag des Projekts zu Programmzielen, erwartete Ergebnisse und Leistungen Inwieweit wird das Projekt zur Umsetzung der Programmziele beitragen? Stehen die Ergebnisse und wesentlichen Leistungen deutlich mit der Programm Priorität und dessen Indikatoren in Verbindung? - Das Gesamtziel des Projekts bezieht sich eindeutig auf eines der spezifischen Programmziele. - Die Ergebnisse des Projekts stehen in eindeutigem Bezug zu einem Ergebnis-Indikator. - Die einzelnen Ziele des Projekts stehen deutlich in Verbindung mit den übergeordneten Zielen des Projekts. - Die wesentlichen Ergebnisse /Outputs des Projekts sind deutlich verknüpft mit seinen detaillierten Zielen. C.2.1

38 Beitrag des Projekts zu Programmzielen, erwartete Ergebnisse und Leistungen Stehen die Ergebnisse und primären Leistungen im Einklang mit den Bedürfnissen der ausgewählten Zielgruppe? C.2.1,C.5 Inwieweit wird das Projekt zur Verwirklichung der Programmziele beitragen? - Sind spezifische Ergebnisse angegeben? C Sind die angegebenen Ergebnisse und Ziele realistisch? Ist es möglich, sie mit bestimmten Ressourcen wie Zeit, Partner, Budget umzusetzen? C.2.1,C.5, D Das Projekt soll langfristige primäre Outputs identifizieren. (Der Antrag muss einen signifikanten und langfristigen Beitrag zur Lösung der benannten Herausforderungen leisten.) - Wenn nicht, wird dies begründet? C.5 Das Projekt soll Ergebnisse aufzeigen, die anwendbar und übertragbar sind für bzw. auf andere Organisationen / Regionen / Länder außerhalb der aktuellen Partnerschaft! - Wenn nicht, wird dies begründet? C.5 Partnerschaft / Relevanz Inwieweit ist die Partnerschaft für das vorgeschlagene Projekt relevant? Bezieht das Projekt die relevanten Akteure ein in Bezug auf: territoriale Herausforderung, gemeinsame Adressaten, angestrebte Ziele? Zeigt sich die Projektpartnerschaft als: - ausgewogen in Bezug auf die Ebenen, Sektoren, Territorien - aus Partnern bestehend, die einander ergänzen? B B, C.5 Haben die Partnerorganisationen Erfahrung und Kompetenz in dem betreffenden Themenfeld sowie die notwendigen Kapazitäten zur Umsetzung des Projekts (Finanzen, Personal, etc.)? B, C.5

39 2. Operationelle Bewertungskriterien Management Inwieweit stehen Verwaltungsstrukturen und - verfahren im Einklang mit der Projektgröße, -dauer und den Bedürfnissen? Stehen die Managementstrukturen (z. B. Projektlenkungsgruppe) in einem angemessenen Verhältnis zur Projektgröße sowie den Bedürfnissen und wird es ermöglicht, dass die Partner in Entscheidungsprozesse einbezogen werden? Sind die Managementverfahren klar, transparent und wirksam? Hat das Projektmanagement regelmäßigen Kontakt mit den Partnern und sorgt es für Transfer von Know-how in die Partnerschaft (interne Kommunikation innerhalb der Partnerschaft)? Ist Vorsorge für Risiko- und Qualitätsmanagement gegeben? C.5 WP 1 Gibt es einen federführenden Begünstigten mit nachgewiesener Kompetenz in der Verwaltung von EU-kofinanzierten Projekten und anderen internationalen Projekten, oder jemanden, der für angemessene Maßnahmen zur Management-Unterstützung sorgen kann? B.1 Kommunikation Inwieweit sind Kommunikationsmaßnahmen angemessen und wirksam, um die relevanten Zielgruppen und Akteure zu erreichen? Hat das Projekt Kommunikationsziele, die eindeutig mit den spezifischen Projektzielen verlinkt sind? Hat das Projekt einen Ansatz / eine Strategie, die passt, um die Kommunikationsziele zu erreichen? Werden Kommunikationsaktivitäten und Leistungen dargelegt, die für das Erreichen der relevanten Zielgruppen und Stakeholder angemessen sind? C.5 WP 2

40 Arbeitsplan Inwieweit ist der Arbeitsplan realistisch, konsequent und in sich schlüssig? Werden Aktivitäten und Leistungen vorgeschlagen, die für die geplanten Ergebnisse und Leistungen relevant sind und selbige befördern? Sind die Aufgaben unter den geeigneten Partnern verteilt? (z. B. klare, logische Aufgabenteilung, im Einklang mit der Partnerrolle im Projekt, etc.) Ist der Zeitplan realistisch? Ist der Arbeitsplan für die Tätigkeiten, Leistungen und Ergebnisse in einer logischen Zeitfolge? C.5 C.7 Ist der Mehrwert von Investitionen und der Anschaffung von Ausrüstungen sowie ggf. deren transationale Relevanz nachgewiesen? C.8 C.9 Budget Inwieweit entspricht das Projektbudget dem Preis- Leistungs-Verhältnis? Wird nachgewiesen, dass ausreichende und angemessene Ressourcen geplant sind, um die Projektdurchführung zu gewährleisten? Wird nachgewiesen, dass die Budgets der einzelnen Partner ihrer jeweiligen tatsächlichen Beteiligung am Projekt entsprechen (ausgewogen und realistisch)? B.1, C.5, C.8, C.9, Part D, Part E Inwieweit ist das Budget stimmig und angemessen? Ist die Notwendigkeit für die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen in Bezug auf die vorgeschlagenen Maßnahmen begründet? Sind die vorgeschlagenen Dienstleistungen und Aufträge förderfähig? Gibt es einen begründete Notwendigkeit für den Erwerb von Ausrüstung? Gibt es eine begründete Notwendigkeit für größere Investitionen? Sind die gemeinsamen Kosten in einem nachvollziehbaren und realistischen Umfang ausgewiesen? Steigert das Projekt den Umsatz? Wenn ja, für was und für wie viel? B.1, C.5, C.8, C.9, Part D, Part E

41 Staatliche Beihilfen Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt staatliche Beihilfe erhält? 1) Wird das Projekt Waren oder Dienstleistungen für einen Markt entwickeln? 2) Gibt es bereits ähnliche Waren / Dienstleistungen auf dem Markt? 3) Wird das Projekt einem oder mehreren Begünstigten (wirtschaftliche oder anderweitige) Wettbewerbsvorteil bringen? Fazit: Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt staatliche Beihilfen erhält? ja / nein Bei großer Wahrscheinlichkeit: 4) Hat einer bzw. haben mehrere Begünstigte des Projektes schon einmal von der De Minimis-Option Gebrauch gemacht? a. Ist die / sind alle Selbsterklärung(en) zusammen mit dem Antrag eingereicht? b. Werden alle Schwellenwerte bezüglich der Förderung eingehalten? c. Sind alle Kriterien erfüllt? 5) Hat einer bzw. haben mehrere Begünstigte des Projekts schon einmal von der Möglichkeit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Gebrauch gemacht? a. Erfüllt der / erfüllen die Begünstigte(n) alle Kriterien für die Teilnahme im Rahmen der GVO? b. Handelt es sich bei allen beteiligten Begünstigte n um KMU? c. Werden alle förderungsrelevanten Schwellenwerte eingehalten (insbesondere solche im Bereich Verkehr)?

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