Verletzung eines sitzenden Fahrgastes nach Vollbremsung eines Busses

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1 Urteile für private Mandanten 01/2013 Verkehrsrecht Garantiezusagen bei ebay-verkauf eines Gebrauchtwagens Hat der Verkäufer eines auf der Internetplattform ebay angebotenen Gebrauchtwagens in der Beschreibung Garantieerklärungen, wie z.b. Unfallfreiheit oder Bestehen einer Händlergarantie, abgegeben, haben diese Zusagen rechtlich auch dann Bestand, wenn bei Übergabe des Wagens noch ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird, in dem die gemachten Garantien nicht mehr enthalten sind. Urteil des OLG Schleswig vom U 103/11 DAR 2012, 581 Unverwertbarkeit einer unrechtmäßigen Blutentnahme Verweigert ein wegen Alkohol im Straßenverkehr aufgefallener Autofahrer gegenüber der Polizei die Entnahme einer Blutprobe und ordnet der Polizeibeamte die Blutentnahme gleichwohl an, obwohl zu diesem Zeitpunkt ein gerichtlicher Bereitschaftsdienst für die Herbeiführung der gesetzlich vorgeschriebenen richterlichen Anordnung zur Verfügung steht, stellt dies einen so gravierenden Verfahrensfehler dar, dass das Ergebnis der Blutentnahme gerichtlich nicht verwertet werden darf. Urteil des AG Kempten vom OWi 144 Js 4384/12 Verkehrsrecht aktuell 2012, 176 DAR 2012, 593 Verletzung eines sitzenden Fahrgastes nach Vollbremsung eines Busses Beim Sturz eines Fahrgastes in einem Bus ist in der Regel von einer unzureichenden Eigensicherung auszugehen. Dies gilt nach Überzeugung des Landgerichts Bonn nicht nur für stehende, sondern ebenso für sitzende Passagiere. Wird ein Fahrgast, der nach eigenen Angaben gerade in ein Buch vertieft war, bei einer verkehrsbedingten Vollbremsung des Busses vom Sitz geschleudert, stehen ihm keinerlei Ansprüche zu, wenn er sich durch den Sturz verletzt. Fahrgäste müssen - so die Urteilsbegründung - stets mit abrupten Fahrmanövern rechnen. Urteil des LG Bonn vom S 43/12 Wirtschaftswoche Heft 41/2012, Seite 105 "Reißverschlussprinzip" gilt nicht bei Hindernis auf Fahrbahn Das sogenannte Reißverschlussprinzip gilt nur beim Wegfall einer Spur z.b. durch eine Baustelle oder eine Fahrbahnverengung, nicht jedoch wenn die Weiterfahrt auf einer noch vorhandenen Fahrspur blockiert ist. Wird die Fahrbahn - wie in dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall - von einem Möbelwagen versperrt, hat ein Autofahrer gegenüber den Verkehrsteilnehmern der danebenliegenden Fahrspur keinen Anspruch auf

2 eine Einfahrmöglichkeit nach dem Reißverschlussprinzip. Wechselt er die Fahrspur, hat er daher jegliche Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Kommt es demzufolge zu einem Unfall, haftet der die Fahrspur Wechselnde in der Regel alleine für den entstandenen Schaden. Urteil des AG München vom C 28675/11 Justiz Bayern online Eingeschränkte Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf Privatparkplatz Die Vorfahrtsregel "rechts vor links" kann auf Parkplätzen nur angewandt werden, wenn die einander kreuzenden Verbindungswege hinsichtlich Markierung, Breite und Verkehrsführung im Wesentlichen gleichartige Merkmale aufweisen und sie den Straßencharakter der Fahrbahn klar und unmissverständlich wiedergeben. Sind dagegen auf einem Parkplatz nur Parkflächenmarkierungen vorhanden, gilt die Vorfahrtsregelung nicht. Auf Parkplätzen markierte Fahrspuren sind grundsätzlich keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen und gewähren deswegen keine Vorfahrt. Daran ändert auch ein vom Betreiber des Parkplatzes aufgestelltes Hinweisschild mit der Aufschrift "Auf diesem Parkplatz gelten die Bestimmungen der StVO" nichts. Steht danach fest, dass der Zusammenstoß von zwei Pkws auf einem Firmenparkplatz für keinen der am Unfall Beteiligten unvermeidbar war, ist der Schaden hälftig zu teilen. Urteil des LG Detmold vom S 1/12 NJW-RR 2012, 1173 Alleinige Haftung des Linksabbiegers bei Kollision mit Überholer Kollidiert ein Pkw beim Linksabbiegen in ein Grundstück mit einem ihn überholenden Fahrzeug, spricht gegen den Linksabbieger der sogenannte Beweis des ersten Anscheins, dass er die ihn treffende doppelte Rückschaupflicht verletzt hat. Er haftet dann alleine für die Unfallfolgen. Dem Überholer kann nur dann ein Mitverschulden angelastet werden, wenn ihm ein schuldhafter Verkehrsverstoß - insbesondere ein Überholen in einer unklaren Verkehrslage oder bei Überholverbot - nachgewiesen werden kann. Beschluss des OLG Hamburg vom U 15/12 jurispr-verkr 22/2012, Anm. 2 Nachbesserung eines defekten Reifens trotz Fahrzeugverkaufs Dem Käufer einer mangelhaften Sache stehen grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche (Rückgängigmachung des Kaufvertrags, Minderung oder Schadensersatzanspruch) zu, wenn er den Verkäufer nicht vorher vergeblich zur Nacherfüllung aufgefordert hat. Diese gesetzliche Regelung gilt uneingeschränkt auch dann, wenn ein Reifenhändler einem Kunden einen mangelhaften Reifen montiert hat, der Käufer das Fahrzeug jedoch mittlerweile an einen Dritten verkauft hat. Der Verkäufer konnte daher die vom Käufer geforderte Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des defekten Reifens ablehnen, nachdem er dem Käufer vergeblich angeboten hatte, zwei neue zusammengehörende Reifen zu liefern. Aus dem gesetzlichen

3 Erfordernis der Nachfristsetzung ergibt sich, dass sich der Käufer grundsätzlich die erforderliche Zeit nehmen muss, dem Verkäufer die Nachbesserung zu ermöglichen. Urteil des AG München vom C 7196/11 Justiz Bayern online Haftung bei Steinschlagschaden durch Mäharbeiten Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Träger der Straßenbaulast liegt vor, wenn bei Mäharbeiten am Rand einer Bundesstraße ein Stein aufgewirbelt und dadurch ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt wird, weil notwendige Sicherheitsvorkehrungen unterlassen wurden. Entweder müssen vorbeifahrende Fahrzeuge durch Erstellung von Schutzplanken oder -planen geschützt oder es müssen verkehrsärmere Zeiten gewählt werden, sodass während der Vorbeifahrt von Fahrzeugen die Mäharbeiten unterbrochen werden können. Urteil des OLG Brandenburg vom U 56/11 DAR 2012, 578 Fahrzeughalter haftet für Abstellen seines Pkws durch Dritten auf Privatgrundstück Wird ein Pkw, den der Halter einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr überlassen hat, von diesem verbotswidrig auf einem Privatgrundstück abgestellt, so kann der Grundstückseigentümer auch den Fahrzeughalter als sogenannten Zustandsstörer auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch besteht auch nach Beendigung der Störung, wenn ein erneutes verbotswidriges Parken des Fahrzeugs zu befürchten ist, wovon bereits nach dem erstmaligen Abstellen auf dem Privatgelände ausgegangen werden kann. Mit der Unterlassungserklärung muss sich der Halter auch zur Übernahme der für die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten verpflichten. Urteil des BGH vom V ZR 230/11 JURIS online Familien- und Erbrecht Prüfung einer Ersatzerbenberufung bei Vorversterben des Lebensgefährten Hat der Erblasser in einem Testament eine ihm nahe stehende Person (hier seine jahrzehntelange Lebensgefährtin) bedacht, so ist für den Fall des Vorversterbens des eingesetzten Erben nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass stattdessen dessen Abkömmling als Ersatzerbe nachrückt. Das Gesetz sieht in 2069 BGB eine solche Auslegungsregel nur für die Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Erblassers vor. Danach rücken im Zweifel bei der Erbeinsetzung eines Kindes dessen Abkömmlinge, also die Enkelkinder des Erblassers, als Erben nach. Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnt auch bei dem Erblasser besonders nahe stehenden Personen eine analoge Anwendung dieser gesetzlichen Auslegungsvorschrift ab. In dem entschiedenen Fall hatte die Tochter der Lebensgefährtin des Erblassers vorgebracht, der Verstorbene habe das Testament zu ihren Gunsten ändern wollen. Hierzu

4 kam es jedoch nicht mehr. Gerade diese Äußerungen wertete das Gericht dahingehend, dass der Erblasser selbst davon ausging, dass sich das ursprüngliche Testament eben nicht ohne Weiteres auf die Tochter seiner Lebensgefährtin erstreckte. Beschluss des OLG Düsseldorf vom I-3 Wx 247/11 ErbR 2012, 316 MDR 2012, 1294 Keine Zwangsbehandlung im Rahmen einer Unterbringung Das Amtsgericht Nürtingen weist unter Berufung auf die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 633/11 darauf hin, dass nach der derzeitigen Rechtslage eine Zwangsbehandlung von wegen Selbst- oder Fremdgefährdung untergebrachten Personen rechtlich nicht möglich ist. Das Gericht erkennt dabei den für sämtliche Beteiligte äußerst unbefriedigenden Zustand, dass vermutlich der betroffene Patient selbst am meisten unter diesem Zustand leiden wird, da er die wegen der fehlenden Behandlung erforderlichen Maßnahmen, wie z.b. notwendige Fixierungen, wird hinnehmen müssen. In vielen Fällen wird der Betroffene, um eben diese akuten freiheitseinschränkenden Maßnahmen zu vermeiden, dann doch die ihm angebotene Medikation akzeptieren. Insoweit ist der Gesetzgeber gefordert, alsbald eine sachgerechte Regelung zu schaffen. Beschluss des AG Nürtingen vom XIV 65/12 JURIS online Geschiedenenunterhalt: Berücksichtigungsfähigkeit von Kapitaleinkünften aus einem ererbten Geldvermögen Kapitalerträge aus einem Vermögen, das einem Ehegatten nach der Scheidung durch eine Erbschaft zufällt, wirken sich bei der Bemessung des Geschiedenenunterhalts grundsätzlich nicht unterhaltserhöhend aus. Derartige Einkünfte sind ausnahmsweise nur dann noch den ehelichen Lebensverhältnissen zuzurechnen, wenn die Erwartung des künftigen Erbes schon während bestehender Ehe so wahrscheinlich war, dass die Eheleute ihren Lebenszuschnitt darauf einrichten konnten und - etwa durch den Verzicht auf eine an sich angemessene Altersvorsorge und den Verbrauch der dadurch ersparten Mittel zur Erhöhung des ehelichen Lebensstandards - auch eingerichtet haben. Urteil des BGH vom XII ZR 72/10 MDR 2012, 1038 FamRZ 2012, 1483 Kein Schmerzensgeld nach Beleidigung im Unterhaltsprozess In Unterhaltsprozessen gehen die Parteien erfahrungsgemäß bisweilen wenig zimperlich miteinander um und sparen dabei auch nicht mit unsachlichen Vorwürfen. Daher rechtfertigt nicht jede Beleidigung oder persönliche Herabsetzung einen Anspruch des Prozessgegners auf Schmerzensgeldanspruch. So muss es eine erwachsene Klägerin im Rahmen eines Unterhaltsprozesses gegen ihren zahlungsunwilligen Vater hinnehmen, dass dieser in dem Verfahren behauptet, seine Tochter sei zu faul zum Arbeiten.

5 Urteil des AG Königs Wusterhausen vom C 569/11 JURIS online Heimkosten: kein Elternunterhalt bei Kontaktverweigerung Reichen das eigene Einkommen (meist Rente) einer pflegebedürftigen Person und die Leistungen aus der Pflegekasse für die Kosten eines Alten- oder Pflegeheims nicht aus, trägt die Sozialhilfe die nicht gedeckten Kosten. Die Sozialhilfeverwaltung prüft jedoch dann, ob dem Hilfebedürftigen gegenüber seinen Kindern oder seinem Ehegatten Unterhaltsansprüche zustehen. Sofern solche Ansprüche bestehen, leitet die Sozialhilfe den Unterhaltsanspruch (teilweise) auf sich über. Nach 1611 BGB kann im Falle schwerer Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltsschuldner ein Anspruch auf Unterhalt entfallen. Eine derartige Verfehlung kann auch in einem einseitigen Kontaktabbruch des Elternteils gesehen werden, wenn die Abwendung von dem Kind besonders nachhaltig und kränkend gewesen ist. Dies nahm das Oberlandesgericht Oldenburg bei einem Vater an, der nach der Scheidung über 27 Jahre hinweg jegliche Kontaktversuche seines Sohnes abgelehnt und selbst bei der Beerdigung des Großvaters mit ihm kein Wort gewechselt hatte. ln seinem Testament hatte der Vater überdies verfügt, dass der Sohn nur den "strengsten Pflichtteil" erhalten soll. Nach Würdigung der gesamten Umstände kam das Gericht zu dem Schluss, dass für den Sohn keinerlei Unterhaltsverpflichtung besteht und er sich nicht an den Heimkosten seines Vaters beteiligen muss. Urteil des OLG Oldenburg vom UF 80/12 Pressemitteilung des OLG Oldenburg Notar muss über kostengünstige Alternativen zur Testamentserrichtung aufklären Ein Ehepaar suchte einen Notar in seiner Sprechstunde auf. Der Jurist beriet die Eheleute in einer Erbangelegenheit, betreffend den Nachlass ihres Schwagers. Bei dieser Gelegenheit wies er die Eheleute ungefragt auf die Vorteile einer testamentarischen Regelung der eigenen Erbfolge sowie der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung hin. Die Mandanten beauftragten den Notar daraufhin mit der Fertigung eines Testamentsentwurfs. Wenig später beurkundete der Notar ein gemeinschaftliches Testament des Paars. Dieses fühlte sich im Nachhinein durch das Verhalten des Notars überrumpelt und hielt im Übrigen die Rechnung von über 750 Euro für erheblich überhöht. Das mit dem Rechtsstreit befasste Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt kam zu dem Ergebnis, dass das Ehepaar die Notarrechnung nicht bezahlen muss. Die Richter hielten den Notar im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit für verpflichtet, die Rechtssuchenden vor dem Entstehen von Notargebühren für eine Beurkundung darauf hinzuweisen, dass ein Testament nach den gesetzlichen Regelungen wahlweise entweder durch - kostenpflichtige - notarielle Beurkundung einschließlich Entwurfsfertigung oder - ohne Mitwirkung des Notars und ohne Kosten - durch eigenhändiges Aufsetzen errichtet werden kann. Beschluss des OLG Sachsen-Anhalt vom Wx 37/10 FamRZ 2012, 1251 NJW-RR 2012, 1009

6 Versorgungsausgleich: Geltendmachung einer "vergessenen" Anwartschaft Wurde bei einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach dem bis gültigen Recht eine Rentenanwartschaft zu Unrecht nicht berücksichtigt, kann der Ausgleich nicht nachträglich durch den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach neuem Recht durchgeführt werden. Beruht die Nichtberücksichtigung des Anrechts darauf, dass ein Ehegatte entsprechende Auskünfte verschwiegen hat, können dem anderen insoweit Schadensersatzansprüche zustehen. Das Versorgungsausgleichsverfahren, bei dem das Gericht von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen hat, ist insoweit jedoch nicht der richtige Rechtsweg. Vielmehr müssen die angeblichen Schadensersatzansprüche in einem "normalen" Verfahren vor dem Familiengericht geltend gemacht werden, wo der Anspruchsteller das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen darlegen und beweisen muss. Beschluss des OLG Oldenburg vom UF 96/12 jurispr-famr 23/2012, Anm. 7 Miet- und WEG-Recht Erleichterte Kündigung wegen Zahlungsverzugs Nach 554 Abs. 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne eine Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Tage erstreckt, mit der Entrichtung des Mietzinses in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der zwei Monatsmieten erreicht. Der Bundesgerichtshof hält die vom Gesetz für eine außerordentliche Kündigung aufgestellte Grenze eines Verzugs mit mindestens zwei Monatsmieten jedoch nicht bei einer ordentlichen Kündigung des Vermieters für anwendbar. Hierfür genügt lediglich eine nicht unerhebliche Verletzung der Zahlungspflicht. Allerdings legt das Gericht auch hier eine Mindestgrenze fest. Um eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen zu rechtfertigen, muss sich der Mieter mindestens einen Monat lang mit wenigstens einer Monatsmiete in Zahlungsverzug befinden. Anders als bei einer fristlosen Kündigung kann der Mieter die ordentliche Kündigung auch nicht dadurch abwenden, dass er spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung der vom Vermieter eingereichten Räumungsklage den Rückstand ausgleicht. Diese Regelung soll eine Obdachlosigkeit des Mieters infolge einer fristlosen Kündigung verhindern. Diese Gefahr besteht wegen der Einhaltung der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung zumindest nicht im selben Maße. Urteil des BGH vom VIII ZR 107/12 BGH online BGH ermöglicht Eigenbedarfskündigung bei beruflicher Nutzung Der Vermieter kann eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er die vermietete Wohnung für sich, für zu seinem Hausstand gehörende Personen oder seine Familienangehörigen benötigt.

7 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch dann, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will, ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen kann. In dem entschiedenen Fall hatte der Vermieter das Wohnraummietverhältnis mit der Begründung gekündigt, seine Ehefrau beabsichtige, ihre Anwaltskanzlei nach Berlin in die von ihm vermietete Wohnung zu verlegen. Urteil des BGH vom VIII ZR 330/11 Wirtschaftswoche Heft 40/2012, Seite 97 Verwalterzustimmung auch bei Schenkung einer Eigentumswohnung Nach 12 Abs. 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) können die Wohnungseigentümer vereinbaren, dass beim Verkauf einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist. Ohne diese Zustimmung wird der Kaufvertrag nicht wirksam. Der Verwalter darf die Zustimmung jedoch nur aus einem wichtigen Grund verweigern. Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass eine Beschränkung, nach der die "Veräußerung" des Wohnungseigentums der Verwalterzustimmung bedarf, auch bei der rechtsgeschäftlichen Übertragung eines Wohnungseigentums im Wege einer Schenkung gilt. Beschluss des KG Berlin vom W 121/12 jurispr-mietr 20/2012, Anm. 4 Mieter muss erneutes Auftreten eines Mangels anzeigen Hat der Vermieter einen vom Mieter beanstandeten Wohnungsmangel (hier Schimmelbildung) beseitigt und konnte er objektiv der Meinung sein, er habe alles Erforderliche zur Beseitigung der Beanstandung getan, ist der Mieter gehalten, das erneute Auftreten des Mangels anzuzeigen. Unterlässt er dies und kündigt stattdessen das Mietverhältnis fristlos, ohne dem Vermieter erneut die Möglichkeit der Mängelbeseitigung zu geben, stehen ihm nach einem Urteil des Amtsgerichts München keine Schadensersatzansprüche (hier Umzugskosten) gegenüber dem Vermieter zu. Urteil des AG München vom C 20886/11 Justiz Bayern online Rechtsprobleme bei gleichzeitiger Kündigung und Räumungsklage Kommt ein Mieter in einem Umfang in Zahlungsverzug, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, versuchen Vermieter bisweilen, das Räumungsverfahren zu beschleunigen und damit weiteren Mietausfall zu verringern, indem Sie die fristlose Kündigung in einer zugleich erhobenen Zahlungs- und Räumungsklage aussprechen. Diese Vorgehensweise birgt jedoch einige rechtliche Fallstricke. Zum einen ist in diesem Zusammenhang vor allem die Einhaltung der Schriftform des 568 BGB problematisch. Wird durch einen prozessualen Schriftsatz gekündigt, so ist es erforderlich, dass der Vermieter bzw. sein Prozessbevollmächtigter die für den Kündigungsempfänger bestimmte Abschrift eigenhändig unterschreibt, da das ansonsten

8 einzige unterschriebene Exemplar der Klageschrift beim Gericht bleibt. Zum anderen muss dem Mieter in der Kündigung eine angemessene Räumungsfrist eingeräumt werden. Diese Frist wird jedoch erst mit Zugang der Abschrift der Räumungsklage in Gang gesetzt. Daher fehlt es einer derartigen Klage an dem erforderlichen Rechtschutzbedürfnis; sie ist dann unzulässig. Begleicht der Mieter nach Klageerhebung den Mietrückstand und nimmt der klagende Vermieter danach die Klage wegen Erledigung des Zahlungs- und damit auch des Räumungsanspruchs zurück, kann das Gericht jedoch dem Mieter die Verfahrenskosten auferlegen. Beschluss des LG Dortmund vom T 90/12 jurispr-mietr 20/2012, Anm. 2 Badewannentemperatur muss mindestens 41 Grad betragen Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Vermieter durch Bereitstellung einer ausreichend dimensionierten Gastherme sicherstellen muss, dass der Mieter eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 Grad warmem Wasser befüllen kann. Eine hierfür benötigte Zeit von 42 Minuten ist nach Auffassung des Gerichts zu lange. Auch eine deutlich niedrigere Badetemperatur von 37 Grad muss der Mieter nicht hinnehmen. Urteil des AG München vom C 4744/11 Justiz Bayern online Versicherungsrecht Erhöhtes Schmerzensgeld bei böswilligem Bestreiten Einem bei einem Unfall verletzten Verkehrsteilnehmer (hier Motorradfahrer) kann ein erhöhtes Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher zustehen, wenn dieser die Unfallursache wider besseres Wissen vor Gericht bestritten hat. Vorliegend war der Motorradfahrer auf dem rutschigen Belag einer Fähre weggerutscht und schwer gestürzt. Urteil des OLG Schleswig vom U 15/12 Pressemitteilung des OLG Schleswig Schäden durch Dachlawinen nicht durch Teilkaskoversicherung gedeckt Eine bestehende Teilkaskoversicherung ist für einen Schaden an einem Kfz, der durch eine sich von einem Hausdach lösende Lawine verursacht wurde, nicht einstandspflichtig. Die im Rahmen der Teilkaskoversicherung versicherten Ereignisse sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) abschließend aufgeführt und daher nicht auf derartige Schadensfälle erweiterbar. Beschluss des OLG Köln vom I-9 U 250/11 RuS 2012, 383

9 Privathaftpflicht zahlt nicht nach grobem Foulspiel Wer bei einem Fußballspiel seinen Gegner durch ein derart grobes Foul verletzt, dass zumindest von bedingtem Vorsatz auszugehen ist, hat keinen Anspruch gegenüber seiner Privathaftpflichtversicherung auf Übernahme der Schadensersatzansprüche des Verletzten. In dem konkreten Fall hatte ein Amateurfußballer seinem Gegner bereits vor dem Spiel angedroht, ihm "die Knochen zu brechen". Dies setzte er auf dem Platz auch tatsächlich in die Tat um: Nach einer Grätsche mit Anlauf erlitt der Gefoulte einen Wadenbeinbruch, ein ausgekugeltes Sprunggelenk und mehrere Bänderrisse. Für die Behandlungskosten und das geforderte Schmerzensgeld muss der Rowdy nun selbst aufkommen. Urteil des OLG Karlsruhe vom U 162/11 MDR 2012, 1338 Beweispflicht bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung Eine Versicherungsgesellschaft kann den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Versicherte bei Vertragsschluss versicherungsrelevante Vorerkrankungen (hier Krankschreibungen wegen eines Zwölffingerdarmgeschwürs) verschwiegen hat. Behauptet demgegenüber der Versicherungsnehmer, die vermeintlich verschwiegenen Umstände mündlich gegenüber dem Versicherungsvertreter angegeben zu haben, kommt es im Streitfall auf die Aussage des Versicherungsvertreters als Zeuge an. Kann sich dieser - insbesondere wegen des lang zurückliegenden Vertragsschlusses - an die Antragsaufnahme nicht mehr erinnern, hat der Versicherte in der Regel schlechte Karten. Räumt der Versicherungsvertreter bei seiner Zeugenaussage wie in einem vom Oberlandesgericht Brandenburg entschiedenen Fall jedoch ein, die mündlichen Angaben des Versicherungsnehmers gewöhnlich selbst einer Relevanzprüfung zu unterziehen und ist danach nicht auszuschließen, dass er den behaupteten Krankheitshinweisen des Versicherten keine Bedeutung zugemessen hat, muss der Nachweis der Versicherung einer arglistigen Täuschung als gescheitert angesehen werden. Der Versicherungsnehmer hat dann Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen. Urteil des OLG Brandenburg vom U 116/11 jurispr-versr 10/2012, Anm. 4 Versicherung und Recht kompakt 2012, 192 Grill nicht von Hausratversicherung umfasst Ein Grill stellt weder ein Gartengerät noch ein Gartenmöbelstück im Sinne der Vertragsbedingungen einer Hausratversicherung dar. Wird ein Grill aus einem umzäunten Grundstück gestohlen, kann der Versicherte daher keine Versicherungsleistung beanspruchen. Urteil des AG Bad Segeberg vom C 116/11 RuS 2012, 83

10 Rechtsschutzversicherung: Auswirkung des Umzugs in andere Wohnung Wurde eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung für eine selbst bewohnte Eigentumswohnung abgeschlossen und verlagert der Versicherte seinen Lebensmittelpunkt von seiner versicherten Eigentumswohnung in die Wohnung seiner Lebenspartnerin, erlischt der Versicherungsschutz für die eigene Wohnung nur dann, wenn der Versicherte anstelle der versicherten Immobilie ein anderes Objekt erwirbt und die versicherte Wohnung zugleich wegfällt. Da der Versicherte hier weiterhin Eigentümer der versicherten Wohnung war, kam der Versicherungsschutz durch den Umzug zu seiner Partnerin nicht zum Erlöschen. Urteil des OLG Koblenz vom U 103/12 RuS 2012, 485 Arbeits- und Sozialrecht Keine Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei Beamtinnen ab 40 Beamtinnen haben ab dem 40. Lebensjahr keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung durch die Beihilfe. Das Verwaltungsgericht Aachen rechtfertigt die generelle Altersgrenze damit, dass die Beihilfestellen überfordert wären, wenn sie in jedem Einzelfall die Erfolgsaussichten einer Schwangerschaft ab dem 40. Lebensjahr mittels Gutachten zu überprüfen hätten. Urteil des VG Aachen vom K 102/11 JURIS online Elterliche Begleitung eines Kindes in Reha Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass der Träger der Rentenversicherung verpflichtet ist, die Unterbringungskosten für eine Begleitperson eines achtjährigen Kindes während dessen Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung zu tragen, wenn medizinische Gründe für die elterliche Begleitung (hier psychische Störungen des Kindes infolge Neurodermitis) vorliegen. Beschluss des SG Gießen vom S 4 R 284/12 ER Pressemitteilung des SG Gießen Unwirksamer Verzicht auf Reisekostenerstattung für Klassenfahrt Ein Lehrer hat bei einer Klassenfahrt auch dann Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten, wenn er von seinem Vorgesetzten vor die Wahl gestellt wird, entweder auf seinen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten für eine Klassenfahrt zu verzichten oder die Fahrt ganz ausfallen zu lassen, und er daraufhin auf die Kostenerstattung verzichtet. Ein derartiger Verzicht ist auch dann unwirksam, wenn die Dienstordnung einen schriftlichen Verzicht des Bediensteten auf Reisekostenerstattung zulässt. Wird die Lehrkraft, die "ihre Klasse nicht im Stich zu lassen will", derart unter Druck gesetzt, stellt dies eine Verletzung der dem Bediensteten geschuldeten Fürsorge dar, mit der Folge, dass sich die Schulbehörde nicht auf den Verzicht berufen kann.

11 Urteil des BAG vom AZR 183/11 BAG online Arbeitslosengeld für Studenten bis zum Vorlesungsbeginn Einem eingeschriebenen Studenten kann auch während des Semesters Arbeitslosengeld zustehen, wenn er nachweist, dass er bis zum Vorlesungsbeginn nicht durch universitäre Aktivitäten gebunden war und in dieser Zeit den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stand. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Urteil des Hessischen LSG vom L 7 AL 3/12 Justiz Hessen online Keine Beihilfe für operative Brustverkleinerung Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Aufwendungen zu einer operativen Verkleinerung der Brust (sog. Mamma-Reduktionsplastik) notwendig im beihilferechtlichen Sinne sind, wenn die betroffene Frau psychische Beeinträchtigungen ohne Durchführung der Operation behauptet. Das Gericht lehnte die Kostenerstattung im Wege der Beihilfe mit folgender Begründung ab: Grundsätzlich steht "außer Frage, dass Störungen, die sowohl mit seelischen als auch mit körperlichen Beeinträchtigungen verbunden sind, vom beihilferechtlichen Krankheitsbegriff erfasst werden. Es kommt darauf an, ob das Krankheitsbild sowohl körperlicher als auch seelischer Natur ist. Hierfür reicht nicht aus, dass das subjektive Empfinden des Betroffenen, sein körperlicher Zustand sei unzulänglich, psychische Störungen hervorruft. Subjektive Wahrnehmungen sind ohne Bedeutung für die Frage, ob eine körperliche Krankheit vorliegt. Maßgeblich sind objektive Kriterien, insbesondere der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse." Dabei können "die psychischen Wirkungen der körperlichen Veränderungen nicht eingeschätzt werden, insbesondere ist nach dem Eingriff eine Symptomverschiebung zu besorgen. Hinzu kommt, dass der operative Eingriff dem subjektiven Empfinden des Betroffenen geschuldet ist, der eine körperliche Eigenschaft als belastend empfindet und sich damit nicht abfindet. Letztlich müssten Schönheitsoperationen auf Kosten der Allgemeinheit durchgeführt werden, wenn psychotherapeutische Maßnahmen nicht helfen, weil der Betroffene auf den Eingriff fixiert ist." Beschluss des OVG Lüneburg vom LA 313/11 Pressemitteilung OVG Lüneburg Bank- und Anlegerrecht Anforderungen an Kapitalanlage zu "ausgewogenen Konditionen" Der im Wertpapierhandel nicht selten verwendete Slogan "ausgewogene Konditionen" weckt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs beim Anleger die Vorstellung einer soliden Geldanlage, bei der das Verhältnis von Anleger- und Anbieterinteressen eine ausgewogene Balance aufweist. Bei dem Begriff handelt es sich daher nicht lediglich um eine "inhaltsleere" Werbeaussage. Wird die so beworbene Kapitalanlage den genannten Anforderungen nicht

12 gerecht, können dem Kapitalanleger Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zustehen. Urteil des BGH vom XI ZR 344/11 ZIP 2012, 2199 DB 2012, 2622 Unzulässige Bearbeitungsgebühr für Verbraucherdarlehen Nach einem Urteil des Amtsgerichts Offenbach ist die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für den Abschluss eines Darlehensvertrages mit einem Verbraucher wegen unangemessener Benachteiligung unzulässig. Daran ändert auch nichts, dass die Höhe der Bearbeitungsgebühr (hier 3,5 Prozent) von der Darlehenssumme in dem zugrunde liegenden Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank von der Laufzeit des Darlehensvertrages abhängig ist. Urteil des AG Offenbach vom C 33/12 jurispr-bkr 10/2012, Anm. 4 Nur Pfändungsschutzkonto schützt vor Gläubigerzugriff Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 ist der Pfändungsschutz für Kontoguthaben neu geregelt worden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll nur noch das Pfändungsschutzkonto als alternativlose Form des Kontopfändungsschutzes bestehen. Mit der Einrichtung des Pfändungsschutzkontos besteht automatischer Pfändungsschutz in Höhe des monatlichen Freibetrages von derzeit 1.028,89 Euro. Weiterer Schritte, insbesondere der Inanspruchnahme von Gerichten, zur Berücksichtigung des Pfändungsschutzes bedarf es nach der Neuregelung nicht mehr. Daher kann sich ein Kontoinhaber nicht mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zur Gewährleistung des Pfändungsschutzes für das Guthaben auf einem Girokonto, das von einer Rente, einem geringen Arbeitseinkommen aus einem Nebenjob und ergänzenden Sozialleistungen herrührt, zur Wehr setzen. Für einen derartigen Pfändungsschutzantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn keine Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto beantragt wurde. Beschluss des VG Göttingen vom B 240/12 JURIS online Ablehnung eines zuvor beworbenen Darlehensvertrags Wirbt eine Bank unter dem Slogan "Bauzinsen steigen - Handeln Sie rechtzeitig" mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme persönlicher Beratung und dem kostenlosen Angebot durch ihre Experten, so kommt damit weder ein Beratungsvertrag noch ein vorvertragliches Schuldverhältnis zustande. Der Kunde kann daher keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn das Kreditinstitut einen Darlehensantrag - aus der Sicht des Bankkunden ungerechtfertigt - ablehnt. Durch die angebotene Beratung und die werbemäßige Aufforderung zum schnellen Handeln wird kein schutzwürdiges Vertrauen in das Zustandekommen eines Beratungsvertrags geweckt. Der Bank muss stets insbesondere

13 noch die Möglichkeit der Prüfung weiterer Angaben, etwa der Bonität des Kunden, vorbehalten bleiben. Urteil des OLG Frankfurt a.m. vom U 231/11 BB 2012, 2765 Verbraucherrecht und Sonstiges Gewährleistungsansprüche beim Kauf eines kranken Pferdes Etwa fünf Monate nach dem Erwerb eines Pferdes zum Kaufpreis von Euro bemerkte der Käufer, dass das Pferd beim Reiten häufig stolperte. Kurz darauf stellte ein Tierarzt eine starke Lahmheit des Tieres fest. Der Käufer verlangte daraufhin die von ihm bezahlten Euro zurück und mehr als Euro Schadenersatz für Kosten im Zusammenhang mit Ankauf, Behandlungskosten und Einstellkosten. Der Verkäufer behauptete, das Stolpern des Pferdes sei auf die mangelnde Reitkunst des Käufers zurückzuführen. In dem darauffolgenden Prozess bestätigt ein als Sachverständiger beauftragter Tierarzt, dass das Pferd an einer Erkrankung der beiden vorderen Hufrollen leidet. Er war auch davon überzeugt, dass die Erkrankung bereits beim Verkauf vorlag, auch wenn sich deutliche Symptome erst später gezeigt haben. Der Verkäufer wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Der eingeklagte Schadensersatz, vor allem für die tierärztlichen Behandlungen und die Unterbringung des Pferdes, wurde dem Käufer jedoch nicht zugesprochen, da er nicht nachweisen konnte, dass der Verkäufer die Erkrankung des Tieres kannte oder zumindest hätte erkennen müssen. Urteil des LG Coburg vom O 386/11 Justiz Bayern online "Hundewohl" rechtfertigt keine einstweilige Verfügung auf Herausgabe Eine Hundebesitzerin brachte ihren Hund zwei Wochen bei einer Bekannten zur Betreuung unter. Diese schloss das Tier offenbar so ins Herz, dass sie es nicht mehr herausgeben wollte. Die Hundebesitzerin stellte daraufhin beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe, da sie durch ein weiteres Verbleiben bei der Bekannten, die psychische Probleme habe und Alkohol trinke, das Hundewohl gefährdet sah. Das Gericht wies den Antrag mit der Begründung zurück, die begehrte Verfügung käme einer vollständigen Vorwegnahme der Hauptsache gleich. Dies ist jedoch nur in extremen Ausnahmefällen möglich, wozu das Wohl des Hundes keinesfalls ein ausreichendes Kriterium ist. Der Hundehalterin bleibt danach nur die Möglichkeit, die Herausgabe des Vierbeiners im Wege einer ganz normalen Klage geltend zu machen. Beschluss des AG München vom C 8666/12 Justiz Bayern online Kein Kirchenaustritt "light"

14 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Austritt aus der Kirche als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bei gleichzeitigem Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft nicht möglich ist. Dies hätte dann zur Folge, dass lediglich die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer entfiele. Sieht die Glaubensgemeinschaft - wie hier die katholische Kirche - bei einem Kirchenaustritt ein Verbleiben in der Religionsgemeinschaft nicht vor, muss dies hingenommen werden. Die Religionsfreiheit gebietet es, dass der Staat insoweit das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft nicht beschränken kann. Urteil des BVerwG vom C 7.12 Pressemitteilung des BVerwG Betreten des Waldes auf eigene Gefahr Nach den landesrechtlichen Vorschriften ist das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken jedermann gestattet. Dem Waldbesitzer, der das Betreten des Waldes dulden muss, sollen dadurch jedoch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten auferlegt werden. Die Benutzung des Waldes erfolgt daher - auch ohne entsprechende Hinweisschilder - stets auf eigene Gefahr. Ein Fußgänger, der durch einen herabstürzenden Ast verletzt wird, kann daher - so der Bundesgerichtshof - vom Waldbesitzer keinen Schadensersatz verlangen, da sich durch den Astabbruch eine "waldtypische Gefahr" realisiert hat. Urteil des BGH vom VI ZR 311/11 BGH online Ex-Landrätin Pauli unterliegt gegen "Bild" Die frühere fränkische Landrätin und mittlerweile parteilose Landtagsabgeordnete Gabriele Pauli, die nicht unmaßgeblich am Sturz des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber beteiligt war, machte u.a. dadurch Schlagzeilen, dass sie sich von einer Illustrierten mit Latex-Handschuhen in Domina-Pose ablichten ließ. Sie wurde daraufhin von der Bild-Zeitung als "durchgeknallte Frau" bezeichnet. Nun hat das Oberlandesgericht München diese Bezeichnung zwar als beleidigend, nicht jedoch als Schmähung gewertet und somit die Klage auf Schadensersatz in Höhe von Euro als unbegründet abgewiesen. Die Bild-Zeitung muss jedoch die beanstandete Bezeichnung künftig unterlassen. Urteil des OLG München vom O 5139/11 Justiz Bayern online Reiserecht EuGH: Ausgleichsanspruch bei mehr als dreistündiger Flugverspätung Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fluggäste, die ihr Endziel erst drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft erreichen, vom Luftfahrtunternehmen eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen können, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob die

15 Verspätung durch die Verschiebung des Abflugs oder eine Flugannullierung eingetreten ist. Schließlich würden - so das Gericht - die Fluggäste in beiden Fällen Zeit verlieren. Hinweis: Nach Auffassung des EuGH sind die Wirkungen des vorliegenden Urteils nicht zeitlich zu begrenzen. Dies bedeutet, dass Fluggästen, die in den vergangen drei Jahren von einer derartigen Verspätung betroffen waren, ihre Ansprüche noch geltend machen können. Bei früheren Flügen ist bereits die Verjährung eingetreten. Urteile des EuGH vom C-581/10 und C-629/10 Wirtschaftswoche Haft 44/2012, Seite 104 Nichtbefolgung der Anschnallpflicht in Reisebussen Auch in Bussen gilt für Insassen uneingeschränkt eine Anschnallpflicht, sofern das Fahrzeug mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist. Erleidet ein unangeschnallter Fahrgast dadurch eine Verletzung, dass der Busfahrer zu schnell über ein Fahrbahnhindernis fährt (hier Bahngleise) und wäre die Verletzung bei Befolgung der Anschnallpflicht vermeidbar gewesen, muss sich der Businsasse ein Mitverschulden (hier 30 Prozent) anrechnen lassen. Urteil des OLG Hamm vom I-6 U 187/11 NJW-Spezial 2012, 425 MDR 2012, 1029 Buchung einer Flugreise für "Unbekannt" Ein Mann buchte über das Internetportal einer Fluggesellschaft für zwei Personen Flüge von Dresden über Frankfurt a.m. nach Larnaca und zurück. In der Buchungsmaske gab er unter der Rubrik "Person 1" seinen Vor- und Zunamen ein. Unter der Rubrik "Person 2" trug er in die entsprechenden Felder jeweils "noch unbekannt" ein, obwohl die Internetseite den deutlich sichtbaren Hinweis "Bitte beachten Sie, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich ist und der Name mit dem Namen in Ihrem Ausweis übereinstimmen muss" enthielt. Im Rahmen eines automatisierten Vorgangs übersandte die Fluggesellschaft noch am selben Tag eine Buchungsbestätigung und zog den Betrag für zwei Hin- und Rückflüge vom Konto des Buchenden ein. Als dieser einige Tage später den Namen seiner Begleitperson bekanntgeben wollte, lehnte die Fluggesellschaft die Nachbenennung unter Berufung auf den eindeutigen Hinweis auf der Internetseite ab. Sie bot dem Kunden die Möglichkeit der Neubuchung für die zweite Person an, was dieser jedoch ablehnte; er trat die Reise schließlich alleine an. In dem darauffolgenden Prozess wurde die Fluggesellschaft lediglich verpflichtet, den Flugpreis für die zweite Person zurückzuerstatten. Die weitergehende Klage auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 4 in Verbindung mit Art. 7 FluggastrechteVO wegen Nichtbeförderung der zweiten von ihm nachbenannten Person wies der Bundesgerichtshof ab, da ein solcher Anspruch voraussetzt, dass ein Fluggast über eine bestätigte Buchung für einen Flug verfügt und ihm gleichwohl die Beförderung verweigert wird. Bereits an der ersten Voraussetzung fehlte es hier, da mit der Buchung für eine namentlich nicht benannte Person kein Beförderungsvertrag zustande gekommen war. Urteil des BGH vom X ZR 37/12

16 BGH online Keine Stornokosten nach Kündigung einer Fernreise wegen Unwetterwarnung Ein Flugreisender ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München berechtigt, eine Reise nach Sri Lanka nach einer Unwetterwarnung des Auswärtigen Amts zu stornieren. Aufgrund der berechtigten Kündigung konnte der Urlauber den Reisepreis zurückverlangen und musste keine Stornokosten zahlen. Bei den sintflutartigen Überschwemmungen im Januar 2011 waren mehr als 40 Menschen ums Leben gekommen. Urteil des OLG München vom U 519/12 Wirtschaftswoche Heft 42/2012, Seite 95 Steuerrecht Werbungskosten: gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer Wird ein häusliches Arbeitszimmer von den Eheleuten (hier: beide Lehrer) gemeinsam genutzt, kann der Höchstbetrag von derzeit Euro nicht doppelt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Urteil des BFH vom VI B 53/12 Wirtschaftswoche Heft 40/2012, Seite 97 Außergewöhnliche Belastung: Kosten für Pflegeheim Aufwendungen für die Pflege eines gebrechlichen Steuerpflichtigen können ebenso wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt jedoch nur insoweit in Betracht, als die Aufwendungen der Art und der Höhe nach zwangsläufig, nämlich den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. Das Finanzgericht Düsseldorf hielt für eine pflegebedürftige Person, die nach einer Krankheit der Pflegestufe III zugeordnet worden war, unter Berücksichtigung der sogenannten Haushaltsersparnis Pflegekosten in Höhe von täglich 50 Euro für angemessen. Betragen die Heimkosten - wie in dem konkreten Fall - monatlich Euro, sind die Mehrkosten als "Komfort" und damit als Privatsache des Steuerpflichtigen anzusehen. Urteil des FG Düsseldorf vom K 2505/10 E JURIS online Entfernungspauschale nur bei tatsächlicher Fahrt Legt der Arbeitnehmer den Hinweg und den Rückweg von der Arbeitsstätte zu seiner Wohnung an unterschiedlichen Tagen zurück, z.b. weil er sich zwischenzeitlich auf einer Dienstreise befindet, kann er nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg die Entfernungspauschale für diese beiden Tage jeweils nur zur Hälfte geltend machen.

17 Urteil des FG Baden-Württemberg vom K 4440/10 Wirtschaftswoche Heft 43/2012, Seite 107 Steuerpflichtige Gewinne bei regelmäßigem Pokerspiel Gewinne eines Pokerspielers unterliegen nach Auffassung des Finanzgerichts Köln dann der Einkommensteuer, wenn das Pokerspiel gewerbsmäßig betrieben wird. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Spieler regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt und dabei Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Das Gericht hat gegen das Urteil die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Urteil des FG Köln vom K 1136/11 Pressemitteilung des FG Köln

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