Hintergrundwissen Ethik / Recht. Zusatztexte zu den AGs 1-3
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- Matthias Böhmer
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1 Prof. Dr. Dr. h. c. Ortwin Renn, Dr. Birgit Mack Zusatztexte zu den AGs 1-3 Christine Kolbe
2 1 Kant: Die Begründung der Menschenwürde Der deutsche Philosoph Immanuel Kant ( ) ist einer der bedeutendsten Philosophen der Aufklärung. Seine Überlegungen zu Moral und Ethik haben die Formulierung der Menschenrechte stark beeinflusst. Nun sage ich: der Mensch und überhaupt jedes vernünftige Wesen existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen [ ]. [Alles hat] entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes [ ] gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, [ ] das hat eine Würde. Was sich auf die allgemeinen menschlichen Neigungen und Bedürfnisse bezieht, hat eine Marktpreis [ ], das aber, was die Bedingung ausmacht, unter der allein etwas Zweck an sich selbst sein kann, hat nicht bloß einen relativen Wert, d.i. einen Preis, sondern einen inneren Wert, d.i. Würde. Nun ist die Moralität die Bedingung, unter der allein ein vernünftiges Wesen Zweck an sich selbst sein kann, weil nur durch sie es möglich ist, [ ] [sich selbst Handlungsprinzipien aufzuerlegen]. Also ist Sittlichkeit und die Menschheit, sofern sie derselben fähig ist, dasjenige, was allein Würde hat. Geschicklichkeit und Fleiß im Arbeiten haben einen Marktpreis; Witz, [ ]; dagegen Treue im Versprechen, Wohlwollen aus Grundsätzen [ ] haben einen inneren Wert. [...] ihr Wert besteht nicht in den Wirkungen, die daraus entspringen, im Vorteil und Nutzen, den sie schaffen, sondern in den Gesinnungen [...]. Auszüge aus Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Valentiner, Theodor (Hg.); Reclam, Stuttgart 1961, S
3 2 Das Nichtschadens-Prinzip in der medizinischen Ethik a) Der Eid des Hippokrates (Wortlaut) Ich schwöre bei Apollon dem Arzt und bei Asklepios, Hygieia und Panakeia sowie unter Anrufung aller Götter und Göttinnen als Zeugen, daß ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil diesen Eid und diesen Vertrag erfüllen werde: 1 Denjenigen, der mich diese Kunst gelehrt hat, werde ich meinen Eltern gleichstellen und das Leben mit ihm teilen; falls es nötig ist, werde ich ihn mitversorgen. Seine männlichen Nachkommen werde ich wie meine Brüder achten und sie ohne Honorar und ohne Vertrag diese Kunst lehren, wenn sie sie erlernen wollen. Mit Unterricht, Vorlesungen und allen übrigen Aspekten der Ausbildung werde ich meine eigenen Söhne, die Söhne meines Lehrers und diejenigen Schüler versorgen, die nach ärztlichem Brauch den Vertrag unterschrieben und den Eid abgelegt haben, aber sonst niemanden. Die diätetischen Maßnahmen werde ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil zum Nutzen der Kranken einsetzen, Schädigung und Unrecht aber ausschließen. Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen; ebenso werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel aushändigen. Lauter und gewissenhaft werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. [ ] In wieviele Häuser ich auch kommen werde, zum Nutzen der Kranken will ich eintreten und mich von jedem vorsätzlichen Unrecht und jeder anderen Sittenlosigkeit fernhalten, auch von sexuellen Handlungen mit Frauen und Männern, sowohl Freien als auch Sklaven. Über alles, was ich während oder außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre und das man nicht nach draußen tragen darf, werde ich schweigen und es geheimhalten. Wenn ich diesen meinen Eid erfülle und ihn nicht antaste, so möge ich mein Leben und meine Kunst genießen, gerühmt bei allen Menschen für alle Zeiten; wenn ich ihn aber übertrete und meineidig werde, dann soll das Gegenteil davon geschehen. Deutsche Übersetzung von Prof. Dr. med. Axel W. Bauer, Universität Heidelberg, Fachgebiet Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin
4 2 b) Medizinhistorischer Kommentar zum hippokratischen Eid Prof. Dr. med. Axel W. Bauer lehrt an der Universität Heidelberg im Fachgebiet Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin Der Hippokratische Eid ist ein zeitgebundenes Dokument der Medizingeschichte, das etwa um 400 v.chr. entstanden sein dürfte. Hippokrates von Kos ( v.chr.) ist vermutlich nicht selbst der Autor des Eides, doch kommt sein Text der geistigen Haltung des berühmten Verfassers der authentischen Schriften [ ] durchaus nahe. Der Eid bot normierende, rational und pragmatisch motivierte Leitlinien für die Medizinerausbildung, das Arzt-Patient-Verhältnis, den ärztlichen Beruf und dessen Handlungsstrategie an. Solche Leitlinien benötigte der Arzt der griechischen Antike, um medizinisch erfolgreich wirken und ökonomisch überleben zu können. [ ] Die Vorschriften, die sich auf das Arzt-Patient-Verhältnis und die optimale Berufsstrategie bezogen (Hórkos), wurden erst im zweiten Teil des Textes behandelt. Für den Hippokratischen Arzt kam es nicht nur aus ethischen Gründen darauf an, jeglichen Schaden von seinen Patienten abzuwenden, denn es ging dabei auch um seine eigene berufliche Existenz. Angesichts der beschränkten therapeutischen Möglichkeiten konnte es in vielen Fällen sehr viel klüger sein, nichts zu tun und damit zusätzlichen Schaden zu vermeiden, als durch eine falsche Behandlung die Krankheit womöglich zu verschlimmern. Für das Ansehen des Arztes, der sich als Fachmann (Technítes) zur Erhaltung des gefährdeten Lebens verstand, wäre die Beihilfe zur Selbsttötung oder gar zur Tötung eines Menschen äußerst abträglich gewesen. Sie wurde deshalb im Eid ebenso abgelehnt wie die aktive Ausführung einer Abtreibung. [ ] Kaum etwas ist in seiner Entstehungszeit ganz selbstverständlich, das erst in einem Eid versprochen werden muß. Diese Erkenntnis läßt sich auch auf die restriktiven Vorschriften über den Hausbesuch und dessen vom Hippokratischen Arzt geforderte Rahmenbedingungen anwenden; zu ihnen zählte ebenso die Einhaltung der Schweigepflicht zum Schutz der Patienten und ihrer Familie. Nicht zuletzt das Ansehen des Arztes konnte unter einer im Dienst begangenen sexuellen Verfehlung oder unter seiner mangelnden Verschwiegenheit leiden. Der letzte Passus des Eides benannte schließlich die Sanktionen, die dem Arzt drohten, wenn er die zuvor gegebenen Versprechungen nicht einhielt. Dabei wurden die beiden Triebkräfte besonders herausgestellt, die ihn wohl am ehesten zu motivieren vermochten, nämlich der materielle Erfolg im Leben und im Beruf sowie der dauerhafte Nachruhm bei allen Menschen für alle Zeiten. Wenn der Arzt seinen Eid brach, dann würde er freilich erfolglos bleiben und der Vergessenheit anheimfallen. Weshalb war der Hippokratische Eid in der Antike offenbar funktionsfähig? Ein solcher Eid konnte nur dann sinnvoll und wirksam sein, wenn er die ethischen Maximen nicht in Widerspruch zu jenen praktischen Erfordernissen brachte, die der Arzt im wohlverstandenen Eigeninteresse berücksichtigen mußte. Die sittlichen Verpflichtungen konnten nur deshalb eingehalten werden, weil die berechtigten Ansprüche aller Beteiligten (Lehrer, Schüler, Arzt, Patient, Gesellschaft) in ein faires, pragmatisch begründbares Gleichgewicht gebracht wurden. Diese gelungene Balance erscheint als die eigentliche, historisch bemerkenswerte Leistung des Hippokratischen Eides. Als unmittelbar gültige normative Richtschnur für das konkrete Handeln des heutigen Arztes kann er vor dem gewandelten wissenschaftlichen und sozialen Kontext der Gegenwart allerdings nicht mehr dienen; die Geschichte entläßt uns nicht aus der Verantwortung für unsere eigene Zeit. Quelle: Zugriffsdatum:
5 3 Fälle von Diskriminierung - Die erste Studie In den USA Seit dem Beginn der 1990er Jahre hat sich eine Reihe von empirischen Studien mit dem Problem genetischer Diskriminierung befasst. Wegweisend war eine [ ] Studie, die [ ] unter der Leitung von Paul Billings entstand. Billings und seine Mitarbeiter veröffentlichten einen Aufruf [ ], in welchem sie Ärzte und genetische Berater baten, ihnen konkrete Fälle mitzuteilen, in denen Menschen wegen ihrer genetischen Konstitution diskriminiert worden sind. Ein gleichlautendes Schreiben ging an Mediziner, die im Bereich der klinischen Genetik arbeiten sowie an Selbsthilfeorganisationen von Betroffenen genetischer Erkrankungen. Insgesamt erhielten Billings und seine Ko-Autoren 42 Antworten aus allen Teilen der USA und Kanadas, von denen jedoch 13 (31 Prozent) nicht berücksichtigt werden konnten [ ]. Die übrigen 29 Antworten beschrieben insgesamt 41 Fälle genetischer Diskriminierung. Bis auf zwei Ausnahmen betrafen alle Vorfälle den Versicherungsbereich (Kranken-, Lebens-, Kraftfahrzeugversicherung) oder Beschäftigungsverhältnisse (Einstellung, Kündigung, Weiterbildung, innerbetriebliche Karriere). Ebenso war auffällig, dass die geschilderten Erfahrungen sich ähnelten und drei deutlich unterscheidbare Themenblöcke der Betroffenenkreise ergaben. Die erste Fallgruppe [ ] umfasste Menschen, die keine klinischen Symptome aufwiesen[ ]. Ihre einzige Abnormität lag in ihrem Genotyp der sich von der normalen genetischen Konstitution unterschied. In zwei Fällen, die Menschen mit der Eisenspeicherkrankheit [ ] betrafen, hat eine bestimmte Ernährung das Auftreten der Krankheit verhindert. Ein weiterer Fall betraf einen Mutationsträger für die Gaucher-Krankheit, der selbst niemals erkranken wird [ ]. Obwohl alle Betroffenen gesund waren, wurde ersteren der Krankenversicherungsschutz und letzteren die Anstellung bei einer Regierungsbehörde mit Hinweis auf ihren Genstatus verweigert. [ ] Der zweite Themenblock betrifft das Problem der Variabilität [ ]. Ein und dieselbe Genmutation kann sich also sehr unterschiedlich auswirken und umgekehrt dieselbe Krankheit von verschiedenen genetischen Veränderungen herrühren. Geschildert werden zwei Fälle von Betroffenen der Chargot- Marie-Tooth-Krankheit, einem Muskelleiden, das klinisch sehr ausgeprägt sein kann, aber niemals tödlich verläuft. Dennoch wurde den Betroffenen in einem Fall eine Lebens- bzw. Autoversicherung, in einem anderen die berufliche Anstellung verweigert. [ ] Die Entscheidung [ ] waren lediglich auf einer genetisch-diagnostischen Ebene getroffen worden, ohne die klinischen Symptome der einzelnen Betroffenen zu ermitteln. [ ] Die dritte Fallkategorie [ ] umfasste Individuen, die zum damaligen Zeitpunkt gesund waren, aber das Risiko trugen, in Zukunft eine genetische Krankheit zu entwickeln. Beispiele waren etwa Adoptionsstellen, die sich weigerten, Kinder an Menschen zu vermitteln, die in Zukunft möglicherweise an Morbus Huntington erkranken werden. Ein Betroffener schildert anschaulich den stigmatisierenden Effekt, der von dieser Praxis ausging: [ ] schould I be judged by a disease that I am only in risk for and that may not develop for some years to come? Does this make me different from anyone with diabetes or cancer, for example in their ancestry? Die Untersuchung von Billings [ ] hat in den USA vielfältige Resonanz gefunden und lebhafte Diskussionen ausgelöst. Sie machte deutlich, dass eine spezifische Form von Diskriminierung existiert [ ]. Auszug aus: Lemke, Thomas / Lohkamp, Christiane (0): Formen und Felder genetischer Diskriminierung: Ein Überblick über empirische Studien und aktuelle Fälle. In: Van den Daele, Wolfgang: Biopolitik, LEVIATHAN Zeitschrift für Sozialwissenschaft Sonderheft 23/0.
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