ERSATZNEUBAU DER MDK-SCHLEUSE ERLANGEN
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- Walther Beyer
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1 Wasserstraßen- Neubauamt Aschaffenburg ERSATZNEUBAU DER MDK-SCHLEUSE ERLANGEN Rahmenkonzept zu Beweissicherung und Monitoring Mai 2015 SD/
2 - I - Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht Seite 1 Veranlassung 1 2 Bisherige Erkenntnisse 1 3 Mess- und Präventivkonzept der BfG 2 4 Beweissicherungs- und Monitoringprogramm Messstellenneubau Überwachung der Grundwasserstände Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit 6 5 Abwehrmaßnahmen im Havariefall 9
3 - II - Anlagen 1 Beweissicherung- und Monitoringprogramm 1.1 Tabellarische Zusammenstellung der vorgeschlagenen Brunnen und Messstellen 1.2 Übersichtslagelageplan 2 Beweissicherung und Monitoring Grundwasserstandssituation 2.1 Tabellarische Zusammenstellung der Messstellen und Brunnen mit vorgeschlagenem Messrhythmus 3 Beweissicherung und Monitoring Grundwasserbeschaffenheit 3.1 Tabellarische Zusammenstellung des vorgeschlagenen Parameterumfangs 3.2 Vorgeschlagener Messrhythmus ab 2 Jahre vor Beginn der Baumaßnahme 3.3 Vorgeschlagener Messrhythmus während der relevanten Bautätigkeiten 3.4 Vorgeschlagener Messrhythmus bis 2 Jahre nach Ende der relevanten Bautätigkeiten
4 - III - Verwendete Unterlagen [1] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.) Neubau der MDK-Schleuse Erlangen Grundwasserhydraulische Untersuchungen Koblenz, September 2010 Verfasser: [2] Erlanger Stadtwerke AG (Hrsg.) Hydrogeologisches Gutachten zur Standortermittlung weiterer Brunnen im Umfeld des Gewinnungsgebietes West zur Reaktivierung der Mittelfassung Möhrendorf, November 2010 Verfasser: ghb Ingenieurbüro für Geologie, Hydrogeologie, Bodenkunde [3] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.) Neubau der MDK-Schleuse Erlangen Grundwasserhydraulische Untersuchungen, Standort Unterwasser Ost Koblenz, April 2012 Verfasser: [4] Bundesanstalt für Gewässerkunde Mess- und Präventivkonzept Neubau Schleuse Erlangen, Entwurf Koblenz, August 2012 [5] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Ersatzneubau der Sparschleusen Erlangen (Erl) und Kriegenbrunn (Kri) - Erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers an der Schleuse Erlangen (Version 3.1 Stand ) Oktober 2012 Verfasser: Ingenieurgemeinschaft [6] Bundesanstalt für Gewässerkunde Ersatzneubau der Sparschleusen Erlangen und Kriegenbrunn Erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers an der Schleuse Erlangen Erlangen, November 2012 [7] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.) Neubau der MDK-Schleuse Erlangen Grundwasserhydraulische Untersuchungen, Schutzmassnahmen, Vorabzug Koblenz, August 2014 Verfasser: [8] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.) Ersatzneubau der MDK-Schleuse Erlangen Gefährdungsanalyse, Risikobewertung und Aufzeigen von Gegenmaßnahmen Koblenz, September 2014 Verfasser:
5 Ersatzneubau der MDK-Schleuse Erlangen Beweissicherungs- und Monitoringkonzept 1 1 Veranlassung Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserstraßen- Neubauamt Aschaffenburg (WNA), plant am Main-Donau-Kanal den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen sowie den Teilrückbau der bestehenden Anlage. Die neue Schleuse ist im Unterwasser der bestehenden Schleuse an der Ostseite des Kanals geplant (s. Anlage 1.2). Die bestehende Schleuse und der geplante Standort für die neue Schleuse liegen in der Zone II des Wasserschutzgebietes West (WSG West) der Erlanger Stadtwerke AG (ESTW AG). Die Baustelleneinrichtungs- (BE) Flächen 1 und 3 liegen ebenso in Zone II, die BE-Fläche 2 in Zone III des WSG West der ESTW AG. Die Baustraße sowie die Baufelder der Vorhäfen betreffen sowohl die Zonen II und III des WSG West der ESTW AG, die Baustraße auch die Zone III B des Wasserschutzgebietes der Gewinnung Möhrendorf (s. Anlage 1.2). Somit stellt die Baumaßnahme eine potenzielle Gefährdung für die Wassergewinnung dar. Nachdem mittels numerischer Modellierung Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen für die Trinkwassergewinnung untersucht wurden [7], wurde darauf aufbauend eine Gefährdungsabschätzung und Risikoanalyse durchgeführt [8]. Aufbauend auf den Ergebnissen der Berechnung zur Konzeption der Abwehr- und Schutzmaßnahmen sowie der Gefährdungsabschätzung wird ein Beweissicherungs- und Monitoringprogramm aufgestellt. Dessen Grundlage ist das seitens der BfG im Jahr 2012 skizzierte Beweissicherungskonzept, welches im Folgenden weiter ausgebaut wird. Zudem werden Abwehrmaßnahmen untersucht. 2 Bisherige Erkenntnisse Die Ergebnisse bisheriger worst case Betrachtungen (Berechnungen mit dem numerischen Strömungsmodell) haben gezeigt, dass die geplante Baumaßnahme im Wesentlichen im Einzugsgebiet der Ranney-Fassung (Nordwestfassung) liegt und somit deren Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Des Weiteren sind potenzielle Auswirkungen durch die Baumaßnahme an der Nordfassung, zu geringen Anteilen an der Südfassung und der Westfassung zu erwarten. Aufgrund der kurzen Fließzeiten zu den Brunnen der Ranney-Fassung von z.t. unter 50 Tagen, ist es gemäß Schreiben des Gesundheitsamtes [7] erforderlich, diese Wasserfassung für die Dauer der relevanten Baumaßnahmen außer Betrieb zu nehmen und stattdessen die Mittelfassung mit den Brunnen mf03, mf04 sowie mf06, zu reaktivieren. Zudem wurde die Errichtung von Schutzbrunnen empfohlen, die den Abstrom aus dem Gebiet der Hauptbaugrube sowie der Baustelleneinrichtungsfläche (BE) 1 und den Bauflächen im
6 Ersatzneubau der MDK-Schleuse Erlangen Beweissicherungs- und Monitoringkonzept 2 Bereich des unteren Vorhafens verhindern. Bislang sind 6 Brunnenstandorte vorgesehen. Die genaue Anzahl und Lage der Schutzbrunnen kann in der Ausführungsplanung noch angepasst werden. Diese Schutzbrunnen sollten, mit Ausnahme der Bauphase mit Restwasserhaltung in den Baugruben, während der gesamten untergrundhydraulisch relevanten Bautätigkeiten betrieben werden. Zudem erbrachte die numerische Modellierung die Erkenntnis, dass eine Verlängerung der bisher geplanten Dichtwand um 140 m gegenüber der bestehenden einen Zufluss aus dem Kanalwasser in das Grundwasser, und somit eine Gefährdung der Ranney-Brunnen nach Abschluss der Bauarbeiten und Wiederinbetriebnahme der Brunnen verhindert. 3 Mess- und Präventivkonzept der BfG Bereits im Jahr 2012 wurde seitens der BfG ein Mess- und Präventivkonzept vorgestellt [4], [5], [6]. Dabei wurde noch davon ausgegangen, dass die Ranney-Fassung der ESTW AG während der Baumaßnahmen in Betrieb bleibt. Im Folgenden werden hier die wichtigsten Punkte dieses Konzeptes dargelegt. Untersuchungsumfang: keine Beweissicherung erforderlich für die Baustoffe, die nach den Vorschriften über die Verwendung von Bauprodukten zusätzliche Anforderungen zum Gewässerschutz erfüllen Beweissicherung erforderlich für die übrigen bei der Baumaßnahme eingesetzten Stoffe sowie Stoffe aus dem Baustellenverkehr Kanalwasser - Es wird nicht davon ausgegangen, dass durch die Baumaßnahme zusätzliches Kanalwasser in den Zustrombereich der Brunnen gelangen kann, da die Anschlüsse im Oberwasser an den Kanal im Trockenen erfolgen sollen. - Aus diesem Grund weitest gehender Verzicht auf Beprobung pathogener Keime sowie Nährstoffe (TOC, DOC, SAK254, UV-Absorption 436mm). Aus Vorsorgegründen können sporadische Analysen vorgesehen werden. Grundwasser - Untersuchungsparameter: Schwermetalle, PAK, MKW - Erfassung des IST-Zustandes vor Baubeginn Untersuchungs- / Beprobungsstellen Brunnen - Brunnen der Ranney-Fassung (Nordwestfassung)
7 Ersatzneubau der MDK-Schleuse Erlangen Beweissicherungs- und Monitoringkonzept 3 Messstellen - drei vorhandene Messstellen (e640, e851, h370) - fünf neue Grundwassermessstellen im Anstrom der Förderbrunnen (davon die nördlichste als Nullmessstelle) Kanalwasser Beprobungsintervalle 1 Jahre vor Baubeginn - Quartalsweise Beprobung mit Analytik aller Parameter während Baumaßnahme - Kurzanalysen mit Kernparametern in kurzen Abständen - Halbjährliche bis jährliche Vollanalysen bis 3 Jahre nach Ende der untergrundhydraulisch relevanten Tätigkeiten - Messung aller Parameter in noch festzulegenden Abständen 4 Beweissicherungs- und Monitoringprogramm Das erstellte Beweissicherungsprogramm soll die Auswirkungen des Ersatzneubaus der Schleuse vor, während und nach dem Ende der untergrundhydraulisch relevanten Bautätigkeiten, unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Schadstoffen sowie dem Auswirkungsgrad auf das Grundwasser (Grundwasserströmung / Qualität) sowie im Umfeld befindliche Wasserfassung, dokumentieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass die vorgeschlagenen grundwasserhydraulischen Schutzmaßnahmen (Außerbetriebnahme der Ranney Brunnen, Errichtung und Betrieb von Schutzbrunnen gem. Kapitel 2) umgesetzt werden. Im Beweissicherungs- und Monitoringprogramm werden die zwei Bereiche, Umfeld der Baumaßnahme sowie das Umfeld der Altdeponie, betrachtet. Es umfasst folgende Punkte: Überwachung der Grundwasserstände Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit Mit der Beweissicherung sollte 2 Jahre vor Baubeginn begonnen werden, um eine ausreichende Datengrundlage über die unbeeinflussten Grundwasserstands-, Strömungs- und Grundwasserbeschaffenheitsverhältnisse zu erhalten. Dabei wird vorgeschlagen, dass 1 Jahr vor Beginn der Baumaßnahme die Probennahmen und Messungen, wenn möglich, bei ähnlichen Entnahmeverhältnissen stattfinden sollten, wie während der Baumaßnahme (d.h. mit laufenden Schutzbrunnen und bei stillgelegter Ranney-Fassung).
8 Ersatzneubau der MDK-Schleuse Erlangen Beweissicherungs- und Monitoringkonzept 4 Nach Beendigung der untergrundhydraulisch relevanten Baumaßnahmen wird vorgeschlagen, die Beweissicherung zunächst für zwei weitere Jahre fortzuführen. Anlage 1.1 enthält, untergliedert in die Bereiche Umfeld der Baumaßnahme und Umfeld Deponie, eine tabellarische Übersicht über die für das Beweissicherungs- und Monitoringprogramm vorgeschlagenen Messstellen und Brunnen. Deren Lage kann Anlage 1.2 entnommen werden. Es wird empfohlen, dass das Beweissicherungs- und Monitoringprogramm im Umfeld der Baumaßnahme 23 Grundwassermessstellen, die vier Brunnen der Ranney-Fassung sowie die 6 geplanten Schutzbrunnen umfassen sollte. Dadurch kann u.e. der gesamte potenzielle Abstrombereich der Baumaßnahme inklusive Vorhäfen vollständig überwacht werden. Im Umfeld der Deponie wird für das Beweissicherungs- und Monitoringprogramm die Überwachung an insgesamt 17 Grundwassermessstellen für sinnvoll erachtet. Somit umfasst das Beweissicherungs- und Monitoringprogramm insgesamt 40 Grundwassermessstellen sowie 10 Brunnen. Davon handelt es sich um 23 Bestandsmessstellen, die 17 anderen Messstellen sollten vor Beginn des Beweissicherungs- und Monitoringprogrammes errichtet werden. Dabei ist u.e. die Errichtung von im Quartär als auch von im Keupersandstein verfilterten Messstellen sinnvoll, um beide von der ESTW AG genutzten Grundwasserstockwerke überwachen zu können. Sollte es sich während der Baumaßnahme als notwendig erweisen, können weitere Messstellen errichtet werden. 4.1 Messstellenneubau Bereits seitens der BFG wurde in [4], [5], [6] der Neubau von Grundwassermessstellen im Zustrombereich der Ranney-Fassung vorgeschlagen. Die seitens der BFG vorgeschlagenen fünf Messstellenstandorte wurden in das Beweissicherungs- und Monitoringkonzept übernommen. Dabei wird zur tiefendifferenzierten Überwachung empfohlen an den Standorten 4 und 6 jeweils eine im Quartär und eine im Keupersandstein verfilterte Messstelle zu errichten. Hierdurch entstehen die Messstellen 4a, 4b sowie 6a und 6b (Lage siehe Anlage 1.2). Aufgrund der höheren Eintrittswahrscheinlichkeit von Schadstoffen in den quartären Grundwasserleiter wird vorgeschlagen, zunächst ausschließlich Quartärmessstellen für die Standorte 3, 5, 7 zu errichten (Messstellen 3a, 5a, 7a). Sollte sich während der Baumaßnahme die
9 Ersatzneubau der MDK-Schleuse Erlangen Beweissicherungs- und Monitoringkonzept 5 Notwendigkeit ergeben, könnten an diesen Standorten zusätzliche Keupermessstellen (Bedarfsmessstellen: 3b, 5b, 7b) errichtet werden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, zwei neue Quartärmessstellen nördlich der Ranney-Brunnen zu errichten (Messstellen 1a sowie 2a) (Lage siehe Anlage 1.2). Dabei soll die Messstelle 1a vor allem auch zur Überwachung der Grundwasserstandssituation im Bereich des Neubaugebietes Möhrendorf dienen. Zur Überwachung der Grundwasserstandssituation und beschaffenheit im Abstrom der Deponie wird vorgeschlagen, die Messstellen 8a und 9a (Quartär) sowie 8b und 9b (Keupersandstein) zu errichten. Aufgrund der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit von Schadstoffen in den quartären Grundwasserleiter, ist dessen Überwachung notwendig. Da die Deponie im Zustrom zu der im Keupersandstein verfilterten Mittelfassung der ESTW liegt, wird auch eine Überwachung des Keupersandsteins empfohlen. Generell sollten alle neu zu errichtenden Messstellen mindestens als 5 Zoll Messstellen ausgebaut werden, um diese im Notfall auch als Abwehrbrunnen betreiben zu können. Des Weiteren wird vorgeschlagen, im Zustrombereich zur Westfassung zur Überwachung der Grundwasserqualität vier neue 5-Zoll-Messstellen (Messstellen 10a, 10b, 11a, 11b), Lage siehe Anlage 1.2) zu errichten. Auch hierbei ist jeweils die Errichtung einer im Quartär- sowie im Keupersandstein verfilterten Messstelle pro Standort empfehlenswert. Der Neubau der Messstellen in diesem Bereich ist notwendig, da die in diesem Bereich bestehenden 2-Zoll- Messstellen nicht ausreichend dimensioniert sind, um im Notfall als Abwehrbrunnen eingesetzt werden zu können. 4.2 Überwachung der Grundwasserstände Ziel der Überwachung der Grundwasserstände ist es, die Grundwasserstandsänderungen sowie die Strömungsverhältnisse im Bereich der Baumaßnahme sowie im Umfeld der Deponie zu erfassen. Eine tabellarische Aufstellung der im Grundwasserstandsmessprogramm enthaltenen Messstellen und Brunnen ist Anlage 1.1 zu entnehmen. Anlage 2.1 enthält eine Aufstellung des Messrhythmus für die Phasen vor, während und nach den relevanten Bautätigkeiten. An den bereits seitens der ESTW mit Datenloggern ausgestatteten Bestandsmessstellen (e640, e940 und e830) sowie Brunnen (rb01) wird empfohlen, während des gesamten Monitoringzeitraumes die Grundwasserstände auch weiter kontinuierlich zu messen.
10 Ersatzneubau der MDK-Schleuse Erlangen Beweissicherungs- und Monitoringkonzept 6 Des Weiteren wird vorgeschlagen, die sechs neu zu errichtenden Schutzbrunnen mit Datenloggern auszustatten. Es wird empfohlen, während des Betriebes der Brunnen mittels Datenlogger den Grundwasserstand mindestens 2mal täglich zu messen. Zudem ist es sinnvoll, während des Betriebes die Wassermengen 2mal täglich aufzuzeichnen. Eine zeitnahe Überwachung wird sichergestellt z.b. wenn die Daten mittels Fernübertragung übermittelt werden. Anderenfalls wird eine monatliche Auslesung der Datenlogger als sinnvoll erachtet. Des Weiteren wird empfohlen, bei den im Abstrombereich der Hauptbaumaßnahme (Sparbecken, Baugrube, BE-Fläche 1) gelegenen neu zu errichtenden Messstellen (4a/4b, 5a, 6a/6b, 7a) die Grundwasserstände während des Betriebes der Schutzbrunnen 2mal täglich mittels Datenlogger zu erfassen. Auch hier ist u.e. die Fernübertragung der Daten oder eine zeitnahe Auslesung der Datenlogger sinnvoll. An allen anderen Messstellen sollten die Grundwasserstandsmessungen mindestens monatlich erfolgen. Des Weiteren wird empfohlen, die Grundwasserstände an im großräumigen Umfeld befindlichen Brunnen und Messstellen im Datenaustausch mit der ESTW zweimal jährlich anzufragen, um großräumige Grundwassergleichenpläne z.b. für die Zeiträume April und Oktober erstellen zu können. 4.3 Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit Durch die Baumaßnahme ist potenziell eine Beeinflussung der Grundwasserbeschaffenheit und somit eine Veränderung der Wasserqualität durch die beim Bau bzw. im Baustellenverkehr eingesetzten Stoffe möglich. Aus diesem Grund ist es notwendig, sowohl die Grundwasserbeschaffenheit im gesamten Abstrombereich der Baumaßnahme als auch tiefendifferenziert in den durch die ESTW genutzten Grundwasserleitern (Quartär und Keupersandstein) zu überwachen. Es wird vorgeschlagen, die Grundwasserbeschaffenheit im Umfeld der Baumaßnahme an sieben Quartär-, drei Keupermessstellen, an den vier Brunnen der Ranney-Fassung sowie den sechs Schutzbrunnen zu überwachen. Die nördlich der Baugrube sowie Baueinrichtungsfläche liegende Messstelle 3a kann, wie bereits von der BFG vorgeschlagen, als Nullmessstelle herangezogen werden. Eine Nullmessstelle für den Keuper ist derzeit nicht vorgesehen. Im Umfeld der Deponie wird die Überwachung an vier Quartär- und drei Keupermessstellen empfohlen.
11 Ersatzneubau der MDK-Schleuse Erlangen Beweissicherungs- und Monitoringkonzept 7 Der vorgeschlagene Parameterumfang ist in Anlage 3.1 zusammengestellt. Dabei wird zwischen einer Vollanalyse I (VA I), einer Vollanalyse II (VA II), einer Schadstoffanalyse I (SchA I) sowie einer Schadstoffanalyse II (SchA II) unterschieden. Die untersuchten Parameter wurden vier Gruppen, Vor-Ort-Parameter, Basisparameter/Hauptinhaltsstoffe, organische Schadstoffe und anorganische Schadstoffe, zugeordnet. In den Vollanalysen sind jene Basisparameter/Hauptinhaltsstoffe enthalten, welche eine allgemeine Zustandserfassung der Grundwasserbeschaffenheit ermöglichen. Unterschied zwischen den Vollanalysen I und II ist der Umfang der untersuchten Schadstoffe (VA I: alle organischen und anorganischen Schadstoffe; VA II: nur organische Schadstoffe). In den Schadstoffanalysen wird der Parameterumfang auf jene Leit- bzw. Kernparameter reduziert, von denen potenziell eine Gefährdung für das Grundwasser durch die Baumaßnahme sowie die Deponie ausgehen könnte. Dabei umfasst die Schadstoffanalyse I die Analytik organischer und anorganischer Schadstoffe. Die Schadstoffanalyse II beschränkt sich auf die Untersuchung von Kohlenwasserstoffen, da für diese aufgrund des Baustellenverkehrs eine höhere Eintrittswahrscheinlichkeit, verglichen mit BTEX und PAK, besteht. Darüber hinaus würden relevante BTEX Belastungen bei der Auswertung des Chromatogramms im Rahmen der Kohlenwasserstoffanalytik auffallen. Beweissicherung und Monitoring ab 2 Jahre vor Baubeginn (siehe Anlage 3.2). Mit der Beweissicherung zur Grundwasserbeschaffenheit sollte 2 Jahre vor Baubeginn begonnen werden, um eine ausreichende Datengrundlage über die unbeeinflussten Grundwasserqualitäten zu erhalten. Ab einem Jahr vor Baubeginn sollten, wenn möglich, die Probenentnahmen bei ähnlichen Entnahmeverhältnissen wie während der Baumaßnahme stattfinden (d.h. bei laufenden Schutzbrunnen und stillgelegter Ranney-Fassung). In dieser Phase der Beweissicherung wird es als sinnvoll erachtet, das Grundwasser aller Messstellen und Brunnen zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) auf den gesamten Parameterumfang (Vollanalyse I) zu untersuchen (siehe Anlage 3.2). Beweissicherung und Monitoring während der relevanten Bautätigkeiten (siehe Anlage 3.3) Während der Baumaßnahme wird vorgeschlagen, die im Umfeld der Baumaßnahme liegenden Messstellen und Brunnen, halbjährlich auf den Parameterumfang der Vollanalyse II zu untersuchen. Damit kann die Entwicklung der allgemeinen Grundwassercharaktistika während der Baumaßnahme überwacht und ggfs. Veränderungen gegenüber dem unbeeinflussten Zustand beurteilt werden. Die Analysen auf PAK und BTEX können auf die Schutzbrunnen beschränkt werden. Für diese organischen Parameter besteht während der Baumaßnahme eine deutlich geringere Eintrittswahrscheinlichkeit als für Kohlenwasserstoffe. Sollten diese Stoffe dennoch während der Baumaßnahme ins Grundwasser gelangen, so besteht eine hohe
12 Ersatzneubau der MDK-Schleuse Erlangen Beweissicherungs- und Monitoringkonzept 8 Wahrscheinlichkeit diese an den Schutzbrunnen wiederzufinden. In den verbleibenden 10 Monaten des Jahres sollten die Kernparameter der Schadstoffanalyse II (d.h. Vor-Ort-Parameter, Kohlenwasserstoffe), monatlich analysiert werden. Dadurch können jene Schadstoffe (Kohlenwasserstoffe), von denen potenziell die höchste Gefährdung für das Grundwasser ausgehen könnte, regelmäßig überwacht werden. Eine Reduzierung des Umfangs der Analysen während der Baumaßnahme, sollte u. E. frühestens nach zwei Jahren Bautätigkeit erfolgen. Im Umfeld der Deponie steht die Überwachung des Abstroms der Deponie bezüglich organischer und anorganischer Schadstoffe im Vordergrund. Untergeordnet wird die Entwicklung der allgemeinen Grundwasserbeschaffenheit überwacht. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, halbjährlich auf den Parameterumfang der Vollanalyse I zu untersuchen. In den übrigen 10 Monaten des Jahres wird die Entwicklung der Schadstoffe (Untersuchungsumfang nach Schadstoffanalyse I) regelmäßig überwacht. Eine Reduzierung des Untersuchungsumfanges im Deponiebereich wird frühestens nach einem Jahr der Wiederinbetriebnahme der Mittelfassung als sinnvoll erachtet. Beweissicherung und Monitoring bis 2 Jahre nach Ende der relevanten Bautätigkeiten (siehe Anlage 3.4) In den ersten zwei Jahren nach Ende der untergrundhydraulisch relevanten Bautätigkeiten wird vorgeschlagen, alle Brunnen und Messstellen im Umfeld der Baumaßnahme halbjährlich auf den Parameterumfang nach Vollanalyse I zu untersuchen, um die Entwicklung der Grundwasserbeschaffenheit nach Abschluss der Bautätigkeiten dokumentieren und beurteilen zu können. Im Falle, dass für einzelne Parameter während der Bautätigkeiten Auffälligkeiten feststellbar sind, können zusätzliche Untersuchungen zwischen den Vollanalysen notwendig werden. Hierfür kann der genaue Umfang der zu analysierenden Parameter, der zu beprobenden Messstellen und Brunnen sowie die Messhäufigkeit erst gegen Ende der Bautätigkeiten festgelegt werden. Beweissicherung im 3. Jahr nach Ende der relevanten Bautätigkeiten Zum jetzigen Zeitpunkt wird es als sinnvoll erachtet, während dieser Phase der Beweissicherung, die Messstelle 3a als Nullmessstelle weiter im Untersuchungsumfang zu belassen. Des Weiteren wird empfohlen, aufgrund der geringen Fließzeiten die im Zustrombereich zu den Brunnen der Ranney-Fassung gelegenen Messstellen 4a/4b, 5a, 6a/6b und 7a zu beproben. Auch die Brunnen der Ranney-Fassung sollten während dieser Phase der Beweissicherung im Analyseumfang verbleiben. Zum derzeitigen Zeitpunkt wird eine vierteljährliche Untersuchung nach dem Parameterumfang der Vollanalyse I an diesen Brunnen und Messstellen als sinnvoll angesehen.
13 Ersatzneubau der MDK-Schleuse Erlangen Beweissicherungs- und Monitoringkonzept 9 Für alle übrigen im Beweissicherungsprogramm Grundwasserbeschaffenheit enthaltenen Messstellen wird vorgeschlagen, den genauen Umfang der zu untersuchenden Messstellen, die Messhäufigkeit sowie den Analysenumfang erst auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Messergebnisse zu festzulegen. Dabei erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt als sinnvoll, mindestens eine Vollanalyse I pro Jahr durchzuführen. 5 Abwehrmaßnahmen im Havariefall Für den Havariefall sind Abwehrmaßnahmen zu treffen, die eine Ausbreitung von möglicherweise austretenden Schadstoffen sicher verhindern. Als Sofortmaßnahme ist beim Austreten von Kraftstoffen oder Ölen der Einsatz von Ölbindemitteln vorzusehen. Im Bedarfsfall ist auch der Abtrag des kontaminierten Bodens möglich, um Einträge von Stoffen in das Grundwasser zu verhindern. Es wird empfohlen, eine Alarmkette einzurichten, um im Bedarfsfall die zuständigen Personen und Stellen verständigen und Maßnahmen kurzfristig einleiten zu können. Wie bereits in Kapitel 4.1 beschrieben, wurde vorgeschlagen, die neu zu errichtenden Messstellen im Quartär entsprechend so zu dimensionieren, dass diese im Bedarfsfall als Abwehrbrunnen einsetzbar sind. Dies ist vor allem in Bereichen außerhalb des Einzugsgebietes der Schutzbrunnen erforderlich, um bei ggfs. eintretenden Schadensfällen eine Ausbreitung von Schadstoffen in Richtung der Brunnen zu verhindern. Im Bereich der Baugruben und deren Umfeld wird durch die betriebenen Wasserhaltungsbrunnen eine Ausbreitung von Stoffen im Havariefall verhindert. Durch diese Maßnahmen ist im Havariefall ein ausreichender Schutz des Grundwassers gewährleistet. Das detaillierte Konzept zu Beweissicherung und Monitoring wird zusammen mit einem noch durch das WNA zu beauftragenden Fachgutachter Wasser erstellt. Sachbearbeiter: Koblenz, im Mai 2015 Dipl.-Geol. S. Dietz i.a. Dipl.-Ing.agr. R. Menden
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