VORSTANDSINFORMATION Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß 27 der Satzung der KZVLB

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1 VORSTANDSINFORMATION Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß 27 der Satzung der KZVLB An die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, Vorstand: Dr Eberhard Steglich, Vorsitzender Rainer Linke, Stellvertretender Vorsitzender Dr Heike Lucht-Geuther, Mitglied Hausanschrift: Helene-Lange-Straße Potsdam Tel: , Fax: Internet: wwwkzvlbde Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg Kto-Nr: , BLZ: IK: IBAN: DE BIC: DAAEDEDDXXX Nr 04/2017 Potsdam, mit unserem Mitgliederrundschreiben informieren wir Sie über: Vereinbarung über die Änderung der Befundkürzel auf dem Heil- und Kostenplan für prothetische Leistungen Anlagen - Vereinbarung über die Änderung der Befundkürzel auf dem Heil- und Kostenplan für prothetische Leistungen sowie geänderter Heil- und Kostenplan, Handbuch Rubrik III-315 Mit freundlichen Grüßen Ihr Vorstand der KZVLB Dr Eberhard Steglich Rainer Linke Dr Heike Lucht-Geuther Vorsitzender des Vorstandes Stellv Vorsitzender des Vorstandes Mitglied des Vorstandes

2 ABRECHNUNGSHINWEISE - ZE VEREINBARUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER BEFUNDKÜRZEL AUF DEM HEIL- UND KOSTENPLAN FÜR PROTHETISCHE LEISTUNGEN Mit der Vorstandsinformation 24/2016 vom haben wir Sie darüber informiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die nach Einführung der einspannigen Adhäsivbrücke notwendigen Änderungen der Festzuschuss-Richtlinie mit Wirkung zum beschlossen hat Die KZBV hat hierzu mit dem GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung über die Änderung der Befundkürzel auf dem Heil- und Kostenplan für prothetische Leistungen getroffen Sie erhalten als Anlage die Vereinbarung vom sowie den Heil- und Kostenplan für prothetische Leistungen Zu fi nden auch auf unserer Homepage im Handbuch der KZVLB, Rubrik III-315 Die Vereinbarung gilt ab Altbestände des Heil- und Kostenplans, die noch nicht die neuen Befundkürzel beinhalten, können über den hinaus aufgebraucht werden Die Befundkürzel bei Adhäsivbrücken sollten auch jetzt schon auf den alten Heil- und Kostenplänen verwendet werden, da sie bereits gelten Wir weisen darauf hin, dass das Befundkürzel A = Adhäsivbrücke (Anker) bei der Therapieplanung nicht mit den Befundkürzeln V oder M kombiniert werden darf, da die Verblendung eines Flügels bei einer Adhäsivbrücke gemäß der Festzuschussrichtlinie zu Befund 27 nicht ansetzbar ist Um Beachtung wird gebeten Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Schlomm (Abr-Nrn 1-0 bis ) Tel: , Frau More-Krüger (Abr-Nrn bis ) Tel: , Frau Stroißnig (Abr-Nrn bis ) Tel: Annett Klinder, Telefon: , annettklinder@kzvlbde Februar 2017

3 Anlage zum Rundschreiben 04/2017, Punkt 325 KZVLB, Handbuch III-315 Vereinbarung über die Änderung der Befundkürzel auf dem Heil- und Kostenplan für prothetische Leistungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, KdöR, Köln und dem GKV-Spitzenverband, KdöR, Berlin Auf der Grundlage der 82 Absatz 1, 87 Absatz 1 Satz 2 SGB V treffen die Vertragspartner folgende Vereinbarung: Artikel 1 Änderung des Vordrucks Heil- und Kostenplan" Auf dem Heil- und Kostenplan Teil 1 für prothetische Leistungen werden folgende Befundkürzel in den Erläuterungen zu Befund" und Behandlungsplanung" geändert bzw zusätzlich aufgenommen: Befund: a = ab = aw = abw = Adhäsivbrücke (Anker)" Adhäsivbrücke (Brückenglied)" erneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke (Anker)" erneuerungsbedürftige Adhäsivbrücke (Brückenglied)" Behandlungsplanung: A = ABV = ABM = Adhäsivbrücke (Anker)" Adhäsivbrücke (Brückenglied mit vestibulärer Verblendung)" Adhäsivbrücke (Brückenglied, vollkeramisch oder keramisch vollverblendet)" Seite 1 von 2

4 Artikel 2 Übergangsregelung Papiervordrucke von Heil- und Kostenplänen, die diese Änderungen noch nicht berücksichtigen und im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung bereits vorliegen, können aufgebraucht werden Artikel 3 Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt am in Kraft Köln, Berlin IS jj Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung GK pitzenverban Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung 77( 7f) Kassenzahnärz iche Bundesvereinigung Seite 2 von 2

5 Name der Krankenkasse Erklärung des Versicherten 1,1111, VU UG, VCIler geb arn Ich bin bei der genannten Krankenkasse versichert Ich bin über Art Umfang und Kosten der Regel-, der gleich- und andersartigen Versorgung SGSSiB über den voraussichdichen Herstellungsart bzw das vzraussichtliche Herstellungsland des Zahnersatzes aufgeklärt worden und wünsche die Behandlung entsprechend dieses Kostenplart Stempc, des Zahnarztes Datum/Unterschrift des Versicherten Kassen-Nr Verslcherten-Nr Status Vertragszahnarzt- Nr VK aültig bis Datum Heil- und Kostenplan Hinweis an den Versicherten: Bonusheft bitte zur Zuschussfestsetzung beifügen 1 Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan TP = Therapieplanung R = Regelversorgung B = Befund TP er Art der Versorgung TP f_ e "E g E g c Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art de Leistung) Bei Handbeschriftung unbedingt in Blockschrift schreiben II Befunde für Festzuschüsse IV Zuschussfestsetzung Befund Nr1 Zahn/Gebiet 2 Anz 3 Betrag Euro Ct vorläufige Summe Nachträgliche Befunde: Anschrift des Versicherten Datunutnbesc hritt des Zahnarztes Unfall oder Unfallfolgen/ Berufskrankheit Interimsversorgung Eingliederungsdaturn Unbrauchbare Prothese/Brücke/Krone Versorgungsleiden Immedialversorgung Alter ca Jahre NEM Die Krankenkasse übernimmt die nebenstehenden Festzuschüsse, höchstens jedoch die tatsächlichen Kosten Voraussetzung ist, dass der Zahnersatz innerhalb von 6 Monaten in der vorgesehenen Weise eingegliedert wird Datum Unterschrift und Stempel der Krankenkasse Hinweis: % Vorsorge-Bonus ist bereits in den Festzuschüssen enthalten Es liegt ein Härtefall vor Erläuterungen Befund (iornbeateonea und nian,o) a = Acesisterkke eh =Arhasenic kir atze = Adresivbnc em Bnic engritee b 8rik e enet imeiren er/ = ersetzter, aber enger Zahn = mimer lete tdeer e = Implantat mit intakter Suprakenseuktion ix -= zu entfamteides Implantat k klinisch intakte Krone ha emeerungsbedieflige Krone Behandlungsplanung: A = Adhaserücke Mon ABV = baktgjed nur VIINitlällt V ABM Adtdehibrüdte (Brüchereed seatithearlenaiede mixtbell 8 = Brikirened E =zu ersatzender Zahn Hae- k ' gl' sjtzn rnchic9 K?eure erhaltungswereirr Zahn mit nadelten Substanzeeklen Wurzetifikappe IW emeavri eerkettige Wurzelstinkee ne erneuerungabedielegesupmkonstnereon = Teleskop ler = orneuerungsbediettiges Teleskop Ut unzursichende Ftelenan WV, othaltungswthkger Zahn net wereemder Zerserung racm erfieltungsselnlignr Zahn = tlickenschluss III Kostenplanung 1 Fortsetzung 1 Fortsetzung Anz V Rechnungsbeträge (siehe Anlage) Euro Ct - 1 BEMA-Nrn 1 -ZA=Honorar (BEMA-siehe lilj Euro C1 2 ZA-Honorar zusätzl Leist BEMA al, 2 Zahnärztliches Honorar BEMA: I 3 ZA-Honorar GOZ 3 Zahnärztliches Honorar GOZ: iniummi 4 Material- und Laborkosten: 4 5 Mat- und Lab -Kosten Gewerbl Mat- und Lab-Kosten Praxis 5 Behandlungskosten insgesamt: [ 6 Versandkosten Praxis 7 Gesamtsumme 8 Festzuschuss Kasse 9 Versichertenanteil Gutachterlich befürwortet ja nein n teilweise Datum/Unterschritt und Stempel des Gutachters 0 P1( 1 V =Veleerameche oser kerarnis,h vett verbleretete Rettzuration Geshlebe Steg etc = Teekrone = lifiuragstinkapbe xrlari5aiue8ggrnc Sutrrahnnshrildrcn =1 Vesteaare Verblendung Herstellungsort bzw Herstellungsland des Zahnersatzes: Der Zahnersatz wurde in der vorgesehenen Weise eingegliedert Datum/Unterschritt des Zahnarztes

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