Vereinbarungen Arbeitssicherheit

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1 Tiefbauamt Graubünden / esondere estimmungen Teil RW Anhang 18 Vereinbarungen Arbeitssicherheit für aumeisterarbeiten Seite 1/7 Vereinbarungen Arbeitssicherheit über die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes während der Ausführung der auarbeiten 1. Grundlagen Es gelten die im Anhang 00 in Pos aufgeführten Vorschriften. 2. Grundsätze 2.1 Allgemeines Mit der Vereinbarung Arbeitssicherheit sollen die speziellen Gefährdungen und Massnahmen vor aubeginn allen eteiligten bewusst gemacht werden und die Verantwortlichkeiten geregelt werden. Dieser Vereinbarung kommt reine Informations- und Koordinationsfunktion zu. Sie regelt, wer welche Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit auf der austelle wahrzunehmen hat. Die Verantwortlichkeiten der am au beteiligten Parteien betreffend Arbeitssicherheit werden durch die einschlägigen Gesetze (ArG, VG), Verordnungen (VV, auav) und Normen (SIA- Norm 118, Art. 104) festgelegt. Die Vereinbarung gibt dem Arbeitgeber (nternehmer) und dem auherrn oder dessen Vertreter (auleitung) in Form einer Checkliste vor, wie die Massnahmen erfüllt werden können. 2.2 Verpflichtungen des Arbeitgebers (nternehmer) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von erufsunfällen und erufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind (nfallversicherungsgesetz; VG, Art. 82.1). Für auarbeiten gelten die estimmungen der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei auarbeiten (auarbeitenverordnung; auav) vom 29. Juni Als auarbeiten im Sinne der Verordnung gelten die Erstellung, Instandstellung, die Änderung, der nterhalt, die Kontrolle und der Abbruch von auwerken, einschliesslich vorbereitende und abschliessende Arbeiten, weiter gelten als auarbeiten Arbeiten in Steinbrüchen und Kiesgruben sowie die Steinbearbeitung. 2.3 Verpflichtungen des auherrn oder dessen Vertreters (auleiter) Gemäss SIA-Norm 118, Artikel 104 sind nternehmer und auleitung verpflichtet, die Sicherheit der am auwerk eschäftigten zu gewährleisten. Auf die Sicherheit ist Rücksicht zu nehmen; bei der Projektierung, bei der Festlegung des auvorganges, der Reihenfolge der Arbeitsabläufe und schliesslich bei der Ausführung der Arbeiten. Der nternehmer trifft die notwendigen Schutzmassnahmen zur nfallverhütung und Gesundheitsvorsorge; er wird dabei von der auleitung unterstützt.

2 Tiefbauamt Graubünden / esondere estimmungen Teil RW Anhang 18 Vereinbarungen Arbeitssicherheit für aumeisterarbeiten Seite 2/7 3. Anwendung 3.1 Grossbaustellen und austellen mit besonderen Gefährdungen (Wasser, Elektrizität etc.) ei Aufträgen mit Auftragsvolumen von mehr als 2 Mio Franken sowie bei Aufträgen mit besonderen Gefährdungen ist die Vereinbarung Arbeitssicherheit baustellenspezifisch abzusprechen und vor aubeginn von nternehmer und auleitung zu unterzeichnen. 3.2 Übrige aumeisterarbeiten ohne besonderen Gefährdungen Die in der eilage 1 zum Anhang 18 enthaltene Standardvereinbarung ist gültig und muss nicht gegenseitig unterzeichnet werden. 3.3 Übrige elagsarbeiten ohne besonderen Gefährdungen Die in der eilage 2 zum Anhang 18 enthaltene Standardvereinbarung ist gültig und muss nicht gegenseitig unterzeichnet werden. 3.4 Übrige Arbeiten aunebengewerbe ohne besonderen Gefährdungen Die in der eilage 3 zum Anhang 18 enthaltene Standardvereinbarung ist gültig und muss nicht gegenseitig unterzeichnet werden.

3 TIEFAAMT GRAÜNDEN / esondere estimmungen Teil RW Anhang 18 Vereinbarungen Arbeitssicherheit für aumeisterarbeiten eilage 1 Allgemeines Massnahme: Wer: emerkungen: 1 Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz Zuständige Person (für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) Name/Vorname an 1. ausitzung namentlich festlegen Rettung von Verunfallten Notrufnummern Flucht- und Rettungsplan Rettungskonzept Kommunikationsmittel Mat. für 1. Hilfe (Verbandsdose) Warnkleider (grelle Farbe, lichtreflekt.) Schutzhelmtragpflicht Sicherheitsschuhe Persönliche Schutzausrüstung Verkehrsregelung Allg. techn. Einrichtungen / Geräte (etriebssicherheit) 2 austellensignalisation (Montage / Demontage / etrieb / nterhalt) Lichtsignalanlage / : nur Überwachung Signalisation / Abschrankung eleuchtung Zutrittsverbot Markierung 3 Aufenthaltsraum / Sanitäre Einrichtungen (Montage / Demontage / etrieb / nterhalt ) Aufenthaltsraum Sanitäre Einrichtung Arbeitsplätze / Verkehrswege / Absturzsicherungen 4 Verkehrswege (Erstellung + nterhalt) Zufahrt Zugang Leiter / Laufsteg eleuchtung 5 Absturzsicherung (Eignung / Erstellung + nterhalt) Arbeitsgerüst nur wenn notwendig Fanggerüst nur wenn notwendig Schutznetz nur wenn notwendig Seilsicherung nur wenn notwendig Abdeckung Seitenschutz / Geländer 6 augrube / Graben Sicherungsmassnahme: Festlegen msetzen öschungsneigung / : Vorgabe : Einhaltung öschungssicherung / : Vorgabe : Einhaltung Grabenbreite / Arbeitsraum = nternehmer = auseits

4 TIEFAAMT GRAÜNDEN / esondere estimmungen Teil RW Anhang 18 Vereinbarungen Arbeitssicherheit für aumeisterarbeiten eilage 1 estehende Anlagen / Werkleitungen / Arbeitsumgebung Massnahme: Wer: emerkungen: 7 estehende Anlagen / Werkleitungen (Erhebung / Sicherheitsmassnahmen) Wasser gem. Werkleitungsplan Kanalisation gem. Werkleitungsplan Telefon (Erd- + Freileitung) gem. Werkleitungsplan Gas gem. Werkleitungsplan Elektrisch (Erd- + Freileitung) gem. Werkleitungsplan Kommunikationskabel gem. Werkleitungsplan Militär gem. Werkleitungsplan Gesundheitsgefährdende Stoffe gem.situationsplan/techn.ericht 8 Lichtraumprofil (inkl. Planen + msetzen v. Massnahmen) Verkehrsführung Platzverhältnisse prüfen Vorgabe gem. au-/verkehrsphasenplan Fussgänger - Anlage Platzverhältnisse prüfen Vorgabe gem. au-/verkehrsphasenplan Freileitung Abstand abklären Angabe in Ausschreibung Massnahme ahnanlage Abstand abklären Angabe in Ausschreibung Massnahmen 9 Energieversorgung (Installation mit FI-Schutzschalter, 40 A) Hauptverteiler Nebenverteiler Trafostation 10 Arbeiten in Tunnel, Kanal etc. elüftung nur wenn notwendig Luftqualität nur wenn notwendig Explosions- / randgefahr nur wenn notwendig Lärmbelastung nur wenn notwendig eleuchtung nur wenn notwendig Transportanlage nur wenn notwendig 11 Explosions- und randschutz randschutzkonzept Löschmittel, -einrichtung bereitstellen Explosionsgefährdeter ereich absperren 12 Weitere Gefährdungen (Abklärung / Massnahmen planen + umsetzen) Steinschlag : Abklärung / : Massnahmen Lawinen : Abklärung / : Massnahmen Wasser / Hochwasser : Abklärung / : Massnahmen Erdrutsch : Abklärung / : Massnahmen Chemische Stoffe : Abklärung / : Massnahmen Weiteres: Periodische Kontrollen Sicherheitsbeautragter auleitung/sie TA Koordination mit Drittunternehmer = nternehmer = auseits

5 TIEFAAMT GRAÜNDEN / esondere estimmungen Teil RW Anhang 18 Vereinbarungen Arbeitssicherheit für elagsarbeiten eilage 2 Allgemeines Massnahme: Wer: emerkungen: 1 Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz Zuständige Person (für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) Name/Vorname an 1. ausitzung namentlich festlegen Rettung von Verunfallten Notrufnummern Rettungskonzept Kommunikationsmittel Mat. für 1. Hilfe (Verbandsdose) Warnkleider (grelle Farbe, lichtreflekt.) Schutzhelmtragpflicht bei Arbeiten mit Hebemitteln Sicherheitsschuhe Persönliche Schutzausrüstung Verkehrsregelung Allg. techn. Einrichtungen / Geräte (etriebssicherheit) 2 austellensignalisation (Montage / Demontage / etrieb / nterhalt) Lichtsignalanlage / : nur Überwachung Signalisation / Abschrankung eleuchtung Markierung 3 Aufenthaltsraum / Sanitäre Einrichtungen (Montage / Demontage / etrieb / nterhalt ) Aufenthaltsraum Sanitäre Einrichtung Arbeitsplätze / Verkehrswege / Absturzsicherungen 4 Verkehrswege (Erstellung + nterhalt) Zufahrt 5 Absturzsicherung (Eignung / Erstellung + nterhalt) Seitenschutz / Geländer 6 augrube / Graben Grabenbreite / Arbeitsraum estehende Anlagen / Werkleitungen / Arbeitsumgebung 7 estehende Anlagen / Werkleitungen (Erhebung / Sicherheitsmassnahmen) Werkleitungen allgemein gem. Werkleitungsplan 8 Lichtraumprofil (inkl. Planen + msetzen v. Massnahmen) Verkehrsführung Platzverhältnisse prüfen Vorgabe gem. au-/verkehrsphasenplan Fussgänger - Anlage Platzverhältnisse prüfen Vorgabe gem. au-/verkehrsphasenplan Freileitung Abstand abklären Angabe in Ausschreibung Massnahme Abstand abklären Angabe in Ausschreibung = nternehmer = auseits

6 TIEFAAMT GRAÜNDEN / esondere estimmungen Teil RW Anhang 18 Vereinbarungen Arbeitssicherheit für elagsarbeiten eilage 2 Massnahme: Wer: emerkungen: 9 Energieversorgung (Installation mit FI-Schutzschalter, 40 A) Nebenverteiler 10 Arbeiten in Tunnel, Kanal etc. Luftqualität nur wenn notwendig 11 Explosions- und randschutz randschutzkonzept Löschmittel, -einrichtung bereitstellen 12 Weitere Gefährdungen (Abklärung / Massnahmen planen + umsetzen) Steinschlag : Abklärung / : Massnahmen Weiteres: Periodische Kontrollen Sicherheitsbeautragter auleitung/sie TA Koordination mit Drittunternehmer = nternehmer = auseits

7 TIEFAAMT GRAÜNDEN / esondere estimmungen Teil RW Anhang 18 Vereinbarungen Arbeitssicherheit für aunebengewerbe eilage 3 Allgemeines Massnahme: Wer: emerkungen: 1 Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz Zuständige Person (für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) Name/Vorname an 1. ausitzung namentlich festlegen Rettung von Verunfallten Notrufnummern Rettungskonzept Kommunikationsmittel Mat. für 1. Hilfe (Verbandsdose) Warnkleider (grelle Farbe, lichtreflekt.) Schutzhelmtragpflicht bei Arbeiten mit Hebemitteln Sicherheitsschuhe Persönliche Schutzausrüstung Verkehrsregelung Allg. techn. Einrichtungen / Geräte (etriebssicherheit) 2 austellensignalisation (Montage / Demontage / etrieb / nterhalt) Signalisation / Abschrankung 3 Aufenthaltsraum / Sanitäre Einrichtungen (Montage / Demontage / etrieb / nterhalt ) Aufenthaltsraum Sanitäre Einrichtung Arbeitsplätze / Verkehrswege / Absturzsicherungen 4 Verkehrswege (Erstellung + nterhalt) Zufahrt 5 Absturzsicherung (Eignung / Erstellung + nterhalt) Seitenschutz / Geländer 6 augrube / Graben estehende Anlagen / Werkleitungen / Arbeitsumgebung 7 estehende Anlagen / Werkleitungen (Erhebung / Sicherheitsmassnahmen) Werkleitungen allgemein gem. Werkleitungsplan 8 Lichtraumprofil (inkl. Planen + msetzen v. Massnahmen) Verkehrsführung Platzverhältnisse prüfen Vorgabe gem. au-/verkehrsphasenplan 9 Energieversorgung (Installation mit FI-Schutzschalter, 40 A) Nebenverteiler 10 Arbeiten in Tunnel, Kanal etc. Luftqualität nur wenn notwendig 11 Explosions- und randschutz Löschmittel, -einrichtung bereitstellen 12 Weitere Gefährdungen (Abklärung / Massnahmen planen + umsetzen) Steinschlag : Abklärung / : Massnahmen Weiteres: Periodische Kontrollen Sicherheitsbeautragter auleitung/sie TA Koordination mit Drittunternehmer = nternehmer = auseits

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