Umwelthandbuch der Universität Bremen

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1 Umwelthandbuch der Universität Bremen Stand: 1. Februar 2007

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3 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 Inhaltsverzeichnis Stand: 1. Februar 2007 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 1.1 Zweck des Umwelthandbuchs 1.2 Normative Grundlage für das Umwelthandbuch 1.3 Gültigkeitsbereich des Umwelthandbuchs 1.4 Zuständigkeit für die Anwendung des Umwelthandbuchs 1.5 Weitere Unterlagen im Umweltmanagementsystem der Universität Bremen 1.6 Erläuterungen zum Aufbau der Verfahrensanweisungen 1.7 Inkraftsetzung des Umwelthandbuchs 2 Verfahrensanweisungen zum Umweltmanagementsystem 2.1 Umweltpolitik 2.2 Aufbauorganisation 2.3 Umweltmanagementsystem 2.4 Umwelthandbuch 2.5 Umweltziele und Umweltprogramm 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review 2.7 Kommunikation / Umwelterklärung 2.8 Abweichungen im Umweltmanagementsystem 3 Verfahrensanweisungen in umweltschutzrelevanten Handlungsfeldern 3.1 Energie- und Medienmanagement 3.2 Beschaffungen 3.3 Gefahrstoffmanagement 3.4 Wertstoffe / Restmüll / Sonderabfälle 3.5 Abwasser 3.6 Gewässerschutz 3.7 Strahlenschutz 3.8 Biologische Sicherheit 3.9 Bauplanung 3.10 Verkehrsmanagement 3.11 Betreuung von Fremdpersonen und Fremdfirmen 3.12 Wartungen / Prüfungen / Überwachung 3.13 Notfallvorsorge / Brandschutz 3.14 Unterweisungen / Schulungen 3.15 Gesetzliche Vorgaben 3.16 Forschung und Lehre

4 Seite 2 von 2 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen Inhaltsverzeichnis 4 Ergänzende Unterlagen 4.1 Liste Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 4.2 Liste der Beauftragten und Sicherheitsbeauftragten an der Universität Bremen 4.3 Liste der Ersthelfer(innen) an der Universität Bremen 4.4 Liste der Umweltauditor(inn)en an der Universität Bremen 4.5 Checkliste Einschaltung des Fachpersonals für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 4.6 Liste Umwelt- und sicherheitsrelevante Gesetze und Vorschriften 4.7 Liste der aktuell gültigen Fassungen anderer Bestimmungen der Universität Bremen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

5 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 1 Abkürzungsverzeichnis Stand: 1. Februar 2007 Abkürzungsverzeichnis ) AbfB: Abfallbeauftragter AbwK: Abwasserkoordinator(in) AG: Arbeitsgruppe AGU: Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz artec: Forschungszentrum Nachhaltigkeit AS: Akademischer Senat ASA: Arbeitsschutzausschuss BA: Betriebsarzt BBS: Beauftragter für Biologische Sicherheit EMAS: Environmental Management and Audit Scheme nach Verordnung (EG) 761/2001 EZ: Energiezentrale FaSi: Fachkraft für Arbeitssicherheit FB: Fachbereich FBrat: Fachbereichsrat FG: Fachgebiet F&L: Forschung und Lehre GBT: Gebäudebetriebstechniken 1-3 sowie Energiezentrale, sofern sie Aufgaben der GBT innehat AK GefStoffe: Arbeitskreis Gefahrstoffe GefährdB: Beauftragter für die Gefährdungsanalyse GefGutB: Gefahrgutbeauftragter GefStoffKatB: Gefahrstoffkataster-Beauftragter GefStoffB: Gefahrstoffbeauftragte(r) GF: Geschäftsführung HL: Hochschulleitung K: Kanzler LasSchB: Laserschutzbeauftragte(r) PR: Personalrat R: Rektor SG: Sachgebiet SichB: Sicherheitsbeauftragte(r) StrSchBa: Strahlenschutzbeauftragte(r) StrSchBv: Strahlenschutzbevollmächtigter UA: Umweltausschuss UB: Umweltbeauftragte(r) UBdK: Umweltbeauftragter des Kanzlers UE: Umwelterklärung UFT: Zentrum für Umweltforschung und Umwelttechnologie UHB: Umwelthandbuch UMS: Umweltmanagementsystem UMS-Koordinatorin: Umweltmanagement- Koordinatorin VA. Verfahrensanweisung Verw.: Verwaltung w. E.: wissenschaftliche Einrichtungen ZVES: Zentrale Serviceeinrichtung Ver- und Entsorgung, Strahlenschutz ZFP: Zentrales Fachpersonal

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7 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 1 Vorbemerkungen Stand: 1. Februar Vorbemerkungen 1.1 Zweck des Umwelthandbuchs Das vorliegende Umwelthandbuch der Universität Bremen dient dazu, das Umweltmanagementsystem der Universität Bremen zu beschreiben und mit seinen Regelungen und Verfahrensanweisungen zu dokumentieren. Es stellt damit eine überprüfbare Grundlage für die weitere Fortentwicklung des Umweltmanagementsystems dar. 1.2 Normative Grundlage für das Umwelthandbuch Das Umwelthandbuch orientiert sich dazu an der Verordnung (EG) 761/ EMAS, die als normative Grundlage für das Umweltmanagementsystem der Universität Bremen gewählt wurde. Eine Validierung des Umweltmanagementsystems durch einen unabhängigen Umweltgutachter und die Eintragung der Universität Bremen in das EMAS-Register ist 2004 erfolgt. Eine Revalidierung wird im März 2007 angestrebt. 1.3 Gültigkeitsbereich des Umwelthandbuchs Der Gültigkeitsbereich des vorliegenden Umwelthandbuchs umfasst alle organisatorischen Einrichtungen der Universität Bremen am Standort des Campus an der Universitätsallee in Bremen mit allen Zuständigkeitsbereichen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Bremen bearbeitet und betreut werden. 1.4 Zuständigkeit für die Anwendung des Umwelthandbuchs Die im vorliegenden Umwelthandbuch beschriebenen Regelungen und Verfahren gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bremen - jede(r) ist an seinem/ihrem Arbeitsplatz für die Umsetzung und praktische Anwendung des Umwelthandbuchs zuständig und verantwortlich. Weitere Zuständigkeiten regeln die einzelnen Verfahrensanweisungen. 1.5 Weitere Unterlagen im Umweltmanagementsystem der Universität Bremen Das Umwelthandbuch wird ergänzt durch die Umweltleitlinien, die Umweltziele und das Umweltprogramm der Universität Bremen, den Bericht zum Umweltaudit vom 28. März 2003, die regelmäßig erstellten Audit-Berichte und ergänzenden Auditunterlagen, sowie weitere, in den jeweiligen Verfahrensanweisungen beschriebenen Unterlagen. 1.6 Erläuterungen zum Aufbau der Verfahrensanweisungen Die nachfolgend aufgeführten Verfahrensanweisungen sind prinzipiell in folgende Punkte gegliedert: Ziel / Zweck: Warum ist dieser Handlungsbereich wichtig für das Umweltmanagementsystem und worin liegen die übergeordneten Ziele für das jeweilige Handlungsfeld? Zuständigkeiten / Ansprechpartner in der Universität Bremen: Wer ist zuständig bzw. wer ist Ansprechpartner(in) für das jeweilige Handlungsfeld - ggf. in verschiedenen Phasen des Verfahrensablaufs? Dabei wird unterschieden zwischen zentralen universitätsweiten und dezentralen, einzelne Einrichtungen und Bereiche betreffende Zuständigkeiten Interne und externe Vorgaben: Wie sind die wichtigsten internen und externen Vorgaben? Ablauf: Wie ist der prinzipielle Ablauf, der in der Regel an einer Grafik illustriert wird, und was sind die wichtigsten Aspekte und Verfahrensschritte, die zu beachten sind? In den Ablaufdiagrammen sind in den Kästen jeweils die Aufgaben genannt. Daneben sind die für diese Aufgaben Zuständigen und Verantwortlichen aufgeführt. Mit den Pfeilen wird die zeitliche Reihenfolge der Abläufe ausgedrückt.

8 Seite 2 von 2 Stand: 12. Dezember 2003 Umwelthandbuch der Universität Bremen 1 Vorbemerkungen Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte: Neben der zentralen Organisation des Umweltmanagementsystems gibt es in oder für einzelne, mehrere oder alle Einrichtungen dezentral geltende Aspekte und Regelungen, die hier aufgeführt werden. Weitere Informationen und Unterlagen: Wo befinden sich weitere Informationen bzw. welche weiteren Informationen sind wichtig und welche weiteren Unterlagen (andere Verfahrensanweisungen und sonstige Regelungen) sind im jeweiligen Handlungsfeld zu beachten? Besonderheiten: Gibt es weitere Besonderheiten, die in den anderen Abschnitten nicht aufgeführt worden sind? Jede Verfahrensanweisung ist in ihrer aktuellen Fassung für sich gültig und beschreibt den jeweiligen Handlungsverlauf mit den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Dabei werden nur die Behandlung und Bearbeitung von umwelt- und sicherheitsrelevanten Aspekten abgedeckt - die sonstige Bearbeitung des jeweiligen Handlungsfeldes erfolgt nach den sonst üblichen Vorgaben und Regelungen an der Universität Bremen bzw. in ihren Einrichtungen und bleibt von den Verfahrensanweisungen des Umwelthandbuchs unberührt. 1.7 Inkraftsetzung des Umwelthandbuchs Mit der Inkraftsetzung des Umwelthandbuchs durch die Hochschulleitung wird das Umweltmanagementsystem in der Universität Bremen offiziell gestartet.

9 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 1 2 Verfahrensanweisungen zum Umweltmanagementsystem Stand: 1. Februar Verfahrensanweisungen zum Umweltmanagementsystem Mit den nachfolgend aufgeführten Verfahrensanweisungen werden die grundlegenden Verfahren und Abläufe, die für das Umweltmanagementsystem der Universität Bremen notwendig sind, definiert und beschrieben. Es handelt sich um: VA 2.1 VA 2.2 VA 2.3 VA 2.4 VA 2.5 VA 2.6 VA 2.7 VA 2.8 Umweltpolitik Aufbauorganisation Umweltmanagementsystem Umwelthandbuch Umweltziele und Umweltprogramm Umweltaudits / Umweltmanagement-Review Kommunikation / Umwelterklärung Abweichungen im Umweltmanagementsystem

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11 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 VA: 2.1 Umweltpolitik Stand: 1. Februar Umweltpolitik Ziel / Zweck Die Umweltleitlinien der Universität Bremen (Anlage 2.1.6) sind Grundlage des allgemeinen Handelns im Umweltmanagementsystem der Universität Bremen. An diesen Leitlinien orientiert sich das Umweltmanagementsystem als übergeordnete Richtlinie Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Beschlussfassung: Akademischer Senat Abschließende Erstellung der Vorlage: K unter Einbeziehung des Umweltausschusses Vorbereitung der Vorlage: UBdK mit Umweltausschuss Koordinierung: UMS-Koordinatorin Interne und externe Vorgaben Leitbild der Universität Bremen (4.7) Copernicus-Charta für Nachhaltige Entwicklung ( EMAS - Verordnung (EG) Nr. 761/2001 ( Ablauf Die Umweltleitlinien der Universität Bremen werden vom Akademischen Senat als formale Grundlage des Umweltmanagementsystems in Kraft gesetzt. Die Umweltleitlinien werden ausgehängt sowie in der Umwelterklärung und im Internet ( veröffentlicht Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Einzelne Einrichtungen der Universität Bremen haben über die Umweltleitlinien der Universität Bremen hinaus eine eigene Umweltpolitik entwickelt, die dort zusätzlich gilt. Dabei sind die Umweltleitlinien Universität Bremen den dezentralen Umweltpolitiken übergeordnet.

12 Seite 2 von 2 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.1 Umweltpolitik Anlage: Umweltleitlinien der Universität Bremen Umweltgerechtes Handeln ist eines der Leitziele der Universität Bremen und damit ein zentraler Bestandteil aller universitären Belange aus Lehre, Forschung und Verwaltung. Um dieses Leitziel praktisch umzusetzen, einen kontinuierlichen Prozess der Verbesserung anzuregen und im Bereich des Umweltschutzes mehr zu leisten, als es die entsprechenden rechtlichen Vorschriften vorsehen, hat die Universität Bremen als Umweltpolitik die nachfolgenden Umweltleitlinien formuliert. Dabei greift die Universität Bremen auch den Gedanken der Nachhaltigkeit auf, zu dem sie sich mit der Unterzeichnung der COPERNICUS-Charta der Europäischen Rektorenkonferenz (CRE) verpflichtet hat. 1. Das Bemühen um eine Reduktion ihrer belastenden Umwelteinwirkungen, ihrer Nutzung von natürlichen Ressourcen sowie die Vermeidung betriebsbedingter umweltschädigender Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit steht im Mittelpunkt der Umweltaktivitäten der Universität Bremen. 2. Der technische Betrieb und der weitere Ausbau der Universität Bremen mit ihren Forschungseinrichtungen wird durch sorgfältige Planung, sicheren und ressourcensparenden Betrieb und umfassende Instandhaltung und Überwachung auf bestmöglichem umweltverträglichen Standard gehalten und im Einvernehmen mit Wirtschaftlichkeitsaspekten ständig weiter optimiert. 3. Zur Schonung der Abgabe- und Aufnahmekapazitäten der globalen Ökosysteme wird das Aufkommen von Abfällen, Abwasser und Emissionen möglichst weitgehend vermieden oder, wenn dies nicht möglich ist, werden diese reduziert und umweltgerecht entsorgt. Der sichere Umgang mit gefährlichen Stoffen bzw. die Entwicklung und Verwendung von weniger gefährlichen Ersatzstoffen sowie vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Störfällen sind weitere Schwerpunkte der Umweltaktivitäten an der Universität Bremen. 4. Die Universität Bremen führt regelmäßig Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung durch und unterstützt gesundheitsgerechtes Verhalten aller Universitätsangehörigen, so dass schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Sie unterstützt aktiv gesundheitsbezogene, soziale, kulturelle und fürsorgerische Initiativen. 5. Die Gestaltung und Pflege der Grünflächen und Gewässer auf dem Gelände der Universität Bremen erfolgt unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte, die dem Erhalt und Fortbestand der vorhandenen Ökosysteme und ihrer Tier- und Pflanzenwelt gerecht werden. 6. Für die Universität Bremen sind Fragestellungen des Umweltschutzes wichtige Gegenstände von Forschung und Lehre. In einer Vielzahl von Forschungsprojekten und Lehrveranstaltungen werden diese Themen aufgegriffen und bearbeitet und damit wichtige Impulse für den wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Diskurs für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung geliefert. 7. Die Universität Bremen ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Sie bietet ihren Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Auszubildenden und auch der Öffentlichkeit mit Veranstaltungen, Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten Foren zu Informations- und Erfahrungsaustausch und unterstützt sie darin, umweltorientiert zu handeln und sich aktiv mit Fragen des Umweltschutzes auseinander zu setzen. 8. Die Universität Bremen stellt einen aktiven Dialog mit der Öffentlichkeit her, um einen wechselseitigen Austausch von umweltrelevanten Informationen und Innovationen zu erreichen. Besonderen Stellenwert genießt dabei die Kommunikation der Umweltleistungen der Universität Bremen sowie die Einbeziehung ihrer Kooperations- und Vertragspartner in die Umweltaktivitäten der Universität Bremen. 9. Die Universität Bremen setzt sich aktiv für einen intensiven Austausch auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu Fragen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung ein. Mit ihrer wissenschaftlichen Kompetenz in Forschung und Lehre leistet sie damit ihren Beitrag zum Schutz der natürlichen Umwelt. 10. Zur praktischen Umsetzung dieser Umweltleitlinien erstellt die Universität Bremen ein Umweltprogramm, in dem ihre umweltrelevanten Zielsetzungen und die zur Erreichung dieser Zielsetzungen notwendigen Maßnahmen aufgeführt und dokumentiert sind, und das als Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen der Universität Bremen dient. Bremen, 20. November 2002 (

13 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 3 VA: 2.2 Aufbauorganisation Stand: 1. Februar Aufbauorganisation Ziel / Zweck Die Aufbauorganisation des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sichert die institutionelle Verankerung des Umweltmanagementsystems an der Universität Bremen Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Verantwortlich für das Umweltmanagementsystem, UMS-Verantwortlicher: K Beratung des UMS-Verantwortlichen: Umweltbeauftragter des Kanzlers (UBdK) Zentrales Beratungsgremium für das UMS: Umweltausschuss Universitätsweites Gremium zur Diskussion des UMS: Umweltausschuss und Interessierte Koordination der operativen Tätigkeiten im UMS: UMS-Koordinatorin, UMS-Koordinator Dez.4 Weiterentwicklung des UMS: HL, UMS-Verantwortlicher, UBdK, Umweltausschuss, Umweltinteressierte Zentrale Fachaufgaben: Zentrales Fachpersonal AGU Dezentrale Aufgaben: dezentrale Umweltbeauftragte Die zentralen Einrichtungen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sind: Umweltausschuss: UBdK (Leitung); UMS-Koordinatorin; AbfB; ZVES; AbwK; GefGutB; StrSchBv; GefStoffKatB; GefährdB; Leitung des Dezernat 4; UMS-Koordinator des Dezernat 4; Dezernat 3 (Einkauf); Referat 02; PR; UB-FB7; GF-artec; UB-artec; BA; Studierende; Studentenwerk Bremen Arbeitskreis Gefahrstoffe: GefStoffB im FB2 (Leitung); ZVES; Referat 02; AbfB, GefStoffKatB, BBS; dezentrale GefStoffB aus FB 1, FB 2, FB 4, FB 5; BA Arbeitsschutzausschuss: Leitung des Dezernat 4 (Leitung in Vertretung des K); FaSi; BA; PR (2 Personen); 2 dezentrale SichB Interne und externe Vorgaben EMAS - Verordnung (EG) Nr. 761/2001 ( DIN EN ISO Umweltmanagementsysteme - Spezifikationen mit Anleitung zur Anwendung Ablauf Die Aufbauorganisation zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz der Universität Bremen wird nach Diskussion im Umweltausschuss von der Hochschulleitung beschlossen und im Geschäftsverteilungsplan dokumentiert Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Als Ansprechpartner(innen) und Verantwortliche für die Umsetzung des Umweltmanagementsystems in den einzelnen Einrichtungen fungieren die Dekane bzw. die Leiter(innen) der jeweiligen Fachbereiche, Institute, wissenschaftlichen Einrichtungen, Arbeitsgruppen und Einrichtungen der Verwaltung sowie den jeweils untergeordneten Organisationseinheiten. Diese können Aufgaben des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz auf andere Personen übertragen - die jeweilige Unternehmerverantwortung bleibt davon unberührt. Die Übertragung von Aufgaben des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz auf andere Personen ist dem jeweils Zuständigen aus dem zentralen Fachpersonal AGU bzw. dem UMS-Verantwortlichen schriftlich oder per mitzuteilen. Diese(r) führt eine Liste der dezentral für Aufgaben im AGU zuständigen Personen.

14 Seite 2 von 3 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.2 Aufbauorganisation Einzelne Einrichtungen der Universität Bremen können eigene Umweltmanagementsysteme einrichten, die über eine eigenständige Aufbauorganisation verfügen. Weitere Informationen und Unterlagen: Geschäftsverteilungsplan (im Dezernat 5) Aufbauorganisation des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz an der Universität Bremen Rektorat Rektor, Konrektoren Kanzler UMS-Verantwortlicher Arbeitskreis Gefahrstoffe wissenschaftlich Personalrat Beauftragter Biolog. Sicherheit Einrichtungen Fachbereich Biologie/Chemie Plenum Gesundheit Zentrale Serviceeinrichtung Ver - & Entsorgung, Strahlenschutz - - Zentrales personal AGU Betriebsarzt Referat Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz Kreis der Sicher- Umweltbeauftragter des Kanzler Assistentin des UBdK UMS-Koordinatorin Umweltausschuss Kreis der Umweltauditor (inn)en heitsbeauftragten Chemikalien börse / Gef.-Stoff- Kataster Gefahrstoffkataster beauftragte Beauftragter 50 Sicherheits- beauftragte - ca. 15 Umweltauditor(inn)en Gefährdungsanalys Umweltbeauftragter des FB 7 Verwaltung Gefahrgut Umweltbeauftragter des artec Umweltbeauftragter des FB 4 Referat 02 Arbeitssicherheit Referat 03 Pressestelle beauftragte Abfallbeauftragte Strahlenschutz Umweltbeauftragt des UFT Referat 06 Rechtsstelle bevollmächtigte Kreis der Strahlenschutzbeauftragten Umweltbeauftragte weiterer FB / w. E. AG Campo Dezernat Technik / Bau UMS-Koordinator des Dezernats 4 Arbeitsschutz ausschus 19 Strahlenschutzbeauftragte Energiemanagement Netzwerk Sustainable Studies Erläuterungen: grau hinterlegt: hauptberufliche Tätigkeiten, sonst nebenamtlich durchgezogene Linien: Linienfunktion, sonst Stabsfunktion bzw. Koordinationsfunktion oder wissenschaftliche Selbstverwaltung Rechtecke: Personen / zentrale Einrichtungen; Ovale: Ausschüsse, Kreise; Trapeze: dezentrale Einrichtungen mit zentralen Aufgaben; Sechsecke: temporäre Gruppen, lose Verbünde, Interessensgruppen

15 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 3 VA: 2.2 Aufbauorganisation Stand: 1. Februar 2007 aktuelles Umwelthandbuch des Dezernats 4 Technischer Betrieb / Bauangelegenheiten (4.7) Besonderheiten Bei Unsicherheiten und Unklarheiten bzgl. der Zuständigkeiten kann immer die UMS-Koordinatorin angesprochen werden, die dann auf den/die jeweilige(n) Ansprechpartner(in) verweist bzw. die Anfrage weiterleitet. Grundsätzlich ist auch der UMS-Verantwortliche ständiger Ansprechpartner zu allen Fragen und in allen Angelegenheiten des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes. Das Dez. 4 Technischer Betrieb und Bauangelegenheiten besitzt zur Zeit einen eigenen UMS Koordinator, der das Umweltmanagementsystem des Dezernats betreut und alle Kontakte zu den Mitarbeitern innerhalb des Dezernates hält. Er stimmt sich regelmäßig mit der UMS-Koordinatorin ab.

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17 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 VA: 2.3 Umweltmanagementsystem Stand: 1. Februar Umweltmanagementsystem Ziel / Zweck Das Umweltmanagementsystem der Universität Bremen umfasst die gesamte Universität mit allen ihren wissenschaftlichen und sonstigen Einrichtungen. Mit der Festschreibung im Leitbild, der Unterzeichnung der Copernicus Charta sowie der Verabschiedung der Umweltleitlinien wurden die Ziele des Umweltmanagementsystems definiert. Diese Ziele sollen erreicht werden, indem ein Prozess der kontinuierlichen Verbesserung bei den direkten und indirekten Umweltleistungen initiiert und dauerhaft am Laufen gehalten wird Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Die Abläufe im Umweltmanagementsystem orientieren sich an seiner Aufbauorganisation: Verantwortlicher Leiter für das Umweltmanagementsystem ist der Kanzler als UMS- Verantwortlicher. Übergreifende Entscheidungen im Umweltmanagementsystem werden auf der Ebene Hochschulleitung auf Initiative des UMS-Verantwortlichen und mit Beratung durch den UBdK getroffen Die Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems erfolgt im Umweltausschuss zusammen mit den jeweils fachlich Zuständigen, den entsprechenden Projektgruppen, Arbeitskreisen, Ausschüssen etc, den betroffenen Einrichtungen oder Personen und mit Einbeziehung des Personalrats. Die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung des Umweltmanagementsystems in den dezentralen Einrichtungen der Universität Bremen obliegt den Dekanen bzw. den Leiter(innen) der jeweiligen Fachbereiche, Institute, wissenschaftlichen Einrichtungen, Arbeitsgruppen und Einrichtungen der Verwaltung sowie der jeweils untergeordneten Organisationseinheiten bzw. deren Beauftragten. Jede(r) einzelne Mitarbeiter(in) ist an seinem/ihrem Arbeitsplatz für die Umsetzung und Durchführung des Umweltmanagementsystems als integralem Bestandteil seiner/ihrer Arbeit zuständig und verantwortlich. Die Koordinationsfunktion im Umweltmanagementsystem wird von der UMS-Koordinatorin wahrgenommen. Die Koordination des UMS im Dez. 4 erfolgt durch den UMS-Koordinator im Dezernat Interne und externe Vorgaben EMAS - Verordnung (EG) Nr. 761/2001 ( DIN EN ISO Umweltmanagementsysteme - Spezifikationen mit Anleitung zur Anwendung "Leitfaden zu Einheiten, die für eine EMAS-Eintragung in Frage kommen" in Entscheidung Nr. 2001/681/EG vom 7. September 2001 ( "Leitfaden für die Arbeitnehmerbeteiligung im Rahmen von EMAS" in Empfehlung Nr. 2001/680/EG vom 7. September 2001 ( DIN ISO Umweltmanagementsysteme - Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente

18 Seite 2 von 2 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.3 Umweltmanagementsystem Ablauf In allen Prozessen und Abläufen innerhalb der Universität Bremen werden im intensiven Informationsaustausch Umweltaspekte berücksichtigt, um direkte und indirekte Umwelteinwirkungen möglichst zu vermeiden oder soweit wie möglich und nutzungsbedingt, technisch oder wirtschaftlich vertretbar zu verringern. Der Ablauf zur Entscheidungsfindung im UMS wird im Ablaufdiagramm beschrieben: 1. Ideen, Verbes - serungsvorschläge 2. Sammlung Koordination UMS-Koordinatorin 3. Erarbeitung einer Beschlussvorlage Umweltausschuss 4. Weiterleitung an Hochschulleitung 5. Prüfung der Beschlussvorlage K mit Referat 06, zust. Fachpersonal und Betroffenen 6. Diskussion der Beschlussvorlage Umweltforum einzelne Betroffene 7. Einarbeitung der Änderungen UMS-Koordinatorin 8. Beschluss K, ggf. AS 9. Veröffentlichung UMS-Koordinatorin, ggf. mit Referat Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Innerhalb der einzelnen Einrichtungen ist der Ablauf entsprechend geregelt. Zur Diskussion dienen dezentral eingerichtete Ausschüsse, "Umwelttische", etc., die Koordination liegt bei den dezentralen Umweltbeauftragten, die Beschlüsse werden von der Leitung der dezentralen Einrichtung gefasst. Alle dezentralen UMS-Aktivitäten werden der UMS-Koordinatorin schriftlich oder per mitgeteilt Weitere Informationen und Unterlagen Alle Regelungen dieses Umwelthandbuchs

19 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 VA: 2.4 Umwelthandbuch Stand: 1. Februar Umwelthandbuch Ziel / Zweck Das Umwelthandbuch regelt mit seinen Bestimmungen und Verfahrensanweisungen die Behandlung und Bearbeitung umwelt- und sicherheitsrelevanter Aspekte, die in allen Prozessen und Abläufen der Universität Bremen zu berücksichtigen sind. Im Dezernat 4 Technischer Betrieb und Bauangelegenheiten existiert zur Zeit ein eigenständiges Umwelthandbuch mit den entsprechenden auf das Dezernat 4 abgestimmten Verfahrensanweisungen. Bezogen auf die Einhaltung und Zweckmäßigkeit der im Umwelthandbuch festgelegten Regelungen wird das Umweltmanagementsystems regelmäßig auditiert und in Bezug auf seine Anwendbarkeit und seinen Nutzen bewertet Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen In Kraft setzen: K Überprüfung und Fortentwicklung; UBdK, UMS-Koordinatorin, UMS-Koordinator-Dez.4, Auditor(inn)en (4.4), Umweltausschuss Aktualisierungs- und Änderungsdienst: UMS-Koordinatorin, UMS-Koordinator Dez.4 Archiv: Sekretariat UBdK Verteilung über das Internet: UMS-Koordinatorin mit Referat 03 (Pressestelle) Anwendung: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Interne und externe Vorgaben EMAS - Verordnung (EG) Nr. 761/2001 ( DIN EN ISO Umweltmanagementsysteme - Spezifikationen mit Anleitung zur Anwendung aktuelle Umweltleitlinien der Universität Bremen (Anlage 2.1.6) aktuelle Umweltziele (Anlage 2.5.8) und Umweltprogramm (Anlage 2.5.9) der Universität Bremen

20 Seite 2 von 2 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Fehler! Verw Ablauf 1. Überprüfung des Umwelthandbuchs Umweltauditor(inn 2. Bewertung des Umwelthandbuchs K mit Umweltaussch 3. Änderungen / Aktualisierungen 4. In Kraft setzen gemäß VA 2.3 management K 5. Archiv Sekretariat 6. Verteilen UMS-Koordinatorin Referat Anwendung Alle Die Überprüfung der Umwelthandbücher findet mindestens einmal jährlich statt. Verfahrensanweisungen oder andere Kapitel dieses Umwelthandbuchs werden nur als Ganzes geändert und dann in der Überschrift sowie auf jeder Seite in der Kopfzeile mit dem jeweiligen Änderungsdatum versehen. Über den Verteiler ( werden neben der geänderten VA oder anderen Kapitel dieses Umwelthandbuchs auch das aktualisierte Inhaltsverzeichnis verteilt Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte In den einzelnen Einrichtungen sind die jeweiligen Verantwortlichen für das UMS Empfänger des Umwelthandbuchs und zuständig für die Verteilung auf dezentraler Ebene. Dezentrale Umwelthandbücher konkretisieren und/oder ergänzen die Vorgaben dieses Umwelthandbuchs. Die Regelungen des zentralen Umwelthandbuchs der Universität Bremen sind den dezentralen Regelungen übergeordnet Weitere Informationen und Unterlagen VA 2.3 Umweltmanagementsystem VA 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Reviews aktuelles Umwelthandbuch des Dezernats 4 Technischer Betrieb / Bauangelegenheiten (4.7)

21 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 3 VA: 2.2 Aufbauorganisation Stand: 1. Februar Besonderheiten Mit der Einstellung ins Internet ist die allein gültige Fassung des Umwelthandbuchs die aktuelle Internetfassung. Auf Änderungen wird im Internet hingewiesen.

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23 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 7 VA: 2.5 Umweltziele und Umweltprogramm Stand: 1. Februar Umweltziele und Umweltprogramm Ziel / Zweck Mit Umweltzielen, die mit den dazugehörenden Umweltschutzmaßnahmen in einem Umweltprogramm zusammengefasst werden, gibt sich die Universität Bremen konkrete Vorgaben, ihre direkten und indirekten Umweltleistungen ständig zu verbessern und den betriebsbedingten Verbrauch an Ressourcen, Stoffen und Energie unter Berücksichtigung nutzungsbedingter, technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte so weit wie möglich zu minimieren Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Datenerhebung, Umweltaudits: Umweltauditor(inn)en, zuständige Fachkräfte AGU, Dezernat 4 Koordinierung der Datenerhebung: UMS-Koordinatorin, UMS-KoordinatorDez.4 Bewertung der Umweltaspekte bzgl. ihrer Wesentlichkeit: Umweltausschuss und Interessierte Entscheidung über Aufnahme in Umweltziele und Umweltprogramm: K mit Beratung durch UBdK und Umweltausschuss Erarbeitung von Umweltzielen und dazugehörendem Umweltprogramm: - zentral: zentrales Fachpersonal AGU - dezentral: dezentrale UB, jeder Bereich Beratung bei der Erarbeitung von Umweltzielen und Umweltprogramm: UMS-Koordinatorin, UMS-Koordinator Dez.4, zentrales Fachpersonal AGU Diskussion von Umweltzielen und Umweltprogramm: Umweltausschuss Koordination / Zusammenfassung von Umweltzielen und Umweltprogramm: UMS-Koordinatorin In Kraft setzen des Umweltprogramms: K Durchführung des Umweltprogramms: jeder Bereich, alle Mitarbeiter(innen) Verantwortlich für die Durchführung des Umweltprogramm: jeweils benannte Verantwortliche Controlling des Umweltprogramms: Umweltauditor(inn)en, UMS-Koordinatorin und Umweltkoordinator Dez.4 mit UBdK und Umweltausschuss Interne und externe Vorgaben EMAS - Verordnung (EG) Nr. 761/2001 ( aktuelle Umweltleitlinien der Universität Bremen (Anlage 2.1.6) Ablauf Auf Grundlage der Ergebnisse der Datenerfassungen, Umweltaudits und der sich ständig ergebenden neuen Anforderungen bzw. Änderungen der Rahmenbedingungen werden einmal jährlich die direkten und indirekten Umweltaspekte, die mit den Tätigkeiten an der Universität Bremen verbunden sind, hinsichtlich ihrer Bedeutung und Umweltrelevanz überprüft und bewertet. Umweltziele und Umweltprogramm werden dahingehend überprüft, ob aufgrund der Bewertung der Umweltaspekte Änderungen, Ergänzungen oder Aktualisierungen notwendig sind. Notwendige Anpassungen oder Änderungen zum Umweltprogramm werden in möglichst konkreten Umweltschutzmaßnahmen definiert, wobei qualitative und quantitative Zielsetzungen möglich sind. Quantitative Zielsetzungen müssen in einigen der Umweltschutzmaßnahmen so bestimmt werden, dass als Ziel eine deutliche Verbesserung der Umweltleistung erkennbar wird.

24 Seite 2 von 7 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.5 Umweltziele und Umweltprogramm Alle Umweltziele und dazu vorgeschlagenen Umweltschutzmaßnahmen bilden das Umweltprogramm der Universität Bremen. Das Umweltprogramm enthält außerdem für jede Umweltschutzmaßnahme den angestrebten Umsetzungszeitraum sowie den/die für die Durchführung der Umweltschutzmaßnahme hauptsächlich Verantwortliche(n). Während der Umweltaudits in den einzelnen Einrichtungen sowie mindestens einmal jährlich werden die für die Umweltschutzmaßnahmen hauptsächlich Verantwortlichen zum aktuellen Stand der Umsetzung der Umweltschutzmaßnahmen auditiert. Im Umweltausschuss werden die Ergebnisse dieses Controllings diskutiert und ggf. notwendige Folgerungen beraten. Dezernat 4 u. a. Einrichtungen 1.1 Daten zu Verbräuchen etc. Umweltauditoren 1.2 Ergebnisse der Umweltaudits Alle Mitarbeiter(innen) 1.3 Aktualisierungen, neue Anforderungen 2. Bewertung der Umweltaspekte Umweltforum nein X. Weiterbearbeitung gemäß GVP 3. Relevant für UMS? ja 4. Erarbeitung von Umweltmaßnahmen K mit UBdK und Umweltausschuss ZFP-AGU jeder Bereich 5. Diskussion / weitere Vorschläge Umweltforum 6. Zusammenfassung Umweltprogramm UMS-Koordinatorin 7. In Kraft setzen Umweltprogramm K 8. Durchführung Umweltprogramm 9. Controlling Umweltprogramm benannte Verantwortliche Umweltauditor(innen), UMS-Koordinatorin mit UBdK, Umweltausschuss Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte In den einzelnen Einrichtungen sind die jeweiligen Verantwortlichen für das UMS für die Umsetzung der Umweltziele und Durchführung der Umweltschutzmaßnahmen verantwortlich, sofern keine anderen Verantwortlichkeiten benannt sind. Dezentrale Umweltziele und Umweltprogramm konkretisieren und/oder ergänzen die Umweltziele und das Umweltprogramm der Universität Bremen. Die zentralen Umweltziele und das zentrale Umweltprogramm sind dezentralen Umweltzielen und Umweltprogramm übergeordnet.

25 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 7 VA: 2.5 Umweltziele und Umweltprogramm Stand: 1. Februar Weitere Informationen und Unterlagen aktuelle Umweltziele (Anlage 2.5.8) und Umweltprogramm (Anlage 2.5.9) der Universität Bremen VA 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review Aktuelle Informationen, Verhaltensregeln, Ansprechpartner(innen) sowie Formulare und Vordrucke zu Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Notfallvorsorge sind im Internet auf der Webseite des SG 02 einsehbar und erhältlich: Besonderheiten Für langfristig angelegte Umweltziele und Umweltschutzmaßnahmen werden von den jeweils benannten Verantwortlichen Zwischenziele und Teilmaßnahmen definiert, so dass auch bei diesen Umweltzielen und Umweltschutzmaßnahmen mindestens einmal jährlich der Zielerreichungsgrad bzw. Fortschritt ermittelt werden kann.

26 Seite 4 von 7 Stand: 12. Dezember 2003 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Fehler! Verw Anlage: Umweltziele der Universität Bremen Optimierung des Energieund Wasserverbrauchs Weiterentwicklung des umweltverträglichen und sicheren Umgangs mit gefährlichen Arbeitsstoffen Umfassende Sicherung des Gewässerschutzes Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten bereits bei der Planung Gute Kommunikation im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Breitere Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in Forschung und Lehre Verminderung der personenbezogenen Abfallmengen Optimierung der Verkehrsanbindung des Campusgeländes Fortentwicklung von Notfallvorsorge und Brandschutz Optimierung des Papierverbrauchs

27 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 5 von 7 VA: 2.5 Umweltziele und Umweltprogramm Stand: 12. Dezember Anlage: Umweltprogramm der Universität Bremen Maßnahmen Umsetzungszeitraum Verantwortlichkeiten Umweltziel: Weiterentwicklung des umweltverträglichen und sicheren Umgangs mit gefährlichen Arbeitsstoffen (1) a) Optimierung der gelagerten Chemikalien- und Gefahrstoffmengen (insbesondere der Altchemikalien) mit dem Ziel einer Mengenreduzierung um 5 % b) Verbesserte Nutzung der Chemikalienbörse Ergänzung des Katasters durch die entsprechenden Betriebsanweisungen Herbst 2008 Herbst 2008 Dekane/AG-Leiter und Werkstattbeauftragte mit federführender Unterstützung des GefKatB und Referat 02 Dekane/AG-Leiter und Werkstattbeauftragte mit federführender Unterstützung des GefKatB c) Erstellung einer Handlungshilfe für das Verfassen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen 2008 Referat 02 d) Erstellung einer Handlungshilfe für die Durchführung von Unterweisungen u.a. für den Umgang mit Gefahrstoffen 2008 Referat 02 Umweltziel: Optimierung des Papierverbrauchs (2) a) Erstellung eines Info-Flyers über sparsamen Papierverbrauch an der Universität Bremen Sommer 2008 Umweltausschuss, UMS- Koordinatorin in Verbindung mit dezentralen Verwaltungen und dezentralen Umweltbeauftragten

28 Seite 6 von 7 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.5 Umweltziele und Umweltprogramm Umweltziel: Optimierung des Energie- und Wasserverbrauchs (3) a) Erstellung eines Gebäudekataster mit für eine Sanierung empfohlenen Gebäuden b) Überprüfung und ggf. Modifikation der Zeiteinstellungen der technischen Anlagen c) Einbau von besonders langlebigen Beleuchtungsmittel im Barkhof und Energiezentrale Sommer 2008 Dezernat 4 kontinuierlich 2008 Dezernat 4 Dekane oder von ihnen Beauftragte in Zusammenarbeit mit der GBT/EZ Umweltziel: Verminderung der personenbezogenen Abfallmengen (4) a) Reduzierung des Abfalleintrags durch Fremdnutzer an den Wertstoffstationen b) Information der Nutzer über die bei ihnen anfallenden Mengen und Kosten für Abfall- und Sonderabfallentsorgung c) Überarbeitung des Abfallkonzeptes Benchmarking HIS-GmbH (Gemeinsames Projekt) d) Durchführung eines jährlichen Entsorgungstags in allen Einrichtungen laufend, Überwachungsmaßnahme NW2 technisch vorbereitet jährlich im April des Folgejahres ZVES, zuständige GBT ZVES 2007 Abfallbeauftragter ab 2004 Dekane/AG-Leiter und Werkstattbeauftragte mit Unterstützung des ZVES Umweltziel: Umfassende Sicherung des Gewässerschutzes (5) a) Erstellung einer Handlungshilfe zu den Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen (VAwS) b) Durchführung von Schulungen für die Gebäudebetriebstechnik über die Anforderungen der VAwS 2008 Referat Referat 02

29 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 7 von 7 VA: 2.5 Umweltziele und Umweltprogramm Stand: 1. Februar 2007 Umweltziel: Fortentwicklung von Notfallvorsorge und Brandschutz (6) Durchführung einer Räumungsübung im MZH im Rahmen des bestehenden Befähigungskonzeptes für Räumungsübungen Durchführung von zwei weiteren Räumungsübungen in noch zu bestimmender Gebäude im Rahmen des bestehenden Befähigungskonzeptes für Räumungsübungen Dekane/AG-Leiter mit federführender Unterstützung von Referat 02 Dekane/AG-Leiter mit federführender Unterstützung von Referat 02 Umweltziel: Optimierung der Verkehrsanbindung des Campusgeländes (7) a) Optimierung der Taktzeiten von Bus und Bahn zur Universität Bremen 2007 Kanzler, Dezernat 4 b) Teilnahme am Wettbewerb Mit dem Rad zur Arbeit Sommer 2007 Plenum Gesundheit c) Prüfung der Möglichkeit eines S-Bahn- Anschlusses am NW 1 d) Überprüfung der Parkmöglichkeiten für Fahrräder an der Universität Bremen 2007/2008 Kanzler 2007/2008 Plenum Gesundhiet Umweltziel: Gute Kommunikation im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (8) a) Aufbau eines Informationsnetzwerkes zu rechtlichen Regelungen und Vorschriften im Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutz mittels eines webbasierten Dokumentenportals Frühjahr 2008 K, Umweltausschuss, UMS-Koordinatorin b) Aktualisierung des UMS-Flyers Sommer 2007 UMS-Koordinatorin, Umweltausschuss c) Aktualisierung der - Seite kontinuierlich UMS-Koordinatorin d) Ausbau eines universitätsweiten Schulungs- und Seminarprogramms zu Aspekten des Umweltschutzes e) Koordination einer Veranstaltung im Bereich General Studies für Bachelorestudiengänge im Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Mitte 2008 Winter 2008 UMS-Koordinatorin mit Umweltausschuss und Dezernat 5 Umweltausschuss, Umweltbeauftragter des Kanzlers, UMS- Koordinatorin

30 Seite 8 von 7 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.5 Umweltziele und Umweltprogramm Umweltziel: Optimierung von Umweltschutzaspekten bereits bei der Planung (9) Umsetzung von Umweltschutzaspekten bei der Umgestaltung der Cafeteria im GW 2 mit dem Ziel der Umsetzung Dezernat 4 Umweltziel: Breitere Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in Forschung und Lehre (10) a) Schaffung und dauerhaftes Angebot eines internetgestützten Studienführers Umweltforschung und Nachhaltigkeit b) Implementierung eines Lehrmoduls Grundlagen des Umweltschutzes als mobile lecture im Bereich General Studies c) Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Berufsausbildung der Auszubildenden d) Angebot einer Lehrveranstaltung Sustainable Studies e) Weiterentwicklung des Schwerpunktprogramms Biokompatible Produkte und Verfahren und nachhaltiges Chemikaliendesign im UFT Jährlich ab WS 2006/2007 WS 2007/8 2007/8 Frühjahr Forschungszentrum Nachhaltigkeit, UMS- Koordinatorin Forschungszentrum Nachhaltigkeit, UMS- Koordinatorin Ausbildungsleiter(innen) mit UMS-Koordinatorin Zentrum für Nachhaltigkeit Zentrum für Umweltforschung und Umwelttechnologie

31 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 6 VA: 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review Stand: 1. Februar Umweltaudits / Umweltmanagement-Review Ziel / Zweck Mit regelmäßig stattfindenden Umweltaudits werden die von der Universität Bremen verursachten direkten und indirekten Umwelteinwirkungen, die Wirksamkeit und Anwendbarkeit des Umweltmanagementsystems, die Einhaltung der Regelungen des Umwelthandbuchs sowie die Erreichung der Ziele im Umweltprogramm überprüft. Die Umweltaudits dienen dazu, bewertbare Grundlagen für das Umweltmanagement-Review zur Verfügung zu stellen. Im Umweltmanagement-Review bewertet der UMS-Verantwortliche die Ergebnisse aus den Umweltaudits und zieht damit die notwendigen Schlussfolgerungen, um das Umweltmanagementsystem den aktuellen Entwicklungen und den sich veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und die ständige Fortentwicklung des Umweltmanagementsystems im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sicherzustellen. Gleichzeitig dienen die Ergebnisse der Umweltaudits und des Umweltmanagement-Reviews als Basis für das jährliche Zwischenaudit und die Rezertifizierung (alle drei Jahre), die durch einen unabhängigen und externen Umweltgutachter durchgeführt werden Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Reviews: Verantwortlich: K; Teilnahme: UBdK; Dokumentation: UMS-Koordinatorin Audit-Gesamtbewertung: UBdK, UMS-Koordinatoren, Umweltausschuss Audit-Einzelbewertung: UMS-Koordinatoren, Umweltauditor(inn)en (4.4) Auditplanung, -organisation und -dokumentation: UMS-Koordinatorin Auditdurchführung: Umweltauditor(inn)en (4.4) Wiederholungsaudit/Rezertifizierung: Umweltgutachter Qualifizierung der Umweltauditor(inn)en: UMS-Koordinatorin Benennung der Umweltauditor(inn)en: K mit UBdK und UMS-Koordinatorin Interne und externe Vorgaben EMAS - Verordnung (EG) Nr. 761/2001 ( DIN EN ISO Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen "Leitfaden zur Begutachtung und Gültigkeitserklärung sowie zur Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfung" in Entscheidung Nr. 2001/681/EG vom 7. September 2001 ( "Leitfaden für die Ermittlung von Umweltaspekten und die Bewertung ihrer Wesentlichkeit" in Empfehlung Nr. 2001/680/EG vom 7. September 2001 ( Ablauf Ein Auditzyklus umfasst drei Jahre. Innerhalb eines Auditzyklus werden alle Einrichtungen und umweltrelevanten Bereiche mindestens einmal auditiert. Hierzu wird ein Auditplan erstellt Jedes Jahr wird ein Auditjahresplan erstellt, in dem die in diesem Jahr zu auditierenden Einrichtungen und Bereiche definiert sind. Die Festlegung der Audittermine findet in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung oder dem zu auditierenden Bereich statt. Ein Umweltaudit umfasst - abhängig von seiner konkreten Zielsetzung - alle mit dem Auditziel verbundenen umweltrelevanten Aspekte, die sich sowohl aus direkten als auch aus indirekten Umwelteinwirkungen sowie aus der Anwendung des Umweltmanagementsystems ergeben.

32 Seite 2 von 6 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review 1. Erstellung Auditplan UMS-Koordinatorin mit Umweltausschuss 2. Erstellung Auditjahresplan UMS-Koordinatorin mit Umweltauditor(inn)en 3. Durchführung Umweltaudit Umweltauditor(inn)en 4. Erstellung Auditberichte Umweltauditor(inn)en 5. Zusammenfassende Bewertung UBdK, UMS-Koordinatorin, Umweltausschuss 6. Auditbericht an Hochschulleitung UBdK 7. Management- Review K mit UBdK 8. Rezertifizierung Umweltgutachter Die Ergebnisse von Umweltaudits zu den durch die Aktivitäten an der Universität Bremen verursachten direkten und indirekten Umwelteinwirkungen werden dokumentiert und in einem Bewertungssystem bzgl. ihrer Wesentlichkeit bewertet. Als Bewertungssystem dient die "Bewertungsmatrix zur Bestimmung wesentlicher Umweltaspekte" (Anlage 2.6.8). Die Ergebnisse von Umweltaudits zur der Anwendung des Umweltmanagementsystems, des Umwelthandbuchs und des Umweltprogramms werden dokumentiert und in einem Bewertungssystem bewertet, das abhängig von den Ergebnissen mindestens die folgenden Unterscheidungen definiert: kein Handlungsbedarf: Die Auditergebnisse entsprechen im vollen Umfang den Anforderungen des Umweltmanagementsystems, den Regelungen des Umwelthandbuchs und den Zielen des Umweltprogramms. kleiner Handlungsbedarf (Beobachtungstatbestände): Es werden kleinere Abweichungen von den Anforderungen des Umweltmanagementsystems, den Regelungen des Umwelthandbuchs und den Zielen des Umweltprogramms festgestellt, die behoben werden sollten. mittlerer Handlungsbedarf (Verbesserungspunkte): Es sind Abweichungen von den Anforderungen des Umweltmanagementsystems, den Regelungen des Umwelthandbuchs und den Zielen des Umweltprogramms vorzufinden, die behoben werden müssen. Dies wird spätestens im folgenden Jahr überprüft. großer/dringender Handlungsbedarf: Es sind größere Abweichungen von den Anforderungen des Umweltmanagementsystems, den Regelungen des Umwelthandbuchs und den Zielen des Umweltprogramms vorzufinden, die umgehend behoben werden müssen. Dies wird nach Fristsetzung in einem Folgeaudit überprüft. Umweltmanagement-Reviews finden einmal jährlich statt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.

33 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 6 VA: 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review Stand: 1. Februar 2007 In einem Folgeaudit überprüft ein unabhängiger Umweltgutachter jährlich die Anwendung des Umweltmanagementsystems und die Übereinstimmung mit EMAS. Alle drei Jahre findet durch den Umweltgutachter ein Rezertifizierung (Revalidierung) statt. Zur Qualifizierung der Umweltauditor(inn)en finden regelmäßig Schulungsveranstaltungen statt. Darüber hinaus dient der Erfahrungsaustausch mit Umweltauditor(inn)en aus anderen Einrichtungen mit Umweltmanagementsystemen der Fortbildung der Umweltauditor(inn)en. Die Umweltauditor(inn)en werden vom UMS-Verantwortlichen benannt, nachdem sie mindestens an einer Einführungsschulung erfolgreich teilgenommen haben Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Die Ergebnisse dezentral durchgeführter Umweltaudits oder dezentraler UMS-Reviews können für das UMS-Review übernommen werden. Der Organisationsbereich Abfallentsorgung wird als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, das Dezernat 4 Technischer Betrieb / Bauangelegenheiten wird als zertifizierte Organisation nach DIN ISO mit ihren Zertifikaten in das UMS-Review aufgenommen Weitere Informationen und Unterlagen VA 2.3 Umweltmanagementsystem VA 2.4 Umwelthandbuch VA 3.14 Unterweisungen / Schulungen Liste der Umweltauditor(inn)en (4.4) Bericht zum Umweltaudit an der Universität Bremen vom Bewertungsmatrix zur Bestimmung wesentlicher Umweltaspekte (Anlagen und 2.6.9) Besonderheiten Die Ergebnisse anderer unabhängiger Überprüfungen (Begehungen durch die FaSi und den Betriebsarzt, Gefährdungsbeurteilungen, Überprüfungen durch Überwachungsorganisationen etc.) können für das UMS-Review übernommen werden.

34 Seite 4 von 6 Stand: 12. Dezember 2003 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagenment-Review Anlage: Bewertungsmatrix zur Bestimmung wesentlicher Umweltaspekte Universität Bremen Beschreibung Umweltaspekt / Handlungsfeld Gesetze eingehalten 1.Kriterium (qualitative Umweltausw.) 2.Kriterium (quantitative Umweltausw.) 3. Kriterium (Rechtsvorschriften) 4. Kriterium (Einschätzung ext. Kreise) A - Anzahl Gesamtbewertung wesentlich? Umwelthand- buch- Abschnitt Input - Stoffe Beschaffungen allgemein Chemikalien / Gefahrstoffe Bürobedarf / Papier Input Energie und Wasser Elektrische Energie Wärmeenergie Kälteenergie Technische Gase Wasser Output Abwasser Wertstoffe / Restmüll Sonderabfälle Emissionen Strahlenschutz Biologische Sicherheit Gewässer-, Boden und Naturschutz Gewässerschutz Altlasten Naturschutz / Außenanlagen Reinigung, Verkehr Reinigung Verkehr Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unfall- und Notfallvorsorge Arbeits- und Gesundheitsschutz Brandschutz Notfallvorsorge indirekte Umwelteinwirkungen Rechtliche Vorschriften Planung Bau und Bauunterhaltung Techn. Einrichtungen und Anlagen Dienst- und Fremdleistungen Nutzerverhalten (incl. Weiterbildung, Schulung, Information, Kommunikation) Aufbau- und Ablauforganisation im Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz Ausbildung Forschung Lehre

35 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 5 von 6 VA: 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review Stand: 1. Februar Anlage: Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1 Folgende, bei der Umwelt(betriebs-)prüfung festgestellten Umweltaspekte sind einer Bewertung hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit zu unterziehen: Beschaffung, Vertragsgestaltung, Verkehr und Transport, Lagerung, Betrieb von umweltrelevanten Anlagen und Prozessen, unsachgemäßer Betrieb von Anlagen und Prozessen (hinsichtlich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Arbeitssicherheit); mögliche Notfälle, Störfälle, Unfälle Stoffe, Energie und Emissionen sofern diese von der Universität Bremen beeinflusst werden können: - Wertstoffe, Restmüll, Sonderabfälle, - Wasser / Abwasser, - Emissionen, - Elektro-, Wärme- und Kälteenergieeinsatz, - Einsatz von Gefahrstoffen, - Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, - Einsatz von Büromaterialien, - Verpackungen. Die Umweltaspekte sind anhand der folgenden Kriterien zu bewerten: Umweltgefährdungspotential, Risikopotential sowie Anfälligkeit der lokalen, regionalen und globalen Umwelt (qualitative Parameter der Umweltauswirkung); dazu zählen bspw.: - Belastung der Umweltmedien Boden, Luft, Wasser durch einzelne, mit dem Umweltaspekt verbundene chemische Stoffe (Trägerfunktion der Umwelt) - geographische Auswirkungen (lokal, regional, global), - temporäre Auswirkungen (lang-, mittel-, kurzanhaltende Belastung); - potentielle Auswirkungen und Umweltrisiken im Schadensfall sowie bei Stör- und Unfällen Ausmaß, Anzahl, Häufigkeit und Behebbarkeit des Aspektes oder der Auswirkung (quantitative Parameter der Umweltauswirkung), bspw.: - Inanspruchnahme der Umwelt bei der Entnahme / Gewinnung von Rohstoffen / Energie (Versorgungsfunktion der Umwelt); Vorliegen und Anforderungen einschlägiger Umweltbestimmungen (einzuhaltende rechtliche Bestimmungen zum Umweltaspekt); Bedeutung für die interessierten Kreise und die Beschäftigten der Organisation (Einschätzung des Umweltaspektes durch externe Anspruchsgruppen). 1 Das Verfahren entstammt dem Umwelthandbuch der TU Dresden und wurde dort auch erfolgreich angewandt (

36 Seite 6 von 6 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review Schlüsselkriterium ist die Nichteinhaltung von gesetzlichen Bestimmungen. Wird eine Nichteinhaltung festgestellt, ergibt sich unabhängig von einer Bewertung des Umweltaspektes ein sofortiger Handlungsbedarf. Als Methode zur Bewertung der Umweltaspekte wird die Einstufung innerhalb der aufgeführten Kriterien anhand der ABC-Analyse vorgenommen. Die folgende Tabelle soll durch die Vorgabe einiger Beispiele die Einstufung erleichtern: Kriterium A - Einstufung B - Einstufung C - Einstufung 1. Qualitative Parameter der Umweltauswirkung hohes Schädigungsund/oder Risikopotential: hohe Schädigung von Boden, Luft, Wasser, globallanganhaltende Auswirkungen mittleres Schädigungsund/oder Risikopotential: mittlere Schädigung von Boden, Luft, Wasser, regionalmittelanhaltende Auswirkungen niedriges/kein Schädigungsund/oder Risikopotential: geringe Schädigung von Boden, Luft, Wasser, lokalkurzanhaltende Auswirkungen 2. Quantitative Parameter der Umweltauswirkung hohe Mengen/Anzahl des Umweltaspektes, Grenzwerte nicht eingehalten, hoher Ressourcenverbrauch mittlere Mengen/Anzahl des Umweltaspektes, Grenzwerte eingehalten, mittlerer Ressourcenverbrauch niedrige Mengen/Anzahl des Umweltaspektes, keine Grenzwerte vorgegeben, geringer Ressourcenverbrauch 3. Einzuhaltende rechtliche Bestimmungen zum Umweltaspekt Anforderungen durch rechtliche Rahmenbedingungen hoch Anforderungen durch rechtliche Rahmenbedingungen mittel Anforderungen durch rechtliche Rahmenbedingungen gering 4. Einschätzung des Umweltaspektes durch externe Anspruchsgruppen hoch mittel gering / nicht vorhanden Gewichtung Für die Bewertung ist das Formblatt in Anlage zu verwenden. Nach der durchgeführten Bewertung der einzelnen Umweltaspekte werden die gewichteten Ergebnisse der Einstufungen in die vier Kriterien für jeden Umweltaspekt zu einer Gesamtbewertung addiert. Mit wesentlich werden diejenigen Umweltaspekte beurteilt, die in mindestens zwei Kriterien mit A beurteilt wurden (Gesamtbewertung > 6).

37 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 4 VA: 2.7 Kommunikation / Umwelterklärung Stand: 1. Februar Kommunikation / Umwelterklärung Ziel / Zweck Offene Kommunikation über die Aktivitäten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz ist die Grundlage zur Einbeziehung aller Universitätsmitglieder und damit für den nachhaltigen Erfolg des Umweltmanagementsystem. Hierüber können sowohl wichtige Anregungen, Impulse und Informationen für die Fortentwicklung des Umweltmanagementsystems erhalten werden, als auch die Erfahrungen und Kenntnisse, die an der Universität Bremen gewonnen werden konnten, anderen Einrichtungen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Inneruniversitäre Kommunikation: - Grundsatzfragen AGU: K - zu Angelegenheiten des UMS: UBdK, UMS-Koordinatorin - Fachbezogen: Zentrales Fachpersonal AGU - Aufgabenbezogen: gemäß GVP Kommunikation mit Behörden: - Grundsatzfragen AGU: K, unter Hinzuziehung des jeweiligen Fachpersonals - zu Angelegenheiten des UMS: UBdK, UMS-Koordinatorin - Fachbezogen: Zentrales Fachpersonal AGU - Aufgabenbezogen: gemäß GVP Kommunikation mit Lieferanten und Auftragnehmern: die jeweils Beauftragenden Kommunikation mit der Öffentlichkeit: K, UBdK, UMS-Koordinatorin, ggf. mit Pressestelle Kommunikation mit der Wissenschaft: beteiligte Hochschullehrer(innen), UBdK, UMS- Koordinatorin, ggf. mit Einbeziehung von K und Pressestelle Umwelterklärung: - Gesamtkoordination: UMS-Koordinatorin - Inhaltliche Koordination: UBdK, UMS-Koordinatorin - Fachbezogene Beiträge und Daten: Zentrales Fachpersonal AGU, Dezernat 4, zuständige Einrichtungen - inhaltliche Abnahme: Umweltausschuss - Freigabe: K - Endredaktion, Druck, Veröffentlichung im Internet: UMS-Koordinatorin - Ergänzende Pressemitteilungen, Veröffentlichungen in internen Medien: SG 03 (Pressestelle) - Archiv: Sekretariat UBdK - Interne Verteilung: UMS-Koordinatorin Interne und externe Vorgaben aktuelle Umweltleitlinien der Universität Bremen (2.1.8) EMAS - Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (

38 Seite 2 von 4 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.7 Kommunikation / Umwelterklärung "Leitfaden zur EMAS-Umwelterklärung" in Empfehlung Nr. 2001/680/EG vom 7. September 2001 ( "Leitfaden zur Verwendung des EMAS-Zeichens" in Entscheidung Nr. 2001/681/EG vom 7. September 2001 ( Ablauf Die genannten Ansprechpartner(innen) fungieren als Hauptansprechpartner. Die Kommunikation aller anderen Stellen nach außen findet in Absprache mit den Hauptansprechpartnern statt. Alle Informationen, Aushänge, interne Veröffentlichungen, Internetseiten werden mit dem UMS-Logo (Anlage 2.7.8) der Universität Bremen versehen, um damit einen hohen Wiedererkennungswert zu sichern. Umwelterklärung sowie universitätseigene Veröffentlichungen zu Aktivitäten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz werden zusätzlich mit dem EMAS-Zeichen (Anlage 2.7.9) versehen. Die Umwelterklärung erscheint in vollständiger Form in dreijährigem Turnus zum Ende des Audits durch den Umweltgutachter. Zu diesem Zeitpunkt wird die Umwelterklärung in ihren Zahlen und wesentlichen Änderungen fortgeschrieben. Die Zahlen zur Umweltleistung beziehen sich jeweils auf das vorangegangene Jahr. Sie beinhalten mindestens: Verbrauch an Papier, Chemikalien/Gefahrstoffen, sonstigen Materialien (soweit verfügbar) Verbrauch an elektrischer Energie (universitätsweit sowie bezogenen auf einzelne Gebäude) Verbrauch an Wärmeenergie (universitätsweit sowie bezogenen auf einzelne Gebäude) Verbrauch an Kälteenergie (universitätsweit sowie bezogenen auf einzelne Gebäude) Verbrauch an Wasser (universitätsweit sowie bezogenen auf einzelne Gebäude) Aufkommen von Wertstoffen und Abfällen (universitätsweit sowie getrennt nach Fraktionen) Aufkommen von Sonderabfällen (universitätsweit sowie getrennt nach Fraktionen) Emissionswerte für CO 2, ermittelt aus den Energieverbräuchen Informationen zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten in Forschung und Lehre Fristen und Termine für die Umwelterklärung: Zahlen und inhaltliche Beiträge liegen einen Monat vor derm Umweltaudit durch den Umweltgutachter bei der UMS-Koordinatorin vor. Die Abnahme durch den Umweltausschuss erfolgt in der letzten Sitzung vor der Begutachtung Die inhaltliche Freigabe durch K erfolgt unmittelbar vor der Begutachtung Die Validierung durch den Umweltgutachter erfolgt im jährlich im Frühjahr Die Veröffentlichung erfolgt spätestens einen Monat nach der Begutachtung durch den Umweltgutachter Die Umwelterklärung erscheint in gedruckter Form und wird ebenfalls im Internet veröffentlicht. Sie ist allen Universitätsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit zugänglich.

39 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 4 VA: 2.7 Kommunikation / Umwelterklärung Stand: 1. Februar 2007 Dezernat 4, ZChemVerEnts weitere Einricht. 1.1 Daten zu Verbräuchen etc. ZFP-AGU dezentrale UB 1.2 inhaltliche Zuarbeit Alle Mitarbei (innen) 1.3 Anregungen, Ideen 2. Inhaltliche Gesamtredaktion UBdK, UMS- Koordinatorin 3. Abnahme Umweltausschuss 4. Inhaltliche Freigabe K 5. Validierung Umweltgutachter 6. Layout UMS-Koordinatorin mit Referat Endfreigabe K 8. Veröffentlichung UMS-Koordinatorin mit Referat Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte In den einzelnen Einrichtungen sind die jeweiligen Verantwortlichen für das UMS Hauptansprechpartner für die interne und externe Kommunikation und werden darin von dezentralen Beauftragten fachlich unterstützt. Insbesondere im Umgang mit Behörden sowie bei Angelegenheiten, die für die gesamte Universität Bremen von Bedeutung sein können, ist in jedem Fall das zuständige zentrale Fachpersonal AGU oder im Zweifelsfall die Hochschulleitung zu informieren. Einrichtungen, die ein eigenes Umweltmanagementsystem eingerichtet haben, regeln darin die Kommunikation über das UMS. Die zentrale UMS-Koordinatorin oder der UBdK sind Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im UMS Weitere Informationen und Unterlagen Liste Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.1) UMS-Logo der Universität Bremen (Anlage 2.7.8) EMAS-Zeichen (Anlage 2.7.9) Logo für offizielles Dekade-Projekt der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung (Anlage )

40 Seite 4 von 4 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 2.7 Kommunikation / Umwelterklärung Besonderheiten Bei Unsicherheiten über Zuständigkeiten in der Kommunikation nach außen ist der/die Vorgesetzte bzw. die Hochschulleitung und die Pressestelle einzuschalten Anlage: UMS-Logo der Universität Bremen Anlage: EMAS-Zeichen Anlage: Offizielles Dekade-Projekt der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung

41 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 1 VA: 2.8 Abweichungen im Umweltmanagementsystem Stand: 1. Februar Abweichungen im Umweltmanagementsystem Ziel / Zweck Im laufenden Betrieb können immer wieder Abweichungen von den Zielsetzungen und Vorgaben des Umweltmanagementsystems auftreten. Die Universität Bremen ist darum bemüht, solche Abweichungen möglichst rasch zu erkennen, um daraus Konsequenzen und Schlussfolgerungen abzuleiten und Maßnahmen zur Behebung der Abweichungen einzuleiten Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Erkennung von Abweichungen: - generell: Alle Mitglieder, Verantwortlichen, akademischer Senat - speziell: zentrales Fachpersonal AGU, Umweltauditor(inn)en, UMS-Koordinatorin Diskussion von Maßnahmen: Umweltausschuss, Gefahrstoffausschuss, Arbeitsschutzausschuss - Vorbereitung von Maßnahmen: UBdK mit UMS-Koordinatorin, FaSi (SG 02), zentrales Fachpersonal AGU Entscheidung: K mit Beratung durch UBdK und FaSi (SG 02) bzw. ZFP-AGU Überwachung der Durchführung: zentrales Fachpersonal AGU, Umweltauditor(inn)en, UMS- Koordinatorin Dokumentation der Abweichungen: UMS-Koordinatorin Interne und externe Vorgaben VA 2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review VA 3.13 Notfallvorsorge / Brandschutz Ablauf Werden Abweichungen von den Regelungen des Umweltmanagementsystems und dieses Umwelthandbuchs oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bekannt, so werden diese auf den jeweils nächsten Sitzungen des Umwelt-, Gefahrstoff- oder Arbeitsschutzausschuss diskutiert und geeignete Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen werden dem Kanzler zur Entscheidung vorgelegt, um sobald wie möglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug ist sofortiges Handeln des jeweils zuständigen Fachpersonals erforderlich. Abweichungen werden schriftlich dokumentiert und fließen in den jährlichen Bericht für das Umweltmanagement-Review ein Weitere Informationen und Unterlagen Liste Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.1)

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43 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 1 3 Verfahrensanweisungen in umweltschutzrelevanten Handlungsfeldern Stand: 1. Februar Verfahrensanweisungen in umweltschutzrelevanten Handlungsfeldern Die nachfolgend aufgeführten Verfahrensanweisungen beschreiben die Berücksichtigung und Einbeziehung von Umweltaspekten sowie die Anwendung des Umweltmanagementsystems in die Arbeitsabläufe der umweltschutzrelevanten Handlungsfelder an der Universität Bremen. Durch die Anwendung dieser Verfahrensanweisungen sollen die durch die Universität Bremen verursachten direkten und indirekten Umwelteinwirkungen positiv beeinflusst werden. VA 3.1 VA 3.2 VA 3.3 VA 3.4 VA 3.5 VA 3.6 VA 3.7 VA 3.8 VA 3.9 Energie und Medienmanagement Beschaffungen Gefahrstoffmanagement Wertstoffe / Restmüll / Sonderabfälle Abwasser Gewässerschutz Strahlenschutz Biologische Sicherheit Bauplanung VA 3.10 Verkehrsmanagement VA 3.11 Betreuung von Fremdpersonen und Fremdfirmen VA 3.12 Wartungen / Prüfungen / Überwachung VA 3.13 Notfallvorsorge / Brandschutz VA 3.14 Unterweisungen / Schulungen VA 3.15 Gesetzliche Vorgaben VA 3.16 Forschung und Lehre

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45 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 VA: 3.1 Energie- und Medienmanagement Stand: 1. Februar Energie- und Medienmanagement Ziel / Zweck Über den bewussten Umgang sowie die Steuerung und Regelung des Medienverbrauchs (elektrische Energie, Wärme- und Kälteenergie, Trinkwasser, Weichwasser, vollentsalztes Wasser, Abwasser, Propangas und Druckluft) kann die Universität Bremen entscheidenden Einfluss auf ihre Verbrauchswerte und die damit verbundenen Umwelteinwirkungen nehmen. Allerdings sind hierbei neben Umweltgesichtspunkten vor allem auch die Wünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich optimaler Bedingungen für den Lehr- und Forschungsbetrieb zu berücksichtigen, so dass immer wieder eine Abwägung der verschiedenen Ansprüche und Parameter vorzunehmen ist, um eine optimale und möglichst ressourcensparende Steuerung und Regelung des Medienverbrauchs einzustellen und diese weiter zu optimieren. Zuverlässige Verbrauchsdaten zu den zentralen Medien (elektrische Energie, Wärme- und Kälteenergie, Trinkwasser, Weichwasser, vollentsalztes Wasser, Abwasser, Propangas und Druckluft) sind die unentbehrliche Grundlage sowohl für die Abrechnung von Verbrauchskosten als auch für eine energetische Auswertung zur Aufdeckung weiterer Einsparpotentiale. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Information der Einrichtungen, da es nur durch diese Rückkopplung möglich wird, direkt den Nutzen umweltbewussten Verhaltens zu erkennen Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Umweltbewusster und sparsamer Verbrauch von elektrischer Energie, Wärmeenergie, Kälteenergie und Wasser: alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Energiemanagement (Verbrauchsdaten): Dezernat 4 Kostenmanagement (Verbrauchskosten): Dezernat 4 Formulierung von Energiesparzielen: Hochschulleitung, Umweltausschuss, jede Einrichtung für sich Interne und externe Vorgaben Bremisches Amtsblatt zu Raumtemperaturen am Arbeitsplatz (Amtsblatt Nr. 9, März 1982) gesetzliche Bestimmung zu klimatischen und raumlufttechnischen Bedingungen am Arbeitsplatz (z. B. Arbeitsstättenrichtlinien ASR 5 und ASR 6/1,3)

46 Seite 2 von 2 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.1 Energie- und Medienmanagement Ablauf Dezernat 4, Nutzer, Universitätsleitung Energiesparziele Versorgung der Nutzer Dezernat 4 Umweltbewusstes Handeln Nutzer Dezernat 4 Ermittlung und Auswertung der Verbrauchskosten Verbrauchsdatenerfassung Verbrauchsdatenauswertung / Energiemanagement Dezernat 4 Dezernat 4 Dezernat 4 Einkauf von Energie Dezernat 3 Verbuchung der Verbrauchskosten Ggf. Verbrauchskosten Verbrauchs -daten Nutzer Anforderung der Versorgung Raumplanung Z. B. Meldung von Zeitvorgaben für die Versorgung Veranstaltungsbüro Z. B. Meldung genutzter Räume Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte In Abstimmung mit dem Dezernat 4 können in den einzelnen Gebäuden die jeweils zuständigen Haushandwerker des Dezernats 4 als lokale Ansprechpartner(innen) zum Energiemanagement für die Nutzer fungieren. Mit diesen gemeinsam lassen sich z. B. technische Anlagen und Geräte so steuern und regeln, dass die wissenschaftliche Forschung und Lehre möglichst ressourcenschonend erfolgen werden Besonderheiten Einzelheiten zur Verbrauchsdatenerfassung und -auswertung und zum Energiemanagement sind innerhalb des Dezernats 4 Technik / Bau im Rahmen des Umweltmanagementsystems geregelt. Eine entsprechende Verfahrensanweisung befindet sich im Umwelthandbuch des Dez. 4.

47 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 4 VA: 3.2 Beschaffungen Stand: 1. Februar Beschaffungen Ziel / Zweck Mit der Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten bereits im Vorfeld und bei Beschaffungen können sowohl Ressourcen gespart als auch spätere, durch die Nutzung oder den Betrieb bedingte Umwelteinwirkungen vermieden oder vermindert werden. Da diese Umwelteinwirkungen teilweise auch mit erheblichen Kosten verbunden sind, ist eine sorgfältige und gewissenhafte Beschaffungsentscheidung sowohl aus ökologischen als auch ökonomischen Gesichtspunkte geboten Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Anlagen, Geräte und dazugehörige Verbrauchsmaterialien: jede Einrichtung selbständig in Zusammenarbeit mit Dezernat 3 (Einkauf) und dem Dezernat 4 (Anschlüsse an die zentrale Medienversorgung, Einhaltung baulicher Vorschriften etc.) Chemikalien: ZVES, Laborleiter(innen), Leitung der jeweiligen Einrichtungen Rohstoffe für Werkstätten (Holz, Metall etc.): Werkstattmeister Rahmenverträge: Dezernat 3 technische Hilfs- und Betriebsstoffe (Lacke, Öle, Ersatzteile, Sanitärbedarf, Chemikalien, Reinigungsmittel etc.), Werkzeug, Streumaterial: Dezernat 4, Leiter technischer Einrichtungen Arbeitskleidung: jeder Einrichtung selbständig in Zusammenarbeit mit Dezernat 3 (Einkauf) Sicherheitstechnik: jeder Einrichtung selbständig in Zusammenarbeit mit FaSi (SG 02) Persönliche Schutzausrüstung: jeder Einrichtung selbständig in Zusammenarbeit mit FaSi (SG 02) und Betriebsarzt Papier / Büromaterialien: jede Einrichtung eigenverantwortlich Telekommunikation/Kopiergeräte: Dezernat 3 EDV-Geräte: Verwaltung (auch der Fachbereiche): Dezernat 5 auf Anforderung wissenschaftliche Einrichtungen: eigenverantwortlich mit Beratung durch Zentrum für Netze (ZfN) Dienstleistungen: Dezernat 4 (Wartung, Reinigung), Dezernat 3 (Kopiergeräte), jede Einrichtung (wissenschaftliche Geräte sowie Geräte und Anlagen in Forschung und Lehre) Planung und Auswahl von Baustoffen: Dezernat 4 Energie, Wasser: Dezernat 4 Fahrzeuge: Dezernat 4 Beratung zu Aspekten und Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes: Zentrales Fachpersonal AGU, dezentrale Umweltbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte Interne und externe Vorgaben Mitteilung der Kommission zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (2001/ C 333/08) vom (Aufruf über Mitteilung der Kommission zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (2001/C333/07) vom (Aufruf über aktuelles Beschaffungsformular der Universität Bremen

48 Seite 2 von 4 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.2 Beschaffungen Ablauf Beschaffungs wunsch/-bedarf Verbraucher 2. Vergleichs- Alternativangebote bei Ausschreibungen jeder Verbraucher 3. Prüfung auf Umweltaspekte jeder Verbraucher 4. Bestellung in SAP Web-Beschaffer (Verbraucher) 5. über 6000,- 1. Prüfung Dez. 3 Zentraler Einkauf 6. 1.Freigabe Dez. 3 Zentraler Einkauf Prüfung - Dez. 3 Zentraler Einkauf Freigabe Dez. 3 Zentraler Einkauf 9. Beschaffung Vor jeder größeren Beschaffung mit beschränkter oder öffentlicher Ausschreibung wird geprüft: Ist die Beschaffung zum jetzigen Zeitpunkt wirklich notwendig oder kann die Nutzung vorhandener Ressourcen vielleicht noch optimiert werden (z. B. durch Umorganisation, Reparatur, technische Nachrüstung)? Kann das Produkt evtl. gebraucht günstiger beschafft werden oder ist das Produkt an Universität Bremen möglicherweise schon vorhanden und kann mitgenutzt werden? Sind die evtl. notwendigen Sicherheitseinrichtungen und/oder Anschlussmöglichkeiten vorhanden oder müssen diese erst eingerichtet werden? Gehen von Herstellung, Gebrauch, und Entsorgung des Produkts Folgewirkungen aus, die in nicht unerheblichem Maße betriebs- und/oder volkswirtschaftliche Folgekosten nach sich ziehen (Kosten für Verbrauchsmaterialien, Energie, Wasser während der Nutzung, Entsorgungskosten, Kosten für Sicherheitsmaßnahmen bei Herstellung, Nutzung und Entsorgung, Kosten für Transport und Verpackung etc.)? Die Prüfung hinsichtlich dieser Aspekte nimmt jede(r) Verbraucher(in) selbst vor und wird auch bei der Beschaffungsstelle durchgeführt. Bei Ausschreibungen und beim Vergleich mehrerer Angebote werden Umweltgesichtspunkte gleichbedeutend wie andere Aspekte (Wirtschaftlichkeit, Qualität,

49 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 4 VA: 3.2 Beschaffungen Stand: 1. Februar 2007 Service etc.) in die Entscheidungsfindung einbezogen. Folgekosten (Verbrauchsmaterialien, Energie, Wasser, Reparatur/Verschleiß, Entsorgung) werden bei Preisvergleichen so weit wie möglich berücksichtigt. Bei der Auswahl von Produkten werden auch unterhalb der Ausschreibungsgrenzen Produkte, die mit Umweltzeichen wie Blauer Engel, Europäisches Umweltzeichen, Energy Star, GEEA-Zeichen, TCO-Label, FSC-Label ausgezeichnet sind, grundsätzlich bevorzugt berücksichtigt Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Beschaffungen werden überwiegend dezentral ausgeführt. Insofern ist es besonders wichtig, alle dezentralen Beschaffungsstellen über diese Verfahrensweise zu informieren. Die Leitungsverantwortlichen der einzelnen Einrichtungen sind aufgefordert, dies besonders zu berücksichtigen. Das zentrale Fachpersonal AGU sowie die dezentralen Umweltbeauftragten stehen mit ihrem Know-how allen Interessierten zur Verfügung Weitere Informationen und mitgeltende Unterlagen Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung. Umweltbundesamt (Hrsg.). München: Verlag Franz Vahlen, 4. Aufl S., ISBN Blauer Engel - Vergaberichtlinien und ausgezeichnete Produkte: Europäisches Umweltzeichen - Vergaberichtlinien und ausgezeichnete Produkte: Energy Star - Vergaberichtlinien und ausgezeichnete Produkte: GEEA-Energiesparzeichen - Vergaberichtlinien und ausgezeichnete Produkte: TCO Label - Vergaberichtlinien und ausgezeichnete Produkte: FSC Label - Vergaberichtlinien und ausgezeichnete Produkte: "Liste von Umweltzeichen für die Beschaffung" (Anlage 3.2.8) VA 3.3 Gefahrstoffmanagement Liste Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.1) Checkliste Einschaltung des Fachpersonals im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.5)

50 Seite 4 von 4 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.2 Beschaffungen Anlage: Liste von Umweltzeichen für die Beschaffung Blauer Engel (für unterschiedlichste Produkte in allen Einsatzbereichen): Europäisches Umweltzeichen (für unterschiedlichste Produkte in allen Einsatzbereichen): Energy-Star (bei elektrischen Geräten): GEEA-Energiesparzeichen (bei elektrischen Geräten): TCO Label (z. B. bei PCs, Monitoren) FSC Label (bei Produkten aus Holz)

51 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 5 VA: 3.3 Gefahrstoffmanagement Stand: 1. Februar Gefahrstoffmanagement Ziel / Zweck Sachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen ist sowohl im Hinblick auf die mögliche Gefährdung von Menschen und Umwelt als auch unter den Aspekten der Notfallvorsorge ein besonders wichtiges Handlungsfeld im Rahmen des Umweltmanagementsystems der Universität Bremen. Dabei hat die Vermeidung oder Verminderung des Einsatzes von Gefahrstoffen sowie der Ersatz von Gefahrstoffen durch weniger gefährliche Stoffe oberste Priorität. Kann auf den Einsatz von Gefahrstoffen nicht verzichtet werden, ist die unbedingte Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften der Mindeststandard, an dem sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bremen ständig orientieren Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Beratung der Hochschulleitung: Arbeitskreis Gefahrstoffe Durchführung des Gefahrstofftags: Arbeitskreis Gefahrstoffe Beschaffung von Gefahrstoffen: Einrichtungsleitung bzw. Einkäufer, ggf. in Zusammenarbeit mit ZVES Ggf. Ersatzstoffprüfung: Einrichtungsleitung bzw. Einkäufer, ggf. in Zusammenarbeit mit ZVES Anforderung von Sicherheitsdatenblättern: Einrichtungsleitung bzw. Einkäufer, ggf. in Zusammenarbeit mit ZVES Sicherheitstechnik: Einrichtungsleitung bzw. Einkäufer in Zusammenarbeit mit FaSi (Referat 02) Persönliche Schutzausrüstung: Einrichtungsleitung bzw. Einkäufer in Zusammenarbeit mit FaSi (Referat 02) und Betriebsarzt Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Vorgesetzte mit Beratung durch die jeweiligen Sicherheitsbeauftragten, FaSi (Referat 02), Betriebsarzt, AbfB, GefStoffKatB, GefGutB Erstellung von Betriebsanweisungen: Vorgesetzte mit Beratung durch die jeweiligen Sicherheitsbeauftragten, FaSi (Referat 02), Betriebsarzt, AbfB, GefStoffKatB, GefGutB sachgemäße Lagerung, sachgemäßer Umgang und Sammlung der Reste vor Ort: Vorgesetzte mit Beratung durch die jeweiligen Sicherheitsbeauftragten, FaSi (Referat 02), Betriebsarzt, AbfB, GefStoffKatB, GefGutB Entsorgung: beauftragtes Personal mit ZVES und AbfB bei Transporten über öffentliche Straßen: beauftragtes Personal mit GefGutB bei Asbest: beauftragtes Personal mit Asbestbeauftragtem, FaSi (Referat 02) und Betriebsarzt bei radioaktiven Stoffen und radiologischen Strahlungsquellen (Röntgenstrahlern): beauftragtes Personal mit StrSchBa, StrSchBv, FaSi (Referat 02) und Betriebsarzt bei biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen: beauftragtes Personal mit FaSi (Referat 02), BBS und Betriebsarzt bei Gefahrstoffeinsatz während Neubau- und Umbaumaßnahmen sowie im Zusammenhang von Verträgen mit Fremdfirmen für Beschaffung, Lagerung, Umgang, Entsorgung und Weitergabe der Informationen: Leitung der beauftragenden Einrichtung (Delegation an beauftragte Firma möglich) Beratung der Mitarbeiter(innen) / Nutzer(innen): FaSi (Referat 02) und Betriebsarzt Unterweisung von Studierenden: Veranstaltungsleiter(in) Unterweisung von Gästen und Fremdpersonen: Jeder Vorgesetzte für seinen Bereich Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Jeder Vorgesetzte für seinen Bereich

52 Seite 2 von 5 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.3 Gefahrstoffmanagement Interne und externe Vorgaben Laborrahmenordnung der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (Anlage 3.3.8) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich (GUV-SR 2005, ehem. GUV 19.17) ( UVV Umgang mit Gefahrstoffen (GUV-V B1, ehem. GUV 9.27) ( Gefahrstoffverordnung ( ) Ablauf Referat 02; GefStoffKat ZVE 11. Beratung 1. Ggf. Prüfung von mögl. Ersatzstoffen Nutzer, setzte, ggf. ZVES Leitung Einrichtung 2. Anforderung 3. Beschaffung einschl. Sicherheitsdatenblätter Nutzer mit Vorgesetzt dezentral oder ZVES 13. Überwachung 4. Lagerung Nutzer 5. Unterweisung der Mitarbeiter(innen) Vorgesetzte 6. Gefahrstoffkataster 7. Betriebsanweisung Nutzer mit GefStoffKatB Nutzer 8. Einsatz 9. Getrennte Sammlung der Abfälle Nutzer Nutzer mit ZVES AbfB 12. Beratung, Überwachung 10. Entsorgung ZVES Die Verantwortung für das Gefahrstoffmanagement und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegt grundsätzlich auf allen Ebenen bei der Leitung der jeweiligen Einrichtungen. Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz definiert und können z. B. sein: Chemikalien Lösungsmittel Säuren und Laugen Entwickler, Fixierer Schmiermittel, Öle, Treibstoffe, Korrosionsinhibitoren Farben, Lacke Reinigungsmittel

53 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 5 VA: 3.3 Gefahrstoffmanagement Stand: 1. Februar 2007 Kältemittel technische Gase Eintragungen in das zentrale Gefahrstoffkataster der Universität Bremen erfolgen bei: neuen Chemikalien deutlichen Änderungen des Mengenbereichs (abgesehen von periodischen Schwankungen) Änderungen des Lagerorts Abschaffung von Chemikalien Im Gefahrstoffkataster sind anzugeben: Name des Gefahrstoffs Gefahrstoffklassifizierung nach Sicherheitsdatenblatt Mengenbereich (A: < 1kg/Liter; B: > 1 kg/liter und < 100 kg/liter, C: > 100 kg/liter) und Ort der Lagerung R- und S-Sätze Betriebsanweisungen enthalten: Angaben zum Anwendungsbereich Angaben zu Gefahren für Mensch und Umwelt spezifische Schutzmaßnahmen, Arbeits- und Verhaltensregeln um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten und Unfälle bzw. Gesundheitsgefährdungen vermeiden spezifische Verhaltensregeln bei Störungen, Unfällen und Erste Hilfe spezifische Hinweise zur Instandhaltung und Entsorgung Unterweisungen erfolgen einmal jährlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen oder mit ihnen in Kontakt kommen. bei Neueinstellungen bei neuartigen Einsätzen und/oder Verwendung neuer Gefahrstoffe bei außergewöhnlichen Vorkommnissen oder bei sonstigem Bedarf Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Das Führen eines Gefahrstoffkatasters mit den in Abschnitt beschriebenen Anforderungen kann zusätzlich zum zentralen Gefahrstoffkataster auch dezentral erfolgen. Die Leitung der betreffenden Einrichtung ist dabei für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich. Dezentrale Gefahrstoffkataster müssen über die Leitung der betreffenden Einrichtung auffindbar sein Weitere Informationen und Unterlagen Richtlinie zur Handhabung, Sammlung und Abgabe von Abfällen an der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (4.7) Brandschutzordnung der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (4.7) VA 3.2 Beschaffungen VA 3.11 Betreuung von Fremdpersonen und Fremdfirmen VA 3.12 Wartungen / Prüfungen VA 3.13 Brandschutz / Notfallvorsorge

54 Seite 4 von 5 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.3 Gefahrstoffmanagement VA 3.14 Schulungen / Unterweisungen Checkliste "Information und Einweisung von Fremdpersonen und Fremdfirmen" (Anlage ) Aktuelle Informationen, Verhaltensregeln, Ansprechpartner(innen) sowie Formulare und Vordrucke zu Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Notfallvorsorge sind im Internet auf der Webseite des SG 02 einsehbar und erhältlich:

55 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 5 von 5 VA: 3.3 Gefahrstoffmanagement Stand: 1. Februar Anlage: Laborrahmenordnung vom Januar 2006

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57 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 VA: 3.4 Wertstoffe / Restmüll / Sonderabfälle Stand: 1. Februar Wertstoffe / Restmüll / Sonderabfälle Ziel / Zweck Vorbeugende Abfallvermeidung, Abfallverminderung, weitgehende Abfallverwertung und sichere Abfallentsorgung sind in dieser Reihenfolge die Maximen der Universität Bremen im Abfallmanagement. Dabei ist die Universität Bremen verpflichtet, nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz einen Abfallbeauftragtem zu bestellen. Zusätzlich nimmt sie mit dem Betrieb eines Sonderabfallzwischenlagers und Zertifizierung des Organisationsbereiches Abfallentsorgung innerhalb der Zentralen Serviceeinrichtung Ver- und Entsorgung, Strahlenschutz zum Entsorgungsfachbetrieb ihre Verantwortung für die sichere und umweltverträgliche Abfallentsorgung besonders ernst und stellt ihr hohes Know-how auch anderen öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Beratung, Abfallwirtschaftskonzept, Abfalljahresbericht: Abfallbeauftragter getrennte Sammlung in den Einrichtungen und Information der ZVES über angefallene Abfälle: alle Abfallerzeuger Organisation der Abfallentsorgung: ZVES Abholung der Wertstoffe und Restabfälle, Zwischenlagerung der Sonderabfälle: ZVES Sicherstellung der sicheren und umweltverträglichen Verwertung und Entsorgung: ZVES mit AbfB Pflege der Richtlinie zur Handhabung, Sammlung und Abgabe von Abfällen an der Universität Bremen (4.7): AbfB Interne und externe Vorgaben aktuelle Richtlinie zur Handhabung, Sammlung und Abgabe von Abfällen an der Universität Bremen (4.7) aktuelle Laborrahmenordnung der Universität Bremen (Anlage 3.3.8) aktuelle Brandschutzordnung der Universität Bremen (4.7) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (4.6) einschließlich der Aktualisierungen (letzte am ) und andere Verordnungen Ablauf Die von den einzelnen Erzeugern gesammelten Abfälle werden entweder direkt oder mit Hilfe eines entsprechend ausgestatteten Fahrzeugs in das Zwischenlager gebracht. Als Eingangsdokument dient ein vom Erzeuger erstellter Entsorgungsauftrag, der eine rechtsverbindliche Abfalldeklaration enthält. Für Abfälle von universitätsexternen Erzeugern ist nach Zuteilung einer Entsorgernummer das entsprechende Nachweisverfahren nach KrW-/AbfG verbindlich. Die Abfälle werden bei der Übernahme in das Zwischenlager gewogen. Kleinmengen werden nach Gefahrenklassen sortiert (Konditionierung) und in Hobbocks verpackt. Die Inhalte der Verpackungseinheiten werden auf der Begleitliste mit der Abfallbezeichnung, UN-Nummer, Packungsgröße, Herkunft registriert. Das Original der Begleitliste ist Bestandteil des Betriebstagebuchs, das 1. Duplikat geht an den Entsorger, zur Einholung der Annahmeerklärung, das 2. Duplikat wird der Verpackungseinheit mitgegeben. Die Lagerung der Abfälle erfolgt in speziellen Containern, die gleichzeitig als Transportbehälter dienen. Ist ein solcher Container gefüllt, wird er direkt zu einer Entsorgungsanlage transportiert. Silberhaltige Lösungen werden zur Wiederaufarbeitung gegeben, Altchemikalien. die in verschlossenen Originalgebinden zur Entsorgung angeliefert werden, werden in einer Altchemikalienbörse einzel-

58 Seite 2 von 2 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.4 Wertstoffe / Restmüll / Sonderabfälle nen Arbeitsbereichen zur weiteren Verwendung angeboten. Erfolgt kurzfristig keine Abnahme werden auch diese Altchemikalien entsorgt. Alle ins Zwischenlager übernommenen Abfälle werden in einem Abfallwirtschaftsprogramm EDV-gestützt erfasst. Dieses Abfallwirtschaftsprogramm dient als Betriebs-/Lagertage- und Nachweisbuch. Es bilanziert den Lagerbestand, verwaltet die Entsorgungsnachweise und Begleitscheine. Weitere Aspekte des Abfallmanagement an der Universität Bremen - insbesondere im Hinblick auf die Abfallerzeuger - werden in der aktuelle Richtlinie zur Handhabung, Sammlung und Abgabe von Abfällen an der Universität Bremen (4.8) geregelt Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Abfallerzeuger im Innenverhältnis der Universität Bremen ist die jeweilige Einrichtungsleitung. Ihr obliegt die Verantwortung für die Vermeidung und Verminderung von Abfällen, die Beachtung und Einhaltung der Richtlinie zur Handhabung, Sammlung und Abgabe von Abfällen an der Universität Bremen (4.7), zur Durchführung der Sammlung und Kennzeichnung von Abfällen nach den vorgeschriebenen Kriterien sowie die Bekanntgabe der Richtlinie an die Mitarbeiter(innen) und Studierenden. Weitere Einzelheiten sind in Abschnitt 4 der Richtlinie zur Handhabung, Sammlung und Abgabe von Abfällen an der Universität Bremen (4.7) geregelt Weitere Informationen und Unterlagen VA 3.2 Beschaffungen VA. 3.3 Gefahrstoffmanagement Aktuelle Informationen, Verhaltensregeln, Ansprechpartner(innen) sowie interne und externe Vorgaben und Regelungen zum Abfallmanagement im Internet auf der Webseite der ZVES einsehbar und erhältlich:

59 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 VA: 3.5 Abwasser Stand: 1. Februar Abwasser Ziel / Zweck Als Indirekteinleiter ist die Universität Bremen verpflichtet, das bei ihr anfallende Abwasser soweit vor Giftstoffen, Chemikalien und sonstigen schädigenden Stoffen reinzuhalten bzw. so aufzubereiten, dass die öffentliche Kanalisation sowie die Abwasserreinigung der Stadt Bremen in die Lage versetzt werden, das Abwasser zu reinigen und möglichst sauber in die Weser zu leiten Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Betreiben der Anlagen, an denen Abwasser produziert wird und Sicherstellung, dass die in den Erlaubnissen angegebenen Grenzwerte eingehalten werden: Abwasserverursacher/-erzeuger, Leitung der jeweiligen Einrichtung Abwasserbehandlungs- und Neutralisationsanlagen: zuständige Haustechnik (Dezernat 4) Führen des Verzeichnisses der Indirekteinleiter, Beratung zur Einhaltung der Vorschriften und Kontakt zu den Behörden, Jahresbericht Abwasser: Abwasserkoordinatorin im Dezernat 4 Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften: Leitung der jeweiligen Einrichtung Einholung der Erlaubnisse: Abwasserkoordinatorin im Dezernat 4 Pflege des amtlichen Mitteilungsblatt "Gesetzliche Verpflichtungen der Fachbereiche und Institute im Zusammenhang mit der Einleitung von nichthäuslichem Abwasser" (4.7): Abwasserkoordinatorin im Dezernat 4 Die Abwasserwerte werden extern durch Hansewasser überprüft Interne und externe Vorgaben aktuelles amtliches Mitteilungsblatt "Gesetzliche Verpflichtungen der Fachbereiche und Institute im Zusammenhang mit der Einleitung von nichthäuslichem Abwasser" (4.7) Ablauf 1. Die Betreiber von Anlagen melden der Abwasserkoordinatorin vorab betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Menge / Zusammensetzung des Abwassers haben. 2. Die Abwasserkoordinatorin setzt sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung und beantragt ggf. die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse. Diese sind sowohl bei der Abwasserkoordinatorin als auch bei den betroffenen Betreibern zu dokumentieren und aufzubewahren. 3. Bei neuen Gebäuden oder Umbaumaßnahmen mit Änderungen der Einleitungen wird die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse durch die entsprechenden Sachgebiet des Dezernats Technik/Bau in die Wege geleitet. 4. Die zuständige Gebäudebetriebstechnik betreibt ggf. notwendige Abwasserbehandlungs- und Neutralisationsanlagen 5. Treten Überschreitungen der Grenzwerte auf, wird die Abwasserkoordinatorin von der Behörde informiert. Diese sucht die mögliche Ursache zusammen mit der zuständigen GBT und setzt sich, falls die Ursache nicht auf den technischen Betrieb der Abwasserbehandlungs- oder Neutralisationsanlage zurückzuführen ist,. mit dem zuständigen Betreiber oder der Leitung der betreffenden Einrichtung in Verbindung. Sollte der zuständige Betreiber nicht ermittelbar sein, ist die Leitung der betreffenden Einrichtung für die ggf. notwendige Durchführung von Abhilfemaßnahmen verantwortlich

60 Seite 2 von 2 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.5 Abwasser Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Die einzelnen Einrichtungen, in denen größere Mengen verunreinigten Abwassers anfallen können, benennen Ansprechpartner(innen) bzw. dezentrale Abwasserkoordinator(inn)en. Diese werden der Abwasserkoordinatorin schriftlich oder per mitgeteilt (auch bei Änderungen der Personen). Wird kein(e) Ansprechpartner(in) oder kein(e) dezentrale Abwasserkoordinator(in) benannt, ist automatisch die Leitung der Einrichtung Ansprechpartner(in). Die Verantwortung der jeweiligen Einrichtungsleitung für die ordnungsgemäße Durchführung und Einhaltung von Schutzmaßnahmen bleibt davon unberührt Weitere Informationen und Unterlagen VA 3.6 Gewässerschutz Liste Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.1) Checkliste Einschaltung des Fachpersonals im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.5)

61 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 VA: 3.6 Gewässerschutz Stand: 1. Februar Gewässerschutz Ziel / Zweck Der Schutz der Gewässer und des Grundwassers hat an der Universität Bremen eine besondere Bedeutung, da in einer Vielzahl von Einrichtungen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen werden muss. Um so wichtiger ist es daher, vorausschauend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahrenpotentiale zu minimieren und auch für mögliche Störfälle die erforderliche Vorsorge zu treffen, um einer Verunreinigung von Gewässern vorzubeugen Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Betreiben der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Leitung der jeweiligen Einrichtung Führen des Anlagenverzeichnisses und VawS-Katasters, Beratung zur Einhaltung der Vorschriften: Referat 02 Kontakt zu den Behörden: Referat 02 Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften: Leitung der jeweiligen Einrichtung Interne und externe Vorgaben Gesetze und Verordnungen zum Gewässerschutz, insbesondere: Bremische Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) vom 23. Dezember 2005 (4.6) Ablauf An der Universität ist die Leiterin/der Leiter einer Organisationseinheit(Fachbereich, Arbeitsgruppe, Referat oder Dezernat) dafür verantwortlich, dass wassergefährdende Stoffe, mit denen dort umgegangen wird, behördlich angezeigt werden. Dies gilt für die Universität ab folgenden Grenzwerten: - Verschiedene Chemikalien mit max. WGK 3: 100 Liter - Verschiedene Chemikalien mit max. WGK 2: Liter - Verschiedene Chemikalien mit max. WGK 1: Liter In sogenannten Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen, d. h. Lagereinheiten wie z. B. in einem Gefahrstoffschrank dürfen maximal 100 Liter unterschiedliche Gefahrstoffe vorgehalten werden, ohne dies bei den Behörden anzuzeigen, sofern sich auch Chemikalien der Wassergefährdungsklasse (WGK) 3 darunter befi nden. Wenn es sich um Gefahrstoffe mit maximal WGK 2 handelt, muss Sie erst ab 1000 Liter eine Anzeige bei der Behörde eingereicht werden. Sollten Sie eine Anlage betreiben, die ausschließlich Flüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 beinhaltet, gilt die Anzeigepfl icht erst ab Litern. Die Richtwerte gelten ebenfalls für Maschinen und Anlagen, in denen sich wassergefährdende Stoffe im Arbeitsgang befi nden (z. B. Schmierstoffe). Diese Regelung beinhaltet für Sie eine Vereinfachung: Bei Lagerung vieler kleiner Mengen unterschiedlicher Chemikalien müssen Sie nicht die einzelnen Chemikalien mit Menge, WGK etc. angeben, sondern nur die zusammenfassend ermittelte Menge pro Lagereinheit bzw. Anlage oder Maschine. Unabhängig von der Anzeigepfl icht ist die Grundsatzanforderung an die Betreiber der o. g. Anlagen, d. h. an die Verantwortlichen (z. B. Leitung der Arbeitsgruppe, Leitung des Dezernats), für einen Auffangraum zu sorgen. Üblicherweise sind dies Auffangwannen, die groß genug sein müssen, um das Volumen aufzunehmen, das höchstens aus der Anlage auslaufen kann. Auch andere Lösungen sind denkbar, solange dadurch sichergestellt wird, dass kein wassergefährdender Stoff in die Umwelt gelangen kann. Das Referat 02 berät sie gern zu diesem Thema. Bei Fass- und Gebindelagern muss der Auffangraum folgende Mengen aufnehmen können:

62 Seite 2 von 2 Stand: 1.Februar 2007 Gesamtinhalt bis 100 m3: Gesamtinhalt m3: Gesamtinhalt bis 1000 m3: Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.6 Gewässerschutz 10% des Gesamtvolumens, wenigstens der Inhalt des größten Gefäßes 3% des Gesamtvolumens, wenigstens jedoch 10 m3 2% des Gesamtvolumens, wenigstens jedoch 30 m3 Nach Rücksprache mit Referat 02 führen die Einrichtungen Schutzmaßnahmen durch. Dazu können u. a. gehören: Reduzierung der verwendeten wassergefährdenden Stoffe Lagerung der wassergefährdenden Stoffe in speziellen Wannen Einrichtung spezieller Lagerräume zur Lagerung stark wassergefährdender Stoffe Das Referat 02 führt zentral das jeweilige Anlagenverzeichnis. Es informiert die einzelnen Einrichtungen über aktuelle Entwicklungen und organisiert den Kontakt zu den Behörden Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Die einzelnen Einrichtungen benennen Ansprechpartner(innen). Die Verantwortung der jeweiligen Einrichtungsleitung für die vollständige Meldung der wassergefährdenden Stoffe an Referat 02 sowie die ordnungsgemäße Durchführung und Einhaltung von Schutzmaßnahmen bleibt davon unberührt Weitere Informationen und Unterlagen VA 3.5 Abwasser Liste Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.1) Checkliste Einschaltung des Fachpersonals im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.5)

63 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 VA: 3.7 Strahlenschutz Stand: 1. Februar Strahlenschutz Ziel / Zweck Radioaktive Strahlen, ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen verursachen zunächst unsichtbare, langfristig aber umso tiefgreifendere und dauerhafte Schädigungen an Mensch und Umwelt. Daher widmet die Universität Bremen dem Strahlenschutz ihre besondere Aufmerksamkeit Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Strahlenschutzverantwortlicher: K Sicherstellung des Strahlenschutzes, Kataster der Genehmigungen, Anlagenkataster, Unterweisung und Liste der Strahlenschutzbeauftragten: Strahlenschutzbevollmächtigter Kontakt zu den Behörden: Strahlenschutzbevollmächtigter Betrieb der Anlagen, Benennung der Strahlenschutzbeauftragten: Leitung der Einrichtungen, die einer Überwachung nach StrSchV unterliegen Durchführung des Strahlenschutzes: Strahlenschutzbeauftragte Durchführung von Transporten radioaktiver Stoffe: Strahlenschutzbevollmächtigter als Gefahrgutbeauftragter Klasse 7 "radioaktive Stoffe" Entsorgung radioaktiver Abfälle: Strahlenschutzbeauftragte mit ZVES Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß RöV und StrSchV: Betriebsarzt Überwachung des Strahlenschutzes: K, Strahlenschutzbevollmächtigter, Strahlenschutzbeauftragte Interne und externe Vorgaben Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) (4.6) Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV) (4.6) Ablauf Der Strahlenschutzbevollmächtigte und die Strahlenschutzbeauftragten werden vom Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich bestellt. Ihnen wird ein Zuständigkeits- und Entscheidungsbereich zugewiesen. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Strahlenschutz- (StrSchV) bzw. Röntgenverordnung (RöV) Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Sofern in einzelnen Einrichtungen Anlagen betrieben werden, die der Überwachung nach StrSchV unterliegen, schlagen diese dem Strahlenschutzbevollmächtigten dezentrale Strahlenschutzbeauftragte vor. Dieser prüft deren Eignung (Bildungsabschluss und Erfahrung, Betriebszugehörigkeit, Fachkunde). Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Strahlenschutzverantwortlichen Weitere Informationen und Unterlagen Liste Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.1) Checkliste Einschaltung des Fachpersonals im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.5)

64 Seite 2 von 2 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.7 Strahlenschutz Besonderheiten Bei Unsicherheiten und Unklarheiten, ob Angelegenheiten des Strahlenschutzes betroffen sind, ist der Strahlenschutzbevollmächtigte einzuschalten. Dies gilt bei Beschaffungen bereits im Vorfeld der Beschaffung.

65 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 VA: 3.8 Biologische Sicherheit Stand: 1. Februar Biologische Sicherheit Ziel / Zweck Die Gefahren, die von Biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen für Mensch und Umwelt ausgehen, sind zum Teil noch unerforscht. Für die Universität Bremen ist dies Anlass, der Biologischen Sicherheit vorbeugend einen sehr hohen Stellenwert einzuräumen, um nach heutigem Erkenntnisstand jegliches Gefahrenpotential von vorneherein auszuschließen oder zumindest zu minimieren Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Verantwortlicher für die Biologische Sicherheit: K Überwachung gentechnischer Anlagen: Beauftragter für die Biologische Sicherheit Beratung der Einrichtungen, Jahresbericht zur Biologischen Sicherheit: Beauftragter für die Biologische Sicherheit Sicherstellung der biologischen Sicherheit, Kataster der Genehmigungen, Anlagenkataster, Kontakt zu den Behörden: FaSi, Beauftragter für die Biologische Sicherheit und Projektleiter Betrieb der Anlagen, Durchführung von Schutzmaßnahmen: Leitung der Einrichtungen, die einer Überwachung nach GenTSV unterliegen Überwachung der Biologischen Sicherheit: Leitung der jeweiligen Einrichtung, K Interne und externe Vorgaben Verordnung über die Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-SicherheitsV - GenTSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1995 (4.6) Ablauf 1. Projektleiter(innen) (autorisierte Person nach GenTG) führen die Risikoabschätzung durch. 2. Sicherheitsmaßnahmen werden identifiziert und überprüft. 3. Die Überprüfung und Abschätzung in Form eines Antrages an die Gentechnik-Behörde und an das Gewerbeaufsichtsamt werden an die Fachkraft für Arbeitssicherheit weitergeleitet. 4. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit macht vor Ort eine Begehung und begutachtet die baulichen Vorraussetzungen. Sie erstellt eine Liste für bauliche Veränderungen. 5. Die Liste zu den baulichen Veränderungen wird an das Dezernat 4 Technik / Bau weitergeleitet. 6. Diese Liste wird von Seiten des Dezernat 4 Technik / Bau abgearbeitet 7. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit leitet den Antrag mit der bearbeiteten Liste der notwendigen baulichen Veränderungen an die Gentechnik-Behörde, das Gewerbeaufsichtsamt und das Gesundheitsamt. 8. Es erfolgt eine Begehung durch die verschiedenen Behörden. 9. Die Genehmigung erfolgt durch die Behörde. Der Beauftragte für Biologische Sicherheit wird schriftlich benannt Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Sofern in einzelnen Einrichtungen Anlagen betrieben werden, die der Überwachung nach GenTSV unterliegen, benennen diese dezentrale Koordinator(inn)en für die Biologische Sicherheit. Diese werden dem zentralen Beauftragten für Biologische Sicherheit schriftlich oder per mitgeteilt.

66 Seite 2 von 2 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.8 Biologische Sicherheit Die Verantwortung der jeweiligen Einrichtungsleitung für die den ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung von Schutzmaßnahmen bleibt davon unberührt Weitere Informationen und mitgeltende Unterlagen Liste Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.1) Checkliste Einschaltung des Fachpersonals im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.5) Besonderheiten Bei Unsicherheiten und Unklarheiten, ob Angelegenheiten der Biologischen Sicherheit betroffen sind, ist der Beauftragte für die Biologische Sicherheit einzuschalten. Dies gilt bei Beschaffungen bereits im Vorfeld der Beschaffung.

67 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 3 VA: 3.9 Bauplanung Stand: 1. Februar Bauplanung Ziel / Zweck Mit der Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Planung von Neubau- und Umbaumaßnahmen schafft die Universität Bremen ganz wesentliche Voraussetzungen, um später einen Betrieb mit möglichst geringen Umwelteinwirkungen zu ermöglichen. Dabei sind die zusätzlichen Kosten in der Planungs- und Bauphase häufig vergleichsweise gering - später sind Um-, Erweiterungs- oder Einbauten zur Verringerung von Umwelteinwirkungen oft kaum oder gar nicht mehr möglich bzw. finanzierbar. Es ist daher von fundamentaler Bedeutung, bereits in der Planungsphasen die späteren Umwelteinwirkungen zu analysieren und zu bewerten und nach Möglichkeit auch zu berücksichtigen Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Formulierung der baulichen Anforderungen: jeweilige Einrichtung Planung von Neubauten sowie großer Umbauten: Dezernat 4 (SG 42) Planung kleinerer Um- und Erweiterungsbauten sowie größerer Instandsetzungen: Dezernat 4 (SG 41) Beratung: Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Entscheidung: Hochschulleitung, Senator für Wissenschaft (große HBFG-Maßnahmen) Interne und externe Vorgaben Allgemeine Gebäudeanforderungen zu Raumprogrammen der Universität Bremen Ablauf Bei der Entwicklung von Raumbüchern sind von den Nutzern in ihren Anforderungen Umweltaspekte insbesondere - bei der Nutzung von Wärmeenergie - bei der Nutzung von Kälteenergie - bei der Installation von raumlufttechnischen Anlagen besonders zu berücksichtigen Die genannten besonders umweltrelevante Gebäudeanforderungen sind von den Nutzern besonders zu begründen - ggf. sind Folgekostenabschätzungen hinzuzuziehen. Die Fachkräfte im Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutz sind gemäß Zuständigkeit zu den Bauplanungen hinzuzuziehen. Dies gilt insbesondere bei Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie bei der Planung von Energieversorgung und den notwendigen Verbrauchszählern. Dies betrifft ebenfalls Personalrat, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung, sofern deren Belange und Aufgabengebiete betroffen sind (z. B. Bremisches Personalvertretungsgesetz). Die Fachkräfte im Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutz sind über die getroffenen Entscheidungen zu Angelegenheiten des Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutz zu informieren Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte In den Einrichtungen wird ein(e) Koordinator(in) als Ansprechpartner(in) für die Baumaßnahmen benannt. Diese(r) übernimmt die Koordination innerhalb der Einrichtung und ist auch Ansprechpartner(in) für die Fachkräfte im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.

68 Seite 2 von 3 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.9 Bauplanung Weitere Informationen und Unterlagen Liste Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.1) Liste Einschaltung des Fachpersonals (4.5) Liste Umwelt- und sicherheitsrelevante Gesetze und Vorschriften (4.6) Verfahrensbeteiligung des Sachgebiets 02 bei Neubau- und Umbaumaßnahmen, Abstimmungsgespräch vom (Anlage 3.9.8)

69 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 3 VA: 3.9 Bauplanung Stand: 1. Februar Anlage: Verfahrensbeteiligung des Sachgebiets 02 bei Neubau- und Umbaumaßnahmen, Abstimmungsgespräch vom

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71 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 1 VA: 3.10 Verkehrsmanagement Stand: 1. Februar Verkehrsmanagement Ziel / Zweck Die Universität Bremen verursacht zumindest indirekt mit ihren zurzeit ca Beschäftigten und ca Studierenden enorme Verkehrsströme, die ihrerseits zu erheblichen Belastungen für Gesundheit und Umwelt führen. Daher sieht es die Universität Bremen als ihr Ziel an, so weit es in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt, die Verkehrsmittel möglichst umweltverträglich zu gestalten, und ansonsten die Nutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel zu fördern Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Grundsatzangelegenheiten, Kontakt zu Behörden und zu Verkehrsunternehmen (Polizei, BSAG, DB, VGN): K, Dezernat 4 zentraler Fuhrpark: Dezernat 4 (SG 41) dezentrale Fahrzeuge, Dienstreisen: Vorgesetzte, Leitung der Einrichtungen Parkraumbewirtschaftung: Dezernat 4, Dezernat 3 Semesterticket: AStA mit Hochschulleitung Interne und externe Vorgaben Ablauf Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, möglichst umweltverträgliche Verkehrsmittel für die Wege zur und von der Universität Bremen zu nutzen. Vorgesetzte sollten sich dabei ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Die Hochschulleitung unterstützt die Nutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel, indem sie sich für eine optimale Anbindung der Universität Bremen an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr einsetzt und entsprechende Initiativen unterstützt. Bei universitären Dienstreisen sind grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Ausnahmen müssen begründet werden. Bei der Anschaffung universitätseigener Fahrzeuge sind Umweltgesichtspunkte wie geringer Kraftstoffverbrauch vorrangig zu berücksichtigen. Die Parkraumbewirtschaftung verfolgt auch das Ziel, die knappe Ressource Fläche möglichst sparsam einzusetzen. Bei zunehmender Flächenknappheit wird sich die Bedeutung der Parkraumbewirtschaftung im Verkehrskonzept der Universität Bremen noch erhöhen Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Die Leitung der Einrichtungen, die über eigene Fahrzeuge verfügen, sind angehalten, bei Beschaffung, Wartung und Nutzung dieser Fahrzeuge äußerste Sorgfalt walten zu lassen. Insbesondere auch bei der Zulassung zum(r) Fahrer(in) ist auf ein Höchstmaß an persönlichem Verantwortungsbewusstsein zu achten.

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73 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 4 VA: 3.11 Betreuung von Fremdpersonen und Fremdfirmen Stand: 1. Februar Betreuung von Fremdpersonen und Fremdfirmen Ziel / Zweck Auf dem Gelände der Universität Bremen sind eine Vielzahl von Gästen, Fremdpersonen und zahlreiche Fremdfirmen aus verschiedensten Gründen und mit unterschiedlichsten Aufträgen unterwegs und beschäftigt. Um die umwelt- oder sicherheitsrelevanten Einwirkungen und Gefährdungen, die von der Universität Bremen ausgehen, so gering wie möglich zu halten, müssen auch diese Fremdpersonen und Fremdfirmen über die auf dem Universitätsgelände geltenden umwelt- und sicherheitsrelevanten Gesetze und Bestimmungen informiert und deren Einhaltung sichergestellt werden Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Verantwortlich sind: Gastgeber, Auftraggeber, Leitung der jeweiligen Einrichtung Interne und externe Vorgaben Laborrahmenordnung der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (Anlage 3.3.8) Brandschutzordnung der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (4.7) Richtlinie zur Handhabung, Sammlung und Abgabe von Abfällen an der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (4.7) Checkliste Information und Einweisung von Fremdpersonen und Fremdfirmen (Anlage ) Ablauf 1. Vor der Anwesenheit der Fremdperson / Fremdfirma bzw. bei Auftragsvergabe: Information über die jeweils relevanten Bestimmungen gemäß Checkliste Information und Einweisung von Fremdpersonen und Fremdfirmen (Anlage ) 2. Bei Arbeitsaufnahme der Fremdperson / Fremdfirma bzw. bei Auftragsvergabe: dokumentierte Einweisung gemäß Checkliste Information und Einweisung von Fremdpersonen und Fremdfirmen (Anlage ) 3. Während der Anwesenheit auf dem Universitätsgelände: Betreuung durch Gastgeber, Bauleitung, Leitung der Einrichtung 4. Beim Verlassen des Universitätsgeländes: Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands des Arbeitsplatzes gemäß Checkliste Information und Einweisung von Fremdpersonen und Fremdfirmen (Anlage ) Studierende werden mit den Einschreibungsunterlagen über die wesentlichen Aspekte des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Notfallvorsorge schriftlich informiert Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Einzelheiten der Vorgehensweise bei Baumaßnahmen sowie im Zusammenhang mit Ausschreibungen werden im Umwelthandbuch des Dezernats 4 "Technischer Betrieb / Bauangelegenheiten" geregelt. Ggf. kann dort nachgefragt werden Weitere Informationen und Unterlagen Bei Schweiß- oder Lötarbeiten ist eine Schweißerlaubnis / Heißarbeitserlaubnis (Anlage ) laut gültiger Brandschutzordnung der Universität Bremen erforderlich. Liste Umwelt- und sicherheitsrelevante Gesetze und Vorschriften (4.6)

74 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 2 von 4 VA: 3.11 Betreuung von Fremdpersonen und Fremdfirmen Stand: 1. Februar Anlage: Checkliste Information und Einweisung von Fremdpersonen und Fremdfirmen Aufgaben der zuständigen Einrichtungsleitung (bzw. Bauleitung) bei der Anwesenheit von unbegleiteten Fremdpersonen und Fremdfirmen (falls notwendig, mit Fachunterstützung, z. B. durch die GBT, Referat 02, zentrale Fachkräfte AGU) Einweisung "Was ist zu tun im Notfall?" (nächstes Haustelefon, nächster Feuerlöscher, Fluchtwege, welche Telefonnummern sind zu wählen etc.) ggf. Einweisungen zu Umgang mit Gefahrstoffen, Strahlenschutz, Biologische Sicherheit etc. Schriftliche Dokumentation von: - Name der Person / Firma - Name des/der verantwortlichen Firmenmitarbeiters/in vor Ort und dessen/deren Unterschrift für die erhaltene Einweisung - Name des/der Mitarbeiters/in der Universität Bremen, der/die die Einweisung durchgeführt hat und dessen/deren Unterschrift für die durchgeführte Einweisung - Grund des Aufenthalts / Art der durchgeführten Maßnahme - Anmeldung mit Datum, Uhrzeit - Abmeldung mit Datum, Uhrzeit - ausgestellte Erlaubnisse Sonstige Aufgaben bei Arbeiten durch Fremdfirmen: Eine aktuelle Brandschutzordnung aushändigen (falls nicht schon bei der Fremdfirma vorhanden) Bei Arbeiten in Zwischendecken erläutern: - Wo sind Gasleitungen? (wie zu erkennen?) - Verhalten, wenn Mineralwolle in der Zwischendecke ist - Verhalten, wenn Asbest in der Zwischendecke ist - evtl. Hinweis auf fehlende Tragfähigkeit der Zwischendecken Alle Fremdfirmen sind bei der Auftragsvergabe von den Auftraggebern mindestens auf Folgendes hinzuweisen: die Pflicht, sich bei der zuständigen Einrichtung an- und abzumelden die Pflicht, sich eine Heißarbeits- / Schweißerlaubnis (Anlage ) zu holen, falls notwendig die Pflicht, ggf. bei der zuständigen Einrichtung gesonderte Medienanschlüsse an- und abzumelden die Pflicht, sparsam mit Energie und Wasser umzugehen und insbesondere alle Verbraucher, die während der Zeit, in der die Fremdfirma tätig war, angeschaltet wurden, nach Beendigung der Arbeiten wieder auszuschalten die Pflicht, Material und Werkzeug nicht offen zugänglich unbeaufsichtigt stehen zu lassen die Pflicht, entstehende Abfälle einzusammeln und wieder mitzunehmen (Bauschutt ist zu trennen und nach VOB von den Firmen zu entsorgen) die Pflicht, sich über die an der Universität Bremen geltenden Vorschriften im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zu informieren und diese zu beachten

75 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 4 VA: 3.11 Betreuung von Fremdpersonen und Fremdfirmen Stand: 1. Februar Information der zuständigen GBT sowie deren Aufgaben: Die zuständige GBT ist immer dann zu informieren, wenn im Zuge der Arbeiten folgende Aufgaben notwendig werden, die in den Zuständigkeitsbereich der GBT fallen: Heißarbeits-/Schweißerlaubnis (Anlage ) ausstellen, falls notwendig Information der weiteren Nutzer des Gebäudes und sonstigen Betroffenen über Art und Umfang der jeweiligen Arbeiten und evtl. auftretende Beeinträchtigungen - insbesondere im Bereich des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes (Abschaltung der Strom-, Kälte-, Wärme-, Wasserversorgung, Ausfall von Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Notduschen und Rauchmeldern, Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Emissionen etc.) Eventuelle Außerbetriebnahme elektrischer Stromkreise, Brandmeldeschleifen, eventuelles Abstellen von Wasser etc. Eventuelle Wieder-Inbetriebnahme elektrischer Stromkreise, Brandmeldeschleifen, eventuelles Wieder-Anstellen von Wasser etc. Einrichtung von Anschlüssen, Ablesung und Abrechnung von evtl. verbrauchten Medien (Elektrische Energie, Wasser etc.), wenn diese mit gesonderten Anschlüssen erfasst werden Bei Bauarbeiten: Wahrnehmung der Bauleitung Bei Arbeiten an Gebäuden sowie technischen Einrichtungen und Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Haustechnik wird die Bauleitung innerhalb des Dezernats 4 geregelt. Bei Arbeiten an sonstigen technischen Geräten und Anlagen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Haustechnik fallen, ist die Leitung der Einrichtung zuständig, zu deren Zuständigkeit die Geräte oder Anlagen gehören. Diese kann eine(n) Mitarbeiter(in) mit der Wahrnehmung der Pflichten der Bauleitung beauftragen Schlussbestimmungen: Eingewiesen wird jede fremde Person, jeder Gast, jede neu auf dem Gelände der Universität Bremen tätige Firma und bei Personen oder Firmen, die bereits an der Universität Bremen tätig waren, mindestens jede(r) neue leitende Mitarbeiter(in). Zusätzlich werden Personen und Firmen auch dann eingewiesen, wenn sie in neuen Einsatzgebieten tätig werden oder sich die entsprechenden Vorschriften und Richtlinien geändert haben. Grundsätzlich ist sicher zu stellen, dass die eingewiesenen Personen die Einweisungen und die ausgehändigten Unterlagen sprachlich verstehen. Ggf. sind entsprechende Übersetzungen von der beauftragten Firma oder aber auch vom Gastgeber bzw. der entsprechenden Einrichtungsleitung anzufertigen.

76 Seite 4 von 4 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.11 Betreuung von Fremdpersonen und Fremdfirmen Anlage: Heißarbeitserlaubnis / Schweißerlaubnis vom Juli 2003 (Achtung: Uni - Notrufnummer vorübergehend ) Heissarbeitserlaubnis / Schweißerlaubnis (nach 30 der UVV und Durchführungsregeln und Erläuterungen zu 8 sowie der Brandschutzordnung der Universität Bremen) Datum: Genehmigt für die Zeit von bis Uhr Art der Arbeit: Schweißen, Brennen, Löten, Anwärmen, Schleifen Sonstige Arbeiten: Gebäude: Raum: Arbeitsbeschreibung: Kontaktfirma: Ausführender: Brandwache: Name: Name: Name: Feuerlöscher vorhanden: Wasserschlauch bereitgestellt und angeschlossen Brennbares Material entfernt Staub weiträumig entfernt Arbeitsstelle abgesperrt Rohre: Isolierungen und Farbe großflächig entfernen Durchlässe und Fugen dichten Explosimeter Test Abschlüsse abgedeckt Abschirmungen angebracht Ventilator angebracht Feuerwehr Ruf: Nächster Brandmelder, Standort: Nächstes Telefon, Standort: Besondere Maßnahmen: Bem.:Alle Arbeiten sind einzustellen bei: Feueralarm, Allg. Alarmsignal oder Anordnung über Lautsprecher. Für Wiederaufnahme der Arbeit Genehmigung erforderlich. Arbeit beendet: Uhr und Abmeldung bei der GBT Name in Druckbuchstaben Unterschrift 1.Firma 2.Zuständiger der GBT: 3.Laborverantwortliche/r Stand 07/03

77 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 2 VA: 3.12 Wartungen / Prüfungen / Überwachung Stand: 1. Februar Wartungen / Prüfungen / Überwachung Ziel / Zweck Wartungen der Anlagen und Geräte, Prüfungen von Betriebssicherheit und Parametern sowie Überwachung der Einhaltung von technischen und gesetzlichen Bestimmungen sind wichtige Voraussetzungen, um den störungsfreien und ressourcensparenden Betrieb an der Universität Bremen zu gewährleisten. Gerade an einer großen Hochschule wie der Universität Bremen mit ihrer Vielzahl an Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ist es daher eine wichtige Aufgabe an, dass Wartungen / Prüfungen und Überwachung immer mit der notwendigen Sorgfalt, Sachkenntnis und bei Einhaltung der vorgegebenen Fristen durchgeführt werden Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Wartung, Inspektion und Prüfungen an den technischen Anlagen im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik: Dezernat 4 Wartung, Inspektion und Prüfungen an den technischen Anlagen und Geräte in den wissenschaftlichen Einrichtungen: Leitung der jeweiligen Einrichtungen bzw. deren beauftragtes Personal Beratung der Einrichtungen: Zentrales Fachpersonal AGU Überwachung der Einhaltung von Prüffristen, Wartungsintervallen: Leitung der jeweiligen Einrichtungen mit zuständigem Fachpersonal AGU Dokumentation von Wartungen, Inspektionen, Prüfungen: Leitung der jeweiligen Einrichtungen bzw. deren beauftragtes Personal Interne und externe Vorgaben VA 3.13 Notfallvorsorge / Brandschutz VA 3.14 Gesetzliche Vorgaben Ablauf Einrichtungen, Anlagen und Geräte, die regelmäßig gewartet, inspiziert, geprüft und/oder überwacht werden müssen, sind z. B: bewegliche elektrische Betriebsmittel und Geräte Notduschen, Augen-Notduschen, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen Aufzüge Brandmeldeanlagen, Rauchmelder, Brandschutzklappen, Brandschutztüren Störungsmelder, Alarmanlagen, Schließanlagen Abzugs- und Lüftungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen Strahlenschutzbereiche, biologische Sicherheitsbereiche Lagerbereiche von Gefahrstoffen, brennbaren Flüssigkeiten, wassergefährdenden Stoffen Emissions- und Abwasserwerte aus Neutralisationsanlagen, Abzugsanlagen etc. Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge Heiz- und Kälteanlagen, Tankanlagen, Gasleitungen, Wasseraufbereitungsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen Dabei sind für alle Einrichtungen, Anlagen und Geräte von den jeweiligen Einrichtungen bzw. den zuständigen Fachkräften Wartungs- und Prüfintervalle festzulegen und diese schriftlich so zu

78 Seite 2 von 2 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.12 Wartungen / Prüfungen / Überwachung dokumentieren, dass die Einhaltung der Wartungs-, Inspektions- und Prüffristen überprüft werden kann. Eine durchgeführte Wartung, Inspektion oder Prüfung ist ebenfalls so zu dokumentieren, dass der Zeitpunkt der nächste fällige Wartung, Inspektion oder Prüfung klar erkennbar ist.

79 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 4 VA: 3.13 Notfallvorsorge / Brandschutz Stand: 1. Februar Notfallvorsorge / Brandschutz Ziel / Zweck Die Vermeidung von Not- und Störfällen ist oberstes Ziel im Umweltmanagementsystem der Universität Bremen und wird durch zuverlässige Wartung der technischen Einrichtungen und Anlagen sowie durch Schulung und Unterweisung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt. Sollte dennoch ein Not- oder Störfall eintreten, der zu Gefährdungen von Mensch und Umwelt führen kann, muss sichergestellt sein, dass nach vorliegenden Alarm- bzw. Alarmierungsplänen schnellstmöglich gehandelt werden kann, um Schäden für Mensch und Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden oder zumindest zu minimieren Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Verantwortlich - zentral: K - dezentral: Leitungen der jeweiligen Einrichtungen Zentrale Meldestelle für Notfälle und Einleitung von akuten Notmaßnahmen: Leitwarte Beurteilung und Behebung der Störfälle vor Ort: GBT, Leitwarte vorausschauende Notfallvorsorge: FaSi (Referat 02), Dezernat 4, Betriebsarzt Ansprechpartner Brandschutz, Brandschutzübungen: FaSi (Referat 02) Baulicher Brandschutz: Dezernat 4 Risikoabschätzung: Dezernat 4 - übergreifend: K zusammen mit FaSi (Referat 02) - baulich und im Bereich der technischen Einrichtungen und Anlagen: Dezernat 4 zusammen mit FaSi (Referat 02) - im Bereich der wissenschaftlichen Anlagen und Geräte: Leitungen der jeweiligen Einrichtungen zusammen mit FaSi (Referat 02) Interne und externe Vorgaben Aushang Notruf in der jeweils gültigen Fassung (Anlage ) Alarmplan in der jeweils gültigen Fassung (Anlage ) Brandschutzordnung der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (4.7) Laborrahmenordnung der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (Anlage 3.3.8) Richtlinie zur Handhabung, Sammlung und Abgabe von Abfällen an der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (4.7) VA 3.3 Gefahrstoffmanagement VA 3.12 Wartungen / Prüfungen / Überwachung VA 3.14 Schulungen / Unterweisungen Ablauf Ein Alarmierungsplan ist in der Leitwarte hinterlegt und wird kontinuierlich aktualisiert und halbjährlich kontrolliert. Gemäß der gültigen Brandschutzordnung werden Brandschutzübungen durchgeführt

80 Seite 2 von 4 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.13 Notfallvorsorge / Brandschutz Ein Alarmplan für Anlagen, in denen umwelt- und sicherheitsrelevante Störfälle auftreten können, befindet sich in der Leitwarte. Eine Einweisung für Notfälle an Anlagen, für die es einen Störfallplan gibt, findet für die dort Beschäftigten sowie für die zuständigen Haushandwerker statt. Weitere Einweisungen und Schulungen im Rahmen der Notfallvorsorge sind Schaltberechtigten- Schulungen, Aufzugswärterprüfungen, Ersthelferschulungen, die jährliche Unterweisung zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und alle Unterweisungen und Schulungen, die zum sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der technischen Einrichtungen und Anlagen notwendig sind und die im jeweils vorgeschriebenen Zyklus durchgeführt werden. Zur Auswertung und Verhinderung weiterer Störfälle werden entstandene Not- und Störfälle, die zur Einleitung von Notmaßnahmen geführt haben, im Referat 02 dokumentiert. Über jedes Telefon an der Universität Bremen lässt sich mit der Nummer 07 die Leitwarte und über die Feuerwehr erreichen. Ein aktueller Aushang Notruf (Anlage ) hängt in allen Gebäuden an relevanten Plätzen. Darin sind die zuständigen Ersthelfer sowie der nächste Erste-Hilfe-Raum einzutragen. Für den Aushang verantwortlich sind - im Bereich der Einrichtungen der Haustechnik sowie in den allgemein zugänglichen Räumen und Gebäudeteilen (Verkehrsflächen, Hörsäle und Seminarräume, Praktikumsräume): zuständige GBT - im Bereich der wissenschaftlichen Einrichtungen (z. B. Labortrakten): Leitung der zuständigen Einrichtung Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Werden in einzelnen Einrichtungen eigene Notfallpläne erstellt und/oder sind besondere Notfall- Vorsorgemaßnahmen zu treffen, so wird in jedem Fall die Leitwarte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die zuständige Haustechnik informiert bzw. eingewiesen. Diese sind auch nach Störfällen über die Art, Ursache und Folgen des Störfalls zu unterrichten Weitere Informationen und Unterlagen Liste Fachpersonal im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (4.1) gültiger Alarmierungsplan, gültige Alarmpläne (Anlage ) Aktuelle Informationen, Verhaltensregeln, Ansprechpartner(innen) sowie Formulare und Vordrucke zu Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Notfallvorsorge sind im Internet auf der Webseite des Referat 02 einsehbar und erhältlich:

81 Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 4 VA: 3.13 Notfallvorsorge / Brandschutz Stand: 1. Februar Anlage: Aushang Notruf vom April 2006 (Achtung: Uni - Notrufnummer vorübergehend )

82 Seite 4 von 4 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.13 Notfallvorsorge / Brandschutz

83 Seite 5 von 4 Stand: 1. Februar 2007 Umwelthandbuch der Universität Bremen VA: 3.13 Notfallvorsorge / Brandschutz Anlage: Aushang Brandschutzordnung vom August 2005 (Achtung: Uni - Notrufnummer vorübergehend )

2.5 Umweltziele und Umweltprogramm

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